Kundenbroschüre WAG Rahmenvereinbarung / Information WAG 2007 für Frau / Herrn. Allfinanz einfach besser. Name / Vorname

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kundenbroschüre WAG 2007. Rahmenvereinbarung / Information WAG 2007 für Frau / Herrn. Allfinanz einfach besser. Name / Vorname"

Transkript

1 Kundenbroschüre WAG 2007 Rahmenvereinbarung / Information WAG 2007 für Frau / Herrn Name / Vorname Allfinanz einfach besser

2

3 INFORMATIONEN ÜBER OVB I. Informationen über OVB Die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH ist eine im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg zu FN 41382g eingetragene, konzessionierte Wertpapierfirma (WPF) mit der Geschäftsanschrift: OVB Allfinanzvermittlungs GmbH Sirona Straße 4/1/C, A-5071 Wals b. Salzburg Telefon: 0662 / , Telefax: 0662 / Hotline: 0800 / , service-hotline@ovb.at Gemäß der von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, erteilten Konzession ist die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH zur Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß 3 Abs 2 Z 1 und Z 3 WAG berechtigt. Die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH ist Mitglied der Anlegerentschädigungseinrichtung Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH. (AeW) Darüber hinaus verfügt die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH über eine Gewerbeberechtigung als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, weshalb die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH Ihnen Dienstleistungen im Versicherungsbereich anbieten darf. Die Gewerberegisternummer der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH lautet und ist im Register 503 des Magistrats der Stadt Salzburg eingetragen. Die OVB vermittelt keine eigenen Produkte. Durch das Tätigwerden unserer Berater entsteht kein Dauerschuldverhältnis. Die Berater sind nicht verpflichtet eine laufende Beobachtung des Marktes durchzuführen. Jeder Servicetermin ist eine kostenlose Zusatzleistung. Für Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Betreuer. Er kennt Sie und Ihre Veranlagungen am besten und kann Ihnen sicher sofort Auskunft erteilen. Sie können natürlich auch mit der Zentrale der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH Kontakt aufnehmen. Sie können mit uns schriftlich, telefonisch, per oder Fax kommunizieren. Kontakt Kundenbetreuer: (Stempel, Visitenkarte, Angaben des Betreuers) Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass s oder Faxe, die außerhalb der Bürozeiten einlangen, frühestens am nächsten Werktag bearbeitet werden können. Kundenunterlagen werden von der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH nur in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und es kann ausschließlich in Deutsch und Englisch mit uns kommuniziert werden. Informationen über die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH finden Sie auch unter 3

4 Die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH ist für Sie in folgenden Bereichen tätig: Existenzsicherung Mit der richtigen Vorsorge können Sie sich auf s Alter freuen. Es ist nie zu früh, an die Zukunft zu denken. Je früher Sie sich um Ihre private Vorsorge kümmern, desto eher können Sie Ihr Leben unbeschwert genießen. Und Sie haben noch viel Leben vor sich: Wer heute 50 ist, hat gute Chancen, noch seinen 100. Geburtstag zu feiern. Darum sollten Sie sich nicht nur auf die staatlichen Systeme verlassen, sondern Ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen. Ob Rente, Unfallschutz oder die Sicherung Ihres Einkommens, ob Kleinkind oder Mittfünfziger wir entwickeln mit Ihnen die passende private Vorsorgestrategie für ein ganzes Leben. Vermögenssicherung Mit unserem Versicherungsschutz spielt Pech keine Rolle mehr. Das Leben hält so manche Überraschung für Sie bereit. Und nicht alle sind angenehm. Oft hat ein kleines Missgeschick oder Problem ungeahnte finanzielle Folgen. Aber nicht für Sie. Denn mit dem richtigen Versicherungsschutz kann nichts passieren. Egal, was passiert. Ihre Gesundheit, Ihr Besitz, Ihr gutes Recht alles ist zuverlässig geschützt. Damit Sie im Falle eines Falles nichts verlieren auch Ihr Lächeln nicht. Natürlich ist entscheidend, dass Ihr Versicherungsschutz genau auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Vermögensaufbau Erfüllen Sie sich Ihre Wünsche mit Ihrer persönlichen Strategie. Die meisten Träume lassen sich nur mit Geld wahr machen. Aber woher nehmen? Die hohen Zinsen des Dispo-Kredits verderben einem schnell die Vorfreude und mit der mickrigen Rendite des normalen Sparbuchs verschenken Sie Zeit und Geld beim Aufbau des notwendigen Kapitals. Wir entwickeln mit Ihnen eine Alternative, die Sie ohne große Einschränkungen schnell zum Sparziel bringt: eine individuelle Vermögensstrategie, die mit der richtigen Mischung aus Rendite und Sicherheit Ihren Bedürfnissen perfekt gerecht wird. OVB vermittelt den Kunden die Produkte der Kooperationspartner, die in der beiliegenden Liste aufgezählt sind. Natürlich vermittelt OVB diese Produkte nicht nur, sondern berät den Kunden darüber sorgfältig und gewissenhaft. Vermögensausbau Das Fundament für Ihre Pläne: Der richtige Finanzplan. Manchmal sind die Wünsche größer als das Guthaben. Aber das sollte kein Grund sein, darauf zu verzichten. Gerade bei größeren Anschaffungen kann sich eine gut geplante Finanzierung lohnen z. B. beim Eigenheim. Statt Miete zu zahlen, bis Sie den Preis eines Hauses zusammengespart haben, nutzen Sie Ihr Geld lieber, um Ihre eigenen vier Wände bequem abzuzahlen. Und ziehen direkt ein. Auch bei kleineren Wünschen kann eine Finanzierung Sinn machen, um Ihren finanziellen Spielraum gezielt zu erweitern. Wichtig ist eine Planung, die Ihren Möglichkeiten entspricht. Wir analysieren mit Ihnen, was denkbar ist und ermitteln die zinsgünstigste Strategie für Sie mit Immobilienfinanzierung und Bauspardarlehen. 4

5 Auflistung der Produktanbieter der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH Gesellschaft Anschrift Internet ALLIANZ Elementar Versicherungs-AG Hietzinger Kai , 1130 Wien ARISECUR Versicherungs-Provider GmbH Barawitzkagasse 22/3, 1190 Wien ARICONSULT Financial Provider GmbH Anzengrubergasse 6-8, 8010 Graz ARAG Österreich Allgem. Rechtsschutzversicherungs AG Favoritenstraße 36, 1040 Wien BANK AUSTRIA Finanzservice GmbH Lassallestraße 5, 1020 Wien Black Rock Investment Management Limited (UK) Graben 19/9, 1010 Wien CAPITAL BANK GRAWE Gruppe AG Burgring 16, 8010 Graz C-QUADRAT Kapitalanlage AG Stubenring 2, 1010 Wien D.A.S. Österreich Allgem. Rechtsschutzversicherungs AG Hernalser Gürtel 17, 1170 Wien DIALOG Lebensversicherungs AG Halderstraße 29, D Augsburg DONAU Versicherungs AG Vienna Insurance Group Schottenring 15, 1010 Wien FRANKLIN TEMPLETON Austria GmbH Dr. Karl Lueger Ring 10, 1010 Wien GARANTA Österreich Versicherungs AG Moserstraße 33, 5020 Salzburg GENERALI Versicherung AG Thomas Klestil Platz 2, 1030 Wien GOTHAER Lebensversicherungs AG Goldschmiedgasse 2, 1010 Wien HDI Lebensversicherung AG Dresdnerstraße 91, 1200 Wien HELVETIA Versicherungen Österreich AG Brigittenauer Lände 50-54, 1203 Wien JP MORGAN Asset Management Führichgasse 8, 1010 Wien MERKUR Versicherung AG Joanneumring 22, 8010 Graz MOVENTUM S.C.A. B.P. 1257, L-1012 Luxembourg NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich Moserstraße 33, 5020 Salzburg PIONEER Fonds Marketing GmbH Hopfenstraße 4, D München protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH Hirschvogelgasse 2, 1200 Wien ROLAND Rechtsschutz Versicherungs AG Mariannengasse 14, 1090 Wien SEMPER CONSTANTIA Privatbank AG Heßgasse 1, 1010 Wien start:bausparkasse e.gen. Genossenschaft mit beschränkter Haftung Liechtensteinstraße , 1091 Wien swohnfinanzierung Beratungs GmbH Beatrixgasse 27, 1030 Wien UNIQA Versicherungen AG Untere Donaustraße 21, 1029 Wien WIENER STÄDTISCHE Versicherungs AG Vienna Insurance Group Schottenring 30, 1010 Wien 5

6 II. Beschwerdemöglichkeit Sollte ein Privatkunde wider Erwarten Grund zur Beschwerde über OVB, deren Agenten oder Dienstleistungen haben, kann die Beschwerde schriftlich, telefonisch, per Fax oder per (siehe Kontaktdaten auf Seite 3) übermittelt werden. III. Kundenberater Wer sind unsere Kundenberater? Bei den Kundenbetreuern der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH handelt es sich um so genannte vertraglich gebundene Vermittler. Weiters sind so genannte Mehrfachagenten für uns tätig. Was bedeutet dieser Begriff? Der vertraglich gebundene Vermittler darf nur für uns und für kein anderes Unternehmen im Finanzbereich tätig sein. Er ist aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung unter anderem berechtigt, den Kunden Veranlagungen und Finanzierungen zu vermitteln. Selbstverständlich verfügen die vertraglich gebundenen Vermittler zumindest über die Gewerbeberechtigung, den Beruf des gewerblichen Vermögensberaters auszuüben. Die Mehrfachagenten verfügen ebenfalls über die für ihre Dienstleistungen notwendigen Gewerbeberechtigungen und bereiten sich auf ihre Prüfung zur Zulassung als gewerblicher Vermögensberater vor. Sie sind freilich nur berechtigt, nicht komplexe Finanzinstrumente (etwa Investmentfonds etc) im Namen und auf Rechnung ihres Geschäftsherren zu vermitteln. Bitte beachten Sie, dass Mehrfachvermittler von gesetzeswegen für mehrere Unternehmen tätig sein könnten. Verlangen Sie daher immer vom Mehrfachagenten, die jeweilige Vollmacht, aus welcher ersichtlich ist, dass er im Namen und auf Rechnung der OVB tätig ist. Was heißt das für Sie als Kunden? Für Kunden von OVB bedeutet dies, dass sie in jedem Fall von einem kompetenten und erstklassig ausgebildeten Mitarbeiter betreut werden. Unsere Mitarbeiter mussten nicht nur eine Prüfung ablegen, um überhaupt ihre Gewerbeberechtigungen zu erlangen. Sie werden außerdem von uns laufend über neueste Produkte, Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und diverse weitere Angelegenheiten, die für eine optimale Kundenbetreuung unerlässlich sind, geschult. Für diese Schulungen holen wir uns auch namhafte Rechtsexperten sowie Trainer unserer Produktgeber ins Haus. Durch diese und eine Reihe anderer Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter immer über aktuellste Entwicklungen informiert sind und unsere Kunden immer bestmöglich und auf gleich bleibend hohem Niveau informieren können. OVB haftet für ihre Mitarbeiter gemäß 1313a ABGB. IV. Berichte Hinweis: Der Form halber möchten wir festhalten, dass die OVB keine Kundengelderverwaltung durchführt und aus diesem Grund das Berichtswesen nur über die Produktanbieter möglich ist. Die OVB und ihre Produktanbieter erstatten den Kunden über die für sie durchgeführten Aufträge Bericht. Sofern der Kunde in seinem Anlegerprofil (Aktuelle Datenerfassung) zugestimmt hat, erhält er diese Berichte ausschließlich online, ähnlich dem Online-Banking (kostenlos). Auf Wunsch werden dem Kunden die Berichte per Post an die letzte uns bekannte Anschrift geschickt (kostenpflichtig, siehe Seite 7). Inhalt dieser Berichte sind die wesentlichen Angaben über die Ausführung des Auftrags. Eine Bestätigung über die Auftragsausführung wird dem Kunden schnellstmöglich, vom jeweiligen Produktanbieter übermittelt. Sofern OVB die Bestätigung von einem Dritten, etwa der Bank, erhält, wird dem Kunden dieses Dokument spätestens am ersten Bankarbeitstag, nachdem die Bestätigung bei OVB eingegangen ist, übermittelt. Damit der Kunde die gleiche Bestätigung nicht doppelt bekommt, übermittelt OVB dem Kunden die Bestätigung nicht, wenn der Kunde diese unverzüglich von jemand anderem, der dazu laut Gesetz verpflichtet ist, erhalten muss. Sofern für den Privatkunden regelmäßig Aufträge über Anteile an einem Organismus für gemeinsame Anlagen gemäß 2 Z 35 lit a und b BWG ausgeführt werden, müssen die Berichte mindestens 1x jährlich* mit den Informationen der Anlage 1 zu 49 WAG 2007 übermittelt werden. *ist vom jeweiligen Produktanbieter abhängig a) Diese Berichte müssen aufgrund des Wertpapieraufsichtsgesetztes (WAG) folgende Punkte enthalten: Name der Firma, die die Mitteilung macht. Sofern dieser Bericht von uns übermittelt wird, enthält dieses Dokument unseren Namen. Name oder sonstige Bezeichnung des Kunden Handelstag Handelszeitpunkt Art des Auftrags Ausführungsplatz Instrument Kauf- oder Verkaufsindikator 6

7 Wesen des Auftrags, falls es sich nicht um den Kauf- oder Verkaufsauftrag handelt Menge Stückpreis Gesamtentgelt Summe der in Rechnung gestellten Provisionen und Auslagen Gegebenenfalls Aufgaben des Kunden in Zusammenhang mit der Abwicklung des Geschäfts unter Angabe der Zahlungs- oder Einlieferungsfrist sowie der jeweiligen Konten, sofern diese Angaben und Aufgaben dem Kunden nicht früher mitgeteilt worden sind war Gegenpartei des Kunden der Rechtsträger selbst, eine Person der Gruppe, der dem Rechtsträger angehört oder ein anderer Kunde des Rechtsträgers, ein Verweis darauf, dass dies der Fall war, es sei denn, der Auftrag wurde über ein Handelssystem ausgeführt, das den anonymen Handel erleichtert. Berichterstattung Capital Bank aa) Was müssen Kunden tun, wenn Sie einen CIS-Zugang haben möchten? Mit dem Serviceblatt ihre -Adresse bekannt geben. An diese werden dann die CIS-Zugangsdaten geschickt. Referenzkonto angeben (= externes Kundenkonto für alle Überweisungen von Verkäufen und bei Neuanträgen auch für das Einzugsverfahren per Lastschrift für Sparpläne. ACHTUNG: Die Capital Bank anerkennt nur ein externes Konto des Kunden.) Das Serviceblatt muss von allen Depotinhabern unterschrieben und im Original an die Capital Bank geschickt werden. Was geschieht, wenn Kunden das Serviceblatt nicht retournieren? In diesem Fall werden Depotauszüge, Kontoauszüge, etc. per Post zugestellt. Da durch das Zadig der Versand von Kontoauszügen, Abrechnungen, etc. zugenommen hat, müssen Kunden in diesem Fall mit erhöhten Versandkosten rechnen. (siehe Seite 8) Die Zustellung der Depotauszüge mit Stand per sowie Kontoauszüge per erfolgt bei Kunden ohne CIS -Zugang immer am Am Kontoauszug wird die Depotgebühr für das laufende Jahr ausgewiesen. Kunden mit CIS -Zugang werden ab per informiert, dass der Jahresdepotauszug online zur Verfügung steht. Weiters wird jedem Kunden ohne CIS -Zugang ein entsprechendes Anmeldeformular beigelegt. Mit diesem Formular kann zusätzlich die Erklärung für Aufträge mittels Telekommunikation abgegeben werden, um Aufträge zukünftig in elektronischer Form übermitteln zu können. ab) Seitens der Durchführungsstelle Capital Bank wurden alle Kunden über die Änderungen informiert: Durch das Zadig haben sich die Berichtspflichten der Banken geändert. Sie müssen den Kunden bei jeder Kontobewegung (Käufe, Ausschüttungen, Verkäufe, KEST, QUEST, usw.) einen Kontoauszug schicken - dadurch fallen jedes Mal Versandkosten an. Um den Kunden diese zusätzliche Kostenbelastung zu ersparen, stellt die Capital Bank den Kunden einen (kostenfreien) CIS-Zugang zur Verfügung, in dem sie ähnlich dem Online Banking Einsicht auf sämtliche Buchungen auf ihrem Depot haben und auch den Jahresdepotauszug abrufen können. ac) Bei Kunden OHNE CIS -Zugang angedruckt: Ausgenommen Kapitalgarantieprodukte Einen eventuellen Sollsaldo per am Verrechnungskonto Kontonummer laut Kontoauszug per , können Sie innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Kontoinformation abdecken. Sollten Sie eine Abdeckung dieses Saldos nicht vornehmen, werden wir für Sie Wertpapiere im entsprechenden Gegenwert verkaufen. Die im Jänner verrechnete Depotgebühr bezieht sich auf das laufende Jahr. Mit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes 2009 (ZaDiG) sind wir verpflichtet, Ihnen Ihre Umsätze mittels monatlichem, versandkostenpflichtigem Kontoauszug zuzustellen. Die im Kontoauszug vom verrechneten Versandkosten von EUR 1,04 beziehen sich auf den vorliegenden Depotauszug und enthalten 20 % USt. ad) Bei Kunden MIT CIS -Zugang angedruckt: Ausgenommen Kapitalgarantieprodukte Einen eventuellen Sollsaldo per am Verrechnungskonto Kontonummer, können Sie innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Kontoinformation abdecken. Sollten Sie eine Abdeckung dieses Saldos nicht vornehmen, werden wir für Sie Wertpapiere im entsprechenden Gegenwert verkaufen. Der Kontostand gilt als anerkannt, wenn nicht binnen 6 Wochen nach Erhalt der Kontoinformation schriftlich reklamiert wird. Die im Jänner verrechnete Depotgebühr bezieht sich auf das laufende Jahr. Aufgrund der Änderung im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes werden in der Aussendung der Depotauszüge Altbestand und Neubestand beim Depot- Bestand per xxxx ausgewiesen. Weiters werden im CIS -Zugang des Kunden Altbestand und Neubestand ausgewiesen. **Kursgewinnsteuer ( Das für Wertpapiergeschäfte ausgegebene Budgetbegleitgesetz 2011 idf AbgÄG 2011 (BGBl. I NR. 11/2010) sieht für Erwerbe von Aktien- und Investmentfondsanteile ab sowie für Erwerbe aller anderen Wertpapierarten ab die Besteuerung von Kursgewinnen seitens der depotführenden Stellen vor. Erwerbe von Aktien und Investmentfonds vor dem werden als Altbestand und Erwerbe von Aktien und Investmentfonds nach dem als Neubestand bezeichnet. Es besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Kapitalmaßnahmen steuerrelevant sind (BGBl II 2011/322). Für weitere Informationen zur Kursgewinnsteuer wenden Sie sich bitte an Ihren Berater bzw. an einen Steuerexperten. 7

8 b) Kosten für Depotgebühren: Capital Bank - GRAWE Gruppe AG / die plattform Depotgebühr: Erstes Kalenderjahr kostenfrei Investmentfonds Einmalerlag 38,- p.a. zzgl. USt. Investmentfonds Vermögensaufbauplan 0,5% p.a. mind. 10,- zzgl. USt. - max. 38,- zzgl. USt. Für alle anderen Wertpapiere 0,25% p.a. zzgl. USt., mind. 38,- zzgl. USt. Die Depotgebühr berechnet sich vom Kurswert der jeweiligen Wertpapiere zum und wird für das laufende Jahr im vor hinein verrechnet. Befinden sich nur Investmentfonds am Depot, beträgt die Depotgebühr max. 38,- zzgl. USt. Verrechnungskonto: Erstes Kalenderjahr kostenfrei Verrechnungskontogebühr 14,- p.a. Inlands- / Auslandsüberweisung kostenfrei (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) Eilüberweisung Inland 15,- Haben- / Sollzinsen keine Verzinsung Verkauf: 0,125 % / Minimum: 12,50 Andere Gebühren: Auszahlungsplan: 2,80 pro Durchführung Rückgebuchte Lastschrift: 18,- (inkl. fremder Spesen) Depotschließung: 20,- zzgl. USt. 1. Mahnung: 15,- 2. Mahnung: 30,- Nachdruck der Wertpapierabrechungen/Kontoauszügen: 5,- Zahlungserinnerung: 5,- Unterjähriger Depotauszug: 5,- zzgl. USt. Depotübertrag: Von einer Fremdbank zur Plattform Von der Plattform zu einer Fremdbank Für jede zu übertragende Position kostenfrei 35,- zzgl. USt. (Grundkosten pro Auftrag und Depot) 35,- zzgl. USt. (Innerhalb der Plattform: 15,- pro Position zzgl. USt. Versandkosten: Es besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Konto- und Depoteinsicht per CIS (für Abrechnungen, Depot- und Kontoauszüge). Wird dieser Service nicht genutzt, fallen für die Postzustellung Versandkosten in Höhe von 1,00 je Sendung an. Hinweis: Das allgemeine Infopaket, sowie sämtliche wichtigen Informationen über den Versand von Depotauszügen der Capitalbank (Konditionsblatt All in One ) finden Sie auf unserer Homepage AGB und Bedingungen der Capital Bank finden Sie im Internet unter Semper Constantia Privatbank Aktiengesellschaft Depotgebühr Investmentfonds: 0,18% p.a. zzgl. USt. (Mindestspesen: 24,- pro Depot), Sonstige Wertpapiere: 0,24% Kontoführungsgebühr: 5,- pro Quartal, Durchführung eines Abschöpfungsauftrages: 2,20 pro Zahlung, Rücklastschriften: 8,50 Depotübertrag von der Semper Constantia zu einer Fremdbank: 48,- pro Wertpapierposition Ankauf / Verkauf Immofinanz Aktien: 0,20 % (Mindestspesen: 10,-) Hinweis: Das allgemeine Infopaket der Semper Constantia finden Sie auf unserer Homepage Bank Austria Aktiengesellschaft Depotgebühr: 0,235% (U, D) Mindestgebühren pro Jahr je Wertpapierposition: 3,92 (U, D) je Wertpapierdepot: 26,28 (U, D) Die Berechnung und Anlastung der Depotgebühren und Plandepotgebühren erfolgt quartalsweise (1/4 des Jahresbeitrages) im Nachhinein jeweils auf Basis des Kurswertes zum Stichtag per Quartalsende. Wertpapierplan Plandepotgebühr: 0,300% Minimum: 4,20 (U, D) p.a. für ab eröffnete Werpapierpläne Kontoführung: Konto für Wertpapierdepot: 53,28 p.a. (D) Der Gesamtpreis ist abhängig vom Depotvolumen und kann daher nicht als -Betrag angeführt werden. (U) = Aufschlag von 20% USt. - (D) = Entgeltanpassung bei Dauerleistungen Stand: 01/ Alle Angaben stellen einen Auszug der Depotgebühren der jeweiligen Depotbank dar. Die vollständigen Konditionsblätter finden Sie auf unserer Homepage unter (Dialog / Publikationen und Medien) 8

9 c) Marktübliche Entgelte und Gebühren Die FMA hat die marktüblichen Entgelte gemäß 75 Abs. 8 WAG 2007 auf ihrer Website in Form von Bandbreiten zu veröffentlichen. Zu finden sind diese unter Im Vergleich zur ersten Erhebung im Jahr 2010 zeigen sich dabei kaum Veränderungen, einzig bei den Bandbreiten der Beratungshonorare (0,5 bis 1,5% des veranlagten Vermögens per anno) und der erfolgsabhängigen Vergütungen (10 bis 25% des Erfolgs per anno) kam es zu einer leichten Erweiterung. Veröffentlicht werden die von Wertpapierunternehmen üblicherweise verrechneten Entgelte, wie Beratungshonorare, Managementgebühren, erfolgsabhängige Vergütungen, produktunabhängige Vermittlungsgebühren und sonstige direkt dem Kunden verrechnete Entgelte. Weiters die von Emittenten von Wertpapieren üblicherweise in Rechnung gestellten Ausgabeaufschläge bei Produkten mit hohem, mittlerem und niedrigem Risiko, Bonusleistungen, sonstige verrechnete Entgelte und Innenspesen. Außerdem werden marktübliche Gebühren der Depotbanken, wie etwa Depotgebühren, Spesen und Transaktionsgebühren, dargestellt. V. Interessenskonflikte Interessenskonflikte Policy Bereits vor In-Kraft-Treten des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 hat OVB mögliche Interessenkonflikte auf die unten beschriebene Art gehandhabt. Aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist OVB jedoch verpflichtet, diese schriftlich für den Kunden festzuhalten und dem Kunden zu übermitteln. OVB ist darauf bedacht, ihre Dienstleistungen immer im bestmöglichen Interesse des Kunden zu erbringen. Zu diesem Zweck hat OVB Vorkehrungen getroffen, die gewährleisten sollen, dass sich Interessenkonflikte zwischen ihr, ihrer Geschäftsleitung, ihren Beschäftigten und Kooperationspartnern sowie ihren Kunden oder zwischen den Kunden untereinander nicht negativ auf die Interessen des Kunden auswirken. Diese Vorkehrungen werden im Folgenden kurz erläutert: 1. An welchen Schnittstellen können Interessenskonflikte auftreten? Bei OVB können Interessenskonflikte auftreten zwischen Kunden und a) OVB, b) den Agenten der OVB, einschließlich der Geschäftsleitung bzw. c) anderen Kunden. 2. Welche Finanzdienstleistungen können Interessenskonflikte auslösen? a) Anlageberatung: die Abgabe von persönlichen Empfehlungen über Geschäfte in Finanzinstrumenten b) Vermittlung: Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Finanzinstrumente zum Gegenstand haben c) Nutzen der depotführenden Stelle (Durchführungspolitik) 3. Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten OVB und ihre Agenten handeln im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf rechtmäßige, sorgfältige und redliche Weise im Interesse des Kunden. Ziel der nachfolgenden Vorschriften ist es, Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und soweit möglich zu vermeiden. Mit der Vermeidung der Interessenkonflikte ist die Compliance-Organisation betraut. Bei der Compliance-Organisation handelt es sich um speziell ausgebildete Mitarbeiter, deren Aufgabe unter anderem darin besteht, die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen. 9

10 4. Vermeidung & Offenlegung von Interessenskonflikten In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Interessenkonflikte nicht vermeidbar sind. In diesem Fall wird OVB die betroffenen Kunden über den Interessenkonflikt informieren. Die Kunden können sich somit auf informierter Basis entscheiden, ob sie das Geschäft trotz des Konflikts wünschen. Nr. Identifizierung Vermeiden Offenlegen - laufende Prüfung/Revisor I. Eingeführte Richtlinien zur Auswahl der Produkte und Bestimmung der Risikoklassifizierung (Risikohinweise) unter Betrachtung und Prüfung der marktüblichen Bewertungen. - RL Risikoklassifizierung - RL Kundenmatrix (Geeignetheitstest) KB, Punkt VIII. (S. 18) Risikohinweise - GA, Schulung Agenten - EDV Sicherheitskonzept des Datensicherheit, Einrichtungen von Vertraulichkeitsbereichen, sodass Unternehmens II. gewährleistet werden kann, dass die Daten entsprechend sicher und - Verschwiegensheitserklärungen - vertraulich behandelt werden. der Angestellten - Agentenvertrag III. Die Verpflichtung der Agenten, dass mittels der Kundenmatrix eine entsprechende Risikobeurteilung durchgeführt wird um das geeignete Produkt für den Kunden zu ermitteln. - Kundenmatrix (Geeignetheitstest) - Analyse - IV. Information an den Kunden, dass kein Dauerschuldverhältnis eingegangen wird. - KB, Punkt I. (S. 3) V. Durch die Vermittlung von Produkten in gleichen Produktsegmenten generieren die Agenten der OVB die gleichen Provisionssätze. Einheitliche Provisionen für gleiche Produktsegmente Bandbreiten der Vergütungen KB, Punkt VI. (S. 10) VI. Keine produktspezifischen Ausschreibungen (Wettbewerbe, Bonifikationen, etc.) anzubieten. - Interne Unternehmensrichtlinien - Geschäftsanweisung - VII. Keine erfolgsabhängigen Vorgaben allgemeiner Vertriebsziele (zb Umsatzvorgaben, Depotvolumen). Geschäftsanweisung, Interne Richtlinie, keine getrennten Vorgaben im KA & Versicherungsbereich Beratungsprotokoll VIII. Regelmäßige Schulungen der Agenten & Innendienst-Mitarbeitern Schulungsplan Angestellte & Berater - IX. Alle Agenten, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenskonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung ihrer Geschäfte verpflichtet. - Agentenvertrag - Geschäftsanweisung Beratungsprotokoll X. Reihung der Interessen. Die Interessen der Kunden gehen immer den Interessen von OVB bzw. deren Agenten vor. - KB, Punkt V. (S. 8) XI. Bei Ausführung von Aufträgen handelt OVB entsprechend der Durchführungspolitik. Best Execution Policy KB, Punkt VI. (S. 10) Abkürzungen: RL = Richtlinie, GA = Geschäftsanweisung, KB = Kundenbroschüre, KA = Kapitalanlagen 10

11 VI. Durchführungspolitik (Best Execution Policy) Die Durchführungspolitik der OVB regelt die Grundsätze der Weiterleitung von Kundenaufträgen. Ziel ist es, für den Kunden das gleich bleibend bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung zu erzielen. Unter dem Begriff gleich bleibend versteht man das bestmögliche Ergebnis im Sinn einer längerfristigen Durchschnittsbetrachtung. OVB hat bereits seit ihrem Bestehen nach diesen Grundsätzen gehandelt, ist jedoch aufgrund des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 verpflichtet, die vorherige Zustimmung der Kunden zur Durchführungspolitik einzuholen. OVB leitet grundsätzlich alle Aufträge (Ausnahme: Immobilienaktien, Investments der Semper Constantia Privatbank AG und Bank Austria) an die Capital Bank GRAWE Gruppe AG weiter. Aufgrund einer unternehmensinternen Gewichtung aller für die bestmögliche Auftragsausführung relevanten Kriterien (Preis/ Kurs und Kosten, Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung) hat sich OVB dazu entschlossen, diesen Weg zu gehen. Basierend auf den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind wir nach eingehender Prüfung der Auswahlkriterien zu dem Schluss gelangt, dass diese Vorgangsweise die bestmögliche Ausführung der Kundenaufträge gewährleistet: 1. Bei Privatkunden ist das Gesamtentgelt (Preis/Kurs und Kosten) lt. Gesetz der einzige Aspekt zur Ermittlung des bestmöglichen Ergebnisses. Bei der Auftragsausführung spielen aber noch einige andere bedeutsame Umstände eine Rolle. Diese wichtigen Faktoren sind etwa die Geschwindigkeit und die Wahrscheinlichkeit der Auftragsabwicklung. OVB hat daher eine Gesamtbetrachtung aller relevanten Faktoren vorgenommen. Resultat dieser Gesamtbetrachtung war, dass das gleich bleibend bestmögliche Ergebnis dann erzielt werden kann, wenn grundsätzlich die Capital Bank GRAWE Gruppe AG als Depotbank fungiert. Durch die Zusammenarbeit mit der Capital Bank GRAWE Gruppe AG steht dem Kunden eine enorme Auswahl an Wertpapieren bzw Investmentfonds zur Verfügung. Derzeit kann der Kunde aus etwa Investmentfonds und ungefähr 40 Sonderprodukten (Zertifikate, Garantiezertifikate, etc.) wählen. Außerdem ist es bei einem Switch oder Neukauf eines Produkts nicht notwendig, ein zusätzliches Depot das weitere Kosten verursachen würde zu eröffnen. Da alle Transaktionen über eine einzige Depotbank durchgeführt werden, wird der jeweilige Auftrag in der Regel schneller abgewickelt als bei mehreren Depotbanken. Weiters kann sich der Kunde auf einfache Weise einen Überblick über seine Investments verschaffen, weil er für alle Produkte nur einen einzigen, gemeinsamen Depotauszug erhält. Durch die Zusammenarbeit mit der Capital Bank GRAWE Gruppe AG hat der Kunde außerdem die Möglichkeit zur elektronischen Depoteinsicht über das System CIS. Dieses Service ist derzeit kostenlos und bietet dem Kunden diverse Daten zur Asset Allocation, zu Performanceentwicklungen etc. Weiterer Vorteil des Depots bei der Capital Bank GRAWE Gruppe AG ist, dass diese Bank für jedes Depot einheitliche Jahresgebühren unabhängig von der Höhe des Investitionsvolumens verlangt (Ausnahme: Sonderprodukte). Einige andere Banken verrechnen etwa einen bestimmten Prozentsatz des Investitionsvolumens; vor allem bei höheren Investitionen können sich daher große Gebührenunterschiede ergeben. 2. Nach Gewichtung aller relevanten Faktoren leitet die OVB Aufträge über Produkte an alle genannten Produktpartner weiter. Die Capital Bank GRAWE Gruppe AG stellt eine Infrastruktur zur Verfügung, die die Ausführung dieser Aufträge beschleunigt, wie zb standardisierte Prozesse, die auf OVB abgestimmt sind. Vorteile für unsere Kunden: Klare Depotgebühren, noch schnellere Abwicklungs- und Kommunikationswege, etc. 3. Semper Constantia Privatbank AG / Bank Austria Aktiengesellschaft: Um alternativen zur Capital Bank GRAWE Gruppe AG anbieten zu können (wenn zb aufgrund eines Investmentfonds als Tilgungsträger zu einer Finanzierung das Depot bei der finanzierenden Bank liegen muss), hat OVB auch Kooperationen mit diesen beiden Häusern. Andere Institute können diese Anforderungen nur teilweise erfüllen. Dies hätte zur Folge, dass die Dienstleistungen zwischen mehreren Unternehmen aufgespaltet werden müssten, was wiederum zu einer Kostensteigerung bei der Ausführung, Abwicklung bzw Abrechnung der Geschäfte führen würde. Hinweis: Eine Veranlagung ist erst dann möglich, wenn sowohl der Antrag, als auch das Geld bei der jeweiligen Depotbank eingelangt ist. Nur dann wird seitens der Depotbank ein Konto-/Depotauszug übermittelt (leere Depotauszüge werden nicht versendet). Die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH erhält vom Produktgeber folgende Leistungen: AA = Ausgabeaufschlag von 0,0-6,0 % des veranlagten Kapitals (abhängig von der Art des Investments, wie zb Rentenfonds, Aktienfonds, Geldmarktfonds, Anleihen, Zertifikate, etc.) VFP = Vermittlungsfolgeprovision / Management Fee von 0,05-1,25 % des veranlagten Kapitals Weiters wird seitens der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH und ihren Agenten kein Beratungshonorar verrechnet. Die konkrete Berechnung bzw. den genauen Prozentsatz können Sie der Produktliste entnehmen. Diese Liste finden Sie auf unserer Homepage unter Dialog / Publikationen und Medien. Wir weisen Sie darauf hin, dass die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH im Fall einer Weisung des Kunden die Durchführungspolitik gegebenenfalls nicht einhalten und das bestmögliche Ergebnis für den Kunden dadurch nicht gewährleisten kann. Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass die Abwicklung Ihres Auftrages aus organisatorischen Gründen bis zu 21 Werktage in Anspruch nehmen kann. Es besteht somit die Möglichkeit, dass sich der Kurs zwischen Auftragserteilung und Ausführung noch verändert. 11

12 1 Geltungsbereich RAHMENVEREINBARUNG 1. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die künftige einmalige Vermittlung von Finanzinstrumenten durch OVB an den Kunden sowie die bloße Analyse des Kundenvermögens. Bei jeder künftigen Vermittlung von Finanzinstrumenten durch OVB handelt es sich jeweils um einen einmaligen Vermittlungsauftrag. 2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Bestimmungen dieses Vertrags für alle künftigen Vermittlungen von Investmentfonds sowie alle künftigen Analysen des Kundenvermögens gelten, solange zwischen dem Kunden und OVB keine neue Vereinbarung getroffen wird oder diese Vereinbarung nicht aufgekündigt wird. 3. Die vermittelten Wertpapiere und Investmentfonds stammen ausschließlich von den auf Seite 5 genannten Produktpartnern / Depotbanken. Bei diesen Produktpartnern handelt es sich um große Unternehmen mit umfangreicher Produktpalette, sodass dem Kunden ein möglichst umfassendes Spektrum an Wertpapieren und Investmentfonds zur Auswahl steht. Die Zusammenarbeit mit diesen Produktpartnern stellt eine möglichst effiziente Auftragsabwicklung gemäß den Leitlinien der Durchführungspolitik von OVB sicher. Die Durchführungspolitik von OVB bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung. 4. Weitere integrierende Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind das jeweils aktuelle Anlegerprofil des Kunden sowie die Regelungen zur Berichterstattung. 2 Rechte und Pflichten 1. Um die Dienstleistungen für den Kunden gesetzeskonform erbringen zu können, ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich. OVB muss daher den Kunden bei jedem neuen Geschäftsabschluss nach seinen persönlichen Daten, seinen finanziellen Verhältnissen, seinen Anlagezielen, seinen Kenntnissen und Erfahrungen sowie seiner Risikobereitschaft befragen. 2. OVB geht davon aus, dass die im Anlegerprofil festgehaltenen Angaben des Kunden vollständig und richtig sind. OVB prüft daher diese Angaben nicht nach. 3. Die Angaben des Kunden im Anlegerprofil sind die Grundlage für die Anlagestrategie, die OVB dem Kunden vorschlägt. Nachteile, die dem Kunden aufgrund unvollständiger bzw unrichtiger Angaben entstehen, hat der Kunde ausschließlich selbst zu tragen. Dies gilt auch für Unterlagen, die der Kunde OVB zur Verfügung stellt. 4. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse des Kunden, könnten die vermittelten Produkte nicht mehr für ihn geeignet bzw angemessen sein. Will der Kunde in diesem Fall wieder beraten werden, so hat er OVB Änderungen ohne Aufforderung mitzuteilen. OVB ist nämlich nicht verpflichtet, sich nach Durchführung des Vermittlungsauftrags zu erkundigen, ob sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben und damit das vermittelte Produkt für den Kunden eventuell nicht mehr geeignet bzw angemessen ist. 5. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse des Kunden, die geeignet sind, seine Kundeneinstufung zu beeinflussen, hat er diese Änderungen OVB unverzüglich und ohne Aufforderung mitzuteilen. 6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm unterfertigter Antrag erst durch die Annahme des jeweiligen Produktpartners zustande kommt. Ob der Vertrag zustande kommt, liegt daher im alleinigen Ermessen des Produktpartners. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Vertragsabschluss. 3 Vergütung Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass OVB von Dritten (zb von der Fondsgesellschaft) Leistungen für die für den Kunden erbrachte Vermittlungstätigkeit erhält. Diese Leistungen dienen in erster Linie als Gegenleistung für die Vermittlungstätigkeit. 4 Keine laufende Betreuung Bei der Vermittlung von Investmentfonds und anderen Investmentanlagen handelt es sich um einen einmaligen Vermittlungsauftrag an OVB. Aus diesem Grund muss OVB nach erfolgter Vermittlung an den jeweiligen Kooperationspartner keine weiteren Nachbetreuungspflichten, außer der gesetzlichen Berichtspflicht, einhalten. Insbesondere ist OVB nicht verpflichtet, die Entwicklung des Kundenportfolios laufend zu beobachten (so genanntes Monitoring ). OVB ist nicht verpflichtet, für den Kunden in der einschlägigen Fachliteratur nachzuforschen. Dies gilt nicht, wenn dies der Kunde ausdrücklich wünscht und bereit ist, diese Tätigkeit gesondert zu entlohnen. 12

13 5 Wertpapierdepot 1. Der Kunde beauftragt OVB mit dem Vermittlungsauftrag für den Kauf von Investmentfondsanteilen bzw Wertpapieren mit der Eröffnung eines Wertpapierdepots samt zugehörigem Verrechnungskonto auf Kosten des Kunden. Zu diesem Zweck unterzeichnet und übergibt der Kunde OVB sämtliche dafür erforderlichen Unterlagen und Formulare. Die Auswahl des jeweiligen Kooperationspartners (der Depotbank) richtet sich nach der aktuellen Durchführungspolitik von OVB. 2. Der Kunde beauftragt den jeweiligen Kooperationspartner (die Depotbank) vorzusehen, dass Durchschriften des gesamten auf sein Wertpapierdepot bezogenen Schriftverkehrs inklusive Schlussnoten und Kontoauszüge an OVB zu versenden. Alle Originale werden direkt vom Kooperationspartner (der Depotbank) an den Kunden gesandt. 6 Mitteilungen an den Kunden 1. Der Kunde kann OVB nur dann Aufträge erteilen, wenn diese schriftlich ergehen und zuvor ein Anlegerprofil erstellt wurde. 2. Eine andere Art der Auftragserteilung ist nur dann zulässig, wenn der Kunde der Besonderen Kundenerklärung Kommunikation mit Hilfe moderner Medien zugestimmt hat. 3. OVB ist zur unverzüglichen Weiterleitung des Kundenauftrags an den jeweiligen Kooperationspartner verpflichtet. Die Weiterleitung erfolgt spätestens am ersten Bankarbeitstag nach der Auftragserteilung. 4. Der Auftrag kann von OVB nur dann weitergeleitet werden, wenn OVB zur Ansicht gelangt, dass der Auftrag tatsächlich vom Kunden stammt und dessen Konto in ausreichender Höhe gedeckt ist. 5. Bei höherer Gewalt bzw Systemausfällen ist OVB nicht zur unverzüglichen Auftragsausführung verpflichtet. 6. Sollte der Auftrag nicht unverzüglich durchgeführt werden können, wird OVB den Kunden davon schnellstmöglich verständigen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass OVB dann, wenn sich aus den vom Berater übermittelten Unterlagen Unklarheiten ergeben, den Auftrag so lange nicht weiter leitet, bis die Unklarheiten nach Rücksprache mit dem Kunden geklärt wurden. 7. OVB ist verpflichtet, dem Kunden im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Bericht zu erstatten. Der Zeitpunkt sowie der Umfang der Berichtspflicht ergeben sich aus den Informationen über die Berichtspflicht, die Teil dieser Rahmenvereinbarung sind. 7 Urheberrechte Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Dokumente, die er von OVB erhält, urheberrechtlich geschützt sind. Dies gilt insbesondere für die von OVB vorgeschlagene Anlagestrategie. Vervielfältigungen, Änderungen und Ergänzungen sowie die Weitergabe der Unterlagen an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von OVB. 8 Offenlegen von Unterlagen, Haftung 1. Der Kunde ist verpflichtet, OVB alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen notwendig sind, vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. OVB ist nicht verpflichtet, diese Informationen zu prüfen. 2. OVB ist verpflichtet, auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen eine Analyse des Kundenvermögens vorzunehmen sowie eine Anlagestrategie zu erstellen. OVB wird diese Tätigkeiten mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erbringen. 3. OVB haftet für vertraglich gebundene Vermittler bzw Mehrfachagenten isd 2 Abs 1 Z 15 WAG 2007 gemäß 1313a ABGB. 4. OVB haftet für Schäden des Kunden, die sich aus den für ihn von OVB, deren vertraglich gebundenen Vermittlern bzw Mehrfachagenten erbrachten Tätigkeiten ergeben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 5. OVB verwendet die Prospekte des jeweiligen Produktgebers sowie dessen Marketingmaterialien. OVB ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. 6. OVB ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Anlageform die für den Kunden die steuerlich günstigste ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er sich für die Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen seiner Veranlagung mit einem Steuerberater in Verbindung setzen muss. 7. OVB haftet nicht für allfällige Vermögensnachteile, die dem Kunden daraus entstehen, dass er entgegen der Empfehlung von OVB einen Vertrag über eine bestimmte Veranlagung wünscht oder die mit OVB vereinbarten Anlageziele missachtet. 13

14 9 Datenschutz 1. OVB behandelt alle Informationen des Kunden über dessen persönliche Verhältnisse, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich. Dritten gegenüber werden diese Informationen geheim gehalten. OVB unterwirft sämtliche Mitarbeiter dieser Geheimhaltungspflicht. Die Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich in dem vom Datenschutzgesetz erlaubten Rahmen. 2. Der Kunde ist mit der automationsgestützten Verwendung seiner Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes einverstanden. 3. OVB weist darauf hin, dass der Kunde damit einverstanden ist, dass seine Daten vertraulich von Dritten in Verbindung einer reinen Datendarstellungsplattform verwendet werden dürfen. Der Kunde kann dieses Einverständnis jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen. 10 Vollmachtserteilung Sofern dies notwendig ist, wird der Kunde OVB bevollmächtigen, in seinem Namen Auskünfte über Konto- und Depotstände sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen. In diesem Fall wird der Kunde diese Institute gegenüber OVB vom Datenschutz- bzw Bankgeheimnis entbinden. 11 Rücktrittsrecht des Kunden vom jeweiligen Vermittlungsvertrag 1. Der Rücktritt vom jeweiligen Vermittlungsvertrag kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. 2. Gemäß 63 Abs 2 WAG 2007 steht dem Verbraucher dieses Rücktrittsrecht unbeschadet der Anbahnung der geschäftlichen Verbindung zu, sofern sich die Vertragserklärung auf den Erwerb einer Veranlagung im Sinne des 1 Abs 1 Z 3 KMG oder auf den Erwerb von Anteilen an in- oder ausländischen Kapitalanlagefonds, in- oder ausländischen Immobilienfonds oder ähnlichen Einrichtungen, die Vermögenswerte mit Risikostreuung zusammenfassen, bezieht. 3. In anderen Fällen besteht dieses Rücktrittsrecht gemäß 3 Konsumentenschutzgesetz nur dann, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räume oder bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat. 4. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Es genügt, wenn diese Erklärung innerhalb der oben genannten Frist abgesendet wird. 12 Beendigung der Rahmenvereinbarung 1. Diese Rahmenvereinbarung kann sowohl von OVB als auch vom Kunden unter Angabe der Kündigungsgründe schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. 2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass OVB ohne aufrechte Rahmenvereinbarung keine Vermittlungstätigkeit vornehmen kann. 13 Schlussbestimmungen 1. Änderungen und Ergänzungen zu dieser Rahmenvereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 2. Sind bzw werden einzelne Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung ungültig oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige bzw undurchsetzbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen bzw undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. 3. Sowohl dieser Vertrag als auch die jeweiligen Vermittlungsverträge unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Salzburg. 4. Für Klagen gegen Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Zuständigkeitsregeln des 14 KSchG. 14

15 VII. Einstufung als Privatkunde Mit 1. November 2007 ist das neue Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz verlangt, dass wir unsere Kunden in Kundenkategorien einteilen, wobei diese Kundengruppen Privatkunden und professionelle Kunden bezeichnet werden. Der Berater hat Sie bereits beim Ausfüllen des Anlegerprofils informiert, dass Sie als Privatkunde eingestuft werden. Diese Kategorisierung ist grundsätzlich unabhängig von der Höhe Ihres Vermögens und des veranlagten Betrags. 1. Was bedeutet diese Einstufung für mich? Als Privatkunde genießen Sie das höchste Maß an Kundenschutz. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, ist die ausführliche Befragung des Anlegerprofils notwendig. Daher bitten wir Sie, uns alle im Anlegerprofil genannten Informationen möglichst vollständig zur Verfügung zu stellen. Wir vertrauen darauf, dass die von Ihnen genannten Daten richtig sind und werden diese daher nicht überprüfen. 2. Welche Angaben enthält die Kundenbroschüre - WAG 2007 genau? Aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, Ihnen die Kundenbroschüre - WAG 2007 rechtzeitig zu übermitteln. Der Vorteil des Informationspakets besteht für Sie darin, dass Sie dadurch umfassend sowohl über uns und unsere Dienstleistungen als auch über sämtliche relevante Aspekte von Finanzinstrumenten (einschließlich Kosten und Risiken) aufgeklärt werden. Diese Informationen dienen daher dazu, dass Sie Ihre Anlageentscheidung aufgrund hinreichender Sachkenntnis treffen können. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, die Kundenbroschüre zur Gänze durchzulesen. Als Privatkunden wurden Sie über Folgendes informiert: Informationen über uns und unsere Dienstleistungen, nämlich unser vollständiger Name und unsere Postanschrift; Kommunikationsmittel, über die Sie mit Ihrem Berater sowie mit dem Servicecenter Kontakt aufnehmen können (zb -Adresse, unsere Bürozeiten etc); Kommunikationsmittel, über die Sie uns Aufträge erteilen können; Sprachen, in denen Sie mit uns kommunizieren können; Sprachen, in denen wir Ihnen unsere Unterlagen zur Verfügung stellen können; Hinweis auf unsere Konzession der Finanzmarktaufsichtsbehörde; dadurch sehen Sie, dass wir berechtigt sind, die Dienstleistungen, die wir für Sie erbringen sollen, tatsächlich erbringen zu dürfen; Beschwerdemöglichkeit, für den Fall, dass Sie wider Erwarten nicht mit uns oder unseren Dienstleistungen zufrieden sein sollten; Bedingungen des Vertrags; Informationen darüber, dass vertraglich gebundene Vermittler bzw Mehrfachvermittler für uns tätig sind und was dies für Sie bedeutet; Informationen darüber, auf welche Weise, wie oft und wann wir Ihnen Berichte über die von uns erbrachten Dienstleistungen übermitteln; bei Halten von Finanzinstrumenten und Kundengeldern: kurze Beschreibung der Schutzvorkehrungen sowie kurze Angaben zur Anlegerentschädigungseinrichtung; Grundzüge unserer Leitlinien, wie wir mit möglichen Interessenkonflikten umgehen; siehe Seite 8, Punkt V Interessenskonflikte ; Informationen über Finanzinstrumente; diese enthalten Beschreibungen der Finanzinstrumente einschließlich der damit verbundenen Risiken; dadurch sind Sie in der Lage, Ihre Anlageentscheidung auf informierter Basis treffen zu können; Sofern zum gewählten Finanzinstrument ein Prospekt gemäß 2 ff KMG oder gemäß einer entsprechenden Vorschrift eines EU-Mitgliedstaates veröffentlicht wurde, teilen wir Ihnen mit, wo Sie diesen Prospekt erhalten können; Sofern die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Risiken bei einem aus mindestens zwei verschiedenen Finanzinstrumenten / Dienstleistungen zusammengesetzten Finanzinstrument größer sind als die mit jedem Bestandteil verbundenen Risiken, übermitteln wir Ihnen eine ausreichende Beschreibung der Bestandteile. Weiters übermitteln wir Ihnen eine angemessene Beschreibung der Art und Weise, in der sich das Risiko durch gegenseitige Beeinflussung dieser Bestandteile erhöht; Sofern Finanzinstrumente eine Garantie durch einen Dritten beinhalten, übermitteln wir Ihnen ausreichende Details über den Garantiegeber und die Garantie, damit Sie diese bewerten können; Informationen über den Schutz von Kundengeldern und Kundenfinanzinstrumenten; Sollten Konten mit Ihren Finanzinstrumenten oder Geldern unter die Rechtsvorschriften eines Drittstaates fallen, informieren wir Sie darüber. Außerdem klären wir Sie darüber auf, ob bzw inwieweit dies Ihre Rechte in Bezug auf die betreffenden Finanzinstrumente oder Gelder beeinflussen kann; 15

16 Sollte uns ein Sicherungs- oder Pfandrecht oder ein Recht auf Aufrechnung in Bezug auf Ihre Finanzinstrumente oder Gelder zukommen, übermitteln wir Ihnen Informationen über dessen Existenz und Bedingungen; Informationen über Kosten und Nebenkosten; diese umfassen den Gesamtpreis, den Sie zu zahlen haben, einschließlich aller Gebühren, Entgelte, Auslagen, sowie alle über uns zu entrichtenden Abgaben; sollte der Gesamtpreis in einer Fremdwährung zu zahlen sein oder ein Betrag in einer Fremdwährung sein, teilen wir Ihnen mit, um welche Währung es sich handelt. Außerdem nennen wir Ihnen den anzuwendenden Wechselkurs und die damit verbundenen Kosten; Sollten Ihnen noch weitere Kosten und Abgaben entstehen können, die mit dem Finanzinstrument bzw der Dienstleistung zusammenhängen und nicht über uns gezahlt oder von uns in Rechnung gestellt werden, teilen wir Ihnen dies mit; Bestimmungen über die Zahlung oder sonstige Geldleistungen; Informationen über die von uns vorgeschlagenen Anlagestrategien; um Ihnen ein vollständiges Bild der Anlagestrategien vermitteln zu können, übermitteln wir Ihnen eine ausreichende Beschreibung der Anlagestrategien sowie Warnhinweise zu den damit verbundenen Risiken; Informationen zu den Ausführungsplätzen; die so genannte Best-Execution-Policy; aus der Best-Execution-Policy können Sie ersehen, dass wir danach streben, bei der Durchführung Ihrer Aufträge das für Sie gleich bleibend bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Aus diesem Dokument ersehen Sie weiters, auf welche Weise wir dieses Ergebnis für Sie erreichen wollen. Aufgrund des Wertpapieraufsichtsgesetzes sind wir verpflichtet, im Vorhinein Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Best-Execution-Policy einzuholen (siehe Anlegerprofil); Informationen über die Berichtspflicht; Informationen über Vorteile, soweit wir diese aufgrund des Wertpapieraufsichtsgesetzes offen legen müssen; Auf den ersten Blick mag die Kundenbroschüre sehr umfangreich erscheinen, doch wir raten Ihnen in Ihrem eigenen Interesse, sämtliche darin enthaltenen Dokumente sorgfältig zu lesen. Diese Informationen sollen Sie dabei unterstützen, Ihre Entscheidung in vollster Sachkenntnis treffen zu können. Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, unser Servicecenter bzw Ihren Berater zu kontaktieren. 3. Ich möchte nicht als Privatkunde behandelt werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Umstufung zum professionellen Kunden zu beantragen. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verlangen jedoch, dass Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, damit wir Sie als professionellen Kunden behandeln dürfen. Für Ihre Umstufung müssen wir uns in Ihrem eigenen Interesse davon überzeugen, dass Sie über ausreichend Sachverstand, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um Ihre Anlageentscheidungen selbständig treffen und die damit verbundenen Risiken richtig erfassen zu können. Diese Beurteilung muss ergeben, dass Sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Sie haben am relevanten Markt innerhalb der letzten vier Quartale durchschnittlich pro Quartal zehn Geschäfte von erheblichem Umfang getätigt Ihr Finanzinstrument-Portfolio einschließlich Ihrer Bankguthaben übersteigt den Wert von ,- Sie sind oder waren mindestens ein Jahr lang in einer beruflichen Position im Finanzsektor tätig, die Kenntnisse über die geplanten Geschäfte oder Dienstleistungen vorraussetzt Aufgrund der Umstufung zum professionellen Kunden verzichten Sie auf das hohe Kundenschutzniveau, das Sie als Privatkunde genießen: Die Verfahren für die angemessene und unverzügliche Behandlung von Beschwerden gelten nur für Privatkunden. Die umfangreichen, im Anlegerprofil genannten Informationen müssen auch professionellen Kunden übermittelt werden; allerdings sind diese Informationen nicht so detailliert wie bei Privatkunden. Das Gesetz legt genau fest, welche Angaben genau die Informationen, die Privatkunden übermittelt werden müssen, zu enthalten haben. Hinsichtlich der Informationen für professionelle Kunden gibt es keine derartigen Vorschriften. Professionelle Kunden werden nicht so intensiv befragt wie Privatkunden. Bei professionellen Kunden gehen wir davon aus, dass sie bei den Produkten, Geschäften oder Dienstleistungen, für die Sie als professioneller Kunde eingestuft sind, über die (produktspezifischen) Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Über diesen Punkt werden Sie daher nicht mehr befragt. Ebenso ist bei professionellen Kunden unsere Berichtspflicht eingeschränkt. Bei der Berichtspflicht im Rahmen der Portfolioverwaltung legt das Gesetz fest, in welchen Intervallen dem Privatkunden die Berichte zu übermitteln sind. Für professionelle Kunden gibt es keine derartigen gesetzlichen Vorschriften. 16

17 Außerhalb der Portfolioverwaltung müssen wir Privatkunden, nicht aber professionellen Kunden, schnellstmöglich eine Bestätigung der Auftragsausführung übermitteln. Bei regelmäßig ausgeführten Aufträgen von Privatkunden über Anteile an einem Organismus für gemeinsame Anlagen müssen wir dem Kunden schnellstmöglich eine Ausführungsbestätigung oder alle sechs Monate einen Bericht übermitteln. Das Gesetz sieht diese Pflichten jedoch nicht im Geschäftsverkehr mit professionellen Kunden vor. 4. Welches Verfahren muss ich bei einer Umstufung einhalten? Sofern Sie eine Umstufung wünschen und die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie uns aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen schriftlich mitteilen, ob Sie die Umstufung generell, für ein bestimmtes Wertpapiergeschäft bzw für bestimmte Arten von Geschäften oder Produkten wünschen. Weiters müssen Sie uns schriftlich bestätigen, dass Sie sich dessen bewusst sind, auf welches Kundenschutzniveau Sie durch die Umstufung verzichten. VIII. Erläuterung PEP 2 BWG Begriffsbestimmungen gemäß Ziffer 72 Politisch exponierte Personen: diejenigen natürlichen Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben und deren unmittelbare Familienmitglieder oder ihnen bekanntermaßen nahe stehende Personen; unbeschadet der im Rahmen der verstärkten Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden auf risikobezogener Grundlage getroffenenen Maßnahmen sind die Kredit- und Finanzinstitute jedoch nicht verpflichtet, eine Person, die seit mindestens einem Jahr keine wichtigen öffentlichen Ämter mehr ausübt, als politisch exponiert zu betrachten. Wichtige öffentliche Ämter hiebei sind die folgenden Funktionen: a) Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre; b) Parlamentsmitglieder; c) Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, gegen deren Entscheidungen, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel eingelegt werden kann; d) Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken; e) Botschafter, Geschäftsträger oder hochrangige Offiziere der Streitkräfte; f) Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen. Sublit. a) bis e) gelten auch für Positionen auf Gemeinschaftsebene und für Positionen bei internationalen Organisationen. Als unmittelbare Familienmitglieder gelten: a) Ehepartner; b) der Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist; c) die Kinder und deren Ehepartner oder Partner, die nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt sind; d) die Eltern. Als bekanntermaßen nahe stehende Personen gelten folgende Personen: a) jede natürliche Person, die bekanntermaßen mit einem Inhaber eines wichtigen öffentlichen Amtes gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen, wie beispielsweise Stiftungen, oder von Trusts ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zum Inhaber eines wichtigen öffentlichen Amtes unterhält; b) jede natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen, wie beispielsweise Stiftungen, oder von Trusts ist, die bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen des Inhabers eines wichtigen öffentlichen Amtes errichtet wurden; Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge eines Beratungsgespräches die Abfrage betreffend PEP erfolgt. 17

18 IX. RISIKOHINWEISE Risikohinweise - Übersicht 1. Allgemeine Risiken bei Veranlagungen 2. Anleihen, Renten, Schuldverschreibungen 3. Aktien 4. Geldmarktinstrumente 5. Investmentfonds Hinweise für Investoren Die Bandbreite von Investitionsmöglichkeiten hat sich seit einigen Jahren deutlich erweitert. Dieses Informationsinstrument ist dafür gedacht Ihnen, als Investor, einen Überblick über Chancen und Risiken zu geben. Die Inhalte stellen eine Basisinformation dar. Über dieses Informationsmedium hinaus steht Ihnen natürlich Ihr persönlicher Betreuer zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Anlagestrategie festzulegen. 1. Allgemeine Risiken bei Veranlagungen 1.1 Bonitätsrisiko (Schuldner- oder Emittentenrisiko) Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Partners/Unternehmens; eine eventuelle Unfähigkeit zur Erfüllung der Verpflichtungen. (Zinszahlungen, Dividendenzahlungen, Tilgung, etc.) 1.2 Kauf von Wertpapieren auf Kredit Dies stellt ein erhöhtes Risiko dar. Der Kredit muss, unabhängig von der Rendite der Investition zurückgezahlt werden. Die Kreditkosten reduzieren außerdem den Ertrag. 1.3 Kursrisiko Darunter versteht man mögliche Wertschwankungen der Investitionsinstrumente. 1.4 Länderrisiko Dies ist das Bonitätsrisiko eines Staates. Allfällige politische oder wirtschaftliche Risiken können sich auf alle dort ansässigen Unternehmen auswirken. 1.5 Liquiditätsrisiko Liquidität bedeutet ein Investment jederzeit zu marktgerechten Preisen verkaufen zu können. In einem iliquiden Markt kann oft schon ein durchschnittlicher Kauf/Verkaufsauftrag zu erheblichen Kursschwankungen führen. 1.6 Risiko des Totalverlusts Darunter versteht man das Risiko, dass ein Investment, aufgrund seiner Konstruktion, wertlos werden kann. 1.7 Steuerliche Aspekte Über die AKTUELLEN steuerlichen Aspekte Ihres Investments informiert Sie Ihr Betreuer oder Ihr Steuerberater. 1.8 Transferrisiko Bei Geschäften mit ausländischen Schuldnern/Unternehmen kann - abhängig vom jeweiligen Staat - das zusätzliche Risiko bestehen, dass durch devisenrechtliche oder politische Maßnahmen das Investment verhindert oder erschwert wird. Bei Fremdwährungsgeschäften kann es dazu führen, dass die Fremdwährung nicht mehr frei konvertierbar (fairer Preis wird vom Markt festgelegt) ist. 1.9 Währungsrisiko Wenn Sie ein Investment in einer Fremdwährung haben, wird Ihr Ertrag von der Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung zum Euro beeinflusst Zinsrisiko Zukünftige Veränderungen des Marktzinsniveaus haben Auswirkungen auf die Zinshöhe bei bestimmten Investments (z.b. Anleihen, Festgeld, etc.) 1.11 Berechnungsquelle Verkaufsunterlagen der Investmenthäuser stellen grundsätzlich nur Auszüge aus dem Kapitalmarktprospekt dar. Den Kapitalmarktprospekt des jeweiligen Produktes können sie auf der Homepage (siehe Seite 5) der jeweiligen Gesellschaft einsehen. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rück- 18

19 schlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden und kann zum Totalverlust führen. Kurse können sowohl steigen als auch fallen. In den Performanceberechnungen sind Spesen und Gebühren nicht berücksichtigt. 2. Risiken bei Anleihen, Renten, Schuldverschreibungen, Garantiezertifikaten Dies sind Wertpapiere, wo sich der Emittent (Aussteller) dem Käufer gegenüber zur Verzinsung und Rückzahlung des Kapitals gemäß den Anleihebedingungen verpflichtet. Emittenten können sowohl Länder, als auch Banken und andere Unternehmen sein. 2.1 Anleihenhandel Der Handel erfolgt über eine Börse oder außerbörslich. 2.2 Bonitätsrisiko / Emittentenrisiko Bei der Anlageentscheidung ist es wichtig die Bonität des Emittenten zu berücksichtigen, da das Risiko besteht, dass der Emittent seinen Verpflichtungen nicht oder nur zum Teil nachkommen kann (z.b.. Zahlungsunfähigkeit). Für die Beurteilung der Bonität gibt es ein sogenanntes Rating. Beste Bonität ist AAA. 2.3 Ertrag Der Ertrag setzt sich zusammen aus der Verzinsung des Kapitals und einer möglichen Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Als Vergleichszahl für den Ertrag wird die Rendite auf Endfälligkeit verwendet. Für Unterschiede in der Höhe der Rendite sind Risikofaktoren (z.b. Bonitätsrisiko) die Ursache. 2.4 Kursrisiko Wird eine Anleihe bis zum Ende der Laufzeit behalten, bekommt man den in den Anleihebedingungen versprochenen Tilgungserlös. Bei vorzeitigem Verkauf erhält man den Marktwert (Kurs). Dieser ist abhängig von Angebot und Nachfrage, sowie von Bonitäts- und Zinsänderungen. 2.5 Liquiditätsrisiko Emissionsvolumen, Börsenusancen, Marktsituation, Restlaufzeit, etc. haben Einfluss auf die Handelbarkeit von Anleihen. 2.6 Garantieanleihen/Garantiezertifikate Bei Garantieprodukten ist die Kapitalgarantie nur bei Vertragsablauf gegeben. Bei diesen Produkten besteht außerdem das Risiko eines Totalverlustes im Fall eines Ausfalls des Emittenten / Garantiegebers. Die Kapitalgarantie besteht nicht bei vorzeitigem Verkauf von Wertpapieren. Kapitalgarant ist stets der jeweilige Emittent und nicht die OVB. Das Risiko der Solvenz des Garantiegebers trägt der Inhaber der Wertpapiere. 3. Risiken bei Aktien Dies sind Wertpapiere, welche die Beteiligung an einem Unternehmen verbriefen. Die Beteiligung erstreckt sich auf das Stimmrecht bei der Hauptversammlung und am Gewinn des Unternehmens. 3.1 Aktienhandel Der Handel erfolgt über eine Börse oder ausserbörslich. Eine Aktie kann auch an verschiedenen Börsen in unterschiedlicher Währung notieren - damit kann auch ein Währungsrisiko verbunden sein. Außerdem gibt es unterschiedliche Spesenregelungen. 3.2 Bonitätsrisiko Durch die Insolvenz des Unternehmens, an dem Sie beteiligt sind, kann Ihr Investment wertlos werden. 3.3 Ertrag Bei einer Aktie kann es zu Dividendenzahlungen (jährliche Gewinnausschüttungen) und Kursgewinnen/-Verlusten kommen. Eine Dividende wird immer in der jährlichen Hauptversammlung beschlossen. Der wesentliche Teil der Aktienerträge ergibt sich normalerweise aus einer allfälligen positiven Kursentwicklung. 3.4 Kursrisiko Eine Aktie wird in der Regel an einer Börse gehandelt. Dort wird täglich, basierend auf Angebot und Nachfrage, ein Kurs festgestellt. Hier kann es zu deutlichen Wertschwankungen kommen, die ihre Ursache in der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen oder politischen Rahmenbedingungen haben. 3.5 Liquiditätsrisiko Bei marktengen Aktien kann die Handelbarkeit problematisch sein, da oft schon mittlere Aufträge zu starken Kursschwankungen führen können. 19

20 4. Risiken bei Geldmarktinstrumenten Dazu zählen verbriefte Geldmarktanlagen, wie Kassenobligationen, Bundesschatzscheine, Commercial Papers und alle Notes mit einer Kapitallaufzeit von ca. 5 Jahren und Zinsbindungen bis ca. 1 Jahr. 4.1 Ertrags- und Risikokomponenten Diese entsprechen weitgehend jenen der Anleihen. 4.2 Liquiditätsrisiko Hier besteht normalerweise kein geregelter Sekundärmarkt, wodurch eine jederzeitige Verkaufbarkeit nicht gewährleistet ist. Dieses Risiko tritt in den Hintergrund, wenn der Emittent die jederzeitige Kapitalgarantie übernimmt und dafür die notwendige Bonität aufweist. 5. Investmentfonds 5.1 Anteilscheine an Investmentfonds Damit wird das Miteigentum an einem Investmentfonds verbrieft. Die Veranlagung der investierten Gelder erfolgt nach dem Prinzip der Risikostreuung. Es gibt Aktienfonds, Anleihenfonds, Immobilienfonds, gemischte Fonds, sowie Fonds, die in alternative Investments investieren. Zusätzlich wird bei diesen Varianten noch unterschieden zwischen ausschüttenden Fonds, thesaurierenden Fonds und Dachfonds. Bei einem thesaurierenden Fonds erfolgt keine Ausschüttung der Gewinne, sondern die Erträge werden wieder im selben Fonds veranlagt. Dachfonds wiederum veranlagen die Gewinne in andere Fonds. 5.2 Ausländische Kapitalanlagefonds / Schwarze Fonds Diese unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Das Aufsichtsrecht ist oft weniger streng als bei inländischen Fonds. Auch die Ausschüttungen unterliegen meist anderen steuerlichen Regeln. Ihr Berater wird Sie über diese Abweichungen informieren. 5.3 Inländische Investmentfonds / Meldefonds Ertrag Dieser ergibt sich aus den jährlichen Ausschüttungen, oder bei thesaurierenden Fonds aus den realisierten Kurssteigerungen beim Verkauf des Investments. Die Wertentwicklung ist von vielen Faktoren abhängig; z.b. Anlagepolitik, Marktentwicklung, etc Kurs- und Bewertungsrisiko Fondsanteile können in der Regel jederzeit zum Rücknahmepreis zurückgegeben werden. Ihr Berater informiert Sie über die Höhe der Spesen bei einem Kaufoder Verkaufsauftrag. Normalerweise ist die Laufzeit der Fonds unbegrenzt. Das Risiko bei Fondsveranlagungen ist von der Anlagepolitik und der Marktentwicklung abhängig. Ein Verlust ist nicht auszuschließen. Investmentfonds sind Anlageprodukte, die üblicherweise über einen längeren Investitionszeitraum von mindestens 3 bis 5 Jahren (abhängig von der Art der Fonds) wirtschaftlich sinnvoll sind Steuerliche Aspekte Die Erträge werden je nach Fondstyp unterschiedlich besteuert. Informationen dazu finden Sie im Detail bei den inländischen Fonds im Rechenschaftsbericht. 5.4 Garantiefonds Sog. Garantiefonds verfügen in der Regel über eine Wertsicherungsstrategie, bei der laufend marktabhängig zwischen einer risikoreicheren Wertsteigerungskomponente (z.b. Aktienfonds) und einer weniger risikoreichen Kapitalerhaltkomponente (z.b. Renten-/Geldmarktanlagen) umgeschichtet wird. Ein Garantiewert wird in der Regel zum Laufzeitende und/oder stichtagsbezogen (während der Laufzeit) gewährleistet. Die Wertsicherungsstrategie wird meist über sog. CPPI-Konzepte abgebildet. Bei hohen Marktschwankungen besteht in diesem Modell die Möglichkeit eines Cash Out, der das Fondsmanagement zwingen würde, den Anteil der Wertsteigerungskomponente dauerhaft auf Null zu reduzieren. Der Fonds/Anleger partizipiert in diesem Fall an künftigen Aktienmarktsteigerungen unter Umständen nur noch unterproportional oder im Extremfall überhaupt nicht mehr. 6. Risikohinweise bei Garantiefonds Die Kapitalgarantie besteht nicht bei vorzeitigem Verkauf von Wertpapieren. Kapitalgarant ist stets der jeweilige Emittent und nicht die OVB. Das Risiko der Solvenz des Garantiegebers trägt der Inhaber der Wertpapiere. Auf unserer Homepage ( können Sie die von der WKO herausgegebenen Risikohinweise unter dem Menüpunkt Dialog/ Publikationen und Medien downloaden bzw. nachlesen. 20

Kundenbroschüre WAG 2007. Rahmenvereinbarung / Information WAG 2007 für Frau / Herrn. Allfinanz einfach besser. Name / Vorname

Kundenbroschüre WAG 2007. Rahmenvereinbarung / Information WAG 2007 für Frau / Herrn. Allfinanz einfach besser. Name / Vorname Kundenbroschüre WAG 2007 Rahmenvereinbarung / Information WAG 2007 für Frau / Herrn Name / Vorname Allfinanz einfach besser INFORMATIONEN ÜBER OVB I. Informationen über OVB Die OVB Allfinanzvermittlungs

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

VERSICHERUNGSMAKLER- VERTRAG

VERSICHERUNGSMAKLER- VERTRAG VERSICHERUNGSMAKLER- VERTRAG abgeschlossen zwischen (Name, Geburtsdatum) (im folgenden Auftraggeber oder kurz AG ) und AFB Anlage- und Finanzierungsberatung GmbH FN 174606z (im folgenden Auftragnehmer

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2 (im Folgenden

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Abacus GmbH Mandanten-Informationen

Abacus GmbH Mandanten-Informationen Abacus GmbH Mandanten-Informationen Wir wünschen schöne Ostern und dass Ihre Geldanlagen schöne Eierchen ins Körbchen legen. Wenn nicht, dann gibt s hier eine Alternative Thema: Neu: vermögensverwaltende

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Stand: 06.07.2012. 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR

Stand: 06.07.2012. 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR Fremdkosten inländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je

Mehr

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend Clearingmitglied) und Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

Privatkunden Geschäftskunden. Preise für Dienstleistungen TitelWertschriftengeschäft fair und klar Text

Privatkunden Geschäftskunden. Preise für Dienstleistungen TitelWertschriftengeschäft fair und klar Text Privatkunden Geschäftskunden _ 3 Preise für Dienstleistungen TitelWertschriftengeschäft im fair und klar Text Preise für Dienstleistungen Coupons/Titel-Inkasso Depotkundschaft kostenlos Physisch am Schalter

Mehr

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Volksbank Osnabrück eg

Volksbank Osnabrück eg Eröffnungsantrag VR-Tagesgeld.net (nachfolgend Konto genannt) Zur internen Bearbeitung Kunden-Nr. Konto-Nr. 1. Persönliche Angaben Anrede / Titel Name Vorname E-Mail-Adresse Kunden-Nummer (falls bekannt)

Mehr

VKI Bereich Recht / Stand 14.11.2005 1. VKI-Fragebogen Sammelprüfung möglicher Ansprüche in Sachen AMIS

VKI Bereich Recht / Stand 14.11.2005 1. VKI-Fragebogen Sammelprüfung möglicher Ansprüche in Sachen AMIS VKI Bereich Recht / Stand 14.11.2005 1 VKI-Fragebogen Sammelprüfung möglicher Ansprüche in Sachen AMIS Das Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) hat den Verein

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE UND DIENSTLEISTUNGEN DEREN SOWIE DER UMGANG MIT REKLAMATIONEN BESCHWERDEN Die Centris Capital AG ist eine im Firmenbuch des Handelsgerichts

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95. Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus.

Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95. Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus. Fragebogen Fondsbeteiligung und Fragebogen Fonds 95 Bitte füllen Sie den Fragebogen hinsichtlich der angekreuzten Kennziffern aus. I. Personalien 1. Name, Vorname des Fondserwerbers / der Fondserwerber

Mehr

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

S Sparkasse Hattingen

S Sparkasse Hattingen Tipps zum Umgang mit Ihrem Elektronischen Postfach Sie finden Ihr Elektronisches Postfach (epostfach) im geschützten Online-Banking-Bereich. Im Prinzip funktioniert es wie ein Briefkasten. Wir legen Ihnen

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

Online-Fragebogen Ansprüche bei Fondsbeteiligung - Hintergrundinformationen

Online-Fragebogen Ansprüche bei Fondsbeteiligung - Hintergrundinformationen Per Post/Fax/Mail an: Anwaltskanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann Freihofstr. 6 73730 Esslingen Fax: 0711-368438 Mail: info@hh-h.de Gesellschafter/in Adresse Telefon: geschäftlich: Fax E-Mail privat: Genaue

Mehr

Der ebay Treuhandservice Sicherer geht s nicht

Der ebay Treuhandservice Sicherer geht s nicht Sicherer geht s nicht Inhalt 1. Sicher handeln Einleitung... 2 Maximale Sicherheit... 3 Die Schritte im Überblick... 4 Vorteile für Käufer... 5 Vorteile für Verkäufer... 6 2. Auftrag starten Einigung im

Mehr

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt

Mehr

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy)

Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy) Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Mehr

Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen

Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Studiendesign Auftraggeber: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Durchführungszeitraum:

Mehr

Beitrittserklärung. vertreten durch: Anschrift: Postleitzahl: Unterschrift:...

Beitrittserklärung. vertreten durch: Anschrift: Postleitzahl: Unterschrift:... Mieterschutzverband Österreichs Landesorganisation Steiermark Telefon (0316) 38 48 30, Fax (0316) 38 48 30-40 Sparbersbachgasse 61, 8010 Graz ZVR: 682684047 Montag von 14:30 bis 17:00 Uhr (Einlass bis

Mehr

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Für die Nutzung dieser Plattform gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer

Mehr

Ihre direkte Verbindung mit Zurich. www.maklernetz.at

Ihre direkte Verbindung mit Zurich. www.maklernetz.at Ihre direkte Verbindung mit Zurich www.maklernetz.at www.maklernetz.at Die direkte und effiziente Kommunikation mit Zurich. Mit dem Maklernetz bietet Ihnen Zurich eine moderne und direkte Kommunikation.

Mehr

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben

Mehr

Privatkunden Geschäftskunden. Preise für Dienstleistungen TitelWertschriftengeschäft fair und klar Text

Privatkunden Geschäftskunden. Preise für Dienstleistungen TitelWertschriftengeschäft fair und klar Text Privatkunden Geschäftskunden _ 3 Preise für Dienstleistungen TitelWertschriftengeschäft im fair und klar Text Preise für Dienstleistungen Coupons/Titel-Inkasso Depotkundschaft Physisch am Schalter CHF

Mehr

Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht

Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht Versicherungsbetreuungsauftrag und Vollmacht Zwischen (Auftraggeber) und der Firma VFS Versicherungs- und Finanzierungs-Service Meckenstock & Sasserath GmbH Albertusstr. 17 41061 Mönchengladbach (Auftragnehmer)

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Sichere Zahlung Stand 30.06.2008

Sichere Zahlung Stand 30.06.2008 Sichere Zahlung Stand 30.06.2008 by BBQ-Shop24 setzt für die Datenübermittlung den Sicherheitsstandard SSL (Secure Socket Layer) ein. Dadurch sind Ihre Daten, besonders personenbezogene Daten, zu jeder

Mehr

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.), 2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,

Mehr

Fragebogen. Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:...

Fragebogen. Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:... Fragebogen I. Persönliche Angaben Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:.... II. Rechtsschutzversicherung: Rechtschutzversicherung besteht seit:...

Mehr

ProLead. Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft

ProLead. Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft ProLead Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft Wir sind Die ProLead UG ist ein Dienstleistungsunternehmen bestehend

Mehr

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die Bank hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Ausführung von auf Erwerb oder Verkauf von en gerichteten Kundenaufträgen Maßnahmen

Mehr

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger *DWS Investments ist nach verwaltetem Fondsvermögen die größte deutsche Fondsgesellschaft. Quelle: BVI. Stand: 30. April 2007. Alle

Mehr

Die Lösung des Steuer- Puzzles

Die Lösung des Steuer- Puzzles Die Lösung des Steuer- Puzzles D I E S T E U E R S P E Z I A L I S T E N Geld ist immer vorhanden, aber die Taschen wechseln. Gertrude Stein 2 MD Advisory Limited ist ein Steuerberatungsunternehmen, das

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr

Fragebogen zur Ersteinschätzung möglicher Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung

Fragebogen zur Ersteinschätzung möglicher Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung Fragebogen zur Ersteinschätzung möglicher Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung Sehr geehrte Mandantin/sehr geehrter Mandant, der vorliegende Fragebogen soll uns bei der Beurteilung helfen,

Mehr

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort INFORMATIONSBLATT Wohnsitzwechsel Vorwort 1 Der Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes - egal ob er mit dem Neuerwerb eines Hauses bzw. einer Wohnung verbunden ist oder nicht - erfordert eine Reihe von Schritten,

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

DWS BasisRente Premium Anbieterwechsel

DWS BasisRente Premium Anbieterwechsel Haben Sie noch Fragen? Telefon 0 20 64 / 770 45-1 Mail anfrage@fondsportal24.de DWS BasisRente Premium Anbieterwechsel Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, anbei erhalten Sie die Formulare

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Tipps für die Anlageberatung

Tipps für die Anlageberatung fokus verbraucher Tipps für die Anlageberatung Die Anlageberatung ist in den letzten Jahren komplexer, aber auch transparenter geworden. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie während der Gespräche mit

Mehr

Wir vermitteln sicherheit

Wir vermitteln sicherheit Wir vermitteln sicherheit 2 3 Eine solide basis für unabhängige Beratung wir vermitteln sicherheit Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir für unsere Geschäfts- und Privatkunden seit 1994 der kompetente

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Finanzdienstleistung individuell auf Sie zugeschnitten!

Finanzdienstleistung individuell auf Sie zugeschnitten! Finanzdienstleistung individuell auf Sie zugeschnitten! Franz Wurzinger 1030 Wien Sebastianplatz 6/5/1a; Tel.: +43 (0)676-9414709 www.fondsundmehr.at fondsundmehr@chello.at Fonds&Mehr Vermögensberatung

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Finanzdienstleistungen. Extrazinsen? (K)ein Kunststück!

Finanzdienstleistungen. Extrazinsen? (K)ein Kunststück! Finanzdienstleistungen Extrazinsen? (K)ein Kunststück! Das Vorteilskonto: alle Vorteile in einem Konto Das Vorteilskonto ist perfekt für Geld, auf das Sie ständig zugreifen können möchten: Zum Beispiel,

Mehr

Überprüfung Bankenhaftung

Überprüfung Bankenhaftung Überprüfung Bankenhaftung Schäfer Riedl Baetcke Formular für geschädigte Erwerber von geschlossenen Immobilienfonds -Bitte berücksichtigen Sie, daß bei Darlehensabschluß/Erwerb vor dem 112004 die Ansprüche

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten

Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten 2 Agenda Fallbeispiel 31 Abs. 10 WpHG Anlageberatung Vermögensverwaltung Zuwendungen 3 Fallbeispiel 4 Fall Kunde K,

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Privatkunden Geschäftskunden. Preise für Dienstleistungen TitelWertschriftengeschäft fair und klar Text

Privatkunden Geschäftskunden. Preise für Dienstleistungen TitelWertschriftengeschäft fair und klar Text Privatkunden Geschäftskunden _ 3 Preise für Dienstleistungen TitelWertschriftengeschäft im fair und klar Text Vertriebsentschädigungen Die Bank BSU bietet Ihren Kunden Anlagefonds an. Für diese Vertriebstätigkeit

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Risikoprofilierung. für Herrn Bernd Beispiel Beispielweg 1 10000 Beispiele

Risikoprofilierung. für Herrn Bernd Beispiel Beispielweg 1 10000 Beispiele für Ihre Kenntnisse und Erfahrungen 1. Welche Finanzinstrumente kennen und verstehen Sie? keine Geldmarkt(nahe) Fonds Renten/Rentenfonds/Immobilienfonds Aktien/Aktienfonds Hedgefonds/Finanztermingeschäfte/Zertifikate

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Inhaltsverzeichnis 1.0 Geltungsbereich S.1 2.0 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung S.2 3.0 Fixpreisgeschäfte S.3 4.0 Kommissionsgeschäfte

Mehr

Fragebogen Kapitalanlagen. I. Persönliche Angaben

Fragebogen Kapitalanlagen. I. Persönliche Angaben Fragebogen Kapitalanlagen Füllen Sie den Fragebogen möglichst vollständig aus! Bitte beschränken Sie sich nicht auf Verweise auf die beigefügten Anlagen! Wichtig: Anlagen können auch in Kopie beigefügt

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

BIL Wealth Management

BIL Wealth Management BIL Wealth Management DE Wir haben die gleichen Interessen. Ihre. BIL Private Banking BIL Wealth Management BIL Wealth Management ist unter anderem auch als Lebensversicherung erhältlich. EIN MASSGESCHNEIDERTES

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Volksbank Depot-Check

Volksbank Depot-Check Volksbank Depot-Check für Herrn Max Muster Ihr IST-Portfolio Analysedatum: 18.02.2015 Diese Zusammensetzung Ihres Ist-Portfolios wurde sorgfältig aufgrund des von Ihnen übermittelten Depotauszuges von

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr