... FREIE UND HANSESTADT HAMBURG. INGENIEURVERTRAG Nr.01/2014. als Auftraggeber. und. BRW Ingenieurpartnerschaft Am Eichberg Bad Segeberg

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1 ... FREIE UND HANSESTADT HAMBURG INGENIEURVERTRAG Nr.01/2014 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Wandsbek Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes als Auftraggeber und BRW Ingenieurpartnerschaft Am Eichberg Bad Segeberg als Auftragnehmer VM-lng I RA von6

2 Inhalt: 1 Gegenstand des Vertrages 2 Bestandteile des Vertrages 3 Leistungen des Auftragnehmers 4 Leistungen des Auftraggebers 5 Leistungen fachlich Beteiligter 6 Termine und Fristen 7 Vergütung 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 9 Ergänzende Vereinbarungen Gegenstand dieses Vertrages ist: (genaue Bezeichnung der Maßnahme) 1 Gegenstand des Vertrages Das Bezirksamt Wandsbek plant die erstmalige endgültige Herstellung der Straßenzüge Sauerampferweg, Wichelkamp, llenkruut und Brammerhöm im Stadtteil Bramfeld. Hierfür ist eine Planung gemäß HOAI, Leistungsphase 3, 5 und 6 erforderlich, weiterhin die Leitungstrassenplanung und vermessungstechnische Leistungen. 2 Bestandteile des Vertrages Bestandteile dieses Vertrages, die vom Auftraggeber abgefordert werden können, sind: 1. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen Hamburg, Ausgabe Leistungsbild und Bewertung der Verkehrsplanung nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen HOAI 2013 in Verbindung mit der LB-Straße, LB-Vermessung und LB Leitungstrassenplanung sowie zusätzliche Leistungen entsprechend des Angebotes (Anlage). 3. folgende besondere Technischen Bedingungen und Richtlinien: PLAST Hamburg ZTV/St-Hmb. Und Dienstanweisung-DAT/98 Normierung zur Erstellung digitaler Straßenbauunterlagen VM-lng /RA von 6

3 3 Leistungen des Auftragnehmers ( 1 ) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer fzi die in der Anlage Nr. 1 beschriebenen Leistungen LJ folgende Leistungen ' (2) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als Verfasser'' zu unterzeichnen. (3) Der Auftragnehmer hat die zu liefernden Textbeiträge per Mail oder Datenträger als Mikrosoft Word-Datei zur Verfügung zu stellen. Digitale Planungen sind per Datenträger für Auto CAD R14 Anwender als - DWG-File gemäß Normierungskatalog und der G 5-Gruppen für die DSGK". - Datenspeicherung im DOS-Format bzw. als selbstentpackende Datensätze (kein Backup) zu liefern. Ggf. als DXF-File. Bei Lieferung einer Plottdatei muss die jeweilige CTB-Datei enthalten sein. 4 Leistungen des Auftraggebers Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht: Keine. 5 Leistungen fachlich Beteiligter Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten: Keine. 6 Termine und Fristen (1) Für die Leistungen nach 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen: Fertigstellung der HU/AU-Bau bis Fertigstellung der Ausschreibungsunterlage bis (2) Kann der termingerechte Arbeitsablauf nicht eingehalten werden, hat der Auftragnehmer dies mit Nennung der Gründe dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. VM-lng I RA von 6

4 7 Vergütung (1) Honorar für Leistungen nach 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr.1 (Vertragsbestandteil!) Euro [8J Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart 0 mit einem Festbetrag von psch [8J mit einem vorläufigen Betrag von [8J Das Honorar wird frei vereinbart D als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch D als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch [8J als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von D als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von Stundensätze werden vereinbart mit Euro/h für den Auftragnehmer Euro/h für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter uro/h für techn. Zeichner u. sonst. Mitarbeiter Zwischensumme psch vorläufig (2) Nebenkosten( 14 HOAI) D Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet D Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit [8J Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mi Zwischensumme (3) Gesamtvergütung (Summe aus (1) und (2)) Netto steue.r 19,0 v. H. Brutto des Honorars Summe Umsatz , , ,21 VM-lng-111/RA von 6

5 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach 12 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen in Hamburg müssen mindestens betragen für: a) Personenschäden: b) sonstige Schäden: Euro Euro 9 Ergänzende Vereinbarungen (1) Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag erklärt der Auftragnehmer, dass er von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht von der Teilnahme am Wettbewerb nach 4 Abs. 9 Buchstaben b) und c) VOF ausgeschlossen ist, und dass keine Ausschlussgründe entsprechend 4 VOF vorliegen. Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass eine falsche Erklärung seinen Ausschluss von künftigen Beauftragungen sowie die Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund zur Folge haben kann. (2) Für Leistungen der Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Bauoberleitung gilt: Der Auftragnehmer wird im Rahmen dieses Auftrages auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten gesondert verpflichtet, sofern er nicht bereits von einer zuständigen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde und diese Verpflichtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch wirksam ist. Sofern eine Verpflichtung -zwar bereits erfolgt und bei Vertragsschluss noch wirksam ist, deren Geltung aber während der voraussichtlichen Dauer des dem Vertrag zugrunde liegenden Auftrages endet, ist die Verpflichtung erneut vorzunehmen. Dazu benennt er dem Auftraggeber den/die Namen der mit der Auftragsbearbeitung betrauten Person(en) wie folgt: Name Sofern die benannten Personen bereits von der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichtet wurden und die Verpflichtungen noch für den Zeitraum, den die Durchführung des Auftrages voraussichtlich in Anspruch nehmen wird, gültig sind, sind Kopien der Niederschriften über die erfolgten Verpflichtungen bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle einzureichen. VM-lng - 111/RA von6

6 (3) Es wird darauf hingewiesen, dass Vervielfältigungen im Rahmen der Verschickungen durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes bzw. ihrer hierfür benannten Vertragspartnern vorgenommen werden. Die hierzu erforderlichen Originalpläne/Mutterpausen bzw. Datenträger sind zur Verfügung zu stellen. ( 4) Die Stundennachweise für erbrachte Leistungen sind wöchentlich und tabellarisch zu erbringen und können nur dann zur Prüfung des Nachweis der erbrachten Leistung bei der Abrechnung herangezogen werden. Hamb~rg. den f Wf Rechtsverbindliche Unterschriften Auftragnehmer: BRW Ingenieurpartnerschaft Bohm Rademaker B~raten de lngc~ nieure.2\rii i:.ic!lbcrg ::i Bad Seg~be rg Tel. (04551) Fax info@brw-ip.de VM-lng I RA von 6

7 !!!!!!!!~======~~... ezlrksamt Wandsbr. n,-..,?ojl u..,,.,... " c:1,,, 0 9. jt.f.' ~ =..::BE-t:n!IS1 BRW Ingenieurpartnerschaft, Am Eichberg 3, Bad Segeberg Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes(~ ~ Postfach Hamburg Bohm Rademaker Beratende Ingenieure Erschließung AbwasserenlSorgung!Kanalisatlon Beratung - Planung - Bauleitung Wasserwirtschaft/Naturnaher Wasserbau Wasserversorgung Straßenbau Sachbearbeiter / 1 'l1- y ANGEBOT Baumaßnahme: Neu-, Um- und Ausbau von Straßen Sauerampferweg, Wichelkamp, lllenkruut (östlich Am Bramfelder Zoll}, Brammerhörn Sehr geehrte gerne kommen wir Ihrer Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes für Ingenieurleistungen zum oben genannten Bauvorhaben nach. Für die Honorarermittlung der erforderlichen Ingenieurleistungen wurden gemäß Vorgabe des W/BA die anrechenbaren Kosten auf der Grundlage der LBB-Straßen ermittelt. 1. Allgemeines Grundlage für die Honorarermittlung ist die LBB in der Fassung von August 2012 sowie die HOAI in der Fassung von Ermittlung d~r anrechenbaren Kosten 2.1 Flächenermittlung Die durch die Baumaßnahme betroffene Fläche ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Größe von m 2 wurde digital ermittelt. : :: 4 1 e - 1 U ! II : 1 ~ " 1 1 '

8 . ' BRW Ingenieurpartnerschaft Angebot - Seite 2 (An doc) 2.2 Ermittlung der anrechenbaren Kosten gem. LBB-Tabelle 1 (Stand 2009) m 2 = 100 % = m 2 = 100 % =,/ , , , ,00 X 150 m 2 = , m , ,00 = geschätzte anrechenbare Kosten = V' ,50,/ Honorarermittlung 3.1 Honorarzone Gemäß der Objektliste Verkehrsanlagen l nlage 13.2, HOAI 2013) werden Anlieger- und Sammelstraßen der Honorarzon ugeordnet. Seitens BRW wird somit t-tonorarzon n Ansatz ge racht. 3.2 Umbauzuschlag Das Erschließungsgebiet im Bereich der Straßenzüge Sauerampferweg, Wichelkamp, llenkruut und Brammerhörn ist voll erschlossen. Beidseitig der Straßen ist zudem eine Altbebauung vorhanden. Im Hinblick auf die Berücksichtigung des Bestandes (Bebauung, Zufahrten, Zäune, Tore, Mulden, Entwässerungsanlagen, sowie erheblicher Leitungsbestand) und den damit verbundenen Anpassungsarbeiten, ergibt sich ein erhöhter Schwierigkeitsgrad im Rahmen der Planungsarbeiten. Daher wird ein Umbauzuschlag in Höhe vo~ Ansatz gebracht. 3.3 Leistungsphasen Allgemeine Hinweise Die LB-Straßen (8/2012) ist noch nicht an die HOAI 2013 angepasst worden. Es wurden daher die Leistungsphasen gemäß Anlage 13, HOAI 2013, zugrunde gelegt. BRW geht davon aus, dass auf die bereits vorliegenden Planungen aufgebaut werden kann. Daher werden die Leistungsphasen 1 und 2 nicht in Ansatz gebracht. Sollte diese Bedingung nicht zum Tragen kommen oder sich ein veränderter Leistungsumfang ergeben, wäre dieses Gegenstand einer erneuten Honorarverhandlung. Desweiteren wird gemäß Abstimmungsgespräch vom davon ausgegangen, dass keine Leistungen der Leistungsphase 4 "Genehmigungsplanung"

9 . '. BRW Ingenieurpartnerschaft Angebot - Seite 3 (An doc) erbracht werden müssen. Daher wird auch diese Leistungsphase von uns nicht in Ansatz gebracht../ Leistungsphasen gemäß 45-48, HOAI 2013 Leistungsphase 1 "Grundlagenermittlung" Leistungsphase 2 "Vorplanung" Leistungsphase 3 "Entwurfsplanung" Leistungsphase 4 "Genehmigungsplanung" Leistungsphase 5 "Ausführungsplanung" Leistungsphase 6 "Vorbereitung der Vergabe" Ermittlung des Honorars siehe Anlage 2 wird nicht in Ansatz gebracht~ wird nicht in Ansatz gebracht.,,,,- 25 % wird nicht in Ansatz gebracht:::,. 15% / 10 % vorläufig brutt Summe 50.0 % " / 4. Absteckplan 4.1 Allgemeines Gemäß LB-Straßen (2012) wird der Absteckplan mi zogen auf die Honorartafel zu 48 (1) Verkehrsanlagen er Honorarsumme, be AI 2013), vergütet. 4.2 Ingenieurhonorar Absteckplan Anrechenbare Kosten : rd. Honorar gemäß HOAI (1) : v , ,38 Honorar Absteckplan - von ,38 = zuzüglich Mehrwertsteuer 19,0 % Ingenieurhonorar Absteckplan brutto / 5. Leitungstrassenpläne (öffentliche Flächen) Die Honorarermittlung erfolgt auf der Grundlage der LB-Leitungstrassen Leitungslängen Bestand geschätzt: Geschätzte Gesamtlänge aller vorhandenen Leitungen = SW HSE = m RW HSE = 495 m Telekom m Vattenfall, ö m HWW = m E.ON Hanse = m ,00 m

10 ... BRW Ingenieurpartnerschaft (An doc) Angebot - Seite 4 Leitungslängen Planung geschätzt: / Geschätzte Gesamtlänge der geplanten Leitungen= 900,00 m Oberflächenentwässerung = 900 m / Leitungslängen Rückbau (geschätzt): Geschätzte Gesamtlänge zurück.zubauender Leitungen = HSE 0 m HWW = 0 m E.ON Hanse = O m Vattenfall = 0 m Telekom = 0 m 0,00 m Honorar gemäß Anlage 3 Summe brutto abzüglich der Vergütung Bestandsplan aus der 3. Abschlagsrechnung vom : Leitungspläne - Bestand - Durch den AG wurde am die Aufstellung von Bestandsleitungsplänen auf der Grundlage der Rückmeldungen aus der Leitungsanfrage beauftragt. Bisher erbrachte Leistungen für das Darstellen der vorhandenen Versorgungsleitungen von Telekom, Gas, Strom, HSE, Wasser: ~. 02: - age Dipl.-Ing. zzgl. Nebenkosten zzgl. Mehrwertsteuer Summe brutto Summe 3. AR brutto Ermittlung der Restsumme Leitungstrassenpläne Honorar gemäß Anlage 3 brutto abzüglich Honorar 3. Abschlagsrechnung 2006 brutto Restsumme brutto Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Leitungslängen.

11 BRW Ingenieurpartnerschaft (An doc) Angebot - Seite 5 6. Besondere Leistungen Besondere Leistungen bieten wir nach Zeitaufwand. 6.1 Honorarsätze Dipl.-Ing. = Kfm. oder techn. Mitarbeiter = 6.2 Feldvergleich -Optional e( a{efe c"cc., Gemäß Ortstermin vom soll seitens BRW ein Feldvergleich erfolgen, da die Verhältnisse vor Ort (z. B. durch Baumfällungen oder Bauarbeiten) von denen in den Bestandplänen dargestellten Verhältnissen abweichen. BRW wird durch eine vollständige Begehung des Planbereiches den Feldvergleich durchführen und die Ergebnisse in die Bestandspläne einarbeiten. Hierdurch wird sich eine neue Planungsgrundlage ergeben, auf welche die Planung neu aufgebaut werden muss. Der erforderliche Zeitaufwand wird nachfolgend geschätzt. Tage Dipl.-lngenieur Tage kfm./techn. Mitarbeiter ä ä /Tag /Tag Zeithonorar netto zzgl. Mehrwertsteuer 19,00 % Vorläufiges Zeithonorar brutto / Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlichem Aufwa 6.3 Termine In Leistungsphase 3 sind 3 Termine zum Mitwirken beim Erläutern des Entwurfes gegenüber Dritten enthalten. Sollten darüberhina sind diese gesondert nach Aufwand zu vergüten. II Verschickung Die Vervielfältigung und die Verschickung der Verschickungsunterlagen erfolgt durch den Auftraggeber. Die Daten werden von BRW 1-fach digital (Word, dxf, pdf) zur Verfügung gestellt. Die 1. Verschickung sowie die Schlussverschickung sind Bestandteil der Leistungsphase 3. Weitere Verschickungen sind gemäß LBB mi- vergüten.

12 BRW Ingenieurpartnerschaft (An doc) Angebot - Seite 6 7. Bestandsaufnahme Gemäß Ortstermin vom hat eine örtliche Vermessung für die Flurstücke 2274, 2265, 3926 und 6201 zu erfolgen. Diese Leistungen werden von einem Vermessungsbüro als Subunternehmer ausgeführt. Das entsprechende Angebot ist als Anlage beigefügt. Honorar Bestandsaufnahme pauschal netto zzg uschlag BRW für Koordinierung und Aufbereitung der gelie erten Daten Honorar netto zzgl. Nebenkosten -Honorar netto zzgl. Mehrwertsteuer 19,00 % Honorar brutto Im oben genannten Preis sind die Kosten für eventuell notwendige Vermessungsunterlagen (Katasternachweise usw.) nicht enthalten. Diese werden gemäß Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen zusätzlich in Rechnung gestellt. 8. Honorarzusammenstellung aus 3.3 Leistungsphasen 3, 5, 6 aus 4. Absteckplan aus 5. Leitungstrassenpläne aus 7. Bestandsaufnahme brutto brutto brutto brutto vorläufiges Honorar brutto aus 6. Optional: Besondere Leistungen brutto /?~ lfo / ; ~'f: toe. l 1 '<,"4

13 BRW Ingenieurpartnerschaft Angebot - Seite 7 (An doc) 9. Anmerkungen zum Angebot 1. Die angebotenen Leistungen beziehen sich auf den in der Kartenanlage (Anlage 1) definierten Maßnahmenbereich. / 2. Katasteramtliche Vermessungen bzw. Absteckungen sowie Bodengutachten und sonstige Untersuchungen sind in dem Angebot nicht enthalten. v / 3. Alle Kartengrundlagen sind vom AG digital zur Verfügung zu stellen. 4. Sollten sich später wesentliche Änderungen der Planungsanforderungen bzw. des Maßnahmenbereiches ergeben, wären diese Gegenstand einer erneuten Verhandlung des Ingenieurhonorars., 5. Die Leistungsphasen 3, 5 und 6 werden nach der ~stenberechnung abgerechnet. 6. Die Abrechnung der nach Zeitaufwand angebotenen Leistungen erfolgt auf Nachweis nach tatsächlichem Aufwand 1 " " ").., c, ( ~ r(_ </., ; 1 " t t; <;, {. f.1~~ c. 7. Zahlungen (Zahlungsplan) für die abgeschlossenen Leistungsphasen werden mit dem jeweiligen Prozentschlüssel der HOAI ermittelt. 1 / /it ( 8.,Drei Ausfertigungen der kombinierten HU/AU-Unterlagen 24/54 sind im Angebot enthalten. Mehrausfertigun h Aufwand extra zu vergüten. Ausfertigung farbig ()q f 1 r. """'t ~ r 'tt;. /.16 Ausfertigung schwarz/wei 9. LSA-Berechnungen sind im Angebot nicht enthalten._ / 10. Es wurde bei der Honorarermittlung davon ausgegangen, dass alle zusammenzutragenden Daten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die für die Beschaffung kostenpflichtiger Unterlagen anfallenden Gebühren o. dergl. werden auf Nachweis durch den Auftraggeber erstattet. ~ 11. Die Haftung der Ingenieurpartnerschaft wird gemäß 10 Abs. 3 ArchlngKG begrenzt. Die Höchsthaftungssummen betragen derzeit für Personenschäden 3,0 Mio. und für Sach- und Vermögensschäden 2,0 Mio.. Sie werden Vertragsbestandteil. 12. Die Änderung des Leistungsbildes und der Kosten ist natürlich nach Absprache möglich. 13. Eine Bestandsvermessung ist im Angebot nicht enthalten, diese ist frühzeitig vom Auftraggeber zu beauftragen. 14. Es wurde bei der Honorarermittlung davon ausgegangen, dass unbelastetes Bodenmaterial vorliegt. Baugrunduntersuchungen sind im Angebot nicht enthalten. Diese sollten separat durch den Auftraggeber veranlasst und die Ergebnisse dem Planer unbedingt zur Verfügung gestellt werden. 15. Das Angebot einschließlich seiner Anlagen wird Vertragsbestandteil. LI

14 BRW lnaenieuroartnerschaft (An doc) Angebot - Seite Die Angebotsbindefrist endet am /./ 17. Oie Vervielfältigung der Verschickungsunterlagen sowie die Versendung erfolgen durch den Auftraggeber. Oie Daten der 1. Verschickung sowie der Schlussverschickung werden von BRW 1-fach digital an den Auftraggeber übergeben (dxf, Word, pdf). / Termine zum Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten sind im Angebot enthalten. Darüber hinausgehende Leistungen (z. B. Power Point-Präse d nach Aufwand gesondert zu vergüten. ( 19. Bohrkernuntersuchungen einschließlich Pechbestimmungen sowie Bodensondierungen und Untersuchungen gemäß LAGA haben durch den Auftraggeber zu erfolgen und sind dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. _...,..' 20. -Im Rahmen der angebotenen Leistungen erfolgt die Dimensionierung der Grä -ben/mulden und Rohrleitungen. Zur Abschätzung des Überflutungsfalls sind weitere Daten sowie Höhenvermessungen erforderlich. Bei Bedarf sind diese vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und die damit verbundenen besonderen Leis-..tungen gesondert zu vergüten. Wir hoffen, dass Ihnen unser Angebot zusagt und würden uns freuen, Ihren geschätzten Auftrag zu erhalten. Eine fachgerechte Bearbeitung sichern wir Ihnen zu. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Anlagen

15 Honorarermittlung Leitungstrassenplanung Anlage 3 Anlage zum Ingenieurvertrag Nr.: vom: Bezeichnung des Objektes Sauerampferweg... Die Honorarermittlung für die Leitungstrassenplanung erfolgt gemäß LB-Leitungstrassenplanung - Kapitel 4 / 1. Grundvergütungssatz (Kap. 4.1) (ohne Umsatzsteuer) G= 1,24 EUR/Bezugsgröße 2. Ermittlung der Bezugsgrößen und Faktoren 2.1 Erschwernlszuschlag (Kap. 4.3) 2.2 Ermittlung der Leitungslängen in m (Kap. 4.4) Länge der vorhandenen Leitungen Länge der neu geplanten Leitungen Länge der aus dem Bestand zu entfernenden Leitungen davon zu 50 % anrechenbar anrechenbare Leitungslänge für die Leitungspläne sowie deren Fortschreibung (Trassenanweisungspläne) LG = Lp + 50 % Le wg. Bäumen z =..!~~-~- /" Lv = ,00 m _.,/ Lp = 900,00 m / Le = 0,00 m --~ <!..Q.Q.m ~= 900,00 m 2.3 Ermittlung der Anzahl der auszudruckenden Planblätter Anlass Planblätter für vorläufige Verschickung Originale zur Unterzeichnung durch AG Planblätter mit "gezeichnet"-eintrag für Schlussverschickung ggf. weitere Planblätter/Plansätze Gesamtanzahl der auszudruckenden Planblätter Anzahl Anzahl Gesamt Planblätter pro Plansätze anzahl Plansatz [max. 5] pro Anlass 4Stx / 5 St= 20,..., St Stx 1 St= 4St 4 St X 2 St =,... 8 St Stx 2 St= 8St 40 St / 2.4 Ermittlung der Anzahl der als POF-/PLOT-Dateien zu erzeugenden Planblätter Anlass pro Anlass Dateien für vorläufige Verschickung 3St Dateien mrt "gezeichnet"-eintrag für Schlussverschickung 3 St ggf. weitere Dateien 3 St / Gesamtanzahl der auszudruckenden Planblätter Nop= 9 St 2.5 Ermittlung der Anzahl der Leitungsanfragen und Leitungsbesprechungen Dateien fur vorläufige Verschickung NLA= 1 St Dateien mit "gezeichnet" -Eintrag für Schlussverschickung Nae= St "

16 Anlage 3 Honorarermittlung Leitungstrassenplanung Anlage zum Ingenieurvertrag Nr.: vom: Bezeichnung des Objektes Sauerampferweg.. 3. Wertigkeiten der Leistungen (Kap. 4.2) Leitungsanfrage Leitungsbestand WLA= WLB= 440 c/ 50 / Leitungsplanung Leitungsbesprechung WLP= Wae= 33 / / 500 Trassenanweisungsplan Erzeugen von PDF-Dateien Pläne farbig plotten WrA= Wop= Wpp= 12 / 12.,, Honorarermittlung Leitungsanfrage HLA = G x WLAx NLA HLA = Leitungsbestandsplan HlB = (G X Z x Lv x WL 8 ) : 100 HLB = Leitungsplan H LP = (G X Z X lc; X WLP) : 100 HLP = Leitungsbesprechung HBE = G X WBE X N BE Trassenanweisungsplan HrA = (G X Z X lc; X Wr~ : 100 Hae = Zwischensumme Nebenkosten Erzeugen von Planblättem als PDF-/PLOT-Dateien H 0 p = G x WDP x NDP Hop = Planblätter farbig plotten Hpp = G X Wpp X Npp Hpp = Honorar ohne Umsatzsteuer H= zuzüglich Umsatzsteuer 19% H= Gesamthonorar H=

17 Anlage 4 HANACK UND PARTNER Dipl. lng. Andreas Schmidt-Böllert Dipl.-Ing. Gerd Grabau Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure BRW Ingenieurpartnerschaft Beratende In enieure Vorab per info@brw-ip.de Ihr Zeichen Angebot-Nr.: Sauerampferweg Vermessungsarbeiten Unser Zeichen Datum 3. Januar 2014 Sehr geehrt wir beziehen uns auf Ihre vom 28. November 2013 sowie auf das mit Thnen geführte Telefonat und bieten Ilmen die gewünschten Vermessungsarbeiten wie folgt an: 1. Bestandsvermessung Rohrleitung Lage- und höhenmäßige Aufinessung des in der beigefügten Anlage pink" gekennzeichneten Bereiches. Aufmessung der nachfolgend aufgeführten Details: Regensiele einschließlich Zulauf, Ablauf, Sehachtsohlen- und Deckelhöhen, Auslauf der Rohrleitung in die Osterbek inkl. DN, Rohrsohle und Grabensohle Gewässerprofil inkl. Oberkante Böschung mit Zwischenhöhen Sohle (links, rechts, mitte) Wasserspiegellage mit Datum Geländehöhen Vorhandene Befestigungen Bewuchsart Zäune Sc11e 1 von /

18 Anlage 4 HANACK UND PARTNER Dipl.-Ing. Andreas Schmidt-Böllert Dipl.-Ing. Gerd Grabau Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Anschluss der Messung an das amtliche Lage- und Höhenfestpunktfeld. CAD-Konstruktion eines Lage- und Höhenplanes im Maßstab 1 :500 unter Anwednung des Normierungskataloges der Freien und Hansestadt Hamburg. Lieferung des Planes als digitaler Datensatz im DWG- und PDF-Format. Vermessungskosten: 19 % Mehrwertsteuer 2.201,50 EUR Im oben genannten Preis sind die Kosten für eventuell notwendige Vermessungsunterlagen (Katastemachweis usw.) nicht enthalten. Diese werden gemäß Gebührenordnung für das amtliche Vennessungswesen zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Kalkulation der Leistungen erfolgte auf der Grundlage der HOAI 2013 vom 10. Juli 2013 mit folgenden Annahmen: Verrechnungseinheiten (Grundlage: Empfehlung einer abgewandelten Anlage 1.4 der HOAI 2013 vom BDVI - siehe beigefügter Auszug) - Sehr hohe Punktdichte (ca Punkte I ba) => 65 VE Honorarzone: - Bewertung a-f= 18 Punkte= Leistungsphasen:,/ / Grundlagenermittlung (5%) ' Geodätischer Raumbezug (20%) Vermessungstechnische Grundlagen (65%) Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu können und verbleiben mit freundlichen Grüßen HANACK und PARTNER Anlage Übersichtsplan Seite 2 von ttf

19 J, I I '"l---r---' I I I I i I /' ~ I I ~a 0 J 0 ERKRUGCHAU EE S HAMBURG e Fax 1041 il@hanackundpa~de

20 ' Anlage 4 Empfehlung einer abgewandelten Anlage 1.4 der HOAI 2013 In der im Bundesrat am verabschiedeten Fassung der HOAI 2013 sind Vermessungstechnische Leistungen wiederum unverbindlich als Beratungsleistungen Im Anhang 1 enthalten. Die Formulierungen in der Anlage 1 der HOAI 2013.sind neben der sprachlichen Gestaltung als Kann"-Vereinbarung inhaltlich falsch. Die vom Gutachter des BMWI erstellten Honorartabellen sind fehlerhaft ermittelt und weder sachgerecht noch marktfähig. Dagegen hatten sich Auftraggeber und Auftragnehmer im Vorfeld Honorartabellen entwickelt, die aus rund 400 abgerechneten Aufträgen empirisch abgeleitet wurden. Nachfolgend ist die daraus resultierende Regelung formuliert, die auch die Sollformulierung für eine verbindliche Regelung der lngenieurvennessung in der HOAI 2013 gewesen wäre und wie sie inhaltlich dem bereits vorbereiteten Maßgabebschlussentwurf für den Bundesrat entspricht, der aber letztlich nicht zur Abstimmung im Bundesrat gelangt ist. Neben der Umformulierung in eine Mußbestimmung" weichen die grau hinterlegten Passagen inhaltlich von der HOAI 2013 ab. Anlage 1 Ingenieurvermessung Anwendungsbereich ( 1) Die Ingenieurvermessung beinhaltet das Erfassen raumbezogener Daten über Bauwerke und Anlagen, Grundstücke und Topographie, das Erstellen von Plänen, das Übertragen von Planungen in die Örtlichkeit, sowie das vermessungstechnische Überwachen der Bauausführung einbeziehen, soweit die Leistungen mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen. Ausgenommen von Satz 1 sind Leistungen, die nach landesrechtlichen Vorschriften für Zwecke der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters durchgeführt werden. (2) Zu den Leistungen der Ingenieurvermessung zählen: 1. Planungsbegleitende Vermessungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen sowie für Flächenplanungen, 2. Bauvermessung vor und während der Bauausführung und die abschließende Bestandsdokumentation von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen, 3. sonstige Vermessungstechnische Leistungen: Vermessung an Objekten außerhalb der Planungs- und Bauphase, Vermessung bei Wasserstraßen, Fernerkundungen, die das Aufnehmen, Auswerten und Interpretieren von Luftbildern und anderer raumbezogener Daten umfassen, die durch Aufzeichnung über eine große Distanz erfasst sind, als Grundlage insbesondere für Zwecke der Raumordnung und des Umweltschutzes, vermessungstechnische Leistungen zum Aufbau von eo ra hisch-

21 Anlage4 geometrischen Datenbasen für raumbezogene Informationssysteme, sowie vermessungstechnische Leistungen, soweit sie nicht in Absatz 1 und Absatz 2 erfasst sind Grundlagen des Honorars bei der Planungsbegleitenden Vermessung (1) Das Honorar für Grundleistungen der Pl~nungsbegleitenden Vermessung richtet sich nach der Summe der Verrechnungseinheiten und der Honorarzone in und der Honorartafel in Absatz 1. (2) Die Verrechnungseinheiten berechnen sich aus der Größe der aufzunehmenden Flächen und deren Punktdichte. Die Punktdichte beschreibt die durchschnittliche Anzahl der zu messenden Punkte für die hinreichende Erfassung der planungsrelevanten Daten pro ha. (3) Abhängig von der Punktdichte sind die Flächen den nachstehenden Verrechnungseinheiten (VE) je Hektar (ha) zuzuordnen. Flächenklasse Punkte pro ha VE/ha 1 bis ~00 8! ~ (4) Umfasst ein Auftrag Vermessungen für mehrere Objekte, so sind die Honorare für die Vermessung jedes Objektes getrennt zu berechnen. 2

22 Anlage 2 Baumaßnahme: Bauherr: Sauerampferweg Fßß Honorarermittlung gemäß HOAI Teil 3 - Objektplanung *"'Verkehrsanlagen** ,50 anrechenbare Kosten Lph.1-7 und 9 (1 )( ) ,50 anrechenbare Kosten Lph. 8 ( 1) 2 Honorarzone entspr. 48 ~über Mindestsatz ~mbauzuschlag (20-33%) "0-..% lnstandhaltungszuschlag (bis 50% auflph 8) ,38 Grundhonorar Lph.1-7 und ,38 Grundhonorar Lph. 8 Leistungsphasen: Grundleistungen gern. HOAI-Anlage 13 Bewertung der Grundleistungen: 2em. gern. HOAI 47 Angebot Honorarangebot BRW Honoraranteil 1. Grundlagenermittlung 2. Vorplanung 3. Entwurfsplanung 4. Genehrni un s lanun 5. Ausführungsplanung 6. Vorbereitung der Vergabe 7. Mitwirkung bei der Vergabe 8. Bauoberleitung 9. Ob.ektbetreuun Summe der Grundleistun eo: 2% 20% 25% 8% 15% 10% 4% 15% 1% 100% Umbauzuschlag Instandhaltungs-/ lnstandsetzungszuschlag Zwischensumme Besondere Leistungen gern. HOAJ-Anlage 13: (2,3-3,5%) Örtliche Bauüberwachung oder auf Nachweis Vermessungsleistungen Grundbuchauszüge beschaffen Summe der Besonderen Leistungen (ohne örtl. Bauüberwachung) Zwischensumme Nebenkosten % I pauschal Zwischensumme Mehrwertsteuer % Gesamtsumme Honorarangebot vom: Anmerkungen: (1) gem. Kostenberechnung bzw. -schätzung % % , ,21 I

23 / ' ' CJ 0 0 CU [J q ' - Freie und Hansestadt Hamburg Bemsamt Wandsbek Dezernat für Wlltsehall, Bauen u nd Umwelt Fachamt Management des Offendlchen Raumes (MR-T) Maßnahme: Neu-, Um und Ausbau von Straßen Sauerampferweg, Wlchelkamp, lllenkruut Bohm Rademaker Wnmund (östllch Am Bramfelder Zoll), Brammerhöm k.teno.~ Am E"""*V 3, Bad~ TtL f0455tl eo Fax (<MM1Jll Planart : ~: RK..,._._._m Beratung ~-vunt IC.lnlllllMdan Lageplan Pt1nun9 w... *"aattv~..., Bauleltung w~~... Maßstab : o. M. Anlage Nr. : 1 / / (

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