8. Hessisches Elternforum Kein Raum für Missbrauch
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1 8. Hessisches Elternforum Kein Raum für Missbrauch Hans-Peter Vogeler Vorsitzender Bundeselternrat Mitglied im Fachbeirat des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Frankfurt, 9. November 2013
2 Inhalt
3 Einschub Jahre und kein bisschen leise
4 Ländervertretungen 16 Bundesländer rd. 8 Millionen Eltern von Kindern und Jugendlichen an allgemeinen und beruflichen Schulen Im Jahr 6 Tagungen
5 Elternvertretung Wie kommt man in den BER? Man wird gewählt: Vorstand Klassenelternvertretung Schule Kreis / Bezirk Abweichende Regelungen sind möglich. Landeselternvertretung GSt Bundeselternrat Europäische Elternvertretung BER EPA Delegier tenversammlung Hauptausschuss Fachausschüsse Arbeits grup pen
6
7 Sexualisierte Gewalt Der Schock kam 2010 Odenwaldschule Canisius-Kolleg
8 Sexualisierte Gewalt Die Reaktion der Politik I
9 Runder Tisch Das Ende der Arbeit des Runden Tisches ist kein Schlusspunkt - es ist ein Anfang*. Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich Erste Sitzung: 23. April 2010 Abschlussbericht 30. November 2011 Letzte Sitzung: 20. Februar 2013 * Abschlussbericht, S. 57
10 Sexualisierte Gewalt Runder Tisch: Aufgaben Verbesserung von Prävention Opferschutz Aufklärung und Aufdeckung Gewährleistung der effektiven Strafverfolgung Hilfen für Betroffene Initiierung von Forschung und Evaluation
11 Runder Tisch BER arbeitet in den Arbeitsgruppen mit Prävention Intervention Information Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs Rechtspolitische Folgerungen Anerkennung des Leidens der Opfer in jeglicher Hinsicht Forschung, Lehre und Ausbildung
12 Runder Tisch Arbeitsstruktur
13 Runder Tisch Arbeitsstruktur
14 Sexualisierte Gewalt Die Reaktion der Politik II März 2010 Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Dr. Christine Bergmann seit Dezember 2011 Johannes-Wilhelm Rörig
15 Sexualisierte Gewalt Aufgaben UBSKM 1. Telefonische Anlaufstelle 1. Hilfeportal Sexueller Missbrauch (Online-Hilfeportal) 2. Austausch und Vernetzung 3. Begleitung der Aufarbeitung von Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs 4. Forschung 5. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
16 Sexualisierte Gewalt Aufgaben UBSKM 7. Schwerpunkt Monitoring und Unterstützung der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch -> Prävention -> Fachbeirat
17 Sexualisierte Gewalt Definition Sexueller Missbrauch von Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind auf Grund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.
18 Sexualisierte Gewalt Definition: Strafrecht Sexueller Missbrauch: Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern sind immer strafbar auch dann, wenn sich das betroffene Kind scheinbar einverstanden gezeigt hat.
19 Sexualisierte Gewalt Definition Nicht nur Kinder, sondern auch so genannte Schutzbefohlene werden vor sexuellem Missbrauch geschützt ( 174 StGB): Das bedeutet, dass Minderjährige unter 16 Jahren vor sexuellen Handlungen geschützt sind, wenn er oder sie der handelnden Person zur Erziehung, Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut wurde. Wird dieses Obhuts- oder Abhängigkeitsverhältnis für die sexuellen Handlungen ausgenutzt, dann sind sogar Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr geschützt.
20 Sexueller Kindesmissbrauch Schockierende Fakten Mehr als jede Zehnte bzw. jeder Zehnte in Deutschland hat in Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlebt Häuser et. al. 2011, repräsentative Befragung von 14- bis 90-jährigen
21 Sexueller Kindesmissbrauch Schockierende Fakten Telefonischen Anlaufstelle UBSKM. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung* zum Kontext des Missbrauchsgeschehen: 28% Institution (Schule in 285 von 1320 Nennungen) 45% Familie 11% Umfeld 16% Fremdtäter *Fegert et. al. 1993
22 Sexueller Kindesmissbrauch Schockierende Fakten Folgen: abhängig von Unterstützung, alltagspraktischer Entlastung, Beratung und therapeutischen Hilfen Konsequenz ohne angemessene Hilfen: Risiko von Folgeproblematiken deutlich erhöht (Posttraumatische Belastungsstörung, Bindungs- und Angststörungen, Schulversagen, etc.)
23 Sexueller Kindesmissbrauch Aktivitäten der KMK Bericht des Unabhängigen Beauftragten in der 338. Sitzung der KMK am 21. Juni 2012 Durchführung einer bundesweiten Bestandsaufnahme zu Prävention vor sexueller Gewalt in Schulen Überarbeitung der Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen (v. 20. April 2010, in Kraft in der Fassung vom 7. Februar 2013) KMK = Kultusministerkonferenz
24 Sexueller Kindesmissbrauch Aktivitäten der KMK Empfehlung zur bundesweiten Teilnahme an den Befragungen der Schulleitungen (im Rahmen des Monitorings des UBSKM, Durchführung der Befragung im Frühjahr 2013 nach Genehmigungsverfahren in den Kultusministerien in allen Ländern) Präsident der KMK unterstützt die Kampagne Kein Raum für Missbrauch (Statement auf der Kampagnenwebsite)
25 Sexueller Kindesmissbrauch Ergebnisse einer Befragung zu Prävention/ Intervention in Schulen 2013 (N=505) 9 % der befragten Schulen berichten, eine Risikoanalyse durchgeführt zu haben. 10 % verfügen über ein umfassendes Präventionskonzept, 70% nutzen Präventionsansätze, mehr als die Hälfte setzt einzelne Präventionsmaßnahmen um. In 14% der Schulen liegt ein Leitbild zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vor.
26 Sexueller Kindesmissbrauch Ergebnisse einer Befragung zu Prävention/ Intervention in Schulen 2013 (N=505) 65% haben Ansprechpersonen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 59% für Schülerinnen, Schüler und Eltern. In 44 % der Schulen gibt es Fortbildungen zum Thema für das Personal. 87 % bieten Aufklärungs- und Informationsangebote für Schülerinnen und Schüler an. 32 % aller befragten Schulen geben an, einen Handlungsplan eingeführt zu haben.
27 Sexueller Kindesmissbrauch Prävention Schulbefragung Hohe Diskrepanz zur Elternbefragung Die Diskrepanz zwischen den Ergebnissen der Umfrage zur Prävention/Intervention und denen der Elternbefragung weist daraufhin, dass die angegebenen Aktivitäten offensichtlich noch nicht bei den Eltern in den Schulen angekommen sind. Handlungsbedarf
28 Kein Raum für Missbrauch Ziele der Kampagne 1. Flächendeckende Einführung bzw. Weiterentwicklung von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch in allen Einrichtungen 2. Stärkere Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema und die Gefahren des sexuellen Kindesmissbrauchs 3. Erleichterung der Kommunikation über das Thema ohne falsche Scham, Tabus und Peinlichkeit
29 Kein Raum für Missbrauch Es geht um das Engagement aller! Es geht um den Schutz von 13 Millionen Mädchen und Jungen in über Einrichtungen!
30 Kein Raum für Missbrauch Kampagne hat prominente Unterstützer
31 Kein Raum für Missbrauch Schutzkonzepte (Auszug) Ein Verhaltenskodex legt Regeln für einen grenzachtenden Umgang der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest, dabei sind die besonderen Risiken des Arbeitsfeldes zu berücksichtigen. An der Erarbeitung von Schutzkonzepten werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kinder, Jugendliche und Eltern beteiligt.
32 Kein Raum für Missbrauch Schutzkonzepte (Auszug) Mädchen und Jungen werden über ihr Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und Hilfe in Notlagen bereits beim Eintritt in die Institution informiert und erhalten in regelmäßigen Abständen Präventionsangebote. Im Rahmen von Elternabenden bzw. durch Elternarbeit und Elternbeteiligung werden Mütter und Väter über Formen sexueller Gewalt, Strategien von Tätern und Täterinnen und Möglichkeiten der Prävention aufgeklärt.
33 Exkurs Schulentwicklung Wie kann ich sie anstoßen? Wie kann Schule von allen Beteiligten (Lehrkräfte, Schulleitung, Schüler, Eltern) weiter entwickelt werden? Wie kann Schulentwicklung gemeinsam gestaltet werden? Wie kann man diesen Prozess anstoßen? -> Hier hilft der Kompass für die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus *. * Der Kompass wird von der Vodafone Stiftung herausgegeben. Der Bundeselternrat war an der Entwicklung beteiligt.
34
35 Kein Raum für Missbrauch Wie geht es weiter? Der Missbrauchsbeautragte hat in seinem Abschlussbericht ( Keine Entwarnung. Kein Schlussstrich. ) die erforderlichen nächsten Schritte aufgezeigt. Es wird in der nächsten Legislaturperiode Aufgabe der Verantwortlichen auf allen politischen Ebenen sein, geeignete Wege zu finden, den Opfern sexualisierter Gewalt wirksam zu helfen und die Zahl der Opfer durch geeignete Maßnahmen spürbar zu senken. Das wird jedoch nicht zu schaffen sein, ohne den Mut der Opfer, die Wachsamkeit der Öffentlichkeit und das Engagement der Zivilgesellschaft. (Abschlussbericht S. 60)
36 Kein Raum für Missbrauch Wie geht es weiter? Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sowie die Hilfen für Betroffene bedürfen einer gesetzlich verankerten Infrastruktur und einer konstanten Weiterentwicklung. Der Fachbeirat fordert den neu gewählten Bundestag und die künftige Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema sexueller Kindesmissbrauch in allen gesellschaftlichen Bereichen vorangebracht wird. Hierzu braucht es eine gesetzliche Grundlage, die die Rechtsstellung, Aufgaben und Befugnisse zukünftiger Missbrauchsbeauftragter, die Beteiligung von Betroffenen sowie die Einrichtung einer Unabhängigen Kommission Aufarbeitung regelt. Statement des Fachbeirats (Forderungen)
37 Kein Raum für Missbrauch Appell Informieren Sie sich in Ihrer Schule beim Elternbeirat oder der Schulleitung, was zur gemeinsamen Erarbeitung von Schutzkonzept geplant ist. Suchen Sie sich Verbündete, mit denen Sie das Thema gemeinsam angehen können. Informieren Sie sich (s. Link-Liste, vorletzte Folie) Bitte nehmen Sie an der online Befragung teil.
38 Kein Raum für Missbrauch Informationen für Eltern w w w r nei.k m au er -f u m h. uc ra sb is de
39 Kein Raum für Missbrauch Online-Elternumfrage: nur 6 Fragen
40 Wo finde ich Informationen? Link-Liste Unterstrichene Wörter enthalten den Link bitte anklicken Unbedingt lesen Was ist sexueller Missbrauch Was Väter und Mütter tun können Gesprächstipps Als Eltern über sexuellen Missbrauch sprechen Unbedingt teilnehmen Fragebogen Sehr informativ, zum stöbern Kampagne Kein Raum für Missbrauch
41 Wo finde ich Informationen? Link-Liste Weitere Informationen Bilanzbericht (9 MB) des Missbrauchsbeauftragten Keine Entwarnung. Kein Schlussstrich. Statement des Fachbeirats (Forderungen) Abschlussbericht Runder Tisch Organisationen Bundeselternrat European Parents Association Landeselternbeirat von Hessen Kultusministerkonferenz Schulentwicklung Qualitätsmerkmale Schulischer Elternarbeit (Kompass für die partnerschaftliche Zusammenarbeit) (3 MB)
42 Anlagen Zusammengestellt aufgrund von Fragen aus dem Plenum Verjährung Strafrecht: Die Fristen hängen vom zu erwartenden Strafmaß ab. Sie betragen je nachdem 5, 10 oder 20 Jahre, die Fristen laufen (seit StORMG 30. Juni 2013) ab dem 21. Lebensjahr (zuvor 18. Lebensjahr) Zivilrecht: Hier wurden die Fristen durch das StORMG verlängert: Sie betragen nun 30 Jahre und laufen ab dem 21. Lebensjahr. StORMG = Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
43 Anlagen Zusammengestellt aufgrund von Fragen aus dem Plenum Verjährung Forderungskatalog aus der Anhörung zum Thema Strafrecht (4. Hearing) Veranstaltungsreihe (Hearings) Dialog Kindesmissbrauch - Forderungen und Perspektiven
44 Kein Raum für Missbrauch Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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