Stellungnahme der Landesregierung zu Beschlüssen des Oberrheinrates vom 6. November 2015
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- Annika Hochberg
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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Mitteilung des Präsidenten des Landtags Stellungnahme der Landesregierung zu Beschlüssen des Oberrheinrates vom 6. November 2015 Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 11. Januar 2016 zu den Beschlüssen des Oberrheinrates vom 6. November 2015 in Straßburg Stellung genommen. Die Stellungnahme und die in Bezug genommenen Beschlüsse sind nachstehend abgedruckt Der Präsident des Landtags Klenk Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 Stellungnahme der Landesregierung 1. Beschluss Einfacherer Zugang der Patienten zu medizinischen Spezialbehandlungen am Oberrhein (am Beispiel Magnetresonanztomografie [MRT]) Die Landesregierung nimmt den Beschluss des Oberrheinrats zu einem einfachen Zugang der Patienten zu medizinischen Spezialbehandlungen am Oberrhein (am Beispiel Magnetresonanztomografie (MRT) zur Kenntnis. Aus Sicht des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren ist für eine mögliche Vereinfachung des Zugangs zu medizinischen Spezialbehandlungen zunächst die Klärung zahlreicher offener Fragen entscheidend, wie etwa ob deutsche Dienstleister durchgängig ein zweisprachiges Team zur Verfügung haben und Tarife der französischen Krankenversicherung konkret aussehen. Auch wäre zu klären, wer in diesen Fällen die Indikation erstellt (deutscher oder französischer Arzt) und wie bei entsprechenden Meinungsverschiedenheiten zu verfahren ist. Auch der Transfer des Befundes nach Frankreich einschließlich einer Übersetzung wäre zu prüfen. Eine Weiterbehandlung wird vermutlich in jedem Fall in Frankreich erfolgen. Darüber hinaus steht es dem Sozialministerium nicht zu, zu bewerten, wie Frankreich mit dem von der EU-Patientenrechte-Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärten System der vorherigen Genehmigung für eine geplante Auslandsbehandlung (hier: Diagnosestellung via MRT, die in Frankreich im Unterschied zu Deutschland möglicherweise nur in Krankenhäusern durch - geführt wird) Gebrauch macht. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus dem Modellprojekt des Landkreises Lörrach und der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Studie zu Pflege und Pflegebedürftigkeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Wo tickt die Uhr?, das vom Land und Pflegekassen gefördert wird (2012 bis 2015), leisten im wei - teren Sinn einen Beitrag zur Erleichterung grenzüberschreitender Pflegeprozesse. Das Projekt in der Grenzregion Deutschland Schweiz wird von den Beteiligten als eine reife länderübergreifende Zusammenarbeit gewertet. Der Blick von außen auf die Situation vor Ort und der Kontakt in die Nachbarregionen werden positiv gesehen. Unter anderem haben Interviews mit Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen einen breiten Raum eingenommen. Problematisch mit Blick auf ein Zusammenwirken der Länder ist das Lohngefälle, das dazu führt, dass Pflegekräfte aus Deutschland in die Schweiz abwandern. Auch innerhalb der Schweiz gibt es eine Bewegung aus dem Raum Basel in die Zentralschweiz. Die Ergebnisse aus dem Projekt werden als Empfehlungen für die Region im Rahmen einer Road-Map zusammengefasst. Der Landkreis Lörrach beabsichtigt die Projektergebnisse in den Teilhabeplan Wir Senioren einzuspeisen, der Kanton Basel-Landschaft wird die Projektergebnisse in ein Konzept Altersleitbilder einbinden. Der Kanton Basel-Stadt beabsichtigt die Projektergebnisse in die Ober - rheinkonferenz einzubringen. Die in der Resolution genannten Studien des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz sind dem Sozialministerium nicht bekannt. 2. Beschluss Grenzüberschreitende Verkehrsprojekte am Oberrhein im Hinblick auf das operationelle Programm INTERREG V A Oberrhein Die Landesregierung begrüßt den Beschluss des Oberrheinrats zu den grenzüberschreitenden Verkehrsprojekten am Oberrhein im Hinblick auf das operationelle Programm INTERREG V A Oberrhein. Die Liste der 20 Projekte wurde von der Oberrheinkonferenz zur Förderung über das EU INTERREG-Förderprogramm angemeldet. Umgesetzt werden die Projekte durch regionale und lokale öffentliche und/oder private Träger am Oberrhein. Aus Sicht des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur gibt es hinsichtlich einer regelmäßigen Information des Oberrheinrates über die Planung und Umsetzung der Verkehrsprojekte keine Bedenken. Die Umsetzung der Projekte sollte jedoch in der weitestgehenden Kompetenz der in der Oberrheinkonferenz (ORK) 2
3 zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften bleiben. Die vom Oberrheinrat erbetene Abstimmung sollte demzufolge innerhalb der Grenzen der Entscheidungsautonomie der ORK und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bleiben. 3. Beschluss Begleitetes Fahren ab 17 Jahren im Ober - rhein Die Landesregierung nimmt den Beschluss des Oberrheinrats zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren im Oberrhein zur Kenntnis. Die Berechtigungen für Fahranfänger/-innen im Begleiteten Fahren haben sowohl in Deutschland als auch in Frankreich nur nationale Gültigkeit. Eine EU-weite einheitliche Regelung findet sich in der 3. EU-Führerschein-Richtlinie 2006/126/ EU nicht. Eine gegenseitige Anerkennung der Fahrerlaubnisse des Begleiteten Fahrens bedürfte daher einer bilateralen Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich, für die in Deutschland das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zuständig ist. Hierzu findet sich in der als Anlage beigefügten Abschlusserklärung der Konferenz von Metz vom 7. Juli 2015, die seitens der Bundesregierung von Herrn Michael Roth, MdB, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt und Beauftragter der Bundesregierung für die deutsch-französische Zusammenarbeit, unterzeichnet wurde, unter Ziff. IV. 4. und 5. der folgende Passus: IV. Kooperation im Verkehrssektor [...] 4. Die beiden Regierungen werden die Möglichkeit einer Ausweitung der Gültigkeit von Führerscheinen in der Grenzregion prüfen; dies gilt insbesondere für das Begleitete Fahren in den Grenzregionen. 5. Wir werden die Möglichkeiten zur gegenseitigen Anerkennung der theoretischen Führerscheinprüfung ( code ) und der praktischen Fahrprüfung ( conduite ) im Rahmen des Führerscheinerwerbs in Deutschland und Frankreich prüfen. [...] Auf aktuelle Anfrage des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden- Württemberg beim BMVI wurde von dort mitgeteilt, dass die in der Abschlusserklärung von Metz vom 7. Juli 2015 enthaltene Prüfzusage noch nicht abgeschlossen sei. Hierzu sei zunächst ein Vergleich der deutschen Regelungen zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren und der französischen Regelungen zur conduite accompagnée vorzunehmen. Sodann müsse eine Bewertung und Beratung auf Bund-Länder-Ebene erfolgen. Schließlich wäre ggf. die Bereitschaft der französischen Seite zu einer Gegenseitigkeitsvereinbarung zu erkunden. Die genaue Ausgestaltung des französischen Modells ist dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg bislang nicht bekannt. Uns liegen aber Informationen vor, wonach bereits ab 16 Jahren in Anwesenheit einer fahrerfahrenen Begleitperson gefahren werden darf, während dies in Deutschland erst ab einem Mindestalter von 17 Jahren möglich ist. Solange über die Details keine Klarheit besteht, steht die Landesregierung dem Anliegen einer gegenseitigen Anerkennung daher eher zurückhaltend gegenüber. Friedrich Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten 3
4 SÉANCE PLÉNIÈRE DU 6 NOVEMBRE 2015 PLENARSITZUNG VOM 6. NOVEMBER 2015 Einfacherer Zugang der Patienten zu medizinischen Spezialbehandlungen am Oberrhein (am Beispiel Magnetresonanztomografie (MRT)) Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 6. November 2015 und auf Vorschlag des Vorstands, 1. unterstreicht die Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger, Zugang zu den Gesundheitsleistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu haben, 2. stellt fest, dass es im Elsass weniger Magnetresonanztomographen (MRT-Geräte) als in Deutschland gibt, trotz der Bemühungen der Agence régionale de Santé (ARS), zusätzliche Geräte bis zum Jahr 2017 einzurichten, 3. stellt fest, dass aus diesem Grund die Wartezeit für eine MRT-Untersuchung im Elsass erheblich länger als in Deutschland ist, dass der Zugang zu Untersuchungen in Deutschland einer vorherigen Genehmigungspflicht unterliegt und dass die Rückzahlungsfristen von mehreren Monaten durch die Krankenkasse zu lang sind, Schwierigkeiten, die zu einer Behinderung des freien Verkehrs der Patienten in der Grenzregion führen können, 4. stellt fest, dass das System der vorherigen Genehmigung für die Behandlungen nur dann gerechtfertigt werden kann, wenn es gemäß des europäischen Rechts erforderlich und angemessen ist und dass dieses Verfahren heutzutage nicht mehr der Situation in der Grenzregion des Oberrheins entspricht, 5. wünscht, dass die Fristen für den Zugang zu MRT-Untersuchungen verkürzt werden: o durch ein Übereinkommen mit deutschen Radiologen, die über solch eine Ausrüstung und über ein zweisprachiges medizinisches Team verfügen, sobald sie die französischen Tarife des Sektors 1 ohne Überschreitung anwenden und die Berichte in französischer Sprache verfassen. o durch die Abschaffung des Systems der vorherigen Genehmigung, das von französischen Behörden für bildgebende Untersuchungen verlangt wird, die in Deutschland davon befreit sind, 6. empfiehlt allgemein den Abbau behördlicher Hindernisse, die grenzüberschreitende Pflegeprozesse erschweren, indem man sich auf die durch das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) seit mehreren Jahren durchgeführten Studien stützt. Der Oberrheinrat richtet die vorliegende Resolution an: - die Landesregierung von Baden-Württemberg - die Landesregierung von Rheinland-Pfalz - die Agence régionale de la Santé d Alsace (regionales Gesundheitsamt Elsass) - den französischen Gesundheitsminister zu Informationszwecken: - an die Nordwestschweizer Regierungskonferenz - an die Oberrheinkonferenz - an das ZEV 4
5 OBERRHEINRAT CONSEIL RHÉNAN PLENARSITZUNG VOM 6. NOVEMBER 2015 SÉANCE PLÉNIÈRE DU 6 NOVEMBRE 2015 Grenzüberschreitende Verkehrsprojekte am Oberrhein im Hinblick auf das operationelle Programm INTERREG V A Oberrhein Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung am 6. November 2015 und auf Antrag der Kommission Verkehr und Raumordnung 1. begrüßt die substantielle Erhöhung der Mittel für das operationelle Programm INTERREG V A Oberrhein durch die Europäische Kommission, 2. hält die von der Oberrheinkonferenz am 13. März 2015 benannten Verkehrsprojekte für besonders geeignet im Hinblick auf eine Förderung durch das operationelle Programm INTERREG V A Oberrhein, Prioritätsachse B, Spezifisches Ziel 7 (Verkehr), 3. ersucht die verantwortlichen Behörden des Oberrheingebiets, den Oberrheinrat fortlaufend über Planung und Umsetzung der Projekte zu informieren und sich mit ihm abzustimmen. 4. begrüßt ferner die Bemühungen der französischen Straßenbauverwaltung, die frühere Zollabfertigung in Ottmarsheim an der A 36 in eine Park- und Rastanlage umzuwandeln. Sie bittet die zuständigen Straßenbaubehörden in beiden Ländern zu prüfen, ob ggf. im Rahmen eines INTERREG-Projektes ein Verkehrsleitsystem von der A 5 aus installiert werden kann. Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an: - die Landesregierung Baden-Württemberg - die Landesregierung Rheinland-Pfalz - die Regierung der Französischen Republik - die Région Alsace, die Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin die Regierungen der Nordwestschweizer Kantone - die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (nachrichtlich) 5
6 PLENARSITZUNG VOM 6. NOVEMBER 2015 SÉANCE PLÉNIÈRE DU 6 NOVEMBRE 2015 Begleitetes Fahren ab 17 Jahren im Oberrhein Der Oberrheinrat in seiner Plenarsitzung am 6. November 2015 und auf Vorschlag des Vorstands: 1. unterstreicht die Bedeutung der grenzüberschreitenden Mobilität und der Möglichkeit, nationale Grenzen mit sämtlichen Verkehrsmitteln ohne Hindernisse überqueren zu können in Europa, 2. hält fest, dass das Begleitete Fahren sowohl in Frankreich als auch in Deutschland ab 17 Jahren gesetzlich erlaubt ist, das heißt, dass minderjährige Fahrer nach der entsprechenden Ausbildung in Begleitung eines, in der Fahrerlaubnis benannten, erfahrenen älteren Autofahrers im Inland ein Auto führen dürfen, 3. erkennt an, dass es sich bei dem Begleiteten Fahren ab 17 Jahren in Deutschland und Frankreich um rein nationale Regelungen handelt und der EU-Führerschein erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt wird, 4. hält fest, dass somit die minderjährigen Fahrer an der Grenze zum Nachbarland anhalten müssen, da ihre Fahrerlaubnis dort nicht anerkannt wird, 5. betont, dass diese Situation gerade in einem Grenzgebiet wie dem Oberrhein problematisch ist, die Nachbarländer kooperieren eng miteinander und sind dermaßen untereinander verbunden, dass die Mobilität der Bevölkerung eine besonders große Rolle spielt, 6. wünscht, dass zukünftig, aufgrund der Ähnlichkeit der Regelungen in den beiden Ländern, die deutsche Fahrerlaubnis des begleiteten Fahrens in Frankreich und die französische Fahrgenehmigung der conduite accompagnée in Deutschland anerkannt wird und die begleiteten minderjährigen Fahrer mit dem Auto die Grenzen überschreiten und ebenso im Nachbarland fahren können, 7. weist daraufhin, dass diese Problematik zwischen Deutschland und Österreich durch gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Fahrberechtigungen bereits gelöst wurde. Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an: - die Landesregierung Baden-Württemberg - die Landesregierung Rheinland-Pfalz - das Bundesverkehrsministerium - das Ministère de l Ecologie, du Développement durable et de l Energie /Secrétaire d Etat chargé des Transports, de la Mer et de la Pêche Nachrichtlich an: - die Nordwestschweizer Regierungskonferenz - die Oberrheinkonferenz 6
2. inwieweit ihrer Kenntnis nach damit neue sachliche und örtliche Zuständigkeiten verbunden sind;
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