Konzeption der Lampadener Kinderscheune

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1 Lampadener Kinderscheune Bergstraße Lampaden Lampadener Kinderscheune Inhaberin und Leitung: Karin Mösner, Dipl. Pädagogin Bergstraße Lampaden Tel: Fax: info@lampadenerkinderscheune.de Sparkasse Trier BLZ Konto Konzeption der Lampadener Kinderscheune

2 Inhaltsverzeichnis: 1. Institutioneller Rahmen 1.1. Träger 1.2. Örtlichkeiten 1.3. Räumlichkeiten 1.4. Personal 1.5. Finanzierung 1.6. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auftrag 1.7. Grundsätze und Selbstverständnis 2. Zielgruppen 2.1. Kinder und Jugendliche 2.2. Eltern und Familien 3. Ziele 4. Leistungsspektrum 4.1. Aufnahmeverfahren 4.2. Versorgung 4.3. Einzelfallhilfe 4.4. alltägliche Erziehungsarbeit 4.5. Schulische Förderung 4.6. Elternarbeit 4.7. Gruppenarbeit 4.8. Freizeitgestaltung 4.9. Betreutes Wohnen Zusammenarbeit mit externen Fachkräften 5. Dokumentation und Qualitätsentwicklung 6. Perspektiven

3 1.Institutioneller Rahmen 1.1 Träger: Die Lampadener Kinderscheune steht unter privater Trägerschaft. Die Einrichtung wird als Einzelunternehmen geführt Örtlichkeiten: Die circa 550 Einwohner zählende Gemeinde Lampaden liegt 17 km von Trier entfernt im Hochwald. Sowohl die Dorfstruktur als auch die ausgedehnte Wald- und Wiesenlandschaft haben einen hohen Erholungs- und Freizeitwert. Die Einrichtung befindet sich in einem ehemaligen renovierten Bauernhaus im Dorfzentrum von Lampaden. Sie ist von außen nicht als Jugendhilfeeinrichtung zu erkennen. Ein Jugendraum und ein Geschäft befinden sich in direkter Nachbarschaft. Spielplätze und Bolzplatz sind nur 3-5 Minuten entfernt. Angebote der örtlichen Vereine werden gerne genutzt. Eine Grundschule Klasse befindet sich im Ort, das 3. und 4. Schuljahr in der Nachbargemeinde Hentern. Hauptschüler und Realschüler besuchen die Regionale Schule Zerf. Gymnasien können in Trier oder Saarburg besucht werden. Kinder mit Förderbedarf L oder S werden in Reinsfeld beschult. Für alle Schultypen bestehen gute Busanbindungen. Dies gilt auch für Kinder-gartenkinder, die den Kindergarten in Schillingen besuchen Räumlichkeiten: Das Anwesen ist Eigentum des Trägers. Im 1988 von Grund auf renovierten Wohnhaus befindet sich die Wohngruppe, im 1991 ausgebauten Ökonomiegebäude lebt die Leiterin mit ihrer Familie. Die auf 2 Stockwerke angelegte 130qm große Wohnfläche teilt sich folgendermaßen auf: Erdgeschoss: Büro Aufenthaltsraum, mit Esszimmer, Wohnzimmerfunktion Küche mit kleinem Essplatz Bad mit WC (Nutzung durch Personal und Mädchen) 1. Stock: 4 Zimmer unterschiedlicher Größe, die je nach Bedarf und Wunsch der Kinder als Einzel- oder Doppelzimmer genutzt Dusche mit WC ( Nutzung durch die Jungen)

4 Hinter dem Haus befindet sich ein Innenhof mit Sandkasten und Sitzecke, zudem steht den Kindern ein Garten mit Wiesenfläche zur Verfügung Personal: Ausgehend von der Gruppengröße und dem Erziehungsbedarf sind folgende MitarbeiterInnen vorgesehen: 1 Diplompädagogin mit therapeutischer Zusatzausbildung 2 ErzieherInnen 1 Hauswirtschaftskraft ( Köchin, Putzhilfe) 1 Fahrdienst 1.5. Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt gemäß der Entgeldvereinbarung mit der Kreisverwaltung Trier- Saarburg als zuständiges Jugendamt. Der Tagessatz beträgt 117, Gesetzliche Rahmenbedingungen: Die Rechtsgrundlagen für Aufnahmen sind die 27 (2), 32, 34, 35,41 SGB Vlll Kinder und Jugendhilfegesetz). Die Belegung der Einrichtung erfolgt sowohl durch die regionalen als auch überregionalen Jugendämter. Voraussetzung ist stets eine sorgfältige Auftragsklärung, die mit einer verantwortungsvollen Bedarfs- und Angebotsanalyse einhergeht Grundsätze und Selbstverständnis: Die Wohngruppe bietet ein Zuhause für kürzere oder längere Zeit. Wir arbeiten nach alltagsorientierten Grundsätzen und geben der Struktur einen familienähnlichen Charakter. Die erzieherische Arbeit dient der Förderung und Stabilisierung der Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen im emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich. Im Mittelpunkt stehen nicht die Defizite der Kinder und Jugendlichen, sondern ihre Stärken, ihre Ressourcen. Die bisherigen Bindungsbeziehungen der Kinder/ Jugendlichen haben entsprechend systemischer Sichtweise einen hohen Stellenwert. Soweit möglich werden sie gestärkt und unterstützt. Dies geschieht u.a. durch regelmäßige Eltern- bzw. Familienarbeit, durch regelmäßige Heimfahrten der Kinder oder auch durch Besuche der Familien in der Gruppe. Die MitarbeiterInnen der Einrichtung begleiten ihrem Verständnis nach Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe professionell ein Stück auf ihrem Lebensweg. Sie nehmen sie so an, wie sie sind. Der junge Mensch hat einen Wert an sich und benötigt neben Geborgenheit und Zuverlässigkeit Bedingungen, die ihm helfen Ängste zu überwinden und eigene Stärke zu erfahren.die MitarbeiterInnen bemühen sich Kindern und Jugendlichen darin ein Vorbild zu sein.

5 2. Zielgruppe: 2.1. Kinder, Jugendliche: In unserer Einrichtung finden 5 Kinder beiderlei Geschlechts Aufnahme, die in der Regel zum Aufnahmezeitpunkt zwischen 5 und 12 Jahre alt sind und die zur Zeit nicht im elterlichen Haushalt leben können. Aufgrund räumlicher Begebenheiten können Kinder mit Körperbehinderung nicht aufgenommen werden. In unserer Region besteht keine öffentliche Sonderschule E. Grundsätzlich erfolgt eine Aufnahme nach sorgfältiger Abklärung der dargestellten Problematik des Kindes und der familiären Situation Eltern und Familien: Neben der Arbeit mit den Kindern bieten wir begleitende Elternarbeit an: aufsuchende Elternarbeit 1 mal im Monat Besuchskontakte in der Wohngruppe 3. Ziele: Auf der Grundlage der Zielsetzung von Kindern, Eltern und Helfersystemen wird entweder auf die Rückführung des Kindes in ein familiäres System oder auf die Verselbständigung hingearbeitet. Die Aufenthaltsdauer des Kindes, des Jugendlichen in der Einrichtung kann je nach den persönlichen Umständen für einen kürzeren oder längeren Zeitpunkt angelegt sein. 4. Leistungsspektrum: 4.1. Aufnahmeverfahren: Das Erstgespräch mit Kind und Eltern dient der Abklärung der familiären Lebenssituation und bestehender Schwierigkeiten. Bei Hinweis auf spezielle, pathologische Störungen werden externe Fachkräfte hinzugezogen Versorgung: Die Einrichtung legt Wert auf eine gesunde, ausgewogene Ernährung, sorgt für vorbildliche Hygiene und angemessene medizinische Betreuung durch entsprechende Fachkräfte.

6 4.3. Einzelfallhilfe: Diese beinhaltet die Erstellung der individuellen Erziehungsplanung, Durchführung von Einzelarbeit (z.b. Gesprächsführung, Entspannungstraining, motorische Förderung, etc.) alltägliche Erziehungsarbeit: Vermittelt werden soziale Kompetenzen, alltagspraktische Fähigkeiten, Regeln und Strukturen Schulische Förderung: Neben Hausaufgabenbetreuung und Lernförderung findet eine intensive Zusammenarbeit mit den zuständigen Schulen statt Eltern-, Familienarbeit: Die pädagogischen Fachkräfte der Wohngruppe gestalten die Aufnahmesituation und die Hilfe/Erziehungsplanung unter aktiver Einbeziehung der Bezugspersonen aus dem Herkunftssystem, unterstützen die Kinder und Jugendlichen bei Telefon-, und Briefkontakten, begleiten Besuche der Familie in der Einrichtung, bereiten selbständige Besuche der Kinder und Jugendlichen in der Familie vor und nach, initiieren und realisieren gemeinsame Aktivitäten wie Feste oder Freizeitunternehmungen. Zudem wird eine systemisch orientierte Eltern-, Familienarbeit angeboten, die beratenden, vermittelnden oder klärenden Charakter haben kann und folgende Ziele verfolgt: Herstellung, Erneuerung und Vertiefung des Kontaktes zwischen der Herkunftsfamilie und dem Kind, Förderung der vorhandenen Ressourcen, Aktivierung und Stützung eines Prozesses der Selbstbesinnung, gemeinsames Erarbeiten neuer Erziehungswege, Veränderung hinderlicher Sichtweisen, Aufbau von Erziehungskompetenz, Klärung der Zukunftsperspektive, Anbahnung und Vorbereitung von Rückführung des Kindes oder Integrationsbegleitung bei Pflegefamilien, Entwicklung einer optimalen Zusammenarbeit zwischen den Bezugspersonen des Kindes und Schaffung einer förderlichen Kommunikation zwischen Familie, Kind und Einrichtung.

7 Die Kontakte finden entweder im Haushalt der Eltern, in Räumlichkeiten des zuständigen Jugendamtes oder in der Einrichtung statt. Darüber hinausgehende Angebote, z.b. befristete Nachbetreuung, intensivere Elternarbeit, werden im Einzelfall mit dem zuständigen Jugendamt abgeklärt. 4.7.Gruppenarbeit: Es finden regelmäßig Termine mit der Gesamtgruppe statt. Diese haben das Ziel die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitern zum Ausdruck zu bringen, Vereinbarungen oder Regeln auszuhandeln, Unternehmungen zu planen oder aber themenzentriert an bestimmten Aufgabenstellungen zu arbeiten Freizeitgestaltung: Dieser Bereich umfasst zum einen das Anleiten des Einzelnen und der Gruppe zu einer sinnvollen, befriedigenden Freizeitgestaltung, indem einrichtungsintern verschiede Möglichkeiten eröffnet und trainiert werden, zum anderen auch Unterstützung um zu externen Gruppen in Kontakt zu kommen. Von Seiten der Wohngruppe werden zudem erlebnispädagogische Angebote und Projekte geplant und durchgeführt. Regelmäßig werden Aktivitäten wie z.b. Schwimmbadbesuche, Stadtbummel, Wanderungen oder kreatives Gestalten angeboten. Auch die Anleitung zu einer eigenverantwortlichen Freizeitgestaltung hat einen hohen Stellenwert. U.E. ist es immens wichtig, dass der junge Mensch lernt sich selbst auszuhalten und eigene Kreativität und Motivation entwickelt Betreutes Wohnen: Zur Vervollständigung unseres Angebotes bieten wir 2 Plätze im Betreuten Wohnen an. Zu diesem Zweck werden im Bedarfsfall kleinere Wohnungen oder Zimmer in der Umgebung angemietet. Die Betreuung erfolgt als ambulante Betreuung in erster Linie in Form von Betreuungsgesprächen in der Wohnung. Die Betreuungsintensität reduziert sich im Laufe der Betreuung mit dem Ziel der vollständigen Verselbständigung. Unser Angebot Betreutes Wohnen ist in erster Linie als letzte Phase unseres Verselbständigungskonzepts für die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden gedacht, die bereits vorher in der Wohngruppe lebten Zusammenarbeit mit externen Fachkräften: Eine intensive Zusammenarbeit findet mit den zuständigen Jugendämtern, Fachkräften der Kinder- und Jugendpsychiatrie, niedergelassenen Therapeuten, Berufsberatern etc. statt.

8 5. Dokumentation und Qualitätsentwicklung: Entsprechend der zeitlichen Rahmenvereinbarungen zur Fortschreibung des Hilfeplans werden nach den einrichtungsinternen Standards im Rahmen der Praxisberatung Hilfeplangespräche organisiert, inhaltlich vorbereitet und fachlich begleitet. Der Träger verpflichtet sich, im Vorfeld einer Hilfeplanfortschreibung einen Bericht zu erstellen, der insbesondere Auskunft über die Zielerreichung der bisher vereinbarten Ziele gibt und ggf. Hintergründe für deren Nichterreichen benennt. Inhaltliche und methodische Alternativen werden aufgezeigt. Im Rahmen von dokumentierten Teamsitzungen werden individuelle Hilfeplanungen erarbeitet. Auch mittels Supervision und Teamtagen wird ein kontinuierlicher Überprüfungsprozess gewährleistet. 6. Perspektiven: Das vorliegende Konzept versteht sich lediglich als vorläufiger und flexibler Rahmen, der sich an den Werten und Bedürfnissen der Zielgruppen und Mitarbeiter orientiert. Ein Ausbau der Räumlichkeiten ist bis 2010 vorgesehen.

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