Themenkreis Überbrückungsrenten Rolf Fassbind, Personalbereichsleiter Personalamt
|
|
- Paula Hofmeister
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Themenkreis Überbrückungsrenten Rolf Fassbind, Personalbereichsleiter Personalamt
2 Überbrückungsrenten - Inhaltsverzeichnis Rechtliche Grundlagen Ablauf Überbrückungsrente Berechnungen / Formulare / Schreiben Spezialsituationen / Fragen Seite 2
3 Rechtliche Grundlagen (1) PG 21d Die Mitarbeitenden können sich nach Vollendung des 59. Altersjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist vorzeitig pensionieren lassen. PG 21e folgende «Mitarbeitende, die sich vorzeitig pensionieren lassen oder die vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, haben frühestens ab Vollendung des 63. Altersjahres Anspruch auf eine monatliche Überbrückungsrente, wenn sie nach Massgabe des Vorsorgereglementes der Pensionskasse des Kantons Schwyz ganze Altersleistungen erhalten. Der Anspruch erlischt mit Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters» (Frauen 64, Männer 65). Anspruchsberechtigt für eine Überbrückungsrente ist, wer eine ganze Altersleistung bezieht. Diese Altersleistung kann in Renten- oder Kapitalform sein oder auch in einer Mischform (z.b. 60% Rente und 40% Kapital). Nicht anspruchsberechtigt ist, wer eine halbe oder gar keine Altersleistung bezieht. Seite 3
4 Rechtliche Grundlagen (2) «Die Höhe der Überbrückungsrente entspricht grundsätzlich der maximalen AHV- Altersrente (Stand 2015 = CHF /Mt.), multipliziert mit dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad beim Kanton während der letzten zehn Jahre vor der Pensionierung». «Besteht ein Anspruch auf eine Viertelrente, eine halbe Rente oder eine Dreiviertelsrente der IV, entspricht die Höhe der Überbrückungsrente drei Vierteln, der Hälfte bzw. einem Viertel davon. Besteht ein Anspruch auf eine ganze Rente der IV, entfällt der Anspruch auf eine Überbrückungsrente.» Seite 4
5 Ablauf Überbrückungsrente 1. Schritt: Kündigungsschreiben / Antrag auf Überbrückungsrente 2. Schritt: Berechnung mit Excel-Tabelle (2 Beispiele) 3. Schritt: Bestätigungsschreiben 4. Schritt: Regierungsratsbeschluss Seite 5
6 Berechnungen / Formulare / Schreiben (1) Berechnung mit Excel-Tabelle (Beispiel 1: Mann, BG immer 100%) Kapitalisierung der Überbrückungsrente Name Hermann Muster Geburtsdatum Pensionierung per Bruttolohn im Jahr der Erwerbsaufgabe 98' Arbeitsmonate im Jahr der Erwerbsaufgabe 5 Umrechnungsfaktor gemäss Tabelle * 5.2 Ordentliches AHV-Alter Überbrückungsrente ab Höhe der Rentenzahlungen pro Monat 2' Davon Monate mit Rentenbezug 24 Ansatz Verwaltungskosten ** 2.0% Arbeitnehmer CHF AHV-pflichtiger Lohn bis ' Bereits geleisteter AHV-Beitrag bis ' Bereits geleisteter ALV1-Beitrag bis Bereits geleisteter ALV2-Beitrag bis Abzug für normalen Lohnbezug 5' Überbrückungsrente Kapitalisierung für 24 Monate 48' noch AHV-pflichtig abzurechnen 5.15% 48' ' noch ALV1-pflichtig abzurechnen 1.10% noch ALV2-pflichtig abzurechnen 0.5% 33' Total massgebender AHV-pflichtiger Lohn 146' Abzug für Überbrückungsrente AN total 2' Seite 6
7 Berechnungen / Formulare / Schreiben (2) Berechnung mit Excel-Tabelle (Beispiel 2: Frau, BG variiert) Kapitalisierung der Überbrückungsrente Name Laura Beispiel Geburtsdatum Pensionierung per Bruttolohn im Jahr der Erwerbsaufgabe 98' Arbeitsmonate im Jahr der Erwerbsaufgabe 7 Umrechnungsfaktor gemäss Tabelle * 2.8 Ordentliches AHV-Alter Überbrückungsrente ab Höhe der Rentenzahlungen pro Monat Davon Monate mit Rentenbezug 12 Ansatz Verwaltungskosten ** 2.0% Monate BG ØBG x % = Arbeitnehmer CHF AHV-pflichtiger Lohn bis ' Bereits geleisteter AHV-Beitrag bis ' Bereits geleisteter ALV1-Beitrag bis Bereits geleisteter ALV2-Beitrag bis Abzug für normalen Lohnbezug Überbrückungsrente Kapitalisierung für 12 Monate noch AHV-pflichtig abzurechnen 5.15% noch ALV1-pflichtig abzurechnen 1.10% noch ALV2-pflichtig abzurechnen 0.5% Total massgebender AHV-pflichtiger Lohn Abzug für Überbrückungsrente AN total Seite 7
8 Berechnungen / Formulare / Schreiben (3) Schreiben an Pensionierte Seite 8
9 Berechnungen / Formulare / Schreiben (4) Regierungsratsbeschluss einholen Festsetzung einer Überbrückungsrente Vorzeitiger Altersrücktritt von Hermann Muster Mit Schreiben vom 11. Februar 2015 gibt Hermann Muster seinen vorzeitigen Altersrücktritt auf den 31. Mai 2015 bekannt und beantragt eine Überbrückungsrente. Hermann Muster ist am 25. Mai 1956 geboren und erreicht das ordentliche Pensionsalter am 31. Mai Gemäss 21e des Personal- und Besoldungsgesetzes vom 26. Juni 1991, SRSZ , PG, hat Hermann Muster vom 1. Juni 2019 bis 31. Mai 2021 Anspruch auf eine monatliche Überbrückungsrente, sofern die Voraussetzungen gemäss 21e PG erfüllt bleiben. Die Höhe der Überbrückungsrente ist in Abhängigkeit des durchschnittlichen Beschäftigungsgrads der letzten zehn Jahre gemäss der Personal- und Besoldungsverordnung vom 4. Dezember 2007, SRSZ , PV, durch den Regierungsrat festzusetzen. Der Mitarbeiter weist ein durchschnittliches Pensum von 100% aus und hat daher Anspruch auf eine Überbrückungsrente in der Höhe von Fr (Stand 2015). Beschluss des Regierungsrates Seite 9
10 Spezialsituationen / Fragen (1) Anstieg der Überbrückungsrente? Bei uns werden die Erhöhungen gewährt. Neue Berechnung anhand BG. Wechsel Rechtsgrundlage? Wenn der RRB gesprochen wird, wird die Überbrückungsrente gewährt, auch wenn allenfalls die Überbrückungsrente abgeschafft würde. Bei der Einführung einer neuen Rechtsgrundlage würden Übergangsfristen geschaffen. Was geschieht mit dem AHV-Abzug vor der Pensionierung? Durch die Kapitalisierung der Überbrückungsrente mit den entsprechenden Berechnungsgrundlagen wird der einmalige AHV-Abzug für die Überbrückungsrente ermittelt und mit dem letzten ordentlichen Lohn verrechnet. Seite 10
11 Spezialsituationen / Fragen (2) AHV-Pflicht nach Pensionierung und vor Überbrückungsrente In dieser Zeit muss man besorgt sein, dass der Mindestbeitrag bei der AHV einbezahlt wird, da sonst Rentenkürzungen drohen. Mitarbeitende an AHV verweisen. Beispiel Pensionierung mit 61 Jahren: 61 J. = AHV abgerechnet 62 J. = Mindestbeitrag-Pflicht 63 J. = AHV abgerechnet 64 J. = Mindestbeitrag-Pflicht 65 J. = AHV abgerechnet Jemand möchte vorherige Arbeitstätigkeit während Überbrückungsrente wieder aufnehmen. Variante: Jemand nimmt Arbeit bei externem Arbeitgeber auf. Verwaltung: Nicht möglich (höchstens eng befristete Leistungsaufträge). Extern: Möglich, für uns nicht kontrollierbar. Seite 11
12 Spezialsituationen / Fragen (3) Jemand möchte sich die AHV-Rente 1 Jahr vor dem Pensionierungsalter auszahlen lassen. Auswirkung auf Überbrückungsrente? Keine Auswirkung. Überbrückungsrente wird weiter bezahlt. Nicht kontrollierbar, da uns dies nicht gemeldet wird. Spezielle Arbeitsverhältnisse während 10 Jahren vor Pensionierung: : 0% : 100% : 0% : 60% Berechnung: (3x100)+(3x60)+(4x0) = 480:10 = 48% durchschnittlicher BG Ihre Fragen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 12
Kann ich zwischen Rente und Kapital wählen? Sie können sich einen Teil Ihres Altersguthabens (höchstens 40%) als Kapital auszahlen lassen.
Alterspensionierung Ablauf bei Alterspensionierung Kopie Demissionsschreiben an PKSO zustellen. Der Arbeitgeber teilt uns den offiziellen Zeitpunkt des Altersrücktritts mit. Die PKSO bestätigt dem Demissionierenden
MehrPensionskasse Kanton Solothurn. Alterspensionierung
Alterspensionierung Ablauf bei Alterspensionierung Kopie Demissionsschreiben an PKSO zustellen. Der Arbeitgeber teilt uns den offiziellen Zeitpunkt des Altersrücktritts mit. Die PKSO bestätigt dem Demissionierenden
MehrBasisplan II der Pensionskasse Post
Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2018 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar 2018; der Basisplan II
MehrIhre Pensionskasse. Flexibilisierung der Pensionierung. Markus Loop, Pensionskasse AR
Ihre Pensionskasse 1 Flexibilisierung der Pensionierung Wahlmöglichkeiten für eine individuelle Gestaltung der Pensionierung 22. April 2015 Markus Loop, Pensionskasse AR 2 1 Inhalt 1 Bestandteile einer
MehrAus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint. Neben
MehrVorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Firmengruppe 2
Personalvorsorge Gate Gourmet Switzerland (PGG) Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Firmengruppe 2 gültig ab 01.01.2019 Dieser Anhang gilt als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements (Fassung
MehrVorsorgeplan für Mitarbeitende mit GAV
SWISS Vorsorgestiftung für das Bodenpersonal Vorsorgeplan für Mitarbeitende mit GAV Swiss International Air Lines AG Swiss Global Air Lines AG In Kraft ab 1. Januar 2015 1 Personenkreis Arbeitnehmerinnen
MehrReglement über die vorzeitige Alterspensionierung
70.0 Reglement über die vorzeitige Alterspensionierung Vom 9. März 0 (Stand. April 0) Gestützt auf Art. 5 Abs. des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz,
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Gültig ab 01.01.2014 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement AN - Ausgabe 20140101 - SR 20131202 - D.docx Seite
MehrPensionierung (Altersrücktritt)
Version 30.06.2017 Pensionierung (Altersrücktritt) Ab wann kann ich mich pensionieren lassen? Soll ich eine Rente oder eine Kapitalauszahlung beziehen? Wie muss ich meinen Altersrücktritt melden? Dieses
MehrBasis. Vorsorgeplan. Für Ihre soziale Sicherheit. Sulzer Vorsorgeeinrichtung
Sulzer Vorsorgeeinrichtung Basis Vorsorgeplan Für Ihre soziale Sicherheit. 1.1. 2019 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 1 1.1 Grundlagen... 1 1.1.1 Vorsorgereglement... 1 1.1.2 Vorsorgeplan...
Mehr2.1 Eine 32-jährige Tankwartin wird nach 6 Jahren Teilzeittätigkeit entlassen und erhält eine einmalige Abfindung von Fr
116 von 135 2. Beispiele 1/17 2.1 Eine 32-jährige Tankwartin wird nach 6 Jahren Teilzeittätigkeit entlassen und erhält eine einmalige Abfindung von Fr. 8 000.- Die Tankwartin erfüllt die Voraussetzungen
MehrAltersleistungen MERKBLATT
MERKBLATT Altersleistungen In diesem Merkblatt erfahren Sie, welche Leistungen Sie nach Ihrer Alterspensionierung erwarten können und wie diese berechnet werden. Ab welchem Alter kann ich eine Altersrente
MehrHuman Resources Frühpensionierung und ordentliche Pensionierung Frauen und BVK
Human Resources Frühpensionierung und ordentliche Pensionierung Frauen und BVK Marianne Frischknecht, Fachexpertin Sozialversicherungen Frühpensionierung / ordentliche Pensionierung an der UZH Statistische
MehrReglement und Vorsorgeplan der Pensionskasse für Angestellte der Römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich
10 Personalvorsorge 10.1 Reglement und Vorsorgeplan der Pensionskasse für Angestellte der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich 10.2 Vorsorge bei Teilzeitanstellungen 10.3 Mutterschaftsentschädigung
MehrAargauische Pensionskasse Kernplan
Aargauische Pensionskasse Kernplan Ausgabe 0 Inhaltsverzeichnis Kernplan Art. Gültigkeit 5 Art. Eintrittsschwelle 5 Art. Versicherter Lohn 5 Art. 4 Altersleistungen 6 Art. 5 Todesfallleistungen 6 Art.
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Gültig ab 01.01.2013 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement AN - Ausgabe 20130101 - SR 20121206 - D.doc Seite
MehrBVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG. gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2018)
BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2018) www.pksv.ch BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG 2018 Art. 1 Gültigkeit Es gelten die nachfolgenden
MehrBVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG. Gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2019)
BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG Gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2019) www.pksv.ch BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG 2019 Art. 1 Gültigkeit Es gelten die nachfolgenden
MehrDie Pensionskasse der Rhätischen Bahn informiert..
Die Pensionskasse der Rhätischen Bahn informiert.. Anlässlich seiner Sitzungen vom 10. März 2016 und vom 2. Juni 2016 hat sich der Stiftungsrat unter anderem mit den nachfolgenden Geschäften befasst: 1.
MehrPersonenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.07 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.
MehrENTSCHÄDIGUNG BEIM BEZUG VON ALTERSLEISTUNGEN
ALE SECO-TC AVIG-Praxis ALE/C156-C159 ENTSCHÄDIGUNG BEIM BEZUG VON ALTERSLEISTUNGEN Art. 18c AVIG; Art. 32 AVIV C156 Altersleistungen sind mit Ausnahme der in C160 beschriebenen Fälle von der ALE abzuziehen.
MehrVorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan - Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan - Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Gültig ab 0.0.06 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement MA - Ausgabe 0600 - SR
MehrVorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich
MehrInformationen Pensionierung
Informationen Pensionierung 1. Vorwort Geschätzte Versicherte der Pensionskasse Uri (PK Uri) Gemäss Reglement über die Pensionskasse Uri (PKR) haben Personen ab Alter 58 die Möglichkeit vom flexiblen Altersrücktritt
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Gültig ab 01.01.2014 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement WG - Ausgabe 20140101 - SR 20131202
MehrVorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.
MehrVorruhestandsmodell (VRM) im Schweizerischen Maler- und Gipsergewerbe
Vorruhestandsmodell (VRM) im Schweizerischen Maler- und Gipsergewerbe 2 Flexible Arbeitszeitreduktion ab 60 Jahren für Männer resp. ab 59 Jahren für Frauen, oder vorzei tige Frühpensionierung zu vollen
MehrVorsorgeplan des Vorsorgewerks Trasse Schweiz AG (VP-Trasse)
Vorsorgeplan des Vorsorgewerks Trasse Schweiz AG (VP-Trasse) 1. Gegenstand und Geltungsbereich (Art. 1 und 2 RVRP) Der VP-Trasse: Ergänzt das RVRP in den Punkten, in denen es das RVRP vorschreibt oder
MehrKernplan Kanton Aargau. Stand 2017
Kernplan Kanton Aargau Stand 2017 Inhaltsverzeichnis Kernplan Art. 1 Gültigkeit 2 Art. 2 Eintrittsschwelle 2 Art. 3 Versicherter Lohn 2 Art. 4 Altersleistungen 3 Art. 5 Todesfallleistungen 3 Art. 6 Invalidenleistungen
MehrInfo-Veranstaltung. 5. Mai 2009 KBS, Glarus. Thema: Pensionierung
Info-Veranstaltung 5. Mai 2009 KBS, Glarus Thema: Pensionierung Das schweiz. Sozialversicherungs-System Geschäftsstelle Hauptstrasse 14 8750 Glarus Geschäftsstellenleiter: Alfred Schindler Sachbearbeiter:
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 13. April 2016 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,
MehrAltersleistungen MERKBLATT
MERKBLATT Altersleistungen In diesem Merkblatt erfahren Sie, welche Leistungen Sie nach Ihrer Alterspensionierung erwarten können und wie diese berechnet werden. Ab welchem Alter kann ich eine Altersrente
MehrGesetz über die Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKG) 1. in Ausführung der bundesrechtlichen Bestimmungen zur beruflichen Vorsorge,
Gesetz über die Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKG) (Vom ) Vernehmlassungsvorlage Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung der bundesrechtlichen Bestimmungen zur beruflichen Vorsorge, beschliesst:
MehrGesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG)
Externe Vernehmlassung 165.1 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 10 Ziff. 3, Art. 46 und Art. 52a
MehrVorsorgereglement Anhänge. Gültig ab 1. Januar 2017
Vorsorgereglement Anhänge Gültig ab 1. Januar 2017 2 Inhaltsverzeichnis Anhang zum Vorsorgereglement der Pensionskasse A 1 Beträge und Werte (Stand 2017)... 3 A 2 Höhe der Beiträge zur Finanzierung des
MehrENTSCHÄDIGUNG BEIM BEZUG VON ALTERSLEISTUNGEN
ALE SECO-TC AVIG-Praxis ALE/C156-C159 ENTSCHÄDIGUNG BEIM BEZUG VON ALTERSLEISTUNGEN Art. 18c AVIG; Art. 32 AVIV C156 Altersleistungen sind mit Ausnahme der in C160 beschriebenen Fälle von der ALE abzuziehen.
MehrPensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz
Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz Übergangsbestimmungen zum Vorsorgereglement (gilt für alle Versicherten und Rentner, welche vor dem 1. Juli 2017 der Pensionskasse beigetreten sind)
MehrEine Anpassung des Personalreglements der Einwohnergemeinde Baar ist
Seite 79 Traktandum 5 Anpassung des Personalreglements der Einwohnergemeinde Baar Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen die Anpassung des Personalreglements der Einwohnergemeinde Baar (Reglement über das
MehrErgänzende Bestimmungen zum Vorsorgereglement
Ergänzende Bestimmungen zum Vorsorgereglement Gültig ab 1. Januar 2015 E. 1. Allgemeine Bestimmungen Grenzbeträge gemäss BPVG: Mindestlohn Der Mindestlohn entspricht drei Vierteln der maximalen AHV-Rente.
MehrDer Bundesrat Postulat Lehmann vom 5. Dezember 2013 Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters. Bericht vom 26.
Der Bundesrat 13.4081 Postulat Lehmann vom 5. Dezember 2013 Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters Bericht vom 26. August 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage... 3 1.1 Allgemeines... 3 1.2
Mehrnest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F
nest die ökologisch-ethische Pensionskasse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse 21 8004 Zürich T 044 444 57 57 F 044 444 57 99 www.nest-info.ch 10 11 12 13 14 15 16 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse
MehrVorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge bei Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge bei Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA) Gültig ab 0.0.07 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar.
MehrLeica Pensionskasse. Vorsorgereglement. Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv
Leica Pensionskasse Vorsorgereglement Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv Seite 1 Nachtrag Nr. 2 (Anpassung Vorsorgeplan) Gestützt auf Art. 37.3 des Vorsorgereglements der Leica Pensionskasse,
MehrVorsorgepläne 01/2017
Vorsorgepläne 01/2017 Die Pensionskasse bietet einen BVG-Minimalplan, einen Rentenplan mit 3 verschiedenen Varianten und einen Sparplan an. Der BVG-Minimalplan entspricht den gesetzlichen Mindestvorgaben.
MehrVorsorgeplan zum Vorsorgereglement der Pensionskasse der C&A Gruppe. Basisplan für Mitarbeitende der C&A Mode AG
Vorsorgeplan zum Vorsorgereglement der Pensionskasse der C&A Gruppe für Mitarbeitende der C&A Mode AG gültig ab 1. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Vorsorgereglement 1 Art. 2 Vorsorgeplan 1 Art. 3
MehrGesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG)
Antrag an Landrat 165.1 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 10 Ziff. 3, Art. 46 und Art. 52a Ziff.
MehrErgänzende Bestimmungen zum Vorsorgereglement
Ergänzende Bestimmungen zum Vorsorgereglement Gültig ab 1. Januar 2018 E. 1. Allgemeine Bestimmungen a ) Massgebende Beträge / Grenzbeträge: Minimale AHV-Rente Maximale AHV-Rente Eintrittsschwelle gemäss
MehrNachtrag 1 Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung
Nachtrag, gültig ab.0.07 Nachtrag Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung Art. 7 Rente an den geschiedenen Ehegatten Anspruch Dauer Der geschiedene Ehegatte hat unter Vorbehalt von Abs. Anspruch auf eine Ehegattenrente
MehrVorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich
MehrVorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel ,
REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan S Für die in den Allgemeinen Bestimmungen umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2018 für alle in den Plänen, und versicherten Personen
MehrHOTELA Vorsorgestiftung. Anhang Vorsorgeplan «Unica»
03.2015 HOTELA Vorsorgestiftung Anhang Vorsorgeplan «Unica» Gültig ab 1. Januar 2015 Seite 1 1. Anwendung des L-GAV Der Vorsorgeplan erfüllt die Anforderungen des L-GAV. Er kann nur von Arbeitgebern gewählt
MehrZusatzreglement der Implenia Vorsorge
Zusatzreglement der Implenia Vorsorge Für die vom GAV über die minimalen Ansprüche für Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes des Kantons Wallis im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
MehrALSA PK, unabhängige Sammelstiftung. Kurzreglement
ALSA PK, unabhängige Sammelstiftung Kurzreglement Ihre Personalvorsorge im Überblick Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen Ihrer Personalvorsorge. Massgebend
MehrPensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins
Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Nachtrag Nr. 1 zum Vorsorgereglement 2015 In Kraft ab dem 01.01.2016 Rue Pedro-Meylan 7 - Postfach 260-1211 Genf 17 Tel. 022 718 99 88 - Fax 022 718 99
MehrMerkblatt Altersleistungen
Pensionskasse Schaffhausen Schwertstrasse 6 CH-8200 Schaffhausen www.pksh.ch Merkblatt Altersleistungen IN DIESEM MERKBLATT ERFAHREN SIE, WELCHE LEISTUNGEN SIE NACH IHRER SPENSIONIERUNG ERWARTEN KÖNNEN
MehrBasisplan I der Pensionskasse Post
Basisplan I der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2018 Für die im Basisplan I versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar 2018; der Basisplan I der
Mehr4.e. Freizügigkeitsleistung - Berechnung
Jede Vorsorgeeinrichtung umschreibt die Berechnung der Freizügigkeitsleistung in ihrem Reglement. Sie muss dabei insbesondere festlegen, ob sie die Freizügigkeitsleistung nach den Bestimmungen für Beitragsprimatskassen
MehrVorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.
MehrANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1
ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB 01.01.2018 ANHANG zum Vorsorgereglement 2018 der Kasse 1, gültig ab 01.01.2018 Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 21 150 Maximale AHV-Altersrente
MehrSV-Nummer Eintritt PK Geburtsdatum Zivilstand Ledig Pensionierungsdatum
Vorsorgeausweis per 01.01.2019 Herr Muster Felix Zürich, 29. Januar 2019 Anschlussvertrag Betrieb Personenkreis 9999 Muster GmbH Basis 1. Versicherte Person Name, Vorname Muster, Felix Versichertennummer
Mehrbetreffend die Pensionierung der Beamten der Kantonspolizei
55. Reglement vom 0. Dezember 98 betreffend die Pensionierung der Beamten der Kantonspolizei Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel 5 Abs. des Gesetzes vom 7. Oktober 00 über das Staatspersonal
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Gültig ab 01.01.2013 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement WG Ausgabe 20130101 SR 20121206
MehrVorsorgereglement 2016
Vorsorgereglement 2016 Erster Teil: Vorsorgeplan CKU10 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2016 für alle
MehrPV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Plus. gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2016)
PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Plus gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2016) www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Plus 2016 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan
MehrPV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Plus. Gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2019)
PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Plus Gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2019) www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Plus 2019 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan
MehrPensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 3 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2007
Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Nachtrag 3 zum Reglement 2005 Gültig ab 1. Juli 2007 1 Einleitung 1. Der Stiftungsrat der Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins hat am 3.
MehrVorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA) Gültig ab 0.0.09 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen
MehrFLEXIBILISIERUNG DER VORSORGE IN THEORIE UND PRAXIS WAHLMÖGLICHKEITEN FÜR VERSICHERTE
FLEXIBILISIERUNG DER VORSORGE IN THEORIE UND PRAXIS WAHLMÖGLICHKEITEN FÜR VERSICHERTE St.Gallen, 12. November 2015 Leitende Fragen Welche Wahlmöglichkeiten beim Bezug der Altersleistung gibt es aktuell?
MehrVorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales BVG Basis mit Zusatz-Risikoversicherung
BVG Basis mit Zusatz-Risikoversicherung Vorsorgeplan gültig ab..06 Prevanto AG/ 07.0.06 Geltungsbereich des Vorsorgeplans In Ergänzung zum aktuell gültigen Allgemeinen Rahmenreglement (ARR) der Vorsorgestiftung
MehrVORSORGEREGLEMENT 2017
Pensionskasse PANVICA (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2017 Erster Teil: Vorsorgeplan KU Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche
MehrVorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.
MehrMEINE PENSIONSKASSE Informationen für Arbeitnehmende
MEINE PENSIONSKASSE 2017 Informationen für Arbeitnehmende 1 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Die GastroSocial Pensionskasse
MehrKernplan Kanton Aargau. Stand 2019
Kernplan Kanton Aargau Stand 2019 Inhaltsverzeichnis Kernplan Art. 1 Gültigkeit 2 Art. 2 Eintrittsschwelle 2 Art. 3 Versicherter Lohn 2 Art. 4 Altersleistungen 3 Art. 5 Todesfallleistungen 3 Art. 6 Invalidenleistungen
MehrPensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz
Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz Anhang zum Vorsorgereglement gültig ab 1. Juli 2017 Hinweis Für alle Versicherten und Rentner, welche der Pensionkasse vor dem 1. Juli 2017 beigetreten
MehrGleis. Pensionskasse SBB. Infos zu Ihrer. Säule Oktober 2015 SBB AG
Gleis 2 Infos zu Ihrer. Säule Oktober 2015 SBB AG Pensionskasse SBB Neues Vorsorgereglement ab 1. Januar 2016: Das sind die wesentlichen Neuerungen. Am 1. Januar 2016 tritt das neue Vorsorgereglement in
MehrSwissbroke Vorsorgestiftung
Swissbroke Vorsorgestiftung Anhang 1 zum Rahmenreglement Grenzwerte und Versicherungstechnische Werte gültig ab 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Grenzbeträge... 3 2. Lohnmaxima... 3 3. Umwandlungssätze
MehrZusatzplan II der Pensionskasse Post
Zusatzplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2016 Stand 1. Januar 2017 Für die im Zusatzplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar
MehrVORSORGEPLAN BVG 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018
Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch
MehrVorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales BVG Basis
BVG Basis Vorsorgeplan gültig ab..06 Prevanto AG/ 07.0.06 Geltungsbereich des Vorsorgeplans In Ergänzung zum aktuell gültigen Allgemeinen Rahmenreglement (ARR) der Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales,
MehrMerkblatt über die Leistungen der Stiftung Sozialfonds
Merkblatt über die Leistungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2018 2 Stiftung Sozialfonds, erstellt im Dezember 2017 Grundsätzliches Die Stiftung Sozialfonds bietet neben einem obligatorischen
MehrVORSORGEPLAN U - BVG 3 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018
Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch
MehrVORSORGEPLAN U - BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018
Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch
Mehr