Themenschwerpunkt Endspurt zur Rente: Was Sie jetzt noch tun können

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1 Themenschwerpunkt Endspurt zur Rente: Was Sie jetzt noch tun können Inhalt: Wenn die Lebensversicherung fällig wird Die Qual der Wahl: Was tun mit Ablaufleistungen? Staatlich geförderte Produkte Jetzt noch Riester- oder Rürup-Rente abschließen? Lebens- und Rentenversicherungen Staatliche Förderung, an die kaum einer denkt.

2 Endspurt zur Rente Was Sie jetzt noch tun können Wer heute über 50 ist, hat hoffentlich bereits längst mit einer gezielten Altersvorsorge begonnen. Aber auch jetzt ist die Gelegenheit noch günstig, sich intensiv mit der finanziellen Planung für den Ruhestand zu beschäftigen: Wer noch mehr als zehn Jahre berufstätig sein wird, hat gerade noch ausreichend Zeit, seine bestehende Vorsorge zu optimieren. Wenn die Lebensversicherung fällig wird Die Qual der Wahl: Was tun mit Ablaufleistungen? Wenn Sie schon frühzeitig eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, wird diese vielleicht in den nächsten Jahren fällig. Möglicherweise haben Sie das Geld bereits fest verplant, etwa für die Schlusszahlung Ihres Immobilienkredits. Für alle jedoch, die noch unschlüssig sind, wie sie die Ablaufleistungen investieren wollen, haben wir hier einige Anregungen zusammengestellt. Sofort Rente? Bei höheren Auszahlungen ab rund Euro lohnt es sich, das Kapital zu einem großen Teil oder vollständig in eine sofortbeginnende Rentenversicherung zu investieren: Sie erhalten dann ohne Wartezeit monatliche Rentenzahlungen garantiert lebenslang. Unser Tipp: Die Sofortrente ist eine gute Sache, wenn Sie jetzt schon beruflich kürzer treten oder ganz aus dem Berufsleben aussteigen wollen. Falls Sie aber noch länger aktiv am Arbeitsleben teilnehmen wollen, sollten Sie gezielt nach Alternativen Ausschau halten. Wiederanlage? Als Sie seinerzeit Ihre Lebensversicherung abgeschlossen haben, schien der Fälligkeitstermin fast unvorstellbar weit in der Zukunft zu liegen. Jetzt kommt der Tag schnell näher und Sie wissen eigentlich noch gar nicht, was Sie mit dem Geld anfangen sollen. Oder Sie benötigen es im Moment noch nicht, da Sie erst einige Jahre später als geplant in den Ruhestand gehen wollen. Unser Tipp: Sprechen Sie Ihren Versicherer und andere Unternehmen gezielt auf sogenannte Wiederanlage-Produkte an, für die es oft besonders günstige Konditionen gibt. Wertpapiere, Fonds, Bankprodukte? Banken und Sparkassen bieten unterschiedlich attraktive Produkte zur Geldanlage an. Eine Versicherung kann jedoch neben einer lebenslangen Rente die finanzielle Absicherung Ihrer Familie garantieren. Vergleichen Sie bei Ihrer Recherche daher nicht nur Zinsen und Renditeversprechen, sondern überlegen Sie zuerst, ob ein Bankprodukt Ihre Anforderungen wirklich vollständig erfüllen kann. Unser Tipp: Wenn Sie sich für Aktien oder Fonds entscheiden, sollten Sie bedenken, dass Sie je nach Anlagestrategie nicht nur ein höheres Risiko eingehen als bei Versicherungen, sondern auch auf zeitliche Flexibilität verzichten: Um Verluste zu vermeiden, müssen Wertpapiere manchmal länger gehalten werden als ursprünglich Stand: Juli

3 geplant. Stellen Sie also sicher, dass beim Eintritt in den Ruhestand keine finanzielle Lücke entsteht. Finanzspritze für andere Versicherungen? Vielleicht zahlen Sie noch in eine weitere Lebensversicherung ein, die Sie mit einer Extrazahlung aufstocken möchten? Das ist über eine Vertragsänderung in vielen Fällen möglich. Wenn Sie jedoch hoffen, so die alten Steuerregelungen für eine vor dem Jahr 2005 abgeschlossene Lebensversicherung noch besser nutzen zu können, müssen wir Sie leider enttäuschen: Beiträge können nur im Rahmen der Dynamik oder vergleichbarer bereits vereinbarter Rechte also Automatismus, keine erneute Willensäußerung nach altem Recht steuerunschädlich" erhöht werden. Andernfalls wird der Erhöhungsteil nach den neuen Steuerregeln besteuert. Unser Tipp: Die Erhöhung einer bestehenden Versicherung kann sich lohnen. Lassen Sie sich jedoch unbedingt eingehend beraten, damit Sie keine Fallstricke übersehen. Aufschub- bzw. Einzahlungsphase verlängern? Ähnlich sieht die Situation aus, wenn in eine vor dem Jahr 2005 abgeschlossene Lebensversicherung länger eingezahlt werden soll als ursprünglich vereinbart: Nach der sogenannten Bausteintheorie unterliegen die zusätzlichen Zahlungen der neuen Versteuerung. Unser Tipp: Dieses Vorgehen kann durchaus sinnvoll sein persönliche Beratung vorausgesetzt! Eine neue Rentenversicherung abschließen? Auf den ersten Blick eine seltsame Idee wieder eine Versicherung mit Aufschubphase abschließen? Ein Szenario: Wenn Sie mit einer verkürzten Ansparphase planen, stellt die neue Rentenversicherung sozusagen einen Mittelweg zwischen Anspar- und Sofortrente dar. Wollen Sie in den nächsten Jahren Steuern sparen, kann dieser Weg beispielsweise über eine Rürup-Rente führen. Mehr dazu im Kapitel Staatlich geförderte Produkte: Jetzt noch Riester- oder Rürup-Rente abschließen? Anderes Beispiel: Schließen Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren ab und sind Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt, müssen Sie nur die Hälfte der Erträge versteuern. In der Ansparphase können Sie dennoch flexibel bleiben, da inzwischen einige Produkte auf dem Markt sind, die nicht mehr gleich bleibend hohe Beiträge fordern, sondern auch Sonderzahlungen akzeptieren. Unser Tipp: Seien Sie offen für die unterschiedlichen Vorschläge Ihres Finanz- oder Versicherungsberaters. Es kann sich auszahlen, neben Standardlösungen auch weniger bekannte Varianten eingehend zu prüfen. Eine neue Kapitallebensversicherung abschließen? Viele Rentenversicherungen bieten ein Kapitalwahlrecht, Kapitallebensversicherungen können in Rentenversicherungen umgewandelt werden. Ist es also egal, welche Stand: Juli

4 Variante abgeschlossen wird? Nein. Aus steuerlichen Gründen ist in der Regel eine Rentenversicherung als Grundmodell zu bevorzugen natürlich mit Kapitalwahlrecht. Unser Tipp: Todesfallschutz kann über Zusatzversicherungen in einer Rentenversicherung oder über eine eigenständige Risiko-Lebensversicherung vereinbart werden. Staatlich geförderte Produkte Jetzt noch Riester- oder Rürup-Rente abschließen? Immer mehr Bürger setzen auf Riester- oder Rürup-Rente, um in der Ansparphase staatliche Förderung zu erhalten. Viele wollen dabei zusätzlich die Vorteile eines fondsgebundenen Produkts nutzen, was grundsätzlich möglich ist. Aber ist der Neuabschluss eines Riester- und Rürup-Produkts für Menschen über 50 eigentlich empfehlenswert? Kurzinfo Riester-Rente Bei der Riester-Rente sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte unabhängig vom Einkommen unmittelbar förderberechtigt aber darüber hinaus beispielsweise auch Landwirte, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige, Mitglieder der Künstlersozialversicherung oder geringfügig Beschäftigte. Die nicht rentenversicherungspflichtigen Ehepartner sind mittelbar förderberechtigt, sofern sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Gefördert wird über Zulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen), die in den Altervorsorgevertrag fließen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zum steuerlichen Sonderausgabenabzug. Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen: Der Versicherte zahlt einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (max Euro) abzüglich der ihm zustehenden Zulagen in einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag. Die Beiträge werden während der Erwerbsphase gefördert. In der Leistungsphase erfolgt die nachgelagerte Besteuerung: Das heißt, der Rentner muss die Leistungen, die er erhält, versteuern ( 22 Nr. 5 EStG). Die Auszahlung der Altersrente beginnt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Rente aus einem gesetzlichen Pflichtversicherungssystem bezogen wird. Beachten Sie jedoch: Wer will, kann zwar mehr in seinen Riester-Vertrag einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt (seit 2008: pro Jahr Euro abzüglich Zulage(n)). Für die Waisenrente können nur Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden ( 32 EStG), längstens bis zum 25. Lebensjahr. Fazit Riester-Rente: Personen über 50 können mit einer neu abgeschlossenen Riester-Rente meist nur die Grundzulagen erhalten, die alleine nicht für eine kapitalstarke Altersvorsorge ausreichen. Der geförderte Höchstbetrag ist auf Euro jährlich begrenzt. Zudem Stand: Juli

5 kann die Riester-Rente meist ihr großes Plus die Kinderzulage nicht mehr voll ausspielen: Nur für Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird sie gewährt. Auch bei der Hinterbliebenenversorgung können ältere Kinder nicht berücksichtigt werden. Ob sich ein Riester-Vertrag als Ergänzung zu anderen Versicherungen oder Geldanlagen dennoch rechnet, muss individuell entschieden werden. Kurzinfo Rürup-Rente Jeder ist willkommen: Die Förderung der Rürup-Rente ist nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt. Die Rürup-Rente wird über Steuerersparnis im Rahmen des Sonderausgabenabzugs gefördert. Sie ist als Bestandteil der ersten Schicht des Drei-Schichten-Modells geschützt und damit aus Sicht des Staats der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt. Die Rürup-Rente kann ebenfalls nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden und ist damit in der Ansparphase sicher vor Pfändung sowie dem Zugriff durch die Agentur für Arbeit (= Hartz-IV-sicher), dem Sozialamt oder Gläubigern (= Insolvenzschutz). Im Gegensatz zur Riester-Rente ist der monatliche Beitrag der Rürup-Rente nicht an das Einkommen gekoppelt. Es gibt keinen Mindestbeitrag für die Förderung. Neben festen Grundbeiträgen können die Versicherten flexible Einzahlungsmöglichkeiten nutzen. Die Rürup-Rente fordert keine lange Ansparphase, sondern kann durch hohe Beitragszahlungen innerhalb weniger Jahre aufgebaut werden im Extremfall sogar durch eine Einmalzahlung kurz vor dem geplanten Rentenbeginn. Beachten Sie jedoch: Die Rürup-Rente ist als lebenslange monatliche Rente konzipiert und sieht keinerlei Ausnahmen vor keine Teilkapitalisierung bei Rentenbeginn wie die Riester-Rente, keine Kapitalauszahlung im Todesfall an die Hinterbliebenen wie bei privaten Rentenversicherungen. Über die Hinterbliebenenversorgung können nur Ehegatten berücksichtigt werden, nicht jedoch eingetragene Lebenspartner (Riester-Rente), Lebensgefährten oder andere nahe stehende Personen (private Rentenversicherung). Für die Waisenrente können nur Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden ( 32 EStG), längstens bis zum 25. Lebensjahr. Das ist bei der Riester-Rente genauso geregelt; nur private Rentenversicherungen bieten größere Flexibilität. Die Rürup-Rente ähnelt in vielen Merkmalen der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein wichtiger Unterschied liegt jedoch in der Hinterbliebenenversorgung: Während bei der gesetzlichen Rentenversicherung die Angehörigen bei Erfüllung bestimmter Kriterien automatisch berücksichtigt werden, muss bei der Rürup-Rente dieser Schutz ausdrücklich vereinbart und letztendlich über höhere Beiträge finanziert werden. Fazit Rürup-Rente: Die Rürup-Rente eignet sich beispielsweise für Selbstständige oder Freiberufler, die für die nächsten Jahre gute Einnahmen erwarten (und deshalb ihre Steuerbelastung verringern möchten) und in wenigen Jahren in den Ruhestand gehen wollen. Diese Stand: Juli

6 Zielgruppe kann nämlich die private Vorsorge mit relativ hohen Beiträgen (bis Euro pro Jahr für Alleinstehende, Euro pro Jahr für zusammen Veranlagte) steuerbegünstigt aufstocken. Alternativen zu Riester- und Rürup-Rente gesucht? Trotz aller Unterschiede haben Riester- und Rürup-Rente eines gemeinsam: Ihre Flexibilität ist stark eingeschränkt. Wer also eine individuelle Lösung sucht, sollte unbedingt private Lebens- und Rentenversicherungen in seine Überlegungen einbeziehen. Wie dennoch nicht auf staatliche Förderung verzichtet werden muss, ist im nächsten Kapitel zu lesen. Lebens- und Rentenversicherungen Staatliche Förderung, an die kaum einer denkt. Fällt das Stichwort staatlich geförderte Altersvorsorge, sind meistens Riester- und Rürup-Rente gemeint, manchmal auch die betriebliche Altersversorgung. An eine private Rentenversicherung denken zunächst die wenigsten. Doch für einige Fachleute stellt dieser Klassiker nach wie vor die attraktivste Form der Förderung dar auch nach den Anfang 2005 in Kraft getretenen Änderungen. Kurzer Rückblick: Stichtag Die Leistungen aus Lebensversicherungen, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, sind nach wie vor vollständig steuerfrei vorausgesetzt, bestimmte Vorgaben wie eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren werden erfüllt. Für ab 2005 unterzeichnete Verträge gelten andere Regelungen. Kurz vor dem Stichtag Ende 2004 setzte eine Art Schlussverkaufsstimmung ein, die Zukunft der Lebensversicherung wurde von vielen Maklern und Versicherungsvertretern in den dunkelsten Farben gezeichnet. Doch private Lebens- und Rentenversicherungen lohnen sich nach wie vor. Denn die Erträge, also die Differenz zwischen Auszahlung und Beiträgen, sind immerhin noch zur Hälfte steuerfrei. Heute: Nur die Hälfte der Erträge wird besteuert Trotz deutlicher Einschnitte in den letzten Jahren sind private Kapitallebens- oder Rentenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen durchaus noch steuerlich begünstigt. So werden bei Kapitallebensversicherungen bei der Auszahlung nur 50 % des Ertrags besteuert. Bei Rentenversicherungen kommt die niedrigere Ertragsanteilsbesteuerung der Rentenleistungen zur Anwendung ( 22 Abs. 1 EStG). Stand: Juli

7 Rechenbeispiel: Ein Mann, 65 Jahre alt, erhält Euro Rente. Der Ertragsanteil beträgt 18 %. Das heißt, dass von Euro nur 180 Euro der Besteuerung unterliegen. Unterstellt man einen Steuersatz von 30 %, wären also von den Euro Rente nur 54 Euro Einkommensteuer zu bezahlen. Anders ausgedrückt: Von den Euro Rente bleiben 946 Euro netto. Pluspunkte über die Steuerersparnis hinaus Man kann es nicht oft genug betonen: Der Versicherte kann sich auf eine lebenslange Rente verlassen. Dies ist der wichtigste Unterschied zwischen einer Geldanlage und echter Altersvorsorge. Im Gegensatz zu Riester- und Rürup-Rente haben private Rentenversicherungen zusätzlich folgende Vorteile: Flexibilität: Je nach Bedarf können Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsschutz vereinbart werden. Die im Vertrag bedachten Personen müssen keine Ehepartner oder Verwandten sein; der Versicherte legt selbst fest, wen er finanziell absichern möchte. Vertrag zugunsten Dritter möglich: Der Versicherungsnehmer muss nicht zugleich der Versicherte sein. Dies eröffnet vielfältige Möglichkeiten: Eltern können zum Beispiel einen Vertrag für ihre Kinder abschließen. Auch der bewährte Einsatz bei Immobilienfinanzierung und Darlehensabsicherung hängt letztlich mit diesem Produktmerkmal zusammen. Freie Gestaltung: Es gibt (fast) nichts, was es nicht gibt. Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen sind keine Produkte von der Stange, sondern können nach den Wünschen des Kunden gestaltet werden. Keine nachgelagerte Besteuerung: Rürup- und Riester-Rente werden in der Ansparphase zwar staatlich gefördert, später müssen jedoch die Rentenleistungen in voller Höhe versteuert werden. Dieser Unterschied von brutto und netto wird bei der Berechnung der Rentenlücke jedoch häufig nicht berücksichtigt. Noch zwölf Jahre bis zum Ruhestand? Wenn Sie jetzt eine Lebensversicherung abschließen und zu Beginn Ihres Ruhestands Kapital ausgezahlt bekommen wollen, hängt die steuerliche Behandlung der Leistungen von der Laufzeit ab: Bei Verträgen, die in weniger als zwölf Jahren fällig werden, unterliegen die Erträge in voller Höhe der Abgeltungssteuer. Bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren dagegen müssen Sie nur die Hälfte der Erträge versteuern. Wie auch immer Ihre persönliche Planung aussieht: Es spricht viel dafür, sich mit Anfang 50 gezielt mit dem Thema Altersvorsorge zu beschäftigen. Es kann sich lohnen. Vorsorge-Know-how Unter finden Verbraucher Wissenswertes rund um Altersvorsorge und Versicherungen. Ziel des Infoportals zur Vorsorge ist es, komplexe Inhalte verständlich zu erklären und aktuelle Themen sachlich darzustellen. Die Website wird von der deutschen Niederlassung des Lebensversicherers Swiss Life ( betrieben. Stand: Juli

8 Swiss Life in Deutschland Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und beschäftigt rund 700 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Im Privatkundensegment verfügt Swiss Life über langjährige Erfahrung in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie im Berufsunfähigkeitsschutz. Moderne fondsgebundene Vorsorgeprodukte mit wählbaren Garantien runden das Angebot ab. Der Vertrieb der Vorsorgeprodukte erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten, Finanzdienstleistern und Banken. Kontakt: Swiss Life, Unternehmenskommunikation, Berliner Str. 85, München Stand: Juli

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