ük2 BiV012 Rahmenprogramm Teil 2

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1 Branchenkunde Ük 2; Register 05 STEUERN TEIL 1 fachstelle ostschweiz HERZLICH WILLKOMMEN 2 Agenda 1. Vorstellungsrunde Präsenz 2. ük2 Register 5 Steuern a. Grundlagen / Überblick / Filmsequenz b. direkte und indirekte Steuern c. Steuerarten (Haupt- und Nebensteuern) 3. Umfrage, Diskussion, Erfolgskontrolle ( ük5 Steuerwesen Ausblick ) a. Ausfüllen einer Steuererklärung b. Steuerveranlagung/Steuerberechnung c. Bezug der Steuern d. Steuerstrafen 3 fachstelle ostschweiz 1

2 Wer bin ich? Martina Mätzener: Im August 1998 Start mit kaufmännischer Grundausbildung Kantonale Verwaltung TG Seit 2005; Veranlagungsexpertin Steuerverwaltung Kanton Thurgau, Treuhänderin mit eidg. Fachausweis 33 Jahre alt, verheiratet Hobbies: Tanzen, Jassen, Wandern, «Steuern» 4 Organisatorisches Unser Fahrplan heute: Uhr Pause kurze Pausen nach Bedarf Uhr Schluss Jederzeit Fragen sind willkommen 5 Einstieg Wer hat schon Steuern bezahlt? Wer hat heute schon Steuern bezahlt? Wer hat schon auf dem Steueramt gearbeitet? Wer hat Freude an Steuern? 6 fachstelle ostschweiz 2

3 Ziele Ich kenne die Spezialität des Schweizerischen Steuersystems die 5 Elemente des Steuersystems Ich weiss wer Steuern erhebt und weiss Beispiele, wofür die Einnahmen eingesetzt werden Ich kenne die öffentlichen Lasten und deren Aufteilung Ich kann erklären, was Direkte Steuern und Indirekte Steuern sind Ich kenne die wichtigsten Steuerarten und Nebensteuern 7 Das Schweizer Steuersystem - einzigartig Das schweizerische Steuersystem hebt sich durch wichtige Eigenarten von anderen Ländern ab: Föderalistischer Aufbau der Schweiz verhindert einheitliches Steuersystem (Autonomie der Kantone) Bundesstaat, 26 Kantone, ca Gemeinden Die Bürger/innen entscheiden selbst über die Steuern, die vom Staat erhoben werden dürfen Demokratie 8 Föderalismus Als föderalistischer Staat wird Unter Föderalismus (von lat. demzufolge ein Staat foedus, foedera Bund, Bündnis, bezeichnet, der nach dem Vertrag ) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip Bundesstaatsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder (Gliedstaaten) über eine aufgebaut ist und somit aus gewisse Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu Gliedstaaten einer übergreifenden Gesamtheit (Gesamtstaat) besteht, die bestimmte zusammengeschlossen sind. eigene (beschränkte) Kompetenzen besitzen, welche nicht vom Gesamtstaat abgeleitet werden. 9 fachstelle ostschweiz 3

4 Politisches System der Schweiz Demokratie Gewaltentrennung Legislative Parlament Thurgau: Grosser Rat Gemeindeversammlung Exekutive Bundesrat Kantonsregierung Gemeinderat Judikative Gerichte Gemeinwesen Öffentliche Hand Bund Kantone Gemeinden Verwaltungen Beziehen ihre Aufträge aus Gesetzen Verordnungen Weisungen Basis für das Tun und Lassen einer Verwaltung 10 Film - Gruppenarbeit Hören Sie im Film genau zu und versuchen Sie herauszuhören: WER erhebt Steuern WER bezahlt Steuern WELCHE Steuern werden erhoben WORAUF werden Steuern erhoben WOFÜR werden Steuern erhoben WIE werden Steuern erhoben fachstelle ostschweiz 4

5 Gruppenarbeit 1 WER erhebt Steuern STEUERHOHHEIT Bund WER bezahlt Steuern STEUERSUBJEKT Alle Firmen und Privatpersonen ab 18 Jahren 13 Gruppenarbeit 1 WELCHE Steuern werden erhoben STEUERARTEN MWST Quellensteuern Kirchensteuern Schulsteuern Bundessteuern Hundesteuern WORAUF werden Steuern erhoben STEUEROBJEKT Lohn Vermögen Grundstückeinkommen 14 Gruppenarbeit 1 WOFÜR werden Steuern erhoben VERWENDUNG DER STEUERN Bildung Kultur Polizei Umwelt Strassen Sozialleistungen Wie WERDEN Steuern erhoben DIREKT UND INDIREKT Direkte Steuer Indirekte Steuer 15 fachstelle ostschweiz 5

6 Grundzüge des schweizerischen Steuersystems Auf ihren Hoheitsgebieten erheben Bund Kantone und Gemeinden Steuern, um die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Sie haben die Steuerhoheit. Staatsaufgaben - Beispiele: Allgemeine Verwaltung (Gemeindeverwaltung) Sicherheit (Polizei, Militär) Bildung (Schulen) Kultur + Freizeit (Theater, Sport) Gesundheit (Spitäler) Soziale Wohlfahrt (Sozialhilfe) Verkehr (Strassen) Umweltschutz (Entsorgung) Volkswirtschaft (u.a. Landwirtschaft) 16 Was wird mit Steuern finanziert? 17 5 Elemente des Steuerrechts Steuerhoheit Steuerobjekt Steuersubjekt Steuerberechnungsgrundlage Steuermass 18 fachstelle ostschweiz 6

7 Steuerhoheit «wer erhebt Steuern» ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit eines Gemeinwesens Steuern (in seinem Hoheitsgebiet) zu erheben. Art. 3 Bundesverfassung: "Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind. Gemeinwesen: Bund (Bundesverfassung) Kantone (Steuergesetze) Gemeinden (abgeleitet, delegiert) 19 Steuerhoheiten in der Schweiz 20 Steuersubjekt «wer bezahlt die Steuern» ist die gegenüber dem Steuerhoheitsträger verpflichtete natürliche oder juristische Person, die die Steuer zu bezahlen hat. Wichtig: Das Steuersubjekt (Steuerschuldner) muss nicht identisch sein mit dem Steuerträger (Indiz für indirekte Steuer) 21 fachstelle ostschweiz 7

8 Steuerobjekt «was ist steuerpflichtig» der Gegenstand der Steuererhebung, das heisst der Tatbestand, welcher die Steuerpflicht auslöst. 22 Steuerberechnungsgrundlage Wertmässige Erfassung des Steuerobjektes wird zur Berechnung der (einfachen) Steuer benötigt. Ist Bestandteil der gesetzlichen Regelung und kann folglich nur über eine Gesetzesänderung angepasst werden. «wie wird die Steuer berechnet» 23 Steuermass «wie hoch ist die Steuer» Massstab der Steuerbelastung bestehend aus: Tarif Steuersatz Steuerfuss ist in Prozenten ausgedrückt das jährliche Vielfache der einfachen Steuer (100 %) ist eine Zusammenfassung in Prozenten des Finanzbedarfs der einzelnen Körperschaften. wird in der Regel jährlich durch die Legislative (Gemeindeversammlung, Gemeindeparlament) neu festgelegt und erlaubt eine kurzfristige Anpassung der Fiskaleinnahmen an die finanziellen Bedürfnisse des Gemeinwesens. z.b. Gesamtsteuerfuss Frauenfeld TG (2014): Staatssteuer Thurgau 117 % Stadt Frauenfeld 60 % Schulgemeinde 86 % Total 263% der einfachen Steuer (Kirchensteuer nicht berücksichtigt) 24 fachstelle ostschweiz 8

9 Steuertarif, Steuersatz Besteuerung nach der «wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» Bundesverfassung... Art. 127 Grundsätze der Besteuerung 8.00% 7.00% 6.00%... 2 Soweit es die Art der Steuer 5.00% zulässt, sind dabei insbesondere die Grundsätze 4.00% der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der 3.00% Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen 2.00% Leistungsfähigkeit zu beachten. 1.00% % -1.00% Tarif A Tarif V 10'000 58' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' '000 1'028'500 1'077'000 1'125'500 1'174'000 1'222'500 1'271'000 1'319'500 1'368'000 1'416'500 1'465'000 Gegenteil Lineare Besteuerung jedes Einkommen mit gleichem Steuersatz besteuert, z.b. 6.5% Widerspricht dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit 25 Steuertarif, Steuersatz 26 Steuertarif, Steuersatz Tarif Berechnungsbeispiel (alleinstehend) Steuerbares Einkommen: einfache Steuer für Fr. 1' Rest % Fr. 2' Total einfache Steuer Fr. 3' Satz % =einfache Steuer / steuerbares Einkommen - in % 27 fachstelle ostschweiz 9

10 Tarif, Steuersatz Tarif Berechnungsbeispiel (verheiratet) Steuerbares Einkommen: Satzbestimmendes Einkommen: Divisor 2.0 einfache Steuer für Fr Rest % Fr Total einfache Steuer (für ) Fr Satz % Total einfache Steuer (für ) Fr Steuermass Steuerrechnung alleinstehend verheiratet Steuerbares Einkommen 64'000 64'000 einfache Steuer Fr. 3' Fr Staat 117% Fr. 3' Fr Gemeinde 60% Fr Fr Schulgem. 86% Fr Fr Total 263% Fr Fr Steuertarif, Steuersatz 30 fachstelle ostschweiz 10

11 5 Elemente des Steuerrechts - Zusammenfassung Steuerhoheit Steuersubjekt Steuerobjekt Berechnungs- Grundlage Subjektive Seite des Steuerrechtsverhältnisses Steuermass Betragsmässige Seite des Steuerrechtsverhältnisses WER erhebt Steuern WER bezahlt Steuern WAS ist steuerpflichtig WIE wird die Steuer berechnet WIE HOCH ist die Steuer Bund Kantone Gemeinden Natürliche Personen Juristische Personen Einkommen/Vermögen Gewinn/Kapital Liegenschaft Erbschaften Schenkungen Umsatz Tabakwaren Gebrannte Wasser... wertmässige Erfassung Umsatz steuerbares Einkommen steuerbares Vermögen Gewinn (Ertrag) Kapital Erbschaft / Schenkung Grundstückgewinn... Massstab der Steuerbelastung Tarif Satz Steuerfuss 31 Steuerwesen als Teil des Abgaberechts Öffentliche Lasten a) Naturallasten b) öffentliche Abgaben Öffentliche Abgaben a) Kausalabgaben b) Steuern sind Teil der öffentlichen Lasten Steuern a) direkte Steuern b) indirekte Steuern 32 Einnahmen des Staates Öffentliche Lasten Öffentliche Abgaben Finanzielle Leistungen an den Staat oder an bemächtigtes Gemeinwesen, für die Bestreitung der Auslagen Naturallasten Leistungen, welche die Einzelperson persönlich erbringt (Militär-, Feuerwehr-, Zivilschutzdienst) Kausalabgaben Entgelt für eine dem Individuum zurechenbare Leistung des Staates Vorzugslasten Besondere wirtschaftliche Vorteile zur Deckung tatsächlicher Kosten Gebühren Entgelt für Inanspruchnahme staatlicher Einrichtungen und Leistungen Ersatzabgaben Geldwerter Ersatz für Nichterfüllung einer persönlichen Dienstleistung (Militärpflichtersatz) Steuer Abgabe ohne direkte Gegenleistung des Staates (gegenleistungs- und voraussetzungslos geschuldet) Allgemeine Steuern Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs Zwecksteuern Finanzierung bestimmter Aufgaben Andere Einnahmen Objektive Seite des Steuerrechtsverhältnisses Privatwirtschaftliche (Vermietung, Wertschriften, gewerbliche Betriebe, Beteiligungen) Geldstrafen (Bussen) 33 fachstelle ostschweiz 11

12 Steuerwesen als Teil des Abgaberechts Steuern sind als Geldleistungen, die ohne Recht auf Gegenleistung (vorbehaltlos) geschuldet sind vom öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen erhoben werden (Bund, Kantone, Gemeinde) zur Deckung des Finanzbedarfs dienen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (Allgemeinheitsprinzip in der Bundesverfassung) zu betrachten. 34 Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte Jahr 2013 ca. 133 Milliarden - 66 Bund - 42 Kantone - 25 Gemeinden 35 Die Steuereinnahmen - Entwicklung 36 fachstelle ostschweiz 12

13 Die Steuereinnahmen - Aufteilung Bund Kantone (Beispiel Kanton Bern) 37 Was wissen wir? Aufgaben 1: Steuer oder Kausalabgabe Aufgabe 2: Steuerhoheit Arbeit in 2er Teams Zeit ca. 10 Minuten 38 Lösung Steuer oder Kausalabgabe 39 fachstelle ostschweiz 13

14 Lösung Aufgabe Steuerhoheit 40 DIREKTE UND INDIREKTE STEUERN «wie werden Steuern erhoben» Direkte Steuern werden von der öffentlichen Hand direkt beim einzelnen Steuerpflichtigen erhoben. Dabei handelt es sich z.b. um Einkommenssteuern, Gewinnsteuern sowie um diverse Quellensteuern (z.b. Verrechnungssteuer). Die wichtigste direkte Steuer auf Bundesebene ist die Direkte Bundessteuer. 41 Direkte Steuern Einkommens- und Vermögenssteuer Gewinn- und Kapitalsteuer Massgebend ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit WER MEHR VERDIENT, MUSS MEHR BEZAHLEN Für die Ermittlung der Steuern wird jährlich eine Steuererklärung vom Steuerpflichtigen verlangt. ük Steuern Teil II 42 fachstelle ostschweiz 14

15 DIREKTE UND INDIREKTE STEUERN «wie werden Steuern erhoben» Indirekte Steuern werden in der Regel auf dem Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben. Die wichtigste indirekte Steuer ist die Mehrwertsteuer, die über einen Drittel der Einnahmen des Bundes einbringt. Weitere indirekte Steuern sind: Zölle, Bier-, Alkohol-, Tabak-, und Mineralölsteuer, Nationalstrassenabgabe (Vignette), Schwerverkehrsabgabe, Stempelabgaben, Motorfahrzeugsteuern, Hundesteuern. 43 Indirekte Steuern Verbrauch- und Konsumentensteuern MWST, Tabak- und Alkoholsteuern, Mineralölsteuern, etc. Besitzsteuern Motorfahrzeugsteuern, Hundesteuer Aufwandsteuern LSVA Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist nicht massgebend, wer mehr (ver)braucht, muss mehr bezahlen. 44 Aufgabe 3: Direkte oder Indirekte Steuern Arbeit in 2er-Teams Zeit 5 Minuten 45 fachstelle ostschweiz 15

16 Lösung Aufgabe 3, direkte und indirekte Steuern Grundsteuer Hundesteuer Stempelabgabe Motorfahrzeugsteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Quellensteuer Mehrwertsteuer Lotterie- und Sport-Toto-Gewinnsteuer Verrechnungssteuer Direkte Steuer X X X X X Indirekte Steuer X X X X 46 Gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Steuern Gesetze sind die Grundlage für unsere tägliche Arbeit 47 Die Bundesverfassung Art. 126 Haushaltführung 1 Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.... Art. 127 Grundsätze der Besteuerung 1 Die Ausgestaltung der Steuern, namentlich der Kreis der Steuerpflichtigen, der Gegenstand der Steuer und deren Bemessung, ist in den Grundzügen im Gesetz selbst zu regeln. 2 Soweit es die Art der Steuer zulässt, sind dabei insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten. 3 Die interkantonale Doppelbesteuerung ist untersagt. Der Bund trifft die erforderlichen Massnahmen. Art. 129 Steuerharmonisierung 1 Der Bund legt Grundsätze fest über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden; er berücksichtigt die Harmonisierungsbestrebungen der Kantone. 2 Die Harmonisierung erstreckt sich auf Steuerpflicht, Gegenstand und zeitliche Bemessung der Steuern, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht. Von der Harmonisierung ausgenommen bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge. 3 Der Bund kann Vorschriften gegen ungerechtfertigte steuerliche Vergünstigungen erlassen. 48 fachstelle ostschweiz 16

17 Rechtsgrundlagen Bund Bundesverfassung (BV) Bund erhebt diejenigen Steuern, die ihm aufgrund der Verfassung vorbehalten sind Direkte Bundessteuer (DBG) Harmonisierung der Direkten Steuern (StHG) Verrechnungssteuer (VStG) Mehrwertsteuer (MWStG) Kreisschreiben der EStV Rundschreiben der EStV Merkblätter der EStV 49 Steuern Bund Gesetzliche Grundlagen: Bundesverfassung Gesetz über die direkte Bundessteuer Gesetz über die Mehrwertsteuer 50 Steuern Kanton Thurgau Gesetzliche Grundlagen: Bundesverfassung Steuerharmonisierungs gesetz Kantonsverfassung Kantonales Gesetz 51 fachstelle ostschweiz 17

18 Steuern Kanton Thurgau Gesetzliche Grundlagen: Bundesverfassung Steuerharmonisierun gsgesetz Kantonsverfassung Kantonales Gesetz 52 Steuern Kanton Thurgau Gesetzliche Grundlagen: Bundesverfassung Steuerharmonisierun gsgesetz Kantonsverfassung Kantonales Gesetz 53 Steuern Gemeinde Stadt Frauenfeld Von Bundesgesetzen und / oder kantonaler Gesetzgebung abgeleitetes Recht Gemeinden im Thurgau haben keine eigenen Steuergesetze 54 fachstelle ostschweiz 18

19 Einkommens- und Vermögenssteuern Natürlicher Personen Steuerbare Einkünfte 18 ff. StG Grundsatz: Alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte Steuerfreie Einkünfte 26 StG Abzüge vom Einkommen 28 ff. StG Berufskosten / Gewinnungskosten Besondere Aufwendungen / Allgemeine Abzüge Sozialabzüge Steuerbares Vermögen 41 ff. StG Gesamtes Vermögen abzüglich Schulden und Sozialabzüge Veranlagung durch KStV Bezug durch Gemeinde 55 Gewinn- und Kapitalsteuern Juristische Personen Steuersubjekt 67 ff. StG Kapitalgesellschaften (AG und GmbH), Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen Steuerobjekt 76 ff. StG Steuer von Reingewinn und Eigenkapital Veranlagung durch KStV Bezug durch Gemeinde 56 Nebensteuern Kanton Thurgau Liegenschaftensteuer 123 ff. StG Steuerobjekt: im Kanton gelegene Grundstücke Steuersubjekt: wer zu Beginn des Steuerjahres Eigentümer oder Nutzniesser eines Grundstückes ist. Steuer beträgt 0.5 des Steuerwertes Veranlagung und Bezug durch KStV Grundstückgewinnsteuer 126ff. StG Steuerobjekt: Gewinn aus Verkauf von Grundstücken Steuersubjekt: Der Veräusserer Erlös minus Anlagekosten = Grundstückgewinn Steuer beträgt 40% / «BesitzdauerRabatt» Veranlagung und Bezug durch KStV 57 fachstelle ostschweiz 19

20 Nebensteuern Kanton Thurgau Handänderungssteuern 137 ff. StG Steuertatbestand: Eigentumsübertragungen Steuerobjekt: Summe der Leistung Steuersubjekt: der Erwerber der Veräusserer haftet solidarisch Steuersatz beträgt 1% der Gesamtsumme der Leistungen Veranlagung und Bezug durch KStV 58 Nebensteuern Kanton Thurgau Erbschafts- und Schenkungssteuern (EschG) Steuerobjekt: Vermögensübertragung aufgrund gesetzlichen Erbrechts Zuwendungen unter Lebenden (Schenkung) Steuersubjekt: der Empfänger Steuerbefreiung: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes mit Sitz im Kanton, sofern sie auch nach dem Steuergesetz nicht steuerpflichtig sind. überlebende Ehegatte, überlebende Partner (bei eingetragener Partnerschaft), Nachkommen Steuerbemessung: 10 ff. ESchG Veranlagung und Bezug durch KStV 59 Nebensteuern Gemeinde Hundesteuer HundeG Die Gemeinde vollzieht das Gesetz über das Halten von Hunden. Im Gegenzug hat sie das Recht, eine Hundesteuer zu erheben. 60 fachstelle ostschweiz 20

21 Verrechnungssteuer (VSt) Sicherungssteuer zur Eindämmung der Steuerhinterziehung Anreiz: Bei Deklaration von besteuerten Wertschriften (Zinsen, Lotteriegewinnen etc.) ist die Rückerstattung der VSt höher als die nachträgliche Besteuerung (z.b. Einkommens- und Vermögenssteuer) Im Jahr 2013 Gesamtertrag von 5.69 Milliarden Franken 61 Umfrage, Diskussion, Erfolgskontrolle 62 Ergänzende Informationen im Internet Eidgenössische Steuerverwaltung Bern (EStV) Kantonale Steuerverwaltung Kanton Thurgau (KStV) Steuern EASY 63 fachstelle ostschweiz 21

22 Danke für die Aufmerksamkeit Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Steuern Martina Mätzener Steuerverwaltung TG 64 fachstelle ostschweiz 22

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