Herzlich willkommen. Branchenkunde ük 12/15 STEUERN (Teil I) Agenda. Wen haben Sie vor sich? 1. Vorstellungsrunde Präsenz
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- Sven Schuler
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1 Branchenkunde ük 12/15 STEUERN (Teil I) Herzlich willkommen 1 Agenda 1. Vorstellungsrunde Präsenz 2. ük2 Register 5 Steuern a. Grundlagen / Überblick / Filmsequenz b. direkte und indirekte Steuern c. Steuerarten (Haupt- und Nebensteuern) 3. Umfrage, Diskussion, Erfolgskontrolle ( ük5 Steuerwesen Ausblick ) a. Ausfüllen einer Steuererklärung b. Steuerveranlagung/Steuerberechnung c. Bezug der Steuern d. Steuerstrafen 2 Wen haben Sie vor sich? Walter Tiraboschi Leiter Steueramt Schlatt TG 20. September 1959 Gemeindeschreiber 2 Söhne (18 und 21 Jahre) Hobbys Musik machen und hören Velofahren, Motorradfahren Lesen Neues entdecken 3 1
2 Organisatorisches Uhr ca. dazwischen Uhr jederzeit Pause kurze Pausen nach Bedarf Schluss Fragen sind willkommen (Dialog) Diese Präsentation steht nächstens auf der Homepage der Fachstelle Ost für Sie bereit. 4 Ziele ich kenne die Spezialität des Schweizerischen Steuersystems die 5 Elemente des Steuersystems Ich weiss wer Steuern erhebt und weiss Beispiele, wofür die Einnahmen eingesetzt werden Ich kenne die öffentlichen Lasten und deren Aufteilung Ich kann erklären, was Direkte Steuern und Indirekte Steuern sind Ich kenne die wichtigsten Steuerarten und Nebensteuern 5 Einstieg Wer hat schon Steuern bezahlt? Wer hat heute schon Steuern bezahlt? Wer hat schon auf dem Steueramt gearbeitet? Wer hat Freude an Steuern? 6 2
3 Das Schweizerische Steuersystem - einzigartig! Das schweizerische Steuersystem hebt sich durch wichtige Eigenarten von anderen Ländern ab: Föderalistischer Aufbau der Schweiz verhindert einheitliches Steuersystem (Autonomie der Kantone) Bundesstaat, 26 Kantone, ca Gemeinden (am 1. Januar 2012) Die Bürger/innen entscheiden selbst über die Steuern, die vom Staat erhoben werden dürfen Demokratie 7 Föderalismus Auszugsweise - (Quelle: Wikipedia) Unter Föderalismus (von lat.foedus, foedera Bund, Bündnis, Vertrag ) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder (Gliedstaaten) über eine gewisse Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind. Als föderalistischer Staat wird demzufolge ein Staat bezeichnet, der nach dem Bundesstaatsprinzip aufgebaut ist und somit aus Gliedstaaten besteht, die bestimmte eigene (beschränkte) Kompetenzen besitzen, welche nicht vom Gesamtstaat abgeleitet werden. 8 Film - Gruppenarbeit Hören Sie im Film genau zu und versuchen Sie herauszuhören: WER erhebt Steuern WER bezahlt Steuern WELCHE Steuern werden erhoben WORAUF werden Steuern erhoben WOFÜR werden Steuern erhoben WIE werden Steuern erhoben 9 3
4 10 Gruppenarbeit 1 WER erhebt Steuern STEUERHOHHEIT Bund, Kantone und Gemeinden WER bezahlt Steuern STEUERSUBJEKT Alle Firmen und Privatpersonen ab 18 Jahren 11 Gruppenarbeit 1 WELCHE Steuern werden erhoben STEUERARTEN Direkte Steuern Indirekte Steuern (MWST, Benzinsteuern, Erbschaft etc.) WORAUF werden Steuern erhoben STEUEROBJEKT Einkommen Gewinn Waren und Dienstleistungen Benzin Alkohol und Tabak Leute die den Militärdienst verweigern Staat (Polizei, Feuerwehr,öffentliche Verwaltungen) 12 4
5 Gruppenarbeit 1 WOFÜR werden Steuern erhoben VERWENDUNG DER STEUERN Staatliche Projekte, Armee, Schule, Kultur, Natur und Umwelt Wie WERDEN Steuern erhoben DIREKT UND INDIREKT durch die Steuererklärung 13 Politisches System der Schweiz Demokratie Gewaltentrennung Legislative Parlament Thurgau: Grosser Rat Gemeindeversammlung Exekutive Bundesrat Kantonsregierung Gemeinderat Judikative Gerichte Gemeinwesen Öffentliche Hand Bund Kantone Gemeinden Verwaltungen Beziehen ihre Aufträge aus Gesetzen Verordnungen Weisungen Das Tun und Lassen einer Verwaltung basiert darauf! 14 Gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Steuern Die Bundesverfassung Art. 126 Haushaltführung 1 Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.... Art. 127 Grundsätze der Besteuerung 1 Die Ausgestaltung der Steuern, namentlich der Kreis der Steuerpflichtigen, der Gegenstand der Steuer und deren Bemessung, ist in den Grundzügen im Gesetz selbst zu regeln. 2 Soweit es die Art der Steuer zulässt, sind dabei insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten. 3 Die interkantonale Doppelbesteuerung ist untersagt. Der Bund trifft die erforderlichen Massnahmen. Art. 129 Steuerharmonisierung 1 Der Bund legt Grundsätze fest über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden; er berücksichtigt die Harmonisierungsbestrebungen der Kantone. 2 Die Harmonisierung erstreckt sich auf Steuerpflicht, Gegenstand und zeitliche Bemessung der Steuern, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht. Von der Harmonisierung ausgenommen bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge. 3 Der Bund kann Vorschriften gegen ungerechtfertigte steuerliche Vergünstigungen erlassen. 15 5
6 Grundzüge des schweizerischen Steuersystems Auf ihren Hoheitsgebieten erheben Bund Kantone und Gemeinden Steuern, um die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Sie haben die Steuerhoheit. Staatsaufgaben - Beispiele: Allgemeine Verwaltung (Gemeindeverwaltung) Sicherheit (Polizei, Militär) Bildung (Schulen) Kultur + Freizeit (Theater, Sport) Gesundheit (Spitäler) Soziale Wohlfahrt (Sozialhilfe) Verkehr (Strassen) Umweltschutz (Entsorgung) Volkswirtschaft (u.a. Landwirtschaft) 16 5 Elemente des Steuerrechts Steuerhoheit Steuerobjekt Steuersubjekt Steuerberechnungsgrundlage Steuermass 17 Steuerhoheit ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit eines Gemeinwesens Steuern (in seinem Hoheitsgebiet) zu erheben. Art. 3 Bundesverfassung: "Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind. Gemeinwesen: Bund (Bundesverfassung) Kantone (Steuergesetze) Gemeinden (abgeleitet, delegiert) «Wer erhebt Steuern» 18 6
7 Bund Gesetzliche Grundlagen: Bundesverfassung Gesetz über die direkte Bundessteuer Gesetz über die Mehrwertsteuer Kanton Thurgau Gesetzliche Grundlagen: Bundesverfassung Steuerharmonisierungsgesetz Kantonsverfassung Kantonales Gesetz Gemeinden Gesetzliche Grundlagen: Kantonsverfassung Kantonales Gesetz
8 Steuersubjekt ist die gegenüber dem Steuerhoheitsträger verpflichtete natürliche oder juristische Person, die die Steuer zu bezahlen hat. Wichtig: Das Steuersubjekt (Steuerschuldner) muss nicht identisch sein mit dem Steuerträger (Indiz für indirekte Steuer) «Wer bezahlt Steuern» 22 Steuerobjekt ist der Gegenstand der Steuererhebung, das heisst der Tatbestand, welcher die Steuerpflicht auslöst. «Was ist steuerpflichtig» 23 Steuerberechnungsgrundlage Wertmässige Erfassung des Steuerobjektes wird zur Berechnung der (einfachen) Steuer benötigt. Ist Bestandteil der gesetzlichen Regelung und kann folglich nur über eine Gesetzesänderung angepasst werden. Steuertarif, Steuersatz «Wie wird die Steuer berechnet» 24 8
9 Steuermass Massstab der Steuerbelastung bestehend aus: Tarif Steuerfuss ist in Prozenten ausgedrückt das jährliche Vielfache der einfachen Steuer (100 %). ist eine Zusammenfassung in Prozenten des Finanzbedarfs der einzelnen Körperschaften. wird in der Regel jährlich durch die Legislative (Gemeindeversammlung, Gemeindeparlament) neu festgelegt und erlaubt eine kurzfristige Anpassung der Fiskaleinnahmen an die finanziellen Bedürfnisse des Gemeinwesens. z.b. Gesamtsteuerfuss Schlatt TG (2013): Staatssteuer Thurgau 117 % Politische Gemeinde 50 % Schulgemeinde 103 % Total 270 % der einfachen Steuer (Kirchensteuer nicht berücksichtigt) «Wie hoch ist die Steuer» 25 Steuereinnahmen öffentlicher Haushalte ca. 122 Milliarden - 59 Bund - 39 Kantone - 24 Gemeinden 26 Die Steuereinnahmen - Entwicklung Quelle:
10 Die Steuereinnahmen - Aufteilung Bund Kantone (anhand Beispiel Bern) Quelle: 28 Steuerwesen als Teil des Abgaberechts Öffentliche Lasten a) Naturallasten b) öffentliche Abgaben Öffentliche Abgaben a) Kausalabgaben b) Steuern Die Steuern sind Teil der öffentlichen Lasten Steuern a) direkte Steuern b) indirekte Steuern 29 Öffentliche Lasten Öffentliche Abgaben Finanzielle Leistungen an den Staat oder an bemächtigtes Gemeinwesen, für die Bestreitung der Auslagen Naturallasten Leistungen, welche die Einzelperson persönlich erbringt (Militär-, Feuerwehr-, Zivilschutzdienst) Kausalabgaben Entgelt für eine dem Individuum zurechenbare Leistung des Staates Vorzugslasten Besondere wirtschaftliche Vorteile zur Deckung tatsächlicher Kosten Gebühren Entgelt für Inanspruchnahme staatlicher Einrichtungen und Leistungen Ersatzabgaben Geldwerter Ersatz für Nichterfüllung einer persönlichen Dienstleistung (Militärpflichtersatz) Steuer Abgabe ohne direkte Gegenleistung des Staates (gegenleistungs- und voraussetzungslos geschuldet) Allgemeine Steuern Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs Zwecksteuern Finanzierung bestimmter Aufgaben Andere Einnahmen Privatwirtschaftliche (Vermietung, Wertschriften, gewerbliche Betriebe, Beteiligungen) Geldstrafen (Bussen) Einnahmen des Staates 30 10
11 Aufgabe 1: Steuer oder Kausalabgabe Aufgabe 2: Steuerhoheit Arbeit in 2er-Teams Zeit 10 Minuten 31 Steuer oder Kausalabgabe 32 Lösung Aufgabe Steuerhoheit 33 11
12 DIREKTE und INDIREKTE Steuern Direkte Steuern werden von der öffentlichen Hand direkt beim einzelnen Steuerpflichtigen erhoben. Dabei handelt es sich z.b. um Einkommenssteuern, Gewinnsteuern sowie um diverse Quellensteuern (z.b. Verrechnungssteuer). Die wichtigste direkte Steuer auf Bundesebene ist die Direkte Bundessteuer. Indirekte Steuern werden in der Regel auf dem Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben. Die wichtigste indirekte Steuer ist die Mehrwertsteuer, die über einen Drittel der Einnahmen des Bundes einbringt. Weitere indirekte Steuern sind: Zölle, Bier-, Alkohol-, Tabak-, und Mineralölsteuer, Nationalstrassenabgabe (Vignette), Schwerverkehrsabgabe, Stempelabgaben, Motorfahrzeugsteuern, Hundesteuern. «Wie werden Steuern erhoben» 34 Merkmale DIREKTE und INDIREKTE Steuern Direkte Steuern Steuerschuldner (der gesetzlich Verpflichtete) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) sind identisch Keine Überwälzung der Steuern möglich Als typisches Merkmal gilt auch die Steuerprogression Indirekte Steuern Steuerschuldner (der gesetzlich Verpflichtete) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) sind nicht identisch Steuer wird auf einen Dritten übertragen Steuerablieferung erfolgt nicht durch die effektiv wirtschaftlich belastete Person, also den Steuerträger (Mehrwertsteuer schuldet das Unternehmen, bezahlt wird sie jedoch von den Kunden) 35 Merkmale DIREKTE und INDIREKTE Steuern Bei den Steuern kann man unterscheiden zwischen direkten Steuern und indirekten Steuern. Von einer direkten Steuer spricht man, wenn die Steuerberechnungsgrundlage und das Steuerobjekt gleich sind. Bei einer indirekten Steuer ist die Steuerberechnungsgrundlage nicht gleich dem Steuerobjekt. DIREKTE STEUER INDIREKTE STEUER Steuerberechnungsgrundlage = Steuerobjekt Steuerberechnungsgrundlage Steuerobjekt Zur Veranschaulichung ein kleines Beispiel: Die Steuer auf Einkommen ist eine direkte Steuer, da das Steuerobjekt (= das erzielte Einkommen) und die Steuerberechnungsgrundlage (= das erzielte Einkommen) identisch sind. Anders ausgedrückt: Erwirtschaftet man ein Einkommen muss man darauf eine Steuer zahlen. Berechnet wird die Höhe der Steuer anhand des Einkommens. Anders sieht es z.b. bei der Mehrwertsteuer aus. Hier ist das Steuerobjekt die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen (= z.b. der Verkauf von Polstermöbeln). Anders als bei der direkten Steuer ist die Steuerberechnungsgrundlage hier nicht gleich dem Steuerobjekt. Sondern es ist das für die Lieferung und Kauf der Möbel bezahlte Entgelt (= Preis der Polstermöbel). Deshalb ist die Mehrwertsteuer eine Indirekte Steuer. Die Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Steuer ist allerdings rechtlich nicht von grosser Bedeutung. Quelle:
13 Direkte Steuern Einkommens- und Vermögenssteuern Gewinn- und Kapitalsteuern Massgebend ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit WER MEHR VERDIENT, MUSS MEHR BEZAHLEN Für die Ermittlung der Steuern wird jährlich eine Steuererklärung ük Steuern Teil II vom Steuerpflichtigen verlangt 37 Indirekte Steuern Verbrauchs- und Konsumsteuern (MWSt, Tabak- und Alkoholsteuern, Mineralölsteuer, etc.) Besitzsteuern (Motorfahrzeugsteuer, Hundesteuer) Aufwandssteuern (LSVA) die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist nicht massgebend WER MEHR (VER)BRAUCHT, MUSS MEHR BEZAHLEN 38 Aufgabe 3: Direkte oder Indirekte Steuer? Arbeit in 2er-Teams Zeit 5Minuten 39 13
14 Lösung Aufgabe 3: direkte oder indirekte Steuer? Grundsteuer Hundesteuer Stempelabgabe Motorfahrzeugsteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Quellensteuer Mehrwertsteuer Lotterie- und Sport-Toto-Gewinnsteuer Verrechnungssteuer Direkte Steuer X X X X X Indirekte Steuer X X X X 40 Steuern Kanton Thurgau Hauptsteuern 86 KV Hauptsteuern 87 KV 41 Einkommens- und Vermögenssteuern Natürlicher Personen Steuerbare Einkünfte 18 ff. StG Grundsatz: Alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte Steuerfreie Einkünfte 26 STG Abzüge vom Einkommen 28 ff. StG Berufskosten / Gewinnungskosten Besondere Aufwendungen Sozialabzüge Steuerbares Vermögen 41 ff. StG Gesamtes Vermögen abzüglich Schulden und Sozialabzüge 42 14
15 Gewinn- und Kapitalsteuern Juristischer Personen Steuersubjekt 67 ff. StG Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) und Genossenschaften Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen Steuerobjekt 76 ff. StG Steuer von Reingewinn und Eigenkapital Veranlagung durch KStA Bezug durch Gemeinde 43 Nebensteuern Kanton Thurgau Liegenschaftensteuer 123 ff. StG Steuerobjekt: im Kanton gelegene Grundstücke Steuersubjekt: wer zu Beginn des Steuerjahres Eigentümer oder Nutzniesser eines Grundstückes ist Steuer beträgt 0.5 des Steuerwertes Veranlagung und Bezug durch KStV Grundstückgewinnsteuern 126 ff. StG Steuerobjekt: Gewinn aus Verkauf von Grundstücken Steuersubjekt: der Veräusserer Erlös minus Anlagekosten = Grundstückgewinn Besitzdauer rabatt Veranlagung und Bezug durch KStV 44 Nebensteuern Kanton Thurgau Handänderungssteuern 137 ff. StG Steuertatbestand: Eigentumsübertragungen Steuerobjekt: Summe der Leistung Steuersubjekt: der Erwerber der Veräusserer haftet solidarisch Steuersatz beträgt 1 % des Gesamtsumme der Leistungen Veranlagung und Bezug durch KStV 45 15
16 Nebensteuern Kanton Thurgau Erbschafts- und Schenkungssteuern ESchG Steuerobjekt: Vermögensübergänge aufgrund gesetzlichen Erbrechts Zuwendungen unter Lebenden Steuersubjekt: der Empfänger Steuerbefreiung: Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes mit Sitz im Kanton, sofern sie auch nach dem Steuergesetz nicht steuerpflichtig sind überlebende Ehegatte, überlebender Partner (bei eingetragener Partnerschaft), Nachkommen den Nachkommen gleichgestellt sind Stief- und Pflegekinder unter gewissen Bedingungen Steuerbemessung 10 ff. ESchG Veranlagung und Bezug durch KStV 46 Nebensteuern Gemeinde Hundesteuer HundeG Die Gemeinde vollzieht das Gesetz über das Halten von Hunden. Im Gegenzug hat sie das Recht eine Hundesteuer zu erheben. 47 Grundsätze der Besteuerung Verrechnungssteuer Sicherungssteuer zur Eindämmung der Steuerhinterziehung Im Jahr 2011 Gesamtertrag knapp 5,0 Milliarden Franken 48 16
17 Umfrage, Diskussion, Erfolgskontrolle 49 Nützliche und ergänzende Informationen im Internet Eidgenössiche Steuerverwaltung Bern (EStV) Kantonale Steuerverwaltung Frauenfeld (KStV) Steuern EASY 50 Wer hat nun Freude an Steuern? 51 17
18 Zu guter letzt Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Steuern Fragen? Walter Tiraboschi Direkt: Steueramt Schlatt TG SCHLATT TG Danke für die Aufmerksamkeit! 52 18
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