Datenhomogenisierung (GIS-Thurgau)
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- Ralf Eberhardt
- vor 8 Jahren
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1 Mustervertrag anlässlich der GV GIV vom 29. Mai 2008, unter Berücksichtigung des Antrags gemäss Traktandum 7. Vertrag zwischen Kanton Thurgau vertreten durch Amt für Geoinformation des Kantons Thurgau 8510 Frauenfeld (nachfolgend Kanton genannt) und Politische Gemeinde... (nachfolgend Gemeinde genannt) betreffend Datenhomogenisierung (GIS-Thurgau)
2 Präambel Unter der Bezeichnung GIS-Thurgau wird die Zusammenarbeit im Bereich GIS zwischen dem Kanton Thurgau, den Thurgauer Gemeinden und der Privatwirtschaft verstanden. Das übergeordnete Ziel ist das Anbieten eines den Verhältnissen im Thurgau angemessenen Umfanges von GIS-Funktionalitäten, Daten und Dienstleistungen zu einem fairen Preis für die Gemeinden, Werke und für die kantonale Verwaltung. Dazu wird eine public-private-partnership aufgebaut, weil dies den Anforderungen am besten gerecht wird. 1. Zweck und Ziel 1.1 Dieser Vertrag regelt das Thema Bereitstellung der kommunalen Geodaten für die GIS-Thurgau-Datendrehscheiben zwischen Kanton und Gemeinde, wobei dazu zwei Vertragsbeziehungen notwendig sind: - Vertrag zwischen Kanton und Gemeinde - Vertrag zwischen Kanton und Privatwirtschaft Diese Konstellation gibt dem Kanton die Möglichkeit, Normen und Standards besser durchsetzen zu können, um damit mittelfristig die Kosten senken zu können. 1.2 Mit diesem Vertrag erteilt die Gemeinde dem Kanton den Auftrag, die Daten gemäss Anhang 1 für die beiden Datendrehscheiben verfügbar zu machen, damit sie über die verschiedenen Nutzungskanäle gemäss Abschnitt 4 verwendet werden können. 1.3 Der Kanton stellt der Gemeinde seine Geodaten im Rahmen der Nutzungseinschränkungen zur Nutzung innerhalb der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. 1.4 In einzelnen Anhängen zu diesem Vertrag können allfällige Erweiterungen der Funktionalität im Kantonalen GIS-Viewer TGisNet geregelt werden, welche ü- ber die Standard-Internet-GIS-Applikation hinaus gehen. 1.5 Die Gemeinde entscheidet selbst, welches GIS-Werkzeug sie für die Nutzung der für sie aufbereiteten Daten einsetzt (Abschnitt 4). 1.6 Für den Zugriff auf erweiterte Eigentümerinformationen gelten die Grundbuchverordnungen von Bund und Kanton sowie die Festlegungen des DJS. 1.7 Nicht Thema dieses Vertrages sind Erhebung und Nachführung der Geoinformationen. Die Zuständigkeit für Unterhalt und Betrieb der kommunalen Werke wird durch GIS-Thurgau und damit durch diesen Vertrag nicht tangiert.
3 2. Mitgeltende Unterlagen 2.1 Der Anhang 1 ist zwingender Bestandteil dieses Vertrages. Die darin ausgewiesenen Kosten sind Durchschnittswerte. 2.2 Weitere Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern werden mit separaten Anhängen geregelt. 3. Datenbereitstellung 3.1 Die Gemeinde verpflichtet sich, die im Anhang 1 aufgeführten Datensätze in der angegebenen Periodizität an den vom Kanton beauftragten GIS-Partner zu liefern. Sie erteilt ihren zuständigen Stellen (Datentreuhänder) die entsprechenden Anweisungen. 3.2 Die Datensätze weisen eine Mindestqualität betreffend Struktur und Inhalt auf. Zur Prüfung, ob die Mindestqualität erreicht wird oder nicht, ist pro Thema ein Testdatensatz zur Verfügung zu stellen. Wird die Mindestqualität nicht erreicht, muss der Anhang 1 entsprechend angepasst werden. 3.3 Der Kanton verpflichtet sich, für die Aggregation und Bereitstellung der im Anhang 1 aufgeführten kommunalen Geodaten auf den GIS-Thurgau-Datendrehscheiben zu sorgen. Ein aggregierter Datensatz beinhaltet alle Datensätze gleichen Themas über alle Vertragsgemeinden. 4. Datennutzung 4.1 Die Nutzung der aggregierten Datensätze beschränkt sich auf die Verwendung: - im Gemeinde-GIS (WebGIS-Thurgau oder Gemeinde-GIS des Kantons); - im GIS der Kantonalen Verwaltung; - Internet-GIS des Kantons gemäss Absprache mit der Gemeinde; - für die Datenabgabe an Dritte gemäss Absprache mit der Gemeinde. 4.2 Nutzungseinschränkungen sowie weitere Nutzungsformen wie beispielsweise die Datenabgabe an Dritte vereinbaren die Parteien in einem weiteren Anhang zu diesem Vertrag, wobei möglichst für alle Gemeinden die gleichen Bedingungen festgelegt werden sollen.
4 5. Kosten 5.1 Die Kosten sind im Anhang 1 aufgeführt. Der Anhang 1 kann betreffend Menge der Themen und Periodizität der Datenupdates jährlich angepasst werden. 5.2 Für die Datenanalyse und die Einrichtung des erstmaligen Datentransfers sind zusätzlich einmalige Kosten von maximal Fr. 2'000.-/Thema möglich. Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand. 5.3 Die Kosten sind indexiert, Basis 2005, Anpassung analog zum Nachführungstarif der Amtlichen Vermessung (HO33) und exklusiv Mehrwertsteuer. 5.4 Die Kosten gemäss Abschnitt 5.1 und 5.3 beziehen sich auf das Kalenderjahr. Eine angemessene Reduktion ist im Jahr des Vertragsabschlusses nach Absprache möglich. 6. Kostentragung 6.1 Der Kanton trägt 50% der Kosten für den Datentransfer (Pos ). 6.2 Für GIV-Mitglieder beteiligt sich der GIV an den Kosten für den erstmaligen Datentransfer zu 50% (Pos ). 6.3 Die Gemeinde trägt die übrigen Kosten. 7. Kündigung 7.1 Der Vertrag und der Anhang 1 sind eine untrennbare Einheit und können nur gleichzeitig, jeweils 1 Monat im voraus, per Ende Jahr gekündigt werden. Erweiterungen im Anhang 1 sind im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit möglich. 7.2 Die übrigen Anhänge können mindestens 1 Monat im voraus, jeweils auf Ende Jahr einzeln gekündigt werden. Anderslautende Regelungen in den Anhängen sind möglich.
5 8. Schlussbestimmungen 8.1 Dieser Vertrag wird im Doppel ausgefertigt, je 1 Exemplar für die Gemeinde und 1 Exemplar für den Kanton. Für den Kanton Datum: Für die Gemeinde Datum: AMT FÜR GEOINFORMATION DES KANTONS THURGAU Der Amtschef C. Dettwiler
6 Gemeinde:... Anhang 1 Thema Format Modell Periode Prozesse Kosten 1 Kosten 2 % / Thema Abwasserkataster Interlis VSA DSS jährlich Gaskataster Interlis SIA 405 jährlich Wasserkataster Interlis SIA 405 jährlich EW-Kataster Interlis SIA 405 jährlich Zonenplan Interlis GIV jährlich Total pro Jahr Anteil Gemeinde = Anteil Kanton, je 50 %, zuzüglich Teuerung und MwSt Kosten 1 (Fr / Transfer):= Kosten 2 (Fr / Transfer):= Preis pro Jahr für Datensätze, welche dem GIS-Partner im GIV-Standardmodell geliefert werden. Preis pro Jahr für Datensätze, welche dem GIS-Partner in anderen Modellen geliefert werden. Die Kosten 1 und Kosten 2 sind alternativ, nicht kumulativ zu berechnen. Die Kosten sind indexiert analog der HO33, Preisbasis Die Preise sind exklusive Mehrwertsteuer. Offerte bereinigt, akzeptiert am: Für den Kanton: Für die Gemeinde:
1. GELTUNGSBEREICH 2. 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2
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