Heutige Stunde. Öffentliche Abgaben Unterschied Steuern - Kausalabgaben Beispiele verschiedener Abgabearten Grundsätze für Steuern und Kausalabgaben

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1 Heutige Stunde Öffentliche Abgaben Unterschied Steuern - Kausalabgaben Beispiele verschiedener Abgabearten Grundsätze für Steuern und Kausalabgaben 1

2 Übersicht Öffentliche Abgaben Steuern voraussetzungslos geschuldet - Allgemeine Steuern - Sondersteuern Kausalabgaben Voraussetzung causa = besonderer Entstehungsgrund - Gebühren - Beiträge - Ersatzabgaben - Mehrwertabgaben 2

3 Öffentliche Abgaben Steuern Kausalabgaben nicht zweck kostenun- kostenzweck- gebunden abhängig Lenkungs- abhängig gebunden kausalabgabe dir. indir. fiskal. nicht Vorteils- Wirtsch. Beitrag Gebühr Ersatzfiskal. ausgleich abgabe abgabe Ein- MWSt Kur- Lenk.- Mehr- Konzeskom- taxe steuer wert- sions- Benütz.- Verwalt.- men abgabe abgabe gebühr gebühr 3

4 4 Steuern Begriff Unterarten Einsatz Bsp. Allgemeine Steuern Allgemeiner Finanzhaushalt Einkommens-, Vermögens-, Grundstückgewinn- Direkte Steuern Indirekte Steuern steuern Motorfahrzeug-, Alkohol-, Tabaksteuern, Kurtaxen Zwecksteuern Sondersteuern Lenkungssteuern Bestimmte staatliche Aufgaben Primär Verhalten Privater lenken, sekundär Deckung staatlicher Finanzhaushalt Einzug direkt beim Steuerpflichtigen Einzug indirekt über Drittpersonen Alkohol-, Tabaksteuern, LSVA, CO 2 Abgabe Einkommens-, Vermögens-, Personensteuern, etc Mehrwert-, Alkoholsteuer, Zölle, Stempelabgaben

5 5 Kausalabgaben Begriff Unterarten causa Bsp. Verwaltungsgebühren Entgelt für staatliche Tätigkeit Gerichts-, Bewilligungs-, Prüfungsgebühren, etc. Gebühren Benutzungsgebühren Konzessionsgebühren Entgelt f. Benutzung öffentlicher Sachen / Einrichtungen Entgelt für die Erteilung einer Konzession Wirtschaftlicher Sondervorteil für Privaten Wertsteigerung durch Einzonung Kanalisations-, Parkgebühren, Spitaltaxen, etc. Jagd-, Spielbankenkonzessionsgebühren, etc. Erschliessungsbeitrag an Kanalisation, Strasse, etc. Militärpflichtersatz, etc. Befreiung von Realleistungspflicht Beiträge- Vorzugslasten Ersatzabgaben Mehrwertabgaben Mehrwertabschöpfung Art. 5 RPG

6 Beispiele Welche Abgabenart liegt vor? O. verkauft seine im Kanton A. gelegene Eigentumswohnung in A., da er in die Stadt B. im Kanton B. zieht. Er freut sich über den satten Gewinn aus dem Verkauf der Wohnung, bis er eine Veranlagungsverfügung betreffend den Verkauf von Kanton A. erhält. O. begibt sich auf das Strassenverkehrsamt von B., um das Nummernschild seines Rollers auszuwechseln. Er erhält eine Rechnung über CHF für Verkehrsabgaben. 6

7 Beispiele Welche Abgabenart liegt vor? Für seine neue Wohnung kauft O. diverse Möbel. Stühle und Tisch bezieht er in der Schweiz, die Rechnung beträgt CHF inkl. MwSt. Das Sofa bestellt er aus Deutschland. Bei der Lieferung bezahlt er umgerechnet CHF inkl. Zoll. O. benötigt einen neuen Führerausweis, da seine Adresse geändert hat. Es werden ihm CHF dafür verrechnet. 7

8 Kompetenzordnung - Abgaberecht Zur Erinnerung: Der Bund ist nur dort zuständig, wo er von der Verfassung und der darauf gestützten Bundesgesetzgebung die Legitimation erhält. Art. 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135 BV als Beispiele für Kompetenzen im Abgaberecht, wobei Art. 127 lediglich die Bemessung regelt! 8

9 Art. 127 BV: Grundsätze der Besteuerung 1 Die Ausgestaltung der Steuern, namentlich der Kreis der Steuerpflichtigen, der Gegenstand der Steuer und deren Bemessung, ist in den Grundzügen im Gesetz selbst zu regeln. 2 Soweit es die Art der Steuer zulässt, sind dabei insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten. 3 Die interkantonale Doppelbesteuerung ist untersagt. Der Bund trifft die erforderlichen Massnahmen. 9

10 Voraussetzungen - Steuererhebung Gesetzliche Grundlage - Gesetz im formellen Sinn (vgl. auch Art. 5 Abs. 1 BV) Kreis Abgabepflichtige - Diejenigen Personen, welche aus dem Abgaberechtsverhältnis verpflichtet werden, die Abgabe schulden. Abgabeobjekt - Tatbestand, der die Steuer auslöst z.b. Wertzuflüsse (z.b. bei der Einkommensteuer), Zustände (z.b. bei der Vermögensteuer) oder Rechtsgeschäfte (z.b. bei der Emissionsabgabe) sein. Abgabehöhe Bemessungsgrundlage, Steuermass 10

11 Voraussetzungen - Steuererhebung Allgemeinheit der Besteuerung verlangt die steuerliche Erfassung aller Personen nach derselben gesetzlichen Ordnung und verbietet insbesondere Steuerprivilegien. Gleichmässigkeit fordert, dass Personen in gleichen Verhältnissen in derselben Weise zu belasten sind und dass wesentliche ungleiche Verhältnisse auch zu ungleicher Belastung führen müssen. Die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ergibt sich auch aus dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz. Jeder soll im Verhältnis seiner Mittel den staatlichen Finanzbedarf unterstützen. Dem Gesetzgeber bleibt ein erheblicher Gestaltungsspielraum, eine progressive Besteuerung ist möglich. 11

12 Voraussetzungen - Kausalabgaben Gesetzliche Grundlage teilweise auch Verordnungen erlaubt, da Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip gegeben sein müssen. Kreis Abgabepflichtige - Diejenigen Personen, welche aus dem Abgaberechtsverhältnis verpflichtet werden, die Abgabe schulden. Abgabeobjekt - Tatbestand, der die Abgabe auslöst Abgabehöhe gemäss Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip 12

13 Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip Kostendeckungsprinzip: Gesamtertrag der erhobenen Abgaben darf Gesamtkosten des Gemeinwesens für betreffenden Verwaltungszweig nicht oder nur geringfügig übersteigen (kostenabhängige Kausalabgaben). Äquivalenzprinzip: Erhobene Abgabe darf im Einzelfall zum objektiven Wert der Leistung nicht im offensichtlichen Missverhältnis stehen. 13

14 Fallbeispiel Die Gemeindeversammlung Grindelwald beschliesst die Annahme des neuen Gemeinwerkreglements. Das Reglement sieht vor, dass alle in Grindelwald als Grundeigentümer, Stockwerkeigentümer oder Baurechtsnehmer eingetragenen natürlichen und juristischen Personen für den Unterhalt und die Verbesserung der im Wegverzeichnis bezeichneten Strassen, Wege, Brücken und Plätze jährlich Stunden Arbeitsleistung erbringen müssen. Kann die Leistung nicht erbracht werden, kann ein Gesuch um eine Ersatzabgabe gestellt werden. Der Abgeltungssatz beträgt mindestens Fr und höchstens Fr pro Stunde. Entspricht das Reglement den Voraussetzungen zur Abgabeerhebung? 14

15 Check-Liste Fallbeispiel Voraussetzung Gemäss - Sachverhalt Gesetzliche Grundlage? Kreis Abgabepflichtige? Abgabeobjekt? Abgabehöhe? Allgemeinheit? Gleichmässigkeit? Erfüllt? 15

16 Gesetzesbeispiel - Konzessionsgebühr Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG) [SR ] Art Konzessionierte Veranstalter schweizerischer Programme entrichten jährlich eine Abgabe auf ihrer Konzession. Der Ertrag der Abgabe wird in erster Linie zur Förderung von Forschungsprojekten im Bereich von Radio und Fernsehen (Art. 77) und zur Finanzierung der Archivierung (Art. 21) sowie in zweiter Linie für neue Technologien (Art. 58) verwendet. 2 Die Abgabe beträgt höchstens 1 Prozent der Bruttoeinnahmen aus Werbung und Sponsoring. Der Bundesrat legt die Höhe der Abgabe und einen Freibetrag fest. 16

17 Gesetzesbeispiel - Konzessionsgebühr Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV) [SR ] Art. 34 Erhebung der Konzessionsabgabe (Art. 15 und 22 RTVG) 1 Als Bruttoeinnahmen aus Werbung und Sponsoring gelten alle Erträge, welche im Programm eines konzessionierten Veranstalters von diesem selbst oder von Dritten mit Werbung und Sponsoring erzielt werden. 2 Die Konzessionsabgabe beträgt pro Kalenderjahr 0,5 Prozent der Franken übersteigenden Bruttoeinnahmen. Ist die Abgabe lediglich für einen Teil des Jahres geschuldet, so wird der Freibetrag verhältnismässig gekürzt. (...) 17

18 Gesetzesbeispiel - Benutzungsgebühren Verordnung des ETH-Rates vom 31. Mai 1995 über die Gebühren im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Gebührenverordnung ETH-Bereich) [SR ] Art. 2 Schulgeld (..) 1 Die Studierenden entrichten für jedes Semester ein Schulgeld (Anhang 1). Darin eingeschlossen sind die Leistungen für: a. den Besuch der angekündigten Lehrveranstaltungen; b. die Benutzung der allgemeinen, dem Unterricht dienenden Einrichtungen der jeweiligen ETH; c. das Ablegen von Prüfungen. 18

19 Gesetzesbeispiel - Verwaltungsgebühren Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG) [SR ] Art Die zuständige Behörde erhebt Verwaltungsgebühren insbesondere für: a. die Erteilung, Änderung und Aufhebung von Konzessionen; b. die Aufsichtstätigkeit; c. den Erlass von Verfügungen; d. die Behandlung von Anfragen. 2 Der Bundesrat legt die Gebührensätze fest. Er berücksichtigt dabei den Verwaltungsaufwand (...). 19

20 Gesetzesbeispiel - Verwaltungsgebühren Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV) [SR ] Art. 78 Grundsatz (Art. 100 RTVG) 1 Die nach Artikel 100 RTVG erhobene Verwaltungsgebühr bemisst sich nach Zeitaufwand. 2 Es gilt ein Stundenansatz von 260 Franken. 3 Für die Festlegung der Konzessionsabgabe wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, wenn der Programmveranstalter (...) ausserordentlichen Aufwand verursacht. (...) 5 Für die Bearbeitung von Anfragen wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, wenn (...) ausserordentlichen Aufwand verursacht. 20

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