Die Berufsverbände der Landeskirche im Kanton Zürich
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- Leon Geier
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1 Die Berufsverbände der Landeskirche im Kanton Zürich Gottes Bau seid ihr. Ein jeder sehe zu, wie er darauf baut. (nach 1. Kor. 3, 9f) Flyer_Berufsverbaende
2 Pfarrverein des Kantons Zürich Der Pfarrverein versteht sich als Fachverband und unterstützt und fördert die Pfarrpersonen in der Evangelisch-Reformierten Landeskirche Zürich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäss dem Ordinationsgelübde 1). Er fördert die Solidarität unter den Pfarrpersonen und vertritt als Personalverband die beruflichen Interessen der Zürcher Pfarrschaft können alle im Dienst der Evangelisch-Reformierten Landeskirche Zürich stehenden Pfarrpersonen. - Mitgestalten der Zürcher Landeskirche - Vertretung der gewerkschaftlichen Interessen - Mitarbeit in den Gremien des Pfarrvereins (Vorstand, Kapitels-Vertretung, GV) - Unterstützung von Projekten durch einen Fonds - Mitarbeit bei der Zeitung Reformiert. 1) «Ich gelobe vor Gott, den Dienst an seinem Wort aufgrund der Heiligen Schrift des Alten und Neuen Testamentes in theologischer Verantwortung und im Geiste der Reformation zu erfüllen. Ich gelobe, im Gehorsam gegenüber Jesus Christus diesen Dienst durch mein Leben zu bezeugen, wo immer ich hinberufen werde.» Seite 2/8
3 Zürcher Arbeitsgemeinschaft der Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone ZAG-SozialdiakonIn Die zag ist der Berufsverband der Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone, die im Kanton Zürich in ihrem Beruf arbeiten. Sie engagiert sich für berufspolitische Anliegen und fördert unter den Mitgliedern die Zusammenarbeit und Solidarität. Sie ergänzt die Diakonatskapitel, die sich inhaltlich mit der Diakonie beschäftigen. - Die zag setzt sich ein für berufsständische und arbeitsrechtliche Fragen und Anliegen seiner Mitglieder gegenüber dem Kirchenrat, den gesamtkirchlichen Diensten, den Kirchgemeinden und in der Synode. - Die zag wird gemäss Personalverordnung zu Vernehmlassungen der Landeskirche eingeladen, insbesondere bei Änderungen der Personalverordnung bzw. deren Vollzugsverordnung Aktivmitglied kann werden, wer als Sozialdiakonin oder als Sozialdiakon im Kanton Zürich arbeitet. - Unterstützung und Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragen - Weiterbildung und Vernetzung anlässlich der Mitgliederversammlungen - Mitsprache bei Vernehmlassungen der Landeskirche - Ermöglicht, dass sich der Vorstand für gute Arbeitsbedingungen engagieren kann Seite 3/8
4 Verband des Personals Zürcherischer Evangelisch-reformierter Kirchgemeindeverwaltungen Der Verband versteht sich als Fachverband und unterstützt und fördert das sachgerechte Erfüllen der Aufgaben in allen Fachbereichen der zürcherischen Kirchgemeindeverwaltungen und sekretariaten, insbesondere durch: - Bildung, Wissens- und Erfahrungsaustausch für Verwaltungs- und Sekretariatsangestellte als Ergänzung zum Angebot der Landeskirche. - Beratung und Unterstützung von Kirchgemeinden bei der Einrichtung von Verwaltungsstellen. - Die Förderung von Kirchgemeindeverwaltungen im Sinne einer Entlastung der Behörden (Kirchenpflegen). - Ansprechpartner für die Landeskirche, Kirchenrat und Synode (u.a. bei Vernehmlassungen) Aktivmitglieder können Leiterinnen und Leiter sowie Mitarbeitende von Evangelisch-reformierten Kirchgemeindeverwaltungen und Sekretariaten des Kantons Zürich und verwandten Bereichen der Zürcher Landeskirche werden. Auf Antrag kann der Vorstand über die Aufnahme weiterer interessierter Personen beschliessen. - Ermässigte Kursgebühren - Zugang zu Downloadbereich mit vielen Hilfsmitteln - Austausch, Inspiration und Weiterbildung anlässlich der Mitgliederversammlungen - Teilnahmemöglichkeit an Vernehmlassungen, zu welchen der Verband eingeladen wird Seite 4/8
5 SCHWEIZERISCHER SIGRISTENVERBAND Zürcher Sektionen Die Zürcher Sektionen des Schweizerischen Sigristenverbandes haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Stellenwert der Sigristen- und Hausdienste im veränderten Umfeld der Kirchgemeinden zu verdeutlichen und sie in der Positionierung Ihrer Dienste zu unterstützen. - Der Präsidialkonvent der Zürcher Sektionen bildet eine Bildungs- und Informations-Quelle für seine Mitglieder, Kirchenpflegen und Interessierte. - Er stellt sich als Beratungsstelle in Fragen zum Sigristen- und Hausdienst zur Verfügung. - Er engagiert sich insbesondere für die Aus- und Weiterbildung sowie die fachliche Unterstützung seiner Mitglieder. - Er berät und begleitet Mitglieder und Kirchgemeinden bei der Optimierung ihrer Sigristen- und Hausdienste. - Der Verband fördert die Kontakte zur Landeskirche und zu den anderen Berufsverbänden im kirchlichen Umfeld, um unser Potential für die Zukunft unserer Kirche einzusetzen Haben Sie eine sichere Stelle, und einen befriedigenden Verdienst? Oder fühlen Sie sich allein gelassen mit Ihren Anliegen und Fragen? Dann gehören Sie in unseren Verband, werden Sie Mitglied. - Betreuung in Anstellungs- und Besoldungsfragen - Anspruch auf unentgeltliche Auskunft über Rechtsfragen - Hilfe durch die Unterstützungskasse des SSV - Die Zeitschrift "Sigristen-Verband aktuell" - Diverse Veranstaltungen zur Förderung der Gemeinschaft - Ausbildung: Grundkurs, Weiterbildungs- und Fachkurse - Ausflüge, geselliges Beisammensein und andere Events Seite 5/8
6 Zürcher Kirchenmusikerverband Dem Zürcher Kirchenmusikerverband (ZKMV) gehören Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker an, die in evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Kantone Zürich und Glarus tätig sind. Sie arbeiten als Organistinnen und Organisten, Kantorinnen und Kantoren und Dirigentinnen und Dirigenten von Chören und anderen kirchenmusikalischen Gruppen. Die Geschäfte des Verbandes werden vom Vorstand und der jährlich stattfindenden Generalversammlung geführt. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker können dem Verband beitreten als Aktivmitglied oder als Passivmitglied (Einzelmitglieder und Kirchgemeinden). - Die Ziele des ZKMV sind die Weiterbildung, die Wahrung der Berufsinteressen und die Pflege der Kontakte unter den Mitgliedern. - Der Verband veranstaltet Kurse, Vorträge, Diskussionen und Exkursionen - Er nimmt Stellung zu Berufsfragen und vertritt die Interessen der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker gegenüber den Behörden der Kirchgemeinde. - In Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Gottesdienst und Musik der Zürcher Landeskirche erarbeitet er Richtlinien zur Anstellung und Besoldung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern. - Er unterhält Kontakte zu andern nationalen und internationalen Verbänden gleicher Interessen. - Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift Musik und Gottesdienst. Seite 6/8
7 PV Personalvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesamtkirchlichen Dienste Die Personalvertretung vertritt die Interessen des Personals der gesamtkirchlichen Dienste gegenüber der Arbeitgeberin, der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich, bzw. dem Kirchenrat. Sie ist Ansprechpartnerin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und fördert die Zusammenarbeit. Die Personalvertretung ist Schnittstelle zwischen Personaldienst und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der gesamtkirchlichen Dienste Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Mitglieder, haben das Recht an der Vollversammlung (VMM) teilzunehmen und die Personalvertretung in Anspruch zu nehmen. Ein Mitgliederbeitrag ist freiwillig und erwünscht. - Unterstützung und Vermittlung bei Fragen und Problemen am Arbeitsplatz - Mitsprache bei Vernehmlassungen der Zürcher Landeskirche - Anträge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen - Vorschläge, Anregungen zur Mitgestaltung des Arbeitsklimas - Verbesserung interner Informationen und Kontakte Seite 7/8
8 Pfarrverein des Kantons Zürich Zürcher Arbeitsgemeinschaft der Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone ZAG-SozialdiakonIn Verband des Personals Zürcherischer Evangelisch-reformierter Kirchgemeindeverwaltungen Schweizerischer Sigristenverband Zürcher Sektionen Zürcher Kirchenmusikerverband PV Personalvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesamtkirchlichen Dienste /organisation/gesamtkirchliche-dienste-gkd/personalvertretung Seite 8/8
Verband des Personals Zürcherischer Evangelisch-reformierter Kirchgemeindeverwaltungen VPK
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