Besoldungs- reglement 2015

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1 Besoldungs- reglement 205

2 I. Allgemeine Bestimmungen Artikel Behördenmitglieder und Angestellte der Gemeinde Dörflingen beziehen für ihre Arbeitsleistungen ein Entgelt in Form einer festen Jahresbesoldung und / oder einer Entschädigung pro Amtshandlung, wie sie im vorliegenden Reglement festgesetzt ist. 2 Ausserordentliche Arbeiten werden nach Aufwand entschädigt. 3 Der Gemeinderat kann ausserordentliche Besoldungen und Zulagen festlegen. Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Alle Behördenmitglieder sowie Angestellte mit weniger als 40% Beschäftigungspensum sind im Nebenamt angestellt. Deren Entschädigung erfolgt gemäss Anhang I. 2 Angestellte mit einem Beschäftigungsgrad von 40 % oder mehr gelten als Teil- bzw. Vollzeitangestellte. Sie werden gestützt auf einen entsprechenden Arbeitsvertrag gemäss Anhang II entschädigt. 3 Der Gemeinderat reiht die Stellen der Teilzeit- und Vollzeitangestellten gemäss der im Anhang II enthaltenen Stellenstruktur und Stufenbeschreibung und gemäss den Aufgaben der Stellenbeschreibung ein. Eine wesentliche Veränderung der Aufgabe / Funktion führt zu einer Neueinreihung der Stelle. Sofern Angestellte die Voraussetzungen zur Aufgabenerfüllung gemäss Stellenbeschreibung nicht erfüllen, kann eine tiefere Einstufung erfolgen. Die Behördenmitglieder sowie die Angestellten der Gemeinde sind zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten verpflichtet, die nach ihrer Natur oder gemäss besonderer Vorschrift vertraulich oder geheim zu halten sind. 2 Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach Ausscheiden aus den Diensten der Gemeinde weiterhin bestehen. Den Behördenmitgliedern und den Angestellten der Gemeinde ist es untersagt, im Zusammenhang mit der Behörden- bzw. Gemeindetätigkeit Geschenke, Provisionen oder andere Vergünstigungen für sich oder andere anzunehmen, solche zu fordern oder sich versprechen zu lassen. 2 Ausgenommen sind Kleingeschenke im Wert bis maximal CHF Artikel 5 Artikel 6 Die Pflicht der Behördenmitglieder und der Angestellten zur Zeugenaussage vor den Gerichten richtet sind nach den Prozessvorschriften. Die in Anhang I und Anhang II festgelegten Besoldungen und Zulagen basieren auf einem Lebenskostenindex von 99, Punkten (Stand Ende September Basis 00,0 per Dezember 200). Besoldungsreglement_205_Gemeinde Dörflingen Seite von 8

3 2 Die Besoldungen und Zulagen gemäss Anhang I sind periodisch zu überprüfen und dem Lebenskostenindex anzupassen. Als Grundlage dient der Lebenskostenindex per 30. September des laufenden Jahres. 3 Der Gemeinderat kann die Besoldungen gemäss Anhang II periodisch, basierend auf der Leistung des/der Angestellten, der Lebenshaltungskosten, der wirtschaftlichen Situation und der Arbeitsmarktlage, anpassen. II. Schlussbestimmungen Dieses Reglement tritt auf den. Januar 205 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt werden alle diesem Reglement widersprechenden Bestimmungen, insbesondere das Reglement vom 2. November 2008, aufgehoben. Bei den Funktionen und Verantwortlichkeiten wird nachstehend der Einfachheit und Leserlichkeit halber die männliche Form verwendet. Es versteht sich jedoch, dass sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint sind. Genehmigt durch die Gemeindeversammlung vom 9. November 204. Gemeindepräsident: Pentti Aellig Gemeindeschreiberin: Lea Plieninger Dörflingen, 20. November 204 Besoldungsreglement_205_Gemeinde Dörflingen Seite 2 von 8

4 Anhang I Besoldungen und Entschädigungen im Nebenamt Allgemeine Verwaltung Wahlbüro Präsident pauschal * Mitglieder pauschal * Einsatz im Urnendienst pauschal * * inkl. Wochenendzuschlag Rechnungsprüfungskommission Mitglied der Rechnungsprüfungskommission pauschal p.a Gemeinderat Gemeindepräsident (exkl. Kantonsbeitrag) Fixum p.a Gemeinderäte Fixum p.a. 4' Referatsentschädigungen: Finanzen pauschal p.a Schule pauschal p.a Tiefbau (Strassen) pauschal p.a Soziales / Fürsorge pauschal p.a Bau pauschal p.a Tiefbau (Wasser, Abwasser) pauschal p.a Forst pauschal p.a Feuerwehr pauschal p.a Polizei pauschal p.a Entsorgung pauschal p.a Gemeindekanzlei Gemeinderats-Kurier (inkl. Fahrtkosten) pauschal p.a Vorarbeiten für Wahlen und Abstimmungen Stundenansatz Besoldungsreglement_205_Gemeinde Dörflingen Seite 3 von 8

5 Öffentliche Sicherheit Erbschafts- und Vormundschaftsbehörde Präsident pauschal p.a Schreiber pauschal p.a Feuerwehr Kommandant Fixum p.a Kommandant-Stellvertreter Fixum p.a Offiziere Fixum p.a Alarmverantwortlicher Fixum p.a Fourier Fixum p.a Feldweibel / Materialverwalter Fixum p.a Sold Kommandant pro Übung Sold Vizekommandant pro Übung Sold Offiziere pro Übung Sold Gruppen- / Geräteführer pro Übung Sold Mannschaft pro Übung Bildung Schulbehörde Präsident Fixum p.a Mitglieder (inkl. Schulbesuche) Fixum p.a Kultur und Freizeit Kirche Mesmer Fixum p.a. 2' Soziale Wohlfahrt AHV-Zweigstelle gemäss Vorgaben Kanton Verkehr Winterdienst Pfadschlitten Wartgeld Salzstreuer Wartgeld Besoldungsreglement_205_Gemeinde Dörflingen Seite 4 von 8

6 Umwelt und Raumplanung Friedhof und Bestattungen Bestattungsarbeiter pro Grab Bestattungsarbeiter pro Urne Sargträger pro Einsatz Wasserversorgung Rechnungsführer pauschal p.a Wassermeister pauschal p.a Fahrtenentschädigung pauschal p.a Wärmeverbund Rechnungsführer pauschal p.a Übrige Entschädigungen Stundenlöhne für Gemeindeaufgaben / -arbeiten (Kader *) Stundenansatz für Gemeindeaufgaben / -arbeiten Stundenansatz für Jugendliche reduziert sich der Ansatz pro Lebensjahr unter 20 um 5 % * (Kader: Mitglieder des Gemeinderats, Schulpräsident, Feuerwehrkommandant) Fahrtenentschädigung Auto pro km 0.80 Sitzungsgelder Kommissionen *) Präsident Stundenansatz Protokollführer Stundenansatz Mitglieder Stundenansatz * Sicherheitskommission, Naturschutzkommission, Feuerwehrkommission, ad hoc Kommissionen Besoldungsreglement_205_Gemeinde Dörflingen Seite 5 von 8

7 Fuhrleistungen Traktor Stundenansatz / ohne Fahrer Traktor mit Heckschaufel Stundenansatz / ohne Fahrer Traktor mit Salz- / Düngerstreuer Stundenansatz / ohne Fahrer Traktor mit Fräse Stundenansatz / ohne Fahrer Traktor mit Frontlader Stundenansatz / ohne Fahrer Traktor mit Kipper Stundenansatz / ohne Fahrer Gabelstapler Stundenansatz / ohne Fahrer Büroentschädigungen Gemeindepräsident pauschal p.a. 2' Forstreferent und Tiefbaureferent pauschal p.a. ' Baureferent pauschal p.a Finanzreferent pauschal p.a Sozial- / Fürsorgereferent / Schulreferent pauschal p.a Feuerwehrkommandant pauschal p.a Schulpräsident pauschal p.a Ferienzulage für Behördenmitglieder und Angestellte im Nebenamt In den Besoldungs- und Stundenlohnansätzen im Nebenamt ist eine Ferienzulage von 0,4 % inbegriffen Besoldungsreglement_205_Gemeinde Dörflingen Seite 6 von 8

8 Anhang II Besoldungen Teil- und Vollzeitangestellte (Beschäftigungsgrad 40% oder mehr) Stellenstruktur Stufe Funktion Stellenumschreibung 6 Gemeindeschreiber/in 5 Gemeindeschreiber/in Zentralverwalter/in 4 Gemeindeschreiber/in Zentralverwalter/in 3 Kaufm./Techn. Sachbearbeiter/in, Betriebsangestellte/r 2 Betriebsangestellte/r, Hauswart/in Hauswart/in - Höhere Fachausbildung oder Fachdiplom - Personalführungsaufgaben - Budgetverantwortung - Selbständige Ausführung von Facharbeiten - Hohe Eigenverantwortung für Qualität und Zielerreichung mit hoher Wirkung nach aussen - Niveau Berufsprüfung - Berufslehre mit sehr qualifiziertem Fachwissen - Personalführungsaufgaben - Selbständige Ausführung von Facharbeiten - Eigenverantwortung für Qualität und Zielerrei chung - Berufslehre - Ausführung von Facharbeiten mit hoher Selbstkontrolle - Berufslehre mit Weiterbildung - langjährige Berufserfahrung - selbständige Ausführung von Facharbeiten - Eigenverantwortung für Qualität und Zielerreichung - Berufslehre - Ausführung von Facharbeiten mit erhöhter Selbstkontrolle - Anlehre oder Fachkurse - Selbständige Ausführung von einfacheren Arbeiten nach Anweisung Besoldungsreglement_205_Gemeinde Dörflingen Seite 7 von 8

9 Anhang II (Fortsetzung) Gehaltsband Gehaltsstufe Bandbreite des Brutto-Jahresgehalts 6 Untergrenze CHF 82' Obergrenze CHF Untergrenze CHF 70' Obergrenze CHF Untergrenze CHF 58' Obergrenze CHF 8' Untergrenze CHF 56' Obergrenze CHF 78' Untergrenze CHF 5' Obergrenze CHF 7' Untergrenze CHF 46' Obergrenze CHF 64' Landesindex der Konsumentenpreise Teuerungsausgleich per..20 Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom (Datum) erfolgt für das Jahr 20 ein/kein Teuerungsausgleich. (Index September (laufendes Jahr) Punkte / Basis Dezember 200 = 00,0 Punkte) Besoldungsreglement_205_Gemeinde Dörflingen Seite 8 von 8

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