Ergebnisse und Bedeutung des Forschungsgutachtens aus Sicht der Psychotherapeutenkammer Hessen

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1 Ergebnisse und Bedeutung des Forschungsgutachtens aus Sicht der Psychotherapeutenkammer Hessen Hochschullehrertreffen 01. Juli 2009 Susanne Walz-Pawlita, Vorstand

2 Die Gutachter: Sven Barnow, Prof. Dr. phil. Dipl. Psych., Heidelberg; Elmar Brähler, Prof. Dr. rer. biol. hum. habil., Leipzig; Jörg Michael Fegert, Prof. Dr. med., Ulm; Steffen Fliegel, Dr. phil., Dipl.-Psych., Münster; Harald J. Freyberger, Prof. Dr. med., Greifswald/Stralsund; Lutz Goldbeck, PD Dr. phil. Dipl. Psych., Ulm; Marianne Leuzinger-Bohleber, Prof. Dr. phil., Frankfurt/Kassel; Bernhard Strauß, Prof. Dr. phil. Dipl. Psych., Jena; (Projektleiter) Ulrike Willutzki, PD Dr., Bochum. Beauftragung der Gutachtergruppe: Dezember 2007 Das Gutachten wurde am 7. Mai 2009 veröffentlicht.

3 Zentrale Fragen/Auftrag an die Gutachter: 1. Welche Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (welche Studiengänge, welche Abschlüsse, Direktausbildung an der Universität, Einbindung bestehender Strukturen)? 2. Soll die Verfahrensorientierung der Ausbildung beibehalten werden? 3. Neudefinition des Begriffs der Heilkundlichen Psychotherapie 4. Vorschlag Kostenregelungen der Ausbildung 5. Medizinorientierung, d.h. soll eine Kompetenzerweiterung in Richtung auf Krankschreibung, Überweisung, Einweisung und Pharmaverordnung durch PP + KJP erfolgen?

4 Der Bologna-Prozess: Zersplitterte Hochschullandschaft

5 Einzelergebnisse: Zugang zur Ausbildung die Studiengänge 1 (Strauß et al.: Forschungsgutachten, S. 260 ff.) Im Fach Psychologie liegt der Umfang klinischer Inhalte zwischen 36 ECTS (incl. Neuropsychologie) und 70 ECTS Klinische Psychologie und Psychotherapie. Für die Fächer Pädagogik, Heilpädagogik und Soziale Arbeit/Sozialpädagogik zeigt die exemplarische empirische Analyse der bisherigen Studiengänge, dass der Umfang klinischpsychologischer Inhalte zwischen 0 und 52 ECTS schwankt. Die Neuordnung der Studiengänge durch den Bologna-Prozess führt zu einer zunehmend heterogenen und nicht mehr vergleichbaren Hochschullandschaft, in der formale Studienabschlüsse nicht mehr verbindlich über deren Inhalt Auskunft geben.

6 Einzelergebnisse: Zugang zur Ausbildung die Studiengänge 2 (Strauß et al.: Forschungsgutachten, S. 260 ff.) Wünschenswert nach Auffassung aller Experten (Fachverbände, Institute, Landeskammern und Bundeskammer, Hochschulvertretern, Approbationsbehörden) sind möglichst einheitliche inhaltliche Kriterien für die Zulassung in die therapeutischen Ausbildungsgänge. Sollten solche Inhalte trotz Absolvierens eines im Prinzip anerkennungsfähigen Studiengangs fehlen, sollte ein nachträglicher Erwerb von Inhalten entweder in der Theorieausbildung der PP/ KJP oder in einem Propädeutikum / Brückenkurs möglich sein. Dieser Nacherwerb müsste modular erfolgen können, da wegen der beschriebenen Heterogenität unterschiedliche Lücken der Vorbildung existieren werden.

7 Einzelergebnisse: Zugang zur Ausbildung die Landesbehörden (Strauß et al.: Forschungsgutachten, S. 263 ff.)

8 Die Studenten: Hohes Psychotherapieinteresse

9 Einzelergebnisse: Ausbildungsinteresse der befragten Studierenden (n = 480) (Strauß et al: Forschungsgutachten, S. 99f.)

10 Einzelergebnisse: Einfluss Lehrstuhlbesetzung Klinische Psychologie auf Verfahrenswahl (n = 443) (Strauß et al: Forschungsgutachten, S. 101)

11 Die Ausbildungslandschaft in Deutschland

12 Einzelergebnisse: Institute und Verfahren Einzelergebnisse: Institute und Verfahren (Strauß et al: Forschungsgutachten, S. 71ff.) 173 anerkannte Ausbildungsstätten 100 PP/ 56 PP+KJP/ 17 KJP 15 universitäre (14 VT) / 17 an Uni angebundene (11 VT), 141 freie Verfahren / Institute: 73 VT 68 PA+TP / 22 TP 2 GT / 9 VT+PA Ausbildungsteilnehmer: PP: KJP: 72 (++)% VT 17% TP / 10% PA+TP 62% VT 19% TP / 19% PA+TP

13 Einzelergebnisse: Stichprobe AT (n=3223) Durchschnittsalter: 34 Jahre, 80% weiblich, überwiegend ledig überwiegend keine Kinder, 63% VT, 16,5% TP, 13% TP+PA

14 Einzelergebnisse: Verfahrensschwerpunkte und Hochschulabschluss Stichprobe AT (n=3223) Die Absolventen der päd. Studiengänge = fehlende Angaben.

15 Einzelergebnisse: Vollzeit- / Teilzeitausbildung Absolventenbefragung Absolventenbefragung (Strauß et al: Forschungsgutachten, S.125 ff.) Vollzeitausbildung: Dauer 4 Jahre, Teilzeitausbildung: Dauer 5 (6 PA+TP) J. Verfahren: VT < TP < PA+TP 60% der AT machen Teilzeitausbildung. Entscheidend sind finanzielle Gründe (andere berufl. Tätigkeit/Familie etc.). PD-Institute bieten fast nur Teilzeitausbildungen an.

16 Die Struktur der Ausbildung

17 Einzelergebnisse: Zufriedenheit der Ausbildungsteilnehmer an den Instituten (n=3223) (Strauß et al: Forschungsgutachten, S. 87)

18 Einzelergebnisse: Ausbildungselemente Teilnehmerbefragung (n= 3223) (Strauß et al.: Forschungsgutachten, S. 137) Die weitaus am positivsten bewerteten Ausbildungsteile sind die Praktische Ausbildung und die Supervision, gefolgt von der Einzelselbsterfahrung (PD- TN), Gruppen-Selbsterfahrung (VT-TN), direkt danach auch bei VT Einzelselbsterfahrung.

19 Einzelergebnisse: Ausbildungselemente Absolventenbefragung (n = 666)(Strauß 666) et al.: Forschungsgutachten, S. 138) Als zu umfangreich werden insges. freie Spitze, PT I und II angesehen. Als am wenigsten ausreichend wird die Einzelselbsterfahrung bewertet.

20 Die Approbation: Was wird geprüft?

21 Einzelergebnisse: IMPP-Prüfung Prüfung (Strauß et al. Forschungsgutachten, S. 241) Bisherige Regelung zur staatlichen Prüfung insgesamt durchschnittlich nur als befriedigend (Institutsleiter und Delphi-Experten). Schriftliche Prüfung :Anforderungen zu hoch und wenig geeignet, therapeutische Kompetenzen zu überprüfen. Die Prüflinge sind auf die schriftliche Prüfung schlechter vorbereitet als auf die mündliche. Gegenstandskatalog IMPP zur schriftlichen Prüfung sollte überarbeitet eitet werden: Erhöhung des Anteils psychotherapeutischer Behandlungsfragen Reduktion von Redundanzen aus dem vorausgegangenen Studium.

22 Die Experten: Quo vadis, Psychotherapie?

23 Einzelergebnisse: Expertenbefragung Arbeitsfelder und Ergänzungsqualifikationen für die Zukunft (Strauß et al: Forschungsgutachten, S. 329ff)

24 Einzelergebnisse: Befragung Kompetenzerweiterung ( n = 2.200) (Strauß et al.: Forschungsgutachten, S. 312 ff.) Die Befürwortung möglicher Kompetenz- erweiterungen für PP/KJP hängt ab vom Studienab- schluss und der beruflichen Tätigkeit der befragten Lehrkräfte (n = 2200)

25 Das Gutachten: Empfehlungen

26 Zentrale Fragen/Auftrag an die Gutachter: Welche Zugangsvoraussetzungen und Struktur für die Ausbildung (welche Studiengänge, welche Abschlüsse, Direktausbildung an der Universität, Einbindung bestehender Strukturen)?

27 Empfehlungen der Gutachtergruppe Zugangsvoraussetzungen 1 1. Masterlevel in den Fächern Psychologie, Soziale Arbeit und (Heil-) ) Pädagogik. 2. Festhalten an postgradualer Ausbildung, die im Anschluss an eine universitäre Zugangsausbildung absolviert wird.

28 Empfehlungen der Gutachtergruppe Zugangsvoraussetzungen 2 Empfehlung: Definition der Studieninhalte in der Approbationsordnung. Einrichtung eines Propädeu- tikums für die Absolventen der nicht-psychologischen Fächer, in dem bis zu 35 ects nachgeholt werden können. Orientierung der inhaltlichen Empfehlungen an nachstehender Tabelle:

29 Empfehlungen der Gutachtergruppe Struktur der Ausbildung Künftig: ein Heilberuf mit Schwerpunkt Erwachsene oder mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendliche, für den gleichberechtigt ausgebildet wird. Modell der Ausbildung: Inhalte, welche für beide Ausbildungsgänge relevant sind und als Basiswissen angesehen werden, in einem Common Trunk unterrichtet werden können. Diesem Common Trunk sollten dann die Schwerpunkte (PP, KJP) folgen. Durch eine entsprechende Verlängerung der Ausbildungszeit könnte in einem solchen Modell von allen die Doppelapprobation erworben werden.

30 Zentrale Fragen/Auftrag an die Gutachter: Welche Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (welche Studiengänge, welche Abschlüsse, Direktausbildung an der Universität, Einbindung bestehender Strukturen)? Soll die Verfahrensorientierung der Ausbildung beibehalten werden?

31 Empfehlungen der Gutachtergruppe Verfahrensorientierung 1 Vorgeschlagen wird ein Ausbildungsmodell, welches auch in Zukunft an einem Schwerpunktverfahren bzw. Vertiefungsverfahren ausgerichtet ist, Evidenzbasierung modellhaft zum Ausbildungsthema Evidenzbasierung modellhaft zum Ausbildungsthema macht.

32 Empfehlungen der Gutachtergruppe Verfahrensorientierung 2 Andere Vertiefungsverfahren in ausreichender Form vermittelt, unter Berücksichtigung zugrunde liegender divergenter therapeutischer Haltungen und der Frage der differentiellen Indikation. berücksichtigt, dass professionelle Kompetenz als Weiterentwicklung der eigenen Theorien und Behandlungstechniken ( forschende Grundhaltung, Skepsis/inneren Autonomie auch gegenüber den Grundannahmen des eigenen Therapieverfahrens) bedarf.

33 Empfehlungen der Gutachtergruppe Zusätzliche Empfehlungen Fazit: Erhöhung der Selbsterfahrung auf 150 Std. (ESE) Reduzierung der P.T. auf 1200 Std. in zwei Versor- gungsbereichen Reduzierung der Freien Spitze auf 500 Std.

34 Zentrale Fragen/Auftrag an die Gutachter: Welche Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (welche Studiengänge, welche Abschlüsse, Direktausbildung an der Universität, Einbindung bestehender Strukturen)? Soll die Verfahrensorientierung der Ausbildung beibehalten werden? Neudefinition des Begriffs der Heilkundlichen Psychotherapie

35 Empfehlungen der Gutachtergruppe Heilkundliche Psychotherapie Vorschlag zur Neuformulierung PsychThG: 1 (3): Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes sind jede mittels (nach den jeweiligen Kriterien des Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie ***) wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren und Methoden vorgenommene Tätigkeiten zur Feststellung, Heilung, Linderung oder Rehabilitation von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. 1 (4): Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind weiterhin tätig im Bereich von Gesundheitsförderung, Prävention sowie Rehabilitation.

36 Zentrale Fragen/Auftrag an die Gutachter: Welche Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (welche Studiengänge, welche Abschlüsse, Direktausbildung an der Universität, Einbindung bestehender Strukturen)? Soll die Verfahrensorientierung der Ausbildung beibehalten werden? Neudefinition des Begriffs der Heilkundlichen Psychotherapie Vorschlag Kostenregelungen der Ausbildung

37 Empfehlungen der Gutachtergruppe Frage 4: Kostenregelungen für die Ausbildung Eine Verbesserung der finanziellen Situation der AusbildungsteilnehmerInnen könnte im Rahmen des bisherigen Ausbildungsmodells durch eine verbesserte staatliche Ausbildungsförderung erzielt werden (BAFöG( BAFöG; ; Darlehensmodell, Institutionsförderung, bezahlte PT).

38 Zentrale Fragen/Auftrag an die Gutachter: 1. Welche Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (welche Studiengänge, welche Abschlüsse, Direktausbildung an der Universität, Einbindung bestehender Strukturen)? 2. Soll die Verfahrensorientierung der Ausbildung beibehalten werden? 3. Neudefinition des Begriffs der Heilkundlichen Psychotherapie 4. Vorschlag Kostenregelungen der Ausbildung 5. Medizinorientierung, d.h. soll eine Kompetenzerweiterung in Richtung auf Krankschreibung, Überweisung, Einweisung und Pharmaverordnung durch PP + KJP erfolgen?

39 Empfehlungen der Gutachtergruppe Frage 5: Medizinorientierung 1

40 Kammerton

41 Bewertung der Psychotherapeutenkammer Hessen: Als positiv bewertet werden: Umfassende Evaluierung der Ausbildungslandschaft zeigt insgesamt positive Bewertung der bisherigen Institutsausbildung nach PsychThG. Empfohlener Masterlevel als Kompetenznachweis mit anschließender Approbationsausbildung für beide Heilberufe sichert den Stand der Psychotherapeuten als äquivalent zur ärztlichen Ausbildung. Inhaltliche Definition der Zugangskriterien ermöglicht Gleichstellung von PP und KJP und sichert die Möglichkeit, dass Psychologen, Pädagogen gen und Sozialpädagogen gleichberechtigt für beide Heilberufe ausgebildet werden können. Vorschlag eines Heilberufs mit zwei Schwerpunktbezeichnung beendet die berufsrechtliche Ungleichheit zwischen PP und KJP und sichert klare Altersbezogenheit der Approbation. Beibehaltung der verfahrensbezogenen Ausbildung in allen vom WBP anerkannten Vertiefungsverfahren ( VT, PA, TP, GT, Systemische PT) P ermöglicht auch zukünftig Pluralität der Psychotherapie und der psychotherapeutischen Versorgung.

42 Bewertung der Psychotherapeutenkammer Hessen: Darstellung der Beeinflussung der Verfahrensentscheidung der Ausbildungsteilnehmer durch die Studienangebote an den Universitäten. Die Besetzung der Lehrstühle klinische Psychologie durch fast ausschließlich VT- orientierte Professoren lässt ein Verengung der Ausbildungslandschaft und damit eine den unterschiedlichen Patientenbelangen nicht adäquate e Zukunft der Versorgung befürchten. Vorschläge zur Überarbeitung des Gegenstandskatalogs der schriftlichen Prüfungen IMPP entsprechen den der Kammer vorliegenden Beschwerden der PiA und Institute. Als potentiell kritisch in den Empfehlungen bewertet werden: Die vorgeschlagene Definition der Psychotherapie durch wissenschaftlich anerkannte Verfahren und Methoden anhand der Kriterien des Wissenschaftlichen Beirats, der in seinem Methodenpapier nach wie vor vorallem auf die RCT-Studien zum Evidenznachweis rekurriert.???? Die trotz geringfügiger Erhöhung nach wie vor zu niedrige Gewichtung der Selbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung.

43 vielen Dank.

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