Wie sieht die Zukunft des psychotherapeutischen Berufes aus ein oder zwei Berufe?
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- Benedikt Lorenz
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1 Wie sieht die Zukunft des psychotherapeutischen Berufes aus ein oder zwei Berufe? Reform der Psychotherapeutenausbildung Peter Lehndorfer Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Bremen Bremen, 18. Mai 2010 Reform der Psychotherapeutenausbildung Überblick Bologna-Prozess und die Zugangsvoraussetzungen nach PsychThG Eine oder zwei Approbationen Vorgaben für die Praktische Tätigkeit Beschlüsse des 16. Deutschen Psychotherapeutentags am 8. Mai 2010 in Berlin 2 1
2 Reform der Psychotherapeutenausbildung Überblick Bologna-Prozess und die Zugangsvoraussetzungen nach PsychThG Eine oder zwei Approbationen Vorgaben für die Praktische Tätigkeit Beschlüsse des 16. Deutschen Psychotherapeutentags am 8. Mai 2010 in Berlin 3 Bachelor und Master: Wer kann Was? Bachelor-Ebene breites und integriertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichen Grundlagen Wissen und Verstehen auf Tätigkeiten oder Beruf anwenden können fachbezogene Positionen und Problemlösungen formulieren und argumentativ verteidigen können Master-Ebene breites, detailliertes und kritisches Verständnis auf dem neusten Stand des Wissens in einem oder mehreren Spezialbereichen Wissen und Verstehen ( ) auch in neuen und unvertrauten Situationen anwenden können auf der Grundlage unvollständiger oder begrenzter Informationen wissenschaftlich fundierte Entscheidungen fällen können Aus: Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (KMK, 2005) 4 2
3 Reform der Psychotherapeutenausbildung Bologna-Prozess und die Zugangsvoraussetzungen nach PsychThG: Bachelor? Master?? PP: Abschluss an einer Universität oder gleichwertigen Hochschule im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt KJP: wie PP oder eine an einer Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik Bachelor? Master?? 5 Reform der Psychotherapeutenausbildung Bologna-Prozess und die Zugangsvoraussetzungen nach PsychThG PP: Abschluss an einer Universität oder gleichwertigen Hochschule im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt KJP: wie PP oder eine an einer Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik Bachelor? Master?? Bachelor? Master?? Fächer? Inhalte? Kompetenzen? Fächer? Inhalte? Kompetenzen? 6 3
4 Reform der Psychotherapeutenausbildung Bologna-Prozess und die Zugangsvoraussetzungen nach PsychThG: PP: Abschluss an einer Universität oder gleichwertigen Hochschule im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt KJP: wie PP oder eine an einer Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik Bachelor! Sache der Länder Kultusministerkonferenz (2005) Bundesministerium für Gesundheit (2006 und 2009) Bachelor! Fächer? Inhalte? Kompetenzen? Fächer? Inhalte? Kompetenzen? 7 Reform der Psychotherapeutenausbildung Einigkeit in der Psychotherapeutenschaft: Masterabschluss muss Zugangsvoraussetzung zur postgradualen Ausbildung von Psychotherapeuten sein Wissenschaftliche Qualifikation auf Masterniveau ist Voraussetzung für Kompetenzerwerb in post-gradualer Ausbildung Vergleichbares akademisches Niveau für Erhalt des Facharztstatus : - Fachkunde und Niederlassung - Vergütung als Vertragspsychotherapeut Psychotherapeut in Institutionen - Gleichberechtigte Zusammenarbeit mit Ärzten 8 4
5 Reform der Psychotherapeutenausbildung Einigkeit in der Psychotherapeutenschaft: Masterabschluss muss Zugangsvoraussetzung zur postgradualen Ausbildung aller Psychotherapeuten sein Eigenverantwortliche Behandler: Psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen braucht gleiches wissenschaftliches Qualifikationsniveau wie Behandlung von Erwachsenen versus Weisungsempfänger: Bachelor-Psychotherapeuten erbringen ärztlich verordnete und verantwortete Leistungen 9 Reform der Psychotherapeutenausbildung Debatte läuft seit 2004! Resolutionen von DPT und Delegiertenversammlungen der Landeskammern Intensiver Schriftwechsel und Gespräche mit BMG, GMK, AOLG, KMK sowie den jeweiligen Landesministerien und - behörden Forschungsgutachten zur Psychotherapieausbildung Intensive Debatte auf vier Symposien und vier Workshops der BPtK Eingehende Diskussion der Eckpunkte auf dem 15. DPT in Lübeck 10 5
6 Reform der Psychotherapeutenausbildung 2009 Klarstellung des BMG: Frage Bachelor oder Master liegt in Verantwortung der Ausbildungsinstitute und der Länder Bundesländer sollen sich auf bundesweit einheitliche Regelung einigen 11 Reform der Psychotherapeutenausbildung 2010 AOLG fordert BMG auf, Master als Zugangsvoraussetzung für alle im PsychThG festzuschreiben AOLG bittet BMG, Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes einzurichten Amtschefkonferenz wiederholt die Aufforderung am 6. Mai
7 Reform der Psychotherapeutenausbildung 2010 BPtK-Blitzumfrage bei Landesprüfungsämtern Ende April: Zugang mit Bachelor zur KJP-Ausbildung möglich in: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Gesundheitsminister Rösler am 9. April 2010 an den BKJ: Keine Gesetzesinitiative mit Beschränkung auf Normierung des Masterabschlusses als Zugangsvoraussetzung zur PPund KJP-Ausbildung im Psychotherapeutengesetz 14 7
8 15 Reform der Psychotherapeutenausbildung Erkenntnisse aus bisherigen Aktivitäten Kultus- und Gesundheitsseite verfolgen unterschiedliche Ziele, die nicht miteinander zu vereinbaren sind: Kultusseite versucht, Bachelorabschlüsse als berufsqualifizierend zu etablieren Gesundheitsseite will bundeseinheitliche und hohe akademische Zugangsqualifikation Wiederholung der Masterforderung durch Kammern bislang ohne Erfolg Stattdessen: 9 von 16 Landesprüfungsämtern lassen Bachelorabsolventen zur KJP-Ausbildung zu Fachhochschulen und Ausbildungsstätten stellen sich zunehmend auf Bachelorabsolventen ein 16 8
9 Zugang auf Masterniveau sichern! Option 1: Masterabschluss durch PsychThG vorschreiben (ohne weitergehende Änderungen) Nahezu chancenlos siehe Initiativen und Entscheidungen der letzten Jahre Aber vor allem nicht lösungsorientiert ohne inhaltliche Definition Erosion der Eingangsqualifikationen Maximales Risiko, wenn sich Bachelorabschluss für KJP weiter etabliert und KJP (und evtl. in der Folge auch PP) mittelfristig zum Heilhilfsberuf degradiert werden 17 Zugang auf Masterniveau sichern! Option 2: Eingangsqualifikationen für KJP und PP inhaltlich definieren Beschränkte Chancen auf Realisierung? + Anfrage der AOLG an BPtK - Klarstellung von Dr. Rösler Kompetenzen aus (Klinischer) Psychologie PP Kompetenzen aus Sozialer Arbeit Kompetenzen aus Pädagogik KJP Hohes Risiko für KJP, wenn Inhalte festgeschrieben werden, aber Forderung nach Masterabschluss nicht durchsetzbar ist Risiko auch für PP, wenn sich achtsemestrige Bachelorstudiengänge mit großen Anteilen Klinischer Psychologie (s. Uni Konstanz) verbreiten 18 9
10 Zugang auf Masterniveau sichern! Option 3: Gleiche Eingangsqualifikationen für zwei Berufe definieren Neue Risiken für KJP: Mittelfristig Aussterben, weil weniger Befugnisse und Entwicklungsmöglichkeiten Geringes Risiko für PP, wenn Eingangsqualifikation mindestens auf dem 1999 normierten Niveau Kompetenzen aus (Klinischer) Psychologie, Erziehungswissenschaften, Sozialer Arbeit, PP KJP 19 Zugang auf Masterniveau sichern! Option 3a: Gleiche Eingangsqualifikationen für zwei Berufe definieren Chancen auf Realisierung: Wird im Forschungsgutachtern empfohlen Haltung der Profession? Approbation ist bei anderen Heilberufen nicht auf ein Alter beschränkt Kompetenzen aus (Klinischer) Psychologie, Erziehungswissenschaften, Sozialer Arbeit, EP gegenüber PP weniger Befugnisse: Risiko für EP und KJP, dass wegen Verringerung der Befugnisse Bachelor für ausreichend gehalten wird EP KJP 20 10
11 Zugang auf Masterniveau sichern! Option 4: Für einen Beruf qualifizieren plausibel: Wenn ein Beruf, dann gleiche Eingangsqualifikationen sinnvoll Chancen auf Realisierung: Braucht breite Zustimmung aus der Profession Geringstes Risiko für die Psychotherapeutenschaft: - Masterniveau gesichert - Einheitliches Kompetenzniveau begründet - Breites Tätigkeitsspektrum = attraktiver Beruf - Ausreichende Spezifität gesichert Kompetenzen aus (Klinischer) Psychologie, Erziehungswissenschaften, Sozialer Arbeit, Psychotherapeut mit Schwerpunkt EP KJP 21 Ein oder zwei Approbationen Gleiche akademische Eingangsqualifikation und Beibehaltung der heutigen Struktur der beiden Berufe ist für KJP keine Option PP von der 0 bis 100 KJP von 0 bis 21 Ungleichgewicht wird ohne Änderung der Struktur bei gleichen akademischen Grundvoraussetzungen prolongiert Änderung der heutigen Struktur ist Grundvoraussetzung für die Zustimmung von KJP s 22 11
12 Ein oder zwei Approbationen Approbation KJ Approbation EP Schwerpunkt Kinder und Jugendliche Gemeinsame Psychotherapieausbildung in einem common trunk Postgradual und verfahrensorientiert Schwerpunkt Erwachsene Masterstudiengang in Psychologie/(Heil-, Sozial-)Pädagogik mit in ECTS definierten gemeinsamen Inhalten 23 Ein oder zwei Approbationen KJP Approbation Psychotherapeut EP Schwerpunkt Kinder und Jugendliche Gemeinsame Psychotherapieausbildung in einem Common Trunk postgradual und verfahrensorientiert Schwerpunkt Erwachsene Einheitlicher Zugang mit definierten, in Bachelor- und Masterstudium zu erwerbenden Kompetenzen 24 12
13 Ein Beruf mit gleicher Eingangsqualifikation Eckpunkte eines zukunftsfähigen Reformkonzepts Ein Erfolgsmodell weiterentwickeln und über Bewährtes hinauswachsen: Entfaltungsmöglichkeiten der Ausbildungsstätten auf Grundlage bisheriger, herausragender Arbeit Fortführung der Verfahrensorientierung Erhalt der Kompetenzen und Befugnisse der PP und der KJP Weiterentwicklung eines spezifischen Versorgungsangebots für Erwachsene, Kinder und Jugendliche KJP-Identität und Vertretung Nutzung von Kompetenzen aus der Psychologie, der (Sozial-)Pädagogik und anderer Humanwissenschaften für alle Altersgruppen Masterniveau als Zugangsvoraussetzung Europa 25 Entscheidungen des 16. DPT am 8. Mai 2010 in Berlin 13
14 Angenommen mit 87 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen 27 Zusammenfassung: Der DPT beauftragt den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer, sich für eine umfassende Novellierung des Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen einzusetzen. Definition von Eingangsqualifikationen auf Masterniveau, die Kenntnisse umfassen aus Psychologie, Erziehungswissenschaften und anderen Humanwissenschaften, Schaffen einer einzigen Approbation als Psychotherapeut/in, die berufsrechtlich befugt, alle Altersgruppen zu behandeln, Schwerpunktsetzung während der Ausbildung, die zum sozialrechtlich relevanten Erwerb der Fachkunde für die Behandlung von entweder Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen führt, praktische Ausbildung für die psychotherapeutische Versorgung im ambulanten und (teil-)stationären Bereich mit Beteiligung an der Versorgung und gesetzlich vorgeschriebener Vergütung von Versorgungsleistungen, Schaffen eines formalen Status, der ausdrücklich zur psychotherapeutischen Behandlung während der Ausbildung unter Supervision oder Aufsicht befugt
15 Der DPT fordert den Vorstand der BPtK auf, sich auf Bundesebene für eine Reform in diesem Sinne einzusetzen, unter Beteiligung von Berufs- und Fachverbänden, Hochschulvertretern sowie Vertretern von Ausbildungsteilnehmern und Ausbildungsstätten die für ein Gesetzesvorhaben erforderlichen Details auszugestalten. 29 Angenommen mit 86 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 21 Enthaltungen 30 15
16 Zusammenfassung: 1. Grundlegende Kenntnisse insges. mindestens 115 ECTS 3. Klinisch psychologische und (sozial-)pädagogische Kenntnisse und Kompetenzen mindestens 50 ECTS 5. Grundlegende (sozial-)pädagogische Kenntnisse und Kenntnisse in Wahlpflichtbereichen der Humanwissenschaften mindestens 50 ECTS 7. Abschlussarbeiten, Praktika mindestens 40 ECTS Zusätzliche Aspekte B. A. / B. Sc/ M. A. / M. Sc. Kenntnisse und Fertigkeiten müssen nicht in konsekutiven Studiengängen erworben werden. Brückenkurse: bis zu 30 ECTS 31 Details ausarbeiten unter Einbeziehung von Vertretern der Hochschulen, Verbände, Die BPtK wird mit diesen Beschlüssen an die Politik herantreten, um zu einer Novellierung des PsychThG und der APrV en beizutragen Zeitschiene? Entscheiden tut aber letztlich die Politik, nicht die BPtK oder der DPT 32 16
17 Peter Lehndorfer 33 Weitblick ist gefragt!!! 34 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 35 18
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