Lärmaktionsplan der Stadt Wolfsburg gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie

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1 Anlage 1 Stand Dezember 2014 Lärmaktionsplan der Stadt Wolfsburg gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 1 Allgemeines 1.1 Beschreibung der Stadt sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Die kreisfreie Großstadt Wolfsburg ist die fünftgrößte Stadt in Niedersachsen. Sie ist Bestandteil der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg. Die Stadt war in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine der wenigen neu errichteten Städte in Deutschland. Das Stadtgebiet von Wolfsburg gliedert sich in 40 Stadt- und Ortsteile. Wolfsburg hat ca Einwohner sowie etwa Wohnungen 1 und weist eine Fläche von rund 204 qkm auf. Daraus ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von rund 600 Einwohner/qkm. Auf Grund der relativ geringen Bevölkerungsdichte wird Wolfsburg im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG 2 (ULR) nicht als Ballungsraum betrachtet. Durch das westliche Stadtgebiet von Wolfsburg führt die BAB A39, die nördlich der Stadt beginnt und in Richtung Süden zur BAB A2 führt. Die Weiterführung der A39 als direkte Verbindung nach Braunschweig, Salzgitter und zur A7 wurde Anfang 2009 fertiggestellt. Außerdem ist vorgesehen, die BAB A39 nördlich weiter bis nach Lüneburg an den nördlichen Teil der A39, der bis zum Maschener Kreuz südlich von Hamburg führt, heranzubauen. Ferner führen die B188 und die B248, die auf dem Stadtgebiet weitgehend durch die BAB A39 ersetzt wurde, durch Wolfsburg. Der Berliner Ring umgibt die Innenstadt. Davon zweigen zahlreiche, ebenfalls mehrspurige Straßen ab. Über den Berliner Ring / die Braunschweiger Straße sind alle wichtigen Orte innerhalb Wolfsburgs zu erreichen. Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) sind alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu betrachten. Die Stadt Wolfsburg hat zusätzlich als freiwillige Maßnahme alle weiteren stark belasteten Straßen in Wolfsburg in der Lärmkartierung und im Lärmaktionsplan berücksichtigt. 1 2 Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Wolfsburg. LÄRMKONTOR GmbH 02/2013 RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. EU Nr. 189, S. 12. LÄRMKONTOR GmbH LK /30

2 1.2 Schallschutzpolitik der Stadt Wolfsburg Bereits seit den 90er Jahren ist die Stadt Wolfsburg im Lärmschutz tätig. Hintergrund ist der politische Wille, dem Bürger verstärkten Lärmschutz zu bieten. Im Lärmaktionsplan wurden alle stark verkehrsbelasteten Straßen im Stadtgebiet betrachtet. Damit geht die Lärmaktionsplanung der Stadt Wolfsburg deutlich über die gesetzlichen Anforderungen der EU- Umgebungslärmrichtlinie hinaus und übererfüllt die Vorgaben. 1.3 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Stadt Wolfsburg Umweltamt Porschestr Wolfsburg Internet: Gemeindeschlüssel: Rechtlicher Hintergrund Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß 47a-f BImSchG von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für...orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über Zügen pro Jahr und Großflughäfen.... Zuständige Behörden für die Aufstellung der Lärmaktionspläne sind die Gemeinden, sofern nach Landesrecht nicht etwas anderes festgelegt wurde ( 47e BImSchG). Dies ist in Niedersachsen nicht erfolgt. Für die Stadt Wolfsburg bedeutet dies die Durchführung einer Lärmaktionsplanung entsprechend 47d BImSchG. Die Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne ergeben sich aus 47d Abs. 2 BImSchG in Verbindung mit Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG. Als Hilfestellung wird vom Land Niedersachsen, dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund sowie dem Niedersächsischen Städtetag ein Musteraktionsplan veröffentlicht, dessen Struktur und Vorgaben in diesem Lärmaktionsplan berücksichtigt werden. 1.5 Geltende Grenzwerte Die Stadt Wolfsburg hat als Auslösewerte für die Maßnahmenplanung die vom Sachverständigenrat für Umweltfragen empfohlenen Werte von 65 L DEN und 55 L Night zugrunde gelegt. Mittel- bis langfristiges Ziel ist es, dass diese Werte in der ganzen Stadt eingehalten werden. Weitere nationale Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengefasst. LÄRMKONTOR GmbH LK /10

3 2 Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten 3 Tabelle 1: Übersicht der Belastungssituation an den Hauptverkehrsstraßen in Wolfsburg, Stand Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen in Wolfsburg L DEN Belastete Menschen L Night Belastete Menschen [] [] über 55 bis über 50 bis über 60 bis über 55 bis über 65 bis über 60 bis über 70 bis über 65 bis 70 0 über 75 0 über 70 0 Summe Summe Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen in Wolfsburg belasteten Fläche, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern L DEN Krankenhäuser* Fläche [km²] Wohnungen Schulen* [] > 55 L DEN 23, > 65 L DEN 6, > 75 L DEN 1, * Anzahl der belasteten Einzelgebäude Tabelle 2: Übersicht der Belastungssituation am erweiterten Straßennetz (Gesamtstraßennetz) in Wolfsburg, Stand Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz belasteten Menschen in Wolfsburg L DEN Belastete Menschen L Night Belastete Menschen [] [] über 55 bis über 50 bis über 60 bis über 55 bis über 65 bis über 60 bis über 70 bis über 65 bis 70 0 über 75 0 über 70 0 Summe Summe Geschätzte Zahl der von Lärm am erweiterten Gesamtstraßennetz in Wolfsburg belasteten Fläche, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern L DEN Krankenhäuser* Fläche [km²] Wohnungen Schulen* [] > 55 L DEN 39, > 65 L DEN 11, > 75 L DEN 1, * Anzahl der belasteten Einzelgebäude 3 Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Wolfsburg. LÄRMKONTOR GmbH 02/2013 LÄRMKONTOR GmbH LK /10

4 2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind zunächst die von Umgebungslärm am stärksten belasteten Bereiche zu betrachten, um die Anzahl der Bürger mit hohen und sehr hohen Umgebungslärmbelastungen bevorzugt zu senken. Für die Maßnahmenplanung sind jedoch keine Grenzwerte oder Auslöseschwellen verbindlich vorgegeben. Die Stadt Wolfsburg hat als Auslösewerte für die Maßnahmenplanung die vom Umweltbundesamt empfohlenen Werte von 65 L DEN und 55 L Night zugrunde gelegt. Von hohen Belastungen mit potenziell gesundheitsgefährdendem Lärm über 65 L DEN oder 55 L Night (Auslösewerte der Stadt Wolfsburg, s. Kap. 1.5) sind (1,8 %) bzw (2 %) Personen im Gesamtstraßennetz betroffen. Sehr hohen Belastungen mit L DEN über 70 und L Night über 60 sind in Wolfsburg entsprechend der Ergebnisse der Lärmkartierung 300 (0,2 %) Bewohner durch das Gesamtstraßennetz ausgesetzt. Werden nur die nach ULR zu kartierenden Hauptverkehrsstraßen betrachtet, dann stellt sich die Belastungssituation der Einwohner als besonders niedrig dar. Insgesamt ist Wolfsburg nicht so stark von Lärm belastet wie Städte vergleichbarer Größe und es sind relativ wenig Bewohner hohen und sehr hohen Belastungen ausgesetzt. 2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Die höchsten ermittelten Lärmpegel am erweiterten Straßennetz in Wolfsburg ergeben sich mit einem L DEN von über 73 an der Siemensstraße, dem Berliner Ring und an der Heßlinger Straße. Dort finden sich auch an den benachbarten Gebäuden Fassadenpegel von L DEN über 71. Fassadenpegel mit einem L DEN über 71 finden sich weiterhin in Wolfsburg neben der Innenstadt außerdem in Fallersleben am Mühlenkamp und am Papenstieg. Auch in Vorsfelde an der Meinstraße, an der Helmstedter Straße und an der Neuhäuser Straße werden Fassadenpegel mit einem L DEN von über 71 erreicht. Gesamtstätische Lärmschwerpunkte ergeben sich demnach im Innenstadtbereich an folgenden Straßen: Siemensstraße Berliner Ring Schillerstraße Rothenfelder Straße Heßlinger Straße Weitere Belastungsschwerpunkte ergeben sich in Fallersleben am Mühlenkamp / Am neuen Tor und in Vorsfelde an der Meinstraße. 3 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung In Wolfsburg bestehen entlang des erweiterten Straßennetzes eine Reihe von Lärmschutzwänden oder wällen. Abschnittsweise an folgenden Straßen: LÄRMKONTOR GmbH LK /10

5 K46 (Kohlgärten, Zum Kühlen Grunde) B188 (Höhe Pfadfinderweg, Vivaldistraße, Breiter Föhrd, Helmstedter Straße) Mühlenweg (Vorsfelde) L291 L290 L322 (Nordsteimke) K111 (Nordsteimke) Kölner Ring Erich-Netzeband-Straße K115 (Salzwedeler Straße) L295 L294 (Hattorf) Dieselstraße L653 (Sandkrugstraße) Ostlandstraße A 39 Im Stadtgebiet wurden auf einigen Straßen lärmoptimierte Asphalte aufgebracht: Lessingstraße Heinrich-Heine-Straße Helmstedter Straße Grauhorststraße Weiterhin wurde in Wolfsburg auf vielen Straßen des erweiterten Straßennetzes eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 umgesetzt. 3.1 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Folgende Maßnahmen werden von der Stadt Wolfsburg vorgesehen: 1. Der Politik und der Verwaltung ist bewusst, dass die A39 eine Lärmbelastung für die Anwohner darstellt. Deshalb sind in der Vergangenheit als freiwillige Lärmschutzmaßnahmen bereits Wälle und Wände errichtet worden. Da immer noch viele BürgerInnen von Lärmschutzmaßnahmen an der A 39 profitieren können, ist es auch weiterhin politischer Wille, dass freiwilliger Lärmschutz dort betrieben wird: Zum einen betrifft dies einen verbesserten Lärmschutz für den am dichtesten an der Autobahn gelegenen Ortsteil Mörse, hier die Große Kley. Es wird überprüft, ob im Bereich Große Kley/Mörse eine Lärmschutzwand auf dem vorhandenen Lärmschutzwall westlich der BAB A39 als Erhöhung zu bauen, um die angrenzenden Wohngebiete besser vor dem Lärm durch den Verkehr auf der BAB A39 zu schützen. Die andere Variante ist, mittelfristig durch Mehrkostenbeteiligung der Stadt Wolfsburg auf der A 39 einen lärmoptimierten Asphalt einzubauen. LÄRMKONTOR GmbH LK /10

6 2. In der besonders stark durch Straßenverkehrslärm belasteten Innenstadt werden bei zukünftigen Straßendeckensanierungsarbeiten lärmoptimierte Asphalte berücksichtigt. Als nächstes stehen die Siemensstraße und die Schillerstraße an. 3. In besonders lärmbelasteten Bereichen sollen Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle gebaut werden (insbesondere in Neubaugebieten). 4. Die Stadt Wolfsburg prüft zurzeit, ob sie ein Schallschutzfensterprogramm für Wohnungen an besonders verlärmten Straßen auflegen wird. 5. Die Heinrich-Nordhoff-Straße gehört im Innenstadtbereich zu den stark lärmbelasteten Straßen. Die Straße soll saniert werden. In diesem Zusammenhang wird der Lärmschutz entlang der Straße neu betrachtet. Folgende Maßnahmen ergeben sich aus der Bürgerbeteiligung: 6. Das Aufstellen von festen Geschwindigkeitsmesseinrichtungen ist in Wolfsburg nicht vorgesehen. Allerdings wurde aktuell ein weiteres mobiles Messgerät beschafft, um verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu können. Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen sollen an folgenden Straßen erfolgen: Hasselbachstraße Dresdener Straße Salzwedeler Straße Heinrich-Deumeland-Straße B188 Nordsteimker Straße Berliner Ring Händelstraße Helmstedter Straße, Mörser Straße. 7. Der Einbau von lärmarmem Asphalt im Zuge der Straßensanierung (Einzelprojekte) ist eine Möglichkeit, den Lärm zu senken. Anfänglich können Reduzierungen bis zu 5 erzielt werden. Ob diese Lärmminderungswerte in den nächsten Jahren Bestand haben werden und in die rechtsverbindlichen Regelwerke Eingang nehmen, kann noch nicht gesagt werden, da es an Langzeitbetrachtungen fehlt. Eine Prüfung erfolgt für folgende Straßen: Hasselbachstraße Braunschweiger Straße Salzwedeler Straße Heinrich-Deumeland-Straße Schulenburgallee Berliner Ring Papenstieg. 8. Zur Reduzierung der Lärmbelastung an der Heinrich-Deumeland-Straße bietet es sich an, zu prüfen, ob der Einbau von Schallschutzfenstern an Wohnge- LÄRMKONTOR GmbH LK /10

7 bäuden an der Straße von der Stadt Wolfsburg finanziell unterstütz werden kann. 9. Entlang des Berliner Rings wird es zu Spurenergänzungen in den Knotenpunktbereichen kommen müssen, in deren Folge auch die Lärmproblematik neu zu bewerten sein wird. 10. An der Nordsteimker Straße wird zeitweise die Aufstellung von mobilen Messtafeln vorgesehen, um eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und damit verbundener Lärmreduzierung zu erreichen. 3.2 Festlegung ruhiger Gebiete und Maßnahmen zu deren Schutz Die Ausweisung von ruhigen Gebieten soll bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erfolgen. 3.3 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Der Managementansatz der EG-Umgebungslärmrichtlinie geht davon aus, dass das Thema Lärm die Kommunen langfristig beschäftigen wird. Neben der kurzfristig zu dokumentierenden Aktionsplanung sind daher auch Strategien der Lärmminderung gefordert, die ihre Wirkung erst langfristig entfalten werden. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde wiederholt auf die Lärmbelastung durch die BAB A39 verwiesen. Die BAB A39 liegt allerdings nicht in der gemeindlichen Baulast. Daher soll auch langfristig durch entsprechende Forderungen auf den Baulastträger und die für verkehrsrechtliche Maßnahmen zuständigen Behörden eingewirkt werden, um alle möglichen Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms an der Autobahn umzusetzen. Die in Wolfsburg z.t. bereits seit den 1990er Jahren laufenden Lärmschutzprogramme werden auch langfristig fortgeschrieben und regelmäßig aktualisiert Durch die konsequente Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Lärmreduzierung bei der Verkehrs- und Straßenplanung sollen auch zukünftig die Lärmbelastung vermindert werden. Folgende Möglichkeiten stehen dazu zur Verfügung: Förderung des ÖPNV (bessere Anbindung die umliegenden Ortschaften, hohe Taktdichten, gute Verknüpfung des ÖPNV untereinander und mit anderen Verkehrsträgern, Verbesserung der Haltestelleninfrastruktur) Förderung des Fahrradverkehrs (Radfahrstreifen / Schutzstreifen, Fahrrad- Abstellanlagen, Bike + Ride, Wegweisung) Förderung des Fußverkehrs (Querungshilfen an Hauptverkehrsstraßen, ausreichend breite Gehwege, Befestigung) Verkehrsberuhigung: verkehrsberuhigte Bereiche, Tempo-30-Zonen, bauliche Verkehrsberuhigung Verstetigung des Verkehrsflusses: Grüne Welle, Anlage von Kreisverkehren Lkw-Routennetze: Bündelung auf lärmunempfindlichen Routen Einbau von lärmarmen Asphalten Sanierung schadhafter Fahrbahnoberflächen. LÄRMKONTOR GmbH LK /10

8 Langfristig können im Rahmen der Bauleitplanung verkehrssparsame Siedlungsstrukturen unterstützt werden. Dazu sollte zentral eine möglichst hohe Nutzungsmischung und -dichte angeboten werden. Dies ermöglicht kurze Wege, fördert das Zufußgehen sowie Radfahren und unterstützt damit den Verzicht auf Autofahrten und in der Folge eine Verkehrslärmreduzierung. Dies kann z.b. erreicht werden durch: Ein attraktives Zentrum, in dem alle Funktionen auf dichtem Raum vorhanden sind Das Schließen von Baulücken bzw. die gezielte Bebauung von Brachflächen durch Innenentwicklung Das Verhindern von siedlungsfernen Bebauungen durch gezielte Bauleitplanungen. Bei der Ausweisung von neuen Wohngebieten soll durch die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN Lärmbelastungen vermieden werden. Die Einhaltung der dort aufgeführten Orientierungswerte für die einzelnen Nutzungen ist...wünschenswert, um die...erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. 4 Formelle und finanzielle Informationen 4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans Die Aufstellung des Lärmaktionsplans erfolgt durch Beschlussfassung des Rates der Stadt Wolfsburg voraussichtlich im Mai Datum des Abschlusses des Aktionsplans Die Lärmaktionsplanung besitzt Prozesscharakter. Daher kann ein Datum als Abschluss der Aktionsplanung nicht benannt werden. 4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörungen Es fand ein umfangreiches Beteiligungsverfahren statt. In einer Auftaktveranstaltung am wurde ausführlich über die Umgebungslärmrichtlinie und die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie über mögliche Lärmminderungsmaßnahmen informiert und diskutiert. Danach wurde der Lärmaktionsplan öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Bis zum Juli 2013 konnten sich die Bürger zu Lärmbrennpunkten und möglichen Lärmminderungsmaßnahmen äußern. 4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet. 4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans Für die Lärmkartierung, die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Aufstellung des Lärmaktionsplans und der schalltechnischen Berechnung verschiedener Maßnahmenszenarien 4 DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 LÄRMKONTOR GmbH LK /10

9 werden veranschlagt. Die Stadt Wolfsburg stellt jährlich Euro für freiwillige Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung. 4.6 Weitere finanzielle Informationen Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen werden im Zuge der Maßnahmenkonkretisierungen ermittelt. 4.7 Link zum Aktionsplan im Internet (Suchbegriff: Lärmaktionsplan) LÄRMKONTOR GmbH LK /10

10 Anlage 1 Übersicht über Immissionsgrenz- und richtwerte im Bereich des Lärmschutzes Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht können für eine Bewertung der Lärmsituation zur Orientierung herangezogen werden. Sie beruhen auf anderen Ermittlungsverfahren als die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und sind daher nicht direkt vergleichbar mit den dort als L DEN und L Night dargestellten Werten. Im Einzelfall sind daher zur Prüfung der Immissionsgrenz- und -richtwerte Berechnungen für den jeweiligen Immissionsort notwendig. Anwendungsbereich Grenzwerte für die Lärmsanierung an Straßen in Baulast des Bundes 5, Nutzung Tag in Nacht in Richtwerte, bei deren Überschreitung straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen 6 Grenzwerte für die Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes 10 Tag in Nacht in Grenzwerte für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen (Lärmvorsorge) 7 Tag in Nacht in Richtwerte für Anlagen im Sinne des BImSchG, deren Einhaltung sichergestellt werden soll 8 Tag in Nacht in Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung 9 Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, Kurgebiete reine Wohngebiete bzw. 40 allgemeine Wohngebiete bzw. 45 Dorf-, Misch- und Kerngebiete bzw. 50 Gewerbegebiete bzw. 55 Industriegebiete Für die Bewertung der Lärmsituation an Flugplätzen sind die Werte des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31.Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) heranzuziehen. Tag in Nacht in Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97, VkBl 1997 S. 434; S. 665, in Verbindung mit dem Schreiben des BMVBS vom Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV vom (BGBl. I S. 1036) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - (TA Lärm) vom (GMBl Nr. 26/1998 S. 503) DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 Die Immissionsgrenzwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV werden auch bei der Lärmsanierung beim Schienenverkehr herangezogen. LÄRMKONTOR GmbH LK /10

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