Wiederzulassungsempfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen nach Auftreten von ausgewählten Infektionskrankheiten
|
|
- Calvin Böhler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wiederzulassungsempfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen nach Auftreten von ausgewählten Infektionskrankheiten aus "Infektionskrankheiten - Handbuch für den öffentlichen Gesundheitsdienst" (Littmann et.al., 2009) Diese Empfehlungen basieren auf der Grundlage der entsprechenden Merkblätter des Robert-Koch-Institutes (RKI), Stand 2009 "Hinweise für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitämter zur Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen" werden ständig aktualisiert und sind unter > Infektionsschutz >RKI-Ratgeber/Merkblätter... einsehbar. Landkreis Elbe-Elster, Gesundheitsamt, Tel /
2 Magen-Darm-Infektionen: 1 Enteritiden - Solange Erreger im Erkrankte Kinder < 6 Jahre Nein Kein Ausschluss asymptomatischer Nicht erforderlich. bakteriell Stuhl ausgeschieden nach Abklingen des Durchfalls, d.h. Ausscheider. bedingt: werden. frühestens nach dem 1. geformten Bei Auftreten von enteritischen Campylobacter Stuhl Konsultation des Gesundheitsamtes Symptomen siehe unter Salmonellen bei Kindern, die in Gruppen mit Erkrankung/Ausscheider. Yersinien Bei Kindern, die Kontakt zu Säuglingen < 1 Jahr betreut werden. Säuglingen < 1 Jahr haben: 1-2 negative Stuhluntersuchungen empfohlen EHEC-Enteritis Solange EHEC-Nachweis Nach klinischer Genesung und dem Ja Bis zum Vorliegen von 3 aufeinander Nicht erforderlich, solange keine im Stuhl. Vorliegen von 3 aufeinander folgenden folgenden negativen Stuhlproben i.a. enteritischen Symptome auftreten und negativen Stuhlproben im von 1-2 d. Hygienemaßnahmen eingehalten Abstand (i.a.) von 1-2 d. werden. Einzelfallentscheidungen bei längerer Erregerausscheidung in Abstimmung 3 Stuhlproben i.a. von 1-2 d als mit Gesundheitsamt. Umgebungsuntersuchung durchführen. Shigellose Solange Shigellen ausgeschieden Nach klinischer Genesung und dem Ja Bis zum Vorliegen von 3 aufeinander Bis zum Nachweis von 1 am Ende der (Bakterienruhr) werden Vorliegen von 3 negativen Stuhlproben folgenden negativen Stuhlproben i.a. Inkubationszeit entnommenen negativen (bis zu 1-4 Wochen nach akuter i.a. von 1-2 d, entnommen von 1-2 d. Stuhlprobe. Krankheitsphase) frühestens 24 h nach Ende einer Antibiotikatherapie Einzelfallentscheidungen bei längerer Kann entfallen, solange keine enteritischen Erregerausscheidung in Abstimmung mit Gesundheitsamt. Symptome auftreten und die Einhaltung empfohlener Hygienemaßnahmen gewährleistet ist. Schriftliches ärztliches erforderlich.
3 2 Enteritiden - Solange Erreger im Stuhl Erkrankte Kinder < 6 Jahren nach Nein Kein Ausschluss asymptomatischer Nicht erforderlich. viral bedingt: ausgeschieden werden. Abklingen des Durchfalls, d.h. frühe- Ausscheider. Rotaviren stens nach dem 1. geformten Stuhl, Beim Auftreten von enteritischen Sympto- Noroviren bzw. nach Abklingen des Erbrechens. men siehe unter Erkrankung/Ausscheider. Adenoviren Astroviren Bei Norovieren wird eine Wieder- Stuhluntersuchungen des Gesundheitsamtes zulassung frühestens nach 48 h nach Abklingen des Durchfalls bzw. des Erbrechens empfohlen nur bei Gruppenerkrankungen/Epidemien. Typhus Paratyphus Erkrankungen treten sehr selten in Deutschland auf => alle Maßnahmen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Cholera
4 Andere Infektionen (ausgenommen Magen-Darm-Infektionen): 3 Haemophilus Bis 24 h nach Beginn der Nach Beendigung der Antibiotika- Nein Nicht erforderlich bei Durchführung einer Für enge Kontaktpersonen in Haushalt influenzae (Hib) Antibiotikatherapie. therapie und dem Abklingen der Chemoprophylaxe. oder Kindereinrichtungen unter bestimmten klinischen Symptomatik. Bedingungen (siehe RKI-Empfehlungen) Chemoprophylaxe mit Rifampicin über 4 d empfohlen (sinnvoll bis zu 7 Tagen nach Kontakt) Hepatitis A, E 1-2 Wochen vor und bis zu 2 Wochen nach Auftreten erster Nein Für die Dauer von 4 Wochen nach Unverzüglich durchzuführende aktive 1 Woche nach Auftreten des Krankheitssymptome bzw. 1 Woche letztmaligem Kontakt mit dem Infektiösen. Hepatitis A-Riegelungsimpfung für enge Ikterus. nach Auftreten des Ikterus. Kontaktpersonen. Unterschreitung der Frist nur nach Absprache mit dem Gesundheitsamt. Simultanimmunisierung für enge Kontaktpersonen mit erhöhtem Risiko (z.b. chron. Ausschluss entfällt: Lebererkrankungen, Personen > 50 Jahre). * nach früher durchgemachter Erkrankung * bei bestehendem Impfschutz Gesundheitliche Überwachung der Kontakt- * nach durchgeführter postexpositioneller personen und Aufklärung über Infektions- Schutzimpfung und gleichzeitig strenger risiko. Einhaltung der Hygienemaßnahmen in den ersten 1-2 Wochen. Kein Besuchs- o. Tätigkeitsverbot für "Carrier" (Ausnahme: Kinder mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten, mit Blutungen oder akuten, offenen Hauter- krankungen => Einzelfallentscheidungen in Abstimmung mit Gesundheitsamt) Hepatitis B, C Während der Virämie. Sobald Allgemeinbefinden dieses Nein Nicht erforderlich. Unverzüglich durchzuführende aktive und D gestattet. Hepatitis-B-Schutzimpfung für enge, ungeimpfte bzw. seronegative Kontaktpersonen. Ggf. Simultanprophylaxe durchführen. Gesundheitliche Überwachung und Aufklärung über Infektionsrisiko.
5 4 Impetigo Bis zur Abheilung letzter Efflores- 24 h nach Beginn einer wirksamen Nein Nicht erforderlich. Keine wirksame Postexpositionsprophylaxe contagiosa zenzen (ohne Therapie), bzw. Antibiotika-Therapie, ansonsten nach bekannt. (ansteckende bis 24 h nach Beginn einer wirk- klinischer Abheilung der befallenen Borkenflechte) samen Antibiotika-Therapie. Hautareale. Kopflausbefall Solange Läuse und vitale Nach sachgerechter Behandlung am Nein Kontaktpersonen sind auf Befall zu Nach Auftreten von Kopfläusen die Läuseeier (Nissen) vorhanden nächsten Tag möglich. kontrollieren. Behandelten sowie alle Kontaktpersonen sind 1 x wöchentlich über einen Zeitraum von Unbedingt Nachkontrolle und ggf. Ohne festgestellten Befall kein Ausschluss 6 Wochen auf Kopflausbefall Wiederholungsbehandlung nach erforderlich. Bei Feststellung von Läusen kontrollieren Tagen. bzw. Nissen siehe Erkrankung. Krätze Solange lebende Milben auf Nach sachgerechter Mittelanwendung, Ja Ausschluss nicht erkrankter Kontaktpersonen Mitbehandlung aller engen ungeschützten (Skabies) bzw. in der Haut nachzuweisen klinischer Abheilung und Nachweis nicht erforderlich. Eine Behandlung unge- Kontaktpersonen, auch wenn sie (noch) sind. der endgültigen Freiheit von lebenden schützter Kontaktpersonen wird dringend keine Symptome aufweisen. Milben durch den behandelnden Arzt. empfohlen, da sie ansonsten als krankheitsverdächtig anzusehen sind. Über Verbleib in Gemeinschaftseinrichtung sonen für 6 Wochen einer ständigen Überentscheidet Gesundheitsamt. Nach Auftreten von Krätzeerkrankungen sind alle bekannten und potentiellen Kontaktper- wachung zu unterziehen. Masern 5 Tage vor bis 4 Tage nach Nach Abklingen der klinischen Nein Ohne dokumentierte Impfung bzw. ohne MMR-Impfung für alle ungeimpften bzw. Exanthemausbruch. Unmittelbar Symptome, frühestens am 5. Tag serologisch bestätigte Immunität 14 Tage. einmal geimpften Kontaktpersonen sowie vor Erscheinen des Exanthems nach Exanthemausbruch. Personen mit unklarem Impfstatus (Riegeam höchsten. Ausschluss entfällt bei lungsimpfung) möglichst in den ersten * dokumentiertem Impfschutz (bei nur 3 Tagen nach Masernkontakt. einmaliger Schutzimpfung aktuell 2. Impfung geben) Immunglobulingabe (innerhalb von 2-3 Tagen * postexpositionell durchgeführter nach Kontakt) für abwehrgeschwächte Patien- Schutzimpfung ten und chronisch kranke Kinder sowie * früher durchgemachter, serologisch gefährdete Schwangere. bestätigter Erkrankung.
6 5 Meningokokken- Solange Erreger aus dem Nasen- Nach Abklingen der klinischen Nein Für asymptomatische Personen bei Für enge Kontaktpersonen (siehe STIKO- Infektion Rachen-Raum isoliert werden Symptome. klinischer Überwachung und durchgeführter Definition) Chemoprophylaxe mit Rifampicin können. Chemoprophylaxe nicht erforderlich. über 2 Tage oder mit Alternativ-Antibiotika Ansonsten bis 24 h nach Beginn einer erfolgreichen Therapie mit ß-Lactam-Antibiotika. Drittgene- Bei Ausbruch mit Meningokokken Serorations-Cephalosporine (bes. Ceftriaxon) führen zu Keimeradi- kation im Nasopharynx, Penicillin vermutlich nur zur Suppression, nicht Eradikation empfohlen (sinnvoll bis 10. Tag nach letztem Kontakt zu Erkranktem). gruppe C: Schutzimpfung mit Konjugat- impfstoff für alle engen Kontaktpersonen Mumps 7 Tage vor bis 9 Tage nach Nach Abklingen der klinischen Symp- Nein Ohne dokumentierte Impfung bzw. ohne MMR-Impfung für alle ungeimpften bzw. Beginn der Parotisschwellung tome, frühestens 9 Tage nach Er- serologisch bestätigte Immunität 18 Tage. einmal geimpften Kontaktpersonen sowie krankungsausbruch (Parotisschwellung). Personen mit unklarem Impfstatus (Riege- Ausschluss entfällt bei lungsimpfung) möglichst in den ersten * dokumentiertem Impfschutz (bei nur ein- 3 Tagen nach Mumpskontakt. maliger Schutzimpfung aktuell 2. Impfung geben) * postexpositionell durchgeführter Schutzimpfung (innerhalb von 3-5 Tagen) * früher durchgemachter, serologisch bestätigter Erkrankung Parvovirus-B19- In den Tagen vor Auftreten Kein Tätigkeits- und Besuchsverbot. Nein Nicht erforderlich, da Kinder (bes. Mädchen) Für schwangere Kontaktpersonen gynäkolo- Infektionen des Ausschlags. lebenslangen Schutz erwerben sollen. gische Überwachung (Serologie, Ultraschall) (Ringelröteln) Ausnahme: Kinder mit Erkrankungen empfohlen. des blutbildenden Systems, die über längere Zeit hochinfektiös sein können.
7 6 Pertussis Ab Ende der Inkubationszeit, Ohne Antibiotikabehandlung: Nein Nicht erforderlich, solange keine Chemoprophylaxe für enge Kontaktpersonen (Keuchhusten) am höchsten im Stadium catarrhale, 3 Wochen nach Auftreten der ersten keuchhustenverdächtigen Symptome (Geimpfte zwar vor Erkrankung geschützt, abklingend im Stadium convulsivum. Symptome. auftreten. aber Erregerausscheidung möglich), bes. wenn Mit Antibiotikabehandlung: 5 Tage nach Therapiebeginn in Umgebung gefährdete Personen (z.b. Säug- linge, chronisch Kranke etc.). Zusätzlich empfohlenes Vorgehen bei * Ungeimpften und unvollständig Geimpften: einmalige Pertussis-Impfung * vollständig Geimpften: einmalige Pertussis-Impfung, wenn letzte Impfung > 5 Jahre. Röteln 7 Tage vor bis 7 Tage nach Kein Tätigkeits- und Besuchsverbot Nein Nicht erforderlich. MMR-Impfung für alle ungeimpften bzw. Ausbruch des Exanthems. aus epidemiologischen Gründen. einmal geimpften Kontaktpersonen sowie Personen mit unklarem Impfstatus (Riegelungsimpfung) möglichst in den ersten 3 Tagen nach Rötelnkontakt. Scharlach Bis 24 h nach Beginn einer Bei wirksamer antibiotischer Behand- Nein Nicht erforderlich. Nur bei erhöhtem Erkrankungsrisiko wirksamen Antibiotikatherapie. lung und ohne Krankheitszeichen ab (z.b. Immunsuppression, chron. Erkrankundem 2. Tag nach Therapiebeginn. Aufklärung über Infektionsrisiko und gen, Zustand nach ARF oder AGN) Unbehandelt bis zu 3 Wochen. mögliche Krankheitssymptome. Antibiotikatherapie empfohlen. Ohne Antibiotikatherapie nach Abklingen der Krankheitssymptome und einem negativen Rachenabstrich.
8 7 Tuberkulose Solange säurefeste Stäbchen im Bis 2 Wochen nach Entfieberung oder Ja Nicht erforderlich, solange keine tuberkulose- Gesundheitliche Kontrolle und Testung durch Sputumdirektpräparat, im Abklingen des Hustens. verdächtigen Symptome auftreten. Gesundheitsamt und ggf. Einleitung einer (ansteckungs- Bronchialsekret oder Magensaft Chemoprophylaxe. fähige, offene nachweisbar sind. Bei initialem Nachweis säurefester Erforderlich bei symptomatischen Kontakt- Lungen-TB) Ansteckungsfähigkeit an Husten- Stäbchen bis zum Vorliegen von 3 auf- personen, die sich notwendiger Umgebungshäufigkeit gekoppelt; unter anti- einander folgenden negativen mikros- untersuchungen entziehen. tuberkulöser Therapie in ersten 2-3 Wochen rasch abklingend. kopischen Proben. Unter antituberkulöser Kombinationstherapie mindestens 3 Wochen Besuchsverbot. Varizellen 1-2 Tage vor Ausbruch des 1 Woche nach Beginn (erste Bläschen) Nein Nicht erforderlich. Postexpositionelle Impfung für ungeimpfte Exanthems bis ca. 5-7 Tage einer unkomplizierten Erkrankung. Personen mit negativer Varizellenanamnese nach Auftreten der ersten und Kontakt zu Risikogruppen zu erwägen. Bläschen. Immunglobulingabe innerhalb von 96 h nach Exposition für bestimmte Risikogruppen empfohlen. Diphtherie Pest Poliomyelitis Erkrankungen treten sehr selten in Deutschland auf => alle Maßnahmen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Virales hämorrhagisches Fieber (VHF)
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Wiederzulassungsempfehlungen für den Besuch von/ die Tätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen nach Auftreten von ausgewählten Infektionskrankheiten Stand: März 2012 Seite 1 von 12 Ansprechpartner: Dr.
MehrEmpfehlung zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
Empfehlung zur Wiederzulassung in Diphterie EHEC Virale hämorrhagische Fieber Inkubationszeit 2-5 Tage Selten bis 8 Tage 1-8 Tage Ebola 2-21 Tage Lassa 6-21 Tage Marburg 7-9 Tage Wenn 3 Abstriche negativ
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE DAUER DES SCHULAUSSCHLUSSES BEI ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN
RICHTLINIEN FÜR DIE DAUER DES SCHULAUSSCHLUSSES BEI ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN Soweit nicht besondere Verhältnisse vorliegen und durch ärztliche Verfügung anderes bestimmt wird, sind Kinder und Jugendliche
MehrMerkblatt Krankheitsfall von Schüler/innen
Gemeindeverwaltung Dürnten Schulabteilung Merkblatt Krankheitsfall von Schüler/innen In Absprache mit dem Schularzt gilt grundsätzlich für die Schule inkl. Grundstufe folgendes: Ein fieberndes Kind bleibt
MehrInfektionsschutz in Kindergemeinschaftseinrichtungen
Infektionsschutz in Kindergemeinschaftseinrichtungen Informationsveranstaltung Hygiene in Kindergemeinschaftseinrichtungen Gesundheitsamt Frankfurt am Main, 23. - 25. September 2014 53.71 Allgemeine Infektiologie
MehrThüringer Empfehlungen
www.thueringen.de Thüringer Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen nach 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Die hier aufgeführten Wiederzulassungsempfehlungen
MehrZulassung nach Krankheit
1 Cholera 2 Diphtherie einige Stunden bis 5 Tage, selten länger 2-5 Tage, selten bis zu 8 Tagen solange Erreger im Stuhl nachweisbar sind solange Erreger in Sekreten und Wunden nachweisbar sind; bei unbehandelten
MehrInfo zur Wiederzulassung nach Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen (angelehnt an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts)
Info zur Wiezulassung Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen (angelehnt an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts) Erkrankung Übertragung Inkubationszeit Cholera Diphterie EHEC Virusbedingte
MehrGesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Gesetzliche Besuchsverbote
Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaſtseinrichtungen gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaſtseinrichtungen
MehrMerkblatt des Gesundheitssamtes
Merkblatt des Gesundheitssamtes Empfehlungen zur Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, selten
MehrZulassung nach Krankheit (gilt für die Betreuer und die zu Betreuenden)
Meldepflichtige Infektionskrankheit Inkubationszeit Dauer der Ansteckungsfähigkeit Cholera 1-5 Tage Solange Erreger im Stuhl nachweisbar sind. Diphtherie 2-5 Tage Solange der Erreger in Sekreten und Wunden
Mehr"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen"
"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen" Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, 2-5 d, selten bis 8 d 1-8 d selten länger
MehrWann dürfen Kinder wieder in die Gemeinschaftseinrichtung? Läuse
Wann dürfen Kinder wieder in die Gemeinschaftseinrichtung? Läuse Läuse : nach der 1. korrekten Behandlung möglich Wichtig : 2. Behandlung nach 8 Tagen Nach 34 IFSG haben Erziehungsberechtigte eine Mitwirkungspflicht
MehrLiebe Eltern, Stand Oktober 2015
KiTa Spatzennest Bonn e.v. Leitfaden zum Thema: Kranke Kinder im Spatzennest Liebe Eltern, Stand Oktober 2015 anbei erhaltet ihr einen Leitfaden zum Thema Kranke Kinder im Spatzennest.. Wir möchten euch
Mehr"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen"
"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen" Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, 2-5 d, selten bis 8 d 1-8 d selten länger
Mehr"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen"
"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen" Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, 2-5 d, selten bis 8 d 1-8 d selten länger
MehrEmpfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen- Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten
Kantonsärztlicher Dienst Zürcherstrasse 194a 8510 Frauenfeld Tel. 052 724 22 29 Fax 052 724 28 08 FS 05.32.01/0197/2012/001 Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen- bei übertragbaren
MehrSPEZIFISCHE MAßNAHMEN BEI ANSTECKENDEN KRANKHEITEN
SPEZIFISCHE MAßNAHMEN BEI ANSTECKENDEN KRANKHEITEN A. Meldepflichtige Krankheiten bei Einzelfällen Krankheit Patient Kontaktperson Allgemeine Maßnahmen Diphtherie - Fernbleiben min. 14 Tage + 2 neg. Abstriche
MehrVKS AMCS. Schul-, Kindergarten, Tagesstätten oder Krippenausschluss
VKS AMCS Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz Association des médecins cantonaux de Suisse Associazione dei medici cantonali della Svizzera Associaziun dals medis chantunals da
MehrErklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin
Gymnasium Ulricianum Aurich Anlage II Erklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin Name der Mutter: Name des Vaters: Anschrift
MehrLandratsamt Waldshut Gesundheitsamt
Landratsamt Waldshut Gesundheitsamt Im Wallgraben 34, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751-865101, Fax: 07751-865199 E-mail: infektionsschutz@landkreis-waldshut.de, web: www.landkreis-waldshut.de Empfehlungen
MehrInfektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden
Infektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden Hinweise fu r Mitarbeiter der unteren Aufnahmebehörden und ehrenamtliche Helfer Gesundheitsamt Cuxhaven Allgemeines Infektionsrisiko Kontakt mit Menschen:
MehrBitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben mit zur Schulanmeldung! Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S.
Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S.1/5) SCHÜLERDATEN Anschrift (Straße, Hausnummer, Wohnort, Telefonnummer, Email): FOTO des Kindes Geschlecht (bitte ankreuzen): Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit:
MehrInfektionsschutzgesetz - IfSG
Infektionsschutzgesetz - 6 Meldepflichtige Krankheiten Namentlich zu melden sind 1. bei Krankheitsverdacht, Erkrankung, Tod a) Botulismus b) Cholera c) Diphtherie d) humaner spongiformer Enzephalopathie,
MehrI m R he h in i i n s i ch- h Bergi g s i che h n n K reis i w ac a hs h en e n K in i d n e d r g e g sun u d n d u n u d n d s ic i he h r a uf
Im Rheinisch-Bergischen Kreis wachsen Kinder gesund und sicher auf RBK Durchfall im Kindesalter Dr. med. Sabine Salditt Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Epidemiologie Weltweit zweithäufigste Erkrankung
MehrMerkblatt für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter
Merkblatt für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Veröffentlichung Bundesgesundheitsblatt
MehrEltern Info /2018
Ganztagsgrundschule Saarbrücken-Scheidt Schulstr.10, 66133 Saarbrücken Tel.: 0681 / 81 46 52 - Fax.: 0681 / 81 46 74 Mail: gscheidt@saarbruecken.de; Homepage: www.grundschule-scheidt.de Eltern Info 5 2017/2018
MehrMerkblatt für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter
Merkblatt für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Aktualisiert: Mai 2004 Veröffentlichung
MehrInhaltsverzeichnis 5. Autorenverzeichnis 16. Vorwort und Danksagung 17. Infektionsschutzgesetz (IfSG) Amöbiasis 30.
I N H A L T Inhaltsverzeichnis 5 Autorenverzeichnis 16 Vorwort und Danksagung 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 19 Allgemeines 19 Meldesystem 19 Meldepflichtige Krankheiten nach 6 IfSG 20 Meldepflichtige
MehrAbt. 7 Gesundheitsamt - KV Bad Dürkheim - Infektionsschutz in Kindertagesstätten
Belehren Wer belehrt wen? 34 IfSG Belehrung der Eltern durch KGE vor Neuaufnahme über ihre Mitwirkungspflicht 35 IfSG Belehrung der Mitarbeiter durch KGE über ihre Mitwirkungsverpflichtungen zu Tätigkeitsbeginn
MehrMassnahmen bei Mitarbeitenden mit infektiöser Erkrankung oder ungeschützter Exposition
Massnahmen bei Mitarbeitenden mit infektiöser Erkrankung oder ungeschützter Exposition Grundsätze... 1 Bindehautentzündung / Conjunctivitis epidemica... 1 CMV-Erkrankung... 1 Durchfall, infektiös... 1
MehrVorwort 2. Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz 3. Merkblatt Elternbrief Seite 1: Mitteilungspflicht der Eltern und sonstiger Sorgeberechtigter
Inhaltsverzeichnis Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche Ein Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und
MehrKrank im Kindergarten
Krank im Kindergarten Fachtagung für Leiter/Innen und Fachberater/Innen der Kindertagesstätten im LK Tübingen Landratsamt Tübingen 18.10.2012 Gesetzliche Vorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen Rainer
MehrDiese Impfungen bezahlt die AOK Bremen/Bremerhaven
Die AOK übernimmt die Kosten für alle hier aufgeführten Impfungen. Diese rechnet der Arzt oder Kinderarzt direkt mit der AOK ab. Bei der Übernahme der Impfkosten richten wir uns nach der Schutzimpfungsrichtlinie
MehrWiederzulassung. WZ, wenn 3 Abstriche negativ; (1. Abstrich 24 h nach Antibiose-Ende). Zulassung nach Krankheit
Cholera Diphtherie 6 (1), 12(1) 6 (1), 12(1) Stunden bis 5 Tage, selten länger. 2-5 Tage, selten bis zu 8 Tagen. Solange Erreger im Stuhl nachweisbar sind. Solange Erreger nachweisbar. Antibiot. Therapie
MehrErste Erfahrungen mit den vier neuen Meldekategorien: Mumps, Pertussis, Röteln, Windpocken
Erste Erfahrungen mit den vier neuen Meldekategorien: Mumps, Pertussis, Röteln, Windpocken Roesebeckstr. 4-6 3449 Hannover Fon 11/4- Fax 11/4-14 K. Beyrer Fortbildung für Gesundheitsaufseher, Gesundheitsassistenten
MehrIfSG-Leitfaden. (Ausgabe 2007) für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen
Hessisches Sozialministerium IfSG-Leitfaden (Ausgabe 2007) für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen Anwendung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
MehrBelehrung gemäß der 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) hier : Information für Sorgeberechtigten
Belehrung gemäß der 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) hier : Information für Sorgeberechtigten Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr Ihr Kind ist für das laufende Spielkreisjahr in den Spielkreis
MehrMassnahmen bei Personal mit infektiöser Erkrankung oder ungeschützter Exposition
Massnahmen bei Personal mit infektiöser Erkrankung oder ungeschützter Exposition Grundsätze... 1 Conjunctivitis epidemica... 1 CMV-Erkrankung... 1 EBV-Erkrankung... 1 Durchfall, infektiös... 1 Hepatitis
MehrEmpfehlungen zur Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen (Stand Mai 2018)
Empfehlungen zur zu Gemeinschaftseinrichtungen (Stand Mai 2018) Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, selten länger 2-5 d, selten bis 10 d
Mehr"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen"
"Empfehlungen zur in Gemeinschaftseinrichtungen" Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (Relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, 2-5 d, selten bis zu 10 d 2-10d, Durchschnitt 3-4 d
MehrEURE KINDER HABEN WIR AM LIEB- STEN.
EURE KINDER HABEN WIR AM LIEB- STEN. MASERN SIND KEIN KINDER- SPIEL. Warum Sie sich und Ihre Kinder schützen sollen. MIT DER MMR- GRATIS- IMPFUNG Foto: Corbis MASERN SIND KEIN KINDERSPIEL! Masern sind
MehrEmpfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Herausgegeben vom Robert Koch Institut, Berlin aktualisiert: April 2001 Erstveröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt
MehrSchnellabklärung - Kurzübersicht
1 kijufa ggmbh Krankheiten in der Kita Stand: Juli 2017 Schnellabklärung - Kurzübersicht Wir informieren die Eltern über alle Erkrankungen ab dem 3. Fall per anonymen Aushang. Ausnahme: Bei dem Gesundheitsamt
MehrIfSG-Leitfaden. (Ausgabe 2010) für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen
Hessisches Sozialministerium IfSG-Leitfaden (Ausgabe 2010) für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen Anwendung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
MehrSchulverpflegung und Infektionsschutzrecht
Schulverpflegung und Infektionsschutzrecht Neben den Regelungen des Lebensmittelhygienerechts sind beim Kontakt mit Lebensmitteln auch Vorschriften des Infektionsschutzes, geregelt im Infektionsschutzgesetz,
MehrSchule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt
Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Telefon 0 45 35-472 Telefax 0 45 35-1561 Telefon 0 45 37-393 Fax 0 45 37-7690 Schulanmeldung / Schulanmeldung Einschulung Die Daten werden nach 30 (Schulgesetz)
MehrAktualisierte Fassung vom Juli Erstveröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt 44 (2001):
1 von 16 09.10.2014 12:07 Startseite Infektionsschutz RKI-Ratgeber für Ärzte Hinweise für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter zur Wiederzulassung in Schulen und sonstigen
MehrFREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart
FREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart 1. Persönliche Daten des Teilnehmers Wohnort Geburtsdatum 2. Ferienadresse der/des Sorgeberechtigten Die Anschrift, unter welcher Sie während der Freizeit
MehrDatenschutzrechtliche Informationspflichten gemäß DSGVO
Datenschutzrechtliche Informationspflichten gemäß DSGVO Verantwortliche Stelle für die Speicherung und Verarbeitung ist Musikschule Erlenbach-Binswangen, Kirchgasse 14, 74177 Bad Friedrichshall Wir haben
MehrBelehrung gemäß 35 IfSG. Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Vorbemerkung Am 01.01.2001 wurde das Bundes-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
MehrKindertagesbetreuung
Kindertagesbetreuung Was ist eine Kindertagesstätte? Kindertagesstätten (kurz KiTa) sind Einrichtungen, in denen Kinder von ausgebildetem Personal (u.a. Erzieher/innen) betreut werden. Unterschieden werden
MehrWINDPOCKEN / GÜRTELROSE
WINDPOCKEN / GÜRTELROSE Informationen über Krankheitserreger beim Menschen Impfen schützt! Was sind Windpocken bzw. Gürtelrose? Windpocken sind hoch ansteckend. Sie werden durch Varizella-Zoster-Viren
MehrInfektionskrankheiten in der Kindertagesstätte. Landkreis Fulda Fachbereich Gesundheit
Infektionskrankheiten in der Kindertagesstätte Landkreis Fulda 03.03.2015 Fachbereich Gesundheit Infektionen Krankheitserreger sind allgegenwärtig. Körpereigene Abwehr verhindert die meisten Infektionen.
MehrEmpfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
Anlage 6 Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Seite 1. Allgemeines................................................................... 2 3 2. Anhang......................................................................
MehrAnlass wurden die Hinweise für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter
Hinweise für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter zur Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Aktualisierte Fassung vom Juli 2006. Erstveröffentlichung
MehrInfektionsschutzgesetz / Meldepflichtige Krankheiten Anhang:
Infektionsschutzgesetz / Meldepflichtige Krankheiten Folgende Infektionskrankheiten werden u.a. im Infektionsschutzgesetz behandelt und müssen umgehend gemeldet werden: Campylobacter Cholera Diphtherie
MehrSchule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt
Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Standort Nahe Standort Sülfeld Lüttmoor 5 23866 Nahe Oldesloer Straße 9 23867 Sülfeld Telefon 0 45 35-472 Telefax 0 45 35-1561 Telefon
MehrDas neue Infektionsschutzgesetz
Das neue Infektionsschutzgesetz Auswirkungen für Kindergemeinschaftseinrichtungen Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 10/2005 Ziele des Gesetzes Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten Frühzeitige Erkennung
MehrKindergartenatteste. Konsensempfehlung des Arbeitskreis Kindergartenatteste
Kindergartenatteste Konsensempfehlung des Arbeitskreis Kindergartenatteste Stand Februar 2017 Kindergartenatteste Konsensempfehlungen des Arbeitskreis Kindergartenatteste 2 Vorwort in den vergangenen Monaten
MehrAktualisierte Fassung vom Juli Erstveröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt 44 (2001):
RKI - RKI-Ratgeber für Ärzte - Hinweise für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinr... Page 1 of 18 Hinweise für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter zur Wiederzulassung
MehrAnmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren
1. Angaben zum Kind Name / Vorname geboren am geboren in Straße, PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Gemeinde Neustetten Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren Konfession (freiwillige Angabe)
MehrÜbertragung von Infektionen. Infektionen, Impfungen, Schulauschluss. Varizellen: Epidemiologie. Varizellen. Erkrankung
Infektionen, Impfungen, Schulauschluss Varizellen Masern Meningokokken Fortbildung für Schulärztinnen im Kanton Zürich 17. März 2011 Christoph Berger Co-Leiter Infektiologie Univeristäts-Kinderspital Zürich
MehrBelehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Vorbemerkung Der 6. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften
MehrMenschen und Gesundheit. Medizinische Versorgung von Asylbewerbern Dr. med. Kai Dehne Facharzt für Allgemeinmedizin und öffentliches Gesundheitswesen
Menschen und Gesundheit Medizinische Versorgung von Asylbewerbern Dr. med. Kai Dehne Facharzt für Allgemeinmedizin und öffentliches Gesundheitswesen Gesundheit 1. (engl.) health; i.w.s. nach Definition
MehrBelehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat
MehrSchulordnung. Christophorus-Schule. im Heilpädagogischen Zentrum
Schulordnung Christophorus-Schule im Heilpädagogischen Zentrum Liebe Eltern, Ihr Kind ist jetzt Schüler/in der Christophorus- Schule. Wir freuen uns über die Aufnahme in unsere Gemeinschaft und werden
MehrMerkblatt für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter
Merkblatt für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Aktualisiert: Mai 2004 Veröffentlichung
MehrHelferkreis Asyl Ottobrunn/Hohenbrunn
Helferkreis Asyl Ottobrunn/Hohenbrunn 20.01.2016 Spezialthema: Aktuelle Impfempfehlungen für Helfer, allgemeine Hygienemaßnahmen Referentin: Frau Dr. Hainz Nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts vom November
MehrInfektionskrankheiten & Impfung
& Impfung 1 - Erreger von Viren - Erkältungs krankheiten - Durchfallerkrankungen - Kinderkrankheiten z.b. Masern, Windpocken Quelle (Bilder): www.klinikticker.de; www.natur-struktur.ch, www.braunschweig.de;
MehrBetreuungsvertrag Offene Ganztagsschule (nachfolgend OGS genannt)
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Velen-Ramsdorf e. V. Betreuungsvertrag Offene Ganztagsschule (nachfolgend OGS genannt) zwischen dem Deutschen Roten Kreuz Ortsverein Velen-Ramsdorf e. V. (nachfolgend DRK
MehrAktuelle epidemiologische Situation EHEC/HUS
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Infektionsschutz, Prävention Aktuelle epidemiologische Situation EHEC/HUS Gemeinschaftstagung Schlemmin 08. Juni 2011 Dr. med. Martina Littmann
MehrBenutzungsordnung für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld. vom
vom 05.05.08 Aufgrund des 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.10.2007
MehrCoups d oeil aus der Infektiologie
Infektionskrankheiten in der Praxis 2. Dezember 2017 Coups d oeil aus der Infektiologie Dr. med. Aline Wolfensberger, OAe Ein 41-jähriger Elektriker Vorstellung am Anfang September auf dem Notfall Anamnese
MehrGemeinde Neu-Eichenberg
1 Gemeinde Neu-Eichenberg Betreuungsvertrag für die Kindertagesstätte Kleine Eichen Zwischen dem/den Personensorgeberechtigten Personensorgeberechtigte/r Name: Vorname: Straße: PLZ, Ort: Tel. priv. Tel.
MehrKindertagestättenordnung
1 Kindertagestättenordnung AllgemeineBenutzungsbedingungen fürdengemeindekindergartenbrombachunddievillalila derstadtlörrach StandSeptember2013 FürdieArbeitindenKindertagesstättensinddiegesetzlichenBestimmungenmitden
MehrKurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten
Zentrum für Impfmedizin und Infektionsepidemiologie INFEKT - INFO Ausgabe 17 / 2011, 19. August 2011 Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten
MehrFachtagung für Führungskräfte Kindertagesstätten - Krank im Kindergarten Wann ist ein Kind krank, wann wieder gesund? Dr. med. Frieder Wenk, Tübingen
Fachtagung für Führungskräfte Kindertagesstätten - Krank im Kindergarten Wann ist ein Kind krank, wann wieder gesund? Dr. med. Frieder Wenk, Tübingen Wiederzulassungskriterien für Gemeinschaftseinrichtungen
MehrPostexpositionsprophylaxe
Postexpositionsprophylaxe Umgang mit MRE im Rettungsdienst Fachtagung MRE-Netzwerk Südhessen 28.09.2017 Dr. Antje Siebel Gesundheitsamt Odenwaldkreis 1 Postexpositionsprophylaxe (PEP) Begriffe Exposition:
MehrImpfen bei unbekanntem Impfstatus
Impfen bei unbekanntem Impfstatus Kirsten Wittke Inst. Med. Immunologie, CVK 27.2.2016 Nur dokumentierte Impfungen zählen!!! Impfen bei unbekanntem Impfstatus 1. Grundsätze 2. Vorgehen bei fehlender Impfdokumentation
MehrAnmeldeblatt Realschule plus am Alten Schloss Gau-Odernheim - Kooperative Realschule -
Anmeldeblatt Realschule plus am Alten Schloss Gau-Odernheim Neuaufnahme in Klasse: Schuljahr: 2018/2019 Beratungsgespräch fand statt mit Frau/Herr: Aufnahmedatum: am: Schüler/Schülerin: Nachname: Vorname:
MehrAufnahmeantrag für die Kindertagesstätten der Gemeinde Alheim
Aufnahmeantrag für die Kindertagesstätten der Gemeinde Alheim Angaben zum Kind Name des Kindes geboren am Straße Wohnort Angaben zu den Erziehungsberechtigten Mutter Vater wie Kind oder... wie Kind oder...
MehrRechtsvorschriften 1
Rechtsvorschriften 1 Erprobungsstufe 1.1 Auszug aus dem Schulgesetz NRW vom 15.03.2005 - Stand: 15.04.2011 13 Erprobungsstufe (1) In der Hauptschule, der Realschule und im Gymnasium werden jeweils die
MehrLeitlinien. für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Das Gesundheitsamt informiert über.. Landkreis Lüneburg D E R L A N D R A T Leitlinien für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche (Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte,
MehrGesundheitsamt Uelzen - Lüchow-Dannenberg Die Geschäftsführerin
Gesundheitsamt Uelzen - Lüchow-Dannenberg Die Geschäftsführerin Belehrung gemäß 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wer muss belehrt werden? Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen,
MehrBelehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschafteinrichtungen
Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschafteinrichtungen Vorbemerkung Am 1.1.2001 wurde das Bundes-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgelöst.
MehrKurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten
Infektionsepidemiologisches Landeszentrum INFEKT - INFO Ausgabe / 04, 6. Oktober 04 Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten
Mehr!!!!!!!! Marburg, 7. Mai MASERNFALL in der Schule. Liebe Eltern der Kinderstube, des Kindergartens und der Schule,
Marburg, 7. Mai 2015 MASERNFALL in der Schule Liebe Eltern der Kinderstube, des Kindergartens und der Schule, wie Sie vielleicht schon der Wochenpost oder der Presse entnommen haben, ist ein Schüler unserer
MehrElterninformation für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchlinteln. Kirchlinteln. Luttum. Otersen Bendingbostel Holtum (Geest)
Kirchlinteln Luttum Neddenaverbergen Otersen Bendingbostel Holtum (Geest) Inhaltsverzeichnis 1. Unser ABC Elterninformation für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchlinteln Inhaltsverzeichnis
MehrFragebogen zur Erhebung der Anamnese (Bitte ausfüllen beziehungsweise Zutreffendes ankreuzen und dem Arzt vorlegen!)
Fragebogen zur Erhebung der Anamnese (Bitte ausfüllen beziehungsweise Zutreffendes ankreuzen und dem Arzt vorlegen!) Anlage 2 (zu Ziffer I Nr. 2 Satz 3) Angaben zur Person Name: Vorname: geboren am: 1.
MehrEmpfehlungen Ausschluss von infektiös erkrankten Kindern in Kinderhort /Schule
Empfehlungen Ausschluss von infektiös erkrankten Kindern in Kinderhort /Schule Zustand des Kindes... 1 Allgemeine Überlegungen zur Übertragung und Prävention... 1 Krankheiten ohne Ausschluss... 1 Krankheiten
MehrBericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010
Bericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010 vom 06. bis 23 September Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) hat im Dezember 2009 festgestellt, dass die Durchimpfungsraten der Bevölkerung noch immer
MehrGrundschule Eggebek - Schüleraufnahmebogen Klassenstufe 1 -
Grundschule Eggebek - Schüleraufnahmebogen Klassenstufe 1 - Dieser Aufnahmebogen enthält Daten, die gemäß 30 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) erhoben werden. Die Erhebung und
MehrInfektionsschutz. Leitlinien für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Infektionsschutz Leitlinien für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche Das Gesundheitsamt informiert gemäß 33-36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts
MehrInformationen über Infektionen mit dem Norovirus
Informationen über Infektionen mit dem Norovirus Norwalk-like-Viren GESUNDHEIT PERSÖNLICH Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, eine ansteckende Magen- und Darmerkrankung, im Volksmund auch als
MehrMerkblatt. für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen
Merkblatt für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen Liebe Eltern! Folgende wichtige Verhaltensregeln für unser Schulleben möchte ich Ihnen hiermit mitteilen: 1. Krankmeldung
Mehr