Empfehlungen Ausschluss von infektiös erkrankten Kindern in Kinderhort /Schule
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- Meike Egger
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1 Empfehlungen Ausschluss von infektiös erkrankten Kindern in Kinderhort /Schule Zustand des Kindes... 1 Allgemeine Überlegungen zur Übertragung und Prävention... 1 Krankheiten ohne Ausschluss... 1 Krankheiten mit Ausschluss... 2 Massnahmen nach Exposition... 6 Kontakt... 6 Guidelines.ch - Medizinische Leitlinien für Diagnostik und Therapie
2 Zustand des Kindes KEIN grundsätzlicher Ausschluss eines Kindes mit einer infektiösen Erkrankung. Ausschluss abhängig von Allgemeinzustand des Kindes (höherer Betreuungsaufwand bei krankem Kind) Erreger bzw. der Art der Erkrankung (vergleiche dazu die Listen Krankheiten ohne/mit Ausschluss) Bei Erkrankung während Aufenthalts im Kinderhort / Schule Umgehende Information der Eltern durch die gruppenverantwortliche Person. Allgemeine Überlegungen zur Übertragung und Prävention Krankheitserreger können nicht nur fliegen! Übertragung von Viren und Bakterien erfolgt über Tröpfchen und zu einem grossen Teil unbemerkt über Hände sowie über Spielzeug und Oberflächen. Wichtig sind deshalb: Einhaltung der Hustenetikette (Husten/Niesen in die Ellenbeuge statt in die Hand) Korrekte Verwendung von Papiertaschentüchern beim Niesen und Schneuzen Händehygiene (Hände waschen bei Arbeitsantritt, z.b. nach jedem Wickeln, nach jedem Toilettengang, vor dem Essen, bei offensichtlicher Verschmutzung) Handpflege Kein grundsätzlicher Einsatz von Händedesinfektionsmitteln (ev. zusätzlich zu empfehlen in speziellen Situationen, z. B. bei Häufung einer Erkrankung) Vorsicht bei Häufungen! Bei Häufungen (z.b. gleichzeitig mehrere Fälle von Magen-Darm-Grippe) sollen zusätzlich zu oben genannten Massnahmen Oberflächen (z.b. in Kleinkindergemeinschaftseinrichtungen Wickeltische nach dem Wickeln) und Spielzeug, das oft in den Mund genommen wird, regelmässig sorgfältig gereinigt werden[1]. Die Hort-/Schulleitung informiert werden (in Zusammenarbeit mit der verantwortlichen medizinischen Stelle werden notwendige Massnahmen definiert und die Umsetzung koordiniert) [1] Leider existiert keine Liste von geeigneten Reinigungsmittel, bzw. das Mittel muss auch dem Material angepasst werden. Grundsätzlich ist eine gründliche Reinigung, z.b. mit Abwaschmittel oder in der Abwasch-/Waschmaschine oft geeignet und ausreichend. Vorbeugen ist am besten! Impfschutz gegen Masern, Mumps, Röteln sowie Keuchhusten für alle Mitarbeitenden empfohlen Überprüfung und falls nötig Ergänzung des Impfstatus bei Eintritt. Jährliche Impfung gegen die saisonale Grippe (Influenza) für alle Mitarbeitenden empfohlen Generell ist der Schweizerische Impfplan zu beachten. Krankheiten ohne Ausschluss Die nachstehend aufgelisteten Krankheiten können zwar ansteckend sein, ein Ausschluss von Gemeinschaftseinrichtungen verhindert aber die Ansteckung nicht, da die Erregerübertragung oft bereits erfolgt, bevor Krankheitszeichen auftreten. Grundsätzlich handelt es sich um Erkrankungen, welche keine besondere Gefahr für die anderen Kinder oder für das Personal darstellen, oder für welche im alltäglichen Umgang kein Ansteckungsrisiko besteht. Daher ist ein Ausschluss allein wegen der Diagnose nicht notwendig. Der Entscheid über den Hort-/Schulbesuch wird in Abhängigkeit vom Allgemeinzustand Guidelines.ch - Medizinische Leitlinien für Diagnostik und Therapie 1
3 des Kindes gefällt. Angina (viral) Bronchitis, Bronchopneumonie (ohne Tuberkulose) Coxsackie-Virus-Infektion Dellwarzen (Mollusken) Dreitagefieber Eitrige Bindehautentzündung Furunkulose Grippe und grippale Infekte Haemophilus influenzae Hand-Fuss-Mund-Krankheit Hepatitis B, Hepatitis C Herpes zoster (Gürtelrose) HIV-Infektion Impetigo (bakterielle Hauterkrankung) Kopfläuse 1) Krätze (Scabies) 1) Laryngitis (Kehlkopfentzündung), Laryngotracheitis(Kehlkopf- und Luftröhrenentzündung) Lungenentzündung (ausser Lungentuberkulose) Multiresistente Keime (MRSA, ESBL und andere) 2) Mundsoor, Windelsoor Pfeiffersches Drüsenfieber (EBV-Infektion) Pilzinfektionen der Haut oder Kopfhaut 1) Pseudokrupp Ringelröteln Stomatitis (Herpes) Tuberkulose ausserhalb der Lunge Varizellen (Windpocken) 3) Warzen Windeldermatitis (-ausschlag) Wurmbefall im Stuhl (Oxyuren, Enterobius) Zytomegalie-Virus-Infektion 1) Behandlung wird vorausgesetzt 2) Rücksprache mit behandelnder (Kinder-)Ärztin, behandelndem (Kinder-)Arzt 3) Ausnahmen: Einrichtungen, in denen Kleinkinder (< 1 Jahr) sind: Ausschluss bis alle Bläschen verkrustet sind (Ziel: Ansteckungen minimieren bei Kindern < 1-jährig) Krankheiten mit Ausschluss Kinder mit diesen Erkrankungen sollen vom Hortbesuch ausgeschlossen werden. Die Rückkehr ist nach definierten Voraussetzungen möglich. Krankheit Rückkehr des erkranktes Kindes Massnahmen, Bemerkungen Guidelines.ch - Medizinische Leitlinien für Diagnostik und Therapie 2
4 Adenoviren-konjunktivitis (Keratoconjunctivitis epidemica) Streptokokken-Angina, Scharlach Durchfall/ Magen-Darm-Grippe (Gastroenteritis) Gemäss Entscheid der behandelnden Spezialistin/des behandelnden Spezialisten oder nach Abklingen der Konjunktivalrötung 24 Std nach Start Antibiotikatherapie, falls keine Antibiotikatherpie: Rückkehr, wenn fieberfrei Wenn 24 Std. ohne Erbrechen und Durchfall Strikte Händehygiene; vor allem bei Kleinkindern Hygiene beim Wickeln etc. beachten! Hepatitis A, nur wenn Durchfall 6. Tag nach Beginn Durchfall Impfung Personal/ bis 2 Wochen nach Kontakt mit Krankheitserreger Keuchhusten 5 Tage nach Start Antibiotikatherapie, falls keine Antibiotikatherpie: Rückkehr 21 Tage nach Symptombeginn Symptomatische sollten eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen und ebenfalls behandelt werden, asymptomatische können durch eine Impfung geschützt werden, falls diese nicht in den letzten 10 Jahren bzw. bei Kindern altersentsprechend gemäss Impfplan erfolgt ist Guidelines.ch - Medizinische Leitlinien für Diagnostik und Therapie 3
5 Masern Mumps Ab 5. Tag nach Beginn Ausschlag Ab 6. Tag nach Beginn Entzündung der Ohrspeicheldrüse (Parotitis) Kein Ausschluss geimpfter Personen, welche jünger als Jahrgang 1963 sind UND nicht gegen Masern geimpft sind UND Kontakt zu einem Masern-Kranken hatten, gilt Folgendes: Personen/Kinder, welche im gleichen Haushalt leben wie der Masern-Kranke, müssen während 21 Tagen ab dem Aus-Ausbruch des Hautausschlages der Patientin/des Patienten zu Hause bleiben. Impfung 1. Dosis nach 3 Wochen; 2. Dosis 1 Monat nach Erstdosis Alle anderen Impfung innert 72 Stunden nach Exposition: Kein Ausschluss Keine Impfung möglich innert 72 h: Während 21 Tagen nach Beginn des Exanthems beim Indexpatienten zu Hause bleiben. Falls kein Auftreten von Masern, Masernimpfungen dringend empfohlen Meldung durch die Eltern an die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung, wenn eine Person im gleichen Haushalt an Masern erkrankt. Impfung generell empfohlen für alle Personen, Ausnahme: Schwangerschaft. Kein Ausschluss nicht geimpfter ohne Symptome Bei Ausbruch in der Gemeinschaftseinrichtung (= mehr als 1 Fall innerhalb von 4 Wochen): Impfung aller nichtgeimpften Kinder/Lehrpersonen; bei Impfverweigerung Ausschluss vom 12. Tag nach dem ersten Kontakt bis zum 26. Tag nach dem letzten Kontakt (in den ersten 12 Tagen ist man nicht ansteckend). Impfung generell empfohlen für alle Personen, Ausnahme: Schwangerschaft. Guidelines.ch - Medizinische Leitlinien für Diagnostik und Therapie 4
6 Meningokokkenmeningitis/-hirnhautentzündung Kinder in der Regel hospitalisiert Chemoprophylaxe bis 10 Tage nach Kontakt mit Krankheitserreger für alle Personen/Kinder im gleichen Haushalt und für alle Kinder/Erwachsenen in gleicher Kinderkrippe/im gleichen Kindergarten. Keine Prophylaxe bei Mitschülerinnen/Mitschülern und Lehrerpersonal aus Primar-, Mittel-, und Oberstufe und von weiterführenden Schulen wie Kantonsschulen, Fachhochschulen etc. und bei Personen ohne Kontakt zu Speichel oder Körpersekreten (z.b. intimes Küssen, Zungenkuss, Reanimation) der/des Erkrankten Spezialfall Schullager: Chemoprophylaxe für alle Personen/Kinder, die mit dem Patienten im gleichen Schlafraum übernachtet haben. Zusätzlich: Impfung bei Nachweis von Meningokokken Gruppe C, A, W oder Y: alle Personen, die für eine Chemoprophylaxe qualifizieren. Bei >1 sicheren oder wahrscheinlichen Fall innerhalb der letzten 12 Wochen ggf. Ausweitung der Indikation zur Chemoprophylaxe (und damit auch zur Impfung) nach Rücksprache mit dem Kantonsarzt Norovirus Wenn 24 Std symptomfrei. Händehygieneinstruktionen! Händehygiene und Hygiene beim Wickeln etc. beachten! Röteln Typhus/Paratyphus, nur wenn Durchfall Ab 6. Tag nach Beginn Ausschlag Wenn 24 Std ohne Durchfall Kein Ausschluss nicht geimpfter Kinder, aber Impfung dringend empfohlen Bei Ausbruch in der Gemeinschaftseinrichtung: Impfung aller ungeimpften Kinder und des Personals; bei Impfverweigerung Schulausschluss vom 7. Tag nach dem ersten Kontakt bis zum 21. Tag nach dem letzten Kontakt Impfung generell empfohlen für alle Personen, Ausnahme: Schwangerschaft. Händehygiene und Hygiene beim Wickeln etc. beachten! Guidelines.ch - Medizinische Leitlinien für Diagnostik und Therapie 5
7 Massnahmen nach Exposition Bei folgenden Infektionen sind zusätzliche Massnahmen für alle nicht-immunen Personen notwendig, die engen Kontakt mit der erkrankten Person hatten (Krippenpersonal, Familienmitglieder, andere im Kinderhort betreute Kinder und deren Eltern): Masern Mumps Röteln Keuchhusten Meningokokken Details siehe im Kapitel Krankheiten mit Ausschluss bei den einzelnen Erkrankungen. Es muss in jedem Fall eine Meldung an die Hort-/Schulleitung erfolgen. Diese wird die notwendigen Massnahmen in die Wege leiten und koordinieren. Kontakt Kontaktnummer Hort / Schule: Konsiliarnummer pädiatrische Infektiologie KSSG/Ostschweizer Kinderspital: Verantwortlicher Autor: Dr. med. Anita Niederer-Loher Erstellt am: Letzte Änderung: Publizierte Version: Gültig für: KSSG / Infektiologie ( , Pietro Vernazza) Guidelines.ch - Medizinische Leitlinien für Diagnostik und Therapie 6
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