Erste Erfahrungen mit den vier neuen Meldekategorien: Mumps, Pertussis, Röteln, Windpocken
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- Innozenz Ritter
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1 Erste Erfahrungen mit den vier neuen Meldekategorien: Mumps, Pertussis, Röteln, Windpocken Roesebeckstr Hannover Fon 11/4- Fax 11/4-14 K. Beyrer Fortbildung für Gesundheitsaufseher, Gesundheitsassistenten und Gesundheitsingenieure 23. September IGV-DG (Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2) und zur Änderung weiterer Gesetze) Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am ; In Kraft am , so dass ab 14. KW 213 Meldungen zu erwarten waren Neue Meldetatbestände ( 6, 7 IfSG) Mumps Pertussis Röteln Windpocken
2 Überblick: Inzidenzen ( KW 213) (Stand ) Keuchhusten Mumps Windpocken Röteln, postnatal Inzidenz Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Überblick: Nds. Meldefälle KW 213 (Stand ) 6 37 Meldefälle ( KW) Keuchhusten Windpocken Mumps Röteln, postnatal
3 Keuchhusten (= Pertussis) Meldedaten (Niedersachsen, KW 213, 37 Fälle) Keuchhusten, Ferien 3 Anzahl Meldefälle Meldew oche Gesamt: Keuchhusten Keuchhusten 213; Inzidenz (Spanne: - 44,7) Nullwert > bis 1,6 > 1,6 bis 2,9 > 2,9 bis 4,4 > 4,4 bis 8 > 8 bis 44,7 Bremen/Bremerhaven Keuchhusten 213 Anzahl der Meldefälle ; 41% 31; 9% männlich weiblich A_ A1_1 A2_2 A3_3 A4_4 A_9 A1_14 A1_19 A2_24 A2_29 A3_39 A4_49 A_9 A6_69 A7_ Altersgruppen Windpocken Meldedaten (Niedersachsen, KW 213, 3 Fälle) Windpocken, Ferien 2 Anzahl Meldefälle Windpocken 213; Inzidenz (Spanne: - 13,4) Meldew oche Gesamt: Windpocken Windpocken A_ A1_1 A2_2 A3_3 A4_4 A_9 A1_14 A1_19 A2_24 A2_29 A3_39 A4_49 A_9 A6_69 A7_ Nullwert > bis 1,3 > 1,3 bis 2, > 2, bis 4,1 > 4,1 bis 9,2 > 9,2 bis 13,4 Bremen/Bremerhaven Anzahl der Meldefälle? 164; 4% 141; 46% männlich weiblich Altersgruppen
4 Mumps Meldedaten (Niedersachsen, KW 213, 42 Fälle) Mumps, Ferien Anzahl Meldefälle Meldew oche 1 Gesamt: Mumps 213 Mumps 213 Anzahl der Meldefälle 18; 43% 24; 7% A_ A1_1 A2_2 A3_3 A4_4 A_9 A1_14 A1_19 A2_24 Altersgruppen A2_29 A3_39 A4_49 A_9 A6_69 A7_ männlich weiblich Röteln Meldedaten (Niedersachsen, KW 213, 8 Fälle) Röteln, postnatal, Ferien Anzahl Meldefälle Meldewoche Gesamt: Röteln, postnatal 213 Röteln, postnatal 213 Anzahl der Meldefälle 3; 38% ; 62% A_ A1_1 A2_2 A3_3 A4_4 A_9 A1_14 A1_19 A2_24 Altersgruppen A2_29 A3_39 A4_49 A_9 A6_69 A7_ männlich weiblich
5 Neue Meldetatbestände im Vergleich impfpräventabel IZ [d] Übertragungsweg 34 (1) // (3) Infektiosität Wiederzulassung von Erkrankten Kontaktpersonen Besonderheit Keuchhusten ja 9-1 (7-2) Tröpfchen ja // nein ~ mit EB (=Husten) d nach AB od. 3 Wo nach EB CP (auch für Geimpfte, wenn Kontakt besteht zu Gefährdeten) Keine lebenslange Immunität Geimpfte als mögliche Träger Windpocken ja (8 28) Aerogen, Tröpfchen / Schmierinfektion ja // nein 1-2 d vor Exanthem (mit Auftreten von Prodromi) -7 d nach Auftreten der letzten Effloreszenz (= nach Abheilen der letzten Kruste) Impfung innerhalb von d p.e. (3d nach EB); VZIG innerhalb von 96h Cave: Schwangere (1.& 2.Trim.), Neugeborene ( d pp) keine Meldepflicht für Gürtelrose Mumps ja (12-2) Tröpfchen / direkt (Speichel) ja // ja 2 (-7) d vor EB (=Parotisschwellung) d nach EB Impfung innerhalb von 3d p.e (Epi Bull 13/213) inapparente Infektionen sind ansteckend Infektionen bei 2x Geimpften möglich Röteln ja (-21) Tröpfchen nein // nein 7 d vor EB (=Exanthem) (4-7d nach EB) I.d.R. keine Maßnahmen Cave: Schwangere Kinder: % asymptomatischer Verlauf IZ= Inkubationszeit; EB= Erkrankungsbeginn; p.e.= nach Exposition; AB=Antibiotika; CP= Chemoprophylaxe Keuchhusten (= Pertussis) - Management Kontaktperson (enge): Familie, Gemeinschaftseinrichtung Ohne Impfschutz: Chemoprophylaxe (Makrolide) Mit Impfschutz: Chemoprophylaxe (Makrolide) falls in ihrer Umgebung gefährdete Personen sind (z.b. ungeimpfte Säuglinge oder Kinder mit kardialen oder pulmonalen Grundleiden) Keine Regelung nach 34 (3); Ausschluss nach 34 (1) wenn Husten auftritt bei Ausbruch: ggf. auch enge, geimpfte Kontaktpersonen erneut impfen, wenn letzte Impfung länger als Jahre zurückliegt
6 Windpocken Management (I) Inkubationsimpfung: Bei ungeimpften Personen mit negativer Varizellen- Anamnese und Kontakt zu Risikopersonen innerhalb von Tagen nach Exposition* oder innerhalb von 3 Tagen nach Beginn des Exanthems beim Indexfall. Postexpositionelle Prophylaxe: Varicella-Zoster-Immunglobulin (VZIG) innerhalb von 96 Stunden nach Exposition* für ungeimpfte Schwangere ohne Varizellenanamnese, immundefiziente Patienten mit unbekannter oder fehlender Varizellenimmunität, Neugeborene, deren Mutter Tage vor bis 2 Tage nach der Entbindung an Varizellen erkrankte. Patienten mit Abwehrschwäche sollen keinen Kontakt zu Erkrankten haben. Krankenhaus: Vermeidung von nosokomialen Infektionen durch strikte Isolierung (Luftführung der Klimaanlage beachten) Im häuslichen Milieu sind spezielle Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen in der Regel nicht notwendig. Definition: Exposition eine Stunde oder länger mit infektiöser Person in einem Raum face-to-face-kontakt Haushaltskontakt Windpocken Management (II) Überlegungen für Gemeinschaftseinrichtungen Derzeit eher zurückhaltendes Management (abweichend von Masern). Keine Nennung in IfSG 34(3) bei Haushaltskontakten Geringe Durchimpfung, aber viele durchgemachte Erkrankungen Info der Eltern/Schüler über Erkrankung und Prodomi sowie Inkubationsund Infektiositätszeiten Aufklärung über 34 (1): Schulverbot für Erkrankte und Kh-verdächtige Individuelle Immunitätslage erfassen (Impfpasskotrolle / Anamnese) Impfempfehlung für Kontaktpersonen aussprechen (über Hausarzt): PEP innerhalb von (3) Tagen bzw. generell Erinnerung an Schulleitung über Meldepflicht Schulausschluss von Ansteckungsverdächtigen nicht oder nur sehr zurückhaltend aussprechen und nur nach individueller Expositionsermittlung Im Einzelfall kann unter Berücksichtigung besonderer Umstände auch ein Vorgehen analog zum Masernleitfaden erwogen werden Wenn Zeitpunkt der Exposition zu Indexfall klar ist, können Kontaktpersonen die ersten 8-1 Tage der Inkubationszeit ggf. vom Schulbetretungsverbot ausgenommen werden
7 Mumps Management (Epidemiologisches Bulletin 13/213) Röteln Management Alle exponierten ungeimpften oder nur einmal geimpften Personen in Gemeinschaftseinrichtungen sollten möglichst frühzeitig eine MMR-Impfung erhalten Ein Ausschluss von Erkrankten oder Kontaktpersonen von Gemeinschaftseinrichtungen aus epidemiologischen Gründen ist nicht erforderlich, kann aber in bestimmten Situationen sinnvoll sein.
8 Siehe auch Inf.fo 3/213 Ihre Erfahrungen.. mit den neuen Meldekategorien mit dem neu eingeführten spezifischen und unspezifischen Krankheitsbild in den Falldefinitionen im Umgang mit Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen... Wünsche / Anregungen an das NLGA Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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