Landesamt für Gesundheit und Soziales

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1 Wiederzulassungsempfehlungen für den Besuch von/ die Tätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen nach Auftreten von ausgewählten Infektionskrankheiten Stand: März 2012 Seite 1 von 12 Ansprechpartner: Dr. med. Littmann Telefonnummer: 0381/ Adresse: martina.littmann@lagus.mv-regierung.de Magen-Darm-Infektionen: Ausscheidern Enteritiden bakteriell bedingt: - Campylobacter - Coli-Dyspepsie - Salmonellen - Yersinien Solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Erkrankte Kinder < 6 hre nach Abklingen des Durchfalls, d. h. frühestens nach dem 1. geformten Stuhl. Bei Kindern, die Kontakt zu Säuglingen < 1 hr haben: 1 2 negative Stuhluntersuchungen empfohlen. Kein Ausschluss asymptomatischer Ausscheider. Konsultation des Gesundheitsamts bei Kindern, die in Gruppen mit Säuglingen < 1 hr betreut werden. Nicht erforderlich. Bei Auftreten von enteritischen Symptomen siehe unter / Ausscheider. Enterohämorrhagische E. coli: EHEC-Enteritis Solange EHEC-Nachweis im Stuhl. Nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlproben im Abstand (i. A.) von 1 2 Tagen. Bis zum Vorliegen von 3 aufeinander Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen. Einzelfallentscheidungen bei längerer Erregerausscheidung in Abstimmung mit Gesundheitsamt. Nicht erforderlich, solange keine enteritischen Symptome auftreten und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. 3 Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen als Umgebungsuntersuchung durchführen.

2 Seite 2 von 12 Ausscheidern Cholera Solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 3 aufeinander Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen, entnommen frühestens 24 h nach Ende der Antibiotikatherapie. Bis zum Vorliegen von 3 aufeinander Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen. Zustimmung des Gesundheitsamtes erforderlich. Bis 5 Tage nach letztem Kontakt mit Erkranktem/ Krankheitsverdächtigem, danach Nachweis von 1 negativen Stuhlprobe. Schriftliches erforderlich. Enteritiden viral bedingt: - Adenoviren - Astroviren Solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Erkrankte Kinder < 6 hren nach Abklingen des Durchfalls, d. h. frühestens nach dem 1. geformten Stuhl bzw. nach Abklingen des Erbrechens. Kein Ausschluss asymptomatischer Ausscheider. Nicht erforderlich. Beim Auftreten von enteritischen Symptomen siehe unter / Ausscheider. - Noroviren - Rotaviren Bei Noroviren wird eine Wiederzulassung frühestens 48 h nach Abklingen des Durchfalls bzw. des Erbrechens empfohlen. Stuhluntersuchungen des Gesundheitsamtes nur bei Gruppenerkrankungen/ Epidemien.

3 Seite 3 von 12 Ausscheidern Shigellose Solange Shigellen ausgeschieden werden (bis zu 1 4 Wochen nach akuter Krankheitsphase). Nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 3 negativen Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen, entnommen frühestens 24 h nach Ende einer Antibiotikatherapie. Bis zum Vorliegen von 3 aufeinander Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen. Einzelfallentscheidungen bei längerer Erregerausscheidung in Abstimmung mit Gesundheitsamt. Bis zum Nachweis von 1 am Ende der Inkubationszeit entnommenen negativen Stuhlprobe. Kann entfallen, solange keine enteritischen Symptome auftreten und die Einhaltung empfohlener Hygienemaßnahmen gewährleistet ist. Schriftliches erforderlich. Typhus/ Paratyphus Solange Erreger ausgeschieden werden. (Keimausscheidung ca. 1 Woche nach Krankheitsbeginn bis über Wochen nach Abklingen der Symptome möglich.) Nach klinischer Genesung und 3 aufeinander folgenden negativen Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen, entnommen frühestens 24 h nach Ende der Antibiotikatherapie. Bis zum Vorliegen von 3 aufeinander Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen. Einzelfallentscheidungen bei längerer Erregerausscheidung in Abstimmung mit Gesundheitsamt. Bis zum Vorliegen von 3 aufeinander Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen. Kann entfallen wenn keine typhusverdächtigen Symptome auftreten und die Einhaltung empfohlener Hygienemaßnahmen gewährleistet ist. Im Einzelfall Entscheidung über Chinolongabe. Schriftliches erforderlich.

4 Seite 4 von 12 Andere Infektionen (ausgenommen Magen-Darm-Infektionen): Postexpositionsprohylaxe Diphtherie Solange toxinbildende Erreger nachgewiesen werden. Nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 3 negativen Abstrichen (kein Nachweis toxinbildender Diphtheriebakterien) i. A. von 2 Tagen, entnommen frühestens 24 h nach Absetzen der Antibiotikatherapie. Antimikrobiell behandelte Personen: Bis 2 Tage nach Beginn der Antibiotikatherapie. Nicht antimikrobiell behandelte Personen: bis 1 Woche nach dem letzten Kontakt und dem Vorliegen von 3 negativen Abstrichen. Bei engen : Entnahme von US-Material (Abstrichen), präventive Antibiotikatherapie, ärztliche Überwachung; Überprüfung, ggf. Vervollständigung des Impfstatus. Engmaschige ärztliche Überwachung über 7 Tage. Haemophilus influenzae (Hib) Bis 24 h nach Beginn der Antibiotikatherapie. Nach Beendigung der Antibiotikatherapie und dem Abklingen der klinischen Symptomatik. Nicht erforderlich bei Durchführung einer Chemoprophylaxe. Für enge in Haushalt oder Kindereinrichtung unter bestimmten Bedingungen (siehe RKI-Empfehlungen) Chemoprophylaxe mit Rifampicin über 4 Tage empfohlen (sinnvoll bis zu 7 Tagen nach Kontakt).

5 Seite 5 von 12 Hepatitis A, E 1 2 Wochen vor und bis zu 1 Woche nach Auftreten des Ikterus. 2 Wochen nach Auftreten erster Krankheitssymptome bzw. 1 Woche nach Auftreten des Ikterus. Für die Dauer von 4 Wochen nach letztmaligem Kontakt mit dem Infektiösen. Unverzüglich durchzuführende aktive Hepatitis A-Riegelungsimpfung für enge. Unterschreitung der Frist nur nach Absprache mit Gesundheitsamt. Simultanimmunisierung für enge mit erhöhtem Risiko (z. B. chron. Lebererkrankungen, Personen > 50 hre). Ausschluss entfällt: nach früher durchgemachter bei bestehendem Impfschutz nach durchgeführter postexpositioneller Schutzimpfung und gleichzeitig strenger Einhaltung der Hygienemaßnahmen in den ersten 1 2 Wochen. Gesundheitliche Überwachung der und Aufklärung über Infektionsrisiko.

6 Seite 6 von 12 Hepatitis B, C und D Während der Virämie. Sobald Allgemeinbefinden dieses gestattet. Kein Besuchs- o. Tätigkeitsverbot für Carrier (Ausnahme: Kinder mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten, mit Blutungen oder akuten, offenen Hauterkrankungen Einzelfallentscheidungen in Abstimmung mit Gesundheitsamt). Nicht erforderlich. Unverzüglich durchzuführende aktive Hepatitis B-Schutzimpfung für enge, ungeimpfte bzw. seronegative. Ggf. Simultanprophylaxe durchführen. Gesundheitliche Überwachung und Aufklärung über Infektionsrisiko. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte) Bis zur Ausheilung letzter Effloreszenzen (ohne Therapie), bzw. bis 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie. 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie, ansonsten nach klinischer Abheilung der befallenen Hautareale. Nicht erforderlich. Keine wirksame bekannt. Kopflausbefall Solange Läuse und vitale Läuseeier (Nissen) vorhanden sind. Unmittelbar nach sachgerechter Behandlung. Unbedingt Nachkontrolle und ggf. Wiederholungsbehandlung nach 9 10 Tagen. sind auf Befall zu kontrollieren. Häusliche Kontrolle durch Eltern bestätigen lassen, sonst Kontrolle in der Einrichtung. Ohne festgestellten Befall kein Ausschluss erforderlich. Bei Feststellung von Läusen bzw. Nissen s.. Nach Auftreten von Kopfläusen die Behandelten sowie alle 1 x wöchentlich über einen Zeitraum von 6 Wochen auf Kopflausbefall kontrollieren.

7 Seite 7 von 12 Masern 5 Tage vor bis 4 Tage nach Exanthemausbruch. Unmittelbar vor Erscheinen des Exanthems am höchsten. Nach Abklingen der klinischen Symptome, frühestens am 5. Tag nach Exanthemausbruch. Ohne dokumentierte Impfung bzw. ohne serologisch bestätigte Immunität 14 Tage. Ausschluss entfällt bei dokumentiertem Impfschutz (bei nur einmaliger Schutzimpfung aktuell 2. Impfung geben) postexpositionell durchgeführter Schutzimpfung früher durchgemachter, serologisch bestätigter. MMR-Impfung für alle ungeimpften (ab Alter von 9 M) bzw. in der Kindheit nur einmal geimpften sowie Personen mit unklarem Impfstatus (Riegelungsimpfung) möglichst in den ersten 3 Tagen nach Masernkontakt. Immunglobulingabe (innerhalb von 2 3 Tagen nach Kontakt) für abwehrgeschwächte Patienten und chronisch kranke Kinder sowie gefährdete Schwangere. Meningokokken- Infektion Solange Erreger aus dem Nasen-Rachen-Raum isoliert werden können. Ansonsten bis 24 h nach Beginn einer erfolgreichen Therapie mit ß-Lactam- Antibiotika. Drittgenerations- Cephalosporine (bes. Ceftriaxon) führen zu Keimeradikation im Nasopharynx, Penicillin vermutlich nur zur Suppression, nicht Eradikation. Nach Abklingen der klinischen Symptome. Für asymptomatische Personen bei klinischer Überwachung und durchgeführter Chemoprophylaxe nicht erforderlich. Für enge (s. STIKO-Definition) Chemoprophylaxe mit Rifampicin über 2 Tage oder mit Alternativ- Antibiotika empfohlen (sinnvoll bis 10. Tag nach letztem Kontakt zu Erkranktem). Zusätzlich für bisher ungeimpfte enge beim Auftreten invasiver Meningokokkeninfektionen mit impfpräventabler Serogruppe schnellstmöglich Meningokokken- Impfung empfohlen.

8 Seite 8 von 12 Mumps 7 Tage vor bis 9 Tage nach Beginn der Parotisschwellung. Nach Abklingen der Symptome, frühestens 9 Tage nach sausbruch (Parotisschwellung). Ohne dokumentierte Impfung bzw. ohne serologisch bestätigte Immunität 18 Tage. Ausschluss entfällt bei dokumentiertem Impfschutz (bei nur einmaliger Schutzimpfung aktuell 2. Impfung geben) postexpositionell durchgeführter Schutzimpfung (innerhalb von 3 5 Tagen) früher durchgemachter, serologisch bestätigter. MMR-Impfung für alle ungeimpften bzw. einmal geimpften sowie Personen mit unklarem Impfstatus (Riegelungsimpfung) möglichst in den ersten 3 Tagen nach Mumpskontakt. Parovirus-B19- Infektionen (Ringelröteln) In den Tagen vor Auftreten des Ausschlags. Kein Tätigkeits- und Besuchsverbot. Ausnahme: Kinder mit en des blutbildenden Systems, die über längere Zeit hochinfektiös sein können. Nicht erforderlich, da Kinder (bes. Mädchen) lebenslangen Schutz erwerben sollen. Für schwangere gynäkologische Überwachung (Serologie, Ultraschall) empfohlen.

9 Seite 9 von 12 Pertussis (Keuchhusten) Ab Ende der Inkubationszeit, am höchsten im Stadium catarrhale, abklingend im Stadium convulsivum. Ohne Antibiotikabehandlung: 3 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome. Mit Antibiotikabehandlung: 5 Tage nach Therapiebeginn. Nicht erforderlich, solange keine keuchhustenverdächtigen Symptome auftreten. Chemoprophylaxe für enge (Geimpfte zwar vor geschützt, aber Erregerausscheidung möglich), bes. wenn in Umgebung gefährdete Personen (z. B. Säuglinge, chronisch Kranke etc.). Zusätzlich empfohlenes Vorgehen bei: Ungeimpften und unvollständig Geimpften: einmalige Pertussis-Impfung. vollständig Geimpften: einmalige Pertussis-Impfung, wenn letzte Impfung > 5 hre. Pest Solange Erreger im Bubonenpunktat, Sputum oder Blut nachweisbar. Nach Abklingen der klinischen Symptomatik und Beendigung der Antibiotikatherapie. Häusliche Isolierung mit ärztlicher Überwachung für 6 Tage, danach Wiederzulassung möglich. Für mit Inokulations-, Aerosol- und Inhalationskontakt Chemoprophylaxe empfohlen.

10 Seite 10 von 12 Poliomyelitis Solange Virus ausgeschieden wird. Virusausscheidung beginnt im Rachensekret 1 2 Tage, im Stuhl 2 3 Tage nach Infektion und kann mehrere Wochen andauern. Frühestens 3 Wochen nach Krankheitsbeginn und nach Vorliegen von 2 negativen Stuhlproben. Nicht erforderlich bei bestehendem Impfschutz oder postexpositioneller Schutzimpfung. Ansonsten für 3 Wochen nach letztem Kontakt zu Erkrankten und nach Vorliegen von 2 negativen Stuhl- Untersuchungen. Ärztliches erforderlich. Allen exponierten (unabhängig vom Impfstatus) und gefährdeten Personen wird die aktive Schutzimpfung empfohlen. Röteln 7 Tage vor bis 7 Tage nach Ausbruch des Exanthems. Kein Tätigkeits- und Besuchsverbot aus epidemiologischen Gründen. Nicht erforderlich. MMR-Impfung für alle ungeimpften bzw. einmal geimpften sowie Personen mit unklarem Impfstatus (Riegelungsimpfung) möglichst in den ersten 3 Tagen nach Rötelnkontakt. Scharlach Bis 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie. Unbehandelt bis zu 3 Wochen. Bei wirksamer antibiotischer Behandlung und ohne Krankheitszeichen ab dem 2. Tag nach Therapiebeginn. Ohne Antibiotikatherapie nach Abklingen der Krankheitssymptome und einem negativen Rachenabstrich. Nicht erforderlich. Aufklärung über Infektionsrisiko und mögliche Krankheitssymptome. Nur bei erhöhtem srisiko (z. B. Immunsuppression, chron. en, Zustand nach ARF oder AGN) Antibiotikatherapie empfohlen.

11 Seite 11 von 12 Skabies (Krätze) Solange lebende Milben auf bzw. in der Haut nachzuweisen sind. Nach sachgerechter Mittelanwendung und Erfolgskontrolle durch den behandelnden Hausarzt, der die endgültige Freiheit von lebenden Melben festzustellen und den Behandlungserfolg zu bescheinigen hat. Ausschluss nicht erkrankter nicht erforderlich, wenn diese behandelt worden sind. Enge ohne Behandlung sind als krankheitsverdächtig anzusehen. Über Verbleib in Gemeinschaftseinrichtung entscheidet das Gesundheitsamt (zumindest pflichtgemäße 6-wöchige Überwachung). Mitbehandlung aller engen ungeschützten, auch wenn sie (noch) keine Symptome aufweisen. Nach Auftreten von Krätzeerkrankungen sind alle bekannten und potentiellen für 6 Wochen einer ständigen Überwachung zu unterziehen. Tuberkulose (ansteckungsfähige, offene Lungen-TB) Solange säurefeste Stäbchen im Sputumdirektpräparat, im Bronchialsekret oder Magensaft nachweisbar sind. an Hustenhäufigkeit gekoppelt; unter antituberkulöser Therapie in ersten 2 3 Wochen rasch abklingend. Bis 2 Wochen nach Entfieberung oder Abklingen des Hustens. Bei initialem Nachweis säurefester Stäbchen bis zum Vorliegen von 3 aufeinander mikroskopischen Proben. Unter antituberkulöser Kombinationstherapie mindestens 3 Wochen Besuchsverbot. Nicht erforderlich, solange keine tuberkuloseverdächtigen Symptome auftreten. Erforderlich bei symptomatischen, die sich notwendiger Umgebungsuntersuchung entziehen. Gesundheitliche Kontrolle und Testung durch Gesundheitsamt und ggf. Einhaltung einer Chemoprophylaxe.

12 Seite 12 von 12 Varizellen 1 2 Tage vor Ausbruch des Exanthems bis ca. 5 7 Tage nach Auftreten der ersten Bläschen. 1 Woche nach Beginn (erste Bläschen) einer unkomplizierten. Nicht erforderlich. Postexpositionelle Impfung für ungeimpfte Personen mit negativer Varizellenanamnese und Kontakt zu Risikogruppen (< 5 Tagen postexpositionell oder < 3 Tagen nach Exanthembeginn beim Indexfall) zu erwägen. Immunglobulingabe innerhalb von 96 h nach Exposition für bestimmte Risikogruppen empfohlen. Virales hämorrhagisches Fieber (VHF) Solange Viren in Speichel, Blut und Ausscheidungen nachweisbar. Nach Abklingen der klinischen Symptomatik und Beendigung der in Abstimmung mit Expertengremium und zuständigem Gesundheitsamt. Für die maximalen Inkubationszeit erforderlich. Die Wiederzulassung erfolgt in Abstimmung mit Expertengremium und zuständigem Gesundheitsamt. Bei engen zu Lassa-Fieber-Erkrankten wird die Gabe von Ribavarin über 10 Tage empfohlen. Engmaschige ambulante Gesundheitskontrolle.

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