Landesamt für Gesundheit und Soziales
|
|
- Elmar Holzmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wiederzulassungsempfehlungen für den Besuch von/ die Tätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen nach Auftreten von ausgewählten Infektionskrankheiten Stand: März 2012 Seite 1 von 12 Ansprechpartner: Dr. med. Littmann Telefonnummer: 0381/ Adresse: martina.littmann@lagus.mv-regierung.de Magen-Darm-Infektionen: Ausscheidern Enteritiden bakteriell bedingt: - Campylobacter - Coli-Dyspepsie - Salmonellen - Yersinien Solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Erkrankte Kinder < 6 hre nach Abklingen des Durchfalls, d. h. frühestens nach dem 1. geformten Stuhl. Bei Kindern, die Kontakt zu Säuglingen < 1 hr haben: 1 2 negative Stuhluntersuchungen empfohlen. Kein Ausschluss asymptomatischer Ausscheider. Konsultation des Gesundheitsamts bei Kindern, die in Gruppen mit Säuglingen < 1 hr betreut werden. Nicht erforderlich. Bei Auftreten von enteritischen Symptomen siehe unter / Ausscheider. Enterohämorrhagische E. coli: EHEC-Enteritis Solange EHEC-Nachweis im Stuhl. Nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlproben im Abstand (i. A.) von 1 2 Tagen. Bis zum Vorliegen von 3 aufeinander Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen. Einzelfallentscheidungen bei längerer Erregerausscheidung in Abstimmung mit Gesundheitsamt. Nicht erforderlich, solange keine enteritischen Symptome auftreten und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. 3 Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen als Umgebungsuntersuchung durchführen.
2 Seite 2 von 12 Ausscheidern Cholera Solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 3 aufeinander Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen, entnommen frühestens 24 h nach Ende der Antibiotikatherapie. Bis zum Vorliegen von 3 aufeinander Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen. Zustimmung des Gesundheitsamtes erforderlich. Bis 5 Tage nach letztem Kontakt mit Erkranktem/ Krankheitsverdächtigem, danach Nachweis von 1 negativen Stuhlprobe. Schriftliches erforderlich. Enteritiden viral bedingt: - Adenoviren - Astroviren Solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Erkrankte Kinder < 6 hren nach Abklingen des Durchfalls, d. h. frühestens nach dem 1. geformten Stuhl bzw. nach Abklingen des Erbrechens. Kein Ausschluss asymptomatischer Ausscheider. Nicht erforderlich. Beim Auftreten von enteritischen Symptomen siehe unter / Ausscheider. - Noroviren - Rotaviren Bei Noroviren wird eine Wiederzulassung frühestens 48 h nach Abklingen des Durchfalls bzw. des Erbrechens empfohlen. Stuhluntersuchungen des Gesundheitsamtes nur bei Gruppenerkrankungen/ Epidemien.
3 Seite 3 von 12 Ausscheidern Shigellose Solange Shigellen ausgeschieden werden (bis zu 1 4 Wochen nach akuter Krankheitsphase). Nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 3 negativen Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen, entnommen frühestens 24 h nach Ende einer Antibiotikatherapie. Bis zum Vorliegen von 3 aufeinander Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen. Einzelfallentscheidungen bei längerer Erregerausscheidung in Abstimmung mit Gesundheitsamt. Bis zum Nachweis von 1 am Ende der Inkubationszeit entnommenen negativen Stuhlprobe. Kann entfallen, solange keine enteritischen Symptome auftreten und die Einhaltung empfohlener Hygienemaßnahmen gewährleistet ist. Schriftliches erforderlich. Typhus/ Paratyphus Solange Erreger ausgeschieden werden. (Keimausscheidung ca. 1 Woche nach Krankheitsbeginn bis über Wochen nach Abklingen der Symptome möglich.) Nach klinischer Genesung und 3 aufeinander folgenden negativen Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen, entnommen frühestens 24 h nach Ende der Antibiotikatherapie. Bis zum Vorliegen von 3 aufeinander Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen. Einzelfallentscheidungen bei längerer Erregerausscheidung in Abstimmung mit Gesundheitsamt. Bis zum Vorliegen von 3 aufeinander Stuhlproben i. A. von 1 2 Tagen. Kann entfallen wenn keine typhusverdächtigen Symptome auftreten und die Einhaltung empfohlener Hygienemaßnahmen gewährleistet ist. Im Einzelfall Entscheidung über Chinolongabe. Schriftliches erforderlich.
4 Seite 4 von 12 Andere Infektionen (ausgenommen Magen-Darm-Infektionen): Postexpositionsprohylaxe Diphtherie Solange toxinbildende Erreger nachgewiesen werden. Nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 3 negativen Abstrichen (kein Nachweis toxinbildender Diphtheriebakterien) i. A. von 2 Tagen, entnommen frühestens 24 h nach Absetzen der Antibiotikatherapie. Antimikrobiell behandelte Personen: Bis 2 Tage nach Beginn der Antibiotikatherapie. Nicht antimikrobiell behandelte Personen: bis 1 Woche nach dem letzten Kontakt und dem Vorliegen von 3 negativen Abstrichen. Bei engen : Entnahme von US-Material (Abstrichen), präventive Antibiotikatherapie, ärztliche Überwachung; Überprüfung, ggf. Vervollständigung des Impfstatus. Engmaschige ärztliche Überwachung über 7 Tage. Haemophilus influenzae (Hib) Bis 24 h nach Beginn der Antibiotikatherapie. Nach Beendigung der Antibiotikatherapie und dem Abklingen der klinischen Symptomatik. Nicht erforderlich bei Durchführung einer Chemoprophylaxe. Für enge in Haushalt oder Kindereinrichtung unter bestimmten Bedingungen (siehe RKI-Empfehlungen) Chemoprophylaxe mit Rifampicin über 4 Tage empfohlen (sinnvoll bis zu 7 Tagen nach Kontakt).
5 Seite 5 von 12 Hepatitis A, E 1 2 Wochen vor und bis zu 1 Woche nach Auftreten des Ikterus. 2 Wochen nach Auftreten erster Krankheitssymptome bzw. 1 Woche nach Auftreten des Ikterus. Für die Dauer von 4 Wochen nach letztmaligem Kontakt mit dem Infektiösen. Unverzüglich durchzuführende aktive Hepatitis A-Riegelungsimpfung für enge. Unterschreitung der Frist nur nach Absprache mit Gesundheitsamt. Simultanimmunisierung für enge mit erhöhtem Risiko (z. B. chron. Lebererkrankungen, Personen > 50 hre). Ausschluss entfällt: nach früher durchgemachter bei bestehendem Impfschutz nach durchgeführter postexpositioneller Schutzimpfung und gleichzeitig strenger Einhaltung der Hygienemaßnahmen in den ersten 1 2 Wochen. Gesundheitliche Überwachung der und Aufklärung über Infektionsrisiko.
6 Seite 6 von 12 Hepatitis B, C und D Während der Virämie. Sobald Allgemeinbefinden dieses gestattet. Kein Besuchs- o. Tätigkeitsverbot für Carrier (Ausnahme: Kinder mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten, mit Blutungen oder akuten, offenen Hauterkrankungen Einzelfallentscheidungen in Abstimmung mit Gesundheitsamt). Nicht erforderlich. Unverzüglich durchzuführende aktive Hepatitis B-Schutzimpfung für enge, ungeimpfte bzw. seronegative. Ggf. Simultanprophylaxe durchführen. Gesundheitliche Überwachung und Aufklärung über Infektionsrisiko. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte) Bis zur Ausheilung letzter Effloreszenzen (ohne Therapie), bzw. bis 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie. 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie, ansonsten nach klinischer Abheilung der befallenen Hautareale. Nicht erforderlich. Keine wirksame bekannt. Kopflausbefall Solange Läuse und vitale Läuseeier (Nissen) vorhanden sind. Unmittelbar nach sachgerechter Behandlung. Unbedingt Nachkontrolle und ggf. Wiederholungsbehandlung nach 9 10 Tagen. sind auf Befall zu kontrollieren. Häusliche Kontrolle durch Eltern bestätigen lassen, sonst Kontrolle in der Einrichtung. Ohne festgestellten Befall kein Ausschluss erforderlich. Bei Feststellung von Läusen bzw. Nissen s.. Nach Auftreten von Kopfläusen die Behandelten sowie alle 1 x wöchentlich über einen Zeitraum von 6 Wochen auf Kopflausbefall kontrollieren.
7 Seite 7 von 12 Masern 5 Tage vor bis 4 Tage nach Exanthemausbruch. Unmittelbar vor Erscheinen des Exanthems am höchsten. Nach Abklingen der klinischen Symptome, frühestens am 5. Tag nach Exanthemausbruch. Ohne dokumentierte Impfung bzw. ohne serologisch bestätigte Immunität 14 Tage. Ausschluss entfällt bei dokumentiertem Impfschutz (bei nur einmaliger Schutzimpfung aktuell 2. Impfung geben) postexpositionell durchgeführter Schutzimpfung früher durchgemachter, serologisch bestätigter. MMR-Impfung für alle ungeimpften (ab Alter von 9 M) bzw. in der Kindheit nur einmal geimpften sowie Personen mit unklarem Impfstatus (Riegelungsimpfung) möglichst in den ersten 3 Tagen nach Masernkontakt. Immunglobulingabe (innerhalb von 2 3 Tagen nach Kontakt) für abwehrgeschwächte Patienten und chronisch kranke Kinder sowie gefährdete Schwangere. Meningokokken- Infektion Solange Erreger aus dem Nasen-Rachen-Raum isoliert werden können. Ansonsten bis 24 h nach Beginn einer erfolgreichen Therapie mit ß-Lactam- Antibiotika. Drittgenerations- Cephalosporine (bes. Ceftriaxon) führen zu Keimeradikation im Nasopharynx, Penicillin vermutlich nur zur Suppression, nicht Eradikation. Nach Abklingen der klinischen Symptome. Für asymptomatische Personen bei klinischer Überwachung und durchgeführter Chemoprophylaxe nicht erforderlich. Für enge (s. STIKO-Definition) Chemoprophylaxe mit Rifampicin über 2 Tage oder mit Alternativ- Antibiotika empfohlen (sinnvoll bis 10. Tag nach letztem Kontakt zu Erkranktem). Zusätzlich für bisher ungeimpfte enge beim Auftreten invasiver Meningokokkeninfektionen mit impfpräventabler Serogruppe schnellstmöglich Meningokokken- Impfung empfohlen.
8 Seite 8 von 12 Mumps 7 Tage vor bis 9 Tage nach Beginn der Parotisschwellung. Nach Abklingen der Symptome, frühestens 9 Tage nach sausbruch (Parotisschwellung). Ohne dokumentierte Impfung bzw. ohne serologisch bestätigte Immunität 18 Tage. Ausschluss entfällt bei dokumentiertem Impfschutz (bei nur einmaliger Schutzimpfung aktuell 2. Impfung geben) postexpositionell durchgeführter Schutzimpfung (innerhalb von 3 5 Tagen) früher durchgemachter, serologisch bestätigter. MMR-Impfung für alle ungeimpften bzw. einmal geimpften sowie Personen mit unklarem Impfstatus (Riegelungsimpfung) möglichst in den ersten 3 Tagen nach Mumpskontakt. Parovirus-B19- Infektionen (Ringelröteln) In den Tagen vor Auftreten des Ausschlags. Kein Tätigkeits- und Besuchsverbot. Ausnahme: Kinder mit en des blutbildenden Systems, die über längere Zeit hochinfektiös sein können. Nicht erforderlich, da Kinder (bes. Mädchen) lebenslangen Schutz erwerben sollen. Für schwangere gynäkologische Überwachung (Serologie, Ultraschall) empfohlen.
9 Seite 9 von 12 Pertussis (Keuchhusten) Ab Ende der Inkubationszeit, am höchsten im Stadium catarrhale, abklingend im Stadium convulsivum. Ohne Antibiotikabehandlung: 3 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome. Mit Antibiotikabehandlung: 5 Tage nach Therapiebeginn. Nicht erforderlich, solange keine keuchhustenverdächtigen Symptome auftreten. Chemoprophylaxe für enge (Geimpfte zwar vor geschützt, aber Erregerausscheidung möglich), bes. wenn in Umgebung gefährdete Personen (z. B. Säuglinge, chronisch Kranke etc.). Zusätzlich empfohlenes Vorgehen bei: Ungeimpften und unvollständig Geimpften: einmalige Pertussis-Impfung. vollständig Geimpften: einmalige Pertussis-Impfung, wenn letzte Impfung > 5 hre. Pest Solange Erreger im Bubonenpunktat, Sputum oder Blut nachweisbar. Nach Abklingen der klinischen Symptomatik und Beendigung der Antibiotikatherapie. Häusliche Isolierung mit ärztlicher Überwachung für 6 Tage, danach Wiederzulassung möglich. Für mit Inokulations-, Aerosol- und Inhalationskontakt Chemoprophylaxe empfohlen.
10 Seite 10 von 12 Poliomyelitis Solange Virus ausgeschieden wird. Virusausscheidung beginnt im Rachensekret 1 2 Tage, im Stuhl 2 3 Tage nach Infektion und kann mehrere Wochen andauern. Frühestens 3 Wochen nach Krankheitsbeginn und nach Vorliegen von 2 negativen Stuhlproben. Nicht erforderlich bei bestehendem Impfschutz oder postexpositioneller Schutzimpfung. Ansonsten für 3 Wochen nach letztem Kontakt zu Erkrankten und nach Vorliegen von 2 negativen Stuhl- Untersuchungen. Ärztliches erforderlich. Allen exponierten (unabhängig vom Impfstatus) und gefährdeten Personen wird die aktive Schutzimpfung empfohlen. Röteln 7 Tage vor bis 7 Tage nach Ausbruch des Exanthems. Kein Tätigkeits- und Besuchsverbot aus epidemiologischen Gründen. Nicht erforderlich. MMR-Impfung für alle ungeimpften bzw. einmal geimpften sowie Personen mit unklarem Impfstatus (Riegelungsimpfung) möglichst in den ersten 3 Tagen nach Rötelnkontakt. Scharlach Bis 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie. Unbehandelt bis zu 3 Wochen. Bei wirksamer antibiotischer Behandlung und ohne Krankheitszeichen ab dem 2. Tag nach Therapiebeginn. Ohne Antibiotikatherapie nach Abklingen der Krankheitssymptome und einem negativen Rachenabstrich. Nicht erforderlich. Aufklärung über Infektionsrisiko und mögliche Krankheitssymptome. Nur bei erhöhtem srisiko (z. B. Immunsuppression, chron. en, Zustand nach ARF oder AGN) Antibiotikatherapie empfohlen.
11 Seite 11 von 12 Skabies (Krätze) Solange lebende Milben auf bzw. in der Haut nachzuweisen sind. Nach sachgerechter Mittelanwendung und Erfolgskontrolle durch den behandelnden Hausarzt, der die endgültige Freiheit von lebenden Melben festzustellen und den Behandlungserfolg zu bescheinigen hat. Ausschluss nicht erkrankter nicht erforderlich, wenn diese behandelt worden sind. Enge ohne Behandlung sind als krankheitsverdächtig anzusehen. Über Verbleib in Gemeinschaftseinrichtung entscheidet das Gesundheitsamt (zumindest pflichtgemäße 6-wöchige Überwachung). Mitbehandlung aller engen ungeschützten, auch wenn sie (noch) keine Symptome aufweisen. Nach Auftreten von Krätzeerkrankungen sind alle bekannten und potentiellen für 6 Wochen einer ständigen Überwachung zu unterziehen. Tuberkulose (ansteckungsfähige, offene Lungen-TB) Solange säurefeste Stäbchen im Sputumdirektpräparat, im Bronchialsekret oder Magensaft nachweisbar sind. an Hustenhäufigkeit gekoppelt; unter antituberkulöser Therapie in ersten 2 3 Wochen rasch abklingend. Bis 2 Wochen nach Entfieberung oder Abklingen des Hustens. Bei initialem Nachweis säurefester Stäbchen bis zum Vorliegen von 3 aufeinander mikroskopischen Proben. Unter antituberkulöser Kombinationstherapie mindestens 3 Wochen Besuchsverbot. Nicht erforderlich, solange keine tuberkuloseverdächtigen Symptome auftreten. Erforderlich bei symptomatischen, die sich notwendiger Umgebungsuntersuchung entziehen. Gesundheitliche Kontrolle und Testung durch Gesundheitsamt und ggf. Einhaltung einer Chemoprophylaxe.
12 Seite 12 von 12 Varizellen 1 2 Tage vor Ausbruch des Exanthems bis ca. 5 7 Tage nach Auftreten der ersten Bläschen. 1 Woche nach Beginn (erste Bläschen) einer unkomplizierten. Nicht erforderlich. Postexpositionelle Impfung für ungeimpfte Personen mit negativer Varizellenanamnese und Kontakt zu Risikogruppen (< 5 Tagen postexpositionell oder < 3 Tagen nach Exanthembeginn beim Indexfall) zu erwägen. Immunglobulingabe innerhalb von 96 h nach Exposition für bestimmte Risikogruppen empfohlen. Virales hämorrhagisches Fieber (VHF) Solange Viren in Speichel, Blut und Ausscheidungen nachweisbar. Nach Abklingen der klinischen Symptomatik und Beendigung der in Abstimmung mit Expertengremium und zuständigem Gesundheitsamt. Für die maximalen Inkubationszeit erforderlich. Die Wiederzulassung erfolgt in Abstimmung mit Expertengremium und zuständigem Gesundheitsamt. Bei engen zu Lassa-Fieber-Erkrankten wird die Gabe von Ribavarin über 10 Tage empfohlen. Engmaschige ambulante Gesundheitskontrolle.
Wiederzulassungsempfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen nach Auftreten von ausgewählten Infektionskrankheiten
Wiederzulassungsempfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen nach Auftreten von ausgewählten Infektionskrankheiten aus "Infektionskrankheiten - Handbuch für den öffentlichen Gesundheitsdienst" (Littmann
MehrEmpfehlung zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
Empfehlung zur Wiederzulassung in Diphterie EHEC Virale hämorrhagische Fieber Inkubationszeit 2-5 Tage Selten bis 8 Tage 1-8 Tage Ebola 2-21 Tage Lassa 6-21 Tage Marburg 7-9 Tage Wenn 3 Abstriche negativ
MehrZulassung nach Krankheit
1 Cholera 2 Diphtherie einige Stunden bis 5 Tage, selten länger 2-5 Tage, selten bis zu 8 Tagen solange Erreger im Stuhl nachweisbar sind solange Erreger in Sekreten und Wunden nachweisbar sind; bei unbehandelten
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE DAUER DES SCHULAUSSCHLUSSES BEI ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN
RICHTLINIEN FÜR DIE DAUER DES SCHULAUSSCHLUSSES BEI ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN Soweit nicht besondere Verhältnisse vorliegen und durch ärztliche Verfügung anderes bestimmt wird, sind Kinder und Jugendliche
MehrThüringer Empfehlungen
www.thueringen.de Thüringer Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen nach 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Die hier aufgeführten Wiederzulassungsempfehlungen
MehrZulassung nach Krankheit (gilt für die Betreuer und die zu Betreuenden)
Meldepflichtige Infektionskrankheit Inkubationszeit Dauer der Ansteckungsfähigkeit Cholera 1-5 Tage Solange Erreger im Stuhl nachweisbar sind. Diphtherie 2-5 Tage Solange der Erreger in Sekreten und Wunden
MehrMerkblatt des Gesundheitssamtes
Merkblatt des Gesundheitssamtes Empfehlungen zur Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, selten
Mehr"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen"
"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen" Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, 2-5 d, selten bis 8 d 1-8 d selten länger
MehrMerkblatt Krankheitsfall von Schüler/innen
Gemeindeverwaltung Dürnten Schulabteilung Merkblatt Krankheitsfall von Schüler/innen In Absprache mit dem Schularzt gilt grundsätzlich für die Schule inkl. Grundstufe folgendes: Ein fieberndes Kind bleibt
Mehr"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen"
"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen" Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, 2-5 d, selten bis 8 d 1-8 d selten länger
Mehr"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen"
"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen" Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, 2-5 d, selten bis 8 d 1-8 d selten länger
MehrInfektionsschutz in Kindergemeinschaftseinrichtungen
Infektionsschutz in Kindergemeinschaftseinrichtungen Informationsveranstaltung Hygiene in Kindergemeinschaftseinrichtungen Gesundheitsamt Frankfurt am Main, 23. - 25. September 2014 53.71 Allgemeine Infektiologie
MehrInfo zur Wiederzulassung nach Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen (angelehnt an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts)
Info zur Wiezulassung Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen (angelehnt an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts) Erkrankung Übertragung Inkubationszeit Cholera Diphterie EHEC Virusbedingte
MehrGesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Gesetzliche Besuchsverbote
Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaſtseinrichtungen gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaſtseinrichtungen
MehrEmpfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen- Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten
Kantonsärztlicher Dienst Zürcherstrasse 194a 8510 Frauenfeld Tel. 052 724 22 29 Fax 052 724 28 08 FS 05.32.01/0197/2012/001 Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen- bei übertragbaren
MehrLiebe Eltern, Stand Oktober 2015
KiTa Spatzennest Bonn e.v. Leitfaden zum Thema: Kranke Kinder im Spatzennest Liebe Eltern, Stand Oktober 2015 anbei erhaltet ihr einen Leitfaden zum Thema Kranke Kinder im Spatzennest.. Wir möchten euch
MehrInfektionsschutzgesetz - IfSG
Infektionsschutzgesetz - 6 Meldepflichtige Krankheiten Namentlich zu melden sind 1. bei Krankheitsverdacht, Erkrankung, Tod a) Botulismus b) Cholera c) Diphtherie d) humaner spongiformer Enzephalopathie,
MehrVKS AMCS. Schul-, Kindergarten, Tagesstätten oder Krippenausschluss
VKS AMCS Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz Association des médecins cantonaux de Suisse Associazione dei medici cantonali della Svizzera Associaziun dals medis chantunals da
MehrWiederzulassung. WZ, wenn 3 Abstriche negativ; (1. Abstrich 24 h nach Antibiose-Ende). Zulassung nach Krankheit
Cholera Diphtherie 6 (1), 12(1) 6 (1), 12(1) Stunden bis 5 Tage, selten länger. 2-5 Tage, selten bis zu 8 Tagen. Solange Erreger im Stuhl nachweisbar sind. Solange Erreger nachweisbar. Antibiot. Therapie
MehrMerkblatt für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter
Merkblatt für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Veröffentlichung Bundesgesundheitsblatt
MehrSPEZIFISCHE MAßNAHMEN BEI ANSTECKENDEN KRANKHEITEN
SPEZIFISCHE MAßNAHMEN BEI ANSTECKENDEN KRANKHEITEN A. Meldepflichtige Krankheiten bei Einzelfällen Krankheit Patient Kontaktperson Allgemeine Maßnahmen Diphtherie - Fernbleiben min. 14 Tage + 2 neg. Abstriche
MehrEmpfehlungen zur Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen (Stand Mai 2018)
Empfehlungen zur zu Gemeinschaftseinrichtungen (Stand Mai 2018) Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, selten länger 2-5 d, selten bis 10 d
MehrI m R he h in i i n s i ch- h Bergi g s i che h n n K reis i w ac a hs h en e n K in i d n e d r g e g sun u d n d u n u d n d s ic i he h r a uf
Im Rheinisch-Bergischen Kreis wachsen Kinder gesund und sicher auf RBK Durchfall im Kindesalter Dr. med. Sabine Salditt Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Epidemiologie Weltweit zweithäufigste Erkrankung
MehrErklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin
Gymnasium Ulricianum Aurich Anlage II Erklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin Name der Mutter: Name des Vaters: Anschrift
MehrMerkblatt für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter
Merkblatt für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Aktualisiert: Mai 2004 Veröffentlichung
Mehr"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen"
"Empfehlungen zur in Gemeinschaftseinrichtungen" Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (Relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, 2-5 d, selten bis zu 10 d 2-10d, Durchschnitt 3-4 d
MehrInhaltsverzeichnis 5. Autorenverzeichnis 16. Vorwort und Danksagung 17. Infektionsschutzgesetz (IfSG) Amöbiasis 30.
I N H A L T Inhaltsverzeichnis 5 Autorenverzeichnis 16 Vorwort und Danksagung 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 19 Allgemeines 19 Meldesystem 19 Meldepflichtige Krankheiten nach 6 IfSG 20 Meldepflichtige
MehrBitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben mit zur Schulanmeldung! Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S.
Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S.1/5) SCHÜLERDATEN Anschrift (Straße, Hausnummer, Wohnort, Telefonnummer, Email): FOTO des Kindes Geschlecht (bitte ankreuzen): Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit:
MehrEltern Info /2018
Ganztagsgrundschule Saarbrücken-Scheidt Schulstr.10, 66133 Saarbrücken Tel.: 0681 / 81 46 52 - Fax.: 0681 / 81 46 74 Mail: gscheidt@saarbruecken.de; Homepage: www.grundschule-scheidt.de Eltern Info 5 2017/2018
MehrErste Erfahrungen mit den vier neuen Meldekategorien: Mumps, Pertussis, Röteln, Windpocken
Erste Erfahrungen mit den vier neuen Meldekategorien: Mumps, Pertussis, Röteln, Windpocken Roesebeckstr. 4-6 3449 Hannover Fon 11/4- Fax 11/4-14 K. Beyrer Fortbildung für Gesundheitsaufseher, Gesundheitsassistenten
MehrWann dürfen Kinder wieder in die Gemeinschaftseinrichtung? Läuse
Wann dürfen Kinder wieder in die Gemeinschaftseinrichtung? Läuse Läuse : nach der 1. korrekten Behandlung möglich Wichtig : 2. Behandlung nach 8 Tagen Nach 34 IFSG haben Erziehungsberechtigte eine Mitwirkungspflicht
MehrInfektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden
Infektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden Hinweise fu r Mitarbeiter der unteren Aufnahmebehörden und ehrenamtliche Helfer Gesundheitsamt Cuxhaven Allgemeines Infektionsrisiko Kontakt mit Menschen:
MehrEmpfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Herausgegeben vom Robert Koch Institut, Berlin aktualisiert: April 2001 Erstveröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt
MehrBelehrung gemäß der 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) hier : Information für Sorgeberechtigten
Belehrung gemäß der 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) hier : Information für Sorgeberechtigten Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr Ihr Kind ist für das laufende Spielkreisjahr in den Spielkreis
MehrLandratsamt Waldshut Gesundheitsamt
Landratsamt Waldshut Gesundheitsamt Im Wallgraben 34, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751-865101, Fax: 07751-865199 E-mail: infektionsschutz@landkreis-waldshut.de, web: www.landkreis-waldshut.de Empfehlungen
MehrVorwort 2. Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz 3. Merkblatt Elternbrief Seite 1: Mitteilungspflicht der Eltern und sonstiger Sorgeberechtigter
Inhaltsverzeichnis Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche Ein Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und
MehrEmpfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
Anlage 6 Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Seite 1. Allgemeines................................................................... 2 3 2. Anhang......................................................................
MehrDas neue Infektionsschutzgesetz
Das neue Infektionsschutzgesetz Auswirkungen für Kindergemeinschaftseinrichtungen Dr. Völker-Feldmann/Dr. Neubert 10/2005 Ziele des Gesetzes Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten Frühzeitige Erkennung
MehrMassnahmen bei Mitarbeitenden mit infektiöser Erkrankung oder ungeschützter Exposition
Massnahmen bei Mitarbeitenden mit infektiöser Erkrankung oder ungeschützter Exposition Grundsätze... 1 Bindehautentzündung / Conjunctivitis epidemica... 1 CMV-Erkrankung... 1 Durchfall, infektiös... 1
MehrIfSG-Leitfaden. (Ausgabe 2010) für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen
Hessisches Sozialministerium IfSG-Leitfaden (Ausgabe 2010) für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen Anwendung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
MehrIfSG-Leitfaden. (Ausgabe 2007) für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen
Hessisches Sozialministerium IfSG-Leitfaden (Ausgabe 2007) für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen Anwendung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
MehrDiese Impfungen bezahlt die AOK Bremen/Bremerhaven
Die AOK übernimmt die Kosten für alle hier aufgeführten Impfungen. Diese rechnet der Arzt oder Kinderarzt direkt mit der AOK ab. Bei der Übernahme der Impfkosten richten wir uns nach der Schutzimpfungsrichtlinie
MehrÜbertragung von Infektionen. Infektionen, Impfungen, Schulauschluss. Varizellen: Epidemiologie. Varizellen. Erkrankung
Infektionen, Impfungen, Schulauschluss Varizellen Masern Meningokokken Fortbildung für Schulärztinnen im Kanton Zürich 17. März 2011 Christoph Berger Co-Leiter Infektiologie Univeristäts-Kinderspital Zürich
MehrMerkblatt für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter
Merkblatt für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Aktualisiert: Mai 2004 Veröffentlichung
MehrKrank im Kindergarten
Krank im Kindergarten Fachtagung für Leiter/Innen und Fachberater/Innen der Kindertagesstätten im LK Tübingen Landratsamt Tübingen 18.10.2012 Gesetzliche Vorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen Rainer
MehrAbt. 7 Gesundheitsamt - KV Bad Dürkheim - Infektionsschutz in Kindertagesstätten
Belehren Wer belehrt wen? 34 IfSG Belehrung der Eltern durch KGE vor Neuaufnahme über ihre Mitwirkungspflicht 35 IfSG Belehrung der Mitarbeiter durch KGE über ihre Mitwirkungsverpflichtungen zu Tätigkeitsbeginn
MehrBelehrung gemäß 35 IfSG. Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Vorbemerkung Am 01.01.2001 wurde das Bundes-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
MehrMassnahmen bei Personal mit infektiöser Erkrankung oder ungeschützter Exposition
Massnahmen bei Personal mit infektiöser Erkrankung oder ungeschützter Exposition Grundsätze... 1 Conjunctivitis epidemica... 1 CMV-Erkrankung... 1 EBV-Erkrankung... 1 Durchfall, infektiös... 1 Hepatitis
MehrInfektionsschutzgesetz / Meldepflichtige Krankheiten Anhang:
Infektionsschutzgesetz / Meldepflichtige Krankheiten Folgende Infektionskrankheiten werden u.a. im Infektionsschutzgesetz behandelt und müssen umgehend gemeldet werden: Campylobacter Cholera Diphtherie
MehrSchulverpflegung und Infektionsschutzrecht
Schulverpflegung und Infektionsschutzrecht Neben den Regelungen des Lebensmittelhygienerechts sind beim Kontakt mit Lebensmitteln auch Vorschriften des Infektionsschutzes, geregelt im Infektionsschutzgesetz,
Mehr"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen"
"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen" Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, 2-5 d, selten bis 8 d 1-8 d selten länger
MehrAktualisierte Fassung vom Juli Erstveröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt 44 (2001):
1 von 16 09.10.2014 12:07 Startseite Infektionsschutz RKI-Ratgeber für Ärzte Hinweise für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter zur Wiederzulassung in Schulen und sonstigen
Mehr53.3 Kinder- und Jugendmedizin Stand: März 2014. Wiederzulassung
Infektion Cholera Diphtherie Meldepflicht allgemein 6 (1), 12(1) 6 (1), 12(1) Impfpräventabel ja ja Inkubation Stunden bis 5 Tage, selten länger. 2-5 Tage, selten bis zu 8 Tagen. Solange Erreger im Stuhl
MehrFREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart
FREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart 1. Persönliche Daten des Teilnehmers Wohnort Geburtsdatum 2. Ferienadresse der/des Sorgeberechtigten Die Anschrift, unter welcher Sie während der Freizeit
MehrAktuelle epidemiologische Situation EHEC/HUS
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Infektionsschutz, Prävention Aktuelle epidemiologische Situation EHEC/HUS Gemeinschaftstagung Schlemmin 08. Juni 2011 Dr. med. Martina Littmann
MehrKurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten
Zentrum für Impfmedizin und Infektionsepidemiologie INFEKT - INFO Ausgabe 17 / 2011, 19. August 2011 Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten
MehrAnlass wurden die Hinweise für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter
Hinweise für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter zur Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Aktualisierte Fassung vom Juli 2006. Erstveröffentlichung
MehrInfektionskrankheiten & Impfung
& Impfung 1 - Erreger von Viren - Erkältungs krankheiten - Durchfallerkrankungen - Kinderkrankheiten z.b. Masern, Windpocken Quelle (Bilder): www.klinikticker.de; www.natur-struktur.ch, www.braunschweig.de;
MehrSchule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt
Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Telefon 0 45 35-472 Telefax 0 45 35-1561 Telefon 0 45 37-393 Fax 0 45 37-7690 Schulanmeldung / Schulanmeldung Einschulung Die Daten werden nach 30 (Schulgesetz)
MehrBelehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Vorbemerkung Der 6. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften
MehrDatenschutzrechtliche Informationspflichten gemäß DSGVO
Datenschutzrechtliche Informationspflichten gemäß DSGVO Verantwortliche Stelle für die Speicherung und Verarbeitung ist Musikschule Erlenbach-Binswangen, Kirchgasse 14, 74177 Bad Friedrichshall Wir haben
MehrInfektionskrankheiten in der Kindertagesstätte. Landkreis Fulda Fachbereich Gesundheit
Infektionskrankheiten in der Kindertagesstätte Landkreis Fulda 03.03.2015 Fachbereich Gesundheit Infektionen Krankheitserreger sind allgegenwärtig. Körpereigene Abwehr verhindert die meisten Infektionen.
MehrAktualisierte Fassung vom Juli Erstveröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt 44 (2001):
RKI - RKI-Ratgeber für Ärzte - Hinweise für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinr... Page 1 of 18 Hinweise für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter zur Wiederzulassung
MehrMenschen und Gesundheit. Medizinische Versorgung von Asylbewerbern Dr. med. Kai Dehne Facharzt für Allgemeinmedizin und öffentliches Gesundheitswesen
Menschen und Gesundheit Medizinische Versorgung von Asylbewerbern Dr. med. Kai Dehne Facharzt für Allgemeinmedizin und öffentliches Gesundheitswesen Gesundheit 1. (engl.) health; i.w.s. nach Definition
MehrKindertagesbetreuung
Kindertagesbetreuung Was ist eine Kindertagesstätte? Kindertagesstätten (kurz KiTa) sind Einrichtungen, in denen Kinder von ausgebildetem Personal (u.a. Erzieher/innen) betreut werden. Unterschieden werden
MehrSchule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt
Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Standort Nahe Standort Sülfeld Lüttmoor 5 23866 Nahe Oldesloer Straße 9 23867 Sülfeld Telefon 0 45 35-472 Telefax 0 45 35-1561 Telefon
MehrBelehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat
MehrKurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten
Infektionsepidemiologisches Landeszentrum INFEKT - INFO Ausgabe / 04, 6. Oktober 04 Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten
MehrSchnellabklärung - Kurzübersicht
1 kijufa ggmbh Krankheiten in der Kita Stand: Juli 2017 Schnellabklärung - Kurzübersicht Wir informieren die Eltern über alle Erkrankungen ab dem 3. Fall per anonymen Aushang. Ausnahme: Bei dem Gesundheitsamt
MehrEURE KINDER HABEN WIR AM LIEB- STEN.
EURE KINDER HABEN WIR AM LIEB- STEN. MASERN SIND KEIN KINDER- SPIEL. Warum Sie sich und Ihre Kinder schützen sollen. MIT DER MMR- GRATIS- IMPFUNG Foto: Corbis MASERN SIND KEIN KINDERSPIEL! Masern sind
MehrKurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten
Zentrum für Impfmedizin und Infektionsepidemiologie INFEKT - INFO Ausgabe / 00, 4. Juni 00 Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten
MehrBelehrung nach Infektionsschutzgesetz 35 und Informationen zur Ersten Hilfe - Übersicht
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz 35 und Informationen zur Ersten Hilfe - Übersicht 35 Infektionsschutzgesetz Tätigkeitsverbote, Mitteilungspflicht, Belehrungspflicht Hinweise aus 36 Infektionsschutzgesetz
MehrLeitlinien. für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Das Gesundheitsamt informiert über.. Landkreis Lüneburg D E R L A N D R A T Leitlinien für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche (Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte,
MehrBetreuungsvertrag Offene Ganztagsschule (nachfolgend OGS genannt)
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Velen-Ramsdorf e. V. Betreuungsvertrag Offene Ganztagsschule (nachfolgend OGS genannt) zwischen dem Deutschen Roten Kreuz Ortsverein Velen-Ramsdorf e. V. (nachfolgend DRK
MehrEmpfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen-Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten
Gesundheitsamt Kantonsärztlicher Dienst Ambassadorenhof 4509 Solothurn Telefon 032 627 93 71 Telefax 032 627 93 50 gesundheitsamt@ddi.so.ch www.gesundheitsamt.so.ch Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-,
MehrKindergartenatteste. Konsensempfehlung des Arbeitskreis Kindergartenatteste
Kindergartenatteste Konsensempfehlung des Arbeitskreis Kindergartenatteste Stand Februar 2017 Kindergartenatteste Konsensempfehlungen des Arbeitskreis Kindergartenatteste 2 Vorwort in den vergangenen Monaten
MehrFachtagung für Führungskräfte Kindertagesstätten - Krank im Kindergarten Wann ist ein Kind krank, wann wieder gesund? Dr. med. Frieder Wenk, Tübingen
Fachtagung für Führungskräfte Kindertagesstätten - Krank im Kindergarten Wann ist ein Kind krank, wann wieder gesund? Dr. med. Frieder Wenk, Tübingen Wiederzulassungskriterien für Gemeinschaftseinrichtungen
MehrHausordnung Arbeiterwohlfahrt
Hausordnung Arbeiterwohlfahrt Kindertagesstätte Kinderland Die Hausordnung ist für alle Kinder und deren Eltern gedacht, die unsere Kita besuchen. Sie ist verbindlich und Bestandteil des Betreuungsvertrages.
MehrAnmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren
1. Angaben zum Kind Name / Vorname geboren am geboren in Straße, PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Gemeinde Neustetten Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren Konfession (freiwillige Angabe)
MehrBenutzungsordnung für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld. vom
vom 05.05.08 Aufgrund des 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.10.2007
MehrBelehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschafteinrichtungen
Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschafteinrichtungen Vorbemerkung Am 1.1.2001 wurde das Bundes-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgelöst.
Mehrimpfen-info.de infektionsschutz.de 1 von :41 Kontrastansicht Gebärdensprache Leichte Sprache
impfen-info.de infektionsschutz.de Kontrastansicht Gebärdensprache Leichte Sprache Händewaschen Hygienetipps Erregersteckbriefe Krankheitsbilder Wissenswertes Service Suche... 1 von 7 18.08.15 15:41 Sie
MehrInfektionsschutz. Leitlinien für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Infektionsschutz Leitlinien für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche Das Gesundheitsamt informiert gemäß 33-36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts
MehrHelferkreis Asyl Ottobrunn/Hohenbrunn
Helferkreis Asyl Ottobrunn/Hohenbrunn 20.01.2016 Spezialthema: Aktuelle Impfempfehlungen für Helfer, allgemeine Hygienemaßnahmen Referentin: Frau Dr. Hainz Nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts vom November
MehrAnlage 1 Spezielle Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Infektionen
Anlage 1 Spezielle Hygienemaßnahmen zur Verhütung Fachbereich Gesundheit Infektionsschutz/Hygiene Seite 1 Cholera....................................................... 2 2 Diphtherie.....................................................
MehrCoups d oeil aus der Infektiologie
Infektionskrankheiten in der Praxis 2. Dezember 2017 Coups d oeil aus der Infektiologie Dr. med. Aline Wolfensberger, OAe Ein 41-jähriger Elektriker Vorstellung am Anfang September auf dem Notfall Anamnese
MehrEmpfehlungen Ausschluss von infektiös erkrankten Kindern in Kinderhort /Schule
Empfehlungen Ausschluss von infektiös erkrankten Kindern in Kinderhort /Schule Zustand des Kindes... 1 Allgemeine Überlegungen zur Übertragung und Prävention... 1 Krankheiten ohne Ausschluss... 1 Krankheiten
MehrGrundschule Eggebek - Schüleraufnahmebogen Klassenstufe 1 -
Grundschule Eggebek - Schüleraufnahmebogen Klassenstufe 1 - Dieser Aufnahmebogen enthält Daten, die gemäß 30 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) erhoben werden. Die Erhebung und
MehrGesundheitsamt Uelzen - Lüchow-Dannenberg Die Geschäftsführerin
Gesundheitsamt Uelzen - Lüchow-Dannenberg Die Geschäftsführerin Belehrung gemäß 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wer muss belehrt werden? Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen,
MehrCholera. Erreger. Verbreitung. Infektionsweg/Infektionsdosis. Dauer der Ansteckungsfähigkeit. Dauer der Inkubation. Klinik
Erreger Vibrio cholerae - ein gramnegatives, kommaförmiges Bakterium, das das sogenannte -Toxin bildet. Anhand von Oberflächenantigenen wird es in verschiedene Gruppen eingeteilt. Die Gruppen O1 und O139
MehrSchulordnung. Christophorus-Schule. im Heilpädagogischen Zentrum
Schulordnung Christophorus-Schule im Heilpädagogischen Zentrum Liebe Eltern, Ihr Kind ist jetzt Schüler/in der Christophorus- Schule. Wir freuen uns über die Aufnahme in unsere Gemeinschaft und werden
MehrAufnahmeantrag für die Kindertagesstätten der Gemeinde Alheim
Aufnahmeantrag für die Kindertagesstätten der Gemeinde Alheim Angaben zum Kind Name des Kindes geboren am Straße Wohnort Angaben zu den Erziehungsberechtigten Mutter Vater wie Kind oder... wie Kind oder...
MehrGemeinde Neu-Eichenberg
1 Gemeinde Neu-Eichenberg Betreuungsvertrag für die Kindertagesstätte Kleine Eichen Zwischen dem/den Personensorgeberechtigten Personensorgeberechtigte/r Name: Vorname: Straße: PLZ, Ort: Tel. priv. Tel.
MehrErkrankung Material Infektionsweg Persönlicher Schutz Maßnahmen
AIDS-Vollbild HIV+(positiv) Blut, Sperma, Muttermilch, Liquor, Vaginalsekret Blut-Kontakt mit über offene (evtl. unbemerkte!) Wunden ggf. Mund-Nase-Schutz und Schutzbrille Amöbenruhr Fäkal-orale Schmierinfektion
Mehr