Rechte von Kindern in NRW stärken
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- Bernt Armbruster
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1 16 STELLUNGNAHME 16/4134 A04 Rechte von Kindern in NRW stärken Stellungnahme VAMV NRW zu Punkt III Ein Recht auf ein Leben ohne Armut Der Verband allein erziehender Mütter und Väter, Landesverband Nordrhein-Westfalen (VAMV NRW) bedankt sich für die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend am 12. September Diese Stellungnahme beschränkt sich auf Ausführungen zum Punkt III der Drucksache 16/12116 Ein Recht auf ein Leben ohne Armut! Das Recht auf ein Leben ohne Armut leitet sich für Kinder aus Art. 27n UN- Kinderrechtskonvention ab, der das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard anerkennt. Man kann Kinderarmut nicht isoliert von Elternarmut betrachten, mit der sie eine unauflösbare Einheit bildet. 1 In Deutschland wachsen 24% der Kinder in einer Familie auf, die armutsgefährdet ist oder Leistungen nach dem SGB II bezieht. 2 Dabei lebt die Hälfte dieser Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil, 3 obwohl der Anteil der Einelternfamilien an den Familien insgesamt (nur) ein Fünftel ausmacht. In NRW sind 19,1% der Familien Einelternfamilien. 4 90% der Alleinerziehenden sind Frauen. Die SGB-II-Bezugsquote von Einelternfamilien in NRW beträgt 46,3%, und liegt damit nicht nur deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 37,6%, sondern ist auch fast fünfmal so hoch wie die SGB-II-Bezugsquote der Paarfamilien in NRW (9,7%). 5 Das Armutsrisiko von Alleinerziehendenfamilien ist bundesweit seit 2005 um 6,6% gestiegen, während das Risiko der Paarfamilien um 11,7% sinken konnte. 35% der alleinerziehenden Eltern im SGB-II- Bezug sind AufstockerInnen: Sie beziehen Hartz 4, weil ihre Erwerbstätigkeit den Bedarf der Familie nicht decken kann. Zudem verfügen etwa 60% der alleinerziehenden Mütter im SGB- II-Bezug über keinerlei Ersparnisse, so dass sie alle anfallenden Kosten aus den Regelleistungen bestreiten müssen. Die Kinderarmut in Einelternfamilien ist strukturell bedingt und kann auch nur durch strukturelle Maßnahmen bekämpft werden, damit die Kinder ihr Recht auf ein Leben ohne Armut realisieren können. 1 Sell: Schritte zur Verringerung und Verhinderung von Familienarmut bei Alleinerziehenden. In: VAMV Bundesverband: Ohne Alternative: Arm, ärmer, alleinerziehend. Dokumentation der VAMV Fachtagung in Saarbrücken Landtag NRW, Drucksache 16/ Lenze/Funcke: Alleinerziehende unter Druck, Bertelsmann Stiftung, MFKJKS: Familienbericht NRW, Lenze/Funcke 2016.
2 Seite 2 Die Armut in Einelternfamilien hat Ursachen, die einzeln und im Zusammenspiel miteinander wirken: 6 Die Zahlungssituation von Kindesunterhalt ist verheerend. Der Unterhaltsvorschuss gleicht fehlenden Kindesunterhalt nur begrenzt aus. Alleinerziehende zu 90% weiblich können den ausbleibenden Unterhalt mit ihrer Erwerbstätigkeit meist nicht ausgleichen, weil sie als Frauen und Mütter eine Situation auf dem Arbeitsmarkt vorfinden mit Beschäftigungen in instabilen oder befristeten Arbeitsverhältnissen im Niedriglohnsektor oder in den sogenannten frauentypischen Branchen im Dienstleistungs- und Pflegebereich. Die Betreuungszeiten der Regelbetreuung reichen für einen existenzsichernden Arbeitsumfang nicht aus. Randzeitenbetreuung wird nicht angeboten. Familien- und ehepolitische Leistungen kommen nicht an, weil Teile des Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrechts nicht gut aufeinander abgestimmt sind oder sich widersprechen. Kurz: Einelternfamilien fallen oftmals durchs Raster. Maßnahmen gegen Kinderarmut in Einelternfamilien Kindesunterhalt besser durchsetzen Kinder haben ein Recht auf Unterhalt durch ihre Eltern. Dabei leistet der alleinerziehende Elternteil seinen Beitrag durch Betreuung und Erziehung, der andere Elternteil durch Barunterhalt. 7 Die Höhe des Mindestunterhalts orientiert sich am sächlichen Existenzminimum des Kindes. 75% der Kinder von Alleinerziehenden erhält diesen Mindestunterhalt allerdings entweder gar nicht (50%) oder in unzureichender Höhe (25%). 8 Dies ist eine wesentliche Ursache für Kinderarmut in Einelternfamilien. Warum dies so ist, ist unbekannt, da keine Forschung zu den Gründen nichtgezahlten Unterhalts vorliegt. Hier herrscht dringender Nachholbedarf, um geeignete Maßnahmen einleiten zu können, die Kindesunterhaltsansprüche besser durchzusetzen. Die Beistandschaften in den Jugendämtern Fachdienste der wirtschaftlichen Jugendhilfe, die ähnlich wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Realisierung von Kindesunterhalt helfen sollten gestärkt werden. 9 Dies bezieht sich zum einen auf eine personelle Aufstockung der Fachdienste und zum anderen auf eine verbesserte 6 VAMV Bundesverband: Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 14. März 2016 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages zur Lebenssituation Alleinerziehender und ihrer Kinder. (VAMV, 2016a) Abrufbar unter: Asmus/Papst: Armut Alleinerziehender. In: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband: Zeit zu handeln. Bericht zur Armutsentwicklung in Deutschland S. 27 f ff BGB 8 Hartmann: Unterhaltsansprüche und deren Wirklichkeit. Wie groß ist das Problem nicht gezahlten Kindesunterhalts? SOEPpapers 660, Der VAMV NRW hat sich gemeinsam mit dem VAMV Bundesverband im Jahr 2014 intensiv mit der Beistandschaft beschäftigt. Eine Befragung unter Alleinerziehenden zu ihren Wünschen und Erfahrungen mit dem Fachdienst und den daraus abgeleiteten Verbandsempfehlungen ist abrufbar unter: Ergebnisse%20einer%20Befragung%20unter%20Alleinerziehenden.pdf
3 Seite 3 Qualifizierung, Fortbildung und Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da nicht alle Alleinerziehenden die Beistandschaft überhaupt kennen, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Öffentlichkeitsarbeit der Fachdienste gelegt werden. Der VAMV NRW hat im Frühjahr 2016 eine vom MFKJKS geförderte Kampagne Holen Sie sich Beistand gestartet, um Alleinerziehende auf die Möglichkeit einer Beistandschaft hinzuweisen und sie zu einer Einrichtung zu ermutigen. Insgesamt sollten Maßnahmen ergriffen werden, die ein gesellschaftliches Umdenken einleiten, dass Unterhaltsentzug kein Kavaliersdelikt ist, sondern nach 170 StGB eine Straftat darstellt. Unterhaltsvorschuss ausbauen Kinder, deren Anspruch auf Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise realisiert wird, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben rund Kinder Unterhaltsvorschussleistungen bezogen. 10 Unterhaltsvorschuss senkt das Armutsrisiko für Empfängerhaushalte um 6%, 11 und unterstützt zudem die Erwerbstätigkeit, da er als Leistung für das Kind einkommensunabhängig und anrechnungsfrei gewährt wird. Der Unterhaltsvorschuss als Ausfall- oder Ersatzleistung kompensiert den ausbleibenden Kindesunterhalt allerdings nur begrenzt, da ein Kind lediglich für bis zu 72 Monate Anspruch hat und nur solange es unter 12 Jahre alt ist. Außerdem liegt die Höhe des Unterhaltsvorschusses für beide Altersgruppen (0-5 und 6-11 Jahre) jeweils um 94 Euro unterhalb des Mindestunterhalts, bedingt durch den vollen Kindergeldabzug. Unterhaltsvorschuss deckt also in keinem Fall das sächliche Existenzminimum des Kindes. Aufgrund der hohen armutsreduzierenden Bedeutung des Unterhaltsvorschuss sollte die Leistung allen unterhaltsberechtigten Kindern zu Gute kommen. Unterhaltsvorschuss sollte analog zum Unterhaltsanspruch bis zum Ende der Erstausbildung, mindestens bis zum 18. Lebensjahr bezogen werden können. Die Höhe des Unterhaltsvorschuss sollte sich am Mindestunterhalt als sächliches Existenzminimum des Kindes orientieren. Die jetzige vollständige Anrechnung des Kindesgeldes auf den Unterhaltsvorschuss ist systemwidrig und sollte auf eine hälftige Anrechnung wie beim Unterhalt umgestellt werden. Adressat im Bemühen um Begrenzungen der Mittelverwendung für die Leistung Unterhaltsvorschuss sollten nicht die Kinder Alleinerziehender sein, sondern die Barunterhaltspflichtigen (erreichbar z.b. durch verbesserten Rückgriff bei Leistungsfähigkeit, etwa durch Ausschöpfung der verbesserten Möglichkeit des Kontoabrufverfahrens 12, das bislang erst in 1,7% der Fälle angewandt worden ist). 10 Bundestagsdrucksache 18/ Lenze/Funcke, Lenze/Funcke, 2016.
4 Seite 4 Familienpolitische Fehlanreize für Frauenerwerbstätigkeit abbauen Kann ein Kind sein Recht auf Unterhalt nicht beim barunterhaltspflichtigen Elternteil geltend machen, und auch keinen Unterhaltsvorschuss (mehr) beziehen, muss der alleinerziehende Elternteil die ausbleibenden Zahlungen mit der eigenen Erwerbstätigkeit auffangen. Die Erwerbs- und Erwerbseinkommenssituation von alleinerziehenden Müttern ist sehr oft geprägt von der ehemals zu zweit getragenen Arbeitsteilung in Ehe oder Partnerschaft. 13 Werden für Eheleute durch familienpolitische Leistungen Anreize für traditionelle Arrangements gesetzt, ist das mittelbar eine Familienpolitik, die Alleinerziehenden später zum Nachteil gereicht. Zu nennen wären hier das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Ehegattenmitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jeweils für sich aber noch mehr in Kombination setzen diese beiden Leistungen eindeutig einen Anreiz für Ehepaare, sich gemeinsam dafür zu entscheiden, dass die Frau ihre Erwerbstätigkeit (langfristig) reduziert und der Mann in Vollzeit für den wesentlichen Teil des Haushaltseinkommen sorgt. Die Folge: Die dann alleinerziehende Mutter kann mit ihrem (Teilzeit-)Einkommen von durchschnittlich 29,5 Stunden in der Woche (und damit immerhin rund fünf Stunden mehr als Mütter in Paarfamilien) 14 ihre Familie nicht allein ernähren. Der VAMV fordert seit Langem eine Abkehr von der Ehezentrierung der familienpolitischen Leistungen, denn dadurch werden nicht alle Familien gleichermaßen gefördert, sondern Eltern mit Trauschein bevorzugt. Zwar sieht die Verfassung den Schutz der Ehe vor, verlangt jedoch keine Schlechterstellung anderer Familienformen. Kinderbetreuung bedarfsgerecht ausbauen und Arbeitgeber zu familienorientierten Arbeitszeiten in die Pflicht nehmen Um Alleinerziehenden eine für sich und ihre Kinder existenzsichernde Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, sollte die Kinderbetreuung weiter ausgebaut werden. Hierbei sollten insbesondere Lösungen für die Randzeiten, die Wochenenden und Ferien gefunden werden, die qualitätsvoll, flächendeckend und für die Eltern kostenfrei sind. Gleichzeitig sollten Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, Arbeitszeitmodelle anzubieten, die es auch Alleinerziehenden ermöglichen, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Der VAMV NRW führt seit Oktober 2014 in der Stadt Essen ein Modellprojekt zur ergänzenden Betreuung durch, das genau diese Lösungen bieten kann. In dem Projekt Sonne, Mond und Sterne betreuen sogenannte Kinderfeen Kinder von Alleinerziehenden frühmorgens, spätabends, nachts und am Wochenende im Haushalt der jeweiligen Familie. Dies ist kindgerecht, da Kinder etwa nicht schon morgens um 5 Uhr in (zusätzliche) Einrichtungen gebracht werden müssen, sondern zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung aufwachen und ihren normalen Tagesrhythmus weiterleben können. Analoges gilt für die Abendstunden. Ein erstes Zwischenfazit ist positiv. Gut die Hälfte der bislang betreuten 13 VAMV 2016a. 14 Lenze/Funcke, 2016.
5 Seite 5 Familien konnten durch das Projekt aus dem Transferbezug des SGB-II herausgeholt werden, bzw es konnte ein konkret drohender SGB-II-Bezug verhindert werden. Eine zweite Säule des Projektes neben der Vermittlung von Betreuung ist das Coachen der Familie. Gemeinsam mit den Alleinerziehenden wird nach Lösungen gesucht, wie die ergänzend zum Regelangebot benötigte Betreuungszeit auf ein Minimum reduziert werden kann. Hier kommen beispielsweise Gespräche mit Arbeitgebern in Betracht, familienfreundlichere Arbeitszeiten anzubieten, oder auch ein Umzug näher an den Arbeitsort heran. Eine Übertragung des Modellprojektes auf andere Kommunen wäre aus Sicht des VAMV NRW sehr wünschenswert. Anrechnungsmodalitäten im Kinderzuschlag reformieren Der Kinderzuschlag ist 2005 eingeführt worden, um Familien mit geringem Erwerbseinkommen zu unterstützen, die ansonsten wegen ihrer Kinder SGB-II-Leistungen beziehen müssten. Die Leistung kommt allerdings in Einelternfamilien nicht an. Sie sind beim Bezug von Kinderzuschlag deutlich unterrepräsentiert. So sind nur 14% der Bezieherhaushalte von Kinderzuschlag Einelternfamilien. 15 Dies ist auf die Anrechnungsmodalitäten von Unterhaltsvorschuss, Kindesunterhalt und Halbwaisenrente zurückzuführen, die reformiert werden sollten. Während andere staatliche Leistungen wie Kinder- und Wohngeld anrechnungsfrei bleiben, wird der Unterhaltsvorschuss voll angerechnet. Ein ähnliches Bild ergibt sich beim Kindesunterhalt. Während innerhalb einer Abschmelzrate zu hohes Einkommen der Eltern mit 50% angerechnet wird, wird der Kindesunterhalt als Einkommen des Kindes zu 100% angerechnet, obwohl auch er letztlich Erwerbseinkommen darstellt, nämlich des unterhaltspflichtigen Elternteils. Umgangsmehrbedarf einführen Neben der Sicherstellung des Existenzminimums hat ein Kind aus einer Trennungsfamilie auch Recht auf Umgang mit dem nicht bei ihm lebenden Elternteil. 16 Die Sicherung des Existenzminimums von Kindern, die in zwei Haushalten (zumindest zeitweilig) leben, kostet mehr als bisher sozialrechtlich anerkannt. Es kommt regelmäßig zu einer Bedarfsunterdeckung, weil Fixkosten wie Telefon und Strom bei dem alleinerziehenden Elternteil weiter anfallen und auch bei Abwesenheiten des Kindes nicht eingespart werden können. Daher sollte Umgangs-Mehrbedarf in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge eingeführt werden Lenze/Funcke, BGB. 17 VAMV Bundesverband: Stellungnahme zur Neuregelung der temporären Bedarfsgemeinschaft, (VAMV 2016b). Abrufbar unter:
6 Seite 6 Systemwechsel zur Kindergrundsicherung einleiten Langfristig kann Kinderarmut nur durch die Einführung einer Kindergrundsicherung bekämpft werden. Der VAMV setzt sich seit vielen Jahren für diesen Systemwechsel ein. Eine Familienförderung, die alle Kinder gleichermaßen unterstützen will, muss ihre Leistungen unabhängig vom Einkommen der Eltern und damit außerhalb des Steuerrechts ausgestalten. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber das sächliche Existenzminimum von Kindern steuerfrei stellen. Gegenwärtig mit den Kinderfreibeträgen im Einkommenssteuerrecht geregelt, wirkt sich diese Form des Familienlastenausgleichs je nach Einkommen und Familienstand unterschiedlich aus. Der VAMV kritisiert diese Systematik. Kinder werden nicht alle gleich, sondern gemessen am Einkommen und der Familienform ihrer Eltern, behandelt. Eine Kindergrundsicherung, wie sie der VAMV fordert, sieht vor, allen Kindern, die einen Anspruch auf Kindergeld haben, eine staatliche Grundsicherung in Höhe von 604 Euro im Monat unabhängig vom Einkommen der Eltern auszuzahlen. 18 Das entspricht einem steuerlichen Kinderfreibetrag von jährlich Euro. In dieser steuerfinanzierten Leistung sollen alle kindbezogenen Transfers wie Sozialgeld, Kindergeld, Unterhaltvorschussleistungen, Kinderzuschlag und BAföG usw. zusammengefasst werden. Nicht zuletzt zielt dieser Vorschlag auf eine Entlastung der Bürokratie ab. Anspruchsinhaber der Kindergrundsicherung ist das Kind. Demzufolge könnte sie bei Grundsicherungsleistungsbezug nicht als Einkommen der Eltern gewertet werden, wie es heute z. B. beim Kindergeld im Rahmen der Bedarfsermittlung im SGB II der Fall sein kann. Essen, den Nicola Berkhoff, Vorstand 18 Der Grundbedarf für Kinder beziffert sich auf rund 604 Euro das hat der zehnte Bericht der Bundesregierung über das Existenzminimum von Kindern für 2016 errechnet.
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