SBV/USP 1. Rechte und Pflichten des Lehrmeisters. Wer sind wir. Themen. Rechte und Pflichten des Lehrmeisters

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1 Monika Schatzmann Leiterin Agrimpuls Rechte und Pflichten des Lehrmeisters Abwesenheiten, Lohnabrechnung, Zeugnis Wallierhof 15. November 2016 Wer sind wir Abteilung des Schweizer Bauernverbandes Arbeitsrecht, Ausländerregelung Praktikanten- und Arbeitskräftevermittlung Verpackungsmaterial Vom Hof Diverses: Reisen, Sprachschulen, Kurse etc. 2 Themen Rechte und Pflichten des Lehrmeisters Frei- & Ferientage, Feiertage Krankheit & Unfall Arztbesuche, Physiotherapie, Schnuppern Lohnabrechnung Arbeitszeugnis 3 SBV/USP 1

2 SBV/USP 2 Arbeitsvertragliche Grundlagen Obligationenrecht (OR) Arbeitsgesetz (ArG) Normalarbeitsvertrag (NAV) Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Lehrvertrag inkl. Beiblatt zum Lehrvertrag EKAS-Richtlinie 6508 (agritop) 4 Obligationenrecht (OR) Pflichten des Arbeitgebers Lohn: Abrechnung, Zahlungsfristen, Lohnrückbehalt Lohn bei Verhinderung der Arbeitsleistung (Art. 324) Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers (Art. 328) Freizeit, Ferien, Urlaub (Art. 329) Zeugnis (Art. 330a) Informationspflicht (Art. 330b) Pflichten des Arbeitnehmers Persönliche Arbeitspflicht (Art. 321) Sorgfalts- und Treuepflicht (Art. 321a) Rechenschafts- und Herausgabepflicht (Art. 321b) Überstundenarbeit (Art. 321c) Befolgung von Anordnungen und Weisungen (Art. 321d) Haftung des Arbeitnehmers (Art. 321e) 5 Arbeitsgesetz (ArG) Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel unübersichtlich vor allem Schutzvorschriften Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Jugendliche, schwangere Arbeitnehmerinnen Höchstarbeitszeiten, Bestimmungen über Ruhe- und Überzeit, Sonntags-, Nacht- und Schichtarbeit, Pausen usw. keine Gültigkeit in der Landwirtschaft! landwirtschaftliche Urproduktion 6

3 SBV/USP 3 Mindestalter (ArG): auch in der Landwirtschaft gültig Zulässige Tätigkeiten für Jugendliche unter 15 Jahren Ab 13 Jahre (Botengänge und leichte Arbeiten) während der Schulzeit: 3 Std. pro Tag und 9 Std. pro Woche während der halben Dauer der Schulferien: 8 Std. pro Tag und 40 Std. pro Woche während eines Berufswahlpraktikum: 8 Std. pro Tag und 40 Std. pro Woche 7 Normalarbeitsvertrag NAV Gemäss OR Art. 359 Jeder Kanton muss einen NAV für die Angestellten in der Landwirtschaft erlassen Probezeit, Kündigung, Arbeitszeit, Freizeit, Ferien, Urlaub, Lohnfortzahlung, Versicherungen usw. aber Änderungen sind gültig* (schriftliche Vereinbarung / Einzelarbeitsvertrag) * OR Art. 361 und 362 beachten 8 Frei- & Ferientage, Feiertage Beiblatt zum Lehrvertrag Punkt 3 gemäss dem Kantonalen Normalarbeitsvertrag NAV NAV Kanton Solothurn - Arbeitszeit Art. 7 tägliche Arbeitszeit 10 Stunden wöchentliche Arbeitszeit in Betrieben MIT Viehhaltung 55 Std. OHNE Viehhaltung 50 Std. Jugendliche, die das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, ist ein zusammenhängende Ruhezeit von mind. 11 Stunden zu gewähren. 9

4 SBV/USP 4 Frei- & Ferientage, Feiertage Frei- & Ferientage Art. 8 ein Freitag pro Woche, mind. zweimal pro Monat an einem Sonntag Art. 9 Ferienanspruch Jugendliche bis zum 20. Altersjahr nach vollendetem 50. Altersjahr und mind. 5 Dienstjahren für alle übrigen Arbeitnehmer 5 Wochen 5 Wochen 4 Wochen 10 Frei- & Ferientage, Feiertage Feiertage 1. August ist gemäss BV ein bezahlter Feiertag. Alle anderen Feiertage sind im ArG geregelt und die Landwirtschaft untersteht dem ArG nicht. Ausnahme, wenn im NAV die Feiertage erwähnt werden. NAV SO Art. 9, Abs. 5 Feiertage welche in die Ferien fallen, dürfen nicht mit den Ferien verrechnet werden. 11 Krankheit & Unfall Grundsatz Arbeitgeber Pflicht zur Lohnzahlung Ohne Arbeit kein Lohn Arbeitnehmer Pflicht zur Arbeitsleistung... Abweichung vom Grundsatz bei folgenden Voraussetzungen

5 SBV/USP 5 Lohnfortzahlung Gesetzliche Grundlage OR 324a / NAV SO Art. 13 Arbeitsverhinderung aus Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen Krankheit, Unfall Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Militär, Zivilschutz, Zivildienst, Zeugenaussage ) Ausübung eines öffentlichen Amtes (gewähltes Behördenmitglied, Vormund, amtlicher Beistand) Schwangerschaft 13 Anspruch auf Lohnfortzahlung NAV SO Art. 13 bis Ende 2 Dienstjahr 1 Monat 3 bis 5 Dienstjahr 2 Monate 6 bis 10 Dienstjahr 3 Monate ab 11 Dienstjahr 4 Monate. nach Ablauf der Probezeit. 14 Höhe der Lohnfortzahlung gemäss kantonalem NAV Landwirtschaft Gilt für Unfall, Krankheit, Militär, Mutterschaft und weitere Gründe: Arbeitnehmer im Monatslohn: Während der Wartefrist beträgt die LFZ bei voller Arbeitsunfähigkeit 100%. Sobald Versicherungsleistungen gewährt werden, ist mit der LFZ auf 100% auszugleichen. 15

6 SBV/USP 6 Arztbesuche, Physiotherapie OR 329 Abs. 3 Dem Arbeitnehmer sind im Übrigen die üblichen freien Stunden und Tage und nach erfolgter Kündigung die für das Aufsuchen einer andern Arbeitsstelle erforderliche Zeit zu gewähren. übliche freie Stunden = für persönliche/private Verrichtungen (Arzt, Therapien, Behörden...) NAV SO Art. 10 max. 3 Tage: eigene Hochzeit, Tod von Blutsverwandten in auf- + absteigender Linie. max. 2 Tage: Niederkunft der Ehegattin, eigener Wohnungswechsel max. einen Tag: Tod von Geschwistern. 16 Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit OR 329e Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit sowie dazugehörige Aus- und Weiterbildung zu geben nur für Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30. Altersjahr Anspruch auf eine Arbeitswoche pro Dienstjahr Arbeitnehmer muss sich mind. 2 Monate vor dem Urlaub mit dem Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Urlaubs einigen kein Lohnanspruch während dieser Zeit (= unbezahlter Urlaub) 17 Ferienkürzung OR Art. 329 b 1. aus eigenem Verschulden (Willen) bzw. aus objektiven Gründen, z.b. unbezahlter Urlaub, Naturkatastrophen vom ersten vollen Monat der Verhinderung (keine Schonfrist) 2. aus persönlichen Gründen ohne eigenes Verschulden, z.b. wegen Krankheit, Unfall, Militär vom zweiten vollen Monat der Verhinderung (1 Mt. Schonfrist) 3. wegen Schwangerschaft und Niederkunft vom dritten vollen Monat der Verhinderung (2 Mt. Schonfrist) (immer innerhalb eines Dienstjahres/Lehrjahres) 18

7 SBV/USP 7 Ferienkürzung Beginn im August September: 10 Tage krank Januar: Unfall und fällt für 40 Tage aus Juni: 15 Tage krank TOTAL Schonfrist 1 Monate «voller» Monat «Resttage» 10 Tage 40 Tage 15 Tage 65 Tage 30 Tage 30 Tage 5 Tage ½ Ferienkürzung Ferienanspruch pro Jahr pro Monat 4 Wochen pro Jahr (6 Arbeitstage x 4 Wo.) 24 Tage 2 Tage 5 Wochen pro Jahr (6 Arbeitstage x 5 Wo.) 30 Tage 2.5 Tage 19 Lohnabrechnung OR Art. 323 / Beiblatt Lehrvertrag Lohnzahlung Ende Monat OR Art. 323 b / Beiblatt Lehrvertrag Lohnabrechnung inkl. Zulagen und Abzüge Naturallohn 990 pro Monat inkl. Berufswäsche (Beiblatt Lehrvertrag) nichtbezogene Mahlzeiten rückvergüten 20 Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge Beiträge Arbeitgeber Arbeitnehmer AHV IV EO % % ALV % % Familienzulagen * % UVG Berufsunfall BU ** % UVG Nichtberufsunfall NBU ** % Krankenpflege 100 % zu Lasten AN Krankentaggeld WF 30 ** % % BVG Pensionskasse je 50 % der Prämie je 50 % der Prämie * ohne ALV Solidaritätsbeitrag für Einkommen ab ** gem. Globalversicherung Tarif Solothurn 21

8 SBV/USP 8 Bezahlung der Überstunden AHV-Lohn pro Monat : Ø Arbeitsstunden pro Monat = Stundenlohn x 1.25 Kanton Solothurn mit Viehhaltung (55 Std./Woche) Arbeitsstunden pro Jahr: 55 Std./Woche x Wochen = Arbeitsstunden pro Monat: Std./Jahr : 12 = 239 Arbeitsstd./Mt. CHF : 239 = 5.25 x 1.25 = CHF 6.55 Kanton Solothurn ohne Viehhaltung (50 Std./Woche) Arbeitsstunden pro Jahr: 50 Std./Woche x Wochen = 2607 Arbeitsstunden pro Monat: 2607 Std./Jahr : 12 = Arbeitsstd./Mt. CHF : = 5.75 x 1.25 = CHF Bezahlung nicht bezogener Freitage Formel für die Freitageentschädigung AHV-Lohn pro Monat : Ø Arbeitstage pro Monat = Lohn pro Tag NAV SO Art. 8 = ein freier Tag pro Woche Arbeitstage pro Jahr: 6 Tage/Wo. x Wochen = 313 Arbeitstage pro Monat: 313 Tage/Jahr : 12 = 26 Tage/Mt. CHF : 26 = Lohnabrechnung Personalien Arbeitgeber / Arbeitnehmer Dauer / Funktion der Anstellung Lohnzusammensetzung Grundlohn, Überstunden, nicht bezogenen Freitage, Ferienentschädigung, Gratifikation, Boni, Familienzulagen etc. Abzüge Versicherungen, Quellensteuer, Naturallohn, Vorschuss etc. Kontrolle der Frei-/Ferientage, Überstunden Unterschrift (Kopie abgeben) 24

9 Lohnabrechnung Verjährung Geldwertforderungen aus dem Arbeitsvertrag verjähren nach fünf Jahren aus diesem Grund jeden Monat eine korrekte Lohnabrechnung (inklusive Kontrolle der Arbeitszeit, Freiund Ferientage) wenn Sie doch mit Forderungen konfrontiert werden, haben Sie die notwendigen Beweismittel 25 Lohnabrechnungs-Tools Buchhaltung mit integriertem Lohnprogramm Lohnabrechnungsblock Div. Excel-Tools Solothurner Bauernverband Agro-Treuhand Thurgau LU Bäuerinnen- u. Bauernverband Bauernverband beider Basel (download) (downloads) (Personaldienstl.) (Dienstleistungen) 26 Lohnabrechnungs-Tools Speziell für Lehrlinge on/berufsbildung/ausbildnerdokumente/seiten/lehrvertraege.aspx erh_2016_2017.xls 27 SBV/USP 9

10 SBV/USP 10 Arbeitszeugnis Gesetzliche Grundlagen OR Art. 330 jederzeit, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses Leistungen und Verhalten OR Art. 346 a (Lehrlinge) Angaben über die erlernte Berufstätigkeit Fähigkeiten, Leistungen, Verhalten Arten Einfaches Zeugnis oder Arbeitsbestätigung Vollzeugnis oder qualifiziertes Zeugnis 28 Grundsätze Das Arbeitszeugnis muss..... objektiv und wahr sein.. wohlwollend formuliert sein.. charakteristisch sein (vereinzelte Verfehlungen gehören nicht ins Zeugnis).. klar und eindeutig formuliert sein.. vollständig sein 29 Vollzeugnis oder qualifiziertes Zeugnis Titel (Arbeitszeugnis, Lehrzeugnis) Personalien Name, Vorname, Geburtsdatum, ev. Bürgerort Dauer der Tätigkeit Art des Betriebes / Aufgaben 30

11 SBV/USP 11 Vollzeugnis oder qualifiziertes Zeugnis Qualifikation (Leistung) Leistungen, Leistungsbereitschaft, Fachwissen, Zuverlässigkeit, Selbständigkeit, Belastbarkeit, Vertrauenswürdigkeit, Kommunikationsfähigkeit Verhalten gegenüber Arbeitgeber / Lehrmeister, Mitarbeiter, Kunden 31 Vollzeugnis oder qualifiziertes Zeugnis Austrittsgrund Schlusssatz (Dank, Zukunftswünsche) Ort, Datum, Unterschrift 32 Einfaches Zeugnis/ Bestätigung Titel (Arbeitsbestätigung) Personalien Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort Dauer der Tätigkeit Art des Betriebes / Aufgaben / Tätigkeit Ort, Datum, Unterschrift 33

12 SBV/USP 12 Fragen? Agrimpuls, Laurstrasse 10, 5201 Brugg Telefon Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 34 weitere Informationen Versicherungen Arbeitsrecht Zeugnis (inkl. Vorlage) Merkblatt_Lehrzeugnis.pdf agritop

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