Buchhaltertagung Agro-Treuhand Sursee Zu Ihrem Vorteil!

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1 Buchhaltertagung 2014 Agro-Treuhand Sursee Zu Ihrem Vorteil!

2 13.30 Uhr Begrüssung Ruedi Amrein, Agro- Treuhand Sursee Uhr AP Erste Erfahrungen aus den Beratungen zur neuen Agrarpolitik Themen Daniel Felder, BBZN Schüpfheim Uhr Raumplanung - Mario Conca Lohnabrechnung o Welche Möglichkeiten bieten sich der Bauernfamilie Ruedi beim Amrein, Abteilungsleiter Agro-Treuhand Neu- bzw. Umbau von Wohnräumen? Verfahrenskoordination Neuigkeiten in der Raumplanung, Rawi Luzern Was bei Ausstiegs- oder kleinen Betrieben? Welchen Spielraum bezüglich äusserer Gestaltung hat der Ruedi Imgrüth Pause Landwirt? Abteilungsleitero Welche Praxis gilt bei Remisen Stellvertreter o Was wird bei der Pferdehaltung zugelassen? Bereichsleiter ABZ... o AP Was ist bei Solaranlagen zu beachten Daniel Felder, BBZN Schüpfheim Uhr Buntes Kurze Allerlei Pause Ruedi Amrein, Agro-Treuhand Verschiedenes / Fragen Uhr Lohnabrechnung Ruedi Amrein, Agro- Treuhand Sursee Uhr Verschiedenes Ruedi Amrein, Agro- Treuhand Sursee Uhr Schluss

3 AP Erste Erfahrungen aus den Beratungen zur neuen Agrarpolitik Ihr Referent: Daniel Felder, BBZN Schüpfheim

4 Raumplanung Ihre Referenten: Mario Conca, Abteilungsleiter Verfahrenskoordination Ruedi Imgrüth, Abteilungsleiter-Stellvertreter, Bereichsleiter ABZ

5 Lohnabrechnung in der Landwirtschaft Ihr Referent: Ruedi Amrein, Agro-Treuhand Sursee

6 Themeninhalt: Formelle und gesetzliche Vorschriften Lohnabrechnung inkl. Naturallohn Was muss beim Stundenlohn berücksichtigt werden? Unterschied familieneigene- und familienfremde Mitarbeiter?

7 Gesetzliche Vorschriften: Obligationenrecht OR (Arbeitsrecht) Gleichstellungsgesetz GIG Gesamtarbeitsverträge GAV Normalarbeitsverträge NAV Ausländerregelung

8 Definition Lohn: Der Lohn ist ein Entgelt für bestimmte ZEIT, während der ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft einem Arbeitgeber im Rahmen einer gegenseitigen Vereinbarung zur Verfügung stellt.

9 Lohnrichtlinien: Die Landwirtschaftlichen Angestellten unterstehen einem Normalarbeitsvertrag des jeweiligen Kantons. Die Entlöhnung richtet sich grundsätzlich nach den Lohnrichtlinien (SBV, SBLV, ABLA), wobei der Normalarbeitsvertrag des jeweiligen Kantons oder allfällige Einzelarbeitsverträge zu beachten sind. ACHTUNG: Nebenerwerb beachten (gelten andere Lohnrichtwerte für Angestellte, je nach Branche!)

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11 Lohnnebenleistungen (Naturallohn): Lebt der Arbeitnehmer in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber, so bildet der Unterhalt im Hause mit Unterkunft und Verpflegung einen Teil des Lohnes, sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist.

12 Berechnung des Naturallohns: Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht ein Zimmer sondern eine Wohnung zur Verfügung, wird der ortsübliche Mietzins im Lohn verrechnet.

13 Lohnausrichtung: Grundsätzlich ist der Lohn Ende des Monats auszurichten, sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist. Nach Massgabe der geleisteten Arbeit hat der Arbeitgeber einen Lohnvorschuss zu gewähren, sofern er dies zu leisten vermag.

14 Arbeitszeit: In den kantonalen Normalarbeitsverträgen für die Landwirtschaft ist die Arbeitszeit geregelt. In einem schriftlichen Einzelarbeitsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der NAV-Regelung abweichen (Ergänzung NAV).

15 Berechnung der Arbeitsstunden pro Monat: Wochen pro Jahr: 365 Tage : 7 Tage/Woche = Wochen/Jahr Arbeitstage pro Jahr: 5.5 Arbeitstage/Woche x Wochen/Jahr = Arbeitstage/Jahr Arbeitstage pro Monat: Arbeitstage/Jahr : 12 Monate/Jahr = Arbeitstage/Monat Arbeitszeit pro Monat: 23.9 Tage/Monat x 10 Stunden/Tag = Stunden/Monat

16 Definition Überstunden: Als Überstunde gilt jede Arbeitsleistung im Interesse des Arbeitgebers, die über die verabredete oder übliche Arbeitszeit hinaus erbracht wird. (OR 321c); Die Überstunden können angeordnet werden, sofern; diese notwendig und zumutbar sind und der Arbeitnehmer diese zu leisten vermag; der Arbeitnehmer sich damit einverstanden erklärt; diese für einen angemessenen Zeitraum angeordnet werden.

17 Lohnzuschlag Überstundenauszahlung: Wird die Überstundenarbeit nicht durch Freizeit im gleichen Umfang ausgeglichen und nichts anderes schriftlich vereinbart, so muss für die Überstundenarbeit ein Lohnzuschlag von 25 % entrichtet werden. Soll kein Zuschlag von 25 % auf Überstunden bezahlt werden, muss dies in einem Einzelarbeitsvertrag schriftlich geregelt werden.

18 Überstundenauszahlung: Brutto-Monatslohn x 1.25 Durchschnitt mittlere Arbeitsstunden Beispiel: CHF 3140 : 239h x 1.25 = CHF / h

19 Freitage / Feiertage: Einen freien Tag pro Woche (i.d.r. Sonntag) 1. August Alle anderen Feiertage sind im ArG geregelt (und Landwirtschaft untersteht nicht ArG) Offizielle Feiertage sind wie Sonntage zu behandeln (lokale Unterschiede)

20 Personalien Arbeitgeber und Arbeitnehmer Abrechnungsdauer / Funktion Lohnzusammensetzung (Grundlohn, Überstunden, Ferienentschädigung) Abzüge (Versicherungen, Quellensteuer, Naturallohn etc.) Kontrolle Ferien- und Überstunden Unterschrift

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23 Unterschied Barlohn zum Bruttolohn ist der verrechnete Naturallohn, der auch Lohnbestandteil ist!

24 Links für Lohnabrechnungen und Arbeitshilfen: LBV; / Dienstleistungen / Personalvermittlung SBV; / Aktuell / Downloads / Treuhand Agro-Treuhand Sursee; / Downloads

25 Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Lohnausweis Jährlich Gilt für Schweizer und für Ausländer Eine Aufteilung auf mehrere Lohnausweise ist unzulässig

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27 Steuerpflichtige Einkünfte: Monatslohn / Stundenlohn inkl. Naturallohn 13. Monatslohn, Gratifikation, Provision Überstunden, Ferienauszahlungen Familienzulagen Bargeschenke Verwendung Geschäftsauto für privat Erwerbsausfallentschädigungen (Taggelder etc.)

28 Nicht steuerpflichtige Einkünfte: Spesenentschädigung als Auslagenersatz Naturalgeschenke bis CHF 500 pro Ereignis Privatgebrauch Mobiltelefon Zwischenverpflegung am Arbeitsort Arbeitskleider Halbtax-Abo usw.

29 Was ist bei der Stundenlohnabrechnung zu beachten? Problem: nicht jeder Monat hat gleichviele Tage / Wochen Lösung: Durchschnitt nehmen Feiertage abziehen Ferien werden nicht berücksichtigt, da während Ferien normaler Lohn bezahlt wird Kanton Luzern; 239 Arbeitsstunden pro Monat

30 Berechnung Stundenlohn: Arbeitsstunden pro Jahr: 55 Std./Wo. x Wochen = Stunden / Jahr Arbeitsstunden pro Monat: Stunden/ Jahr : 12 = 239 Arbeitsstunden pro Monat

31 Ferien müssen grundsätzlich bezogen werden und dienen der Erholung. Ausnahme: kurze bzw. unregelmässige Arbeitsverhältnisse wie Stundenlöhner/Aushilfen: 4 Wochen 8.33 % vom Bruttolohn 5 Wochen 10.64% vom Bruttolohn Ferienentschädigung muss separat in der Lohnabrechnung aufgeführt werden! (Zuschlag für 13. Monatslohn wäre 8.33 % vom Bruttolohn, dies ist jedoch in der Landwirtschaft nicht üblich!)

32 Beispiel Stundenlohnabrechnung Stundenlohn Zuschlag 13. Monatslohn (8.33%) 1.45 Feiertagsentschädigung (2.27%) 0.40 Ferienentschädigung 5 Wochen (10.64%) 1.85 AHV-pflichtiger Lohn 21.15

33 Sonderfall Landwirtschaft Mitarbeitende Familienmitglieder Für die mitarbeitenden Familienmitglieder gelten die selben Versicherungsobligatorien wie für selbstständigerwerbende Landwirte Wer zählt zu den mitarbeitenden Familienmitgliedern? Ehegatte des Betriebsleiters Verwandte des Betriebsleiters in auf- und absteigender Linie (Kinder, Enkel, Eltern, Grosseltern) Schwiegersöhne und Schwiegertöchter, die den Landwirtschaftsbetrieb voraussichtlich übernehmen werden

34 Versicherungsobligatorien in der Landwirtschaft

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36 Verjährung von Lohnforderungen aus dem Arbeitsvertrag nach 5 Jahren Als Beweismittel dient die Lohnabrechnung und der Lohnausweis Kontrolle der eigenen Lohnausweise aus auswärtigen Arbeitstätigkeiten nicht vergessenen! Einzahlung der AHV-Beiträge kann durch Bestellung eines persönlichen Kontoauszugs bei der AHV kontrolliert werden (sog. Auszug aus individ. Konto)

37 Buntes Allerlei Ihr Referent: Ruedi Amrein Kontoabgleich bei Cash und e-banking

38 Buntes Allerlei Kampagne mit Controlling:

39 Neuer Mitarbeiter Seit 2. Dezember 2013 als Mandatsleiter bei der Agro-Treuhand Sursee tätig Führt eigenen Landwirtschaftsbetrieb Agro-Kaufmann und Meisterlandwirt

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41 Agro-Treuhand Sursee - Von Bauern für Bauern Twin-Treuhand Sursee Ihr Partner für KMU

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