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1 "Solar-Beteiligungs-Check" In Deutschland ist die Investition in eine Solarstromanlage eine ebenso lukrative wie sichere Kapitalanlage. Der von der Solarstromanlage produzierte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und gemäß Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) über 20 Jahre hinweg zu einem festgeschriebenen Preis vergütet. Wer kein eigenes Haus besitzt, kann sich an einem der vielen Solarfonds beteiligen und so "auf fremden Dächern" Sonne und Rendite ernten. Immer mehr Unternehmen bieten solche Möglichkeiten für solare Kapitalanlagen auf fremden Dächern oder Freiflächen an. Aber auch hier ist natürlich nicht alles Gold, was glänzt. Daher sollte man sich vor einer Investition anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen genau informieren, ob das Projekt tatsächlich seriös und die versprochene Rendite realistisch ist. Manch ein Anbieter rechnet die Angaben schön, andere gehen sehr konservativ und vorsichtig mit Prognosen um. Worauf muss der Anleger bei der Prüfung der Beteiligungsunterlagen besonders achten? Hier einige wichtige Tipps: 1. Verkaufsprospekt Damit man Kapital in ein Solarprojekt investiert kann, muss in einem sogenannten Verkaufsprospekt detailliert über das Projekt informiert werden. Dieser Verkaufsprospekt hat gewisse Standards einzuhalten, um eine seriöse Information und damit eine begründete Entscheidung zu ermöglichen. Folgende Elemente sollten in einem Verkaufsprospekt auf jeden Fall enthalten sein: Angaben zu Standort, Leistung und technischen Komponenten Gesellschaftsvertrag Investitionsplan über 20 Jahre Angaben zu den Risiken der Kapitalanlage Erklärung zur Prospekthaftung 2. Investitionsangebot Die Mindesthöhe, mit der man sich an einem Solarfonds beteiligen kann, ist sehr unterschiedlich. Zum Teil sind Beteiligungen schon ab möglich. Wichtig für die eigene Entscheidung ist jedoch, dass bei der Kalkulation alle anfallenden Kosten berücksichtigt werden. So werden neben dem Betrag für den Solarfondsanteil häufig noch zusätzliche Bearbeitungs- und Verwaltungsaufschläge in Form eines Agio erhoben. Hier ist jeweils zu klären, ob das Agio in der Renditeberechnung des Beteiligungsprospektes bereits enthalten ist o- der nicht. Der Aufschlag sollte jedoch 3% grundsätzlich nicht übersteigen. In manchen Investitionsplänen ist ferner eine Nachschusspflicht des Investors in späteren Jahren vorgesehen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Investor in den kommenden Jahren entstehende Liquiditätslücken durch weitere Zahlungen auffängt. Diese Zusatzzahlungen sind in der eigenen Renditekalkulation natürlich mit zu berücksichtigen.

2 2 3. Gesellschaftsvertrag Für das Angebot einer Solarbeteiligung gibt es verschiedene Möglichkeiten bei der Wahl einer geeigneten Rechtsform für die Gesellschaft. Diese haben unterschiedliche Vor- und Nachteile: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Vorteil: geringer Verwaltungsaufwand Nachteil Investoren haften mit ihrem gesamten Privatvermögen Hinweis: Aufgrund des hohen Haftungsrisikos ist eine Beteiligung an einer GbR nur zu empfehlen, wenn es sich um einen kleinen Kreis von Anlegern handelt, die sich untereinander kennen und vertrauen. GmbH & Co. KG Vorteil: Die Haftung der Anleger ist auf die Höhe ihrer Einlage (Kommanditistenanteil) begrenzt. Nachteil: Höherer Verwaltungsaufwand, daher nur bei größeren Fonds/Solarstromanlagen sinnvoll. Hinweis: Diese Rechtsform ist die mit Abstand häufigste und am besten geeignetste. Stiller Gesellschafter einer GmbH Vorteil: Die Haftung der Anleger ist auf die Höhe ihrer Einlage (Gesellschafteranteil) begrenzt. Nachteil: Man ist häufig nicht nur an einem konkreten Solarprojekt beteiligt, sondern investiert in ein am Markt mit Beteiligungsangeboten tätiges Unternehmen. Häufig können daher auch die Solarprojekte noch nicht alle im Detail bekannt werden, sondern es werden Rahmenvorgaben für die einzelnen Solarprojekte angegeben. Auch ist es möglich, dass das Unternehmen noch weitere Geschäftstätigkeiten eingeht. Damit wird das Risiko größer, die erwartete Rendite zu erzielen. 4. Angaben zu Standort, Leistung und technischen Komponenten Der Verkaufsprospekt muss alle wichtigen Informationen enthalten, um das Solarprojekt eindeutig zu identifizieren, in der Regel ist dies der Standort des Solarprojektes. Die genaue Benennung ist wichtig, um die Plausibilität der Ertragsprognosen zu überprüfen. Die Ertragsprognose sollte entweder auf einem unabhängigen Gutachten oder auf belegbare Erfahrungswerte vergleichbarer Solarstromanlagen in unmittelbarer Nähe beruhen. Von diesen Ausgangswerten ist ein Sicherheitsabschlag von mindestens 5% vorzunehmen. Außerdem sollte der Verkaufsprospekt Angaben über die verwendeten Module und damit verbundene Produktgarantien enthalten. Bei Solarstrommodulen gibt der Hersteller heute allgemein eine Leistungsgarantie von 90% in den ersten 10 Jahren und 80% für die Jahre 11 bis 20. Außerdem ist eine Leistungstoleranz, d.h. eine Abweichung von der angegebenen zur tatsächlichen Leistung der Module, von höchstens 3% tolerabel. 5. Dachnutzungsvertrag Für die Nutzung der Dach- oder Freifläche wird mit dem Eigentümer ein entsprechender Nutzungsvertrag abgeschlossen. Der Abschluss des Nutzungsvertrages ist Aufgabe des Anbieters der Solarbeteiligung und sollte bei Herausgabe des Verkaufsprospektes bereits erfolgt sein. Der Nutzungsvertrag muss folgende Elemente auf jeden Fall enthalten: - Nutzungsdauer mindestens 20 Jahre - Im Falle eines Verkaufs des Gebäudes oder Grundstücks ist der Nutzungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer zu übertra-

3 3 gen. Alternativ ist auch eine andere, für den Investor wirtschaftlich unschädliche Lösung möglich. - Einräumung einer erstrangigen persönlichen Dienstbarkeit durch den Dacheigentümer, die im Grundbuch eingetragen wird. Dies ist für den Fall einer Insolvenz des Eigentümers wichtig und kann daher bei kommunalen Gebäuden/Freiflächen entfallen. 6. Investitionsplan Zentraler Inhalt des Verkaufsprospekts ist der Investitionsplan. Auf den in ihm enthaltenen Angaben basiert die gesamte Renditeerwartung des Beteiligungsangebotes. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren für die Beteiligung an einem Solarfonds ist natürlich eine konservative Prognose deutlich seriöser als die Annahme allzu optimistischer Werte oder die Nichtberücksichtigung möglicher Kostenfaktoren. Im einzelnen ist auf folgende Punkte daher besonders zu achten: Degradation Die Solarstrommodule verlieren im Laufe der Jahre etwas an Leistungsfähigkeit. Dieser verminderte Stromertrag muss sich bei der Annahme der jährlichen Stromerlöse wiederspiegeln. In der Regel wird eine Degradation von 0,5 % bis 1 % p.a. angenommen. Indexierung der Kosten Die Kosten für Wartung, Fernüberwachung, Versicherung etc. unterliegen im Verlauf der nächsten 20 Jahre einer natürlichen Preissteigerung. Diese Kostensteigerung sollte daher auch in der Investitionsrechnung berücksichtigt werden. Restwert der Solarstromanlage Normalerweise wird eine Solarstromanlage über 20 Jahre hinweg abgeschrieben. Der Restwert der Solarstromanlage ist nach 20 Jahren also buchhalterisch gleich 0. Die gesicherte Vergütung gemäß EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist ebenfalls über einen Zeitraum von 20 Jahren planbar. Bisweilen kommt es jedoch vor, dass Anbieter von Solarfonds einen buchhalterischen Restwert der Solarstromanlage nach 20 Jahren annehmen, der größer als 0 ist. Das bedeutet wirtschaftlich zweierlei: Einerseits lässt sich innerhalb der ersten 20 Jahre eine größere Rendite für die Anleger ausweisen; andererseits ist die Investition der Solarstromanlage aber nach Ablauf der gesicherten Einspeisevergütung gemäß EEG noch gar nicht vollkommen erwirtschaftet. Da man aber über die Vergütung des Solarstroms ab dem 21. Jahr heute keine seriösen Angaben machen kann, begibt man sich hier also auf wirtschaftlich sehr dünnes Eis. Letztlich ist nicht sichergestellt, ob das Engagement der Investoren nicht doch statt in einem erhofften Plus in einem Verlust endet. Auch der Versuch, heute bereits die Zusage eines Käufers für die Solarstromanlage zum verbleibenden Restwert nach 20 Jahren in die Investitionsrechnung einzuplanen, ist mit Vorsicht zu genießen. Zum einen stellt sich die Frage, ob der Käufer in 20 Jahren überhaupt noch existiert, zum anderen ist nicht sicher, ob sein Vermögen in 20 Jahren ausreicht, die Solarstromanlage zu erwerben. Eine seriöse Investitionsrechnung wird daher immer einen Restwert der Solarstromanlage nach 20 Jahren von 0 annehmen, d.h. die Solarstromanlage vollständig abschreiben. Versicherung Die Solarstromanlage muss mit einer ausreichenden Betreiberhaftpflichtversicherung sowie einer Multiriskversicherung versichert sein, damit das finanzielle Risiko bei Schäden durch Unwetter, Vandalismus, Diebstahl etc. nicht zu Lasten der Investoren geht.

4 4 Wartungskosten Die Kosten für die Wartung einer großen Solarstromanlage betreffen bei guter Bauweise in den ersten Jahren nur die jährliche Sichtkontrolle eines Fachbetriebs. Ab dem 10. Jahr sollten jedoch Kosten für kleinere Wartungsarbeiten sowie Rückstellungen für den Austausch des Wechselrichters eingeplant sein. Außerdem sollte eine Fernüberwachung einkalkuliert sein, damit mögliche Unterbrechungen der Stromproduktion schnell erkannt und beseitigt werden können. Abbau der Solarstromanlage Die Nutzung einer Dach- oder Freifläche zur Installation einer Solarstromanlage erstreckt sich über mindestens 20 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit muss die Solarstromanlage im "schlimmsten Fall" wieder abgebaut und entsorgt werden. Im günstigsten Fall kann der Nutzungsvertrag verlängert werden oder es findet sich ein Käufer für die Solarstromanlage. Eine saubere Kalkulation enthält daher auch mögliche Kosten für den Abbau der Solarstromanlage. Werbungskosten Für die Akquise von Anteilseignern bzw. Investoren müssen Werbeprospekte gedruckt und versandt werden. Außerdem fallen eventuell Kosten für Veranstaltungen, Anzeigen oder andere Werbemaßnahmen an. Diese Kosten müssen im Investitionsplan berücksichtigt sein. Entweder sind Sie in den Kosten der Solarstromanlage enthalten oder werden einzeln ausgewiesen. Hier ist insbesondere nach dem ersten Jahresabschluss von den Investoren darauf zu achten, ob diese Beträge auch tatsächlich eingehalten werden. Ein vergrößertes Werbebudget schmälert den Gewinn der Investoren. 7. Angaben zur Rendite Für die Renditeangaben bei solaren Beteiligungsprojekten wird häufig der sog. "interne Zinsfuß" angewendet. Der interne Zinsfuß ist eine von zahlreichen Methoden der Investitionsrechnung und hat sich als ein Verfahren zur Beurteilung von Investitionen durchgesetzt. Die mit der Methode des internen Zinses ermittelte Rendite trifft jedoch lediglich eine Aussage über die Verzinsung des durchschnittlich während der Beteiligungsdauer gebundenen Kapitals, nicht über die Verzinsung der ursprünglich eingesetzten Bareinlage. Sie ist daher auch nicht mit der Verzinsung anderer Kapitalanlagen (z. B. Bundesschatzbriefe) vergleichbar, bei denen sich das gebundene Kapital nicht ändert. Bei der Berechnung mit der Methode des internen Zinsfusses wird unterstellt, dass sämtliche Kapitalrückflüsse aus der Beteiligung (bei Solarbeteiligungen also insbesondere die Einspeisevergütung) zu einem Zinssatz in Höhe des internen Zinses am Kapitalmarkt wieder angelegt werden können. Einen ganz entscheidenden Einfluss auf die prognostizierte Rendite für den Anleger hat daher die im Verkaufsprospekte gemachte Angabe, zu welchem Zinssatz man annimmt, den vorhandenen Liquiditätsbestand der Gesellschaft anlegen zu können. Hier sollte angesichts der heutigen Zinssituation keinesfalls ein höherer Zinssatz als 2,5% angenommen werden. Freiburg, im April 2004 Dr. Harald Schützeichel Stiftung Solarenergie e.v. Weberstr. 10 D Merzhausen

5 5 Bewertungsbogen (Checkliste) Mit dem Bewertungsbogen können die wichtigsten Kriterien für den Einstieg bei einem solaren Beteiligungsangebot anhand der erhaltenen Unterlagen geprüft werden. Für die Beantwortung mancher Fragen wird es vermutlich erforderlich sein, den beigefügten Fragebogen an den Anbieter des Solarfonds mit der Bitte um Antwort zu schicken. + Bewertung 1. Verkaufsprospekt Alle genannten Elemente sind im Verkaufsprospekt Elemente fehlen oder es gibt überhaupt enthalten keinen Verkaufsprospekt 2. Investitionsangebot Agio bzw. Verwaltungsgebühr nicht vorhanden Agio bzw. Verwaltungsgebühr > 3% des oder < 3% des Kaufpreises für den Solarfondsanteil Kaufpreises für den Solarfondsanteil Eventuell vorhandene Nachschusspflicht ist im Investitionsplan einkalkuliert. Eventuell vorhandene Nachschusspflicht ist im Investitionsplan nicht einkalkuliert. 3. Gesellschaftsvertrag GmbH & Co. KG GbR GmbH (stille Gesellschaft) 4. Prognose Stromertrag Ertragsgutachten sowie Sicherheitsabschlag von 5% Kein Ertragsgutachten bzw. belastbare Vergleichswerte und/oder kein Sicherheitsabschlag

6 6 + Bewertung 5. Verwendete Module Leistungsgarantie des Herstellers über 20 Jahre Leistungsgarantie geringer als 20 Jahre Leistungstoleranz von +/- 3 Prozent Leistungstoleranz größer als +/- 3 Prozent 6. Dachnutzungsvertrag Alle genannten Elemente sind im Dachnutzungs- Eines der drei wesentlichen Elemente fehlt vertrag enthalten oder es gibt keinen Dachnutzungsvertrag 7. Degradation Degradation bei Stromerlösen berücksichtigt Keine Degradation berücksichtigt 8. Indexierung der Kosten Kostensteigerung berücksichtigt Keine Kostensteigerung berücksichtigt 9. Kalkulatorischer Restwert Restwert nach20 Jahren = 0 Restwert nach 20 Jahren > Versicherung Betreiberhaftpflicht- und Multiriskversicherung Betreiberhaftpflicht- und Multiriskversicherung sind vorhanden und einkalkuliert sind nicht vorhanden oder in der Investitionsrechnung nicht ausreichend berücksichtigt. 11. Wartungskosten Wartungskosten berücksichtigt. Wartungskosten nicht berücksichtigt.

7 7 + Bewertung 12. Abbaukosten Abbaukosten berücksichtigt. Abbaukosten nicht berücksichtigt. 13. Werbekosten Werbekosten berücksichtigt. Werbekosten nicht berücksichtigt. 14. Zinssatz Zinsatz kleiner oder gleich 2,5% Zinssatz größer als 2,5% Hinweis zur Auswertung: Je mehr Minus-Punkte Sie für Ihr Beteiligungsangebot vermerken, desto risikoreicher wird das Produkt. Besondere Vorsicht ist dabei auf eine negative Bewertung bei den Punkten 1, 3, 4, 5, 6, 9 und 10 geboten, da es sich hier um sehr zentrale Punkte für eine sichere Kapitalanlage handelt. Die Stiftung Solarenergie bietet Ihnen ebenfalls eine Auswertung Ihrer Unterlagen an. Bitte schicken Sie in diesem Fall alle verfügbaren Unterlagen an: Stiftung Solarenergie e.v., Weberstr. 10, Merzhausen. Die Auswertung des Bewertungsbogen kostet einmal 50.

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9 Fragebogen an den Anbieter der Solarstrombeteiligung Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin an einer Beteiligung an Ihrem Solarangebot interessiert. Bitte beantworten Sie mir zuvor jedoch noch folgende Fragen: 1. Besteht für die Investoren eine Nachschusspflicht, und wenn ja, in welcher Höhe? 2. Wurde bei der Prognose des jährlichen Stromertrags ein Sicherheitsabschlag einberechnet, und wenn ja, in welcher Höhe? 3. Besitzen die von Ihnen verwendeten Module eine Leistungsgarantie des Herstellers und wenn ja, in welcher Höhe: 4. Wie hoch ist die Leistungstoleranz der verwendeten Module laut Hersteller? 5. Welche Dauer hat der Nutzungsvertrag für das Dach bzw. die Freifläche? 6. Ist im Nutzungsvertrag für das Dach/die Freifläche die Einräumung einer erstrangigen persönlichen Dienstbarkeit vereinbart?

10 7. Haben Sie im Investitionsplan das Nachlassen der Leistung der Solarmodule (Degradation) berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Höhe? 8. Bei welchen laufenden Kosten im Investitionsplan wurde eine Preissteigerung mit eingeplant? 9. Wie hoch ist der Restwert der Solarstromanlage laut Investitionsplan nach 20 Jahren? 10. Besteht eine Betreiberhaftpflicht- und Multisikversicherung, und wenn ja, wie sind die Konditionen? 11. Wie hoch sind die im Investitionsplan berücksichtigten Wartungskosten? 12. Wurden Kosten für den Abbau der Solarstromanlage im Investitionsplan einkalkuliert? 13. Welche Werbungskosten und in welcher Höhe sind im Investitionsplan berücksichtigt?

11 14. Nach welcher Methode wurde die Rendite ermittelt? 15. Mit welchem Zinssatz wird der vorhandene Liquiditätsbestand laut Investitionsrechnung verzinst? Für eine rasche Beantwortung der Fragen bedanke ich mich. Name: Anschrift: Fax: Datum/Unterschrift:

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