Funktionendiagramm. D: Steuergruppe
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- Hajo Kranz
- vor 7 Jahren
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1 1. Aufgaben im Bereich der pädagogischen Schulführung 1.1 Aufgaben, die die pädagogische Schul- und Unterrichtsentwicklung betreffen für die pädagogische Schulentwicklung verantwortlich sein M M M SRSZ Abs. 1 SRSZ Abs. 1, 3 SRSZ Abs. 2 : Steuergruppe Unterricht vorbereiten, durchführen, auswerten verschiedene Unterrichtsformen anwenden Leistungsstand der SchülerInnen evaluieren für das Leitbild mit Schul- und Jahresprogramm sowie deren M M/E SRSZ Abs. 1 M: Steuergruppe Umsetzung sorgen SRSZ Abs. 3 pädagogische Schwerpunkte festlegen M/E M/E M/E M: FSB (externe Evaluation) für eine sorgfältige interne Evaluation der Unterrichts- und /M /E M Schulqualität sorgen ein Qualitätskonzept mit Selbstevaluation erstellen M M: Steuergruppe das Qualitätskonzept genehmigen E SRSZ Abs. 3b SRSZ Abs. 4 K: FSA E: AVS für die Umsetzung des Qualitätskonzeptes sorgen SRSZ Abs. 3g für Massnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität sorgen /M /E M: Steuergruppe für die Fremdevaluation der Schule sorgen I I I I I I I I : FSB (externe Evaluation) sich gegenseitig im Unterricht besuchen E/K klassenübergreifende und gesamtschulische /E M M Veranstaltungen organisieren für die Vereinbarung von Regeln im Unterricht und in der Schule sorgen I/M E/ E E eine Hausordnung erlassen I M E SRSZ Abs. 3j A = Antragsrecht; E = entscheiden; = durchführen; M = Mitsprache; K = Kontrolle/Evaluation; I = wird informiert Version: 1.1 (5. Juli 2010) Seite 1
2 1.2 Aufgaben, die die Weiterbildung des Schulpersonals und der Eltern betreffen die jährliche Weiterbildungsplanung erstellen /K E SRSZ Abs. 3g an Veranstaltungen zur pädagogischen Weiterentwicklung der Schule teilnehmen 1.3 Aufgaben, die die Zusammenarbeit mit Eltern und SchülerInnen betreffen ein Konzept über den Einbezug der Eltern erarbeiten und umsetzen M M M/E M : Steuergruppe ein Konzept über den Einbezug der Schüler bei Fragen der M M M E : Steuergruppe Gestaltung der Schule erarbeiten und umsetzen 1.4 Aufgaben, die die Öffentlichkeitsarbeit betreffen die Schule nach aussen vertreten SRSZ Abs. 1 den Erfahrungsaustausch mit anderen Schulen pflegen 2. Aufgaben im Bereich der Personalführung in der Schule 2.1 Führungsaufgaben, die das Organisationsklima betreffen ein gutes Sozialklima fördern und bei Konflikten vermitteln Kultur der Zusammenarbeit unterstützen und fördern und für die Weiterentwicklung der Schule als Organisation sorgen : Steuergruppe Lehrpersonen im Unterricht besuchen und Feedback geben I/M Konferenzen leiten und Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse moderieren M M : externer Berater externe Beratung beiziehen E an schulhausinternen Informationssitzungen teilnehmen M M M/ I A = Antragsrecht; E = entscheiden; = durchführen; M = Mitsprache; K = Kontrolle/Evaluation; I = wird informiert Version: 1.1 (5. Juli 2010) Seite 2
3 2.2 Führungsaufgaben, die das Schulhauspersonal betreffen das Schulpersonal als ienstvorgesetzter führen SRSZ die Schulleitung betreuen und beaufsichtigen SRSZ Abs. 3f : FSA die Lehrpersonen beraten kurzfristige Stellvertretungen und Stellvertretungen bis zwei Wochen organisieren M/I I /E I sich an der Wahl für längerfristige Stellvertretungen und Jahresstellen beteiligen I M E I GR-Beschluss Sept. 04 sich an der Wahl und Abwahl von Lehrpersonen beteiligen I M M E neue Lehrkräfte in ihr Amt einführen und betreuen Personalführungsgrundsätze festlegen E Neuanstellung von Lehrpersonen und Stellvertretungen an das Erziehungsdepartement melden die Einhaltung und den Vollzug von Vorschriften und Beschlüssen überwachen Anforderungsprofil/Pflichtenheft für Schulleitung erstellen M E SRSZ Abs. 3e SRSZ Abs. 2d SRSZ Abs. 3f : FSA : momentan Gemeindekassieramt Anforderungsprofil für Lehrpersonen erstellen M E für Lohnfragen zuständig sein E : Gemeindekassieramt Arbeitszeugnis oder Arbeitsbestätigung ausstellen I SchulpräsidentIn Lehrpersonenplanung vornehmen M E A = Antragsrecht; E = entscheiden; = durchführen; M = Mitsprache; K = Kontrolle/Evaluation; I = wird informiert Version: 1.1 (5. Juli 2010) Seite 3
4 3. Aufgaben im Bereich der administrativorganisatorischen Schulführung 3.1 Aufgaben, die die Schülerinnen und Schüler betreffen über das Überspringen einer Klasse entscheiden M A/M E I A/M SRSZ Abs. 1b/2 einzelnen Schülern den Schulbesuch an einem anderen E A/I SRSZ Abs. 2 Schulort gestatten über die vorzeitige Einschulung von Kindern nach Abklärung mit dem SBS entscheiden E A/I SRSZ Abs. 2 SRSZ Abs. 4 gegebenenfalls Miteinbezug vom SBS über die Rückstellung von der Schulpflicht um ein Jahr A/I A E A/I SRSZ Abs. 3 entscheiden Promotionsberichte versenden K SRSZ über Promotion/Nichtpromotion entscheiden A E I SRSZ Abs. 1 über freiwillige Repetition entscheiden M A/M E A/I SRSZ Abs. 2 über Übertritte entscheiden M/I A A E SRSZ Abklärungen durch Spezialdienste (SBS / fs / LP) anordnen A E A/M SRSZ SRSZ Abs. 2 Zustimmung Erziehungsberechtigte, sonst Anordnung über Zuweisung in integrative Förderung oder besondere Klasse (Kleinklasse/Werkschule) entscheiden A E E M/I SRSZ Abs. 1, 2 SRSZ Abs. 3, SRSZ Abs. 3 SRSZ , 23 der Psychomotorik zuweisen A E E M/I SRSZ Abs. 1, 2, 3 SRSZ Abs. 1, 3 Bericht Lehrperson & Abklärung SBS Schulrat verfügt bei Uneinigkeit Schulrat verfügt bei Uneinigkeit Abklärungen betreffend Sonderschulung durchführen I I I I SRSZ Abs. 1 ienst für Sonderschulung (Sprachheilschulung: Logopäd. ienst) über Zuweisung / Entlassung betreffend Sonderschulung/ sonderschulische Massnahmen entscheiden I M I M SRSZ Abs. 1, 4 SRSZ Abs. 3 A: ienst für Sonderschulung E: Amt für Schuldienste über Zuweisung / Entlassung betreffend Sprachheilschulung entscheiden I I M M SRSZ Abs. 2, 4 A: Logopädischer ienst E: Amt für Schuldienste A = Antragsrecht; E = entscheiden; = durchführen; M = Mitsprache; K = Kontrolle/Evaluation; I = wird informiert Version: 1.1 (5. Juli 2010) Seite 4
5 Abklärungen betreffend Begabtenförderung einleiten A E A SRSZ Abs. 2 Schulgeldbeitrag für Begabtenförderung sprechen A E SRSZ Abs. 3 Massnahmen bei mangelhafter körperlicher oder geistiger Entwicklung oder Verwahrlosung von Kindern einleiten A M E für die Betreuung von Schülern über Mittag sorgen E SRSZ Abs. 4 für die Mittagsverpflegung von Schülern sorgen E SRSZ Abs. 4 SRSZ Abs. 3i die Schülertransporte innerhalb einer Region organisieren und koordinieren E SRSZ Abs. 3i Schuldispensen an Schüler bis zu einem Tag erteilen E I A SRSZ Abs. 2 Schuldispensen an Schüler bis zu zwei Wochen erteilen M/I E I A SRSZ Abs. 2 Schuldispensen an Schüler ab zwei Wochen erteilen M/I M/I E A SRSZ Abs. 2 disziplinarische Massnahmen treffen E E SRSZ SRSZ Abs. 2 SRSZ Abs. 1 Massnahmen zur Sicherheit des Schulweges treffen M M A /E M SRSZ Abs. 2 die Schulung fremdsprachiger Kinder organisieren I I E I die Erfüllung der Schulpflicht von Schülern überwachen K SRSZ Abs. 3h die Einschulung organisieren I I I die Eintritte regeln K die Austritte überwachen K A = Antragsrecht; E = entscheiden; = durchführen; M = Mitsprache; K = Kontrolle/Evaluation; I = wird informiert Version: 1.1 (5. Juli 2010) Seite 5
6 3.2 Aufgaben, die das Schulpersonal betreffen Anzahl Klassen und Lehrerstellen festlegen M M A E SRSZ Abs. 2b die wöchentlichen Unterrichtsstunden verteilen M E I die Klassen oder Abteilungen an die Lehrerschaft zuteilen M E I SRSZ Abs. 2 über die Unterrichtsentlastung von Lehrpersonen aus gesundheitlichen Gründen entscheiden A/M I M E Lehrpersonen-Absenzen managen I I I bedeutende Nebenbeschäftigungen von Lehrkräften bewilligen A/M M E SRSZ der Lehrerschaft nach deren Anhörung die Schulräume zuweisen M E die Schulverlegung bewilligen und das Arbeitsprogramm genehmigen M E I Zusatzlektionen, Kompensationsaufgaben und Spezialaufgaben bewilligen M A E SRSZ Abs. 3 Lehrerrücktritte an das Erziehungsdepartement melden Anträge der Lehrerschaft betreffend Promotion und Nichtpromotion von Schülern einholen, die Schulratsentscheide vorbereiten und die Promotionsverfügungen schreiben E den generellen Stundenplan erstellen und die Stundenpläne der Lehrpersonen koordinieren M M/E/ I Stundenpläne kontrollieren : FSA die Personaladministration führen : momentan Gemeindekassieramt die Aufgaben und Kompetenzen der Ressortchefs E umschreiben Intensiv-Weiterbildungen bewilligen A E E: ebenfalls AVS für Beurlaubungen von Lehrpersonen zuständig sein A/M M E A = Antragsrecht; E = entscheiden; = durchführen; M = Mitsprache; K = Kontrolle/Evaluation; I = wird informiert Version: 1.1 (5. Juli 2010) Seite 6
7 3.3 Aufgaben, die die Zusammenarbeit mit Behörden und weiteren Aussenstellen betreffen Antrag an den Gemeinderat über Angelegenheiten im Schulwesen stellen M M E den schulärztlichen und schulzahnärzlichen ienst überwachen M K Läusekontrolle organisieren Aufgaben, die die Information der Öffentlichkeit betreffen SRSZ Abs. 3e ie Schule nach aussen vertreten SRSZ Abs. 1 für einen optimalen Informationsfluss in der Schule und nach aussen sorgen 3.4 Aufgaben, die Organisation und Administration der Schule betreffen für das Organisationsstatut sorgen M E E : Steuergruppe K: AVS für die kurz- und längerfristige Schulplanung verantwortlich sein (Schulstatistik) M E I für die Organisation und Umsetzung einer schüler- und M/E/ I familiengerechten Lektionentafel sorgen K über die Schulzeiten bestimmen M M/ E I SRSZ Abs. 1 Ordnungsbussen aussprechen E SRSZ das Schulbudget entwerfen A A/M E SRSZ Abs. 3c das Schulbeduget genehmigen E vorbehältlich Gemeindeversamml. Einhaltung des Budgets überprüfen K K SRSZ Abs. 3d die Schulferien unter Einhaltung des kantonalen Rahmenferienplans festsetzen M E über die ausserschulische Benützung der Schulräume entscheiden M E über die ausserschulische Benützung der restlichen Schulanlage entscheiden I/M E E: Betriebskommission bei kostenpflichtigen Anlässen A = Antragsrecht; E = entscheiden; = durchführen; M = Mitsprache; K = Kontrolle/Evaluation; I = wird informiert Version: 1.1 (5. Juli 2010) Seite 7
8 das Alternieren in Kindergarten und Primarschule bewilligen M M/K E SRSZ Abs. 3 SRSZ Abs. 3 die Behördenarbeit mit Informationen und vorbereitenden Arbeiten unterstützen SRSZ Abs. 3d für eine effiziente Administration und Ablauforganisation sorgen für die unentgeltliche Abgabe von obligatorischen Lehrmitteln und Verbrauchsmaterialien sorgen E SRSZ Abs. 4 für einen sinnvollen und wirtschaftlichen Einsatz der zur /E Verfügung gestellten Mittel sorgen die Lehrmittel verwalten I Schulmaterial einkaufen I /K das Schulmobiliar verwalten I Werkgeld abrechnen I : momentan MV den Zustand der Schulanlagen überwachen Unterhalts- und Sanierungsarbeiten beantragen M M M E SRSZ Abs. 3g okumente und Schulakten archivieren bei der Gemeindeverwaltung SBS Berichte ablegen Projektspezifische Aufgaben die Sitzungen der Steuergruppe vorbereiten und leiten für die jährliche Berichterstattung an den Schulrat und die kantonale Projektleitung sorgen SRSZ Abs. 2 an der externen Evaluation teilnehmen M M M M M M Ansprechpartner für die Schulaufsicht sein A = Antragsrecht; E = entscheiden; = durchführen; M = Mitsprache; K = Kontrolle/Evaluation; I = wird informiert Version: 1.1 (5. Juli 2010) Seite 8
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Seite 2 3 4 5 6 7 8 9 0 2 3 4 5 6 7 8 9 20 2 22 23 24 25 26 A B C D E F H I LP TL SL SR GR Gesetzliche Grundlage Bemerkungen. strategische Schulführung Schulangebot: Festlegung A E SRSZ 6.20 60 Abs. Aufsicht
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