V-1. Sexualisierter Gewalt gegen Frauen entschieden entgegen treten. LDK Neuss 2016 GRÜNE NRW Stadthalle Neuss 23./24. April 2016

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1 LDK Neuss 2016 GRÜNE NRW Stadthalle Neuss 23./24. April 2016 V-1 Antragsteller*innen: Gegenstand: Ulle Schauws u.a. TOP 11: Verschiedenes Sexualisierter Gewalt gegen Frauen entschieden entgegen treten In der Silvesternacht wurden in Köln und anderen Städten viele Frauen Opfer von sexuellen Übergriffen an öffentlichen Orten, wo sich Hunderte von Menschen zum Feiern aufhielten. Die massenhaften sexuellen Übergriffe haben uns entsetzt. Sexualisierte Gewalt im öffentlichen Raum hat eine neue Dimension erreicht und Verunsicherung in der Bevölkerung geschaffen. Wir wollen, dass sich solche Vorfälle nie wieder ereignen. Unsere Solidarität gilt allen betroffenen Frauen. Ihnen muss die Unterstützung und Hilfe zukommen, die sie benötigen. Eine Debatte über sexualisierte Gewalt darf aber nicht erst dann geführt werden, wenn die Täter vermeintlich Flüchtlinge oder Menschen mit Migrationshintergrund sind. Unabhängig von der Herkunft der Täter haben wir Null Toleranz gegenüber allen Formen sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Wir stellen uns jedoch genauso dagegen, wenn die Ereignisse in Köln gegen Flüchtlinge für rassistische Ressentiments instrumentalisiert werden. Für uns muss sich die Debatte zentral um den Schutz der Opfer von sexualisierter Gewalt bewegen egal von wem sie ausgeht, wo und gegen wen. Es muss eine umfängliche Aufklärung der Taten geben. Die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Wir GRÜNE in NRW stellen uns ausnahmslos gegen sexualisierte Gewalt. Sie ist auch in Deutschland ein gesamtgesellschaftliches Problem. Dies zeigt die letzte EU-Studie von 2014, die ergeben hat, dass jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens Gewalt erlebt. Gewalt gegen Frauen und Mädchen stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte und die Menschenrechte dar. Wir benennen das Problem in seiner umfassenden Tragweite. Denn wir wollen, dass sexualisierte Gewalt umfassend geächtet und bekämpft wird. Es muss ein gesellschaftlicher Konsens darüber hergestellt werden, dass Gewalt gegen Frauen immer, überall und zu jeder Zeit ein No-Go ist. Das erreichen wir dann, wenn es eine ernsthafte Auseinandersetzung mit patriarchalen Strukturen in allen Ebenen und Gruppen in unserer Gesellschaft gibt. Frauen müssen angemessenen Gewaltschutz mit aller Unterstützung und Hilfe erfahren. Dazu brauchen wir einen adäquaten Umgang mit den Betroffenen von Polizei und Justiz. Das gesamte Unterstützungssystem für von Gewalt betroffene Frauen, die Frauenhäuser,

2 Frauenberatungsstellen und Notrufe für vergewaltigte Frauen und Mädchen brauchen eine verlässliche finanzielle Unterstützung. Gleichzeitig kommt aber auch der Prävention eine wichtige Rolle zu. Wir werden nicht hinnehmen, dass sich insbesondere Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum unsicher fühlen. Angsträume gilt es durch städtebauliche Maßnahmen und eine Kultur des Hinsehens abzubauen. Insbesondere im Hinblick auf die Prävention sexualisierter Gewalt und der Verbesserung des Sicherheitsempfindens von Frauen und Mädchen ist die Einbeziehung der Frauenhilfeinfrastruktur und der kommunalen Gleichstellungsstellen in Konzepte sozialraumorientierter Polizeiarbeit und Stadtplanung von großer Bedeutung. Nach wie vor weist das Strafrecht in Deutschland in Bezug auf Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung deutliche Lücken auf. Für uns gilt klar: Nein heißt Nein!. Deshalb machen wir GRÜNEN uns seit 2014 für eine Überarbeitung des Sexualstrafrechts stark und unterstützen den Grünen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung der GRÜNEN Bundestagsfraktion ebenso wie die Initiative der Bundesländer zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Gewaltschutz gilt für alle, auch für Frauen, die unser Land als Flüchtlinge erreichen. Wir werden gerade angesichts der kontinuierlichen Verschärfung der Asylpolitik der Bundesregierung nicht aufhören, den besonderen Gewaltschutz für geflüchtete Frauen und Kinder in den Erstunterkünften und deren Integration zu fordern. Wir GRÜNE treten ohne Wenn und Aber dafür ein, dass alle Frauen und Mädchen und weitere Schutzbedürftige besser vor Gewalt geschützt werden. Wir nehmen es nicht hin, wenn Opfer sexualisierter Gewalt für Ressentiments gegen Flüchtlinge einerseits instrumentalisiert werden, während andererseits Schutzstandards vor sexualisierter Gewalt in Flüchtlingseinrichtungen fehlen. Sexualisierte Gewalt kennt keine Herkunft und alle Frauen und Mädchen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, haben ein Recht auf Schutz und Unterstützung. Wir werden uns auch weiter gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass Integrations- und Sprachkurse die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Rechte von Frauen und Mädchen explizit zum Thema machen ohne dabei die Menschen, die bei und Schutz suchen, zu stigmatisieren. Ein Gesamtkonzept gegen sexualisierte Gewalt muss aus unserer Sicht beinhalten: 1. Verbesserter Umgang mit Opfern von sexualisierter Gewalt Jede Frau, die von sexualisierter Gewalt betroffen ist, muss angemessen behandelt werden. Deshalb brauchen wir mehr Schulungen von Polizei und Justiz, um sie für das Thema der sexualisierten Gewalt zu sensibilisieren. In den Sicherheitskonzepten und Lageeinschätzungen für Großveranstaltungen im öffentlichen Raum sollte selbstverständlich auch die Expertise von Frauen-Hilfestrukturen einbezogen werden. Zu Begrüßen ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle im Bereich der Justiz für die Opfer der Straftaten aus der Silvesternacht in Köln, um diese zu begleiten, allgemeine Hilfestellung zu leisten und Opfergespräche zu führen. 2

3 Bei einer Vergewaltigung muss eine adäquate Versorgung und Behandlung der Opfer gewährleistet werden, zu der bedarfsgerecht auch die Notfallverhütung sowie die Spurensicherung gehören. 2. Unterstützungssystem Wir stärken die Arbeit der Frauennotrufe und bauen sie aus. Mit ihnen soll ein Konzept für Security Points für Großveranstaltungen in NRW entwickelt und umgesetzt werden. Frauen und Mädchen brauchen Ermutigung und Unterstützung, um sexuelle Übergriffe und Nötigungen, die ihnen widerfahren, zu thematisieren und anzuzeigen. Dazu sind Konzepte wie z.b. gezielte Öffentlichkeitsarbeit wichtig und müssen entsprechend entwickelt werden. Kurse zur Selbstverteidigung sollen verstärkt über den Landessportbund und die Jugendarbeit angeboten werden, damit sich alle Mädchen und Frauen diese leisten können. 3. Gewaltprävention Aufklärung hilft, Gewalt zu vermeiden. Deshalb sind Angebote der Sensibilisierung und Fortbildung über sexualisierte Gewalt einerseits und Genderkompetenzen bzw. gendersensible Ansätze andererseits für Personal im pädagogischen Bereich noch mehr als bisher notwendig. Die bestehenden Präventionsprogramme gegen jede Form von sexualisierter Gewalt sollen ausgeweitet und, wenn nötig, neu justiert werden. Es gilt, eine Kultur zu fördern, die alltäglichem Sexismus keinen Raum lässt. Die Fraueninfrastruktur vor Ort soll in die Sicherheitskonferenzen der Kreispolizeibehörden ebenso einbezogen werden wie sich dies bei den Runden Tischen gegen Gewalt bereits bewährt hat. Die Täterrolle darf nicht aus dem Blick verloren werden. Wichtig sind Projekte in der Täterarbeit, die dem Opferschutz dienen und sich kritisch mit Männlichkeitsbildern auseinander setzen. Bei der Integration und der Gewaltprävention müssen viele Ebenen miteinander eng kooperieren. Auch die Migrant*innen-Communities nehmen hierbei eine zentrale Rolle ein. Selbstbehauptungs- und Achtsamkeitstrainings für Mädchen und Jungen helfen dabei, die eigenen Grenzen kennen- und artikulieren zu lernen sowie Grenzen anderer zu respektieren. Diese Angebote wollen wir stärken und ausbauen. Die Verleihung eines Preises an Menschen bzw. Organisationen, die sich explizit gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen einsetzen wäre gerade auch mit Blick auf die hohe Öffentlichkeitswirksamkeit ein wichtiges Signal. Um dies wirkungsvoll zu erreichen sollte überlegt werden, in welcher Form ein solcher Preis verliehen werden könnte. 3

4 Sexualstrafrecht Opfer von sexuellen Übergriffen müssen wissen: das Recht steht auf ihrer Seite. Deshalb muss die EU-Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die die Mitgliedsstaaten in Art 36 auffordert, jede Form vorsätzlicher nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen unter Strafe zu stellen, endlich konsequent umgesetzt werden. Der 177 StGB, der sog. Vergewaltigungsparagraf muss daher so reformiert wird, dass Nein heißt Nein ohne Wenn und Aber auch im Strafgesetzbuch gilt. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat im Sommer 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Weil der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas diese Anforderungen nicht erfüllt und weiter Schutzlücken offen lässt, fordern wir hier dringend entsprechende Nachbesserungen. Wir begrüßen, dass NRW gemeinsam mit den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen bereits einen entsprechenden Bundesratsantrag eingebracht hat. Silvester wurden hunderte Frauen Opfer von sexuellen Übergriffen im öffentlichen Raum. Übergriffe wie Grapschen oder Tatschen gegen den Willen des Opfers werden aber nach der jetzigen Rechtslage praktisch nicht sanktioniert. Dies ist nicht hinnehmbar. Wir wollen, dass auch sexuelle Belästigung bestraft wird. Es ist notwendig, dass endlich ein lückenloser Schutz der sexuellen Selbstbestimmung im Strafrecht verankert wird. 5. Schutzkonzepte für Geflüchtete Das Land soll konsequent in allen Erstaufnahmeeinrichtungen, Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünften bauliche wie verfahrensbezogene Gewaltschutzkonzepte implementieren und diese den Kommunen zur Übertragung auf kommunale Einrichtungen zur Verfügung stellen. Wir rufen die Räte auf, diese Standards ebenfalls umzusetzen. Wir wollen die Einrichtung von Ombudsstellen fördern und adressatengerechte Informationen für geflüchtete Frauen und Mädchen zur Verfügung stellen. Es muss eine konsequente Wegweisung von Tätern in allen Landes- und kommunalen Einrichtungen analog zur Wegweisung bei häuslicher Gewalt geben. Für Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt sind, brauchen wir Schutzstrukturen innerhalb des Unterbringungskonzeptes und Unterstützung durch die Frauenhilfestrukturen in den Einrichtungen. Die Kosten für die Unterbringung geflüchteter Frauen und Mädchen in einem Frauenhaus, wenn dies notwendig ist, müssen abgedeckt werden. Die Residenzpflicht darf keine negativen Konsequenzen für die Betroffenen haben. Bürokratische Hürden müssen abgebaut werden. Das Thema Rechte von Frauen und Mädchen soll als ein zentrales Thema in den Integrationskursen aufgenommen werden. Gleichermaßen müssen sich diese Themen auch adäquat in den Sprachkursen als Querschnittsthema finden. Wir wollen gewährleisten, dass diese mit der Möglichkeit der Kinderbetreuung gekoppelt werden. 4

5 Die Integrationskurse legen den Grundstein für unser gesamtgesellschaftliches Zusammenleben. Sie werden jedoch erst mit der Entscheidung über den Antrag angeboten. Für Menschen, die neu nach Deutschland kommen, fordern wir die Bundesregierung auf, sie frühestmöglich anzubieten. Begründung erfolgt mündlich Antragsteller*innen Ulle Schauws (KV Krefeld) Sven Lehmann (KV Köln) Mona Neubaur (KV Düsseldorf) Marianne Weiß (KV Bielefeld) Barbara Steffens (KV Mülheim) Sylvia Löhrmann (KV Solingen) Josefine Paul (KV Münster) Verena Schäffer (KV Witten) Sophie Karow (KV Düsseldorf) Judith Hasselmann (KV Köln) Thea Jacobs (KV Bochum) Eva Kauenhowen (KV Oberhausen) Hasret Karacuban (KV Köln) Britta Haßelmann (KV Bielefeld) Katharina Dröge (KV Köln) Katja Dörner (KV Bonn) Birgitt Höhn (KV Kleve) 5

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