NEUDRUCK STELLUNGNAHME 16/4513 A03, A09, A14. Opfer nicht aus dem Blick verlieren Täter ermitteln und bestrafen
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1 16 NEUDRUCK STELLUNGNAHME 16/4513 A03, A09, A14 Benrather Schlossallee 101 D Düsseldorf Düsseldorf, den REI Gerhart R. Baum Bundesminister a. D.* Prof. Dr. iur. Julius Reiter Professor für Wirtschaftsrecht** Fachanwalt für Bank- und Fachanwalt für Informationstechnologierecht Dr. iur. Olaf Methner Fachanwalt für Bank- und Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht Lehrbeauftragter FH** STELLUNGNAHME Opfer nicht aus dem Blick verlieren Täter ermitteln und bestrafen Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/10787, Entschließungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/10881, Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/10885 in Verbindung mit Gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus. Immer. Überall. Ausnahmslos Antrag des Abgeordneten Daniel Schwerd, (fraktionslos), Drucksache 16/10800 Zuziehung von Sachverständigen des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation des Landtags Nordrhein-Westfalen am 07. Dezember 2016 Andrea Burghard, LL.M. Fachanwältin für Bank- und Fachanwältin für Arbeitsrecht Zertifizierte Datenschutzbeauftragte Sylvia Klotzky Bénédict Schenkel Maîtrise en droit, Mag. iur. Zertifizierter Datenschutzbeauftragter Vitalija Mickeviciute Sonja Steigerwald Christian Leuchter Sarah Behrendt Zertifizierte Datenschutzbeauftragte Paiman Manguri Marc H. Sundermann I. Vorbemerkung Es ist begrüßenswert, dass die Handlungsanforderungen bei sexualisierter Gewalt thematisiert werden. Die Rechte der Opfer müssen insgesamt verbessert werden. Opfer einer Straftat oder eines Gewaltdeliktes haben nicht nur mit den psychischen Folgen einer Tat zu kämpfen, sondern leiden häufig auch noch Jahre später unter den finanziellen Folgen der Tat. Benrather Schlossallee Düsseldorf Fon: +49-(0) Fax: +49-(0) Auch Angehörige und Hinterbliebene der Opfer haben oft über Jahre hinweg mit den Gedanken an das Tatgeschehen zu kämpfen. * Ubierring 50 D Köln ** FOM Hochschule für Oekonomie & Management
2 Seite 2 von 5 Die Silvesternacht hat jedoch erneut gezeigt, dass mit den bisherigen Instrumenten der Opferarbeit den Bedürfnissen großer Gruppen von Verletzten und Geschädigten nicht hinreichend Genüge getan wird. Insgesamt fehlen Konzepte für größere Opfergruppen. Hierbei sollte darauf hingearbeitet werden, dass auch die Angehörigen mit bedacht und stärker eingebunden werden. Die Polizei ist oftmals der erste Ansprechpartner für die Opfer. Für die Gewährleistung eines respektvollen Umgangs mit den Opfern, sollten Strafverfolgungsbehörden und die Justiz interdisziplinär geschult werden. Insgesamt sollte das Bewusstsein für die schweren Folgen sexueller Gewalt gestärkt werden. In diesem Zusammenhang nimmt auch der Täter Opfer Ausgleich gemäß 46 Abs. 2 S. 2, 46a StGB eine besondere Stellung ein. Dieser bezweckt, dass das Interesse des Opfers einer Straftat an Schadenskompensation stärker zur Geltung gebracht werden soll. Zugleich soll dem Täter die Verwerflichkeit seines Handelns und dessen Folgen besser zu Bewusstsein gebracht und seine Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung erhöht werden. Gerade im hochsensiblen Bereich des Sexualstrafrechts ist dies immer eine Frage des Einzelfalls. Insgesamt sollten Opfer und ihre Anwälte aber von Anfang an aktiver in das Strafverfahren einbezogen werden, um einen befriedenden Ausgleich zwischen Täter und Opfer zu ermöglichen. Bei langwierigen Prozessen müssen sich die Opfer immer wieder mit den traumatischen Erlebnissen auseinandersetzen, was eine enorme Belastung darstellen kann, insbesondere wenn es am Ende zu keiner Verurteilung kommt. Unabhängig von der strafrechtlichen Verantwortung einzelner sind für die Opfer und Hinterbliebenen, die oft noch Jahre später mit den Folgen der Tat zu kämpfen haben, die Aufarbeitung des Sachverhalts und die Feststellung der Verantwortlichkeiten von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus halten wir es für notwendig, dass das Angebot der medizinischen Akut- und Soforthilfe bei Traumatisierungen ausgeweitet wird. Viele Frauen wurden in der Silvesternacht nicht nur körperlich, sondern auch seelisch verletzt. Bei der Versorgung der Opfer von Gewalttaten und Katastrophen stehen oftmals die schweren psychischen Traumatisierungen im Vordergrund. Auf einen Therapieplatz muss allerdings oft lange gewartet werden. Eine schnelle Hilfe, die den Bedürfnissen der Geschädigten gerecht wird und hilft, das Trauma zu verarbeiten und die Verletzungen zu heilen sollte gefördert und flächendeckend ausgeweitet werden. II. Anmerkungen zu einzelnen Fragen Im Einzelnen nehmen wir zu Ihren Fragen wie folgt Stellung:
3 Seite 3 von Das Land Niedersachsen hat im Zuge der Gründung der Stiftung Opferschutz eine Opferschutzkonzeption entwickelt. Halten Sie im Hinblick auf die Ereignisse in der Silvesternacht eine landesweite Opferschutzkonzeption für sinnvoll und angebracht? Welche Vorteile könnten aus einer landesweiten Opferschutzkonzeption sowohl für die Opfer wie auch für die Hilfsinstitutionen entstehen? Die Entwicklung einer landesweiten Opferschutzkonzeption ist dringend notwendig. Hier gilt es, auf allen Verantwortungsebenen ein einheitliches Konzept zum Umgang mit Opfern in der Gesellschaft zu entwickeln. Die unterschiedlichen Maßnahmen und Konzepte, die in den verschiedenen Behörden, Ressorts und Organisationen bereits teilweise vorhanden sind und umgesetzt werden, sind auf gemeinsame Ziele und Handlungsfelder abzustimmen und zu vernetzten, um einen effizienten und wirkungsvollen Opferschutz in allen Verfahrensbereichen zu erlangen. Darüber hinaus sollte sich die Landesregierung für eine bundesweite Opferschutzkonzeption einsetzten, da sexuelle Gewalt nicht an den Ländergrenzen halt macht. 16. Die Stiftungsgründung Opferschutz ist in NRW Ende letzten Jahres gescheitert. Sollte aus Ihrer Sicht ein Neustart unternommen werden und wenn ja, welche in anderen Bundesländern existierende Stiftung (Ba-Wü, RLP, Schleswig Holstein, Niedersachsen) sollte als Vorbild dienen? Ein Neustart für eine Stiftungsgründung Opferschutz in NRW sollte aus hiesiger Sicht unbedingt unternommen werden. Die Opferstiftung ist ein wesentliches Element, die Unterstützung für Opfer von Straftaten auszubauen. Mit der Einführung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG), wurde die Versorgungslage von Opfern prinzipiell verbessert, allerdings müssen die Opfer oft lange warten, um Hilfen wie finanzielle Leistungen und Therapien in Anspruch nehmen zu können. Dies kann zu einer zusätzlichen Belastung führen. Ferner bestehen im geltenden gesetzlichen Entschädigungssystem Lücken. Das Opferentschädigungsgesetz deckt nicht alle Fälle ab. Opfer haben aber ein Recht darauf, dass ihnen die notwendige Hilfe zukommt. Entschädigungsverfahren müssen insgesamt schneller und effizienter werden. Die Opferstiftung Stiftung Opferhilfe Niedersachsen hat bereits nach ihrer Gründung im Jahr 2001 professionelle Opferstellen eingerichtet. Die Stiftung verbindet verschiedene Ressorts durch eine intensive Zusammenarbeit und trägt dabei maßgeblich für
4 Seite 4 von 5 die Verbesserung des Opferschutzes in Niedersachsen bei. Ausweislich des Jahresberichtes 2015 fließen der Stiftung vornehmlich Einnahmen aus Zahlungen der Staatsanwaltschaft und der Gerichte zu. Dies könnte einer Stiftung in NRW als Vorbild dienen. Beispiele aus den anderen Ländern zeigen ebenfalls, dass eine Stiftung nicht nur den Opfern finanzielle Mittel zukommen lässt, sondern auch Projekte von Hilfseinrichtungen, die dem Opferschutz zugutekommen, fördern. 17. Wie würden Sie aus der Perspektive der Opfer den Opferschutz als Querschnittsaufgabe bei Polizei, Justizministerium, Gleichstellungsministerium, Frauenhilfeinfrastruktur und Gesundheit implementieren? Opferschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die verschiedene Verantwortungsebenen in unterschiedlicher Intensität betrifft. Einerseits wollen die Opfer einer Straftat den staatlichen Strafanspruch durchsetzen. Darüber hinaus sind für sie weitere Fragen gleichermaßen wichtig. Hierzu zählt nicht nur die Frage, wie sie künftig sicher vor Straftaten geschützt werden, sondern auch Rehabilitierung, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie eine umfassende psychosoziale Betreuung. Ein wirksamer Opferschutz setzt demnach eine koordinierte Abstimmung aller einzubeziehenden ministerialen und administrativen Stellen voraus. In diesem Zusammenhang ist es aus hiesiger Sicht begrüßenswert, dass es mit Inkrafttreten des 406 g StPO ab einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Minderjährige und besonders schutzbedürftige Verletzte geben wird. Hier sollte aus unserer Sicht an einer qualifizierten Ausbildung für die Begleiter gearbeitet werden, die die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit hochtraumatisierten Menschen vermittelt. 18. Wo sehen Sie an diesen Schnittstellen aus Ihrer langjährigen Erfahrung Schwachstellen insbesondere mit Blick auf das materielle sowie das Strafverfahrensrecht? Sexuelle Übergriffe sind teilweise nach dem geltenden materiellen Strafrecht nicht strafbar. Ferner sind die Taten oft nicht nachweisbar. Hier sollte der professionelle Austausch zwischen den Opferschutzstellen und Nebenklagevertretern gestärkt werden.
5 Seite 5 von 5 III. Zusammenfassung Wie die aktuelle Diskussion zeigt, ist effektiver Opferschutz eine ressortübergreifende und gesellschaftspolitische Aufgabe. Frauen und Mädchen müssen wirksam davor geschützt werden, Opfer von sexueller Gewalt zu werden. Es besteht nach wie vor ein erhebliches strukturelles Ungleichgewicht zwischen Täter- und Opferschutz. Aus Opfersicht sind die opferschützenden Vorschriften noch nicht ausreichend. Zur Verbesserung der Opferhilfe und damit auch zur Stärkung des Opferschutzes sind v.a. folgende Verbesserungen von praktischer Bedeutung: Entwicklung eines landesweiten Opferschutzkonzeptes, Vernetzung und Stärkung der Frauenhilfeinfrastruktur Opfer und ihre Anwälte sollten von Anfang an aktiver in das Strafverfahren einbezogen werden, um einen befriedenden Ausgleich zwischen Täter und Opfer zu ermöglichen Einrichtung einer Opferstiftung Sicherstellung der Finanzierung der professionalisierten Opferberatungsstellen Dies sollte aus hiesiger Sicht in den einzelnen vorgesehenen Handlungsanforderungen Berücksichtigung finden. Düsseldorf, den 02. Dezember 2016 Prof. Dr. Julius Reiter Fachanwalt für Bank- und Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
STELLUNGNAHME 16/4515
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