MEHR MEHR WERT. Tarifrunde 2014 DRIN. ... für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie
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- Christin Hafner
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1 MEHR DRIN WERT MEHR Tarifrunde für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie Gemeinsam stark
2 Tarifrunde 2014 mehr drin mehr wert! Liebe Kollegin, lieber Kollege, immer wieder stellen wir fest, dass Kolleginnen und Kollegen der Meinung sind, Tarifverträge seien Regelungen zu Arbeitsbedingungen, die einfach vom Himmel fallen. Dies ist aber nicht so! Dieser Eindruck entsteht, weil Arbeitgeber aus Angst, dass alle Beschäftigten ver.di beitreten, tarifvertragliche Leistungen auch auf Nicht-Gewerkschaftsmitglieder anwenden. Ab dem 31. August 2014 steht auch in unserer Branche, der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie wieder eine Tarifrunde an, da zu diesem Zeitpunkt der jetzige Lohn- bzw. Gehaltstarifvertrag kündbar ist. Damit es einen guten Tarifabschluss gibt, ist es wichtig, dass die Belegschaften gut organisiert sind. Jede Gewerkschaft ist immer nur so stark wie ihre Mitglieder. Die Mitglieder finanzieren die Organisation für den Kampf um bessere Arbeitsbedingungen mit ihren Beiträgen. Sie entscheiden über die Höhe und den Umfang der Tarifforderungen. Und sie werden aktiv, um ihre berechtigten Forderungen gegen den Widerstand der Arbeitgeber durchzusetzen.
3 Die in ver.di organisierten Kolleginnen und Kollegen haben die Schritte zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen erkämpft und sichern über ihre Mitgliedschaft den Erhalt und die Verbesserung unseres Tarifvertrages. Nur Gewerkschaftsmitglieder sind Teil des Vertrages. Deshalb haben auch nur Gewerkschaftsmitglieder einen Rechts anspruch auf Leistungen aus dem Tarifvertrag! Wir, die Gewerkschaftsmitglieder haben den Blick über den betrieblichen Tellerrand, wir sind vernetzt über landes- und bundesweite Netzwerke. Bist Du dabei, wenn es um Deine Interessen geht? Das Recht dazu, hast Du allemal! 2 3
4 Deine Rechte im Streik Speziell im Arbeitskampf kommt es auf Jede und Jeden an! Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren und für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Dies ist in Artikel 9 III des Grundgesetzes garantiert:»das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeitsund Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.«der Streik ist immer das letzte Mittel, um Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen; daher ist es gerade dann notwendig, dass sich möglichst alle zum Streik aufgerufene Beschäftigten am Streik beteiligen. Dies sagt auch das Bundesarbeitsgericht:»Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik sind nicht mehr als kollektives Betteln.«
5 Über Arbeitskampfmaßnahmen bestimmt die Gewerkschaft. Alle Beschäftigten egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht dürfen am Arbeitskampf teilnehmen. Benachteiligungen wegen der Arbeitskampf-Teilnahme sind unwirksam. Während des Streiks zahlen Arbeitgeber keinen Lohn, auch das Arbeitsamt zahlt in dieser Zeit nicht. ver.di zahlt ihren Mitgliedern während der Streikteilnahme Streikunterstützung! Auch wenn die Arbeitgeber aussperren, bekommen Mitglieder Streikunterstützung. Mitglieder erhalten kompetenten Rechtsschutz durch ver.di. 4 5
6 Runter vom Trittbrett Lohn und Gehalt fallen nicht vom Himmel! Entgelt, Urlaub, Arbeitszeit oder Beschäftigungssicherung erfolgreiche Tarifabschlüsse werden uns nicht geschenkt. Sie werden von den Gewerkschaftsmitgliedern erkämpft. Wer nicht Gewerkschaftsmitglied ist, aber dennoch die Leistungen aus den Tarifabschlüssen in Anspruch nimmt, verhält sich gegenüber seinen Kolleginnen und Kollegen unfair: Unorganisierte schwächen die Verhandlungsposition der Gewerkschaften und streichen am Ende die Verbesserungen ein. Rein in ver.di! Tarifliche Leistungen rechtmäßig und ohne schlechtes Gewissen genießen! Persönlichen Rechtsschutz in allen arbeitsrechtlichen Fragen erhalten! Von vielen exklusiven Leistungen, nur für Mitglieder, profitieren! Und auch in Zukunft sicher sein, dass für uns alle mehr raus springt! Mitmachen mitverändern!
7 Deine Vorteile Tarifliche Regelungen Urlaub 30 Tage im Jahr: entspricht 6 Wochen Urlaubsgeld 50 % des durchschnittlichen Tageseinkommens pro Urlaubstag Jahressonderzahlung 95 % des tariflichen Monatseinkommens Arbeitszeit 35 Stunden (Ost: 37 Stunden) pro Woche (Montag bis Freitag) Lohn- und Gehaltserhöhung regelmäßig Gesetzliche Regelungen 24 Tage im Jahr: entspricht 4 Wochen kein Anspruch kein Anspruch 48 Stunden pro Woche (Montag bis Samstag) kein Anspruch Freischichten 2 Freischichten pro Jahr kein Anspruch Übernahme Azubis 1 Jahr garantiert kein Anspruch Samstagsarbeit freiwillig + 25 % Zuschlag Eingruppierung klare Regelungen Regelarbeitstag keine Regelungen 6 7
8 Urlaub und Urlaubsgeld Der bezahlte Jahresurlaub aller Arbeitnehmer/- innen beträgt 30 Arbeitstage. Alle Arbeitnehmer/innen erhalten ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent des durchschnittlichen Tageslohns pro Urlaubstag. Jahressonderzahlung Alle Arbeitnehmer/innen erhalten eine Jahressonderzahlung (auch bekannt als Weihnachtsgeld). Sie beträgt pro Kalenderjahr 95 Prozent des tariflichen Monatsverdienstes. Teil zeitbeschäftigte erhalten die Jahressonderzahlung in einer Höhe, die dem Anteil ihrer persönlichen Arbeitszeit entspricht. Bezahlte Freistellung aus persönlichen Gründen bei eigener Eheschließung, Niederkunft der Ehefrau, Todesfällen in der Familie: jeweils zwei Tage bei Umzug mit eigenem Hausstand: ein Tag Vermögenswirksame Leistungen Der Arbeitgeberanteil an den vermögenswirk samen Leistungen beträgt 26,59 monatlich bzw. 319,05 jährlich (16,87 monatlich bzw. 202,47 jährlich bei Jugendlichen). Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf antei lige Leistungen.
9 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 35 Stunden. In Ostdeutschland beträgt sie 37 Stunden. Die Arbeitszeit ist für einzelne Arbeitnehmer/innen auf maximal fünf Tage zu verteilen. Sie ist auf die Wochentage Montag bis Freitag zu legen. 1 Sa Freiwillige Samstagsarbeit Die Teilnahme an einem Arbeitszeitsystem mit regelmäßiger Samstagsarbeit ist freiwillig. Sie setzt eine ausdrücklich erklärte Zustimmung voraus. Diese Zustimmung kann widerrufen werden. Dies hat die Folge, dass baldmöglichst, spätestens jedoch nach 6 Monaten keine regelmäßige Samstags arbeit mehr geleistet werden muss. So 2 Bezahlte Pausen bei Sonntags- und Feiertagsarbeit Bei Sonntags- und Feiertagsarbeit von mehr als 4 Stunden Dauer wird eine halbstündige bezahlte Pause gewährt. Diese Pause ist ebenso zu bezahlen wie die geleisteten Arbeits stunden. Übernahme Azubis Auszubildende werden im Grundsatz nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung für mindestens 12 Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen. 8 9
10 Zuschläge Die Zuschläge betragen: für Mehrarbeit 25 % für Nachtarbeit von 20:00 bis 22:00 Uhr von 22:00 bis 24:00 Uhr von 00:00 bis 04:00 Uhr von 04:00 bis 06:00 Uhr 15 % 25 % 35 % 25 % für Arbeit an Samstagen 25 % für Arbeit an Sonntagen 75 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen 150 % Freischichten Arbeitnehmer/innen, die ständig in gleichmäßig verteilter Wechselschicht arbeiten oder ständig Nachtarbeit leisten, erhalten zwei bezahlte Freischichten im Jahr. 5 2 Aufstockung Krankengeld Bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit erhalten Arbeitnehmer/innen nach Beendigung der Entgeltfortzahlung für drei Monate einen Zuschuss.
11 Für Angestellte Es gibt natürlich nicht nur Tarifverträge für die gewerblichen Beschäftigten. Für die Angestellten gibt es auch drei Tarifverträge: Gehaltstarifvertrag Darin steht, in welcher Gehaltsgruppe es wie viel Gehalt gibt. Damit kannst Du überprüfen, ob Du auch richtig bezahlt wirst. Gehaltsrahmentarifvertrag Darin steht bei welcher Tätigkeit und bei welchem Tätigkeitsjahr welches Gehalt gezahlt werden muss. Damit kannst Du überprüfen, ob Deine Tätigkeit auch richtig eingruppiert wird. Manteltarifvertrag Hierin sind auch wie bei den gewerblich Beschäftigten alle Leistungen, wie Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Jahres sonderzahlungen und vieles andere mehr festgeschrieben. Damit kannst Du überprüfen, bekommst Du auch alle tarifvertraglich geregelten Leistungen. Während es für die gewerblichen Beschäftigten einen bundesweiten Tarifvertrag gibt, sind die Tarifverträge für die Angestellten auf»länderebene«geregelt. Diese hier alle abzubilden, würde den Rahmen dieser kleinen Broschüre sprengen. Diese Tarifverträge bekommst Du als Gewerkschafts mitglied selbstverständlich bei allen ver.di Geschäftsstellen. Du kannst Dich auch gerne an die auf der Rückseite aufgeführte Adresse wenden
12 I II Eingruppierung III IV Der Lohnrahmentarifvertrag regelt die Eingruppierung in verschiedene Lohn- bzw. Gehaltsgruppen je nach ausgeübter Tätigkeit. Die Eingruppierung stellt hierbei nur eine Mindestvergütung für die jeweilige Tätigkeit dar. Eine Vergütung über den Lohnrahmentarifvertrag hinaus ist natürlich möglich. Für gewerbliche Arbeitnehmer_innen LG I II III IV V VI VII Kurzbeschreibung* Arbeiten, die ohne Vorkenntnisse nach kurzer Anweisung unmittelbar ausgeführt werden können. Arbeiten, die lediglich Kenntnisse und Fertigkeiten aufgrund einer Einweisung erfordern. Arbeiten, die durch Unterweisungen erworbene fachliche Kenntnisse und entweder eine bestimmte Verantwortungen für Betriebsmittel bzw. Arbeitsprodukte oder Konzen tration erfordern. Arbeiten, die durch längere Unterweisung erworbene fachliche Kenntnisse und Erfahrungen erfordern und mit Verantwortung für Arbeitsprodukte und in der Regel Betriebsmittel verbunden sind. Arbeiten, die durch eine längere systematische Unterweisung erworbene umfangreiche fachliche Kenntnisse sowie Selbstständigkeit erfordern und die mit erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und Arbeitsprodukte verbunden sind. Facharbeiten, deren Ausführung ein fachliches Können erfordert, das durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben wird. Schwierige Facharbeiten, deren Ausführung ein fachliches Können erfordert, das durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben wird. VIII Hochwertige Facharbeiten, deren Ausführung an das fachliche Können und die Verantwortung besondere Anforderungen stellt, die über die LG VII hinausgehen. * Dies ist nur eine Kurzdarstellung; für genauere Auskünfte zur Eingruppierung frage deinen Betriebsrat oder melde dich bei uns.
13 Tariflohn** West ab 1. Nov Ost ab 1. Nov LG I 11,57 10,95 LG II 11,96 11,32 LG III 12,34 11,68 LG IV 12,73 12,05 LG V 13,89 13,14 LG VI 1. Jahr: 14,20 2. Jahr: 14,81 3. Jahr: 15,43 LG VII 1. Jahr: 16,12 2. Jahr: 16,97 1. Jahr: 13,43 2. Jahr: 14,02 3. Jahr: 14,60 1. Jahr: 15,26 2. Jahr: 16,06 LG VIII 18,52 17,52 Arbeitnehmer/innen unter 18 Jahren, erhalten in den LG I LG V 90 % des Tariflohns. ** Die jeweils gültigen Tarifverträge für Angestellte (Gehaltstarifvertrag, Gehaltsrahmentarifvertrag oder den Manteltarifvertrag für Angestellte) kannst du im Betriebsratsbüro einsehen. Selbstverständlich kannst du dich dazu auch an ver.di wenden. Ausbildungsvergütung ab November Ausbildungsjahr 805,00 2. Ausbildungsjahr 880,00 3. Ausbildungsjahr 945,00 4. Ausbildungsjahr 1.015,00 Lohn- und Gehaltsentwicklung ,0 % ,5 % ,4 % ,0 % ,3 % ,5 % ,0 % ,9 % ,9 % ,3 % ,5 % ,3 % ,1 % ,0 % Welche Lohnerhöhung wir dieses Jahr erreichen, ist von mehreren Faktoren abhängig. Der wichtigste davon ist die gewerkschaftliche Stärke. Sie ist messbar. Die Maßeinheit ist die Mitgliederstärke. Es hängt von Dir ab von Dir als ver.di Mitglied! Bist du dabei? 12 13
14 Tarife nützen Tarife schützen Dies sind nur einige Bereiche des Arbeitslebens, für die es sich lohnt, ver.di-mitglied zu sein, weil es Tarifschutz gibt! Ein Cent vom Euro für den Erhalt und Ausbau von tariflichen Leistungen! kostenlosen Rechtsschutz vor Arbeits- und Sozialgerichten! Unterstützung bei Streiks und Unfällen in der Freizeit sowie in besonderen Notfällen! Weiterbildungsmöglichkeiten in vielen Bereichen für Betriebsräte und auch ganz normale Mitglieder! kompetente Ansprechpartner/innen bei Problemen rund um das Arbeitsleben: zum Beispiel Arbeits- und Ausbildungsvertrag, Tarife, Betriebsratswahlen, Arbeitszeugnis, Mobbing, Qualifizierung, Abmahnungen, gering fügige Beschäftigung, Hartz IV, Arbeitslosengeld Mitglied werden in ver.di lohnt sich!
15 Schneller geht s nicht! Der Online-Beitritt ist der einfachste Weg zu ver.di: Adressdaten eingeben, Angaben zur Person machen, Beschäftigungsprofil hinzufügen, die Eingaben überprüfen, absenden und Mitglied sein!
16 Du möchtest, dass diese Regelungen erhalten bleiben oder noch besser werden? Dann tritt ver.di bei und kämpfe gemeinsam mit deinen Kolleginnen und Kollegen für den Erhalt unseres Tarifvertrags! Bei dir gilt kein Tarifvertrag, aber du hättest diese Leistungen auch gerne? Dann sprich mit deinen Kolleginnen und Kollegen, organisiert euch und lasst uns gemeinsam für einen Tarifvertrag auch in deinem Betrieb kämpfen! So erreichst du uns ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, Paula-Thiede-Ufer 10, Berlin, verantwortlich: Andreas Fröhlich, Gestaltung: werkzwei, Detmold, Druck: Druckerei Tiemann, Bielefeld, Stand: 4/14
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