plus Nr. 04 RUF AN! KINDERSCHUTZ Informationsbroschüre des Kinderschutz-Zentrum Graz FÜR EINE GEWALTFREIE KINDHEIT Sorgentelefon HALT! NICHT SCHLAGEN!

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1 FÜR EINE GEWALTFREIE KINDHEIT Eine Initiative des Sozialressorts des Landes Steiermark DAS IST UNFAIR! HALT! NICHT SCHLAGEN! KINDERSCHUTZ plus SEPTEMBER 2003 RUF AN! Vertraulich und kostenlos Montag bis Samstag bis Uhr Sorgentelefon Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Verein Hilfe für Kinder und Eltern Kinderschutz-Zentrum Graz, Mandellstraße 18/II, 8010 Graz, Tel.: 0316/ , Fax: DW 6, Internet: Erscheinungsweise: vierteljährlich Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Claudia Rusch, Gabriella Walisch, Dr. Brigitte Leitner, Elisabeth Ulbrich (Kinderschutz-Zentrum Graz) Vertrieb und Anzeigenleitung: Binder Impuls Marketing KEG, Eschengasse 6a, 4616 Weisskirchen, DVR Gestaltung: Andreas Koller, Graz Druck: Print & Service, Ringstraße 1, 4600 Wels Blattlinie: Kinderschutz PLUS ist eine Informationsbroschüre, mit dem Ziel bewusstseinsbildend und präventiv zum Schutz und zum Wohlergehen von Kindern zu handeln und deren Entwicklung zu fördern. Nr. 04 Informationsbroschüre des Kinderschutz-Zentrum Graz

2 INHALT WIR ÜBER UNS KINDERSCHUTZ PLUS AUSGABE Nr. 4 SEPTEMBER 2003 Kinderschutz-Zentrum Graz Das Kinderschutz-Zentrum Graz Aufgaben, Grundhaltungen und Angebote Unser Umgang mit Gewaltproblemen Wir über uns Das Kinderschutz-Zentrum Graz... 3 Wie wir arbeiten Psychosoziale Prozessbegleitung... 5 Outdoor Natur auf der Spur Neues Gruppenangebot für Burschen... 8 Veranstaltungen Impulswerkstatt, MiniMax, Jour Fixe: Kurzbeschreibung der Veranstaltungsarten Veranstaltungskalender Unser gutes Recht Das Gewaltschutzgesetz (GeSchG) Kooperationspartner Infos & News Tartaruga Zufluchts- und Beratungsstelle für Jugendliche in Krisensituationen Kontaktadressen der steirischen Kinderschutzzentren Sorgentelefon 0800/ Wir über uns Das Sorgentelefon feiert seinen 10. Geburtstag Das Sorgentelefon heute Wie wir arbeiten -Beratung am Sorgentelefon Eine Fallreflexion Impressum Sie haben schon einmal eine frühere Ausgabe von Kinderschutz PLUS gelesen? Dann blättern Sie bitte gleich weiter zur Seite 5! Da wir aber annehmen und hoffen, dass wieder viele neue Leser dazu kommen, möchten wir auch dieses Mal von vorne beginnen und noch einmal unsere Aufgaben, Grundhaltungen und Angebote vorstellen: Aufgaben Die Aufgabe des Kinderschutz-Zentrums Graz ist es, Beratung und Therapie für Kinder, Jugendliche, deren Familien oder Bezugspersonen anzubieten, bevor es zu Gewaltanwendungen kommt, wenn bereits Gewalterfahrungen gemacht wurden, wenn Krisen aufgetreten sind oder wenn verschiedenste andere Probleme eine Belastung darstellen. Grundhaltungen Wir verstehen Gewalt als ein komplexes Geschehen, bei dessen Entstehung gesellschaftliche, soziale, psychische und beziehungsdynamische Faktoren eine wesentliche Rolle spielen. Ein Ziel unserer Arbeit ist es, potentiell gefährliche Situationen für Kinder zu KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT erkennen, möglichst bevor es zu Misshandlungen kommt. Wenn es bereits zu Gewaltanwendungen gegen Kinder gekommen ist, sind wir bemüht, diese Handlungen im Gesamtgefüge der familiären Beziehungsdynamiken und der gesellschaftlichen Lebensbedingungen zu verstehen und entsprechend Hilfen für die gesamte Familie bereit zu stellen. Angestrebt wird ein gewaltfreier Umgang mit Konflikten und Krisen. Dies bedeutet, dass die Eltern auf den notwendigen Schutz für ihre Kinder und in ihrer Verantwortung für ihr Handeln angesprochen werden, und dass sie dazu herausgefordert werden, sich aktiv mit ihrer Familien- und Lebenssituation auseinander zu setzen. Gemeinsam werden neue und konstruktive Möglichkeiten der Konflikt- und Problemlösung gesucht. Angebote Die MitarbeiterInnen des Kinderschutz- Zentrums Graz sind Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche, Familien, Eltern, Erziehungsberechtigte, Bezugspersonen und MitarbeiterInnen anderer (sozialer) Einrichtungen. Wir bieten Hilfe und Unterstützung in Form von kurz-, mittelund langfristiger Beratung und Psy- 3

3 WIR ÜBER UNS WIE WIR ARBEITEN chotherapie von Kindern, Jugendlichen und deren Bezugssystem zur Entwicklungsförderung der Kinder an. Wichtig ist es uns, neue Hilfezugänge zu Familien zu entwickeln und differenzierte Hilfeangebote an die gesamte Familie zu machen, um den Schutz des Kindes bestmöglich zu gewährleisten. Unsere Aufgabe ist es, Probleme anzusprechen, die das Wohl des Kindes gefährden und wenn notwendig Schritte zum Schutz des Kindes einzuleiten. Zusammen mit Eltern und Kindern vereinbaren wir Ziele, die die Entwicklung der Kinder gewährleisten sollen. Dabei ist es wichtig, die Selbsthilfe zu fördern und Hilfen im Verbund zu organisieren. Wir arbeiten auf der Basis einer hilfeund entwicklungsorientierten Kinderschutzarbeit - um zum Schutz des Kindes für die betroffenen Personen Hilfe und Unterstützung so anzubieten, dass sie auch das Vertrauen und den Mut aufbringen können unser Hilfeangebot anzunehmen. Weitere Aufgaben Ein weiterer wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Kooperation mit Fachkräften anderer Berufsgruppen. In der Arbeit mit Familien in denen es zu physischer, psychischer oder sexueller Gewalt gegen Kinder kommt, zeigt sich immer wieder, dass den Kindern und ihren Familien nur dann eine sinnvolle und differenzierte Hilfe angeboten werden kann, wenn verschiedene Berufsgruppen und Institutionen gut zusammenarbeiten, um hilfreich zum Schutz und Wohl des Kindes zu handeln. Zur Qualitätssicherung der Kinderschutzarbeit bieten wir in regelmäßigen Abständen Fortbildungsveranstaltungen für Fachkräfte an. Einen weiteren zentralen Bestandteil der Kinderschutzarbeit stellt die Öffentlichkeitsarbeit zu gesellschaftspolitischen Themen dar, die die Lebensbedingungen von Kindern und Eltern betreffen. So kommen Sie zu uns: Verein Hilfe für Kinder und Eltern Kinderschutz-Zentrum Graz A-8010 Graz, Mandellstraße 18/II Tel.: 0 316/ , Fax: DW 6 graz@kinderschutz-zentrum.at Telefonöffnungszeiten: Mo. bis Do Uhr u Uhr Freitag 9 13 Uhr Persönliche Beratungstermine nach Vereinbarung. Psychosoziale Prozessbegleitung Entscheidende Weghilfe für Opfer von sexueller und physischer Gewalt Prozessbegleitung von kindlichen Zeugen umfasst die psychosoziale und juristische Information, Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer sexueller oder physischer Gewalt geworden sind und deren Bezugspersonen. Prozessbegleitung beginnt idealer Weise mit dem Entschluss eine Anzeige zu machen und dauert bis zum Ende des Gerichtsverfahrens. Moni, Karin und das Gericht Dezember 1992 Abfahrt 7.00Uhr in der Früh. Mama ist ganz verschwitzt, ihr Gesicht ist blass. Ich sehe, dass sie nicht wirklich geschlafen hat. Moni ist ganz ernst. Sie knetet mit ihren Fingern. Sie schaut mich mit großen fragenden Augen an. Ich nicke, bin befangen, versuche zu lächeln und weiß genauso wenig wie Moni. Gut dass Onkel Max das Auto lenkt und uns sicher nach Leoben bringt. Es ist sehr kalt draußen und sehr finster. Ich sehe dass Mama schwitzt, das Gesicht Von DSA Elisabeth Tauß Volksschullehrerin und Integrative Gestalttherapeutin kreidebleich ist und sie ins Leere schaut. Wir haben schon alle auf diesen Termin gewartet und ihn auch gleichzeitig gefürchtet. In der Woche davor hatten wir es geschafft (nach langem Betteln) dass wir den Gerichtssaal ansehen durften. Groß ist der Raum, die Möbel sind schwer und machen einen bedrückenden Eindruck. Auf einen riesengroßen Tisch steht ein Kreuz und Kerzen auch. Ist das eine Kirche? Kommt dann auch der Pfarrer herein. Hört der zu, was der Opa mit mir gemacht hat? Wir hatten uns überlegt mit Freunden und Freundinnen einen Schutzkreis rund um Moni zu machen. Viele wollten uns helfen. Sie konnten verstehen, dass das nicht gut für Moni ist, dass sie und der Opa sich vor der Verhandlung am Gang 4 KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT

4 WIE WIR ARBEITEN WIE WIR ARBEITEN treffen sollten. Der Termin war so blöd, dass nur Mama, Onkel Max und ich als ehemalige Lehrerin Zeit hatten. Es war ausgemacht, dass ich Monika begleite, Mama wird als Zeugin vernommen und Onkel Max soll unser guter Geist sein. Er ist von diesem Vorfall so betroffen, dass er nicht mehr aus dem Grübeln und Schweigen aussteigen konnte. Muss Moni wirklich Punkt für Punkt erzählen? Alles? Unglaublich! Sie hat ja nicht einmal Worte für das Vorgefallene. Moni wird aufgerufen und in den Gerichtsaal gebeten. Für einen Augenblick durchfährt uns alle der Schrecken. Ich sehe 3 Paar große Augen und spüre die Angst der Betroffenen. Was wird jetzt da drinnen geschehen? Muss Moni wirklich Punkt für Punkt erzählen? Alles? Auch das mit dem Finger und das mit dem Mund auch? Unglaublich! Sie hat ja nicht einmal Worte für das Vorgefallene. Ich gehe statt Moni hinein und bitte um Erlaubnis sie während der Verhandlung begleiten zu dürfen. Was es da noch zu überlegen und zu beraten gibt? Na Gott sei Dank, es wird genehmigt. Wir gehen gemeinsam hinein, vor uns die großen Tische in U-Form aufgestellt, dahinter viele Männer in einer sehr fremden Kleidung, Moni und ich kennen niemanden außer den Anwalt der Familie. Wir gehen an Opa vorbei. Der sitzt schon auf seinem Platz. Er schaut Moni mit einem bösen, vorwurfsvollen Blick an. Wir müssen an ihm vorbei, wir werden zwischen dem Richter und dem Opa sitzen. Während der Ganzen Verhandlung spüre ich seinen Blick in meinem Nacken. Juni 2003 Wieder eine Gerichtsverhandlung, eine ähnliche Geschichte wie vor 10 Jahren mit Moni. Diesmal sind Mama und Papa dabei, sie waren schön öfter bei uns im Kinderschutz-Zentrum. Wir haben mit ihnen genau besprochen wie alles vor sich gehen wird. Diesmal konnten wir sogar zur Polizei gehen und dort schauen wie es aussieht, wer dort arbeitet und dass die PolizistInnen nicht so furchterregend sind, wie Karin es geglaubt hat. Mama und Papa sind auch dabei. Ein paar Tage später machen die Eltern eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs an ihrer Tochter. Es wird ein Termin vereinbart, wann Karin alles zu Protokoll geben wird und dass meine Kollegin dabei begleiten wird. Karin weiß welche Fragen ihr gestellt werden. Sie weiß auch, dass der misshandelnde Onkel dafür verantwortlich ist und sie keine Schuld trifft. Karin kann alles sehr gut erzählen, sie weiß, dass Mama und Papa sie gut unterstützen und auch stolz auf sie sind. Die Beamtin spürt gut, wann Karin eine Pause braucht, sie lässt ihr Zeit und macht keinen Druck. Karin kann sich zwischendurch sogar mit ihrer Begleiterin stärken und ein paar Schritte im Gang machen. Es ist doch gut, dass Mama und Papa nicht zuhören müssen, welche Erfahrungen Karin mit ihrem Onkel gemacht hat. Kinder haben ein gutes Gespür für die Not der Eltern. Sie wissen genau, was sie ihnen zutrauen können. Aus Scham und aus Rücksicht können manche Kinder nicht erzählen was wirklich passiert ist. Die Aussage kann den Kindern nicht wirklich erspart werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre und die Zusammenarbeit vieler Institutionen hat diese Veränderung bewirkt. Ich kann mich noch an die Anfänge erinnern. Wie oft saßen wir da und hatten wenig Hoffnung auf Veränderung, wie oft schüttelt wir ungläubig die Köpfe. Die Aussage kann den Kindern nicht wirklich erspart werden. Aber sie werden nicht mehr ausgelacht, mit doppelt verneinten Fragen gequält, sie brauchen in der Regel nicht mehr dem Verursacher gegenüber treten,... Vieles ist der Entwicklung der Kindern angepasst Karin kann alles sehr gut erzählen. Sie weiß, dass Mama und Papa sie gut unterstützen und auch stolz auf sie sind. Sie weiß auch, dass sie keine Schuld trifft. worden, in vielem kann auf die stressige Situation Rücksicht genommen werden. Inzwischen gibt es sogar eigene Opferanwälte für die betroffenen Kinder. Und es gibt Menschen wie zum Beispiel bei uns im Kinderschutz-Zentrum Graz, die eine Fortbildung für die Psychosoziale Prozessbegleitung für betroffene Familien gemacht haben. Inzwischen kann einer Familie mit diesen Erfahrungen gut geholfen werden. Dadurch kann eine weitere Traumatisierung vermieden und ein Heilungsprozess für die gesamte Familie eingeleitet werden. Informationen erhalten Sie bei uns oder bei Ihrer/Ihrem zuständigen SozialarbeiterIn. PS: Namen und Daten der handelnden Personen sowie inhaltliche Details in diesem Artikel wurden zur Gewährleistung des Datenschutzes entsprechend verändert. 6 KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT

5 WIE WIR ARBEITEN WIE WIR ARBEITEN Outdoor Natur auf der Spur Persönlichkeitsentwicklung mit Integrativen Outdoor- Aktivitäten für männliche Kinder und Jugendliche mit Gewalterfahrungen Von Leo E. Walkner System. Familientherapeut in Ausbildung unter Supervision Für Herbst 2003 plant das Kinderschutz-Zentrum Graz das Projekt Outdoor Natur auf der Spur Persönlichkeitsentwicklung mit Integrativen Outdoor-Aktivitäten für männliche Kinder und Jugendliche mit Gewalterfahrung (Alter 7 bis 15 Jahre) an. Was sind Integrative Outdoor- Aktivitäten? Unter Integrativen Outdoor-Aktivitäten verstehen wir einen handlungs- und bewegungsorientierten Ansatz pädagogisch und psychotherapeutisch fundierter Gruppenarbeit in der Natur. Sie sind ein besonders lebendiger und ganzheitlicher Ansatz der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung. Wichtige Aspekte dabei sind die Gruppe mit ihren speziellen Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten, Bewegung, Herausforderung und eine naturnahe Umgebung. Es werden Aufgaben gestellt, die von der Gruppe in Kooperation zu bewältigen sind: Für alle Aufgaben gilt die Freiwilligkeit. Die Gruppe bleibt stets zusammen und führt nur Aktivitäten durch, die für alle zumutbar sind. Es gibt auch Aufgabenstellungen, die an die Einzelperson gerichtet, aber im Rahmen der Gruppe zu lösen sind, wobei diese unterstützende Funktion hat. Reflexionsrunden nach den Aufgabenstellungen vertiefen die Auseinandersetzung mit sich und der Gruppe. Die Wirkung von Aufgabe, Natur und Gruppe werden systematisch durch psychotherapeutische Methoden unterstützt. OA-Sicherheitssystem Manche unserer speziellen OA-Übungen werden subjektiv als riskant wahrgenommen, objektiv legen wir äußersten Wert auf professionelle Sicherung aller Teilnehmer. Fixe Bestandteile unseres spezifischen OA-Sicherheitssystems sind: gründliche Ausbildung der TrainerInnen duales Prinzip die Selbstverantwortlichkeit der Teilnehmer Freiwilligkeit das Redundanzprinzip Das duale Prinzip bedeutet: Eine TrainerIn sorgt für die physische Sicherheit der Teilnehmer (Geländevorbereitung, Übungsaufbau, Mehrfachsicherung). Der/die zweite TrainerIn begleitet die Gruppenprozesse und hat Letztverantwortung für die psychische Sicherheit. Das Redundanzprinzip bedeutet: Alle Sicherungen werden doppelt ausgeführt und von mindestens zwei Personen kontrolliert. Das heißt, dass wir immer zwei Seile verwenden, bei high events jeder Karabiner doppelt überprüft wird und der richtige Sitz von Helmen und Gurten etc. zweifach kontrolliert wird. Ziele: Förderung der Persönlichkeitsentwicklung Förderung der Beziehungsfähigkeit Gemeinschaft erlebbar machen bewusste Naturerfahrung ermöglichen Außerdem: Jugendliche sollten Spaß an Outdoor-Aktivitäten (OA) haben und Formen lustvollen Lernens kennenlernen! Anmeldungen erbeten unter: Kinderschutz-Zentrum Graz Mandellstraße 18/2, 8010 Graz Tel: 0316/ , Fax: DW 6 graz@kinderschutz-zentrum.at 8 KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT

6 VERANSTALTUNGEN VERANSTALTUNGEN Impulswerkstatt MiniMax Jour Fixe Folgende Arten von Veranstaltungen bieten wir im Zeitraum September bis Dezember 2003 an: Termin Titel & ReferentInnen Veranstaltung Mo, Uhr Di, Uhr Wie spreche ich mit Kindern im Rahmen einer Familienberatung Renate Blum-Maurice, Köln Impulswerkstatt Kosten 160,-- Die Impulswerkstatt ist eine Initiative des Kinderschutz-Zentrums Graz, um Innovation, Qualität und den fachlichen Austausch von Erfahrungen in der sozialen Arbeit zu fördern. Sie hat zum Ziel, in Zeiten knapper werdender Ressourcen für die soziale Arbeit zu ermutigen und Chancen zu eröffnen, gemeinsam mit erfolgreichen Kolleginnen und Kollegen zu lernen, wie neue Projekte und Handlungsmodelle erfunden und umgesetzt werden können. Wir suchen den Austausch und die Auseinandersetzung mit Kolleginnen und Kollegen aus Praxis und Wissenschaft, die ihre fachliche und sozialpolitische Verantwortung engagiert wahrnehmen und an einem gemeinsamen Lernen interessiert sind. Veranstaltungsort: Schloss St. Martin, Kehlbergstr. 35, 8054 Graz Die MiniMax -Veranstaltungen wurden von uns entwickelt, um kompakt und aktuell über Veränderungen, Entwicklungen und Trends der modernen Kinderschutzarbeit und der Jugendwohlfahrt zu informieren und konkret Fragen und Anliegen der TeilnehmerInnen zu bearbeiten. Die MiniMax-Veranstaltungen richten sich an die MitarbeiterInnen von Jugendwohlfahrtseinrichtungen, Beratungsstellen, medizinischen Einrichtungen, Schulen und Kindergärten. Ebenso sind Eltern und andere interessierte Personen herzlich eingeladen, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Veranstaltungsort: Gemeindezentrum Heilandskirche, Kaiser-Josef-Platz 9, 8010 Graz Mi, Uhr Do, Uhr Do, Uhr Fr, Uhr Mi, Uhr Do, Uhr Unterstützung und Entlastung von Kindern und Jugendlichen vor Gericht Dr. Brigitte Leitner, Graz Einführung in die Thematik der Kinderschutz-Arbeit Empathische Konfrontation als zentrales Moment in der Arbeit mit gewalttätigen Männern und männlichen Jugendlichen Mag. Martin Christandl, Innsbruck Outdoor Natur auf der Spur Vorstellung des Gruppenangebotes für Burschen mit Gewalterfahrungen Leo E. Walkner, Graz Einführung in die Thematik der Kinderschutz-Arbeit MiniMax Jour Fixe Impulswerkstatt MiniMax Jour Fixe 25,-- 160,- 25,-- Jour Fixe Kinderschutz : Das zentrale Thema ist die Informationsvermittlung über die Arbeit des Kinderschutz-Zentrums Graz, betreffend Gewalt in der Familie bzw. Gewalt an Kindern. Dieses Veranstaltungen finden einmal im Monat statt (ausser im Juli und August). Sondertermine für Schulklassen können jederzeit von den jeweilgen KlassenlehrerInnen vereinbart werden. Veranstaltungsort: Kinderschutz-Zentrum Graz, Mandellstr. 18/2, 8010 Graz Mi, Uhr Do, Uhr Krisenintervention bei Kindern und Jugendlichen Mag. Eva Pucher-Urdl, Graz Einführung in die Thematik der Kinderschutz-Arbeit MiniMax Jour Fixe 25,-- 10 KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT

7 VERANSTALTUNGEN VERANSTALTUNGEN Impulswerkstatt Wie spreche ich mit Kindern im Rahmen der Familienberatung? Einbeziehung von Kindern und Umgang mit ihnen in der beraterischen Praxis (Kinderschutz, Familienberatung, Jugendamt,...) In vielen Fällen der beraterischen Arbeit sind Kinder von unserer Arbeit betroffen. Oft geht es (auch) um Sorgen mit Kindern und Jugendlichen und um das Ziel, Eltern bzw. Erziehungspersonen dabei zu unterstützen, die jeweils bestmöglichen Entwicklungsbedingungen für Kinder herzustellen. Zugleich fällt es häufig schwer, Kinder einzubeziehen, einen altersgemäßen Zugang zu ihnen zu finden und mit Ihnen auch belastende Dinge anzusprechen, insbesondere im Beisein der Familie. Referentin: Renate Blum-Maurice Psychologin und Sozialwissenschaftlerin; in Frankreich ausgebildete Familientherapeutin; seit 1989 im Kinderschutz-Zentrum Köln tätig Mo, 29. September 2003 und Di, 30. September Uhr bis Uhr Volksbildungsheim Schloss St. Martin Kehlbergstraße 35, 8054 Graz Kostenbeitrag: 210, Impulswerkstatt Konfrontationsgespräche mit gewalttätigen Männern und männlichen Jugendlichen Empathische Konfrontation als zentrales Moment in der Arbeit mit gewalttätigen Männern und männlichen Jugendlichen Das klare Ansprechen der Tat und der Verantwortung für die Gewalttat erfordert auf Seiten der HelferInnen oft viel Mut. In der Fortbildung soll zuerst auf die Bedingungen für Konfrontationsgespräche eingegangen werden. Wann und unter welchen Bedingungen machen Konfrontationsgespräche Sinn? Schließlich soll die weitere Rolle von Konfrontationen im Beratungs- und Therapieprozess aufgezeigt und diskutiert werden. Referent: Mag. Martin Christandl Systemischer Familientherapeut und Kinder- und Jugendlichentherapeut; Arbeit in freier Praxis und in der Männerberatungsstelle in Innsbruck; langjähriger Mitarbeiter des Kinderschutzzentrums Innsbruck Do, 30. Oktober 2003 und Fr, 31. Oktober Uhr bis Uhr Volksbildungsheim Schloss St. Martin Kehlbergstraße 35, 8054 Graz Kostenbeitrag: 210, MiniMax Unterstützung und Entlastung von Kindern und Jugendlichen vor Gericht Was ist für Familienangehörige und professionelle Helfer wichtig zu wissen, um Kinder und Jugendliche auf eine Einvernahme, eine Befragung oder eine Begutachtung vorzubereiten? Wie können wir Kinder am besten begleiten. Referentin: Dr. Brigitte Leitner Mi, 1. Oktober bis Uhr Outdoor Natur auf der Spur Vorstellung des Gruppenangebotes für Burschen mit Gewalterfahrungen. Dieses neue Angebot eröffnet den Burschen eine tiefe Einsicht in die eigenen Qualitäten und Grenzen. Sie erhalten wichtige Anstöße über fundamentale Aspekte des Erwachsenwerdens und lernen Solidarität und Teamfähigkeit schätzen. Diese Integrative Outdoor- Aktivität wird anhand praktischer Beispiele vorgestellt und diskutiert. Referent: Leo E. Walkner Mi, 5. November bis Uhr Krisenintervention bei Kindern und Jugendlichen Wie können wir Kindern mit Erfahrungen von Gewalt oder sexuellen Übergriffen in diesen schwierigen Lebenssituationen begegnen, so dass sie sich in ihrem Hilfewunsch ernst genommen fühlen und ihre oft sehr eingeengte Sichtweise erweitert wird. Referentin: Mag. Eva Pucher-Urdl Mi, 3. Dezember bis Uhr Ort der Veranstaltungen: Gemeindezentrum Heilandskirche, Kaiser-Josef-Platz 9, 8010 Graz Kostenbeitrag: 25,-- Anmeldung Senden Sie Ihre Anmeldung(en) zu den Impulswerkstatt- und MiniMax-Veranstaltungen bitte schriftlich an: Kinderschutz-Zentrum Graz, Mandellstraße 18/II, A-8010 Graz Fax: 0316/ , Aufgrund von begrenzten Seminarplätzen empfehlen wir eine rasche Anmeldung. Für die Jour Fixe-Termine bitten wir um rechtzeitige telefonische Voranmeldung! Tel. 0316/ KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT

8 UNSER GUTES RECHT UNSER GUTES RECHT Das Gewaltschutzgesetz Wissenswertes aus dem Familienrecht zusammen gestellt von unserer Rechtsberaterin Dr. Brigitte Leitner Das Gewaltschutzgesetz (GeSchG) 1996 geht zur Verwirklichung eines effektiven Opferschutzes von einem Zwei- Phasen-Modell aus: Phase 1: Bei Gewalt im familiären Bereich können gemäß 38a des Sicherheitspolizeigesetzes Gendarmerie und Polizei sofort eine Wegweisung und ein Betretungsverbot gegenüber dem Täter aussprechen. Dieses gilt jedoch nur für eine Zeitspanne von 10 Tagen. Diese staatliche Maßnahme ist unabhängig vom Willen des Opfers durchzuführen. Phase 2: In der zweiten Phase aber muss das Opfer selbst aktiv werden und einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach dem GeSchG beim Familienrichter stellen. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass es oft schwierig ist, Gewaltopfer aus dem Kreislauf der Gewalt herauszuholen, da gerade mit häuslicher Gewalt oft eine Passivierung des Opfers einhergeht. Es ist daher besonders wichtig, dass es Interventionsstellen gibt, die Gewaltopfer in dieser Zeit unterstützen und betreuen! Nur wenn innerhalb dieser Frist von 10 Tagen bei Gericht nach 382b EO ein Antrag auf Erlassung einer EV gestellt wird, endet das Betretungsverbot erst mit Wirksamkeit der Gerichtsentscheidung. Der geschützte Personenkreis wurde auf alle nahen Angehörigen erweitert. Voraussetzung für die EV ist, dass die geschützte Person im Zeitpunkt der Gewalthandlung mit dem Antragsgegner in häuslicher Gemeinschaft lebt bzw. innerhalb der letzten 3 Monate vor Begehung der Gewalthandlung gelebt hat. Während nach der alten Rechtslage die Erlassung einer EV erst bei Vorliegen einer Gewalttat möglich war, genügt jetzt bereits ein gefährdendes Verhalten. Das heißt, dass nunmehr bereits die Drohung mit einer Gewalttat oder ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten (der so genannte Psychoterror), ausreichend sind. Beurteilungsmaßstab für das Gericht ist die Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens. Weitere Vorraussetzung für die Erlassung einer EV ist die Erstellung einer Gefahrenprognose. Dabei sind folgende Kriterien relevant: das Verhalten des Antraggegners, frühere Gewalttaten, die konkreten Lebensumstände der Ehepartner, und das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder! Allgemeine Vorraussetzung ist neben der Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens ein dringendes Wohnbedürfnis des Antragstellers (keine gleichwertige eigene Wohnmöglichkeit) an der Wohnung, in der dieser gemeinsam mit dem Gewalttäter lebt. Es ist jedoch nicht relevant, wo der Gewalttäter wohnen wird und ob ihm die Obdachlosigkeit droht! Nach 382b(1)EO kann dem Antragsgegner durch die EV das Verlassen der gemeinsamen Wohnung aufgetragen (Wegweisung) sowie die Rückkehr verboten werden (Betretungsverbot). Der Schutz der Wohnung umfasst auch die unmittelbare Umgebung, wie zum Beispiel das Stiegenhaus, der Eingangsbereich der Wohnung und des Hauses, wobei dies im Einzelfall genau beschrieben wird. Dadurch soll verhindert werden, dass sich das Opfer nicht mehr in die Wohnung traut, weil der Gewalttäter in der unmittelbarer Umgebung lauern kann. Das Gericht kann dem Täter auch ein Kontaktverbot zum Opfer auferlegen. Diese einstweilige Verfügung kann unabhängig davon, wem die Wohnung gehört, erlassen werden. Ihre Geltungsdauer beträgt normalerweise 3 Monate. Wird gleichzeitig mit der EV aber auch ein Scheidungsverfahren oder ein Aufteilungsverfahren oder ein Verfahren zur Klärung der Nutzungsberechtigung der Wohnung anhängig gemacht, kann vom Gericht die Geltungsdauer der EV bis zum Ende des Hauptverfahrens bewilligt werden! Der Vollzug der erlassenen einstweiligen Verfügung nach 382d EO ist jener Punkt, an dem der Opferschutz nun durch sofortige Umsetzung dieser staatlichen Maßnahme gewährleistet werden muss. Daher wird die EV erst durch den Vollstrecker anlässlich des Vollzuges zugestellt, der gleichzeitig den Antragsgegner aus der Wohnung zu weisen hat. Er kann nur seine wichtigsten Sachen mitnehmen und muss alle Schlüssel zur Wohnung abgeben. Hinter dieser außergewöhnlichen Vorgangsweise steht die Erfahrung, dass die Zustellung einer solchen Verfügung bei Gewalttätern eine Steigerung der Aggressivität bewirken kann. Der Täter kann sich nur schwer damit abfinden, dass das Opfer aus seiner Opferrolle herausgetreten ist und dabei auch noch von staatlicher Seite unterstützt wird. 14 KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT

9 INFOS & NEWS INFOS & NEWS KOOPERATIONSPARTNER KOOPERATIONSPARTNER KONTAKTADRESSEN Tartaruga Zufluchts- und Beratungsstelle für Jugendliche in Krisensituationen Die Tartaruga (ital. Schildkröte ) ist eine Einrichtung der Jugend am Werk Steiermark GmbH und war zum Zeitpunkt ihrer Eröffnung (1994) die erste Institution ihrer Art im gesamten Bundesland. Obwohl es mittlerweile eine Reihe von Hilfsangeboten für Jugendliche in Krisen gibt, ist die tartaruga nach wie vor die einzige Jugendwohlfahrtseinrichtung in der Steiermark, die Jugendliche im Krisenfall rund um die Uhr auf unbürokratische Weise stationär aufnimmt. Die ständige Erreichbarkeit (telefonisch, sowie vor Ort in der Ungergasse 23) ist ein zentrales Charakteristikum sämtlicher Hilfsangebote der tartaruga schließlich halten sich Krisen nicht an Bürostunden und erfordern oft rasches Handeln. Zielgruppe für das stationäre Angebot sind Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren in Krisensituationen, wobei familiäre Konflikte und Ablösungsprobleme, Gewalt in der Familie, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung und Konflikte im Lebensumfeld Krisenauslöser sein können. Maximal acht Mädchen und Burschen haben die Möglichkeit, bis zu acht Wochen lang in der tartaruga zu wohnen (bei Aufenthalten bis zu fünf Tagen anonym gegenüber dem Jugendamt). Im Jahresschnitt finden insgesamt ca. 65 Jugendliche stationäre Aufnahme, wobei etwa ein gutes Drittel vom Jugendamt überwiesen wird, die Mehrheit der Jugendlichen aber von sich aus den Kontakt zur Tartaruga sucht. Will ein/e Jugendliche/r in der Tartaruga wohnen, so ist dafür die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich, sofern nicht eine akute Bedrohung des Kindeswohls vorliegt ( Gefahr im Verzug die Entscheidung darüber obliegt zunächst dem zuständigen Jugendamt). Da in vielen Fällen nicht nur die Jugendlichen, sondern auch ihre Angehörigen unter einem starken Leidensdruck stehen, wird ein Tartaruga-Aufenthalt nicht selten auch von den Eltern als Chance begriffen, sich eine dringend benötigte Auszeit zu gönnen. Eine Aufnahme gegen den Willen der/des Jugendlichen ist aber nicht möglich (Prinzip der Freiwilligkeit)! Während der Zeit ihres Aufenthalts hat die Tartaruga Pflege und Erziehung für die ihr anvertrauten Jugendlichen. Neben der Erfüllung ihrer Grundbedürf- nisse (Essen, Schlafen, Waschen etc.) wird den Jugendlichen ein räumlicher und zeitlicher Schonraum zur Verfügung gestellt, der ihnen Schutz bietet und es ihnen erlaubt, zur Ruhe zu kommen und Abstand zu den oft belastenden Ereignissen zu gewinnen. Als hilfreich erweist sich dafür oft auch das gemeinsam gestaltete Hausleben, in dem auch Freizeitangebote ihren Platz finden. In der Krisenbegleitung durch das multiprofessionelle Team der Tartaruga (1:1-Bezugsbetreuung) geht es zunächst um das Auffangen der/des Jugendlichen und das Abwenden einer Verschlimmerung der Lage, in weiterer Folge dann um Hilfe zur Selbsthilfe, mit dem Ziel, gemeinsam mit der/dem Jugendlichen und den Eltern eine für alle Beteiligten gute Lösung zu finden, zumindest aber die nächsten Schritte abzuklären. Auch als Beratungsstelle ist die tartaruga von 0-24 Uhr geöffnet und telefonisch erreichbar. Sie wird auch gerne von jungen Erwachsenen, Eltern u.a. kontaktiert. Beratungen werden auf Wunsch anonym geführt und in jedem Fall absolut vertraulich behandelt. Sämtliche Angebote sind für Jugendliche kostenlos. Die steirischen Kinderschutz-Zentren Kinderschutz-Zentrum Graz Mandellstraße 18/2, 8010 Graz Tel.: 0316/ , Fax: 0316/ graz@kinderschutz-zentrum.at Kinderschutz-Zentrum Oberes Murtal Gaalerstraße 2, 8720 Knittelfeld Tel.: 03512/75 741, Fax: 03512/ kinderschutzzentrum.o.m@gmx.at Zweigstelle Bruck an der Mur Grabenfeldstraße 12a, 8600 Bruck/Mur Kinderschutz-Zentrum Rettet das Kind Florianigasse 3, 8160 Weiz Tel.: 03172/42 559, Fax: 03172/ kizweiz@24aon.cc Kinderschutz-Zentrum Rettet das Kind Poststraße 3, 8530 Deutschlandsberg Tel.: 03462/67 47, Fax: 03462/ kiszdl@24on.cc Kinderschutz-Zentrum Bruck/Kapfenberg Wiener Straße 60, 8605 Kapfenberg Tel.: 03862/22 413, Fax: 03862/ kiszkapfenberg@24aon.cc 16 KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT

10 WIR ÜBER UNS WIR ÜBER UNS SORGENTELEFON SORGENTELEFON Das Sorgentelefon feiert seinen 10. Geburtstag Im Herbst 2003 feiern wir gemeinsam unser 10 jähriges Bestehen. Nach zehn Jahren erfolgreicher Arbeit am Sorgentelefon ist es uns ein Anliegen, Zwischenbilanz zu ziehen. In all den Jahren wurden insgesamt AnruferInnen am Sorgentelefon betreut, beraten und informiert. In diesen zahlreichen Gesprächen wurden die AnruferInnen in ihren eigenen Fähigkeiten bestärkt und neue Lösungswege für deren Probleme gemeinsam gesucht. Geschichtliche Entwicklung 1983 wurde auf Initiative von Frau Stadträtin Richarda Kotal, Amt für Jugend und Familie, das Kindersorgentelefon mit der Telefonnummer in Graz installiert. 6 Erzieherinnen und 2 Pflegerinnen des Grabenheimes, der heutigen Kindervilla, betreuten auch das Sorgentelefon. Wegen des geringen Bekanntheitsgrades und der Doppelbelastung Erziehungsdienst und zugleich Telefondienst wurde diese Einrichtung wieder eingestellt wurde durch den damaligen Soziallandesrat Erich Tschernitz die Schaffung eines Telefondienstes für Kinder in Not in die Wege geleitet. Am 7. November 1990 wurde das Kindersorgentelefon mit der Telefonnummer zum Ortstarif eröffnet. Untergebracht war es zuerst in einem Raum der Heilpädagogischen Station, dann in der Villa des Landesjugendheimes Rosenhof. 18 MitarbeiterInnen haben am Institut für Familienberatung und Systemberatung in Linz eine Zusatzausbildung absolviert und diese nach zwei Jahren mit einer Prüfung zur systemischen Sozial- und LebensberaterIn beendet. Auch dieses Sorgentelefon wurde wegen zu geringer Bewerbung und wegen organisatorischer Probleme zu wenig bekannt. Da die Kriterien für einen professionellen Betrieb nicht mehr erfüllt werden konnten, erfolgte am 1. Jänner 1993 die vorübergehende Stilllegung. Die Idee eines Sorgentelefons war dem damals zuständigen Landesrat, Erich Tschernitz, jedoch ein großes Anliegen. Daher wurden mehrere private Organisationen eingeladen, das Sorgentelefon zu übernehmen. Mit Schreiben vom 28. Juli 1993 erklärte sich das Kinderschutz-Zentrum Graz dazu bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Das Sorgentelefon-Team : Das Sorgentelefon für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Mit Regierungsbeschluss vom 17. September 1993 wurde das Kindersorgentelefon an das Kinderschutz-Zentrum Graz, Verein Hilfe für Kinder und Eltern, übertragen. Am 20. Dezember 1993 wurde das Telefon mit dem neuen Namen Sorgentelefon für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wieder in Betrieb genommen als eine Serviceleistung des Vereins Hilfe für Kinder und Eltern im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung, Sozialreferat. Im ersten Jahr wurden insgesamt Anrufe verzeichnet, die Hauptzielgruppe war die der Jugendlichen, gefolgt von Erwachsenen und Kindern. Die Anzahl der weiblichen Anruferinnen lag während der gesamten 10 Jahre deutlich über der der männlichen. Auch die Problembereiche blieben für die AnruferInnen annähernd die selben. Die Gründe das Sorgentelefon anzurufen sind vielfältig, die wesentlichen Problembereiche liegen in der Familie (Probleme mit den Eltern, Erziehungsschwierigkeiten, Überforderung der Eltern, etc.), in der Partnerschaft und Freundschaft (Liebeskummer, Schwangerschaft, Sexualität, etc.) ebenso wie in der Schule bzw. Ausbildung (schlechte Noten, Lernprobleme). Auch zum Thema Gewalt (Gewalt in der Familie, Körperliche Misshandlung, sexueller Missbrauch, etc.) werden unseren BeraterInnen am Sorgentelefon Fragen gestellt und um Unterstützung gebeten. 18 KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT

11 WIR ÜBER UNS WIR ÜBER UNS SORGENTELEFON SORGENTELEFON Das Sorgentelefon heute Beratung, Hilfe und Information für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Das Sorgentelefon ist eine Serviceeinrichtung des Sozialreferats des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. Unter der Telefonnummer 0800/ nehmen erfahrene BeraterInnen Anrufe aus ganz Österreich, vor allem aus der gesamten Steiermark entgegen. Die Beratungsgespräche sind anonym und für die AnruferInnen kostenlos. Die zentralen Themen der telefonischen Beratungsgespräche sind in erster Linie persönliche Schwierigkeiten, Familienprobleme, Schulprobleme, Gewalt und Suchtmittelmissbrauch. Kinder und Jugendliche nehmen unsere Beratung vor allem bei Problemen mit Schulnoten, Schwierigkeiten mit ihren Eltern oder Immer ein offenes Ohr für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 0800/ Neue Telefonzeiten! Montag bis Samstag: 13 Uhr bis 20 Uhr Lehrern, Überforderung, Einsamkeit und Ängsten in Anspruch. Die größten Problemfelder der erwachsenen AnruferInnen sind Partnerschaftsprobleme, Scheidungen, Trennungen, Erziehungsschwierigkeiten, Einsamkeit, Alkohol und Gewalt in der Familie. Beratung und Hilfe in Krisensituationen In einem telefonischen Beratungsgespräch werden gemeinsam mit den AnruferInnen Strategien besprochen, um schrittweise eine Veränderung der Probleme erreichen zu können. Wir helfen, die eigenen Stärken und Kräfte zu aktivieren und vorhandene Ressourcen in der eigenen Umgebung zu entdecken. Systemische und gestalttherapeutische Konzepte bilden die Grundlage unseres Beratungsansatzes. Information Für spezielle Anfragen (wie z. B. Drogenberatung, Schuldnerberatung, Selbsthilfegruppen, etc.) steht uns eine österreichweite Datenbank (Kontaktadressen, AnsprechpartnerInnen, etc.) zur Verfügung. Weitervermittlung Wird im Rahmen eines Beratungsgespräches festgestellt, dass eine Therapie hilfreich ist, besteht die Möglichkeit der Vermittlung zu einer geeigneten Beratungseinrichtung. -Beratung Unter sind wir zu unseren Telefonzeiten erreichbar. Alle Anfragen werden umgehend und ausführlich von uns beantwortet. News Die aktuellen Aktivitäten des Sorgentelefons können auf unserer Homepage abgefragt werden. Projekt Hilferuf Mit April 2001 wurde das Angebot des Sorgentelefons durch das Projekt Hilferuf erweitert. Ziel des Projektes ist, Kinder mit Gewalterfahrungen anzusprechen und zu motivieren, sich schnelle und professionelle Unterstützung zu holen. Im Rahmen dieses Projektes wurden auch die Öffnungszeiten des Sorgentelefons erweitert. In den Schuljahren 2001/2002 und 2002/2003 besuchten zwei BeraterInnen des Sorgentelefons Schulklassen der 3. und 4. Klasse Volksschule und der 1. und 2. Klasse Hauptschule/Gymnasium in den Bezirken Liezen und Graz-Umgebung. Bei der im Rahmen des Projektes Hilferuf angebotenen praktischen Arbeit mit den SchülerInnen hat jede Klasse nach Absprache mit der Schulleitung und den KlassenlehrerInnen die Möglichkeit, an einem Workshop im Ausmaß von vier Einheiten teilzunehmen. Ziel ist es, die SchülerInnen zu ermutigen, die verschiedenen Formen von Gewalt zu benennen und sich bei gewaltigen Erlebnissen Hilfe von erwachsenen Vertrauenspersonen oder von den BeraterInnen des Sorgentelefons zu holen. Die gewaltpräventive Arbeit ist somit ein aktiver Beitrag zur Friedensarbeit. Ein weiterer Schritt ist die Erarbeitung und Präsentation von Lösungsmodellen durch die SchülerInnen und das aktive Ausprobieren dieser Lösungswege. Die Kinder und Jugendlichen erhalten Informationsmaterial über das Sorgentelefon, das sie auch an Eltern oder an Freunde weitergeben können und sie werden auch über andere Beratungseinrichtungen informiert. 20 KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT

12 WIE WIR ARBEITEN WIE WIR ARBEITEN SORGENTELEFON SORGENTELEFON -Beratung am Sorgentelefon Eine Fallreflexion Im Schuljahr 2002/2003 habe ich eine junge Klientin per beraten. In ihrer ersten schrieb sie uns, sie hätte keinen Willen zu leben. Vorher hatte sie schon über einen längeren Zeitraum an Bulimie gelitten und sich häufig die Arme und die Beine aufgeschnitten. Ihr extrem selbstschädigendes Verhalten zeigte sich auch in Alkoholexzessen und was mir als besonders bedrohlich erschien in sehr konkreten Suizidideen. Ich versuchte zu Hanna, die gerade 19 Jahre alt geworden war, eine Beziehung aufzubauen. Da sie auf Vorschläge jeglicher Art nicht eingehen und damit nichts anfangen konnte, beschränkte ich mich darauf, sie einfach so anzunehmen, wie sie war. Ich bemühte mich nur darum, sie von der Notwendigkeit einer Therapie zu überzeugen und unterstützte sie auf dem Weg dahin, indem ich sie immer wieder dazu ermutigte und ihr klar machte, dass ihre Eltern von einer Therapie nichts zu wissen brauchten. Eine ihrer größten Ängste war nämlich, dass die Familie etwas von ihren Problemen erfahren könnte. Ihre Eltern und Geschwister (Schwester 22, Bruder 10 Jahre alt) waren nach Hannas Schilderungen in jeder Hinsicht erfolgreiche und sehr leistungsorientierte Menschen, was bei ihr große Versagensängste hervorrief und ihre Gefühle von Minderwertigkeit verstärkte. Ich war erleichtert, als sie mir von der Terminvereinbarung bei einer Therapeutin berichtete. Allerdings nahmen ihre Selbstmordgedanken zu dieser Zeit bedrohliche Formen an. Sie schrieb mir von konkreten Schritten zur Vorbereitung ihres Suizids, klinkte sich im Internet regelmäßig in Selbstmord- Chatrooms ein und verabredete sich dort mit einer anderen jungen Frau sogar zum gemeinsamen Suizid. Da saß ich vor dem Bildschirm und irgendwo, weit weg saß vor dem Computer eine junge Frau, die mit ihrem Leben nicht zurecht kam. In dieser Zeit haben mir die regelmäßigen Fallreflexionen mit unserer damaligen Fachbereichsleiterin und mit meinen Kolleginnen sehr geholfen. Sie haben mich ermutigt, einfach dran zu bleiben, die Suizidalität von Hanna auszuhalten ohne dabei in den Schrecken mit hinein zu gehen und die Verantwortung für Hannas Tun bei ihr zu lassen. Letzteres fiel mir besonders schwer. Ich habe mit Hanna daraufhin einen Kontrakt geschlossen: sie musste mir jeden zweiten Tag eine , sozusagen ein Lebenszeichen schicken und auf diesen Vorschlag ist sie tatsächlich sofort eingestiegen. Ich schrieb ihr immer gleich zurück. Bei Nichteinhaltung hätte ich die Netzwerkfahndung eingeschaltet. Hanna erklärte sich auch damit einverstanden, dass ich Kontakt zu ihrer Therapeutin aufnahm, um sicherzugehen, dass sie regelmäßig in die Therapie ging. Bei beiden Schritten war es wichtig, gegenüber Hanna ehrlich zu sein, ihr Einverständnis zu erhalten und so das Vertrauen, das sie mir gegeben hatte, zu würdigen. Die Therapeutin hielt es für eine gute Idee, dass Hanna auch weiterhin in Kontakt mit dem Sorgentelefon blieb. Sie war der Meinung, dass es wichtig sei, ein Helfernetz zu organisieren, da Hanna sich in ihrer Herkunftsfamilie weder verstanden noch unterstützt fühlte. Die Vereinbarung, alle zwei Tage zu schreiben, blieb also aufrecht und so entspann sich im Laufe unserer Korrespondenz ein zeitweise fast philosophischer Dialog über das Leben im allgemeinen, den Sinn des Lebens und vieles mehr. Wir diskutierten verschiedene Sichtweisen, neue Bilder entstanden, viele Ressourcen und interessante Facetten von Hannas Persönlichkeit, ihr innerer Reichtum, wurden sichtbar. In meinen Briefen habe ich sie immer wieder auf ihre Begabungen, ihre Fähigkeiten und auf ihre Einzigartigkeit als Mensch angesprochen. Wir fassten beide Mut, ihr und auch mir ging es schon viel besser. Unsere Vereinbarung konnte wieder verändert werden. Wir schrieben uns nun einmal in der Woche, das Band wurde gelockert. Hanna hatte noch ein paar Rückfälle, die sich wieder in Alkoholexzessen und Schneiden der Beine zeigten, insgesamt war sie aber, wie sie es selbst ausdrückte auf dem Weg und entschlossen, die Probleme in den Griff zu bekommen und ihren Weg ins Leben zu suchen. Vor dem Sommer hat sie mich darum gebeten, unsere Vereinbarung aufzuheben. Sie brauche nun keine -Beratung mehr, wolle sich aber von Zeit zu Zeit melden und berichten, wie es ihr geht. Ich holte von Hanna wieder die Erlaubnis ein, ihre Therapeutin anzurufen und nachdem ich sicher sein konnte, dass Hanna weiterhin in die Therapie ging, konnte ich den Beratungsprozess mit einem guten Gefühl abschließen. In der Zeit der Beratung von Hanna ist mir klar geworden, wie wichtig es ist, die Grenzen zur Therapie zu beachten. Ein wesentliches Element war daher die erfolgreiche Weitervermittlung zur Therapeutin. Bewusst geworden ist mir auch der Unterschied zwischen der Arbeit in einer Praxis und der Beratung per oder am Telefon. Eine Beraterin des Sorgentelefons PS: Namen und Daten der handelnden Personen sowie inhaltliche Details in diesem Artikel wurden zur Gewährleistung des Datenschutzes entsprechend verändert. 22 KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT KINDERSCHUTZ PLUS Nr. 4 / SEPT

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