V o r l a g e 8/09/0045

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1 Drucksachennummer V o r l a g e 8/09/0045 Beratungsfolge Termin X öffentlich 1 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur nichtöffentlich 2 3 Verantwortlich: B 4 / 40 4 Gegenstand Entwurf eines Integrations- und Teilhabegesetzes Nordrhein-Westfalen - Entwicklung von Kommunalen Integrationszentren zur Unterstützung der Integrationsarbeit für Migranten Mitteilung: Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Ergebnis der Beratung im (abschließend entscheidenden) Gremium: Zustimmung Ablehnung Kenntnisnahme einstimmig gem. Beschlussvorschlag mit Mehrheit abweichend: ja nein Enthaltung für die Richtigkeit: Schriftführer/in

2 Erläuterungen Integrations- und Teilhabegesetz für Nordrhein-Westfalen: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat dem Landtag am einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die in Nordrhein-Westfalen geschaffene integrationspolitische Infrastruktur zu sichern und weiter zu optimieren. Die teilhabe- und integrationsfördernden Angebote sollen u.a. strategisch neu gebündelt werden. Da den Kommunen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt, enthält der Gesetzentwurf entsprechende Regelungen zu deren nachhaltigen Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Integrationsaufgaben. 1.1 Kommunale Integrationszentren Ein wesentlicher Bestandteil des geplanten Integrations- und Teilhabegesetzes NRW ist die Gründung sogenannter Kommunaler Integrationszentren (KIZ) in Kreisen und kreisfreien Städten (siehe Anlage 1, Auszüge aus dem Referentenentwurf mit Erläuterung, 7). Diese Integrationszentren haben die Aufgabe, im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden zu unterstützen, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern, die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger vor Ort zu koordinieren, ergänzende Angebote zur Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer Zusammenarbeit mit den zugewanderten Eltern anzubieten. Mit der Förderung Kommunaler Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten sollen die beiden bisherigen, nachfolgend dargestellten integrationspolitischen Ansätze und Strukturen zusammengeführt werden: a) Die Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) fokussieren ihre Arbeit auf das Thema Integration durch Bildung. Die Aufgabenschwerpunkte der landesweit 27 eingerichteten RAA liegen neben der direkten Beratung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und deren Eltern insbesondere in der Entwicklung und Implementierung von Konzepten zur interkulturellen und sprachlichen Bildung unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit, in der Netzwerkarbeit auf lokaler und kommunaler Ebene in der Integrations-, Bildungs-, Familien- und Jugendarbeit, in der Beratung lokaler Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung zu Integrationskonzepten, in der Entwicklung und Implementierung von innovativen Ansätzen der Zusammenarbeit mit Eltern mit Migrationshintergrund, in der Beratung von Einrichtungen, Trägern und Ämtern zu integrationsrelevanten bildungsbezogenen Fragen.

3 Erläuterungen b) Die mit der strategischen Zielsetzung Schaffung von Transparenz, Vernetzung und Steuerung geschaffene Infrastruktur bei den Kreisen und kreisfreien Städten aus dem Landesförderprogramm KOMM-IN NRW verfolgt das Ziel, im Sinne kommunaler Integrationsstrategien bzw. konzepte die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Optimierung von Prozessen in der Integrationsarbeit zu unterstützen, um die Voraussetzungen für besser organisierte Angebote und Strukturen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu schaffen. Mithilfe der Schaffung von Transparenz über die Integrationsarbeit in den Kommunen sollen mithilfe der Landesförderung Komm-In insbesondere effiziente Vernetzungen bewirkt werden und die Kommunen zu einer systematischen Steuerung von Integrationsprozessen - zu einem kommunalen Integrationsmanagement - gelangen. Durch die Bündelung dieser beiden kommunalen Ansätze in Kommunalen Integrationszentren sollen die Kommunen ihre Integrationsbemühungen effizienter umsetzen können, auch indem die hier zum Teil bestehenden inhaltlichen Überschneidungen zusammengeführt werden. Dabei wird die Integration von Migranten noch einmal als Querschnittsaufgabe definiert sowie der Bereich der Bildung als zentrales Handlungsfeld identifiziert. Das Land beabsichtigt, die neuen Strukturen künftig deutlich besser als in der Vergangenheit auszustatten (siehe auch nachfolgende Ziffer 2, Ressourcen) durch einen erhöhten, eindeutig festgelegten Personalschlüssel sowie eine deutliche Verbesserung der Refinanzierung der Personalkosten. Auch ist eine verbindliche, verlässliche und dauerhafte Struktur der Landesfinanzierung vorgesehen. Die konkrete organisatorische und strukturelle Ausgestaltung der Kommunalen Integrationszentren obliegt dabei nach den vom MAIS anlässlich einer ersten Informationsveranstaltung für integrationsrelevante Dienststellen am erteilten Informationen den Kreisen und kreisfreien Städten. 1.2 Derzeitige Strukturen der Integrationsarbeit im Rheinisch-Bergischen Kreis Wie zuletzt im Sachstandbericht zur Sitzung des Fachausschusses am (DS-Nr. 8/09/0014) dargestellt), arbeitet die RAA des Rheinisch-Bergischen Kreises seit 1998 mit unterschiedlichsten Initiativen und Angeboten an der Verbesserung der Integrations- und Bildungschancen für Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien. Unter anderem durch Vernetzung von Akteuren, durch Beratung von Trägern, durch die niederschwellige zielgruppenspezifische Beratung und durch kultursensibilisierende Fortbildungen für Multiplikatoren ist es im Laufe dieser Zeit gelungen, die Integrationsprozesse vieler Migrantinnen und Migranten in der Region zu verbessern. Im Rahmen des Strategieprozesses RBK Fit für die Zukunft hat sich der Rheinisch- Bergische Kreis zur Bewältigung der wachsenden Herausforderungen u.a. in den Bereichen Bildung und Integration, zudem die Zielsetzung gegeben, das in der Region vorhandene Wissen zu bündeln und gemeinsame Zielsetzungen für die Zukunft zu entwickeln. Das Startprojekt Kommunales Integrationskonzept zielt dabei auf die Entwicklung einer systematischen und strategisch koordinierten, vernetzten Integrationsarbeit für das gesamte Kreisgebiet in enger Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Diese legten auf der Grundlage einer Ausgangsanalyse (Sozialbericht Integration 2009) die Handlungsfelder Sprache, Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten als Aktivitätsschwerpunkte für die Region fest.

4 Erläuterungen Die in der kreisweiten Integrationskonferenz vertretenen regionalen Akteure aus Politik, Gesellschaft, Integrationsförderung, Bildung und bestätigten diese Handlungsschwerpunkte und unterlegten sie mit konkreten Handlungsempfehlungen. Diese wurden zielgerichtet in die vorhandenen Regelsysteme transportiert, wo an der Weiterentwicklung von Strukturen zur Verbesserung der Integrationsprozesse von Migrantinnen und Migranten sowie von Menschen aus sozial benachteiligten Milieus gearbeitet wird. Hier konnten erste strukturelle Analysen vorgenommen und differenzierte Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, die im weiteren Prozess in ein Konzept für die strategisch koordinierte Integrationsarbeit in der Region münden, welches nach aktueller Planung der Politik im Herbst 2012 vorgelegt werden soll. In diesem Prozess konnten insbesondere die Strukturen des RBK 2020 Projektes "Bildungsnetzwerk in der Bildungsregion Rheinisch-Bergischer Kreis genutzt werden. Durch die hier vorangetriebene breite Vernetzung aller im Bildungsbereich relevanten Akteure und Institutionen konnte das Thema Integration als Querschnittsaufgabe u.a. in verschiedenen Fachbereichen der Verwaltung und Bildungsinstitutionen eingebracht werden. Umgekehrt konnten die Akteure der Integrationsförderung Informationen über Angebote der Bildungsakteure erhalten. Im Rahmen dieser kooperativen Prozesse konnten die Angebote in der Region besser aufeinander abgestimmt, vorhandene Angebotslücken gefüllt sowie ausgrenzende Sonderprojekte für Migrantinnen und Migranten und Doppelstrukturen vermieden werden. Die Zielsetzung der Vermeidung von Doppel- und Sonderstrukturen zur Förderung der Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund wurde auch im Modellprogramm Ein-Topf aufgegriffen. Die besonderen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund an Haupt-, Förder- und Gesamtschulen konnten unter Leitung der Projektleiterin des Integrationsprojektes zielgerichtet in die Erarbeitung von Förderansätzen zur Erreichung der Ausbildungsreife für alle Schülerinnen und Schüler einfließen. Die Ausgangslage der Schülerinnen und Schüler wurde dabei dahingehend geprüft, ob bisher misslungene gesellschaftliche Integrationsprozesse auf einen Migrationshintergrund oder auf andere Faktoren (wie z.b. das soziale Milieu der Eltern) zurückzuführen sind. Mithilfe dieser Arbeits- und Vernetzungsstrukturen wurde die mit dem kreisweiten Strategieprozess RBK 2020 verfolgte Zielsetzung der Vernetzung aller relevanten Integrations- und Bildungsakteure sowie der strategischen Steuerung von Planungs- und Arbeitsprozessen in der Region erfolgreich umgesetzt. Nicht zuletzt wurde der Rheinisch-Bergische Kreis mit dieser koordinierten und mit den relevanten Akteuren in der Region abgestimmten Vorgehensweise in diesen Prozessen Ende 2011 vom Land als eine von sieben Referenzkommune für die kommunale Koordinierung des Übergangssystems Schule-Beruf ausgewählt (siehe auch Vorlage zur aktuellen Sitzung des Fachausschusses DS- Nr. 8/09/0043). Die aktuelle Zielsetzung des Landes zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit der Integrationsarbeit im Sinne einer strategisch gesteuerten und interkommunal vernetzten Integrationsarbeit fördert somit den durch den Rheinisch-Bergischen Kreis bereits beschrittenen Weg und sollte daher aktiv angegangen werden. 2. Vorgesehene Ressourcen für das Kommunale Integrationszentrum Die nach dem Gesetzentwurf und den hiermit im Zusammenhang stehenden weiteren Informationen (Auszüge s. Anlage 1) vorgesehene Personalausstattung der Kommunalen Integrationszentren beläuft sich auf bis zu 5,5 förderfähige Stellen: - 3 Dipl.-Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen (bzw. artverwandtes Studium): Landesförderung in Höhe von je Euro pro Stelle im Jahr - 2 Lehrkräfte: per Abordnung gestellt durch das Land - 0,5 Assistenzkraft: Landesförderung in Höhe von Euro.

5 Erläuterungen Die bisherige Finanzierung der Stellen für das Themenfeld Integration im Rheinisch- Bergischen Kreis setzte sich aus dem Kreisanteil zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten der RAA und des Projektbüros Kommunales Integrationskonzept zusammen. Die Personalstruktur sieht dabei folgendermaßen aus: RAA 2 Stellen Dipl.-Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen: Landesförderung in Höhe von insgesamt rund im Jahr, Kreisanteil derzeit insgesamt /Jahr 2 Lehrkräfte: per Abordnung gestellt durch das Land 0,5 Verwaltungskraft: keine Landesförderung, Kosten zurzeit rd /Jahr RBK 2020 Projektbüro Kommunales Integrationskonzept 0,25 Stelle Projektleitung 0,75 Stelle Projektassistenz Die Stellen zur strategischen Koordinierung und Steuerung der Integrationsarbeit wurden in der Vergangenheit phasenweise durch Fördermittel des Landes aus dem Programm KOMM- IN mit einem Anteil in Höhe von 50 % bzw. bis zu 80% co-finanziert, seit erfolgt die Finanzierung zu 100% durch den Kreis. Durch die Gründung eines Kommunalen Integrationszentrums könnten diese beiden Strukturen zielgerichtet gebündelt und die strategisch koordinierte Integrationsarbeit gestärkt werden und insbesondere auch die sowohl bezüglich der Anzahl der förderfähigen Stellen als auch hinsichtlich des Förderumfangs pro Stelle deutlich verbesserte Förderung des Landes in Anspruch genommen werden. 3. Weitere Schritte Der Referentenentwurf des Landes befindet sich zum derzeitigen Zeitpunkt noch im politischen Beratungsprozess und wird gemäß derzeitiger Prognose des MAIS im Februar/März 2012 in Kraft treten. Nach Verabschiedung des Gesetzes wird das MAIS entsprechende Umsetzungsrichtlinien erarbeiten, so dass die Kommunalen Integrationszentren nach Einschätzung des Landes zum Sommer 2012 gefördert werden könnten. Damit der Rheinisch-Bergische Kreis die in Zusammenhang mit der Gründung eines Kommunalen Integrationszentrums zu erwartende verbesserte Förderung schnellstmöglich in Anspruch nehmen kann, ist es sinnvoll, nach Verabschiedung des Gesetzes sowie der Förderrichtlinien zeitnah einen Antrag zu stellen. Die Verwaltung wird ein hierfür erforderliches Konzept in Abstimmung mit dem MAIS entwickeln und zur gegebenen Zeit einen Antrag auf Fördermittel beim MAIS stellen. Dieser Antrag ist noch ohne bindende Rechtswirkung für den Rheinisch-Bergischen Kreis. Der Gesetzentwurf sieht in 16 eine Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes durch die Landesregierung und einen entsprechenden Bericht an den Landtag bis zum und danach alle fünf Jahre vor. Weitere Einzelheiten, auch zur Frage, ob der Kreis eine zeitliche Bindung eingehen muss, sind noch nicht bekannt und müssen im weiteren Prozess geklärt werden. Über die weitere Entwicklung wird die Verwaltung in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur berichten und soweit Entscheidungsreife gegeben ist einen Beschlussvorschlag einbringen.

6 Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Die Mittel stehen im Haushaltsplan zur Verfügung Ja Nein (s. Beschlussvorschlag) Die Maßnahme verursacht Folgekosten in Höhe von einmalig jährlich Euro Euro Keine Folgekosten Virnich

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