Nr August 2014 Staatskanzlei Schwyz Telefon Internet:

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1 Amtsblatt Nr August 2014 Staatskanzlei Schwyz Telefon Internet: Kanton Bezirke Gemeinden 1906 Volksrechte 1906 Gesetzgebung 1906 Planungs- und Baurecht 1907 Grundbuch 1914 Verkehrsanordnungen 1917 Erbrecht 1918 Gerichtliche Anzeigen 1919 Konkurse 1920 Weitere amtliche Publikationen 1921 Stellenangebote 1926 Ausschreibung von Arbeiten und Lieferungen 1931 Handelsregister

2 Bezirk Höfe Volksrechte Ersatzwahl eines Ersatzrichters beim Bezirksgericht Höfe für den Rest der Amtsdauer vom 28. September Es wurde folgender Wahlvorschlag eingereicht: Liste der Sozialdemokratischen Partei (SP) Höfe: Ersatzrichter Streiff Oliver, 1979, Weidstrasse 4, 8808 Pfäffikon. Wollerau, 14. August 2014 Bezirksrat Höfe Gesetzgebung Gesetz über die Pensionskasse des Kantons Schwyz (Pensionskassengesetz, PKG) 1 (Totalrevision vom 12. August 2014) Inkraftsetzung Der Regierungsrat in Betracht, dass das total revidierte Gesetz über die Pensionskasse des Kantons Schwyz vom 21. Mai im Amtsblatt Nr. 22 vom 30. Mai 2014, S ff., unter Hinweis auf 35 der Kantonsverfassung veröffentlicht wurde, dass die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, beschliesst: Das Gesetz über die Pensionskasse des Kantons Schwyz vom 21. Mai 2014 (Pensionskassengesetz, PKG) wird auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Schwyz, 12. August 2014 Im Namen des Regierungsrates Der Landammann: Andreas Barraud Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun 1 GS SRSZ Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGzSchKG) 1 (Änderung vom 21. Mai 2014) Inkraftsetzung Der Regierungsrat in Betracht, dass die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGzSchKG) vom 25. Oktober im Amtsblatt Nr. 22 vom 30. Mai 1906 Nr. 34 / 22. August 2014

3 2014, Seiten 1256 f., unter Hinweis auf 35 der Kantonsverfassung veröffentlicht wurde, dass die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, beschliesst: Der Kantonsratsbeschluss über die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGzSchKG) vom 25. Oktober 1974 wird auf den 1. September 2014 in Kraft gesetzt. Schwyz, 12. August 2014 Im Namen des Regierungsrates Der Landammann: Andreas Barraud Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun 1 GS SRSZ Genehmigung eines Reglementes in der Gemeinde Riemenstalden Der Regierungsrat hat das Feuerwehrreglement der Gemeinde Riemenstalden vom 19. Juni 2014 genehmigt. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Baugesuche Planungs- und Baurecht a) innerhalb der Bauzonen Unteriberg Bauherrschaft: Bruno Schnüriger, Sonnmattstrasse 12, 8842 Unteriberg; Projekt: Lindauer Planungsbüro, Hans Lindauer, Sattelstrasse 65, 6416 Steinerberg. Bauobjekt: An- und Umbau Wohnhaus, Sonnmattstrasse 12, Unteriberg, KTN 675, Koordinaten / Bauherrschaft: Alfred Schatt, Oberdorfstrasse 12, 8842 Unteriberg; Projekt: Holdener Architektur GmbH, Marco Holdener, Kirchenstrasse 39, 8843 Oberiberg. Bauobjekt: Anbau Wohnhaus, Oberdorfstrasse 12, Unteriberg, KTN 664, Koordinaten / Alpthal Bauherrschaft: Jurii Misharin, Allmigstrasse 14, 8849 Alpthal; Projekt: Tschü-Planungs GmbH, René Tschümperlin, Nidlaustrasse 36, 8842 Unteriberg. Bauobjekt: Gartenhaus und Vordach für Garage, Allmigstrasse 14, Alpthal, KTN 500, Koordinaten / Nr. 34 / 22. August

4 Lachen Bauherrschaft: Kapellstrasse Real Estate AG, Riedstrasse 5c, 8832 Wollerau; Projekt: Stähli AG Architekten SIA, Zeughausstrasse 12, 8853 Lachen; Grundeigentümer: Diverse. Bauobjekt: Abbruch Wohnhäuser St. Gallerstrasse 33 und 35 und Kapellstrasse 16 und 18, Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, St. Gallerstrasse 33, Lachen, GB 338, 339, 340, Koordinaten / Galgenen Bauherrschaft: SOS Garage AG, Zürcherstrasse 34b, 8854 Siebnen. Bauobjekt: Vergrösserung Pneulagerraum, Zürcherstrasse 34b, Siebnen, KTN 83, Koordinaten / Schübelbach Bauherrschaft: Stiftung Wohnkolonie Eternit, Eternitstrasse 3, 8867 Niederurnen; Projekt: Noser Bauleitung und Architektur AG, Talstrasse 8, 8852 Altendorf; Grundeigentümerin: Pensionskasse Eternit, Eternitstrasse 3, 8867 Niederurnen. Bauobjekt: Abbruch und Neubau Mehrfamilienhaus, Sonnengarten 3 und 5, Schübelbach, KTN 896 und 1022, Koordinaten / Tuggen Bauherrschaft: Ida Roth, Linthstrasse 4, 8856 Tuggen; Grundeigentümerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Linthstrasse 4, Linthstrasse 4, 8856 Tuggen. Bauobjekt: Ersatz Fenster, Linthstrasse 4, Tuggen, KTN 41, Koordinaten / (ohne Baugespann). Bauherrschaft: Edgar und Maja Pfister-Germann, Obere Lauistrasse 9, 8856 Tuggen; Projekt: nigsch architektur gmbh, Roland Nigsch, Adlerstrasse 10, 8854 Siebnen. Bauobjekt: Schwimmbad, Obere Lauistrasse 9, Tuggen, KTN 1261, Koordinaten / Bauherrschaft: Karin Pfister Blank, Obere Lauistrasse 1, 8856 Tuggen; Projekt: Oliver Blank, Obere Lauistrasse 1, 8856 Tuggen; Grundeigentümer: Oliver Blank und Karin Pfister Blank, Obere Lauistrasse 1, 8856 Tuggen. Bauobjekt: Reklametafel, Obere Lauistrasse 1, Tuggen, KTN 1269, Koordinaten / (ohne Baugespann). Wangen Bauherrschaft: Patricia Hüppin, Leuholz 6a, 8855 Wangen. Bauobjekt: allseitig geschlossene Wetterschutzverglasung, Leuholz 6a, Wangen, GB 1525, Koordinaten / (ohne Baugespann). Einsiedeln Bauherrschaft: Edi Müller Langlaufski AG, Rütiweg 1, 8840 Trachslau; Projekt: Hanspeter Kälin & Partner AG, Eisenbahnstrasse 19, 8840 Einsiedeln. Bauobjekt: Teilabbruch und Neubau Wohn- und Gewerbebau, Rütiweg 1, Trachslau, GB 2987, Koordinaten / Bauherrschaft: Roland Kälin, Etzelstrasse 6, 8840 Einsiedeln; Projekt: Steinegger Baurealisation GmbH, Rappenmööslistrasse 2, 8840 Einsiedeln; Grundeigentümer: 1908 Nr. 34 / 22. August 2014

5 Ursula Kälin-Gyr, Tschuppmoos 1, 8846 Willerzell, und Ruth Birchler-Gyr, Rinderplätzstrasse 62, 8846 Willerzell. Bauobjekt: Abbruch Einfamilienhaus und Neubau Doppelhaus mit Wärmepumpe, Rinderplätzstrasse 64 a/b, Willerzell, GB 1918, Koordinaten / Bauherrschaft: Jean und Reto Ochsner, Im Feld 21, 8840 Einsiedeln; Projekt: ochsnerbaureal gmbh, Chaltenbodenstrasse 26, 8834 Schindellegi; Grundeigentümer: Jean Ochsner, Im Feld 21, 8840 Einsiedeln. Bauobjekt: Umbau und Erweiterung Einfamilienhaus in Zweifamilienhaus, Im Feld 21, Einsiedeln, GB 4593, Koordinaten / Freienbach Bauherrschaft: Felix Bachmann, Einsiedlerstrasse 7, 8820 Wädenswil; Projekt: Störi AG, Moosacherstrasse 14, 8804 Au. Bauobjekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe (Ostfassade), Floraweg 11, Freienbach, KTN 1322, Koordinaten / (ohne Baugespann). Feusisberg Bauherrschaft: Jürg und Evelyne Müller, Obere Sihleggstrasse 4, 8834 Schindellegi; Projekt: Bellwald Menzi Partner AG, Zürcherstrasse 10A, 8852 Altendorf. Bauobjekt: Abbruch und Neubau Doppeleinfamilienhaus, Obere Sihleggstrasse 4, Schindellegi, KTN 264, Koordinaten / b) ausserhalb der Bauzonen Muotathal Bauherrschaft: Marcel Gwerder, Lustnau 2, 6436 Muotathal; Projekt: BG Ingenieure und Berater AG, Gregor Annen, Bahnhofstrasse 53, 6430 Schwyz; Grundeigentümer: Diverse. Bauobjekt: Verlegung Zufahrt und Befestigung Vorplatz, Lustnau, Muotathal, KTN 770 und 1483, Koordinaten / Rothenthurm Bauherrschaft: Orange Communications SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens 1; Projekt: Alpine-Energie Schweiz AG, Bifang 18, 4665 Oftringen; Grundeigentümer: Josef Schuler-Suter, Biberegg 11, 6418 Rothenthurm. Bauobjekt: Ausbau Mobilkommunikationsanlage, Haflern, Rothenthurm, KTN 267, Koordinaten / Morschach Bauherrschaft: Stoosbahnen AG, Stooshorn 1, 6433 Stoos; Projekt: CES Bauingenieure AG, Hausmatt 5, 6423 Seewen; Grundeigentümerin: Unterallmeind Korporation Arth, Gotthardstrasse 47, 6415 Arth. Bauobjekt: Spielplatz, Fronalpstock, Stoos, KTN 102, Koordinaten / Innerthal Bauherrschaft: Thomas Walder, Langweid, 8862 Schübelbach; Projekt: Planung & Bauleitung Walter Mächler, Dunkelboden, 8858 Innerthal; Grundeigentümer: Meinrad Mächler, Halten, 8858 Innerthal. Bauobjekt: Sanierung Maschinenweg und Stallvor- Nr. 34 / 22. August

6 platz, Halten, Innerthal, KTN 81, Koordinaten / (teilweise bereits ausgeführt). Einsiedeln Bauherrschaft: Arnold Gyr, Seestrasse 73, 8846 Willerzell; Projekt: Zimmerei German Fuchs, Dorfstrasse 32, 8849 Alpthal. Bauobjekt: Abbruch Stall und Neubau Ökonomiegebäude und Zufahrtsverbesserung, Hinterwies, Willerzell, GB 2561, Koordinaten / Bauherrschaft: Meinrad Schädler, Hartmannsegg 4, 8836 Bennau; Projekt: Zimmerei German Fuchs, Dorfstrasse 32, 8849 Alpthal. Bauobjekt: Abbruch Schopf, Neubau Remise und Neubau Carport auf Autoabstellplatz, Hartmannsegg 4, Bennau, GB 1234, Koordinaten / Bauherrschaft: Pro Natura - Schweizerischer Bund für Naturschutz, Dornacherstrasse 192, 4018 Basel; Projekt: Beck & Staubli, Lüssiweg 17, 6300 Zug; Grundeigentümer: Pro Natura Schweizerischer Bund für Naturschutz, Dornacherstrasse 192, 4018 Basel, und Pro Natura Schwyz Schwyzer Naturschutzbund, Rossbergstrasse 27, 6410 Goldau. Bauobjekt: bauliche Massnahmen zur Hochmoorregeneration, Prügelweg, Finkenriet, Bennau, GB 1042, Koordinaten / (ohne Baugespann). c) Auflagen und Einsprachen Die Baugesuche liegen bei der betreffenden Gemeinde- bzw. Bezirkskanzlei oder Bauverwaltung zur Einsicht auf. Privatrechtliche Einsprachen sind im summarischen Verfahren (gemäss Art. 130 und 252 ZPO, SR 272; 31 Abs. 2 Bst. d JG, SRSZ ) beim Einzelrichter des betreffenden Bezirks, öffentlich-rechtliche Einsprachen mit schriftlicher Eingabe (gemäss 80 PBG, SRSZ , 38 ff. VRP, SRSZ 234,110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451) beim betreffenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat einzureichen. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 22. August bis und mit 11. September Gesuche für den Entzug von Wärme aus dem Erdinnern a) Gesuche Sattel Bauherrschaft: Beat Suter-Inglin, Unteres Feldmoos 1, 6417 Sattel. Bauobjekt: Erdsondenwärmepumpenanlage, Unteres Feldmoos 1, Sattel, KTN 69, Koordinaten / b) Auflagen und Einsprachen Die Gesuche liegen bei der betreffenden Gemeinde- oder Bezirkskanzlei zur Einsicht auf. Nach 11 Abs. 2 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Bergregal und die Nutzung des Untergrundes vom 30. Mai 2000 (SRSZ ) kann innerhalb von 20 Tagen nach der Veröffentlichung der Auflage im Amtsblatt wegen Verletzung öffentlicher oder privater Rechte Einsprache erhoben werden. Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind an den betreffenden Bezirks- oder Gemeinderat zu richten; privatrechtliche Einsprachen mittels Klageschrift an den Einzelrichter des jeweiligen Bezirkes Nr. 34 / 22. August 2014

7 Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 22. August bis und mit 11. September Schwyz, 22. August 2014 Amt für Raumentwicklung Öffentliche Planauflage in der Gemeinde Schwyz Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen. Im Auftrag des Eidgenössischen Starkstrominspektorats, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf. Gesuchstellerin: Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz AG, Riedstrasse 17, Postfach 144, 6431 Schwyz. Gegenstand: L , 15-kV-Kabel zur Transformatorenstation Grossenboden, Verkabelung der Freileitung. Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach den Art. 16 Abs. 3 und 4 des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), Art. 16 ff. und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR ). Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Schwyz, Hochbau, Herrengasse 23, 6430 Schwyz, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist beginnt am 22. August und endet am 22. September Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR ) oder des EntG Partei ist, kann während der 30-tägigen Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Schwyz, 22. August 2014 Amt für Raumentwicklung Öffentliche Planauflage in der Gemeinde Muotathal Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen. Im Auftrag des Eidgenössischen Starkstrominspektorats, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf. Gesuchstellerin: Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz AG, Riedstrasse 17, Postfach 144, 6430 Schwyz. Gegenstand: S , Transformatorenstation Wegscheide, Erweiterung des Gebäudes und Ersatz der MS-Anlage. Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach den Art. 16 Abs. 3 und 4 des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), Art. 16 ff. und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR ). Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Muotathal, Bauamt, Hauptstrasse 48, 6436 Muotathal, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten Nr. 34 / 22. August

8 zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist beginnt am 22. August und endet am 22. September Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR ) oder des EntG Partei ist, kann während der 30-tägigen Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Schwyz, 22. August 2014 Amt für Raumentwicklung Öffentliche Planauflage im Bezirk Einsiedeln Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen. Im Auftrag des Eidgenössischen Starkstrominspektorats, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf. Gesuchstellerin: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Netzregion Sihl, Postfach 119, 8820 Wädenswil. Gegenstand: S , Transformatorenstation Horgenberg; L , 16-kV- Kabel zwischen den Transformatorenstationen Feld und Horgenberg, Einführung in die neue TS Horgenberg; L , 16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen ARA und Horgenberg, Einführung in die neue TS Horgenberg. Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach den Art. 16 Abs. 3 und 4 des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0), Art. 16 ff. und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR ). Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen liegen beim Bezirk Einsiedeln, Planen Bauen Umwelt, Büro Bauen, Rathaus, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist beginnt am 22. August und endet am 22. September Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR ) oder des EntG Partei ist, kann während der 30-tägigen Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Schwyz, 22. August 2014 Amt für Raumentwicklung 1912 Nr. 34 / 22. August 2014

9 Kantonale Bewilligungen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen Rothenthurm Bauherrschaft: Gemeinde Rothenthurm, Schulstrasse 4, 6418 Rothenthurm; Grundeigentümer: Diverse. Bauobjekt: Reservoir, Grundwasserpumpwerk und Leitungsbauten, Haflern, Müsli, Redingburg, Rothenthurm, KTN 281, 675, 648, 671, 676, 272, 276, 862, 275 und 741, Koordinaten / Bauherrschaft: Anton Schuler, Mittlere Altmatt 9, 6418 Rothenthurm. Bauobjekt: Umnutzung Stall in nichtlandwirtschaftlichen Lagerraum, Mittlere Altmatt 9, Rothenthurm, KTN 661, Koordinaten / Oberiberg Bauherrschaft: Annette Zanoni-Schwöbel, Breitlingerstrasse 22, 8002 Zürich. Objekt: Erdsondenwärmepumpenanlage, Guggernstrasse 15, Oberiberg, KTN 498, Koordinaten / Wangen Bauherrschaft: Hedy Düggelin-Reichmuth, Kreuzstrasse 25, 8854 Siebnen. Bauobjekt: Wärmepumpenanlage (Aussenaufstellung), Kreuzstrasse 25, Siebnen, GB 1132, Koordinaten / Feusisberg Bauherrschaft: Vernetzungsprojekt Höfe, vertreten durch Paul Ebnöther, Miltenweg 21, 8835 Feusisberg; Grundeigentümerin: Erbengemeinschaft Otto Wolz, vertreten durch Beat Wolz, Aryanastrasse 44, 8704 Herrliberg. Bauobjekt: vier neue Amphibienteiche, Stampf, Schindellegi, KTN 540, Koordinaten / Schwyz, 22. August 2014 Erlass des Gewässerrauminventars der Gemeinde Steinerberg Der Regierungsrat hat das behördenverbindliche Gewässerrauminventar der Gemeinde Steinerberg vom 30. Juni 2014 genehmigt. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Genehmigung einer Zonengrenzkorrektur im Bezirk Einsiedeln Der Regierungsrat hat die Zonengrenzkorrektur Buchboden, KTN 1113, genehmigt. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Genehmigung einer Zonengrenzkorrektur im Bezirk Küssnacht Der Regierungsrat hat die Zonengrenzkorrektur Energiezentrum Haltikon genehmigt. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Nr. 34 / 22. August

10 Genehmigung einer Gestaltungsplanänderung im Bezirk Küssnacht Der Regierungsrat hat die Änderung des Gestaltungsplanes «Frohsinn», Bezirk Küssnacht, genehmigt. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Genehmigung einer Zonengrenzkorrektur in der Gemeinde Feusisberg Der Regierungsrat hat die Zonengrenzkorrektur Oberes Pauli, KTN 1682 und 1712, genehmigt. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Erneuerung einer Konzession zur Nutzung von Grundwasser Der Regierungsrat hat der Dorfgenossenschaft Schwyz, Wasserversorgung, Laubstrasse 10, 6430 Schwyz, die Konzession zur Nutzung von Grundwasser für die Trink- und Brauchwasserversorgung aus dem Pumpwerk Felderboden, Fuchsenen, 6440 Brunnen (KTN 635, Koordinaten / ), um weitere 30 Jahre erneuert. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Grundbuch Eigentumsübertragungen von Grundstücken Publikation von Handänderungen gemäss Art. 970a ZGB und der kantonalen Verordnung über die Veröffentlichung von Eigentumsübertragungen von Grundstücken vom 30. November 1993 (SRSZ ). Abkürzungen: BR Baurecht GE Gesamteigentum SR Sonderrecht ME Miteigentum V Verkäufer, Verkäuferin StWE Stockwerkeigentum E Erwerber, Erwerberin Arth Gesamthandanteil an Grundstück-Nr.: 1140, 1413 m 2, Wohnhaus, übrige befestigte Fläche, Acker/Wiese/Weide, Zugerstrasse 78, Arth. V: Erbengemeinschaft Jakob Weber, Oberarth, erworben am , E: Weber Jakob Josef, Arth Gesamthandanteil an Grundstück-Nr.: 1140, 1413 m 2, Wohnhaus, übrige befestigte Fläche, Acker/Wiese/Weide, Zugerstrasse 78, Arth. V: Erbengemeinschaft Franz Josef Ketterer, Arth, erworben am , E: Ketterer Alfred Paul, Oberarth Nr. 34 / 22. August 2014

11 Grundstück-Nr.: 1159, 624 m 2, Wohnhaus, übrige befestigte Fläche, Garten, Breitgasse 20, Arth. V: Elektro-Wiget GmbH in Liquidation, mit Sitz in Arth, erworben am , E: Bissig Richard und Weber Isabelle, Arth, ME je zur Hälfte Grundstück-Nr.: 10039, StWE, 224 / ME an GB 3055 mit SR an der 3 1 /2-Zimmer- Wohnung im 3. OG Nr. C7, Türlihof 1b, Oberarth. V: Erbengemeinschaft Blaser Franz Josef, erworben am , E: Türlihof AG, mit Sitz in Arth Grundstück-Nr.: 3221, 489 m 2, Wohnhaus, übrige befestigte Fläche, Garten, Zugerstrasse 3, Arth. V: Gallati Franz Josef, Arth, erworben am , E: Vinolio Trade SA, mit Sitz in Zug. Steinen Grundstück-Nr.: 779, 741 m 2, Wohnhaus, übrige befestigte Fläche, Acker/Wiese/ Weide, Garten, Feldgässli 2. V: Kryenbühl-Bünter Madeleine, Steinen, erworben am , E: Kryenbühl Bruno, Steinen Grundstück-Nr.: 8605, StWE, 81 /1000 ME an GB 380 mit SR an der 4 1 /2-Zimmer- Wohnung Süd im 2. OG Haus B und Keller Nr. 9 im UG, Schwyzerstrasse 2a, Steinen; Grundstück-Nr.: 8618, selbstständiges und dauerndes Recht zulasten GB 380 Steinen mit Benützungsrecht am Fahrzeugeinstellplatz Nr. PP10, beschränkt übertragbar. V: Erbengemeinschaft Alice Potthoff-Zimmermann, erworben am , E: Tornare Luzia, Steinen Grundstück-Nr.: 560, m 2, Wohnhaus, Scheune, Schopf, Weidstall, Strasse/ Weg, übrige befestigte Fläche, Acker/Wiese/Weide, Garten, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald, übrige bestockte Fläche, Gütsch; Grundstück-Nr.: 614, m 2, Weidstall, Acker/Wiese/Weide, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald, Schlag; Grundstück-Nr.: 916, m 2, Strasse/Weg, Acker/Wiese/Weide, übrige bestockte Fläche, fliessendes Gewässer, Gütsch; Grundstück-Nr.: 837, 1916 m 2, Strasse/Weg, Acker/Wiese/Weide, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald, Schwand; Grundstück- Nr.: 838, 498 m 2, Acker/Wiese/Weide, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald, Schwand; Grundstück-Nr.: 839, 1029 m 2, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald, Schwand. V: Inderbitzin Martin (sen.), Steinen, erworben am / , E: Inderbitzin Martin (jun.), Steinen Grundstück-Nr.: 780, 4299 m 2, Werkhalle, Strasse/Weg, übrige befestigte Fläche, Breitenstrasse 33, Steinen. V: Brusa Bauunternehmung AG, mit Sitz in Steinen, erworben am , E: Brusa Liegenschaften AG, mit Sitz in Steinen Grundstück-Nr.: BR-D1375, selbstständiges und dauerndes BR zulasten GB 1374, Umfang 725 m 2, Dauer bis , Zweck: Gewerbebauten. V: Annen Franz, Steinen, erworben am , E: Lindauer Roger, Steinen. Nr. 34 / 22. August

12 Rothenthurm /2 ME an Grundstück-Nr.: 281, m 2, Strasse/Weg, Acker/Wiese/Weide, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald, Hafleren; 1 /2 ME an Grundstück-Nr.: 674, 5593 m 2, Acker/Wiese/Weide, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald, Hafleren; 1 /2 ME an Grundstück-Nr.: 675, m 2, Wohnhaus, Scheune, zwei Schopfe, Strasse/Weg, Acker/Wiese/Weide, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald, übrige befestigte Fläche, übrige bestockte Fläche, Hafleren. V: Schnüriger Urs, Rothenthurm, erworben am , E: Schnüriger Edith, Rothenthurm, ME nun je zur Hälfte. Lauerz Grundstück-Nr.: 67, 3716 m 2, Hotel, Garage, Hofraum, Wege und Gewässer, Seestrasse 9, Lauerz. V: Schmidig Anton, Lauerz, erworben am , E: Rigiblick AG, mit Sitz in Lauerz Grundstück-Nr.: 602, 224 m 2, Wohnhaus, Strasse/Weg, übrige befestigte Fläche, Auliweg 8a, Lauerz. V: Gilli René und Renate, Lauerz, erworben am , E: Dettling Michael, Lauerz Grundstück-Nr.: 531, 659 m 2, Wohnhaus, Hofraum, Strasse und Gewässer, Niedermatt 15, Lauerz. V: Körner Hans-Ulrich, erworben am / , E: Gilli René und Renate, Lauerz, ME je zur Hälfte. Sattel Grundstück-Nr.: 144, 599 m 2, Wohnhaus, übrige befestigte Fläche, Garten, Mostelbergstrasse 140, Sattel. V: Sandoz Louis und Regula, Oberwil bei Zug, erworben am , E: Sandoz Manuela, Zug Grundstück-Nr.: 786, 394 m 2, Wohnhaus, Schopf, Strasse/Weg, Garten, Lärchenweg 6, Sattel. V: Abt-Rauch Stefanie, Bremgarten AG, erworben am , E: Bofos Stephan, Wollerau Gesamthandanteil an Grundstück-Nr.: 848, m 2, Strasse/Weg, Acker/Wiese/ Weide, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald. V: Iten-Müller Susanne, Morgarten, erworben am , E: Iten Reto, Morgarten /2 ME an Grundstück-Nr.: 197, 532 m 2, Wohnhaus (Teil), übrige befestigte Fläche, Acker/Wiese/Weide, geschlossener Wald, Mostelberg; 1 /2 ME an Grundstück-Nr.: 1067, 474 m 2, Wohnhaus (Teil), Acker/Wiese/Weide, geschlossener Wald, übrige befestigte Fläche, Mostelbergstrasse 149, Sattel. V: Müller Heidi, Riemenstalden, erworben am , E: Müller Christian, Sattel Grundstück-Nr.: 244, 560 m 2, Wohnhaus, übrige befestigte Fläche, Garten, Sumpfgässli 20, Sattel. V: Graf-Kummer Zuzana, Sattel, erworben am , E: Kachelmann Jörg, Wollerau Nr. 34 / 22. August 2014

13 Verkehrsanordnungen Verkehrsanordnung in Arth Gemäss Beschluss des Gemeinderates Arth vom 28. Juli 2014, genehmigt vom Tiefbauamt des Kantons Schwyz am 18. August 2014, wird folgende Verkehrsanordnung auf dem Eisenbahnweg in Goldau verfügt: «Parkieren verboten» (SSV-Signal Nr. 2.50) mit Zusatztafel «beidseitig» auf dem Eisenbahnweg, Abschnitt ab dessen Einmündung in die Güterstrasse bis zu den kantonalen Liegenschaften des Berufsbildungszentrums Goldau. Die entsprechenden Unterlagen liegen in der Kanzlei oder Bauverwaltung der Gemeinde Arth während der üblichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Nach 37 Abs. 2 Strassengesetz vom 15. September 1999 kann gegen diese Anordnung innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Brunnen, 22. August 2014 Tiefbauamt Temporäre Aufhebung des Lkw-Fahrverbots auf der Tiergarten- und Breitenstrasse in Altendorf während der Lachner Chilbi Gestützt auf 19 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 18. Januar 2000 (SRSZ ) verfügt der Gemeinderat Altendorf wegen der Lachner Chilbi die Aufhebung des Lkw- Fahrverbots auf der Tiergarten- und Breitenstrasse vom Samstag, 6. September, bis am Montag, 8. September Wir danken für Ihr Verständnis. Altendorf, 11. August 2014 Der Gemeinderat Verkehrsanordnungen in Biberbrugg Gemäss Verfügung des kantonalen Tiefbauamts vom 14. August 2014 werden folgende Verkehrsanordnungen auf der Hauptstrasse Nr. 386 (Kantonsstrasse) verfügt: a) «Abbiegen nach rechts verboten» (SSV-Signal Nr. 2.42) mit Zusatz «Montag bis Freitag; bis Uhr» sowie «ausgenommen Fahrrad (SSV-Symbol Nr. 5.31)» aus Richtung Bahnhof Biberbrugg, bei der Abzweigung Kantonsstrasse in die Bennauerstrasse. b) «Abbiegen nach links verboten» (SSV-Signal Nr. 2.43) aus Richtung Einsiedeln, bei der Abzweigung Kantonsstrasse in die Bennauerstrasse. c) «Gemeinsamer Rad- und Fussweg» (SSV-Signal Nr ) entlang der Kantonsstrasse zwischen dem Bahnhof Biberbrugg und der Einmündung Bennauerstrasse in Fahrtrichtung Einsiedeln. d) «Fussweg» (SSV-Signal Nr. 2.61) mit dem Zusatz «Fahrrad (SSV-Symbol Nr. 5.31) gestattet» entlang der Einsiedlerstrasse zwischen der Einmündung Bennauerstras se und dem Bahnhof Biberbrugg, auf dem Trottoir in Fahrtrichtung Bahnhof Biberbrugg. e) «Fussweg» (SSV-Signal Nr. 2.61) entlang der Kantonsstrasse zwischen dem Bahnhof Biberbrugg und der Einmündung Bennauerstrasse, beidseits auf dem Trottoir jeweils in Gegenfahrtrichtung zur angrenzenden Fahrbahn. Nr. 34 / 22. August

14 Die entsprechenden Unterlagen liegen in der Kanzlei oder Bauverwaltung des Bezirks Einsiedeln während der üblichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Nach 37 Abs. 2 Strassengesetz vom 15. September 1999 kann gegen diese Anordnung innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Brunnen, 22. August 2014 Tiefbauamt Verkehrsanordnungen in Küssnacht Gemäss Beschluss des Bezirkrats vom 23. Juli 2014, genehmigt vom Tiefbauamt des Kantons Schwyz am 18. August 2014, werden folgende Verkehrsanordnungen auf der Haltikerstrasse, Ende Bauzone Kantonsgrenze Schwyz/Luzern (Etappe 2a), in Küssnacht verfügt: a) «Kein Vortritt» (SSV-Signal Nr. 3.02) bei der Ausfahrt vom Hof Oberbach (KTN 2394) in die Haltikerstrasse in Haltikon, Küssnacht. b) «Kein Vortritt» (SSV-Signal Nr. 3.02) bei der Ausfahrt vom Feldweg Oberbach/ Allmigweid (KTN 2392) in die Haltikerstrasse in Haltikon, Küssnacht. c) «Hindernis rechts umfahren» (SSV-Signal Nr. 234) auf den beiden Inselschutzpfosten (ein Signal je Fahrtrichtung) auf der Ortseingangsinsel. d) «Gemeinsamer Rad- und Fussweg» (SSV-Signal Nr ) auf der Haltikerstrasse in Fahrtrichtung Udligenswil ab dem Ende der Bauzone Grenze KTN 2394/3868. e) Aufhebung der Verkehrsanordnungen gemäss Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 22 vom 2. Juni 2006: «Höchstgeschwindigkeit 60 km/h» (SSV-Signal Nr. 2.30) auf der Haltikerstrasse ab Kantonsgrenze (Schwyz/Luzern) bis zum Ortsbeginn (Haltikon, 50 generell) in beide Fahrtrichtungen. f) Neusignalisation «Höchstgeschwindigkeit 60» (SSV-Signal Nr. 2.30) auf dem Abschnitt Kantonsgrenze (Schwyz/Luzern) bis circa 40 Meter östlich des Feldwegs Oberbach (neuer Standort SSV-Signal Nr «Höchstgeschwindigkeit 50 km/h generell» und SSV-Signal Nr «Ortsbeginn auf Nebenstrassen», Grundstück KTN 2392). Die entsprechenden Unterlagen liegen in der Kanzlei oder Bauverwaltung des Bezirks Küssnacht während der üblichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Nach 37 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 15. September 1999 kann gegen diese Anordnung innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Brunnen, 22. August 2014 Tiefbauamt Erbrecht Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen im Sinne von Art. 558 Abs. 2 ZGB Die am 2. Juli 2014 in Glarus Nord GL verstorbene Olga Elmer geborene Schnyder, geboren 9. Dezember 1916, von Glarus Nord GL, wohnhaft gewesen Altersheimstrasse 2, 8867 Niederurnen, in Glarus Nord, Schwester der Katharina Reichmuth gebo Nr. 34 / 22. August 2014

15 rene Schnyder, geboren 25. Juli 1915, gestorben 26. November 1996, hat letztwillig über den gesamten Nachlass verfügt, ohne die gesetzlichen Erben zu berücksichtigen. Da der eröffnenden Behörde nicht alle gesetzlichen Erben bekannt sind, liegt diesen die Verfügung von Todes wegen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Glarus, Hauptstrasse 8, 8750 Glarus, zur Einsicht auf. Diese haben sich urkundlich über ihre Erbberechtigung auszuweisen. Sofern bis 22. September 2014 keine Einsprache bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Glarus erfolgt, wird die Erbschaft den eingesetzten Erben gemäss Art. 559 ZGB auf deren Verlangen ausgehändigt. Glarus, 22. August 2014 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Glarus Gerichtliche Anzeigen Öffentliche Vorladung In Sachen definitive Rechtsöffnung, Ausgleichskasse Schwyz, Postfach 53, 6431 Schwyz, Klägerschaft, gegen Rudolf Humbel, Ringstrasse 60, 6433 Stoos, zurzeit ohne Zustelldomizil, Beklagter, werden die Parteien zur Rechtsöffnungsverhandlung vor die Einzelrichterin des Bezirkes Schwyz geladen auf Montag, 15. September 2014, Uhr, nach 6430 Schwyz, Rathaus, 2. Stock, Sitzungszimmer für Rechtsöffnungen (Proz. Nr. ZES ). Die beklagte Partei wird aufgefordert, persönlich zur Verhandlung zu erscheinen oder sich durch eine berechtigte Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten zu lassen. Bei Säumnis legt das Gericht seinem Entscheid die Akten sowie die Vorbringen der klagenden Partei zugrunde (vgl. Art. 234 Abs. 1 ZPO). Die beklagte Partei kann gegen Voranmeldung auf der Bezirksgerichtskanzlei die Eingabe und Belege einsehen. Schwyz, 22. August 2014 Bezirksgericht Schwyz Die Einzelrichterin: lic. iur. Beatrice van de Graaf Aufforderung zur Klagebeantwortung In Sachen Ronald Schmet, Quellenweg 23, 8845 Studen, Ehemann, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Roger Groner, Tödistrasse 52, 8002 Zürich, gegen Lenka Chabadová, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird die Ehefrau aufgefordert, innert einer Frist von 20 Tagen seit Publikation dieser Aufforderung im kantonalen Amtsblatt eine schriftliche Klageantwort (im Doppel) einzureichen. Die Ehefrau wird gleichzeitig aufgefordert, innert gleicher Frist ein Zustelldomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Art. 140 ZPO). Eine Kopie der Klageschrift kann auf der Bezirksgerichtskanzlei in 6430 Schwyz, Rathaus, 2. Stock, bezogen werden (Proz. Nr. ZEO ). Schwyz, 18. August 2014 Bezirksgericht Schwyz Der Einzelrichter: lic. iur. Peter Linggi Nr. 34 / 22. August

16 Frist zur Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren Im Verfahren ZES in Sachen Stadt Zürich, Gesuchstellerin, gegen Alves Madureira Nuno Miguel, Flurweg 6, 8854 Siebnen, Gesuchsgegner, betreffend provisorischer Rechtsöffnung/ wird der Gesuchsgegner aufgefordert, innert zehn Tagen seit Publikation dieser Aufforderung eine schriftliche Stellungnahme (im Doppel) einzureichen. Die Beweismittel sind mit der Stellungnahme einzureichen bzw. zu beantragen. Bei Säumnis können die Behauptungen der Gesuchstellerin als unbestritten dem Entscheid zugrunde gelegt werden (vgl. Art. 147 ZPO). Der Gesuchsgegner kann eine Kopie des Rechtsöffnungsbegehrens auf der Bezirksgerichtskanzlei, Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen, beziehen. Lachen, 14. August 2014 Bezirksgericht March Der Einzelrichter: lic. iur. Thomas Jantz Abhanden gekommener Werttitel / Aufruf Das nachfolgend aufgeführte Wertpapier wird vermisst. Die unbekannten Inhaber werden hiermit aufgefordert, den erwähnten Titel innert der angegebenen Auskündungsfrist dem unterzeichneten Richteramt vorzulegen, ansonsten dieses kraftlos erklärt wird. Titel: Inhaberschuldbrief. Lastend auf: GS Nr. 2629, 2630, 2676, 2681, 2698, Grundbuch Küssnacht, Pfandstelle 2, Höchstzinsfuss 6.5%, Beleg B6S319. Lautend auf: Inhaber. Nr. des Titels: Saldo/Wert: Fr Ausgestellt am: 3. Mai Auskündungsfrist: sechs Monate nach Erscheinen der 1. Publikation. Bemerkungen: ZES Küssnacht, 22. August 2014 Bezirksgericht Küssnacht Einzelrichter Konkurse Kollokationsplan und Inventar Schuldnerin: Opf AG, Fännring 1, 6403 Küssnacht am Rigi. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation. Anfechtungsfrist Inventar: zehn Tage nach erfolgter Publikation. Die Konkursverwaltung verzichtet namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung allfälliger Anfechtungsansprüche gemäss Inventar Position 5 (allfälliger Anfechtungsanspruch aus Kaufvertrag Opf AG/Stäubli Dieter mit mm Swiss AG) und Position 6 (allfälliger Anfechtungsanspruch aus Barbezügen und Vergütungen) sowie allfälliger Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber allen mit der Gründung, Verwaltung, Geschäftsführung oder Revision beautragten Personen, sofern die Gläubiger nicht innert zehn Tagen schriftlich und eingeschrieben dagegen opponieren Nr. 34 / 22. August 2014

17 Falls diesem Verzicht stattgegeben wird, haben die Gläubiger die Möglichkeit, beim unterzeichneten Konkursamt bis 1. September 2014 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung dieser Ansprüche zu verlangen. Massgebend für die Berechnung der Fristen ist die Publikation im SHAB. Emmenbrücke, 22. August 2014 Konkursamt Küssnacht c/o ZESAG Sachwalter AG Weitere amtliche Publikationen Allgemeinverfügung des Kantonstierarztes der Urkantone / Sauerbrut der Bienen vom 14. August Sauerbrut der Bienen, Anordnung von Sperrmassnahmen im Sperrgebiet, betrifft das Gebiet der Gemeinde Ingenbohl, Ortsteil Brunnen. Sachverhalt In einem Imkereibetrieb mit Bienenstand in der Gemeinde Ingenbohl, Ortsteil Brunnen, ist die Sauerbrut der Bienen festgestellt worden. Für benachbarte Bienenstände besteht das Risiko einer Verseuchung, weshalb ein Sperrgebiet verfügt wird. Erwägungen Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (SR , TSV). Die gesetzlichen Grundlagen bei Sauerbrutvorfällen finden sich in Art. 273 ff. der TSV. Bei der Sauerbrut handelt es sich um eine zu bekämpfende Bienenseuche, die ansteckend ist und mit massenhaftem Auftreten von bakteriellen Keimen (Melissococcus plutonius, Bacillus alvei, Bacillus laterosporus u.a.) einhergeht. Sie geht immer von einer Infektionsquelle aus und kann unbekämpft zu grossen Völkerverlusten führen. Das Erscheinungsbild ähnelt demjenigen der Faulbrut. Sie ist für den Menschen ungefährlich. Es drängen sich jedoch tierseuchenpolizeiliche Massnahmen im befallenen Bienenstand und eine Kontrolle der benachbarten Stände im Umkreis von 1 km auf, welche vom kantonalen Veterinäramt verfügt, vom zuständigen Bezirksbieneninspektor ausgeführt und überwacht sowie vom zuständigen kantonalen Bieneninspektor koordiniert werden. Die Bienenhalter und Bienenhalterinnen sind zur Mithilfe verpflichtet. Im Sperrgebiet ist der Bienenverkehr eingeschränkt, Hygienemassnahmen gelten, und alle Stände müssen betreffend Seuchenanzeichen von den Bieneninspektoren kontrolliert werden. Der Kantonstierarzt der Urkantone verfügt: 1. Im befallenen Stand wurde am 13. August 2014 die Bekämpfung der Sauerbrut angeordnet und ein Sperrgebiet festgelegt. 2. Das Sperrgebiet liegt innerhalb eines Kreises mit 1 km Radius um den mit Sauerbrut befallenen Stand in der Gemeinde Feusisberg, Ortsteil Feusisberg, und kann vom zuständigen Bieneninspektor je nach geografischen Gegebenheiten angepasst werden. Nr. 34 / 22. August

18 3. Der zuständige Bieneninspektor benachrichtigt die Imkerinnen und Imker im Sperrgebiet. 4. Im Sperrgebiet gilt: a) Jedes Anbieten, Verstellen, Ein- und Ausführen von Bienen und Waben ist verboten. Gerätschaften dürfen nur nach Reinigung und Desinfektion in einen anderen Bienenstand verbracht werden. b) Der Bieneninspektor kann im Einvernehmen mit dem Kantonstierarzt Transporte von Bienen innerhalb des Sperrgebietes und die Einfuhr von Bienen unter sichernden Massnahmen bewilligen. c) Der Bieneninspektor führt unverzüglich eine Kontrolle sämtlicher Völker des Sperrgebietes auf Sauerbrut der Bienen durch. Die Bienenstände im ehemaligen Sperrgebiet müssen im folgenden Frühjahr vom Bieneninspektor stichprobenweise nachkontrolliert werden. 5. Die Bienenhalter und Bienenhalterinnen sind zur Mithilfe bei den Kontrollen und den Probenahmen verpflichtet mitzuwirken und die nötigen Unterlagen (Bestandeskontrolle usw.) bereitzuhalten. 6. Diese Verfügung tritt sofort in Kraft. 7. Der Kantonstierarzt hebt die Sperrmassnahmen auf, wenn: die Vernichtung aller Bienenvölker und Waben des verseuchten Standes 30 Tage zurückliegt und wenn die Bienenkästen und Geräte gereinigt und desinfiziert worden sind und die Kontrollen im Sperrgebiet keinen neuen Verdacht erbracht haben; die Vernichtung der erkrankten und verdächtigen Völker 60 Tage zurückliegt und weder die Nachkontrolle des befallenen Standes noch die Kontrollen im Sperrgebiet einen neuen Verdacht erbracht haben. 8. Die Kosten für Labor, Tierarzt und Medikamente übernimmt das Veterinäramt der Urkantone. 9. Wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Verfügung zuwiderhandelt, wird nach Art. 47 des Tierseuchengesetzes (SR ; TSG) bei den Strafverfolgungsbehörden verzeigt. Danach wird mit Busse bis Fr bestraft, wer unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels einer an ihn gerichteten Verfügung vorsätzlich zuwiderhandelt. In schweren Fällen kann überdies auf eine Freiheitsstrafe bis zu acht Monaten oder Geldstrafe erkannt werden. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse bis Fr Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit deren Zustellung Einsprache beim Kantonstierarzt der Urkantone erhoben werden. Die Einsprache ist mit Anträgen zu versehen und zu begründen. 11. Einer allfälligen Einsprache gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Brunnen, 14. August 2014 Veterinäramt der Urkantone Dr. med. vet. Toni Linggi Kantonstierarzt-Stv. Genehmigung des Vertrages für die stationären Patienten in der Aeskulap-Klinik Der Regierungsrat hat: den Tarifvertrag zwischen der Aeskulap-Klinik und der Einkaufsgemeinschaft HSK betreffend stationäre Patienten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 1922 Nr. 34 / 22. August 2014

19 (OKP) in der allgemeinen Abteilung gemäss KVG, gültig vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014, genehmigt; die Tagesvollpauschalen für die Onkologie von Fr , für die Ganzheitsmedizin von Fr und für die Psychosomatik von Fr genehmigt. Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit dessen Zustellung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Genehmigung Tarmed-Taxpunktwert 2014 für die Aeskulap-Klinik mit der HSK Der Regierungsrat hat: den Vertrag betreffend Tarmed-Taxpunktwert, abgeschlossen zwischen der Einkaufsgemeinschaft HSK und der Aeskulap-Klinik, rückwirkend gültig ab 1. Januar 2014 bis auf unbestimmte Zeit, genehmigt; den Taxpunktwert von Fr genehmigt. Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit dessen Zustellung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Genehmigung Taxpunktwerte für nichtärztliche Leistungen der Aeskulap-Klinik mit der HSK Der Regierungsrat hat: die Vereinbarung zwischen der Aeskulap-Klinik und der Einkaufsgemeinschaft HSK betreffend die Vergütung der nichtärztlichen Leistungen für ambulante Spitalbehandlungen, die nicht im Tarmed-Anschlussvertrag geregelt sind, gültig ab 1. Januar 2014 bis auf unbestimmte Zeit, genehmigt; die Taxpunktwerte von Fr für Physiotherapie, Fr. 1. für Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung, Diabetesberatung und ambulante Behandlungen durch Hebammen sowie Fr für zahnärztliche Behandlungen, rückwirkend gültig ab 1. Januar 2014 bis auf unbestimmte Zeit, genehmigt. Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit dessen Zustellung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Genehmigung Tarifverträge zwischen HSK und ASPI über physiotherapeutische Leistungen ab 1. April 2013 Der Regierungsrat hat die Tarifverträge zwischen ASPI und der Einkaufsgemeinschaft HSK betreffend die Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen, rückwirkend gültig ab 1. April 2013, genehmigt. Nr. 34 / 22. August

20 Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit dessen Zustellung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Genehmigung Tarifverträge zwischen HSK und ASPI über physiotherapeutische Leistungen ab 1. Januar 2014 Der Regierungsrat hat: die Verlängerungen der Tarifverträge zwischen ASPI und der Einkaufsgemeinschaft HSK betreffend die Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen, gültig vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014, genehmigt. Davon ausgenommen sind jene Vertragsbestimmungen, die gemäss Art. 46 Abs. 4 KVG der Genehmigung durch den Bundesrat unterliegen; den vereinbarten kantonalen Taxpunktwert von Fr genehmigt. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit dessen Zustellung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Genehmigung Tarifvertrag zwischen Tarifsuisse AG und ASPI über physiotherapeutische Leistungen Der Regierungsrat hat: den Tarifvertrag zwischen ASPI und Tarifsuisse AG betreffend die Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen, rückwirkend gültig ab 1. November 2013 bis zum Inkrafttreten einer neuen Tarifierung, und unter Vorbehalt genehmigt; Art. 7 Abs. 1 (einschliesslich Anhang 1) des Vertrages nicht genehmigt. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit dessen Zustellung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Genehmigung einer Statutenrevision im Bezirk Küssnacht Der Regierungsrat hat die Statutenänderung vom 23. März 2014 der Korporation Berg und Seeboden, Küssnacht am Rigi, genehmigt. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun Genehmigung einer Flurgenossenschaftsgründung im Bezirk Küssnacht Der Regierungsrat hat die Gründung vom 23. Juni 2014 und die Statuten vom 24. Juni 2014 der Flurgenossenschaft Strassengenossenschaft Hörnligarten, Küssnacht, genehmigt. Schwyz, 12. August 2014 Im Auftrag des Regierungsrates Der Staatsschreiber: Dr. Mathias E. Brun 1924 Nr. 34 / 22. August 2014

21 Investitionshilfegesuch nach Art. 97 Abs. 3 und 4 LwG Andreas Marty-Blättler, Bohl 6, 6424 Lauerz, plant den Um- und Anbau Rindviehstall und Terrainveränderung (Baugesuch veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 33 vom 15. August 2014, S. 1862). Der Bund wird voraussichtlich den Um- und Anbau Rindviehstall mit einem Bundesbeitrag gemäss Art. 97 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 (LwG, SR 910.1) unterstützen. Der Kanton hört vor dem Entscheid über die Investitionshilfe direkt Betroffene an. Betroffene im Sinne von Art. 97 LwG können schriftlich und begründet Einsprache an das Amt für Landwirtschaft, Abteilung Strukturverbesserungen, Hirschistrasse 15, Postfach 5183, 6431 Schwyz, bis 11. September 2014 richten. Schwyz, 22. August 2014 Volkswirtschaftsdepartement Zentralschweizer Ateliers in Berlin und New York Zusammen mit anderen Zentralschweizer Kantonen betreibt Schwyz in Berlin und in New York Künstlerateliers, die professionellen Kunstschaffenden jeweils für einen viermonatigen Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden. Die aktuelle Ausschreibung für 2016 läuft noch bis 15. Oktober 2014 (Eintreffen der Anmeldungen auf den betreffenden Geschäftsstellen). Die Ausschreibung der Ateliers gilt für professionelle Kunstschaffende aller Sparten, die seit mindestens drei Jahren im Kanton Schwyz wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre durchgehend hier Wohnsitz hatten. Geschäftsstelle für das Künstleratelier in New York ist das Amt für Kultur des Kantons Zug, für das Atelier in Berlin ist das Amt für Kultur des Kantons Nidwalden zuständig. Die Reglemente, Teilnahmebedingungen und Anmeldeformulare können unter kultur sowie heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden sich zudem auf der Schwyzer Homepage (Rubrik Kulturförderung, Unterrubrik Auslandateliers). Auskunft: Geschäftsstelle der kantonalen Kulturkommission, Franz-Xaver Risi, Telefon Schwyz, 22. August 2014 Kulturkommission Nichteintreten auf ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA Gestützt auf 33 Abs. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRP) wird folgendes Verfügungsdispositiv vom 22. August 2014 veröffentlicht: 1. Auf das Gesuch von Maurizio Forte, geboren 24. November 1989, Italien, vom 1. Juli 2014 um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA wird nicht eingetreten. 2. Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Regierungsrat des Kantons Schwyz, Postfach 2160, 6431 Schwyz, schriftlich Beschwerde erhoben werden. 3. Zufertigung Schwyz, 22. August 2014 Amt für Migration Nr. 34 / 22. August

22 Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als medizinischer Masseur Das Amt für Gesundheit und Soziales hat Francesco Caruso, Lachen, die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als medizinischer Masseur erteilt. Schwyz, 13. August 2014 Amt für Gesundheit und Soziales Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Podologin Das Amt für Gesundheit und Soziales hat Stefanie Wild, Pfäffikon, die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Podologin erteilt. Schwyz, 19. August 2014 Amt für Gesundheit und Soziales Öffentliche Auflage / Neuaufnahme Wegverzeichnis Unterbinzen Vom Freitag, 15. August, bis 14. September 2014 liegen die Neuaufnahmen der öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht (aktualisierte Verzeichnisse mit den dazugehörigen Plänen) Unterbinzen öffentlich auf. Die Unterlagen können während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt eingesehen werden. Die Auflage dauert vom Freitag, 15. August, bis 14. September Allfällige Einsprachen gegen die Neuaufnahmen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Bezirksrat zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Einsiedeln, 15. August 2014 Planen Bauen Umwelt Energie Stellenangebote Kanton Schwyz Das Amt für Wasserbau sorgt in den Bereichen Hochwasserschutz, Renaturierungen und Wassernutzung für einen nachhaltigen Umgang mit den Gewässern. Per sofort oder nach Vereinbarung suchen wir eine/einen Wasserbauingenieurin/Wasserbauingenieur (100%). Ihre Aufgaben: Bearbeitung, Projektleitung von Wasserrechtskonzessionen, Aufsicht über die kleinen Stauanlagen, Entwicklung und Beurteilung von Projekten und Studien, fachliche Beratung der Akteure im Hochwasserschutz, Projekt- und Ausführungsbegleitung, Unterstützung und Stellvertretung des Amtsvorstehers. Anforderungen: Bauingenieur/in ETH/FH oder ähnliche Ausbildung, mehrjährige Erfahrung im Wasserbau, Selbstständigkeit, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Sind Sie interessiert? Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Suzanne Gräzer, Telefon Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Foto richten Sie bitte 1926 Nr. 34 / 22. August 2014

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