Fachplan Küstenschutz Amrum

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1 Fachplan Küstenschutz Amrum Bisheriger Küstenschutz Biotechnik Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Abbildungsverzeichnis... 2 Anfänge des Dünenschutzes... 3 Mehr zum Dünenschutz... 3 Erste Bemühungen zum Dünenschutz... 3 Dünen- und Strandangelegenheiten unter preußischer Verwaltung... 4 Dünenarbeiten zwischen den beiden Weltkriegen... 8 Aufforstung der Heide- und Dünenflächen... 8 Biotechnik Wittdün-Nord Biotechnik Wittdün-Süd Biotechnik Amrum-Odde LKN.SH Stand Seite 1 von 12

2 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Stationierung der Amrumer Dünen... 3 Abb. 2: Gefährdung der Wittdüner Dünen (1906)... 7 Abb. 3: Dünenbau Wriakhörn (1931)... 8 Abb. 4: Biotechnik Wittdün-Nord Abb. 5: Biotechnik Wittdün-Süd Abb. 6: Biotechnik Amrum-Odde Abb. 7: Umfang biotechnische Maßnahmen Amrum-Odde ( ) LKN.SH Stand Seite 2 von 12

3 Anfänge des Dünenschutzes Die stete Wanderung des Flugsandes, die Ackerflächen und Häuser bedrohte, wird seit Jahrhunderten durch Sand fangende Maßnahmen begrenzt. Zunächst bemühte man sich das Pflücken und Schneiden des Halmes unter Androhung von Strafen zu untersagen. Im Jahre 1696 wurde eine Verordnung gegen das Halmpflücken verlesen. Da sich die Bevölkerung den Anordnungen widersetzte, wurden diese erneuert und die Strafen verschärft wurde in Norddorf eine Genossenschaft zur Hemmung des Sandfluges gegründet und somit beginnt die Zeit der aktiven Dünenverteidigung. Von nun an werden Dünen und Windrisse bepflanzt und Wanderdünen festgelegt. In der Folgezeit treten häufiger Auseinandersetzungen über die Zuständigkeiten und den Umfang der erforderlichen Maßnahmen zwischen der Bevölkerung, der Gemeinde und den unterschiedlichen Regierungsstellen auf, so dass der Dünenschutz nicht systematisch und konsequent betrieben wurde und wenig Erfolg zeigte. Nachdem Amrum unter preußische Verwaltung gekommen war, begann die planmäßige Bepflanzung und Festlegung der Dünen. Die Erfolge des Dünenschutzes wurden jedoch wiederholt durch die Auswirkungen der Sturmfluten gedämpft, so dass an den gefährdeten Stellen Längswerke (Deckwerke, Deiche) gebaut wurden. Erst im Zuge der Nord- und Südwanderung des Kniepsandes konnten mit biotechnischen Maßnahmen Vordünen zum Schutze der Randdünen aufgebaut werden. Der Erfolg biotechnischer Maßnahmen ist auch in Zukunft von der Sedimentzufuhr vom Kniepsand abhängig. Mehr zum Dünenschutz Erste Bemühungen zum Dünenschutz Die ersten schriftlichen Aufzeichnungen zum Dünenschutz liegen aus dem Jahre 1696 vor, als eine Verordnung gegen das Halmpflücken verlesen wird. Teile der hiesigen Bevölkerung gingen in Dünen und schnitten Halm für ihre Eigennutzung ab, das die Entstehung von Flugsand, der die landwirtschaftlich genutzten Flächen zu übersanden drohte, begünstigte. Diese Verordnung muss 1728 erneut verlesen werden, da sie bisher wenig Beachtung in der Bevölkerung gefunden hatte. Abb. 1: Stationierung der Amrumer Dünen Die Verordnung aus dem Jahre 1751 betrifft die Bestrafung von Halmdieben und zeigt damit, dass die Nutzung des Halmes für Teile der Bevölkerung eine große Bedeutung besaß. Um die Entnahme stärker zu steuern, wurden 1766 für die Armen auf der Insel gesonderte Halm-Entnahmestellen ausgewiesen. Da die Zerstörung der Dünenvegetation damit offensichtlich auch nicht aufhörte, werden 1780 die Strafen weiter verstärkt. Bisher waren die Maßnahmen zum Schutz der Dünen passiv, indem die vorhandenen Dünenvegetationen nicht beschädigt werden sollte beginnt die Zeit einer aktiven Dünenverteidigung. Dazu wird in Norddorf eine Genossenschaft zur Hemmung des Sandfluges gegründet, "... damit nicht der Sand-Staub die Ländereyen bedecken und unbrauchbar machen möge." Die Begrenztheit der Möglichkeiten dieser Zeit wird im Bericht des Birkvogten auf Föhr an den Amtmann in Ripen deutlich. Er berichtet, dass der Flugsand überall ziemlich befestigt ist und vereinzelt noch Windrisse vorhanden sind ("versetzte Sandberge"). Er weist ferner darauf hin, dass weiterhin Halm abgeschnitten wird und in den Dünen Schafe weiden. Die königliche Verordnung zur Dämpfung des Sandfluges im Jahre 1792 findet auf der Insel kaum Beachtung. 1796/98: Die anhaltenden Dünen-Probleme werfen die Frage nach der ordnungsrechtlichen Zuständigkeit auf (Amt in Ripen oder Oberdeichgrafschaft in Tondern). Dadurch, dass die meisten Amrumer Männer zur See fuhren, konnten die Arbeiten nicht im ausreichenden Umfange betrieben werden. Zudem brachten die Seefahrer nur wenig Verständnis für die Notwendigkeit Sandflug hemmender Maßnahmen auf. Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Dünenschutz dem Deichschutz gleichzustellen ist. Eine wesentliche Änderung in den bestehenden Verhältnissen tritt 1800/01 im Zuge der Landaufteilung ein. Da die Dünen nicht unter die Landinteressenten aufgeteilt werden, erfolgt die Festlegung des Maßes für LKN.SH Stand Seite 3 von 12

4 eine Dünenlast aufgrund der Größe und Bonität der aufgeteilen übrigen Ländereien. Zur systematischen Dünenbepflanzung werden die Dünen in 7 Klassen eingeteilt. Unter Leitung von neun Aufsichtsmännern, die für drei Jahre bestimmt werden, beginnt unter Beteiligung der Bewohner die Bepflanzung. Maßnahmen sollen geeignete Vorschläge und Kostenberechnungen gemacht werden: Wiederherstellung Dünendurchbruch Verstärkung der im Abbruch befindlichen Dünen Trotz der ersten Erfolge der Dünenbepflanzungen, sehen sich 1802 die Aufsichtsmänner veranlasst, sich beim Birkvogten über die Hindernisse, die die Einheimischen ihnen in den Weg legen, zu beschweren. Im Jahre 1804 wird eine Fläche von 150 Hektar als zu bepflanzen bzw. zu besamen genannt und 1802 wurden je 26 ha und ha bearbeitet, wobei als beste Pflanzzeit sich der Spätherbst herausstellte. Ein Verbot der andauernden Heide- und Halmräuberei wird 1805 angeordnet. Im Jahre 1812 werden neun Personen der Räuberei angeklagt. Insgesamt sind 16 ha Ackerflächen übersandet. Nachdem der Sandflug - nach allerlei Bemühungen - größtenteils eingedämmt worden ist, beginnen die ersten Dünenerosionen die Menschen zu beunruhigen. Bei der Sturmflut am 3./4. Februar 1825 wird eine Dünenkette vor Risum abgetragen, die erst im Jahre 1914 endgültig wieder durch einen Deichbau geschlossen wird. Als Sofortmaßnahme wird die Durchbruchstelle mit Halmpflanzungen belegt, so dass sich in der Folgezeit kleine Dünen wieder aufbauen können. Eine dauerhafte Sicherung liefert die Halmpflanzung jedoch nicht berichtet der Pellwormer Deichkommissar Petersen über die 314 Meter lange Durchbruchstelle vor Risum und ihre möglichen Ursachen. Er sieht die Hauptursache in der Verstärkung der küstennahen Tideströmungen, da das Vortrapptief einer Vergrößerung des Durchflussquerschnittes bedarf. Eine dauerhafte Abtrennung mit einer Prielbildung befürchtet er hingegen nicht. Der Eingriff durch Dammbauten könnte eher Nachteile als Vorteile aufweisen. Durch einen Damm von Föhr nach Amrum könnte der Aufbau neuen Landes gefördert werden und das an der Westseite verloren gehende Land ersetzen bekunden die Amrum ihre Missstimmung gegen die Regierung. Sie halten die Maßnahmen für unzureichend und sind der Meinung, dass sie eher geschadet als genützt haben. Konkrete Angaben werden jedoch nicht gemacht wird darauf hingewiesen, dass die Dünenverluste die Deichsicherheit Föhrs gefährden schlägt der Husumer Deichinspektor Carstensen die Bildung einer Kommission vor, die sich mit der Aufstellung eines Gutachtens befasst. Für folgende Dabei ist auch auf die Bedeutung Amrums als "Bollwerk" für Föhr zu behandeln. Diese Kommission ("Landgewinnungskommission") wurde eingesetzt und fasste am 17. August 1861 die Ergebnisse zusammen. Die Durchbruchgefahr an zwei Dünenstrecken mit entsprechenden schwachen Dünen wird gesehen. Die bisherigen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Dünen zu erhöhen. Um den reichlich vorhandenen Flugsand zum Aufbau einer Düne besser nutzen zu können, sollte das Verfahren angewendet werden, dass bei den 1857 errichteten Leuchttürmen in List auf Sylt dazu diente, die "Dünen zum Stehen zu bringen" und Windrisse aufzufüllen. "Durch Einrammung von spitzen Brettern" war eine Wand errichtet worden an der sich Sand ansammelte. Nach einiger Zeit war der angehäufte Sandhaufen groß genug und konnte eine Bepflanzung und Sicherung vorgenommen werden. Vermutlich war dieses Ereignis der Beginn vom Setzen von Sandfangzäunen. Mit Ausnahme der Satteldüne, die bei Sturmfluten beschädigt wurde, zeigen sich laut Niederschrift der Landgewinnungskommission die Dünen in einem guten Unterhaltungszustand. Auf die Gefahr eines Dünendurchbruches und der Schaden für Föhr und das dahinter liegende Festland wird hingewiesen. Mit den Forderungen zum "Anlegen von Flunken am Strande" (Flechtwerk aus Zweigen als Lahnungs- bzw. Buhnenbauten) sollen die Dünen erhöht und die Stranderosion verhindert werden. Dünen- und Strandangelegenheiten unter preußischer Verwaltung Nach dem deutsch-dänischen Krieg 1864 werden die administrativen Angelegenheiten neu geordnet wird Schleswig-Holstein preußische Provinz und an die Stelle der Landgewinnungskommission tritt die Kommission für schleswig-holsteinische Wasserbauangelegenheiten. Die Leitung von Dünenarbeiten auf den nordfriesischen Inseln übernimmt im Jahre 1865 Graf von Baudissin. In einem Bericht aus dem Jahre 1867 werden der Verbau von Windrissen ("Schluchten") und Vordünen gefordert. Bei Risum sind umfangreiche Sandfangzäune zu setzen. Der benötigten Halmpflanzen sollten zum Teil LKN.SH Stand Seite 4 von 12

5 aus geeigneten Stellen in den Hörnumer Dünen gewonnen werden. In einem Bericht des Jahres 1867 wird auf die negativen Auswirkungen der Sandentnahmen auf dem Kniepsand durch zahlreiche Schiffe hingewiesen, die den Sand als Ballast oder zu Handelszwecken abführten. Damit der Kniepsand seine Schutzfunktion für Amrum behält, sollte jede weitere Entnahme unterbleiben. Im November 1867 berichtet Graf v. Baudissin an die Regierung: Bewohner mit der Regierung Hand in Hand arbeiten Bewohner sind der Regierung für die gebrachte Hilfe aufrichtig dankbar Pflanzen neuer Bäume (Weiden, Weißerle und Silberpappeln) Mähen von Dünenhalm und freie Weide des Viehs hat aufgehört Sofern diese Aussagen zutreffend sind, ist es nach 84 Jahren größter Anstrengungen gelungen die Dünen zu befestigen, die Ländereien vor dem Sandflug zu schützen und mit der Bevölkerung Einvernehmen zu erzielen wurde in Keitum/Sylt die Düneninspektion eingerichtet, die die Dünenaufsicht über die Dünen der nordfriesischen Geestinseln bekam. Der erste Düneninspektor Hübbe berichtet im Juli über den Zustand der Amrumer Dünen: Die Dünen bei Wittdün sind noch nicht bepflanzt, wodurch eine Versandung des Amrumer Naturhafens (Steenodde) droht. Daher ist eine Bepflanzung notwendig. Die nördlich von Wittdün gelegene "große Schlucht" ist vollständig gesichert. Die Bepflanzung der Vordüne muss seeseitig erweitert werden. Der westliche Anschluss der "großen Schlucht" wurde 1867 hergestellt Im Süden der "großen Schlucht" muss noch eine Bepflanzung erfolgen. Hier bestanden die Gefahr eines Durchbruches und eine Versandung des Naturhafens. Am Weststrand tritt an manchen Stellen der alte Geestboden hervor. Der Kniepsand ist durch einen breiten Priel von der Insel getrennt und liegt schützend vor dem Strand. Bei Sturmfluten werden die Dünen jedoch angegriffen. Strand und Dünen liefern bis nach Risum einen "ziemlich gleichmäßigen Anblick". Der Sandflug vom Kniepsand ist nur gering. Der in großen Mengen angeschwemmte Seetang wird mit Erfolg in den Windrissen eingebaut. Am nördlichen Ende des Kniepsandes sind die Dünen zerrissen und schließt sich die Risum- Lücke an. Gegen Dammbauten spricht der geringe Nutzen des dahinter liegenden zu schützenden Landes. Es wird angenommen, dass sich der Kniepsand mit der Insel vollständig vereint. Im April 1871 wird auf den schlechten Dünenzustand vor der "großen Schlucht" bei Wittdün hingewiesen. Die Arbeiten zum Vordünenaufbau müssen vorangetrieben werden. Im Hinblick auf die Schwierigkeiten mit der Herstellung einer Düne vor der Risum-Lücke wird vermutet, dass sich der Kniepsand weiter schützend davor legt, da er seine Spitze um 100 bis 150 Fuß (30 bis 50 Meter) im Jahr in nordöstliche Richtung verschiebt. Die Dünen befinden sich im Norddorfer Bezirk in einer "wenig guten Verfassung", indem der dortige Bauernvogt seit Jahren die Dünenarbeiten vernachlässigte. Die Bewohner forderten vom Düneninspektor Hübbe im Mai 1871 Maßnahmen gegen die Versandung der dahinterliegenden Weiden zu treffen verfasste der Düneninspektor eine "Abhandlung über die Amrumer Strand- und Dünenverhältnisse": LKN.SH Stand Seite 5 von 12

6 Der gesamte Geestkern ist durch bei MThw trocken liegenden Kniepsand geschützt. Die Dünen liegen nicht im Abbruch, sind mit Halm bewachsen und durch Vordünen vom Strand getrennt. Im Süden hat sich der Kniepsand bereits mit dem Geestkern vereinigt. Da der Kniepsand weiter auf die Insel zuwandert, wird er die Bucht (Kniephafen) vollständig übersanden. Nachdem der Kniephafen übersandet wird, müssen ausreichende Vordünen angelegt werden, um den Sandflug einzudämmen. Die hohen Dünen von Wittdün sind größtenteils mit Halmbüscheln und zum Teil in Reihen bepflanzt. Eine Versandung des Hafens Steenodde bzw. eine Abtrennung der Südspitze Amrums ist nicht mehr zu befürchten. Die Verhältnisse bei Risum und nördlich davon sind wesentlich ungünstiger zu bewerten. Die Risumlücke besitzt einen dünenlosen westlichen Rand. Eine Überflutung der östlich anschließenden Marsch kann bei Sturmfluten stattfinden. Die Abbruchmengen übertreffen die auf Sylt vor Westerland beobachteten Raten. Dem Schutz der mit dem Leuchtfeuer bebauten Großdüne mit Halmpflanzungen kommt eine große Bedeutung zu. Holzpflanzungen haben auf Amrum aufgrund des feinen Sandes Überlebenschancen, da das Wasser stärker gespeichert werden kann. Am 31. Juli 1877 erstattete die Regierung in Schleswig einen umfassenden Bericht über die tatsächlichen Verhältnisse der Dünen in der Provinz an die Ministerien des Innern, des Handels und der Landwirtschaft. Dabei ging es in der Hauptsache um die Frage nach der gesetzlichen Regelung des Dünenschutzes. Demnach beschränken sich die staatlichen Schutzmaßnahmen auf die Süd- und Nordspitze, wovon die Maßnahmen an der Südspitze abgeschlossen sind und nur nach Sturmfluten eingegriffen werden muss. An der Nordspitze sollten Vordünen aufgebaut und die landseitigen Randdünen bepflanzt werden. Als staatliche Maßnahme ist auch der Schutz der Großdüne durch Pflanzungen notwendig, da sie mit dem "kostbaren" Leuchtturm bebaut ist. Die Bemühungen im Dünenschutz durch die Ortschaften hatten keine nennenswerte Bedeutung. Der Verbau von Windrissen mit Seegras oder Halmpflanzung erfolgte eher notdürftig. Zudem hat das Ausgraben der auf Amrum vorkommenden Wildkaninchen den Dünen geschadet. Die kommunalen Dünenarbeiten werden von den Dorfvorstehern geleitet. Private Dünenschutzmaßnahmen sind bisher nicht vorgekommen. Die Leistungsfähigkeit der Ortschaften, um Windrisse zu verbauen, werden als ausreichend bezeichnet. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass keine der Inseln Sylt, Amrum und Röm die Kosten für eine Aufforstung der Dünen übernehmen kann. Der Staat kauft die Großdüne auf dem sich der Leuchtturm befindet samt 0,5 ha Umland. Weiteres Eigentum an Dünen hat der Staat nicht. Die Sturmflut vom 28. Dezember 1881 verursacht starke Vordünen-und Dünenverluste an der Nordspitze Amrums. Der Wiederaufbau von Vordünen wird aufgrund der geringen Strandbreite erschwert. Mit Hilfe von Buhnen könnte hier eine Strandverbreiterung erfolgen. Dass die bisher durchgeführten Dünenarbeiten weiterhin für unzureichend gehalten werden, kommt in einer Polizeiverordnung über die grundsätzlichen Pflichtarbeiten zum Schutze der Amrumer Dünen vom 19. Oktober 1887 zum Ausdruck. Die Bewohner sollten sich mit der Bepflanzung der Binnenseite der Dünen befassen, um damit eine Versandung des Ackerlandes zu verhindern. Der Staat übernahm die Hauptlast der - bereits vorgenannten - Dünenschutzarbeiten erlässt die Regierung die "Polizeiverordnung betreffend den Dünenschutz in den Kreisen Tondern und Eiderstedt", um die aus dänischer Zeit übernommenen Bestimmungen durch einheitliche Vorschriften zu ersetzen. Bei den Sturmfluten 1888, 1894 werden die Vordünen an der Nordspitze beträchtlich beschädigt und die Dünen bis zu 15 Meter abgetragen. Da der Strand eine geringe Breite aufweist ist ein Wiederaufbau von Vordünen erschwert, so dass der Buhnenbau betrieben wird. Im Süden bei Wriakhörn wurden die Neupflanzungen vollständig zerstört. Die Sturmfluten vom 5./7. Dezember 1895 führten zu weiteren beträchtlich Abbrüchen an Vordünen und Dünen und führten zum Bau der Buhnen im Bereich Gäärsdeel-Risum. Die Risum-Lücke sollte nach Ansicht des Düneninspektors mit einem Deich geschlossen werden. Zunächst wurde die Lücke durch Sandsäcke geschlossen. Begünstigt durch das Ausbleiben von Sturmfluten konnte am 30. Dezember 1896 die Düneninspektion berichten, dass sich die Vordünen, 1894/95 vollständig zerstört waren, wieder neu gebildet hatten. Die Sturmflut vom 2./3. Februar 1898 macht die Bemühungen jedoch wieder zunichte und macht die Grenzen der Wirksamkeit der 1895 errichteten Buhnen deutlich. LKN.SH Stand Seite 6 von 12

7 Am 23. August 1901 erstattet die Wasserbauinspektion Husum einen ausführlichen Bericht über die bisherigen Dünenschutzarbeiten auf Amrum: Die Festlegung der Wanderdünen wurde durch Graf v. Baudissin angeregt. Die Wanderdüne bei Wittdün wurde seit 1869 befestigt Die Bemühungen zur Schließung der Risum- Lücke, die bei der Sturmflut 1825 entstanden war, zeigten nur geringe Erfolge. Die staatlich errichteten Buhnen haben das Heranziehen der Vordünen gefördert. Obwohl sich der Strand bei der Risum-Lücke im Besitz des preußischen Staates befindet, wird versichert, dass die durchgeführten Maßnahmen nicht zur Sicherung des staatlichen Besitzes dienen. Der Staat führt Halmpflanzungen durch. Die Buhnen vor der Risum-Lücke werden landseitig verlängert. Die Gemeinde soll auf eigene Kosten Sandfangzäune setzen. Der Staat finanziert keine weiteren Dünenschutzanlagen im Bereich Wittdün. Die Folgen der Sturmfluten vom 15. Januar und 8./9. November 1904 veranlassen die Regierung zu einer Abkehr ihrer Haltung, so dass das Ministerium für öffentliche Arbeiten im Mai 1905 die Wiederaufnahme der Dünenschutzarbeiten anordnet. Dabei sollen jedoch nur die im Abbruch befindlichen Dünen vom Staat geschützt werden. Die Maßnahmen zum Schutz der Grundstücke und Badeeinrichtungen haben die Anlieger selbst zu regeln. Über die Frage nach dem Eigentum an den Dünen musste 1890 mit Einführung des Grundbuches grundsätzlich entschieden werden. Am 21. April 1890 traf die Gemeindevertretung Amrum und der Düneninspektor in Vertretung der Regierung folgende Übereinkunft, die am 25. April 1891 von der Regierung genehmigt wurde: Der Staat erkennt das Eigentum der Gemeinde Amrum an den Dünen an. Die Gemeinde Amrum erkennt das Eigentum des Staates am Strand an. Die Gemeinde Amrum erkennt das Recht des Staates an, Küstenschutzanlagen zu errichten und unterhalten. Die Gemeinde Amrum erklärt sich bereit, Halm für Küstenschutzmaßnahmen kostenlos abzugeben. Diese Eigentumsverhältnisse haben sich bis in die heutige Zeit erhalten. Die schwere Sturmflut vom 26. Januar 1902 verursacht erhebliche Schäden: Verlust an Vordünen Dünen an der Nordspitze brechen bis zu 10 m ab Im Süden verschwinden auf 2 km Länge die Vordünen Das Strandniveau erniedrigt sich Abb. 2: Gefährdung der Wittdüner Dünen (1906) Die Sturmflut vom März 1906 macht die Dringlichkeit der Arbeiten deutlich, wobei erstmalig über den Abbruch der Dünen an der Nordseite Wittdüns berichtet wird. Nachdem die Gemeinde einen Antrag auf die Wiederaufnahme von Pflanzarbeiten vor Wittdün und Risum gestellt hatte, antwortet die Wasserbauinspektion am 10. Juni 1906 und weist auf die nicht ausreichenden Arbeiten durch die Gemeinde hin. Die Arbeiten werden auf Anweisung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten bereits im Juni 1906 wieder aufgenommen. Allerdings mit dem Vorbehalt, dass eine Wiedereinstellung jederzeit möglich ist, da der Staat keine Verpflichtung hat. Die Gemeinde Amrum kauft im Mai 1907 einen 10 Meter breiten und 1 ha großen Strandstreifen vor der Risum- Lücke und bepflanzt diesen für drei Jahre jeweils im Frühjahr und Herbst mit Dünenhalm.Laut Berichte der Wasserbauinspektion vom 14. August 1907 und Juli 1908 befinden sich die Vordünen auf Amrum in einem guten Zustand. Unter dem Eindruck der Sturmschäden vom Winter entscheidet das Ministerium für öffentliche Arbeiten am 4. Juli 1902: Doch zerstört die Sturmflut vom 5./6. Dezember 1911 die von der Gemeinde geschaffenen Vordünen wieder vollständig. Unter dem Eindruck dieser Sturmflut werden LKN.SH Stand Seite 7 von 12

8 schließlich der Bau des Risumdeiches und der Südmauer Wittdün konkreter erwogen. Dünenarbeiten zwischen den beiden Weltkriegen Während des Ersten Weltkrieges fanden keine Dünenschutzarbeiten statt. Diese wurde vom Staat 1920 wieder aufgenommen. Mit dem Wiederaufbau der Vordünen vor dem Risumdeich wird 1925 begonnen. Die Sturmfluten vom August 1923, 1924, 1926 und November 1928 verursachten beträchtliche Dünenabbrüche. Von den Auswirkungen der Novemberflut 1928 berichtet das Wasserbauamt Husum am 27. Dezember 1928: Die Dünen an der Landebrücke Wittdün werden um einige Meter abgetragen, so dass die Brücke landseitig verlängert werden muss. Südlich der Landebrücke ist eine Buhne zu errichten (1936 gebaut). Die Abbrüche an der Westküste habe keine erhebliche Bedeutung für die Inselsubstanz Die Dünen an der Nordspitze sind zum Teil gänzlich verschwunden. schützen, die bei Stürmen aus westlichen Richtungen stärker abbrechen. Die Sturmfluten vom 18. und 27. Oktober 1936 beschädigten die aufgebauten Vordünen erheblich. Das Wasserbauamt führte die Halmpflanzungen vor den Steilufern der Randdünen in folgenden Gebieten fort: Vom westlichen Ende der Wittdüner Südmauer bis Wriakhörn. Vom Quermarkenfeuer Norddorf bis zur Spitze des Nordhakens Auf der Nordseite von Wittdün zwischen dem Seezeichenhafen bis zum Ende der Strandmauer. (Da trotz der Bepflanzungen der Vordünen der Abbruch nicht aufgehalten werden konnte, wurde später ein Deckwerk errichtet. Aufforstung der Heide- und Dünenflächen Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wird damit begonnen zwischen dem Dünengelände und dem Ackerland einen schützenden Waldgürtel anzulegen findet die Bepflanzung der ersten 4 ha großen Teilfläche mit Bergkiefern statt. Bis 1898 sind 12 ha mit staatlicher Hilfe und unter Leitung der Düneninspektion aufgeforstet werden weitere 5 ha sowie 1 ha am Leuchtturm, die bis 1914 auf 2 ha vergrößert wird, aufgeforstet werden 4,5 ha staatlicher Fläche aufgeforstet. Abb. 3: Dünenbau Wriakhörn (1931) 1930 beginnt die Gemeinde Wittdün im Hinblick auf den zunehmenden Badebetrieb mit der Aufforstung in Eigenregie. Nebel-Süddorf folgt 1931 und Norddorf Daneben forsten auch Privatleute zunehmend ihre Flächen auf sind 42,5 ha gemeindeeigene Flächen und 12,1 ha Privatflächen mit Bergkiefer, nordischer Kiefer, Fichten, Sitkafichten und Japanischen Lärchen bepflanzt. Nach der Novemberflut 1928 verbessert sich die Strandsituation vor dem Risumdeich durch die Heranwanderung des Kniepsandes zunehmend. Durch den vermehrten Sandflug können unter Mitwirkung von Sandfangzäunen und Halmpflanzungen erhebliche Vordünen aufgebaut werden. Die große Sturmflut vom Oktober 1926 richtet vor dem Risumdeich keine großen Schäden an, wogegen der Bereich Gäärsdeel vollständig überströmt wird. In den Folgejahren wird dieser Bereich mit Sandfangzäunen und Halmpflanzungen notdürftig geschlossen. 1955/56 wird schließlich ein Deich zur Sicherung der Dünenlücke gebaut. Im Mai 1936 beginnt das Wasserbauamt mit Dünenschutzarbeiten bei Wriakhörn, um die Dünen zu Der geschlossene Inselwald ist zwischen 1948 und 1965 entstanden. Erste, bescheidene Aufforstungen begannen als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf der damals von Ostflüchtlingen übervölkerten Insel. Aufgrund fehlender Mittel besorgten bis 1956 immer wieder Schüler in wochenlangem Einsatz die Pflanzungen. Im Jahre 1953 wurde der Forstverband Amrum gegründet, der seitdem die Waldflächen bewirtschaftet. Mitglieder sind die Gemeinde Nebel (84 ha), Gemeinde Norddorf (21 ha) und die Gemeinde Wittdün (12 ha). Die privaten Grundbesitzer haben zu dieser Zeit 60 ha aufgeforstet. Bis zum Jahre 1963 waren rd ,- DM für die Aufforstungen ausgegeben. LKN.SH Stand Seite 8 von 12

9 Im Jahre 1975 wurde im Rahmen eines Konjunktur- Sonderprogrammes Maßnahmen zum Binnendünenschutz in Höhe von ,- DM ausgeführt. Dabei wurden m 2 Dünenböschungen planiert, m 2 Dünen- und Böschungsflächen mit Halm bepflanzt und 500 m Buschfangzäune gesetzt. Auf 6 ha Wald fanden Läuterungsarbeiten statt. LKN.SH Stand Seite 9 von 12

10 Biotechnik Wittdün-Nord Biotechnik Wittdün-Süd Abb. 4: Biotechnik Wittdün-Nord Abb. 5: Biotechnik Wittdün-Süd Östlich und westlich vom Fähranleger Wittdün werden biotechnische Maßnahmen durchgeführt. Dadurch erfahren diese Küstenstrecken zusätzlichen Schutz. Eine Fortsetzung der Maßnahmen ist aufgrund der abgeschlossenen Festlegung der Vordünen zunächst nicht weiter erforderlich. Westlich der ehemaligen Südmauer Wittdün schließt eine unbefestigte Küstenstrecke an. Die Abbruchkanten wurden erfolgreich durch Maßnahmen zum Vordünenaufbau abgedeckt. Die Breite der Vordünen beträgt zum Teil mehr als 50 Meter, so dass keine unmittelbaren Schutzmaßnahmen mehr notwendig sind. Der Kniepsand wird sich vor diesen Bereich zunehmend schützen legen, wobei vermehrt Maßnahmen zur Verringerung des Sandfluges in Wittdün notwendig sein könnten. Der Regiebetrieb Küstenschutz hat im Zeitraum rund 1,7 ha Halmpflanzungen und 4,9 km Sandfangzäune hergestellt wurden auf 560 m Länge Reisigwälle gebaut. LKN.SH Stand Seite 10 von 12

11 Biotechnik Amrum-Odde Mit der Nordostwanderung des Kniepsandes verlagerte sich der Gefahrenpunkt nach Norden. Durch den Einsatz von Planierraupen wurden 1969 die entstandenen Windrisse mit Sand wieder aufgefüllt. Anschließend erfolgten eine Halmpflanzung und das Setzen von Sandfangzäunen. Anfang der 1970er Jahre sind Abbrüche des Dünenwalles vor dem "Grat Bakerdeel" festzustellen, dem ehemaligen Seeschwalbental, so dass die beiden Sturmfluten vom 3. und 20./21. Januar 1976 eine Lücke von rund 150 Metern rissen und zu einer vollständigen Überflutung des Tales führten. Durch biotechnische Maßnahmen und den Einsatz von Planierraupen wurden die Strandwälle wieder hergestellt. Begünstigt durch die Nordostwanderung des Kniepsandes haben sich in der Folgezeit hohe und breite Dünenwälle gebildet. Ende der 1980er Jahre fand der Kniepsand Anschluss an die breite Kiesfläche vor der äußersten Nordspitze der Amrum-Odde, so dass an dieser Stelle die Entwicklung der Dünenabbrüche besonderes Augenmerk erfahren. Abb. 6: Biotechnik Amrum-Odde An den Stellen, an denen der Kniepsand auf die Küste aufläuft, wirken Strömung und Brandung am stärksten. So verlagerte sich die Gefahrenstelle von Gäärsdeel zum "Haustal" (Sitz des Vogelwärters), wo bei der Sturmflut am der seeseitige, schmal gewordene Dünenwall durchbrach. Biotechnische Maßnahmen in Form von Buschzäunen und Strandhaferpflanzungen begünstigten einen Wiederaufbau eines Strandwalles. Während der Orkanflut am 16. Februar 1962 wurde dieser Wall auf einer Länge von ca. 300 Meter völlig weggerissen. Da ebenfalls der Dünenwall an der Wattseite durchgebrochen war, lag das "Haustal" auf beiden Seiten offen zu dem Meer. Durch biotechnische Maßnahmen und den Einsatz von Planierraupen wurden die Strandwälle wieder hergestellt. Während der Sturmflut am 2. November 1965 brach die Nordsee jedoch erneut in das "Haustal" ein. In der Folgezeit wurde der Wiederaufbau der Dünenwälle zusätzlich durch die Wanderung des Kniepsandes nach Nordosten begünstigt. Auf der Basis einer im Juli 1966 erstellten Kalkulation (21.000,- DM) entstand in den Folgejahren ein hoher und stabiler Dünenwall. Abb. 7: Umfang biotechnische Maßnahmen Amrum-Odde ( ) Im Zeitraum 1999 bis 2007 hat das Amt Amrum jährlich rund 2,6 ha Halmpflanzungen und 3,0 km Sandfangzäune gesetzt. Die Maßnahmen wurden vom Land Schleswig-Holstein finanziell gefördert. Das Amt Föhr-Amrum hatte zur Sicherung der Amrum- Odde (Erhalt des Inselsockels und der Randdünen) und Beseitigung von Windrissen an der gesamten Westseite der Insel Amrum einen Entwurf aufgestellt ( ), der für den Zeitraum 2007 bis 2011 galt. Als Eigenleistung wurde das Bereitstellen und Werben des Busches sowie das Bereitstellen des Halms auf den gemeindeeigenen Flächen erbracht. Die Gesamtsumme betrug für diesen Zeitraum 0,559 Mio. Euro. Sollten außergewöhnliche Schäden durch Sturmfluten und Wind auftreten, war ein Nachtragsentwurf erforderlich. Für das Jahr 2007 wurden Euro veranschlagt, die zu 80 LKN.SH Stand Seite 11 von 12

12 Prozent vom Land Schleswig-Holstein als zuwendungsfähig anerkannt worden sind. Im Einzelnen wurden veranschlagt: 2007: lfdm. Sandfangzäune ( EUR), m 2 Halmpflanzungen ( EUR) 2008: lfdm. Sandfangzäune ( EUR), m 2 Halmpflanzungen ( EUR) 2009: lfdm. Sandfangzäune ( EUR), m 2 Halmpflanzungen ( EUR) 2010: lfdm. Sandfangzäune ( EUR), m 2 Halmpflanzungen ( EUR) 2011: lfdm. Sandfangzäune ( EUR), m 2 Halmpflanzungen ( EUR) Im Zeitraum 2007 bis 2011 hat das Amt Föhr-Amrum jährlich rund 4,6 ha Halmpflanzungen vornehmen und 5,9 km Sandfangzäune setzen lassen. Die Maßnahmen wurden vom Land Schleswig-Holstein finanziell gefördert. Die deutliche Erhöhung der Menge an Sandfangzäunen ist z.t. auf die Verluste nach den häufiger aufgetretenen kleineren Sturmfluten 2006/2007 zurückzuführen. LKN.SH Stand Seite 12 von 12

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