Bildungsplan für die Fachschule. Band I Fachschule für Technik. Heft 2 Fachrichtung Bautechnik. 6. August 1999 Lehrplanheft 9/1999 NECKAR-VERLAG

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1 Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Ausgabe C LEHRPLANHEFTE REIHE L Nr. 103 Bildungsplan für die Fachschule Band I Heft 2 Fachrichtung 6. August 1999 Lehrplanheft 9/1999 NECKAR-VERLAG Stand: /tu L 98/3041

2 Impressum Kultus und Unterricht Ausgabe C Herausgeber Lehrplanerstellung Verlag und Vertrieb Bezugsbedingungen Bezugsschlüssel Reihe Bildungspläne/Lehrpläne Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Lehrplanhefte Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg; Postfach , Stuttgart Landesinstitut für Erziehung und Unterricht Stuttgart, Abt. III Berufliche Schulen, Rotebühlstraße 133, Stuttgart, Fernruf (07 11) Neckar-Verlag GmbH, Klosterring 1, Villingen-Schwenningen Die fotomechanische oder anderweitig technisch mögliche Reproduktion des Satzes bzw. der Satzanordnung für kommerzielle Zwecke nur mit Genehmigung des Verlages. Die Lieferung der unregelmäßig erscheinenden Lehrplanhefte erfolgt automatisch nach einem festgelegten Schlüssel. Der Bezug der Ausgabe C des Amtsblattes ist verpflichtend, wenn die betreffende Schule im Verteiler vorgesehen ist (Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 1993, K.u.U S. 12). Die Lehrplanhefte werden gesondert in Rechnung gestellt. Die einzelnen Reihen können zusätzlich abonniert werden. Abbestellungen nur halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres schriftlich acht Wochen vorher beim Neckar-Verlag, Postfach 1820, Villingen-Schwenningen. Bezieher A Grundschule Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, allgemein bildende Gymnasien, Schulen besonderer Art, alle Sonderschulen mit Ausnahme der Schulen für Geistigbehinderte B Förderschule Alle Sonderschulen, Grundschulen, Hauptschulen C Alle Sonderschulen außer Förderschule Alle Sonderschulen, Grundschulen, Schulen besonderer Art, Hauptschulen D nicht belegt E Hauptschule Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Schulen besonderer Art, Berufsschulen, alle Sonderschulen mit Ausnahme der Schulen für Geistigbehinderte F Realschule Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, allgemein bildende Gymnasien, Schulen besonderer Art, Berufsschulen, alle Sonderschulen mit Ausnahme der Schulen für Geistigbehinderte und Förderschule G Allgemein bildendes Gymnasium Grundschulen, Realschulen, allgemein bildende Gymnasien, Schulen besonderer Art, alle Sonderschulen mit Ausnahme der Schulen für Geistigbehinderte und Förderschule H Sonderreihe Einzelne allgemein bildende Schulen I Berufliche Gymnasien Berufliche Gymnasien, Realschulen K Berufliche Schulen Alle kaufmännischen Schulen einschließlich entsprechender beruflicher Gymnasien kaufmännischer Bereich L Berufliche Schulen gewerblicher Bereich Alle gewerblichen Schulen einschließlich entsprechender beruflicher Gymnasien M Berufliche Schulen hauswirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und sozialpädagogischer Bereich N Einzelne berufliche Schulen Je nach Bedarf per Erlass Alle hauswirtschaftlichen und landwirtschaftlichen sowie sozialpädagogischen Schulen einschließlich entsprechender beruflicher Gymnasien Das vorliegende LPH 9/1999 erscheint in der Reihe L Nr. 103 und kann beim Neckar-Verlag bezogen werden. Stand: /tu L 98/3041

3 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Bildungsplan für die Fachschule Band I Heft 2 Fachrichtung Stand: /tu L 98/3041

4 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 Vorwort 4 Hinweise für die Benutzung 6 Inkraftsetzung 7 Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der beruflichen Schulen 9 Der besondere Bildungsauftrag der Fachschule 10 Der besondere Bildungsauftrag der 11 Der Bildungsauftrag der Fachrichtung Lehrpläne für den fachlichen Bereich 13 Technische Mathematik 19 Bauphysik 25 Baustofftechnologie 31 Vermessung 37 Entwurfsplanung 45 Baukonstruktion und Haustechnik 53 Tragwerksplanung 61 Baubetrieb 69 Tiefbau 77 Informationstechnik 85 Technikerarbeit Stand: /tu L 98/3041

5 Vorwort 3 Vorwort Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, die Entwicklung zur Informationsgesellschaft mit ihren tief greifenden strukturellen Veränderungen stellt die beruflichen Schulen vor große Herausforderungen. Sie müssen junge Menschen auf eine Gesellschaft vorbereiten, in der das Leben und das Arbeiten, die Formen des menschlichen Miteinanders, die Beziehungen zueinander und zur Allgemeinheit anders sein werden als heute. Diese Aufgaben müssen die Schulen mit innovativen pädagogischen Konzepten, die sich an der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wirklichkeit orientieren, bewältigen. Die Probleme, denen sich die Schulen dabei gegenübersehen, sind zwar tendenziell ähnlich, in ihrer jeweiligen Ausprägung aber von Schule zu Schule entsprechend den örtlichen Verhältnissen verschieden. Eine innere Reform soll den Schulen die Freiräume schaffen, die sie zur Bewältigung ihrer spezifischen pädagogischen Aufgaben benötigen. Normen und Werte, die Grundgesetz, Landesverfassung und Schulgesetz von Baden-Württemberg enthalten, sind Grundlage für den Unterricht an unseren Schulen. Die dort formulierten übergreifenden Bildungsziele schließen die heute so wichtigen und immer dringlicher geforderten überfachlichen Qualifikationen ein. Sie noch stärker in den Lehrplänen zu verankern war und ist deshalb ein wichtiges Ziel unserer Lehrplanarbeit. Überfachliche Qualifikationen, beispielsweise Selbstständigkeit im Denken und Handeln, Fähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen, Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für sich selbst, für den Mitmenschen und für die Umwelt, müssen ganzheitlich erschlossen werden. Sie erfordern fächerverbindendes Denken, Planen und Unterrichten, das alle Fächer der beruflichen Schulen berufsbezogene und allgemeine einbezieht. Ziele, Inhalte und Hinweise der Lehrpläne beschreiben deshalb eine ganzheitliche Berufsbildung, die gleichermaßen berufliche Handlungskompetenz und Persönlichkeitsbildung einbezieht. Inhaltlich orientieren sich die Lehrpläne der beruflichen Schulen am aktuellen Stand von Wirtschaft und Technik. Sie sind so offen formuliert, dass Anpassungen an künftige Entwicklungen leicht und kurzfristig möglich sind. Die beruflichen Schulen bauen in ihrer pädagogischen Arbeit auf den Leistungen der allgemein bildenden Schulen auf. Eine fundierte Berufsbildung schließt daher die sichere Beherrschung der Kulturtechniken, Aufgeschlossenheit für neue Sachverhalte und die Bereitschaft zu lebenslangem berufsbegleitendem Lernen ein. Berufliche Bildung ist Hilfe zur Daseinsorientierung und Lebensbewältigung und umfasst die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung, die Ausbildung selbst, verbunden mit der altersgemäßen Erweiterung der allgemeinen Bildung und darüber hinaus auch wichtige Teile der Weiterbildung. Das Bewusstsein von der Notwendigkeit einer lebenslangen Fortund Weiterbildung bei den Auszubildenden zu schärfen ist eine zunehmend wichtiger werdende Bildungsaufgabe der beruflichen Schulen. Die Lehrpläne räumen den Schulen unterrichtliche Bereiche ein, die selbstständiges Arbeiten und selbst bestimmtes Lernen fördern. Diese Qualifikationen tragen wesentlich dazu bei, die beruflichen und gesellschaftlichen Aufgaben für eine Zukunft in Frieden und Wohlstand in einem vereinten Europa sachkompetent und engagiert bewältigen zu können. Der hohe Ausbildungsstand der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg ist über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Er ist eine wichtige Säule der beruflichen Bildung und ein Garant für ihre Qualität. Ihn zu erhalten und auszubauen ist mir ein zentrales Anliegen. Das berufliche Schulwesen wird auch künftig seinen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Landes leisten und der Wirtschaft ein zuverlässiger Partner sein. Für Ihre Arbeit wünsche ich Ihnen Freude und Erfolg. Ihre Dr. Annette Schavan Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Stand: /tu L 98/3041

6 4 Hinweise für die Benutzung Hinweise für die Benutzung 1 Das visuelle Leitsystem der Umschläge 2 Der Textteil Die Bildungspläne für die beruflichen Schulen in Baden-Württemberg tragen auf dem Umschlag ein Leitsystem, das eine Zuordnung von Schularten und Schultypen auf einfache Art ermöglicht und damit den Zugriff zu verschiedenen Heften erleichtert. Jedes Lehrplanheft enthält ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, das den schnellen Zugriff zu den einzelnen Fächerlehrplänen ermöglicht. Diesen Plänen sind jeweils Lehrplanübersichten vorangestellt. 1.1 Die Kennzeichnung der Schultypen Die drei Schultypen werden durch Linienelemente mit gleicher Gesamtbreite unterschieden. Die gewerblichen Schulen sind durch eine Linie gekennzeichnet, die stets im unteren Drittel des Formats angeordnet ist. Die kaufmännischen Schulen sind durch zwei Linien gekennzeichnet, diese sind immer im mittleren Drittel des Heftformats angeordnet. Die hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogischen und landwirtschaftlichen Schulen sind durch drei Linien gekennzeichnet und stehen jeweils im oberen Drittel. Der im jeweiligen Heft enthaltene Schultyp ist durch eine intensive Farbe gekennzeichnet (s. Abb.). Kombinationen der unterschiedlichen Typen sind möglich und können durch die Farbintensität der Balken abgelesen werden. 1.2 Die Kennzeichnung der Schularten Die sechs Schularten sind durch Farben unterschieden: Berufsschulen (BS) Cyanblau Berufsfachschulen (BFS) Blauviolett Berufskollegs (BK) Grün Berufliche Gymnasien (BG) Purpurrot Berufsoberschulen (BO) Rotorange Fachschulen (FS) Gelb 2.1 Anordnung Innerhalb der Lehrpläne sind die Titel der Lehrplaneinheiten bzw. Lernbereiche durch fettere Schrifttypen hervorgehoben. Hinter dem einzelnen Titel steht der Zeitrichtwert in Unterrichtsstunden. Die Lehrplaneinheiten bzw. Lernbereiche enthalten Ziele, Inhalte und Hinweise. Bei zweispaltigen Lehrplänen sind die Ziele den Inhalten und Hinweisen vorangestellt, bei dreispaltigen Lehrplänen stehen Ziele, Inhalte und Hinweise parallel nebeneinander. Ziele und Inhalte sind verbindlich. Die Zielformulierungen haben den Charakter von Richtungsangaben. Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, die Ziele energisch anzustreben. Die Hinweise enthalten Anregungen und Beispiele zu den Lehrplaninhalten. Sie sind nicht verbindlich und stellen keine vollständige oder abgeschlossene Liste dar; es können auch andere Beispiele in den Unterricht eingebracht werden. 2.2 Querverweise Im Erziehungs- und Bildungsauftrag der einzelnen beruflichen Schularten hat jedes Fach besondere Aufgaben. Querverweise sind überall dort in die Hinweisspalte aufgenommen worden, wo bei der Unterrichtsplanung andere Inhalte zu berücksichtigen sind oder wo im Sinne ganzheitlicher Bildung eine Abstimmung über die Fächer, Schularten und ggf. auch Schulbereiche hinweg erforderlich ist. Stand: /tu L 98/3041

7 Hinweise für die Benutzung Zeitrichtwerte 2.4 Reihenfolge Zeitrichtwerte geben Richtstundenzahlen an. Sie geben den Lehrerinnen und Lehrern Anhaltspunkte, wie umfangreich die Lehrplaninhalte behandelt werden sollen. Die Zeit für Leistungsfeststellung und Wiederholungen ist darin nicht enthalten. Die Reihenfolge der unterrichtlichen Behandlung für Lehrplaneinheiten innerhalb einer Klassenstufe ist in der Regel durch die Sachlogik vorgegeben, im Übrigen aber in das pädagogische Ermessen der Lehrerinnen und Lehrers gestellt. Kennzeichnung der Schulen Gewerbliche Schulen Kaufmännische Schulen Hauswirtschaftlich-pflegerischsozialpädagogische und landwirtschaftliche Schulen Stand: /tu L 98/3041

8 6 Inkraftsetzung Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Stuttgart, 6. August 1999 Lehrplanheft 9/1999 Bildungsplan für die Fachschule; hier: Fachrichtung Vom 6. August 1999 V/ /24 I. II. Für die Fachrichtung gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan. Der Bildungsplan tritt für die Grundstufe mit Wirkung vom 1. August 1999 und für die Fachstufe am 1. August 2000 in Kraft. K.u.U., LPH 9/1999 Stand: /tu L 98/3041

9 Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der beruflichen Schulen 7 Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der beruflichen Schulen Normen und Werte Die Normen und Werte, die Grundgesetz, Landesverfassung und Schulgesetz enthalten, sind Grundlage für den Unterricht an unseren Schulen. Sie sind auch Grundlage für die Lehrplanrevision im beruflichen Schulwesen. Die dafür wichtigsten Grundsätze der Landesverfassung und des Schulgesetzes von Baden-Württemberg lauten: Art. 12 (1) Landesverfassung: Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen. Art. 17 (1) Landesverfassung: In allen Schulen waltet der Geist der Duldsamkeit und der sozialen Ethik. Art. 21 (1) Landesverfassung: Die Jugend ist in allen Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen. 1 Schulgesetz: Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule (1) Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus der durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Baden-Württemberg gesetzten Ordnung, insbesondere daraus, dass jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung hat und dass er zur Wahrnehmung von Verantwortung, Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft sowie in der ihn umgebenden Gemeinschaft vorbereitet werden muss. (2) Die Schule hat den in der Landesverfassung verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verwirklichen. Über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere gehalten, die Schülerinnen und Schüler in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher Nächstenliebe, zur Menschlichkeit und Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zur Achtung der Würde und der Überzeugung anderer, zu Leistungswillen und Eigenverantwortung sowie zu sozialer Bewährung zu erziehen und in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Begabung zu fördern, zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstellungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erziehen, die im Einzelnen eine Auseinandersetzung mit ihnen nicht ausschließt, wobei jedoch die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie in Grundgesetz und Landesverfassung verankert, nicht in Frage gestellt werden darf, auf die Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten vorzubereiten und die dazu notwendige Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu vermitteln, auf die Mannigfaltigkeit der Lebensaufgaben und auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Entwicklungen vorzubereiten. (3) Bei der Erfüllung ihres Auftrags hat die Schule das verfassungsmäßige Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, zu achten und die Verantwortung der übrigen Träger der Erziehung und Bildung zu berücksichtigen. (4) Die zur Erfüllung der Aufgaben der Schule erforderlichen Vorschriften und Maßnahmen müssen diesen Grundsätzen entsprechen. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der Bildungs- und Lehrpläne sowie für die Ausbildung und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Stand: /tu L 98/3041

10 8 Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der beruflichen Schulen Förderung der Schülerinnen und Schüler in beruflichen Schulen In den beruflichen Schulen erfahren die Schülerinnen und Schüler den Sinn des Berufes und dessen Beitrag für die Erfüllung menschlichen Lebens sowie seine soziale Bedeutung. Berufliche Bildung umfasst all jene Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse, Einsichten und Werthaltungen, die den Einzelnen befähigen, seine Zukunft in Familie und Beruf, Wirtschaft und Gesellschaft verantwortlich zu gestalten und die verschiedenen Lebenssituationen zu meistern. Die Beschäftigung mit realen Gegenständen und die enge Verknüpfung von Praxis und Theorie fördert die Fähigkeit abwägenden Denkens und die Bildung eines durch ganzheitliche Betrachtungsweise bedingten ausgewogenen Urteils. Dies schließt bei behinderten Schülerinnen und Schülern, soweit notwendig, die Weiterführung spezifischer Maßnahmen zur Minderung der Behinderungsauswirkungen ein. Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen Der Erziehungs- und Bildungsauftrag stellt die Lehrkräfte an beruflichen Schulen vor vielfältige Aufgaben. Eine hohe fachliche und pädagogische Kompetenz ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit: a) Sie sind Fachleute sowohl im Blick auf die Vermittlung beruflicher Qualifikationen als auch schulischer Abschlüsse, wie beispielsweise der Fachhochschulreife. Als Fachleute müssen sie im Unterricht neue Entwicklungen in Technik und Wirtschaft berücksichtigen. Diese Fachkompetenz erhalten sie sich durch laufende Kontakte zur betrieblichen Praxis und durch die Beschäftigung mit technologischen Neuerungen. Fachwissen und Können verleihen ihnen Autorität und Vorbildwirkung gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern. b) Sie sind Pädagoginnen und Pädagogen und erziehen die Schülerinnen und Schüler, damit sie künftig in Beruf, Familie und Gesellschaft selbstständig und eigenverantwortlich handeln können. Dabei berücksichtigen sie die besondere Lebenslage der heranwachsenden Jugendlichen ebenso wie das Erziehungsrecht der Eltern und ggf. der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen. c) Die Lehrerinnen und Lehrer führen ihre Schülerinnen und Schüler zielbewusst und fördern durch partnerschaftliche Unterstützung Selbstständigkeit und eigenverantwortliches Handeln. d) Sie sind Vermittler von wissenschaftlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Traditionen. Dabei dürfen sie nicht wertneutral sein, aber auch nicht einseitig handeln. Aus ihrem Auftrag ergibt sich die Notwendigkeit, Tradition und Fortschritt im Blick auf die Erhaltung der Wertordnung des Grundgesetzes ausgewogen zu vermitteln. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag kann im Unterricht nur wirkungsvoll umgesetzt werden, wenn zwischen Eltern, Lehrkräften und gegebenenfalls den für die Ausbildung Mitverantwortlichen Konsens angestrebt wird. Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen unterrichten in der Regel in mehreren Schularten und Unterrichtsfächern mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Die Spannweite bei den zu vermittelnden Abschlüssen reicht von der beruflichen Erstausbildung im Rahmen des dualen Systems über die darauf aufbauende berufsqualifizierende Weiterbildung bis hin zur Vermittlung der Studierfähigkeit, also der Fachhochschul- bzw. der Hochschulreife. Dies erfordert die Fähigkeit, dasselbe Thema den verschiedenen schulart- und fachspezifischen Zielsetzungen entsprechend unter Berücksichtigung von Alter und Vorbildung zu behandeln. Dies setzt voraus Flexibilität in der didaktisch-methodischen Unterrichtsplanung; Sensibilität für besondere Situationen und die Fähigkeit, situationsgerecht zu handeln; ständige Fortbildung und die Bereitschaft, sich in neue Fachgebiete einzuarbeiten. Das breite Einsatzfeld macht den Auftrag einer Lehrerin oder eines Lehrers an beruflichen Schulen schwierig und interessant zugleich. Ihr erweiterter Erfahrungs- und Erkenntnishorizont ermöglicht einen lebensnahen und anschaulichen Unterricht. Stand: /tu L 98/3041

11 Der besondere Bildungsauftrag der Fachschule 9 Der besondere Bildungsauftrag der Fachschule Ziele und allgemeine Anforderungen Industrialisierung und Automatisierung haben in den vergangenen Jahrzehnten die Wirtschaft in wesentlichen Teilen umgestaltet. Heute ist es die Informationstechnik im weitesten Sinne, die die Entwicklung im gesamten Produktions-, Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich bestimmt. Die Innovations-, Wachstumsund Veränderungszyklen werden immer kürzer. Dies hat Qualifikationsveränderungen auf der operationellen Ebene der Fachkräfte zur Folge und bedingt eine ständige Anpassungsfortbildung nach der beruflichen Erstausbildung. Oberhalb dieser operationellen Ebene, beim mittleren Management und in der unternehmerischen Selbstständigkeit, im Schnittpunkt von horizontalen und vertikalen Qualifikationsanforderungen, sind die Änderungen noch vielfältiger. Zu den horizontalen Qualifikationsanforderungen zählen z.b. die Anwendung moderner Informationstechniken, die Fähigkeit zur Teamarbeit, die Optimierung von Verfahren usw. Vertikal ergeben sich neu wachsende und komplexere Ansprüche an Führung und Verantwortung. Neue Arbeitssysteme, aber auch die Führungs- und Managementtechniken wie Planen, Organisieren und Kontrollieren unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung. Dem Management und Führungsbereich in Unternehmen wie auch in der unternehmerischen Selbstständigkeit kommt daher bei der Umsetzung neuer Ideen in die Praxis große Bedeutung zu. In diesem Weiterbildungsbereich arbeiten die Fachschulen seit vielen Jahren sehr erfolgreich. Fachschulen orientieren sich nicht an den entsprechenden Studiengängen der Hochschulen, sondern am neuesten Stand des Anwendungsbezugs in der Praxis. Gerade dies macht ihren hohen Stellenwert in der beruflichen Erwachsenenbildung aus und ist gleichzeitig eine Herausforderung für die Zukunft. Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen müssen in der Lage sein, selbstständig Probleme ihres Berufsbereiches zu erkennen, zu strukturieren, zu analysieren, zu beurteilen und Wege zur Lösung zu finden. In wechselnden und neuen Situationen müssen dabei kreativ Ideen und Lösungsansätze entwickelt werden. Ein weiteres wichtiges Lernziel ist die Förderung des wirtschaftlichen Denkens und verantwortlichen Handelns. In Führungspositionen müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angeleitet, motiviert, geführt und beurteilt werden können. Die Fähigkeit zu konstruktiver Kritik und zur Bewältigung von Konflikten sind dabei genauso wichtig wie die Kompetenz zur aufbauenden Teamarbeit. Wer Führungsaufgaben im Management übernehmen will, muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Auf die vielfältigen Anforderungen als Führungskraft, sei es in der Konstruktion und Fertigung, in Büroorganisation und Marketing, im Service und Kundendienst muss auch sprachlich angemessen und sicher reagiert werden können. Darüber hinaus fordert die zunehmende internationale Verflechtung der Unternehmen in der Regel die Fähigkeit zur Kommunikation in Fremdsprachen, insbesondere in berufsbezogenem Englisch. Rahmenvereinbarung für die zweijährigen Fachschulen Für die Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer gibt es mit der Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer (Beschluss der Kultusministerkonferenz in der Fassung vom 2. Oktober 1998) eine bundeseinheitliche Rahmenregelung. Fachschulen, die dieser Rahmenvereinbarung entsprechen, sind damit in allen deutschen Ländern anerkannt und vergleichbar. Stand: /tu L 98/3041

12 10 Der besondere Bildungsauftrag der Der besondere Bildungsauftrag der Ziele und Qualifikationsprofil Zum Qualifikations- und Tätigkeitsbereich wird in der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz u.a. Folgendes festgestellt: Ziel der Ausbildung im Fachbereich Technik ist es, Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung für technisch-naturwissenschaftliche Arbeiten und Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher Gesichtspunkte zum Staatlich geprüften Techniker/zur Staatlich geprüften Technikerin zu qualifizieren. Die Technikentwicklung hat in den vergangenen Jahrzehnten zu weit reichenden Veränderungen in Industrie und Handwerk geführt. Informations- und Automatisierungstechnik prägen den gesamten Produktions-, Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich. Dem Staatlich geprüften Techniker/der Staatlich geprüften Technikerin kommt bei der Umsetzung der neuen Technologien in der Praxis große Bedeutung zu. Der Staatlich geprüfte Techniker/die Staatlich geprüfte Technikerin muss u.a. in der Lage sein, selbstständig Probleme seines/ihres Berufsbereiches zu erkennen, zu analysieren, zu strukturieren, zu beurteilen und Wege zur Lösung dieser Probleme in wechselnden Situationen zu finden. Weiterhin muss er/sie zu wirtschaftlichem Denken und verantwortlichen Handeln befähigt sein. Wesentlich ist auch die Fähigkeit, Mitarbeiter anzuleiten, zu führen, zu motivieren und zu beurteilen. Von besonderer Wichtigkeit ist die Fähigkeit zur Teamarbeit. Organisation In der Stundentafel der jeweiligen Fachrichtung sind für den Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der 2800 Unterrichtsstunden festgelegt. Neben dem Pflichtbereich ist in Baden-Württemberg in der Grundund Fachstufe ein Wahlpflichtbereich von insgesamt 320 Unterrichtsstunden ausgewiesen, den die Schulen in eigener Verantwortung zur Ergänzung, Vertiefung und/oder Profilbildung, auch unter Berücksichtigung der Belange der regionalen Wirtschaft, nutzen können. In der Grundstufe der wird fachrichtungsbezogen das Grundlagenwissen erweitert und vertieft. Dabei kommt der Entwicklung von analytischen und kombinatorischen Fähigkeiten große Bedeutung zu. Aufbauend auf diesem Grundwissen erfolgt in der Fachstufe die Spezialisierung und Anwendung und damit die Befähigung, im mittleren Management und in der beruflichen Selbstständigkeit gehobene Funktionen eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. In der Fachstufe ist jeder Fachschüler und jede Fachschülerin verpflichtet, eine Technikerarbeit anzufertigen. Praxisbezug und Handlungsorientierung werden besonders durch den gerätebezogenen Unterricht gefördert. Er umfasst z.b. den Einsatz von Computern, Maschinen und Geräten und kann über alle Fächer hinweg erteilt werden. Der gerätebezogene Unterricht ist auf die jeweilige Fachrichtung abzustimmen und in der Regel mit einem Stundenumfang von ca. 25% bezogen auf die Gesamtstundenzahl vorzusehen. Abschlüsse Mit der Versetzung von der Grundstufe in die Fachstufe wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt, sofern dieser beim Eintritt in die Fachschule nicht nachgewiesen werden konnte. Mit der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Techniker/ Staatlich geprüfte Technikerin mit einem die Fachrichtung kennzeichnenden Zusatz und die Fachhochschulreife erworben. Stand: /tu L 98/3041

13 Der Bildungsauftrag der Fachrichtung 11 Der Bildungsauftrag der Fachrichtung Profil Staatlich geprüfte Techniker und Staatlich geprüfte Technikerinnen der Fachrichtung benötigen umfassende technische, kommunikative und betriebswirtschaftliche Kompetenzen, um den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Sie müssen in der Lage sein, den stetigen Fortschritt in der bei Planung, Arbeitsvorbereitung, Bauausführung und -überwachung zu berücksichtigen. Es wird von ihnen erwartet, dass sie Menschen motivieren und führen können. Und schließlich tragen sie auch Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit ihrer Entscheidungen, für die Qualität der erbrachten Leistungen sowie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Aufgabenstellungen rund um Bauwerke des üblichen Hochbaus stehen im Mittelpunkt der Ausbildung; ausgewählte Themen des Tiefbaus ergänzen sie. Vertiefungen, beispielsweise aus den Bereichen Ausbau, Baubetrieb, Bauerneuerung oder Ingenieurbau sind möglich. erinnen und er arbeiten weitgehend selbstständig im mittleren technischen Bereich. Sie tragen abgegrenzt Verantwortung und sind vielfach mit Führungsaufgaben betraut. Sie kennen die Grundlagen der Entwurfsplanung, beachten den damit zusammenhängenden baurechtlichen Rahmen, befassen sich mit der Ausführungsplanung und koordinieren die einzelnen Gewerke bei der Bauausführung. Sie können die erforderlichen bautechnischen Nachweise, beispielsweise der Standsicherheit oder des Wärmeschutzes, bei überschaubaren Bauaufgaben selbst erbringen. Zu den typischen Aufgaben gehören auch die Mitwirkung bei Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, die Angebotskalkulation und Angebotsprüfung. Bauwerke zu planen und erfolgreich in die Bauausführung umzusetzen, erfordert solide Kenntnisse bei Konstruktion, Fertigungstechnik und Bauablauf. Weitere wichtige Arbeitsgebiete sind: Durchführung einfacher Vermessungsarbeiten, Aufmaß, Abnahme und Abrechnung, Qualitätssicherung und Überwachung. Staatlich geprüfte er und Staatlich geprüfte erinnen berücksichtigen im Rahmen ihrer Verantwortung die Forderungen der Arbeitssicherheit und beachten die Bestimmungen der geordneten Abfallentsorgung und des Umweltschutzes. Die Fächer des Pflichtbereiches sind in die Lernbereiche I, II und III gegliedert. Die Fächer des Lernbereiches I festigen und erweitern die sozialen, kommunikativen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen. Sie sind bauberufsbezogen zu unterrichten. Die Lernbereiche II und III beinhalten die für die angestrebten fachlichen Qualifikationen relevanten Grundlagen und Anwendungen. Die Informationstechnik ist nicht auf das gleichnamige Fach beschränkt, sondern kann in allen Unterrichtsfächern eingesetzt werden. Tätigkeitsbereiche Den er und die erin erwarten verantwortungsvolle Aufgaben in Betrieben des Handwerks und der Industrie in Planungs- und Konstruktionsbüros bei Bauverwaltungen der öffentlichen Hand bei Bauträgern und Immobilienverwaltungen bei Baustoffherstellern und -händlern bei Zulieferern von Ausrüstungstechnik in der beruflichen Aus- und Weiterbildung in freiberuflicher Tätigkeit. Stand: /tu L 98/3041

14 12 Stand: /tu L 98/3041

15 Technische Mathematik Grundstufe Fachrichtung Technische Mathematik Stand: /tu L - 98/

16 14 Fachrichtung Vorbemerkungen Im Fach Technische Mathematik lernen die Fachschülerinnen und Fachschüler, Problemstellungen aus der mathematisch zu formulieren, zu analysieren und zu lösen. Durch den anwendungsbezogenen Unterricht erwerben sie die Kenntnisse zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben in ihrem Berufsfeld. Anhand baubezogener Problemstellungen lernen die Fachschülerinnen und Fachschüler, geometrische Konstruktionsmethoden in bautechnischen Zeichnungen anzuwenden. Die Technische Mathematik wird in der Fachstufe entsprechend den Anforderungen der einzelnen Fächer weitergeführt und angewandt. Technische Mathematik Stand: /tu L - 98/

17 Technische Mathematik Grundstufe 15 Lehrplanübersicht Schuljahr L e h r p l a n e i n h e i t e n Zeitrichtwert Gesamtstunden Grundstufe 1 Grundlegende mathematische Operationen 15 2 Längen, Flächen und Körper 35 3 Funktionen 20 4 Körperschnitte, Abwicklungen und Durchdringungen 30 5 Infinitesimalrechnung Zeit für Leistungsfeststellung und zur möglichen Vertiefung Technische Mathematik Stand: /tu L - 98/

18 16 Technische Mathematik Stand: /tu L - 98/

19 Technische Mathematik Grundstufe 17 1 Grundlegende mathematische Operationen Terme sicher umstellen und berechnen Binome, Potenzen 1.2 Dreiecke berechnen Thales, Winkelfunktionen Aufmaß an der Baustelle 1.3 Lineare Zusammenhänge beschreiben Lineare Gleichungssysteme Matrizenrechnung 2 Längen, Flächen und Körper Zusammengesetzte Flächen berechnen Vielecke Triangulation von Polygonen Grundstücksaufnahme Wohnflächenberechnung 2.2 Volumen berechnen Geometrische Körper Erdmassenberechnung Berechnung des umbauten Raums 3 Funktionen Mathematische Funktionen anwenden Funktionen - Quadratische - Logarithmische - Trigonometrische Querkraftlinie Momentenlinie Schallpegel Technische Mathematik Stand: /tu L - 98/

20 18 Fachrichtung 4 Körperschnitte, Abwicklungen und Durchdringungen Schnitte und Durchdringungen an ebenflächigen und gekrümmten Körpern ausführen und Abwicklungen konstruieren Wahre Schnittflächen Schnittkurven Zusammengesetzte Baukörper Dachflächen 4.2 Kotierte Projektion anwenden Gelände - Formationen - Abtrag - Aufschüttungen Massen der Erdarbeiten 5 Infinitesimalrechnung Differenzial- und Integralrechnung anwenden Extremwertaufgaben Flächenberechnung Biegelinie Momentenlinie Statische Schnittgrößen Technische Mathematik Stand: /tu L - 98/

21 Bauphysik Grundstufe Fachrichtung Fachrichtung Bauphysik Stand: /tu L - 98/

22 20 Fachrichtung Vorbemerkungen Im Fach Bauphysik lernen die Fachschülerinnen und Fachschüler die Grundlagen des Wärme- und Feuchtigkeitsschutzes, des Schallschutzes und des Brandschutzes und deren Bedeutung für das Bauwesen kennen. Die hierfür notwendigen allgemeinen physikalischen Grundlagen werden vorausgesetzt. Die Fachschülerinnen und Fachschüler erkennen die Zusammenhänge von Bauphysik und Baukonstruktion und führen entsprechend den geltenden Normen und Vorschriften rechnerische Nachweise für einfachere, praxisbezogene Aufgabenstellungen durch. Fachrichtung Bauphysik Stand: /tu L - 98/

23 Bauphysik Grundstufe 21 Lehrplanübersicht Schuljahr L e h r p l a n e i n h e i t e n Zeitrichtwert Gesamtstunden Grundstufe 1 Wärme- und Feuchteschutz 35 2 Schallschutz 20 3 Brandschutz 5 60 Zeit für Leistungsfeststellung und zur möglichen Vertiefung Fachrichtung Bauphysik Stand: /tu L - 98/

24 22 Fachrichtung Bauphysik Stand: /tu L - 98/

25 Bauphysik Grundstufe 23 1 Wärme- und Feuchteschutz Den Wärmeschutz von Bauteilen und Gebäuden berechnen und bewerten Mindestwärmeschutz Wärmeschutzverordnung Vermeidung von Bauschäden Niedrigenergiehäuser Sommerlicher Wärmeschutz Passive Nutzung der Sonnenenergie 1.2 Feuchteschutztechnische Berechnungen durchführen und beurteilen Wassertransport Oberflächenkondensation Tauwasserausfall im Bauteilinneren 2 Schallschutz Die Schalldämmung von trennenden Wänden und Decken nachweisen und bewerten Luftschall Trittschall Schutz gegen Außenlärm Massivbau und Skelettbau Flankierende Bauteile 2.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik beschreiben Reflexion Absorption 3 Brandschutz Grundlagen erläutern Baustoffklassen Feuerwiderstandsklassen Landesbauordnung Normen Prüfzeugnisse Fachrichtung Bauphysik Stand: /tu L - 98/

26 24 Fachrichtung Bauphysik Stand: /tu L - 98/

27 Baustofftechnologie Grundstufe Fachrichtung Baustofftechnologie Stand: /tu L - 98/

28 26 Fachrichtung Vorbemerkungen Im Fach Baustofftechnologie lernen die Fachschülerinnen und Fachschüler grundsätzliche Eigenschaften der Baustoffe kennen, vergleichen und bewerten. Sie können bautechnische Arbeitsgänge werkstoffgerecht beurteilen, erfahren konstruktive, wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte für die Auswahl und Verwendungsmöglichkeiten von Baustoffen. Darüber hinaus werden die zunehmend bedeutsamen Maßnahmen der Schadensvorbeugung, Bauerhaltung und Bauerneuerung als Gesichtspunkte für den Vergleich und die Bewertung von Baustoff und Konstruktion vermittelt. Baustofftechnologie Stand: /tu L - 98/

29 Baustofftechnologie Grundstufe 27 Lehrplanübersicht Schuljahr L e h r p l a n e i n h e i t e n Zeitrichtwert Gesamtstunden Grundstufe 1 Baustoffe Zeit für Leistungsfeststellung und zur möglichen Vertiefung Baustofftechnologie Stand: /tu L - 98/

30 28 Baustofftechnologie Stand: /tu L - 98/

31 Baustofftechnologie Grundstufe 29 1 Baustoffe Arten, Eigenschaften und Verwendungen kennen und vergleichen Bindemittel Mörtel Beton Mauersteine Baugipse Baukalke Zemente Sonstige Mauermörtel Putzmörtel Estrichmörtel Spezialmörtel Zusammensetzung Zuschläge Korngemische Zusätze Sanierung Natursteine Künstlich hergestellte Steine Fliesen und Platten Metalle Gusseisen Stahl NE-Metalle Korrosionsschutz Holz und Holzwerkstoffe Dämmstoffe Anorganisch Organisch Kunststoffe Bituminöse Baustoffe Anstrichstoffe Klebstoffe Glas Baustofftechnologie Stand: /tu L - 98/

32 30 Baustofftechnologie Stand: /tu L - 98/

33 Vermessung Grundstufe Fachrichtung Vermessung Stand: /tu L - 98/

34 32 Fachrichtung Vorbemerkungen Im Fach Vermessung lernen die Fachschülerinnen und Fachschüler die Bedeutung messtechnischer Aufgaben für Bauplanung und Bauausführung kennen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler werden an den derzeit in der beruflichen Praxis eingesetzten Instrumenten in deren Funktionsweise eingeführt. Die sachgemäße Handhabung der Instrumente in der praktischen Übung bildet mit einen Schwerpunkt des Faches. Die Notwendigkeit der übersichtlichen Darstellung von Messergebnissen soll von den Fachschülerinnen und Fachschülern erkannt werden. Die Aufgaben sind auf die berufliche Praxis bezogen auszuwählen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler sollen von der gewissenhaften Ausführung sämtlicher Vermessungsaufgaben überzeugt werden. Die Fachschülerinnen und Fachschüler sollen verschiedene Messverfahren der Lage- und Höhenmessung kennen lernen und teilweise anwenden. Sie müssen Messwerte erfassen, Messfehler durch Kontrolle erkennen und beseitigen können sowie ein Gefühl für die erforderliche Genauigkeit bei unterschiedlichen Messaufgaben entwickeln. Vermessung Stand: /tu L - 98/

35 Vermessung Grundstufe 33 Lehrplanübersicht Schuljahr L e h r p l a n e i n h e i t e n Zeitrichtwert Gesamtstunden Grundstufe 1 Instrumente 10 2 Lage- und Höhenmessung Zeit für Leistungsfeststellung und zur möglichen Vertiefung Vermessung Stand: /tu L - 98/

36 34 Vermessung Stand: /tu L - 98/

37 Vermessung Grundstufe 35 1 Instrumente Den Aufbau, die Funktionsweise sowie die Kontrolle kennen und praktisch beherrschen Instrumente 2 Lage- und Höhenmessung Verfahren kennen und praktisch umsetzen. Zugehörige Berechnungsverfahren sowie Kontrollen durchführen und auswerten Lagemessung Höhenmessung Vermessung Stand: /tu L - 98/

38 36 Vermessung Stand: /tu L - 98/

39 Entwurfsplanung Grundstufe und Fachstufe Fachrichtung Entwurfsplanung Stand: /tu L - 98/

40 38 Fachrichtung Vorbemerkungen In dem Fach Entwurfsplanung soll die Abhängigkeit des Entwurfs von dem Baurecht und der Baugeschichte transparent wiedergegeben werden. Die Fachschülerinnen und Fachschüler sollen skizzenhaft ihre Entwurfsgedanken darstellen können. Die graphische Ausgestaltung von Entwurfs- und Baueingabeplänen ist dabei ein verbindlicher Teil der Darstellung. Geeignete Entwurfssysteme, die problemlos dreidimensionale Daten von komplexen Gebäudestrukturen verarbeiten können, sind zusätzlich einzusetzen. In der Grundstufe lernen die Fachschülerinnen und Fachschüler mit den baugesetzlichen Vorgaben bei qualifizierten und nicht qualifizierten Bebauungsplänen umzugehen. Gestaltungsmerkmale der umgebenden Bebauung sind beim Entwurf zu berücksichtigen. Baustile sollen den Bauepochen zugeordnet werden können. In der Fachstufe erwerben die Fachschülerinnen und Fachschüler entwurfsspezifische Kenntnisse. Sie erarbeiten Entwurfslösungen, zeichnen Perspektiven und fertigen Modelle an. Komplette Baugesuche sind von ihnen zu erstellen. Entwurfsplanung Stand: /tu L - 98/

41 Entwurfsplanung Grundstufe und Fachstufe 39 Lehrplanübersicht Schuljahr L e h r p l a n e i n h e i t e n Zeitrichtwert Gesamtstunden Grundstufe 1 Baurechtliche Grundlagen 40 2 Baugeschichte Zeit für Leistungsfeststellung und zur möglichen Vertiefung 20 Fachstufe 3 Entwurfsgrundlagen 30 4 Baugesuch Zeit für Leistungsfeststellung und zur möglichen Vertiefung Entwurfsplanung Stand: /tu L - 98/

42 40 Entwurfsplanung Stand: /tu L - 98/

43 Entwurfsplanung Grundstufe 41 1 Baurechtliche Grundlagen Baurechtliche Verfahrensweisen erläutern und beherrschen Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Baulast Baugesetze Landesbauordnung 2 Baugeschichte Die Entwicklung und Bedeutung von Zeitepochen werten und wesentliche baugeschichtliche Stilelemente einordnen Zeittafel Kulturkreise Baukunstepochen Stilkunde Urformen Sakralbau Profanbau Städtebau Entwurfsplanung Stand: /tu L - 98/

44 42 Entwurfsplanung Stand: /tu L - 98/

45 Entwurfsplanung Fachstufe 43 3 Entwurfsgrundlagen Äußere und innere Einflussfaktoren ermitteln und in der Planung beachten Raumprogramm Gestaltungsvorgaben Entwurfsbeschreibung Funktionsanalyse Raumorientierung System-/Integrationsplanung Entwurfspläne 4 Baugesuch Das Verfahren für einen Bauantrag bestimmen und dazu die Unterlagen erstellen Schriftlicher Teil Zeichnerischer Teil Verfahren Entwässerung Entwurfsplanung Stand: /tu L - 98/

46 44 Entwurfsplanung Stand: /tu L - 98/

47 Baukonstruktion und Haustechnik Grundstufe und Fachstufe Fachrichtung Baukonstruktion und Haustechnik Stand: /tu L - 98/

48 46 Fachrichtung Vorbemerkungen Im Bereich Baukonstruktion erlernen die Fachschülerinnen und Fachschüler die Grundlagen des Bauens. Sie sollen in der Lage sein, Bauteile und einfache Gebäude fachgerecht zu konstruieren sowie Konstruktionszeichnungen zu lesen, zu beurteilen und selbst zu erstellen. Im Bereich Haustechnik lernen die Fachschülerinnen und Fachschüler Bestandteile haustechnischer Anlagen der Ver- und Entsorgung von Gebäuden kennen. Sie werden befähigt, haustechnische Anlagen in ihrer zeichnerischen Darstellungsweise zu unterscheiden und einfache Ausführungspläne zu erstellen. Das Fach Baukonstruktion und Haustechnik fasst Kenntnisse aus allen technischen Fächern zusammen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler sollen fach-, sach- und umweltgerechte Entscheidungen treffen, Bauaufgaben praxisnah lösen und die planmäßige Bauausführung überwachen können. Neben der Konstruktion von Neubauprojekten kommt auch den Themenbereichen Bauschadensbeurteilung, Bestandssicherung und Sanierung bestehender Gebäude eine besondere Bedeutung zu. Bei der Ausbildung sind ganzheitliche, projektbezogene Aufgabenstellungen zu bevorzugen. Baukonstruktion und Haustechnik Stand: /tu L - 98/

49 Baukonstruktion und Haustechnik Grundstufe und Fachstufe 47 Lehrplanübersicht Schuljahr L e h r p l a n e i n h e i t e n Zeitrichtwert Gesamtstunden Grundstufe 1 Konstruktionselemente eines Gebäudes 60 2 Haustechnische Versorgung Zeit für Leistungsfeststellung und zur möglichen Vertiefung 30 Fachstufe 3 Gebäudeausbau 60 4 Wärmeversorgung und Lüftung Zeit für Leistungsfeststellung und zur möglichen Vertiefung Baukonstruktion und Haustechnik Stand: /tu L - 98/

50 48 Baukonstruktion und Haustechnik Stand: /tu L - 98/

51 Baukonstruktion und Haustechnik Grundstufe 49 1 Konstruktionselemente eines Gebäudes Bauteilarten konstruieren und deren Funktionen werten Konstruktionen Wand Decken Dach Treppen Rohbau Bautenschutz 2 Haustechnische Versorgung Arten und Bestandteile der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung darstellen und bewerten 2.2 Anlagen der Gas- und Stromversorgung erklären Wassergewinnung Leitungssysteme Kläranlagen Leitungssysteme Grund- und Oberflächenwasser Misch- und Trennsystem Baukonstruktion und Haustechnik Stand: /tu L - 98/

52 50 Baukonstruktion und Haustechnik Stand: /tu L - 98/

53 Baukonstruktion und Haustechnik Fachstufe 51 3 Gebäudeausbau Konstruktionen darstellen und hinsichtlich ihrer Funktionen bewerten Deckungen Abdichtungen Bekleidungen Beschichtungen Beläge Montageelemente Fertigelemente Bautenschutz Vgl. Lehrplan Tiefbau 4 Wärmeversorgung und Lüftung Arten und Bestandteile von Heizungssystemen erklären und bewerten 4.2 Konstruktionen von Schornsteinen darstellen und bewerten Einflussfaktoren Wärmegewinnung Einzelheizung Zentralheizung Anforderungen Materialien Aufbau Wärmebedarf Fernwärme Alternative Heizungssysteme Baurecht 4.3 Technische Möglichkeiten zur Lüftungs- und Klimaregulierung erläutern Lüftungssysteme Luftbewegung und -wechsel Wärmerückgewinnung Baukonstruktion und Haustechnik Stand: /tu L - 98/

54 52 Baukonstruktion und Haustechnik Stand: /tu L - 98/

55 Tragwerksplanung Grundstufe und Fachstufe Fachrichtung Tragwerksplanung Stand: /tu L - 98/

56 54 Fachrichtung Vorbemerkungen Im Fach Tragwerksplanung lernen die Fachschülerinnen und Fachschüler, Haupttragglieder üblicher Hochbauten statisch nachzuweisen. Sie werden mit den Anforderungen an Standsicherheitsnachweise vertraut gemacht. Es können dabei nur überschaubare Tragsysteme bearbeitet werden, deren Tragverhalten von Fachschülerinnen und Fachschülern zweifelsfrei erkannt wird und die mit einfachen statischen Verfahren zu berechnen sind. Es ist notwendig, dass die Fachschülerinnen und Fachschüler ihre Verantwortlichkeit sehen und die Grenzen ihrer Möglichkeiten erkennen und respektieren. Ausgehend von den Lastannahmen lernt er/sie, wie die Bauteile im gesamten Tragwerk zusammenwirken, wie den einzelnen Traggliedern ein statisches System mit Belastung zugeordnet und die Lastabtragung von Bauteil zu Bauteil verfolgt wird. Die Fachschülerinnen und Fachschüler sind in der Lage, die auftretenden Schnittgrößen zu ermitteln und die Trag- und Gebrauchsfähigkeit nachzuweisen. Bewehrungen können konstruiert und die Bauausführung nach Plan überwacht werden. Die Fachschülerinnen und Fachschüler erkennen, dass bei der Tragwerksplanung die richtige und bewährte Konstruktion einhergeht mit dem Nachweis ihrer Standsicherheit. In der Grundstufe stehen grundlegende Gesetze der Statik und die Schnittgrößenermittlung bei statisch bestimmten Systemen im Vordergrund. In der Fachstufe liegt der Schwerpunkt bei Bemessung und konstruktiver Durchbildung von Stahlbetonbauteilen. Eines der in der Lehrplanübersicht ausgewiesenen Wahlthemen (LPE 5 bis 7) ist auszuwählen; so bleibt zusätzlicher Spielraum für projektorientierten Unterricht. Im Fach Informationstechnik kann in der Fachstufe vergleichend und ergänzend in Statik-Software eingeführt werden. Inhalte der Tragwerksplanung können auch in den Fächern des Wahlpflichtbereichs weitergeführt werden. Tragwerksplanung Stand: /tu L - 98/

57 Tragwerksplanung Grundstufe und Fachstufe 55 Lehrplanübersicht Schuljahr L e h r p l a n e i n h e i t e n Zeitrichtwert Gesamtstunden Grundstufe 1 Grundlagen und Lastannahmen 15 2 Statisch bestimmte Systeme Zeit für Leistungsfeststellung und zur möglichen Vertiefung 20 Fachstufe 3 Statisch unbestimmte Systeme 15 4 Biegebeanspruchte Stahlbetonbauteile Wahlthemen 5 Druckbeanspruchte Bauteile 15 6 Verbindungen 15 7 Mauerwerk Zeit für Leistungsfeststellung und zur möglichen Vertiefung Tragwerksplanung Stand: /tu L - 98/

58 56 Tragwerksplanung Stand: /tu L - 98/

59 Tragwerksplanung Grundstufe 57 1 Grundlagen und Lastannahmen Den Standsicherheitsnachweis als Teil der bautechnischen Nachweise beschreiben 1.2 Ständig und nicht ständig wirkende Lasten oder Einwirkungen für Bauteile ermitteln 1.3 Bauteile und Belastungen symbolisch darstellen Statische Berechnung Konstruktionszeichnungen Eigenlasten Verkehrslasten Windlasten Schneelasten Statische Systeme Belastungsarten Landesbauordnung 2 Statisch bestimmte Systeme Die für die Lastabtragung und Bemessung maßgebenden Größen berechnen 2.2 Die Bemessung für Biegeträger durchführen Auflagerkräfte Querkräfte Normalkräfte Biegemomente Nachweise Tragfähigkeit Gebrauchstauglichkeit Einfeldträger mit und ohne Kragarme Maßgebende Laststellungen Voll- und Brettschichtholz Tragwerksplanung Stand: /tu L - 98/

60 58 Tragwerksplanung Stand: /tu L - 98/

61 Tragwerksplanung Fachstufe 59 3 Statisch unbestimmte Systeme Die für die Lastabtragung und Bemessung maßgebenden Größen bei Durchlaufträgern berechnen Auflagerkräfte Querkräfte Normalkräfte Biegemomente Tabellen 3.2 Durchlaufende Biegeträger bemessen Nachweise Tragfähigkeit Gebrauchstauglichkeit Voll- und Brettschichtholz 4 Biegebeanspruchte Stahlbetonbauteile Stahlbetonplatten und -balken statisch berechnen, ihre Bewehrung konstruieren und darstellen Maßgebende Bemessungsgrößen Biegebemessung Schubbemessung Bewehrungsrichtlinien Bewehrungszeichnungen Stahllisten Einachsig gespannte Platten Plattenbalken 5 Druckbeanspruchte Bauteile Einteilige Druckglieder bei mittiger Belastung berechnen Tragsicherheitsnachweis Holzstützen Stahlbetonstützen Tragwerksplanung Stand: /tu L - 98/

62 60 Fachrichtung 6 Verbindungen Verbindungen exemplarisch nachweisen Mechanische Verbindungsmittel im Holz- oder Stahlbau Bemessung Anordnung 7 Mauerwerk Gemauerte Bauteile bemessen Tragende Wände und Pfeiler Kellerwände Ausfachungswände Auflager Tragwerksplanung Stand: /tu L - 98/

63 Baubetrieb Grundstufe und Fachstufe Fachrichtung Baubetrieb Stand: /tu L - 98/

64 62 Fachrichtung Vorbemerkungen Im Fach Baubetrieb lernen die Fachschülerinnen und Fachschüler, Bauaufgaben organisatorisch vorzubereiten und deren Ausführung zu überwachen, sowohl aus der Auftraggeber- als auch aus der Auftragnehmersicht. Die Fachschülerinnen und Fachschüler wirken nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei Entscheidungen über die Auswahl und den Einsatz von Baumaschinen und Schalungssystemen mit. Sie lernen die Grundlagen der Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen kennen und wenden sie an ausgewählten Projekten an. Die zukünftigen Technikerinnen und Techniker erwerben Kenntnisse über branchenübliche Kalkulationsverfahren und deren Anwendung. Dabei werden sie zu kostenbewusstem Denken und Handeln hingeführt. Um ihre zukünftige Tätigkeit als mittlere Führungskräfte erfolgreich ausführen zu können, werden die Fachschülerinnen und Fachschüler auf umweltgerechtes Verhalten, sicherheitsbewusstes Arbeiten und verantwortungsvolles Zusammenwirken mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbereitet. Bauspezifische Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger sowie Vor- und Nachkalkulationsverfahren sind, wie alle allgemeingültigen und in anderen Berufsfeldern angewandten Verfahren im Kostenrechnen, auch als solche grundlegenden Lehrinhalte zu verstehen und damit im Lernbereich I im Fach Betriebswirtschaftslehre zu vermitteln. Ebenso soll das Vermitteln der Struktur der Bauwirtschaft sowie des Zusammenwirkens der am Bau Beteiligten dort erfolgen. Baubetrieb Stand: /tu L - 98/

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