Klinisches Institut für Krankenhaushygiene

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1 Klinisches Institut für Krankenhaushygiene ALLGEMEINES KRANKENHAUS DER STADT WIEN HYGIENEPLAN gültig ab: Version 03 Seite 1 von 13 1 GELTUNGSBEREICH UND ZWECK Dieser Hygieneplan dient zum Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Kontamination und/oder Infektion mit biologischen Arbeitsstoffen im Laborbereich der Klinischen Abteilung für Medizinische und Chemische Labordiagnostik. Geltungsbereich Laborbereiche auf der Ebene 5 zu den Leitstellen 5H, 5I und 5J Laborbereich auf der Ebene 6 zu der Leitstelle 6I Laborbereiche auf den Intensivstationen der Ebenen 13 Ost und 13 West Laborraum E8 (zu Station 13I1) Laborraum 9D (Transplant) Laborraum 20IC Laborbereiche in den OP- Bereichen der Ebene 9 (OP-Gruppen I, II, III, IV und V; Aufwachräume 1, 2 und 3) Laborräume der Molekularbiologie auf der Ebene 3 und 6 des Laborgebäudes BT 25.2, sowie Ebene D34 des Laborgebäudes BT83 Laborräume der Core Unit auf der Ebene 3 des Laborgebäudes BT 25.2 Funktion Name Datum Unterschrift Erstellt HFK Erich Swoboda e.h. Geprüft QB Dr. Alexander Blacky e.h. Freigegeben QB Dr. Magda Diab-Elschahawi e.h.

2 gültig ab: Version 023 Seite 2 von 13 2 MITGELTENDE DOKUMENTE Hygienerichtlinien des Klinischen Instituts für Krankenhaushygiene AKH Wien ( Verordnung biologischer Arbeitsstoffe VbA BGBl 237/1998 Strahlenschutzverordnung BGBl Verordnung/2006 Allgemeine Laboratoriumsordnung des AKH Entsorgungsplan Abfallwirtschaft des AKH Gebrauchsanweisungen zu den diversen Geräten Laboratorien, Versuchstierhaltung, Prosektur; Kapitel 14.14; Angewandte Hygiene in Krankenhaus und Arztpraxis; Heinz Flamm und Manfred Rotter (Hrsg.); Maudrich 1999 Nadelstichverletzung organisatorischer Leitfaden (vom betriebsärztlichen Dienst des AKH) Abteilungsspezifischer Reinigungs- und Desinfektionsplan Erlass der ärztlichen Direktion des AKH Regelung der Dienst- und Arbeitskleidung im AKH Reinigungs- und Desinfektionsplan der Statim-Labors der Intensivbettenstationen Reinigungs- und Desinfektionsplan der Statim-Labors des zentralen OP-Bereiches Laboratorien, Versuchstierhaltung, Prosektur; Kapitel 14.14; Angewandte Hygiene in Krankenhaus und Arztpraxis; Heinz Flamm und Manfred Rotter (Hrsg.); Maudrich 1999 Nadelstichverletzung organisatorischer Leitfaden (verfasst vom betriebsärztlichen Dienst) Erlaß der ärztlichen Direktion, Regelung bezüglich Dienst- und Bereichskleidung im AKH 3 VERWENDETE ABKÜRZUNGEN AKH Bzgl. e.h. HFK KHH RL Rlb QB UV z.b. Allgemeines Krankenhaus Bezüglich eigenhändig Hygienefachkraft Klinisches Institut für Krankenhaushygiene Richtlinie Bereichsbezogene Hygienepläne Qualitätsbeauftragte/r Ultraviolett zum Beispiel

3 gültig ab: Version 023 Seite 3 von 13 4 TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG Einleitung Dieser Hygieneplan beinhaltet Arbeitsanweisungen für den gefahrlosen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und mit Materialien die Infektionserreger enthalten können. Besonderes Augenmerk gilt dabei Arbeitstechniken, bei denen Infektionserreger zu diagnostischen Zwecken vermehrt werden müssen. 4.1 Persönliche Hygiene Händehygiene Die Hände sind durch Verwenden von Handschuhen, Pinzetten u. ä. vor Kontamination zu schützen Am Arbeitsplatz ist das Tragen von Schmuck an Händen und Fingern nicht zulässig, da dies die korrekte Durchführung der Händehygiene behindert. Voraussetzung für eine effektive Händehygiene sind kurze Fingernägel. Die Haut sollte gepflegt werden, um Fissuren vorzubeugen. Einmal-Handschuhe sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen abzuwerfen. Nach dem Ausziehen der Einmal-Handschuhe müssen die Hände desinfiziert werden Hygienische Händedesinfektion Eine Portion (ca. 3 ml) alkoholisches Händedesinfektionsmittel mit Ellbogentechnik aus dem Wandspender entnehmen und mittels Standard-Handwaschtechnik verreiben (siehe dazu die Hygienerichtlinien RL 023 bis 026 Händehygiene aus der Hygienemappe des Klinischen Instituts für Krankenhaushygiene) Handschuhe Das Tragen von Einmal-Handschuhen ist beim Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen verpflichtend. Bei Beschädigung des Einmal-Handschuhs muss ein Handschuhwechsel vorgenommen werden.

4 gültig ab: Version 023 Seite 4 von 13 Bei Tätigkeiten, die keine Schutzhandschuhe erfordern, sind diese abzulegen und kontaminationsfrei zu entsorgen. Nach Ablegen der Schutzhandschuhe ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Bei sichtbarer Kontamination der Hände nach Ablegen der Schutzhandschuhe sind die Hände mit Flüssigseife aus dem Seifenspender möglichst ohne Verspritzen von Waschwasser zu reinigen und mit einem Einmal-Papiertuch zu trocknen. Anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen Bereichskleidung/Schutzausrüstung Bereichskleidung Im Laborbereich ist das Tragen von Dienst- bzw. Arbeitskleidung vorgeschrieben. Dienst- und Arbeitskleidung ist in regelmäßigen Abständen sowie nach sichtbarer Kontamination umgehend zu wechseln. Der Arbeitnehmer ist für das Tragen der vorgeschriebenen Dienst- und Arbeitskleidung und für die Kontrolle deren Unversehrtheit verantwortlich. Über der Dienstkleidung ist das Tragen von Privatkleidung nicht gestattet. Das Aufbewahren von Privatkleidung in jenen Bereichen des Labors, in denen mit biologischen Arbeitsstoffen gearbeitet wird, ist nicht gestattet. Die Dienst- und Arbeitskleidung ist räumlich getrennt von der Straßenkleidung aufzubewahren. Die erforderliche Dienst- und Arbeitskleidung im Laborbereich ist vom Laborleiter festzulegen. Der Dienstgeber hat für die Bereitstellung der Arbeits- und Dienstkleidung zu sorgen Schutzausrüstung Schutzausrüstung ist in jenen Bereichen des Labors zu tragen, in denen mit biologischen Arbeitsstoffen gearbeitet wird. Die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter muß nach jedem Gebrauch überprüft und nötigenfalls gewechselt werden. Das Tragen von Gesichtsschutzmaske und Schutzbrille ist bei Tätigkeiten zu empfehlen, wo es zu Aerosolisierung oder Verspritzen biologischer Arbeitsstoffe kommen kann (z.b. beim Entsorgen flüssiger biologischer Arbeitsstoffe). Die erforderliche Schutzausrüstung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitstoffen ist vom Laborleiter festzulegen. Der Dienstgeber hat für die Bereitstellung der Schutzausrüstung zu sorgen

5 gültig ab: Version 023 Seite 5 von Essen, Trinken, Rauchen, Schminken Essen, Trinken, Medikamenteneinnahme, Schminken und Rauchen ist in Laborbereichen, in denen mit biologischen Arbeitsstoffen gearbeitet wird, sowie in Lagerräumen, Leitstellen und unreinen Arbeitsräumen (Spülen) streng untersagt. Nahrungsmittel, Kosmetika, Medikamente und Privatgegenstände dürfen nicht in jene Räumlichkeiten eingebracht werden, in denen mit biologischen Arbeitsstoffen gearbeitet wird. Nahrungsmittel dürfen nicht in Labor-Kühlschränken und Kühlräumen gelagert werden. 4.2 Rahmenbedingungen Allgemein Betriebsfremde Personen (Privatpersonen) sind von den Laborbereichen fernzuhalten. Die Waschplätze sind mit Flüssigseife, alkoholischem Händedesinfektionsmittel und Einmalhandtüchern in den dafür vorgesehenen Wandspendern auszustatten (Pflicht des Arbeitgebers). Die Arbeitnehmer müssen über die Art und Gefährlichkeit der biologischen Arbeitsstoffe, mit denen gearbeitet wird, informiert werden. Textile Sitzauflagen (Stoffsessel) dürfen in den Laborräumen nicht verwendet werden. Es wird empfohlen, dass das Personal gegen Hepatitis B geimpft ist, wenn es mit Blut und Hepatitisviren zu tun hat. Es müssen auch andere Schutzimpfungen angeboten werden, wenn in bestimmten Arbeitsbereichen mit potenziell gefährlichen Arbeitsstoffen hantiert wird. Für nähere Informationen ist Kontakt mit dem Betriebsarzt aufzunehmen. Schwangerschaften sind umgehend zu melden, um Gefahren für das ungeborene Kind auszuschließen Entsorgung von biologischen Arbeitsstoffen Informationen zur korrekten Entsorgung biologischer Arbeitsstoffe ist dem Abfallwirtschaftsplan zu entnehmen (im AKH-Intranet unter Allgemeines/Abfallwirtschaft).

6 gültig ab: Version 023 Seite 6 von Flächendesinfektion Die Reinigung und Desinfektion hat nach dem gültigen bereichsspezifischen Reinigungs- und Desinfektionsplan zu erfolgen. Alle Desinfektionsmittel sind in geschlossenen Gebinden mit korrekter Beschriftung in feuerfesten Kästen aufzubewahren (feuerpolizeilichen Auflagen beachten). Zur Wischdesinfektion werden generell Einmaltücher eingesetzt, die nach Gebrauch zu entsorgen sind. Ein Versprühen oder Umfüllen von Desinfektionsmitteln ist nicht zulässig. Die Verwendung von Einmal-Unterlagen ist als Kontaminationsschutz auf einen Arbeitsgang bezogen zeitlich und örtlich zu begrenzen. Generell ist die Durchführung einer regelmäßigen Wischdesinfektion der Verwendung von Arbeitsunterlagen vorzuziehen Aufbereitung von Instrumenten Aufbereitbare Laborwaren sind maschinell aufzubereiten und nötigenfalls zu autoklavieren. Eine maschinelle Aufbereitung ist aufgrund der größeren Zuverlässigkeit der manuellen vorzuziehen. Instrumente und Güter, die am Patienten zur Verwendung kommen, müssen grundsätzlich nach einem validiertem Verfahren aufbereitet werden. Manuelle Verfahren werden nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Klin. Abteilung für Krankenhaushygiene zugelassen. Sie haben nach streng dokumentierten Standardanweisungen zu erfolgen Arbeiten in der Sicherheitswerkbank Eine alkoholische Wischdesinfektion der Innenflächen der Werkbank ist vor Beginn und nach Beendigung der Tätigkeit durchzuführen (Details siehe bereichsspezifischen Desinfektionsplan). Alle Gegenstände und Materialien sind vor dem Einbringen in die Werkbank zu reinigen und mit alkoholgetränkten Einmaltüchern zu wischdesinfizieren. Um eine laminare Luftströmung in der Sicherheitswerkbank zu gewährleisten, sind folgende Punkte zu beachten: o Inbetriebnahme der Werkbank 15 Minuten vor Arbeitsbeginn o Frontbarrierre nicht abdecken o So wenige Güter wie möglich in die Werkbank einbringen Bezüglich der optimalen Öffnung der Frontscheibe sowie der Verwendung und regelmäßigen Wartung der UV-Lampe ist auf entsprechende Herstellerangaben zu achten. Wenn nicht in der Sicherheitswerkbank gearbeitet wird, ist diese zu schließen und auszuschalten oder wenn vorhanden bis zur Wiederverwendung im Reduktionsbetrieb zu belassen.

7 gültig ab: Version 023 Seite 7 von Laborunfälle und andere spezielle Situationen Erste-Hilfe-Kästen Die Erste-Hilfe Kästen sind regelmäßig auf Vollständigkeit und Ablaufdatum zu überprüfen Kontaminierte Anforderungsbelege Mit Untersuchungsmaterial kontaminierte Anforderungsbelege sind in Schutzhüllen aufzubewahren. Nur ihre Kopien dürfen automatisch eingelesen oder manuell administriert werden. Der Einsender soll auf diesen Umstand aufmerksam gemacht werden Flächenkontamination Sichtbare Kontaminationen sind mit einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch sofort zu entfernen. Der auf der Oberfläche verbleibende Flüssigkeitsfilm soll einwirken und darf nicht trockengerieben werden. Bei sehr umfangreichen Kontaminationen (z.b. Sondermüll-Tonne stürzt um) wird saugfähiges Material auf die kontaminierte Stelle aufgebreitet, mit einer Desinfektionsmittellösung getränkt und für die Dauer der Einwirkzeit so belassen. Danach ist sämtliches Material zu entfernen und abschließend eine Wischdesinfektion (gemäß bereichsspezifischen Desinfektionsplan) durchzuführen Äußerlicher Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen Bei direktem Kontakt der Haut mit biologischen Arbeitstoffen die betroffene Stelle umgehend unter fließendem Wasser abspülen, mit Waschemulsion reinigen und mit einem Einmal-Handtuch abtrocknen. Anschließend ausreichend Haut-Antiseptikum aufbringen und mindestens eine ½ Minute einwirken lassen. Bei Kontakt der Schleimhaut mit biologischen Arbeitstoffen die betroffene Stelle mit viel Wasser spülen. Arbeitsunfall melden (Siehe Punkt 4.3.7)! Augenduschen Bei Kontakt der Augenschleimhaut mit biologischen Arbeitstoffen ist die betroffene Stelle umgehend mittels vorgefertigter Augenduschen gründlich zu spülen. Alternativ kann Aqua destillata aus verschlossenen Originalverpackungen oder Leitungswasser verwendet werden. Sterilabgepackte Augenduschen sind regelmäßig auf Haltbarkeit zu überprüfen. Nach Verwendung sind diese zu verwerfen und zu ersetzen.

8 gültig ab: Version 023 Seite 8 von Stich- und Schnittverletzung Sofortmaßnahmen: Wunde ausreichend bluten lassen oder durch Druck Blutung induzieren (5 Minuten), alkohol- oder jodbasiertes Antiseptikum in die Wunde einbringen und einwirken lassen (mind. 30 Sekunden). Wenn möglich: Namen und Geburtsdatum des Herkunftspatienten notieren sowie Serostatus (HBV, HCV, HIV) eruieren. Notfallambulanz 6D (Leitstelle: DW 1964) umgehend aufsuchen. Sorgfältige Dokumentation des Vorfalls. Meldung als Arbeitsunfall und Weiterbetreuung durch den Betriebsärztlichen Dienst 4J (DW 1660, Ebene 3, Bauteil 88) Eprouvettenbruch in der Zentrifuge: Vor Öffnen des Sicherheitsdeckels des betroffenen Gebindes empfiehlt es sich, die in der Zentrifuge befindlichen Aerosole einige Minuten sedimentieren zu lassen. Anschließend ist je nach Risikogrues biologischen Arbeitsstoffes eine entsprechende Schutzausrüstung zu tragen. Die Bruchstücke sind unter Verwendung von Einmalhandschuhen und Hilfsmitteln (Pinzette, Zangen) zu entfernen, um Schnittverletzungen durch Glas- oder Plastiksplitter zu vermeiden. Danach ist der Probeneinsatz zu entleeren und verletzungsgefährlicher Abfall in durchstichfesten Behältern zu entsorgen (Sharp). Die intakten benachbarten Eprouvetten sind zu reinigen und mit 70%igem Alkohol zu desinfizieren. Der Probeneinsatz ist in eine aldehydhältige Desinfektionsmittellösung einzulegen und die Innenflächen der Zentrifuge zu wischdesinfizieren. 5 SPEZIELLE MASSNAHMEN IM BEREICH DER STATIM-LABORS IM OP-BEREICH 1. Hygienemassnahmen im OP-Bereich (Auszüge aus dem Organisations- und Hygieneplan des zentralen OP-Bereiches des AKH) 1.1 Personalbezogene Maßnahmen Personal mit infektiösen Erkrankungen oder eitrigen Erkrankungen an Haut und/oder Schleimhaut oder mit einer starken Erkältung darf, auch wenn diese keine Arbeitsunfähigkeit bedingen, während dieser Erkrankung nicht an operativen Eingriffen teilnehmen. Bei Personen, die Träger von pathogenen oder multiresistenten Mikroorganismen sind, muß im Einzelfall entschieden und schriftlich festgehalten werden, ob sie im Operationssaal tätig sein dürfen. Langes Haar ist eng am Kopf festzustecken bzw. zusammenzubinden.

9 gültig ab: Version 023 Seite 9 von 13 Das Tragen von Piercing-Schmuck ist nur unter folgenden Voraussetzungen gestattet: o Kein Piercing an Händen und Unterarmen (korrekte Händehygiene möglich) o Keine Entzündungszeichen im Bereich des Stichkanal - Bei Entzündungszeichen des Stichkanals keine Teilnahme an operativen Eingriffen o Kein unnötiges Berühren des Piercing o Der Piercing-Schmuck muss gut befestigt und bedeckt getragen werden (unter OP-Haube oder Mund-Nasenschutz; bei Brauenpiercing: Verwendung von Mund-Nasenschutz mit Augenschild; bei Piercing am Hals: Abdeckung durch OP-Kleidung) Die Primärgarderobe befindet sich außerhalb des OP-Bereiches. Dort ist die Privatkleidung abzulegen und die Dienstbekleidung anzuziehen. Private bzw. persönliche Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Zeitungen) dürfen nicht in die OP- Einheit (OP-Saal und die angrenzenden Nebenräumen) sowie in den Arbeitsraum eingebracht werden. Ebenso sind in diesen Bereichen das Einbringen und Konsumieren von Speisen und Getränken sowie das Rauchen untersagt. 1.2 Schutzbekleidung: Bereichskleidung: Bestehend aus Hose und Kasack (Kasack ist in die Hose zu stecken); die Farbe der Bereichskleidung für den OP-Bereich ist grün. Die Bereichskleidung darf nur im eingeschleusten Bereich getragen werden. Unterhalb der Bereichskleidung ist keine Privatkleidung (z.b. T-Shirt) zu tragen. Ein Wechsel der Bereichskleidung ist bei sichtbarer Kontamination erforderlich. Kälteschutz: Der zur Bereichswäsche angefertigte Rollkragen wird bei Verwendung über die bereits angelegte OP-Haube und Mund-Nasenschutz angezogen. Die OP-Jacke darf nur zugeknöpft im OP-Saal getragen werden. OP-Schuhe: Diese müssen aus maschinell zu reinigendem, zumindest chemisch-thermisch desinfizierbarem Material bestehen. OP-Schuhe sind ausschließlich für das Tragen im OP- Bereich bestimmt. Haarschutz/OP-Haube: OP-Hauben müssen in entsprechender Dimensionierung ausgewählt werden, um das sichere Abdecken von Kopfhaar und Bart zu gewährleisten. Mund-Nasenschutz/OP-Maske: o Der Mund-Nasenschutz muss sowohl Mund als auch Nase vollständig bedecken. o Der Dichtungsrand hat auf der Gesichtshaut fest anzuliegen. o Der Mund-Nasenschutz ist zwingend im OP-Saal sowie in den unmittelbar an den OP- Saal angrenzenden Nebenräumen (z.b. im Ein-und Ausleitraum, Waschraum und Sterilgutlager) zu tragen. o Das Herunterklappen oder in den Nacken Schieben des Mund-Nasenschutzes ist unzulässig. o Der Wechsel des Mund-Nasenschutzes ist erforderlich: - bei sichtbarer Kontamination - bei Durchfeuchtung - nach Möglichkeit alle zwei Stunden (Nachlassen der filternden Schutzfunktion)

10 gültig ab: Version 023 Seite 10 von 13 o Der Wechsel hat außerhalb des OP-Saals zu erfolgen. Dabei ist der Mund-Nasenschutz an der Außenseite anzufassen, die Innenseite gegen die Innenseite geklappt abzunehmen und zu entsorgen. Anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen und ein neuer Mund-Nasenschutz anzulegen. Schutzbrille: Bei Gefahr einer Aerosolbildung oder des Verspritzens von Körperflüssigkeiten ist eine Spezialmaske mit Schutzschild oder zusätzlich zum Mund-Nasenschutz eine Schutzbrille zu tragen. Einmal-Handschuhe: Einmal-Handschuhe werden bei Kontakt mit möglicherweise infektiösen Substanzen (z.b. Blut, Körperflüssigkeiten), mit kontaminierten Gegenständen sowie bei Verwendung von Desinfektionsmitteln und Reinigungsutensilien getragen. Einmal-Handschuhe sind unmittelbar nach Beendigung der Tätigkeit abzuwerfen, um eine Kontamination der Umgebung zu vermeiden. Nach dem Ausziehen der Einmal-Handschuhe ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Bei Beschädigung des Einmal-Handschuhs muss ein Handschuhwechsel vorgenommen werden. Einmalschürze: Dient als zusätzlicher Schutz vor Durchnässung und/oder Kontamination der Bereichskleidung. Die Einmalschürze ist unmittelbar nach der Tätigkeit abzuwerfen. 1.3 Händehygiene im OP-Bereich: Voraussetzung für eine effektive Händehygiene sind kurze, rund geschnittene Fingernägel ohne Nagelbettverletzungen oder entzündliche Prozesse sowie eine glatte und gepflegte Haut. Das Tragen von Nagellack ist im OP-Bereich nicht gestattet. Eine hygienische Händedesinfektion ist vor dem Anlegen der Bereichskleidung, vor dem Betreten des OP-Saals, nach dem Ausziehen von Einmal-Handschuhen sowie nach Tätigkeiten mit Kontaminationsmöglichkeit durchzuführen. Es ist darauf zu achten, dass saubere Gegenstände nicht mit kontaminierten Händen oder Handschuhen berührt werden. Irrtümlich berührte Gegenstände oder Flächen sind sofort einer Wischdesinfektion zu unterziehen Hygienische Händedesinfektion: Eine Portion alkoholisches Händedesinfektionsmittel mit Ellbogentechnik aus dem Wandspender entnehmen, mit Handwaschtechnik gut verreiben (mindestens 30 sec.), eventuell mit zweiter Portion wiederholen. Kontamination der Hände: Diese Situation kann vermieden werden, indem vorausschauend Handschuhe getragen werden. Kommt es dennoch zur Verunreinigung / Kontamination (z.b. durch Beschädigung des Handschuhs) wird folgende Vorgehensweise empfohlen: - Vorreinigung der Hände mit einem Einmalhandtuch - Kontaminationsfreies Entsorgen des Einmaltuches - Händewaschen mit Flüssigseife möglichst ohne Verspritzen von Waschwasser - Hände trocknen mit einem Einmalhandtuch - Hygienische Händedesinfektion - Wischdesinfektion des Waschbeckens

11 gültig ab: Version 023 Seite 11 von Einschleusen in den OP-Bereich: Der Zutritt in den OP-Bereich erfolgt über die Personalschleuse, der mittels Zahlencode gesichert ist. Die Personalschleuse (Sekundärgarderobe) ist in drei Räume unterteilt: o Raum A unreiner Bereich: Wertsachenfächer, Kleiderhaken und Schuhablagen o Raum B reiner Bereich: Regale mit Bereichswäsche, OP-Schuhe, OP-Hauben, Mund-Nasenschutz und Zugang zum OP-Bereich. o Raum C Sanitärbereich: Zugang zur Sanitärzone, Abwurfbehälter für OP-Schuhe, Wäschetextilsack für die Bereichskleidung und Abfallsammler für OP-Haube und Mund-Nasen-Schutz. Über diesen Raum wird der OP-Bereich verlassen. Bei jedem Neubetreten des OP-Bereichs ist stets ein vollständiges Einschleusen erforderlich. Personalschleuse Raum A: - Wertsachen (inkl. Schmuck und Armbanduhr) im Wertsachenfach deponieren. - Dienstbekleidung und Schuhe ablegen. - Hygienische Händedesinfektion Personalschleuse Raum B: - Bereichskleidung und die OP-Schuhe anziehen. - OP-Haube und Mund-Nasenschutz anlegen. - Betreten des OP-Bereichs 1.5 Ausschleusen aus dem OP-Bereich: Beim Verlassen des OP-Bereiches ist ein komplettes Ausschleusen erforderlich. Personalschleuse Raum C: - OP-Schuhe in den bereitgestellten Korb abwerfen. - Ablegen der benutzten Bereichskleidung in den Textil-Wäscheabwurf - OP-Haube und Mund-Nasenschutz im Abfallsammler entsorgen - Hygienische Händedesinfektion Personalschleuse Raum A: - Anlegen der Dienstkleidung und Schuhe - Verlassen des Bereichs 1.6 Verhalten im OP-Bereich: Die Türen des OP-Saals sind stets geschlossen zu halten. Sprechen und Umhergehen im OP-Saal ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Zu steril gedeckten Instrumententischen, steriler Abdeckung und steril eingekleidetem Personal ist der erforderliche Abstand einzuhalten.

12 gültig ab: Version 023 Seite 12 von Umgang mit medizinisch-technischen Geräten im OP-Bereich: Medizinisch-technische Geräte werden ausschließlich mit Einmalmaterialien aufgerüstet. Das Einschleusen der Geräte in den OP-Saal hat über den Ein- und Ausleitraum zu erfolgen. Das Abrüsten der medizinisch-technischen Geräte hat unmittelbar nach jedem Einsatz zu erfolgen. Während des Abrüstens sind Einmalschürze und Einmalhandschuhe zu tragen. Jegliche Entsorgung hat ohne Zwischenlagerung zu erfolgen. Verletzungsgefährlicher Abfall muss in durchstichfeste Behälter entsorgt werden. 1.8 Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen: Desinfektionsmaßnahmen werden mit einem Produkt laut gültigem Reinigungs- und Desinfektionsplan unter Berücksichtigung des Herstellerhinweises durchgeführt. Zur Wischdesinfektion werden Einmaltücher verwendet, die nach Gebrauch umgehend entsorgt werden. Sichtbare Kontaminationen sind mit einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch sofort zu entfernen. Grobe Verunreinigungen zuerst mit einem Einmaltuch entfernen und anschließend Wischdesinfektion durchzuführen. Nach der Flächendesinfektion soll auf der Oberfläche ein Flüssigkeitsfilm verbleiben und darf nicht trockengerieben werden (Einwirkzeit des Desinfektionsmittels beachten!). 1.9 Umgang mit Sterilgut: Möglichst unmittelbar vor Gebrauch öffnen. Verpackung auf Unversehrtheit und Ablaufdatum überprüfen. Korrektes Öffnen der Sterilgüter: Peelränder vorsichtig auseinander ziehen, damit sich die Packung nur an den Schweißnähten öffnet (wenn die Packung außerhalb der Schweißnaht reißt, dann ist das Material als unsteril einzustufen) Umgang mit Infusionsflaschen/-beutel: Infusionsbeutel aus Kunststoff sind auf Undichtigkeit zu prüfen. Infusionsflaschen sind auf Haarrisse zu untersuchen. Die Infusionslösung muss auf etwaige Trübung überprüft werden. Verdächtige Lösungen sind zu verwerfen! Das Einstechen des Infusionsbesteckes soll unmittelbar vor Verwendung erfolgen. Vor dem Einstechen des Infusionsbesteckes in die Infusionsflasche bzw. Infusionsbeutel soll die Gummimembran mit einer alkoholischen Lösung desinfiziert werden.

13 gültig ab: Version 023 Seite 13 von 13 6 ÄNDERUNGEN Datum Version Änderung Ersterstellung, erste Freigabe Neues Layout; Erweiterung des Geltungsbereiches, Inhaltliche Überarbeitung des Teil Seite 1: Erweiterung des Geltungsbereiches; Überarbeitung des Teil 3: Verwendete Abkürzungen

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