Unterricht an der Gesamtschule Lohmar

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1 Unterricht an der Gesamtschule Lohmar Klasse 5: Englisch wird als erste Fremdsprache fortgeführt bis einschl. Klasse 10 Klasse 6: Gesellschaftslehre wird integriert unterrichtet: im GL-Unterricht werden die Lernbereiche Geschichte, Politik und Erdkunde gleichermaßen berücksichtigt Naturwissenschaft (NW) wird integriert unterrichtet: im NW-Unterricht werden die Lernbereiche Chemie, Biologie und Physik gleichermaßen berücksichtigt Im Rahmen des Wahlpflichtangebotes wird Französisch als zweite Fremdsprache angeboten, die bis Klasse 10 fortgeführt wird (die Voraussetzung für das Abitur ist dann erfüllt) Weitere Wahlpflichtfächer sind Arbeitslehre Technik, Arbeitslehre Hauswirtschaft, Naturwissenschaft (NW) und Darstellen und Gestalten (DG) o Hinweis: Hauptfach, in dem auch Klassenarbeiten geschrieben werden Gesellschaftslehre (GL) wird integriert unterrichtet: im GL-Unterricht werden die Lernbereiche Geschichte, Politik und Erdkunde gleichermaßen berücksichtigt Naturwissenschaft (NW) wird integriert unterrichtet: im NW-Unterricht werden die Lernbereiche Chemie, Biologie und Physik gleichermaßen berücksichtigt Klasse 7: Unterricht auf zwei Anspruchsebenen (Grundebene, Erweiterungsebene) erfolgt in Mathe und Englisch o die Fachleistungsdifferenzierung erfolgt in Form der Binnendifferenzierung in gemeinsamen Lerngruppen (Klassenverband) als neue Fächer kommen Arbeitslehre Technik und Arbeitslehre Hauswirtschaft für alle Schüler*innen verbindlich hinzu von Klasse 7 bis Klasse 10 wird Gesellschaftslehre (GL) wird differenziert unterrichtet: Die Schüler*innen erhalten Unterricht in den Fächern Geschichte, Politik und Erdkunde gemäß der Stundentafel der Gesamtschule Lohmar von Klasse 7 bis Klasse 10 wird Naturwissenschaft (NW) differenziert unterrichtet: Die Schüler*innen erhalten Unterricht in den Fächern Chemie, Biologie und Physik gemäß der Stundentafel der Gesamtschule Lohmar Klasse 8: Unterricht auf zwei Anspruchsebenen (Grundebene, Erweiterungsebene) erfolgt in Mathe, Englisch und Deutsch o in Mathe und Englisch erfolgt die Fachleistungsdifferenzierung in Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung [Einrichtung von G(rund)-Kursen und E(rweiterungs)- Kursen] o in Deutsch erfolgt die Fachleistungsdifferenzierung in Form der Binnendifferenzierung in gemeinsamen Lerngruppen (Klassenverband)

2 Mit Spanisch wird eine weitere Fremdsprache als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten, die bis einschließlich Jgst. 11 fortgeführt wird (die Voraussetzung für das Abitur ist dann erfüllt) als neues Fach kommt Arbeitslehre Wirtschaft für alle Schüler*innen verbindlich hinzu in Deutsch, Mathe und Englisch findet die Lernstandserhebung 8 statt Klasse 9: in Deutsch erfolgt die Fachleistungsdifferenzierung in Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung [Einrichtung von G(rund)-Kursen und E(rweiterungs)-Kursen] In Physik wird der Unterricht auf zwei Anspruchsebenen angeboten (Grundebene, Erweiterungsebene) o die Fachleistungsdifferenzierung erfolgt hier in Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung [Einrichtung von G(rund)-Kursen und E(rweiterungs)- Kursen] o dieses in G- und E-Kursen unterrichtete Fach (Physik) hat nicht den Status eines Hauptfaches, wird aber als E-Kurs für den angestrebten Abschluss am Ende der Klasse 10 eingebracht Klasse 10: Am Ende der Klasse 10 finden in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch Zentrale Abschlussprüfungen statt (ZAP 10) Grundlage der Prüfungen sind die fachspezifische Kompetenzen, die die Kernlehrpläne für die betroffenen Fächer vorschreiben Es gibt zwei Anforderungsniveaus in der Prüfung (G-Kurs-Arbeit und E-Kurs-Arbeit) Die Prüfungsarbeit umfasst zwei Teile: Abprüfen von Basiskompetenzen, die in den Klassen von 5 bis 10 erworben wurden (Prüfungsteil 1); Aufgaben, die sich auf Kompetenzen und Inhalte aus Klasse 9 und 10 beziehen (Prüfungsteil 2) Jgst. 11: Spanisch wird als neueinsetzende Fremdsprache angeboten Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I keinen Pflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache im Umfang von vier Jahren erhalten haben, müssen Spanisch belegen; dies wird dann vierstündig unterrichtet und muss bis zum Ende der Jgst. 13 belegt werden o Eine zweite Fremdsprache ist Voraussetzung für den Erwerb der allg. Hochschulreife (Abitur)

3 Abschlüsse an der Gesamtschule Lohmar Allgemeine Informationen Bis in die Klasse 9 gibt es keine Versetzung an der Gesamtschule. Die Schüler*innen können nicht sitzen bleiben und gehen demnach ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Die Klassenkonferenz kann jedoch den Verbleib in der bisherigen Klasse empfehlen, wenn die Schülerin oder der Schüler dort besser gefördert werden kann. Am Ende der Klasse 9 gibt es erstmalig ein förmliches Versetzungsverfahren. Mit der Versetzung in die Klasse 10 wird zugleich der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergeben. Da jedoch eine zehnjährige Schulpflicht besteht, verlassen Schüler*innen mit diesem Abschluss in der Regel noch nicht die Schule. Entscheidend für höherwertige Abschlüsse ist die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Anzahl an Fachleistungskursen (Grund- oder Erweiterungskurse). Die Zuweisung zu den Grund- und Erweiterungskursen beschließt die Zeugniskonferenz. Bei über einen längeren Zeitraum hinweg guten Leistungen in einem Grundkurs kann ein Wechsel in den Erweiterungskurs erfolgen. Ebenso kann bei schlechten Leistungen ein Wechsel in den Grundkurs beschlossen werden. Wichtig ist, das jedoch erst am Ende der Klasse 10 abgerechnet wird: Für den letztlich zu erwerbenden Abschluss zählen die Noten und Kurse, die auf dem letzten Zeugnis der Klasse 10 dokumentiert sind. Ab Klasse 9 wird zu jedem Zeugnis eine Prognose mit dem zu erwartenden Abschluss am Ende der Klasse 10 erstellt, die die Schüler*innen erhalten. In der folgenden Übersicht sind die Mindestanforderungen für die einzelnen Abschlüsse sowie Ausgleichsmöglichkeiten bei Minderleistungen ersichtlich: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 in allen Fächern ausreichende Leistungen Besuch eines E-Kurses nicht erforderlich verlassen der Schule mit diesem Abschluss nur, wenn die 10-jährige Schulpflicht erfüllt ist Mindestanforderungen Noten: oder: Deutsch, Mathe max. ein mangelhaft kein mangelhaft sonstige Fächer max. ein mangelhaft max. zwei mangelhaft Minderleistungen in der 2. Fremdsprache bleiben unberücksichtigt Rechnerische Abwertung einer 5 im E-Kurs zu einer 4 im G-Kurs mit Überweisung in den G-Kurs Versetzung in Klasse 10 nur mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Hauptschulabschluss nach Klasse 10 in allen Fächern ausreichende Leistungen Besuch eines E-Kurses nicht erforderlich Mindestanforderungen Noten: oder: Deutsch, Mathe, Lernbereich max. ein mangelhaft kein mangelhaft NW (Chemie, Physik, Biologie) und Arbeitslehre (Hauswirtschaft, Technik, Wirtschaft) sonstige Fächer max. ein mangelhaft max. zwei mangelhaft Minderleistungen in der 2. Fremdsprache bleiben unberücksichtigt Rechnerische Abwertung einer 5 im E-Kurs zu einer 4 im G-Kurs Keine Nachprüfung in den Fächern der Zentralen Abschlussprüfung (ZAP 10) (D, M, E) möglich

4 Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife) Teilnahme an 2 E-Kursen Ausreichende Leistungen in E-Kursen und WP Befriedigende Leistungen in den Grundkursen Übrige, nicht differenzierte Fächer: in 2 Fächern befriedigende Leistungen, in restlichen Fächern ausreichende Leistungen Mindestanforderungen Noten: mögliche Minderleistungen bei entsprechendem Ausgleich zwei E-Kurse und Wahlpflichtkurs (WP) G-Kurse evtl. weitere E-Kurse eine Minderleistung in D, E, M, WP oder einem anderen Fach um eine Notenstufe, bei Ausgleich durch eine bessere Note in einem Fach derselben Fächergruppe zwei andere Fächer Zusätzlich eine Minderleistung restliche Fächer in einem der übrigen Fächer um bis zu zwei Notenstufen ohne Ausgleich Fächergruppe I: D, E, M, WP Fächergruppe II: alle anderen Fächer (auch Physik) Fächergruppe I darf Fächergruppe II ausgleichen, aber nicht umgekehrt Keine Möglichkeit den Kurs zu wechseln in den Fächern der Zentralen Abschlussprüfung 10 (D, M, E) Keine Nachprüfung in den Fächern der Zentralen Abschlussprüfung 10 (D, M, E) möglich Mittlerer Abschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Fachoberschulreife mit besonderem Qualifikationsvermerk) Teilnahme an 3 E-Kursen mit mind. befriedigenden Leistungen Bewertung der G-Kurse mit gut übrige, nicht differenzierte Fächer: im Schnitt befriedigende Leistungen Mindestanforderungen Noten: mögliche Minderleistungen bei entsprechendem Ausgleich drei E-Kurse und Wahlpflichtkurs (WP) G-Kurse evtl. weiterer E-Kurs gut eine Minderleistung in D, E, M, WP oder einem anderen Fach um eine Notenstufe, bei Ausgleich durch eine bessere Note in einem Fach derselben Fächergruppe restliche Fächer zwei Fächer und ein Fach oder mangelhaft bei Ausgleich durch entsprechende Anzahl gut in restlichen Fächern Fächergruppe I: D, E, M, WP Fächergruppe II: alle anderen Fächer (auch Physik) Fächergruppe I darf Fächergruppe II ausgleichen, aber nicht umgekehrt Keine Möglichkeit den Kurs zu wechseln in den Fächern der Zentralen Abschlussprüfung 10 (D, M, E) Keine Nachprüfung in den Fächern der Zentralen Abschlussprüfung 10 (D, M, E) möglich

5 Mindestanforderungen für die Abschlüsse an der Gesamtschule gemäß Ausbildungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) Abschluss Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss) Fachoberschulreife mit Qualifikation 1 Abkürzung HA 9 HA 10 FOR FOR+Q E-Kurse (Note) Keine E-Kurse erforderlich Keine E-Kurse erforderlich G-Kurse (Note) (oder E-Kurs 3) WP übrige Fächer 4, , Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

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