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1 Anlage 3b: Zur Rückverfolgbarkeit im Etikettierungssystem DE BLES der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK RLP) (Stand: Sept. 2008) Grundsätze: Jede Vermarktungsstufe im Etikettierungssystem der LWK RLP muss die Rückverfolgbarkeit bis in den jeweiligen Wareneingang von Tier, Tiergruppe oder gleichartiger Charge nachweisen. Dazu ist von jeder Stufe (ab Erzeugung, bis letztendlich zum Verkauf an den Endkunden) ein Kennzeichnungs- und umfassendes Registriersystem zu führen. Von jeder Stufe ist zudem, unternehmensintern, ein schriftliches Eigenkontrollkonzept zu entwickeln und zu führen, in dem Abläufe und Kontrollen für die Etikettierung von Rindfleisch festgelegt sind. Über die Anwendung des Registriersystems muss gewährleistet werden, dass zwischen der Kennzeichnung des Fleisches und des betreffenden Tiers, bzw. der Gruppe, der Charge von Tieren/Fleisch, von dem es stammt, eine Verbindung besteht. Innerbetrieblich müssen die Ein- und Abgänge von Tieren, Schlachtkörpern und / oder Teilstücken von jedem Teilnehmer über das jeweils angewandte Registriersystem erfasst werden, damit ein Abgleich von Warenein- und -ausgang erfolgen kann! 1. Wareneingang: 1.1 Der Wareneingang muss vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sein! 1.2 Die Art der Wareneingangsdokumentation ist innerbetrieblich festzulegen. (Seitens der LWK RLP werden hierzu lediglich Vorschläge unterbreitet; vgl. Anlage 4: Zum Nachweis des betrieblichen Eigenkontrollsystems ; Tab. 1 bis 3.) 1.3 Beim Wareneingang (egal ob Tier oder Teilstück) muss der Verantwortliche sich davon überzeugen, dass die Kennzeichnung der Ware (Ohrmarke, Tierpass, Etikett) den rechtlichen Anforderungen entspricht und dass auch alle für die praktizierte fakultative Etikettierung erforderlichen Angaben auf den dazugehörigen Lieferpapieren /Etiketten enthalten sind. 1.4 Nicht entsprechend etikettierte Ware ist gemäß der betrieblichen Anweisungen zu lenken; - und ggf. zurückzuweisen! Rinder: Zu überprüfen ist: Zwei identische Ohrmarken; Tierpass (- oder Stammdatenblatt ; - ordnungsgemäß ausgefüllt); - Herkunft nach Programmvorgabe; - ggf. weitere Begleitpapiere (z. B.: Erzeuger- und Transporterklärung; - nach vorliegendem Muster bei Teilnahme an den Modulen: MFP Qualität- Premium ; Eifel-Rindfleisch und Eifel-Bio-Rindfleisch aus dem Etikettierungssystem der LWK RLP; - oder auch sonstige Garantie-Erklärungen des Erzeugers / des Vermarkters von Rindern bei Abgabe von Tieren mit der Erklärung von bestimmten fakultativen Angaben zum Tier (z.b. regionalere Angaben zur Geburt, zur Fütterung, zur Haltung und Aufzucht der Rinder); Lieferschein(e), Rechnungen). Dokumentation: Gefordert ist eine geordnete Ablage der Kopie der Tierpässe/ der Stammdatenblätter, der Lieferscheine/ Rechnungen und auch der ggf. ergänzend erforderlich werdenden Begleitpapiere zu allen bezogenen Rindern/ Kälbern (mit allen etikettierungsrelevanten Angaben, u. der Ident.- Nr. zum Tier) ; - oder ergänzend auch die Führung eines eigenen Dokumentationssystems (handschriftlich oder PC-gesteuert); - eines Schlachtbuches, in dem alle etikettierungsrelevanten Daten aufgeführt sind. Über die betriebliche Dokumentation muss eine eindeutige Verknüpfung zwischen Wareneingang und der im Betrieb befindlichen Ware (Tier / Teilstück) erfolgen! Die Dokumente müssen mind. 2 Jahre im Betrieb aufbewahrt werden. 1

2 Rinderhälften/-viertel, Teilstücke, abgepackte Ware: Zu überprüfen ist: Sind alle obligatorisch und fakultativ geforderten Mindestangaben auf dem Etikett / den Etiketten / den Begleitpapieren (wie Rechnungen und Lieferscheine) zur Ware enthalten: Ident.-Nummer zur Rückverfolgbarkeit (z.b. Ohrmarken-Nr.; Schlacht- Nr.; Chargen-Nr.); obligatorische Herkunftsangaben (z.b. Angabe von Geburt, Mast, Schlachtung in: Deutschland ; zerlegt in: Deutschland ); ES- Nr. und ggf. auch EZ-Nr. des jeweiligen Schlacht- bzw. Zerlegebetriebes, aus dem die Ware kommt; Kategorie bzw. Fleischart; Alter (Jungbullenfleisch/Rindfleisch), - und (alle) weiteren, fakultativ von der BLE genehmigte Herkunftsangaben, die im eigenen Betrieb ausgelobt werden (sollen) (z.b.: MF "Qualität"; MF Qualität -Premium ; Natürlich Eifelrind", Eifel- Rindfleisch (- der Marke Eifel) ; Eifel-Bio-Rindfleisch (- der Marke Eifel); - ggf. auch Angabe von Name und Adresse des Erzeugers ; der Rasse des Tieres, aus der Mutterkuhhaltung usw.)! Dokumentation: Geordnete Ablage aller Lieferscheine und Rechnungen (mit allen etikettierungsrelevanten Angaben und Ident.-Nr. zur Ware) - oder ergänzend auch durch Führung eines eigenen Dokumentations- Systems. Es muss eine eindeutige Verknüpfung zwischen der Wareneingangsdokumentation und dem in den Betrieb übernommenen Schlachtkörper / Teilstück erfolgen (z.b.: über Ident.- / Ref.- Nr.); Verwahrfrist der Dokumente: zwei Jahre! Die Zuordnung der eingehenden Ware zum jeweils im Betrieb angewandten Etikettierungssystem-Modul der LKW RLP muss sofort, während der Wareneingangskontrolle, erfolgen. Mit der Wareneingangsdokumentation ist die jeweilige Zuordnung der im Betrieb befindlichen Ware festzuhalten (- zwingend gefordert ist die Verknüpfung zwischen der Eingangsdokumentation und den im Betrieb befindlichen Schlachtkörper(n) / Teilstück(en); - vgl. Tabelle 1 (Muster) aus Anlage 4: Zum Nachweis des betriebl. Eigenkontrollsystems aus der Etikettierungs-Systembeschreibung der LWK RLP). 2. Lagerung im Betrieb: Die Schlachtkörper/ -hälften / Fleischstücke; Fleischteilstücke sind gemäß einer vom Betrieb definierten "Lagerordnung" zu lagern (meist nach dem Prinzip: FIFO: - first in, first out). Dabei ist die Ware nach Schlachtstätten-Nr. (ES.-Nr.) - und ggf. auch bei von einander abweichender "Etikettierungssystem-Modul-Programmzugehörigkeit" - sowie bei Verwendung weitere von einander abweichender fakultativer Herkunftsangaben - getrennt von einander im Betrieb zu lagern! Wird "Retoure-Rindfleisch" (vgl. 1.4) kurzfristig im Betrieb zwischengelagert, ist diese Ware deutlich zu kennzeichnen (z.b. durch rotes Schild: "RETOURE"; damit eindeutig ist, dass diese Ware tatsächlich zurückgehen soll!) 3. Zur innerbetrieblichen Kennzeichnung der Ware Grundsatz: Alle Arbeitsschritte zur Gewinnung von Rind- / Kalbfleisch, bis zum Verkauf über die Ladentheke, müssen nachvollziehbar dokumentiert sein! 3.1 Schlachtung: Bis zur Verarbeitungsstufe "Viertelung" wird die Kennzeichnung der Schlachtstätte nicht verändert; es erfolgt eine "Einzeltierkennzeichnung", entweder mit der Ohrmarkennummer, mit der Schlachtnummer, mit der Schlachthakennummer, oder auch mit einer anderen, betriebsindividuell festgelegten Kennzeichnung (z.b. durch Schlacht-Etikett, über innerbetriebliche Verfahrensanweisung usw.). Die praktizierte Kennzeichnung ist 1:1 mit der Ohrmarkennummer des Rindes verknüpft! Wie verfahren wird, ist dauerhaft (z.b. im Schlachtbuch) innerbetrieblich zu dokumentieren! 2

3 (Anmerkung: Verbleibt die Ware im eigenen FFG, ist ein "Schlacht-Etikett" nicht zwingend erforderlich. Dennoch: Die Hälften, Schlachtkörperviertel und auch Stücke / Teilstücke müssen gekennzeichnet sein (z.b. durch Stempelung der Schlachtkörper mit Schlachtnummer, Hakenkennzeichnung, oder einer anderen, betriebsindividuell festgelegten Kennzeichnung), damit die eindeutige Rückverfolgbarkeit des Schlachtkörpers zum Tier (z. B. über Eintrag im Schlachtbuch) gegeben bleibt!) 3.2 Warenausgang Rinderhälften/-viertel (Schlachtbetrieb) Beim Abgang/ Verkauf von Hälften oder Vierteln muss die Ware mit einem Etikett (Schlacht-Etikett) oder mit einer eindeutigen Stempelung versehen sein. Hilfreich ist es, wenn alle etikettierungsrelevanten Daten (obligatorisch wie fakultativ; u. a. auch Angaben zum Gewicht usw.) ergänzend auch auf den Lieferscheinen/ Rechnungen aufgelistet sind (- wichtig für die eigene Warenausgangsdokumentation; - aber auch für die Wareneingangsdokumentation des Kunden!). Die Kopien der Lieferscheine/ Rechnungen können als Warenausgangsbeleg abgeheftet werden! 3.3 Zerlegung (und Chargenbildung bei Zerlegung) Über die Zerlegung ist eine Dokumentation zu führen (z. B.: Zerlegeprotokoll; - Muster siehe Tab. 2; Anlage 4: Zur Dokumentation der Zerlegung aus der Etikettierungs-Systembeschreibung der LWK). Chargen sollten bei der Zerlegung erst gebildet werden, wenn mehr als 3 Fleischstücke pro Schlachthälfte zerlegt werden. Bei der Chargenbildung sind ggf. auch die (neuen) Vorgaben aus der VO (EG) Nr. 275/ zur Änderung der VO (EG) Nr. 1825/ zu beachten: 1. Hiernach können z.b. Rindfleisch-Abschnitte schon zu einer Charge zusammengefasst werden; auch wenn das Fleisch aus unterschiedlichen Geburts- und Mastländern stammt. Die Abschnitts-Charge braucht nicht mehr schlachthofrein zu sein; identisch sein muss nur noch das Schlachtland, wenn eine Abschnitts-Charge zusammengestellt werden soll. Für die Etikettierung einer Fleischabschnitts-Charge gilt neu: Erzeugt in: xyz (Zulassungsnummer des Zerlegebetriebes). 2. Neu ist auch, dass u.u. bei der Erzeugung von Fleischteilstücken auch eine Chargen-/ Partienbildung aus Fleisch aus bis zu drei Schlacht- und auch aus bis zu drei Zerlegebetrieben zulässig ist (- nach dem Prinzip: 3 + 3), wenn ansonsten die Homogenität der sonstigen fakultativen Angaben gewahrt bleibt. (Auf dem Etikett der Verpackungen für solche Charge aus Fleischteilstücken sind alsdann aber auch, neben der Angabe zur Geburt und Mast - sowie der Ident.-Nr. zur Rückverfolgbarkeit - alle Schlacht- und Zerlegebetriebe anzugeben, die zur Bildung der Chargen beigetragen haben (z.b.: Tiere der Gruppe; geschlachtet in Deutschland: ES 1, ES, 2 ES 3; Fleisch der Partie: zerlegt in Deutschland; EZ 1, EZ 2, EZ 3) 3. Dagegen müssen die Chargen aus Fleischstücken (das sind große noch nicht zerlegte Teile ; wie z.b.: Oberschale, Rinderbein, Keule) weiterhin schlachthofrein erzeugt werden. 4. Nicht vorverpackte (lose) angebotene (zerlegte) Fleischteilstücke können neuerdings u.u. auch zur gleitenden Tagescharge zusammengefasst werden. Ansonsten gilt für Chargenbildung (- auf Stufe der Zerlegung): - max. 1 Tagesproduktion (0:00 Uhr - 24:00 Uhr); - nur homogenes Rindfleisch; mit gleichen Attributen (z.b.: Herkunft, Schlachthof, Kategorie, freiwillige, fakultative Angaben, die im Et.-System der LWK - und auch für das jeweilige Modul im Et.-System der LWK RLP von der BLE genehmigt worden sind), dürfen zur Charge zusammengefasst werden; - die Chargenbildung muss dokumentiert sein (- in der Form: welche Chargen wurden wann aus welchen "Alt-Chargen gebildet!). Auch eine einzeltierspezifische Zerlegung ist möglich. Zur Kennzeichnung (Ident.-Nr.) des Fleisches aus Einzeltierzerlegung eignet sich die Schlacht-Nr. oder Ohrmarken-Nr. der Tiere. 3

4 Sofern die Ware im eigenen FFG/ Direktvermarktungsbetrieb verbleibt, ist ein Etikett an der Ware nicht erforderlich. Dennoch: Die (alle) Fleischstücke/ Teilstücke müssen innerbetrieblich gekennzeichnet sein (z.b.: durch Kennzeichnung der Kiste, Hakenkennzeichnung u. a.!). 3.4 Warenausgang Fleischstücke/ Fleischteilstücke (Zerlegebetrieb/ Fleischhandel) Beim Verkauf von Fleischstücken/ Fleischteilstücken muss die Ware mit einem Etikett versehen sein! Beim Verkauf in Kisten oder Satten ist ein Etikett (z. B. ein Vorstufen-Etikett) pro Kiste/Satte ausreichend. Auf vakuumierter Ware muss in/ auf jeder einzelnen Verpackung ein Etikett (ein Vorstufen-Etikett oder ggf. auch ein endgültiges Verkaufsetikett) enthalten sein! Auf dem Etikett muss neben der "Ident.-Nr.", der Angabe zur Herkunft (geboren, gemästet, geschlachtet in:.) und der ergänzend fakultativ genehmigten Angaben auch die ES.-Nr. der Schlachtstätte und insbesondere auch die Angabe zur Zerlegung, mit Zulassungsnummer der Zerlegestätte, enthalten sein! Der Abverkauf von Fleischstücken / Fleischteilstücken ist zu dokumentieren. Hierfür eignen sich Kopien der Lieferscheine; - sofern, neben dem Gewicht, auch alle anderen etikettierungsrelevanten Angaben auf den Lieferscheinen mit enthalten sind! 3.5 Lagerung Sämtliches im Kühlraum befindliche Rindfleisch muss identifizierbar sein! > Selbst geschlachtete Ware: Durch Etikett am Schlachtkörper/Kennzeichnung am Haken > Original verpackte Ware: Durch Vorstufen-Etikett (Original-Kennzeichnung des Lieferanten) > Thekenfertige Ware: Durch Vorstufen- / Original-Etikett des Teilstücks; - oder auch durch eine eigene Kennzeichnung der Ware (Etikett verbleibt immer bei der Ware!) > Rückgelagerte Ware: Durch z.b. Original-Etikett, oder auch durch eine selbst erstellte Kennzeichnung an/ zur Ware. Etikettierungspflichtiges Rind- und Kalbfleisch - mit unterschiedlichen Angaben (zur Herkunft, Kategorie, Alter usw.) - muss im Betrieb getrennt von einander (z.b. in separaten Behältnissen, Schlachtkörperbahnen usw.), gelagert werden; - gleiches gilt für Abschnitte verschiedener Fleischherkünfte! Rindfleisch aus unterschiedlichen Herkunftslinien (-Programmen) darf nicht miteinander vermischt werden! - es sei denn; a) dass Rind-, Kalb- / Jungrindfleisch stammt aus einer der spezielleren Vermarktungslinien/ Modulen aus dem Et.-System der LWK RLP (z.b.: MFP "Qualität - Premium - und soll abschließend nur unter einer allgemeiner gehaltenen, aber dennoch zutreffenden Angabe ( z.b.: unter dem Namen: MF Qualität ; - oder aber nur unter der Angabe: Herkunft Deutschland, für sechs Monate aufgezogen/gemästet in der Region Rheinland-Pfalz* / oder ggf. auch Saarland*" (d.h. in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und /oder dem Saarland für mind. sechs Monate aufgezogen), b) oder, ohne Verwendung von weiteren genehmigten fakultativen Angaben zur Aufzucht, dem Kunden am POS zum Verkauf angeboten werden! Eine innerbetriebliche "Deklassierung" von speziellerer Programmware in weiter gefasste, ebenfalls noch fakultativ etikettierbare Herkunfts-/Aufzucht-/ Programmlinien, ist im Etikettierungssystem der LWK aber nur dann möglich, wenn das speziellere Programm die Vorgaben aus dem allgemeiner gehaltenen Programm auch lückenlos erfüllt; - die Programme hinsichtlich ihres Anforderungsprofils also deckungsgleich sind, mit Ausnahme desjenigen Kriteriums, das die Deklassierung begründet, weil es nicht gewährleistet werden kann oder soll! 4

5 Eine Deklassierung von etikettierter Ware aus spezielleren Vermarktungs-/ Zeichennutzungsprogrammen aus den Et.-System der LWK kann daher ggf. nur dann erfolgen, wenn die Programme modulartig aufeinander abgestimmt sind, und der (neue) Vermarkter selbst auch in das von ihm gewünschte Vermarktungsprogramm vertraglich eingebunden ist, in welches er die von ihm bezogene (höherrangige) Ware nachfolgend deklassieren möchte. Der (neue) Vermarkter muss damit auch immer autorisierter Zeichennutzer im abschließend zu etikettierten Vermarktungs- / Zeichennutzungsprogramm aus dem Etikettierungssystem der LWK RLP sein (- vgl ; - mit konkreten Anweisungen, welche Programmware unter welchen Voraussetzungen in bestimmte weitergefasste Programmherkünfte deklassiert werden kann; - zurzeit wird aber eine Deklassierung von Programmware von der BLE noch kategorisch abgelehnt!). Die Rückverfolgbarkeit des betroffenen (des deklassierten) Fleisches - sowie die Verbindung von Warenein- und -ausgang - muss jederzeit sichergestellt sein! Die Ware ist so zu lagern, dass "ältere Ware stets vor der "frischen Ware gelagert wird (Prinzip: first in - first out!). Zudem ist zu dokumentieren, was mit der Ware passiert, bei der die Kennzeichnung nicht mehr zugeordnet werden kann (z.b. bei abgefallenen Etiketten; > verarbeitet zur Wurstherstellung, oder: > verarbeitet zu nicht etikettierungspflichtigen Rindfleischprodukten). Eine innerbetriebliche Dokumentation darüber ist erforderlich! 3.6 Feinzerlegung (in Verkaufsstellen; bei Fleischerfachgeschäft / Direktvermarktern) Vor dem Abverkauf über die Bedienungstheke wird die Ware weiter zerlegt. Auch hier sind Chargenbildungen (- ggf. auch Tageschargenbildungen ) unter Beachtung der Bestimmungen aus der VO (EG) 275/2007 (vgl. 3.3) - zulässig, sofern die Grundregeln zur Chargenbildung (- gleiche Herkunft ; Homogenität ; - bzw. identische, fakultativ ergänzend genehmigte und auch gewollte Angaben zur: Aufzucht, Kategorie, Alter, Rasse, Geschlecht usw.); der ggf. max. möglichen Anzahl der zusammenfassbaren Schlacht- und Zerlegestätten (nach dem Prinzip: 3 + 3) sowie zur Tagesproduktion (- ggf. zur gleitenden Tagescharge ) eingehalten werden! Eine innerbetriebliche Dokumentation der Feinzerlegung ist Pflicht! Durch den überwiegenden Verkauf der Ware über die Bedienungstheke bietet sich hierfür die Kombination mit der Warenausgangsdokumentation an (- vgl. Muster; Tab. 3; aus Anlage 4 Zum Nachweis des betr. Eigenkontrollsystems aus der Systembeschreibung für das Et.-Systems der LWK). Zur Hackfleischherstellung (- fein zerkleinert oder durch einen Fleischwolf gedreht) ist eine Chargenbildung, mit Angabe einer Id.-Nr., ohne Rücksicht auf die Anzahl der Schlacht- / Zerlegestätten, möglich. (Anmerkung: Hackfleisch muss aber nur noch dann zwingend etikettiert werden, wenn es einen Rindfleischanteil von 50 % und mehr enthält - und/ oder dem Hackfleisch kein Salz zugefügt worden ist (ab 1% Salzanteil zählt Hackfleisch als küchenfertig und fällt damit aus den gesetzlichen Vorgaben zur Etikettierung von Rindfleisch heraus!). Falls Hackfleisch im Sinne der Vorgaben zur Etikettierung von Rindfleisch etikettiert wird/ werden muss, ist zu etikettieren: Angabe (Name / Nr.) des Et.- Systemgebers und auch des Etikettierungssystemteilnehmers, der Hackfleisch zum Verkauf anbietet; innerbetrieblich vergebene Id.-Nr. für das Hackfleischs (zur Rückverfolgbarkeit der Ware) - die Angabe: Herkunft... (- bzw. geboren in:..., Schlachtung in:... ), - und auch die Angabe: hergestellt in: Deutschland ; - mit der Angabe zur Zusammensetzung des angebotenen Hackfleisches (z.b.: Gemischtes Hackfleisch ; mit 50 % Rindfleisch, 50% Schweinefleisch; - oder: Rinderhackfleisch, 100 % Rindfleisch). 3.7 Warenausgang: Wurstproduktion/ Bedienungstheke (z.b. FFG; Direktvermarkter) 5

6 Grundsatz: Nach den gesetzlichen Forderungen muss auch der Abgang / der Abverkauf" von Rind- und Kalbfleisch dokumentiert werden! (Die Daten müssen im Unternehmen zwei Jahre lang verwahrt werden) a) Rindfleisch für die eigene Wurstproduktion, für die heiße Theke - oder für den Gastro-Service ist nicht etikettierungspflichtig. Damit bei Kontrollen keine Fehlmengen auftreten, muss auch der Abgang von Rindfleisch in diese Produktionsrichtungen innerbetrieblich dokumentiert werden (- um die gesetzlich geforderte Gegenüberstellung von Warenein- und -ausgängen zu ermöglichen). Es empfiehlt sich, einen entsprechenden Vermerk/ Hinweis auf den betreffenden Lieferscheinen, oder aber auch im innerbetrieblich zur Anwendung kommenden Zerlegeprotokoll anzufügen; in Form von: (ca. kg zur Verarbeitung ). (Muster für ein Zerlegeprotokoll ; - siehe: Tab. 2 - aus der Anlage 4 ( Zum Nachweis des betrieblichen Eigenkontrollsystems ) aus der Systembeschreibung für das Et.-System der LWK RLP). b) Auch der Abgang über die Bedienungstheke ist zu dokumentieren. Für die Warenabgangsdokumentation empfehlen sich: 1. Auf den Lieferscheinen, hinter den jeweiligen Artikeln, die Auslagedaten des Fleisches in der Fleischtheke notieren 2. Auspacklisten verwenden 3. Thekenlisten oder Thekenbeschickungslisten verwenden 4. Kombinierte Wareneingang- und Warenausgangsdokumentation (Beispiel bei Wareneingang) 5. Ablage der ergänzenden Auslobungen (vgl. Muster zur erweiterten, obligatorischen Auslobung der Herkunft des jeweils im Geschäft angebotenen Rindfleisches für unsere Systemteilnehmer auf Stufe der FFG und der landwirtschaftlichen Direktvermarkter) der jeweils allgemein im Geschäft (in der Theke) angelobten Ware 6. Ablage der Original-Etiketten (z.b. bei vakuumverpackter Ware) nach Verkauf Werden Rindfleischreste nach Ladenschluss aus der Theke zurück ins Kühlhaus verbracht, so müssen auch diese Reste im Kühlhaus mit einem jeweiligen Etikett (Original- Etikett; oder auch mit dem betriebsindividuell erstellten Etikett (zur erweiterten obligatorischen Herkunftsangabe im FFG)) gekennzeichnet sein, um am nächsten Tag wieder wie gewohnt verkauft werden zu können (Lagerung von Rind-/ Kalbfleisch im Kühlhaus nur mit Etikett; > nicht gekennzeichnetes bzw. nicht identifizierbares Rind-/ u. Kalbfleisch wird bei Kontrollen immer beanstandet!) 3.8 Etikettierung an der Bedienungstheke (im FFG / im Laden des Direktvermarkters) Es gelten die Vorgaben der VO (EG) 1760/2000 in Verbindung mit den Bestimmungen der VO (EG) Nr. 275/2007 zur Änderung der VO (EG) 1825/2000 (- und ggf. nachfolgender gesetzlicher Änderungen). Die VO (EG) 1760/2000 bestimmt in Artikel 12: Etikettierung ist die Anbringung eines Etiketts an ein Stück Fleisch, oder an mehrere Stücke Fleisch, oder an die Verpackung, oder im Falle von nicht vor verpackten Erzeugnissen die deutlich sichtbare Anbringung von Angaben für Verbraucher am Ort der Verkaufs (am point of sale; - am POS ). Anzugeben sind alle (obligatorischen) Pflichtangaben; aber auch alle gewünschten (durch die Teilnahme am Etikettierungssystem der Landwirtschaftskammer auch jeweils von der LWK gestatteten) fakultativen Angaben, die im Übrigen von der BLE zur Verwendung im jeweils verwendeten Etikettierungs-System-Modul der LWK RLP genehmigt worden sind. Ggf. müssen die etikettierten fakultativen Angaben artikelbezogen erkennbar sein, ohne dass Nachfragen durch die Verbraucher - oder auch durch Mitarbeiter und Prüfer des 6

7 Unternehmens - erforderlich sind. Entsprechend der im Unternehmen angewandten Methode sind daher die Mitarbeiter der Verkaufsgeschäfte durch den Verantwortlichen zur Qualitätssicherung im FFG / im Direktvermarktungsbetrieb zu schulen! Entspricht die gesamte Ware am POS homogenen, obligatorisch und auch fakultativ entsprechend gewollten Angaben (wie: Herkunft, Charge, Modul- oder auch Programmzugehörigkeit; sonstige fakultativ genehmigte Angaben wie: Rasse, Kategorie, Transportdauer, Dauer der Fleischreife usw.), kann mit einer zentralen Etikettierungsinformation (- mit einer zentralen Thekeninfo am POS ) gearbeitet werden (z.b. über: Theken-/ Verkaufsraum-Informationsblatt, Thekenaufsteller, Aufkleber, oder aber auch mit einem allgemeinen Dauerplakat; - ggf. in Ergänzung mit einer zusätzlichen Thekeninformation, mit der einzelne etikettierungspflichtige, obligatorisch zu machende Angaben, täglich aktualisiert werden). Die aktuelle Ident.-Nr. der in der Theke befindlichen homogenen Ware (z.b. in Form der Nummer der gleitenden Tageschargen ) und auch die Zulassungs-Nummern der jeweiligen Schlacht- und Zerlegebetriebe brauchen dabei nicht mehr für den Verbraucher sichtbar - und dem ausliegendem Fleisch direkt zuordenbar - angegeben zu sein. Die Nummern/ Angaben müssen aber im rückwärtigen Bereich täglich für die Rückverfolgbarkeit dokumentiert und auch archiviert werden, um darüber die Rückverfolgbarkeit sicherstellen zu können. Zur Rückverfolgbarkeit kann z.b. das Etikett (das Vorstufen- oder auch Original-Etikett) herangezogen werden, welche(s) im rückwärtigen Raum aufbewahrt, oder dessen Inhalt abgeschrieben ist (bei Verwendung einer Auspackliste ). Vorteile: Die Bildung von gleitenden Tageschargen wird dabei erleichtert; - das System ist durch das Personal des FFG rel. einfach zu handhaben! Rind-/ Kalb- Jungrindfleisch mit von einander abweichenden Angaben, das am POS auch dem entsprechend differenziert etikettiert werden soll (- z.b. unterschieden durch: Herkunft ; Modul- / bzw. Programmzugehörigkeit (- wie: Qualität ; Qualität-Premium, Eifel- Rindfleisch, Eifel-Bio-Rindfleisch Natürlich Eifelrind, Charoluxe ); durch Kategorie; Rasse; Transportdauer; Dauer der Fleischreife; aus Mutterkuhhaltung; aufgezogen vom Landwirt xy etc.) muss: a) in der Bedientheke stets getrennt von einander ausgelegt werden; zudem b) sind alle obligatorisch geforderten und auch alle fakultativ gewollten (und dem entsprechend von der BLE auch genehmigten) fakultativen Angaben zu dem in der Theke ausgelegten Rindfleisch stets artikel-, - ggf. aber auch chargenbezogen, zu machen! (Anmerkung: In den Bedienungstheken der FFG / der Fleischvermarkter können ggf. zeitgleich auch mehrere gleitende Tageschargen (zu den LWK-RLP Qualitäts-Programmen wie: MFP Qualität ; MFP Qualität -Premium ; Herkunft Deutschland, oder auch: Charoluxe usw.) geführt werden. Die am POS gewählte Art der Etikettierung muss für den Kunden aber immer eindeutig nachvollziehbar bleiben (vgl. 3.4). Für den Verbraucher muss die jeweils erforderliche obligatorische und auch fakultative Etikettierung für das in der Auslage befindliche Rindfleisch immer leicht und unmissverständlich zuordnen sein!) Ggf. sollte daher die Ware auch individuell gekennzeichnet werden; - in dem z.b.: a) das Vorstufen-, oder auch Original-Etikett zur Ware der Ware in der Theke gefügt ist; b) Magnettafeln oder Klemmbretter im Thekenbereich verwendet werden, an welche die Original- Etiketten unter die entsprechend gegliedert portionierten Artikel (Roulade, Braten, Steak, Gulasch, Hackfleisch, hergestellt in Deutschland) geheftet werden; oder c) beschriftete Schildchen etc. den jeweiligen Teilstücken in der Theke zugeordnet sind; oder aber d) täglich, zur Verbraucherinformation, eine aktuelle Übersicht in Tabellenform erstellt wird, mittels der im Detail ausgegeben wird, mit welchen obligatorischen - und ggf. auch fakultativen Angaben - die jeweils in der Theke befindlichen Artikel versehen sind (dieses Informationsblatt könnte abends auch als Dokumentation für den Warenabgang aus dem Laden abgeheftet werden). 7

8 (Anmerkung: Um Ware mit den von der BLE entsprechend genehmigten fakultativen Angaben aus den unterschiedlichen Marken-/ Zeichennutzungsmodulen aus dem Et.-System der LWK RLP auch einzelbetrieblich etikettieren zu können, ist die Teilnahme, bzw. die vertragliche Einbindung in das jeweilige Marken- / Zeichennutzungs-Programm ; - bzw. die Einbindung in das jeweilige Modul aus den Etikettierungssystem der LWK RLP - und die dazugehörige Genehmigung der LWK RLP zur ergänzenden fakultativen Auslobung der für das jeweilige Modul zusätzlich genehmigten fakultativen Angaben immer Voraussetzung!). An der Bedienungstheke, oder ansonsten deutlich sichtbar "am POS", ist zudem auf die Teilnahme am Etikettierungssystem der LWK RLP hinzuweisen! Die LWK RLP gibt entsprechende Teilnahmebestätigungen / Urkunden heraus! Zur später ggf. einmal möglich werdenden Deklassierung von nachvollziehbaren (belegten) individuelleren Fleischherkünften zu weiter gefassten Herkunftslinien innerhalb des Etikettierungssystem der LWK RLP Aufbauend auf die Systematik des Et.-System der LWK-RLP kann von den Schlachtstätten etikettiertes Rind-, Kalb-, Jungrindfleisch aus den spezielleren Vermarktungsprogrammen: a) Markenfleisch Programm Qualität - Premium zu der dann noch immer zutreffenden allgemeineren "Programmlinie: b) MF Qualität bzw. von den nachfolgend vermarktenden Fleischanbietern herabgestuft (deklassiert) werden, sofern: 1. der jeweilige Fleischanbieter/ Vermarkter auch vertraglich in das entsprechende Vermarktungs-/ Zeichennutzungsprogramm für Rindfleisch im Etikettierungssystem der LWK RLP eingebunden ist und: 2. auf Stufe der Zerlegung, mit nachfolgendem Verkauf an weiter zerlegende Fleischvermarkter, eine schlachthofreine Chargenbildung, und 3. auf Stufe der FFG (am POS) noch eine Chargenbildung nach dem Prinzip 3+3 erhalten bleibt! Zusätzlich kann Rind-, Kalb-, Jungrindfleisch aus den zuvor, unter a) bis d) benannten Modulen, auch von Teilnehmern aus dem allgemeinen Teil des Et.-System der LWK (aus dem Basismodul) unter Rindfleisch: Herkunft Deutschland ; für mind. sechs Monate aufgezogen/gemästet in der Region Rheinland-Pfalz* / Saarland* ; oder auch unter: Herkunft Deutschland; geboren in.., für mindestens sechs Monate gemästet in., geschlachtet in:.. ; zerlegt in. /Deutschland; - ggf. auch ergänzt um weitere, dem Et.-Systemteilnehmer vom Vorlieferanten (Schlacht-/ Zerlegebetrieb) ergänzend garantierten, und auch für das Basis- Modul ergänzend von der BLE genehmigten fakultativen Angaben zum Rind-/ Kalbfleisch etikettiert (und damit auch deklassiert ) werden! Desweiteren kann (soll): e) Eifel-Bio-Rindfleisch (- der Marke Eifel) f) zu: Eifel-Rindfleisch (- ohne Hinweis auf Bio ; - der Marke Eifel) deklassiert werden. Außerdem kann (soll): g) Rindfleisch aus dem Programm: Natürlich Eifelrind und aus den Programmen: Eifel-Rindfleisch und Eifel-Bio-Rindfleisch von den System-Teilnehmern aus dem Basis-Modul des Et.-System der LWK RLP auch deklassiert werden und als Rindfleisch: Herkunft: Eifel/Deutschland ; - oder auch unter: Herkunft Deutschland; 8

9 geboren in: Eifel (- oder auch in einer noch regionaleren Angabe, sofern Nachweis vorliegt), gemästet in: s.o... ; geschlachtet in: s.o... ; zerlegt in: Eifel (s.o.)/ Deutschland ; - ggf. ergänzt um weitere, dem Et.-Systemteilnehmer von den Vorlieferanten (Schlacht-/ Zerlegebetrieben) zusätzlich garantierten, und auch für das Basismodul ergänzend von der BLE genehmigten fakultativen Angaben zum Rind-/Kalbfleisch etikettiert werden. h) Sonstiges Rind-, Kalb-, Jungrindfleisch, das von den Schlacht-/ Zerlegebetrieben eindeutig als entsprechend differenzierte Programmware aus dem Etikettierungssystem der LWK etikettiert worden ist (z.b. auch Charoluxe ), darf grundsätzlich nur innerhalb dieses Programms, - oder aber innerhalb der o.a. abgestuften Module; - oder alternativ nur noch als konventionelle, obligatorisch zu etikettierende Ware (z.b.: Herkunft Deutschland ; Herkunft Frankreich); - unter Umständen aber auch mit den vom Schlachtbetrieb ergänzend garantierten fakultativen Angaben (z.b.: auch Herkunft Taunus/Deutschland, Herkunft Westerwald/Deutschland ; geboren in: Deutschland; aufgezogen in: Eifel/Deutschland ; geschlachtet in: Eifel/Deutschland ; zerlegt in: Eifel/Deutschland, aus der Mutterkuhhaltung usw.) etikettiert werden. Alle weiter gehenden fakultativen Angaben (z.b.: zur: Kategorie, Qualität, Haltung, Aufzucht usw. der Tiere) sind von den Et.-Systemteilnehmern (am POS) jedoch nur noch dann etikettierbar, wenn für diese fakultativen Angaben ein lückenloser Nachweis geführt ist und die ergänzenden Angaben auch von der BLE für das jeweilige Modul aus dem Et.-System der LWK RLP genehmigt worden sind (z. B. die Angaben: zum Alter ; zur Kategorie ; zur Handelsklasse, aus der Mutterkuhhaltung ; Fleisch von Rindern der Rasse... ; Angaben zur Fleischreife, zum Transport (hinsichtlich Entfernung / oder Dauer (in Std.) usw.). Wichtig: Die innerbetrieblich erfolgte "Deklassierung" von spezielleren Fleischherkünften auf "etikettierungspflichtige Angaben" aus allgemeiner gehaltene Qualitäts- und Vermarktungsprogramme aus dem Etikettierungssystem der LWK RLP ist innerbetrieblich immer eindeutig und nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B.: mittels der Warenein-/ Ausgangsdokumentation; Zerlegeprotokoll; Protokollierung der Chargenbildung u. a.)! - Aber: Noch hat die BLE die oben beschriebene Deklassierung bestimmter "höherrangiger" Fleischherkünfte in eher allgemein gehaltene Qualitäts- und Vermarktungsprogramme aus dem Etikettierungssystem der LWK RLP nicht genehmigt! Daher gilt bis auf Weiteres: Wenn Ware aus den spezielleren Programmen (Modulen) aus dem Etikettierungssystem der LWK RLP bezogen worden ist, darf dieses Fleisch nur: unter den von der BLE bisher genehmigten Modul-Angaben ; oder aber nur unter den grundsätzlich allgemein geltenden Angaben zur obligatorischen Etikettierung von Rindfleisch zum Verkauf angeboten/ etikettiert werden! 9

(DE BLES0021-0);

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