So finanzieren Sie Ihr Unternehmen richtig

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1 So finanzieren Sie Ihr Unternehmen richtig Eine Existenzgründung steht und fällt mit einer soliden Finanzierung. Steht die Geschäftsidee, stellt sich die Frage: Wie lässt sich das junge Unternehmen bezahlen? Eine Grundausstattung an Betriebsmitteln und Einrichtungen ist anzuschaffen und die Durststrecke zu überbrücken, bis die ersten Kunden bezahlen. Folgende Maßnahmen sind durchzuführen: Feststellung des Gesamtkapitalbedarfs Entscheidung über die Finanzierung und die Kreditgeber Regeln für die Gründungsfinanzierung: In zahlreichen Untersuchungen wird immer wieder festgestellt, dass viele Vorhaben scheitern, weil schwerwiegende Fehler bei der Gründungsfinanzierung gemacht worden sind, wie zum Beispiel: zu wenig Eigenkapital (in 50% aller Fälle) keine rechtzeitigen Verhandlungen mit der Hausbank zu hohe Inanspruchnahme eines Kontokorrent-Kredites zur Finanzierung von Investitionen zu hohe Lieferantenverbindlichkeiten kein Einsatz von öffentlichen Finanzierungshilfen unzureichende Planung des Kapitalbedarfs die unkritische Aufnahme von so genannten "problemlosen" und "billigen" Krediten. Kein Geld ohne Businessplan Wer von seiner Bank einen Kredit oder öffentliche Fördermittel haben will, muss zunächst eine überzeugende Geschäftsidee und ein ausgereiftes Konzept vorlegen. Denn nur ein schlüssiges Konzept überzeugt potenzielle Geldgeber wie Kreditinstitute, Privatleute, Geschäftspartner oder die Vergabeinstitute von öffentlichen Fördermitteln. Dieses Gründungskonzept muss schriftlich niedergelegt werden. Exakte Gründungsplanung hilft beim Start Zu einer Gründungsplanung gehört aber auch die exakte Ermittlung des kurz- und langfristigen Kapitalbedarfs. Dieser wird durch Eigen- und Fremdkapital gedeckt. Bevor Gründerinnen und Gründer daher mit der Gründungsfinanzierung beginnen, müssen sie sich ihre derzeitige finanzielle Situation vor Augen führen. Grundlage einer jeden Gründungsfinanzierung muss zunächst einmal das vorhandene Eigenkapital sein. Nur wer über ausreichendes Eigenkapital verfügt, kann schnell und flexibel auf erneuten Finanzierungsbedarf (z. B. Investitionen bei Marktänderungen) reagieren. Es hat sich in der Vergangenheit oftmals gezeigt, dass viele Gründer aufgrund einer zu geringen Eigenkapitalbasis wieder aufgeben mussten. Obwohl viele Gründungen auf einer guten Idee und einem soliden Geschäftsmodell basierten, war das Finanzgerüst einfach zu schwach und nicht auf eventuelle Schieflagen eingestellt.

2 Bund hilft mit Förderprogrammen Die Bundesregierung unterstützt die Eigenkapitalbildung durch spezielle Programme. Damit Gründerinnen und Gründer ihren Kreditwunsch leichter erfüllt bekommen, bietet sie ihnen bei tragfähigem Konzept die Möglichkeit, mit dem ERP-Eigenkapitalhilfe- Programm (EKH) "haftende Eigenmittel" zu bilden. Darüber hinaus unterstützen Bund und Länder Gründerinnen und Gründer mit weiteren Förderprogrammen, die Sie bei Ihrer Landesbank erfragen können. Dabei handelt es sich vor allem um Kredite mit langen Laufzeiten, niedrigen Zinssätzen und mehreren tilgungsfreien Jahren. Ansprechpartner sind auch die jeweiligen Hausbanken. Beteiligungen erwägen Eigenkapital kann auch durch Geschäftspartner oder so genannte Kapitalbeteiligungs- Gesellschaften ins Unternehmen fließen. Solche öffentlich geförderten Kapitalbeteiligungsgesellschaften investieren in der Regel in Form einer stillen Beteiligung Beteiligungssummen ab Euro mit günstigen Konditionen. Inzwischen gibt es auch so genannte Beteiligungsbörsen. Auch einige Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland haben Beteiligungsbörsen, mit deren Hilfe private Kapitalgeber und Kapitalnehmer zusammengebracht werden. Bank nach öffentlichen Bürgschaften fragen Neben Eigenkapital verlangen Kreditinstitute für die Gewährung eines Kredites bankübliche Sicherheiten (Grundschulden, Hypotheken, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Sicherungsübereignung von Maschinen etc.). Wer keine oder nicht ausreichende Werte zur Absicherung von Krediten hat, kann sich über seine Bank oder Sparkasse an die Bürgschaftsinstitute in den einzelnen Bundesländern wenden. Sie bieten mit Rückgarantie des Bundes und des Landes so genannte Ausfallbürgschaften an. Öffentlich geförderte Bürgschaftsbanken in allen Bundesländern sichern Kredite von maximal Euro mit einer Bürgschaft ab. Risikokapital hilft beim Start Die innovativste Idee kann nicht verwirklicht werden, wenn die dazu nötigen Geldmittel oder banküblichen Sicherheiten fehlen. Dies bedeutet aber, dass viele Gründerinnen und Gründer aus dem Bereich Informationstechnologie und Dienstleistungen mangels dinglicher Sicherheiten oft gar kein Geld erhalten würden. Abhilfe kann so genanntes Risikokapital, auch Venture-Capital (VC) genannt, schaffen. Dabei stellt ein Unternehmen, eine Bank, ein Versicherer oder eine so genannte Venture Capital-Gesellschaft Gründerinnen und Gründern Kapital zur Verfügung, obwohl sie keine ausreichenden Kreditsicherheiten vorweisen können. Mit diesem Venture-Capital können beispielsweise junge Unternehmen aus dem Software- und Dienstleistungsbereich oder neue Medien Entwicklungsaufwendungen und Vermarktungskosten finanzieren, die nach Bankgepflogenheiten mit Fremdmitteln nicht oder nur schwer finanzierbar wären.

3 Leasing als Alternative Eine echte Alternative zur Finanzierung ist das Leasing. Unter Leasing versteht man eine Mischform zwischen Kauf und Miete von Investitionsgütern. Vorteil des Leasing: Gründerinnen und Gründer brauchen weniger Eigenkapital, wenn sie z. B. ihre Firmenfahrzeuge, den Computer oder die Büroausstattung leasen. Dadurch bleiben sie liquide. Der Nachteil von Leasing: Gründerinnen und Gründer haben in der Regel höhere Kosten als bei einem Sofort-Kauf. Generell gilt: Jede Gründerin und jeder Gründer sollte zusammen mit einem guten Steuerberater und seiner Bank oder Sparkasse entscheiden, ob Leasing für sie oder ihn geeignet ist. Ein gut vorbereitetes Bankgespräch ist die halbe Miete Das A und O einer jeden Gründungsfinanzierung ist ein gut vorbereitetes und richtig geführtes Gespräch mit der Hausbank. In diesem Bankgespräch müssen Gründerinnen und Gründer ihren "Bankier" oder Investor von ihrer Idee überzeugen. Dies sollten sie am besten in einem schriftlichen Unternehmenskonzept mit einer genauen Erfolgs- und Kostenplanung machen. So bereiten sich Gründer auf das Kreditgespräch vor Jeder Existenzgründer benötigt Geld: Sei es für Maschinen, den Fuhrpark, das Warenlager oder die Büroausstattung. Auch die erste Zeit ohne geregelte Einkünfte muss überbrückt werden. In der Regel wird der Existenzgründer also ein Gespräch mit einer Bank führen müssen, denn dort bekommt er nicht nur Bankkredite, sondern auch die von der Bundes- bzw. Landesregierung zur Verfügung gestellten Existenzgründungsdarlehen werden nur über eine Bank abgewickelt. Doch was sollte der Jungunternehmer beachten, damit das wohl unumgängliche Bankgespräch erfolgreich sein wird? Zunächst sollte sich der Existenzgründer Gedanken darüber machen, bei welcher Bank er vorsprechen möchte. Da es sich einerseits bei solchen Kreditgesprächen um höhere Summen handelt und andererseits die Vergaberichtlinien für Förderprogramme doch eine etwas komplizierte Materie darstellt, ist meist der Gang zu einer x-beliebigen Bankfiliale nicht ratsam. Vielmehr sollte man unbedingt eine größere Filiale oder sogar die Kreditabteilung aufsuchen, um dort mit dem zuständigen Firmenbetreuer oder aber einem Kreditsachbearbeiter zu sprechen. Gut beraten ist, wer sich für ein solches Gespräch vorab einen Termin geben lässt. Selbstverständlich können in unserer freien Marktwirtschaft solche Gespräche mit mehreren Banken geführt werden, um so besser die Konditionen vergleichen zu können. Das Gespräch mit der eigenen Hausbank sollte zum Schluss geführt werden. Dadurch kann man das eigene Konzept zunächst neuen Gesprächspartnern präsentieren und dabei Erfahrungen sammeln. Prüfen Sie auch, ob das Kreditinstitut eine positive Grundeinstellung zu kleinen und mittleren Unternehmen hat und für die Zielgruppe eine entsprechende Kompetenz mitbringt. Nach der Faustregel "je kleiner die Kreditsumme, desto geringer das Interesse der Bank" hat sich dabei herauskristallisiert, dass zunächst oftmals die mittelständisch ausgerichteten Institute, wie zum Beispiel Sparkassen und Volksbanken in Frage kommen. Da außerdem auch die persönliche Beziehung des Unternehmers zu den

4 Entscheidungsträgern der Bank stimmen sollte, muss sich hier ein Vertrauensverhältnis bilden, wozu Offenheit des Unternehmers einerseits und Gefühl für die Kompetenz des Bankers andererseits vorhanden sein müssen. Die Partnerschaft zwischen beiden ist erstrebenswert, denn jeder der beiden weiß, was er will, keiner tritt als Bittsteller auf. Ausschlaggebend für den Erfolg eines Kreditgespräches sind in erster Linie die Unterlagen, welche der Firmengründer dem Banker für seine Kreditentscheidung vorlegt. Dazu gehört auf jeden Fall ein ausführlicher Lebenslauf mit Ausbildungs- und Berufszeugnissen sowie ein informativer Unternehmensplan. Dieser beschreibt so ausführlich wie möglich das zu finanzierende Konzept, weshalb er auf folgende Fragen Antworten beinhalten sollte: Was ist Gegenstand meines Unternehmens? Möchte ich damit eine Marktlücke besetzen oder habe ich Konkurrenten? Wie hebe ich mich gegebenenfalls von diesen Konkurrenten ab? Wie sieht der Markt insgesamt aus? Wie gestalten sich die Zukunftstrends? Warum habe ich mich für diesen Standort entschieden? In welcher Höhe muss ich investieren? Wie hoch sind die Anlageinvestitionen? Wie hoch sind die benötigten Betriebsmittel? Wie hoch werden die laufenden Kosten sein? Wie finanziere ich diese Investitionen? Welche Eigenmittel stehen mir dazu zur Verfügung? An welche öffentlichen Kredite und an welche Bankkredite habe ich gedacht? Welche Sicherheiten stehen zur Verfügung? Mit welchen Umsätzen und Erträgen rechne ich? Kann ich aus den Erträgen Zins und Tilgung leisten? Wieviel Personal brauche ich? Wieviel Personalkosten kommen auf mich zu? Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen muss ich beachten? Wenn ich einen Betrieb übernehmen oder mich beteiligen möchte: liegen die Jahresabschlüsse mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahr vor? Gibt es aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen mit einer Übersicht über Forderungen und Verbindlichkeiten? Planen Sie eine staatliche Finanzspritze mit ein Zur Finanzierung ihrer Existenzgründung können Gründerinnen und Gründer unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Finanzhilfen einplanen. Die Finanzierungskonditionen sind dabei so günstig gestaltet, dass Gründerinnen und Gründer über die gesamte Laufzeit gesehen, erheblich sparen können. Damit Gründerinnen und Gründer ihren Kreditwunsch leichter erfüllt bekommen, bietet die Bundesregierung ihnen bei einem tragfähigem Konzept die Möglichkeit, mit dem ERP- Eigenkapitalhilfe-Programm (EKH) "haftende Eigenmittel" zu bilden. Darüber hinaus unterstützen der Bund, die Länder und die EU Gründerinnen und Gründer mit weiteren Förderprogrammen. Dabei handelt es sich vor allem um Kredite mit langen Laufzeiten, niedrigen Zinssätzen und tilgungsfreien Jahren. Außerdem gibt es das Startgeld und das Mikro-Darlehen der KfW-Mittelstandsbank sowie die Beratungsförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

5 Investitionszulage in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß 7 g EStG Investitionszuschuss (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur") weitere ERP-Programme: FUTOUR 2000 in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost BTU-Programm die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. Kfw-Mittelstandsbank die spezielle Förderung bei Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit (Existenzgründungszuschuss (ICH-AG) und Überbrückungsgeld). Alle Programme haben dabei die gleiche Voraussetzung. Die Anträge auf öffentliche Finanzhilfen müssen Gründerinnen und Gründer grundsätzlich vor Investitionsbeginn bzw. Durchführung des Vorhabens bei ihrer Hausbank stellen. Grundsätzlich müssen Gründerinnen und Gründer die erforderliche fachliche Qualifikation nachweisen. Außerdem werden nur Vorhaben gefördert, die eine nachhaltige, tragfähige Existenz erwarten lassen. Nebenberufliche Existenzgründungen werden nicht gefördert. Eigenmittel sollten im angemessenen Umfang eingesetzt werden. Auf die Finanzhilfen besteht kein Rechtsanspruch. Die öffentlichen Finanzhilfen können Gründerinnen und Gründer zur Gründung oder Festigung einer selbständigen Existenz, zur Übernahme eines bestehenden Betriebs, für die Übernahme einer tätigen Beteiligung mit Geschäftsführerbefugnis (mindestens 25 Prozent Beteiligung) oder aber für Investitionen in Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen, Maschinen, das erste Warenlager und für Betriebsmittel (nur in einigen Bundesländern mit Landesmitteln) beantragen. Eigenkapital kann auch durch so genannte Kapitalbeteiligungsgesellschaften ins Unternehmen fließen. Dabei stellt ein Unternehmen, eine Bank oder eine so genannte Beteiligungsgesellschaft Gründerinnen und Gründern Beteiligungskapital zur Verfügung, auch wenn sie keine ausreichenden Kreditsicherheiten vorweisen können. Beteiligungskapital, auch Venture Capital oder Risikokapital genannt, ist dabei nichts anderes als Eigenkapital, das dem Unternehmen von Beteiligungsgesellschaften oder außenstehenden Privatpersonen zur Verfügung gestellt wird. Es erhöht den Liquiditätsspielraum und dient einer betriebsgerechten Unternehmensfinanzierung. Zur kurzfristigen Betriebsmittelfinanzierung ist Risikokapital aber kaum geeignet. Mit Risikokapital können beispielsweise junge Unternehmen aus dem Software- und Dienstleistungsbereich oder den neuen Medien ihre Entwicklungsaufwendungen und Vermarktungskosten finanzieren, die nach banküblichen Gepflogenheiten mit Fremdmitteln nicht oder nur schwer finanzierbar wären. Risikokapital kann aber auch zur (Mit-)Finanzierung größerer Investitionen, wie Immobilien, Maschinen und Geräte, für die Wachstumsfinanzierung oder aber zur Auszahlung von Gesellschafter oder Erben eingesetzt werden. Es eignet sich besonders für technologieorientierte Gründungen.

6 Unterschiedliche Kapitalgeber Kapitalgeber der Beteiligungsgesellschaften sind Banken, Industrieunternehmen und private Versicherungsunternehmen, aber auch private Finanziers. Sie übernehmen Beteiligungen ab ca Euro, allerdings auch nur dann, wenn hohe Renditen in Aussicht stehen. Daneben gibt es die öffentlich geförderten mittelständischen Beteiligungsgesellschaften des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK). Sie sind nicht in erster Linie gewinnorientiert und bieten Beteiligungen an, die speziell auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer zugeschnitten sind. Gesellschafter sind Kammern, Verbände und Banken, die keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung nehmen. Sie sind in nahezu allen Bundesländern vertreten. Beteiligungsgesellschaften finden Es gibt in Deutschland schon weit über 150 Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Welche Gesellschaft für welches Projekt in Frage kommt, erfahren Gründerinnen und Gründer beim Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften in Berlin (BVK). Einen Venture-Capital-Service im Internet bietet auch das Business Angels Network Deutschland (BAND). Bei den Business Angels handelt es sich um Privatpersonen oder Unternehmer, die nicht nur Beteiligungskapital zur Verfügung stellen, sondern Gründerinnen und Gründern auch mit ihren Erfahrungen zur Seite stehen. Was tun bei einer drohenden Finanzkrise? Gründerinnen und Gründer müssen jederzeit in der Lage sein, ihre laufenden Kosten und fällige Rechnungen bezahlen zu können, sprich sie müssen liquide sein. Doch auch ein rentabel arbeitender Betrieb kann zahlungsunfähig, sprich illiquide, werden. Es brauchen nur einige Kunden später als erwartet zu bezahlen oder gar ein Großkunde komplett auszufallen. Häufige Folge sind dann Liquiditätsschwierigkeiten. Sie gehören zu den größten Problemen und wichtigsten Pleite-Ursachen nicht nur junger Unternehmen. Daher muss die Liquidität eines Unternehmens systematisch geplant und überwacht werden. Dies geschieht mit Hilfe einer Liquiditätsrechnung, die laufend aktualisiert werden muss. Liquiditätsrechnung erstellen Bei einer Liquiditätsrechnung sollten Gründerinnen und Gründer zunächst einmal ihre Einnahmen ihren Ausgaben gegenüberstellen. Voraussetzung dafür ist eine aussagekräftige Kostenrechnung. Aus der Differenz der Einnahmen und Ausgaben ergibt sich der monatliche Überschuss (Überdeckung), den Gründerinnen und Gründer zu Verfügung haben, um ihre Rechnungen zu bezahlen. Womöglich stellt sich auch ein Fehlbetrag (Unterdeckung) heraus, den sie schnellstmöglich beheben sollten.

7 Auf ausreichendes Eigenkapital achten Generell gilt: Eine Mindestausstattung an Eigenkapital stellt sicher, dass nicht schon geringe Verluste zu einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit zum Konkurs führen. Je höher das Eigenkapital ist, desto besser ist auch der Verhandlungsspielraum mit den Kreditgebern bei finanziellen Engpässen. Liquiditätsreserven schaffen Liquidität ist für Gründerinnen und Gründer wichtig. Sie sollten daher immer einen bestimmten Betrag zur Verfügung haben, ihre Liquiditätsreserve. Für ihre tägliche Arbeit ist diese Liquiditätsreserve von zentraler Bedeutung. Denn je besser sie ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen, desto größer ist ihr finanzieller Handlungsspielraum. Gründerinnen und Gründer sollten daher immer bestrebt sein, die Liquiditätsreserven ihres Unternehmens zu sichern und durch die Zuführung neuer liquider Mittel sogar noch zu erhöhen. Denn Liquiditätsengpässe und ihre existenzbedrohenden Auswirkungen können durch den Aufbau einer kleinen aber ausreichenden Liquiditätsreserve vermieden werden. Bei einer drohenden Unterdeckung sollten Gründerinnen und Gründer: ihren Kunden kein zu langes Zahlungsziel einräumen ihren Kunden Skonto bei schneller Bezahlung anbieten mit ihren Kunden Anzahlungen oder Teilzahlung vereinbaren ihre Forderungen (Außenstände) z. B. mit Hilfe von Factoring-Unternehmen hereinholen Kredite bei ihrem Kreditinstitut nur kurzfristig und nicht für langfristige Investitionen ausnutzen Ausgaben/Zahlungen nach Absprache mit den Lieferanten verschieben sich gegebenenfalls "frisches" Beteiligungskapital besorgen Forderungen an ihr Kredit- bzw. Finanzierungsinstitut abtreten Teile des Unternehmensvermögens verkaufen Objekte verkaufen und dann leasen ("sale and lease back") Oft machen Liquiditätsengpässe, beispielsweise durch zu hohe Außenstände, auch die Erhöhung des Kontokorrentrahmens (Dispositionskredit) erforderlich. Gründerinnen und Gründer sollten ihrer Bank oder Sparkasse in solch einem Fall dann die Hintergründe erklären und ihr einen Liquiditätsplan und ein Liste mit Ihren Außenständen vorlegen. Bei Liquiditätsproblemen vergeben aber auch die Länder an kleine und mittlere Unternehmen innerhalb von 8 Jahren nach der Geschäftseröffnung öffentliche Mittel zur Festigung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Auskünfte hierzu erteilen die Wirtschaftministerien der jeweiligen Länder.

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