380-kV-Uckermarkleitung

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1 Gutachterliche Stellungnahme zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder 380-kV-Uckermarkleitung Randbedingungen: 380-kV-Leitung 2 x 1360 A (Masttyp D16) 380-kV-Leitung und Mitnahme 220-kV-Leitung 2 x 900 A (Masttyp BD16DE) 380-kV-Leitung und Mitnahme 110-kV-Leitung 2 x 645 A (Masttyp AD16) 23. August 2006

2 380-kV-Freileitungsprojekt Bertikow-Neuenhagen (Uckermark-Leitung) Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder unter Berücksichtigung zusätzlicher Maßnahmen zur Immissionsreduzierung Gutachterliche Stellungnahme Nr Jede Veröffentlichung - auch in Kürzung oder Auszug - bedarf der vorherigen Zustimmung der Sachverständigen _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 1 von 16 2h-engineering Telefon / Ingenieurbüro Dr. Hannah Heinrich Telefax / Thurner Str Hausen Germany Info@2h-engineering.com

3 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung Rechtliche Regelungen, Normen und zusätzliche Maßnahmen BImSchV Regelungen auf Landesebene Normen Zusätzliche Maßnahmen Elektrische und magnetische Felder in der Umgebung der geplanten Hochspannungsfreileitung Bertikow-Neuenhagen Elektrisches Feld Optimierung der Phasenbelegung Feldstärkeverläufe Magnetisches Feld Bewertung der Immissionssituation Literaturverzeichnis Dieses Dokument besteht aus insgesamt 16 Seiten. Hausen, am h-engineering Sachgebiet - Biologische Wirkungen elektromagnetischer Felder Dr. Hannah Heinrich _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 2 von 16

4 1. Aufgabenstellung Für das 380-kV-Freileitungsprojekt Bertikow-Neuenhagen (Uckermark-Leitung) wird auf Basis der durch die Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie FGEU mbh [1] durchgeführten Berechnungen der in der Umgebung der Freileitung zu erwartenden niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder eine gutachterliche Stellungnahme zur Bewertung der Immissionssituation im Hinblick auf den Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder abgegeben. Die gutachterliche Stellungnahme stützt sich hierbei auf geltende rechtliche Regelungen und den in relevanten Normen dokumentierten anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik. Zusätzliche freiwillige Maßnahmen des Betreibers zur Immissionsminimierung werden im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und die erreichbare Immissionsminimierung untersucht. 2. Rechtliche Regelungen, Normen und zusätzliche Maßnahmen BImSchV Das 380-kV-Freileitungsprojekt Bertikow-Neuenhagen fällt in den Anwendungsbereich der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder 26. BImSchV) [2] und stellt eine Niederfrequenzanlage im Sinne dieser Verordnung dar. Gemäß 1 fallen die Wirkungen elektromagnetischer Felder auf elektrisch oder elektronisch betriebene (medizinische) Implantate nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung. Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind gemäß 3 der 26. BImSchV derartige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, daß in ihrem Einwirkungsbereich in Gebäuden oder auf Grundstücken, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung und unter Berücksichtigung von Immissionen durch andere Niederfrequenzanlagen die im Anhang 1 bestimmten Grenzwerte der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flußdichte nicht überschritten werden. Dabei bleiben kurzzeitige Überschreitungen, d.h. nicht mehr als 5% eines Tages, der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flußdichte um nicht mehr als 100% sowie kleinräumige Überschreitungen der elektrischen Feldstärke außerhalb von Gebäuden um nicht mehr als 100% außer Betracht, sofern nicht im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte für insbesondere durch Berührungsspannungen hervorgerufene Belästigungen bestehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer für die Nachbarschaft unzumutbar sind. Zum Zwecke der Vorsorge sind nach 4 der 26. BImSchV in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen in diesen Gebäuden oder auf diesen Grundstücken kurzzeitige oder kleinräumige Überschreitungen der im Anhang 1 der Verordnung ge _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 3 von 16

5 nannten Effektivwerte der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flußdichte nicht zulässig. Gemäß 8 kann die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen von den Anforderungen des 3 zulassen, soweit unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere Art und Dauer der Anlagenauslastung und des tatsächlichen Aufenthalts von Personen im Einwirkungsbereich der Anlage, schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten sind. Weiterhin können durch die zuständige Behörde von den Anforderungen zum Zwecke der Vorsorge nach 4 Ausnahmen zugelassen werden, soweit die Anforderungen des 4 im Einzelfall unverhältnismäßig sind. Als Grenzwerte der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flußdichte für Niederfrequenzanlagen werden im Anhang 1 der 26. BImSchV die in Tabelle 1 genannten Werte festgelegt. Frequenz Effektivwert der elektrischen Feldstärke Effektivwert der magnetischen Flussdichte Quellen 16,7 Hz 10 kv/m 300 µt Bahnstromanlagen 50 Hz 5 kv/m 100 µt Energieversorgung Tabelle 1: Grenzwerte der 26. BImSchV im Niederfrequenzbereich Der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte kann gemäß 5 der 26. BImSchV durch Messung oder Berechnung stattfinden, sofern die eingesetzten Verfahren dem Stand der Meß- und Berechnungstechnik entsprechen [5, 6]. Kann die Einhaltung der Grenzwerte durch Berechnungsverfahren festgestellt werden, sind Messungen nicht erforderlich. 2.2 Regelungen auf Landesebene Unabhängig von Regelungen auf Bundesebene können die Bundesländer in eigener Zuständigkeit Vorschriften erlassen, die in einem angemessenen Rahmen über die Forderungen des Bundesrechtes hinausgehen, jedoch nicht gegen dieses verstoßen. Ein Beispiel hierfür ist die Abstandsleitlinie [8] des Landes Brandenburg. Die Empfehlung zu den Abständen zwischen Industrie-/Gewerbegebieten sowie Hochspannungsfreileitungen/Funksendestellen und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung unter den Aspekten des Immissionsschutzes (Abstandsleitlinie) des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (des Landes Brandenburg Einfügung des Verfassers) vom 6. Juni 1995 ( ) konkretisiert als Leitlinie Immissionsbelange für die Bauleitplanung. Dabei werden in Anlage 4 Abstand von Hochspannungsfreileitungen und den Oberleitungen der Deutschen Bahn AG zu Wohnbebauungen und anderen schutzbedürftigen Einrichtungen, die dem länger andauernden Aufenthalt (größer 6 Stunden pro Tag) von Menschen dienen konkrete Abstände angegeben. Es _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 4 von 16

6 wird ausgeführt, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen und der Planung neuer Energieversorgungstrassen ( ) bei einer installierten Spannung ab 110 kv ein Abstand von 30 m und ab einer installierten Spannung von 380 kv ein Abstand von 50 m zu den äußeren Trassengrenzen einzuhalten ist. 2.3 Normen Die harmonisierte europäische Norm DIN EN [3] legt für Hochspannungsfreileitungen mit Betriebsspannungen (Wechselspannung) über 45 kv innere und äußere Abstände fest. Dabei wird nicht nur der normale Betriebszustand der Hochspannungsfreileitung betrachtet, sondern auch das Auftreten von Überspannungen, z.b. aufgrund von Schalthandlungen, berücksichtigt. Innere Abstände dienen der Vermeidung von Überschlägen zwischen den einzelnen Leitern und zwischen Leitern und Masten, äußere Abstände haben das Vermeiden der Gefahr von Überschlägen für die allgemeine Öffentlichkeit und für die in der Nähe von Freileitungen arbeitenden oder Freizeitbeschäftigungen nachgehenden Personen zum Ziel. Dabei werden allgemein in Europa verwendete Abstandswerte zugrundegelegt, von denen nachgewiesen ist, daß sie ausreichen, um die öffentliche Personensicherheit zu gewährleisten. Da innere Abstände in erster Linie Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit haben, werden diese im Folgenden nicht weiter betrachtet. Überspannungen von Gebäuden, Freizeiteinrichtungen und -flächen bleiben ebenfalls außer Betracht. Abstände für diese und weitere Fälle können der DIN EN [3] entnommen werden. Für eine 380-kV-Hochspannungsfreileitung sind dabei die in Tabelle 2 angegebenen waagrechten Mindestabstände einzuhalten. Waagrechter Mindestabstand in Meter [m] Gebäude 4,80 Erholungsanlagen 5,80 Tabelle 2: Waagrechte Mindestabstände einer 380-kV-Leitung zu Gebäuden und Erholungsanlagen Neben den in DIN EN [3] enthaltenen allgemeinen Anforderungen und gemeinsamen Festlegungen, sind in DIN EN [4] weitergehende nationale normative Festlegungen enthalten. Der die Bundesrepublik Deutschland betreffende Teil dieser Norm macht unter Anderem weitergehende Angaben zur Begrenzung der elektrischen und magnetischen Felder unter einer Hochspannungsfreileitung und zur Begrenzung der Influenz/Induktion infolge elektrischer und magnetischer Felder einer Hochspannungsfreileitung. Bezüglich der zulässigen elektrischen und magnetischen Felder unter einer Freileitung wird auf die Festlegungen der 26. Verordnung zum Bundesimmissi _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 5 von 16

7 onsschutzgesetz (26. BImSchV) [2] verbindlich (A-deviation: Nationale Regelung rechtlich höherwertig als die europäische Norm) verwiesen. Zur Begrenzung der Influenz/Induktion infolge elektrischer und magnetischer Felder wird die Berücksichtigung der technischen Empfehlungen der Schiedsstelle für Beeinflussungsfragen empfohlen. 2.4 Zusätzliche Maßnahmen Bei der Projektierung und Ausführung der 380-kV-Hochspannungsfreileitung Bertikow-Neuenhagen werden von der Vattenfall Europe Transmission GmbH folgende zusätzliche freiwillige Maßnahmen zur Immissionsminimierung getroffen [11]: Durch technische Maßnahmen, wie z.b. die Optimierung der Phasenbelegung der Leiterseile wird eine Minimierung der Emission elektrischer und magnetischer Felder herbeigeführt Zu Orten, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen, wie z.b. Wohnbebauung, Spielplätzen, Sporteinrichtungen und ähnlichen Gesellschaftsbauten wird grundsätzlich ein Abstand von 100 bis 200 Metern eingehalten _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 6 von 16

8 3. Elektrische und magnetische Felder in der Umgebung der geplanten Hochspannungsfreileitung Bertikow-Neuenhagen Die Berechnungen der elektrischen und magnetischen Felder in der Umgebung der geplanten 380-kV-Hochspannungsfreileitung Bertikow-Neuenhagen wurden an einem Musterspannfeld bei Betrieb mit Nennstrom (1360 A je System) sowie der Anwendung von Optimierungen, z.b. Phasenbelegung der Leiter, von der Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie FGEU mbh durchgeführt und sind in [1] dokumentiert. Die abschnittsweise Mitnahme einer 2- systemigen 110-kV-Freileitung bzw. einer 2-systemigen 220kV-Freileitung wird ebenfalls berücksichtigt. Im Folgenden werden 3 Konfigurationen näher untersucht: Fall 1: Geplante 380-kV-Doppelsystem-Freileitung Optimierung der Phasenbelegung der Leiterseile Fall 2: Geplante 380-kV-Doppelsystem-Freileitung mit optimierter Phasenbelegung der Leiterseile und Berücksichtigung einer 110-kV-Doppelsystem- Mitnahmeleitung Fall 3: Geplante 380-kV-Doppelsystem-Freileitung mit optimierter Phasenbelegung der Leiterseile und Berücksichtigung einer 220-kV-Doppelsystem- Mitnahmeleitung 3.1 Elektrisches Feld Optimierung der Phasenbelegung Durch eine Optimierung der Phasenbelegung der 3-phasigen Leitersysteme einer Hochspannungsfreileitung läßt sich bei mehrsystemigen Freileitungen eine Reduzierung der maximal auftretenden elektrischen Feldstärken in unmittelbarer Trassennähe erreichen. Für große Abstände (> 150 m) zur Trassenmitte ergeben sich durch diese Maßnahme nur noch geringe Änderungen der elektrischen Feldstärken, wobei teilweise auch geringe Zunahmen der elektrischen Feldstärke festzustellen sind. Neben den elektrischen Feldern werden durch die Optimierung der Phasenbelegung auch die magnetischen Felder und magnetischen Flußdichten in gleicher Weise beeinflußt, so daß sich auch hier durch diese Maßnahme meist geringere Werte ergeben. Bei einer 2-systemigen Hochspannungsfreileitung existieren insgesamt 6 Möglichkeiten der Phasenbelegung, die zusammen mit den sich ergebenden maximalen elektrischen Feldstärken in Tabelle 3 zusammengestellt sind. Für die Berechnung wurden die Anlagendaten der geplanten 380-kV-Hochspannungsfreileitung Bertikow-Neuenhagen verwendet _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 7 von 16

9 Phasenbelegung Maximale elektrische Feldstärke [kv/m] , , , , , ,31 Tabelle 3: Phasenbelegung und resultierende maximale elektrische Feldstärken für die geplante 2-systemige 380-kV-Hochspannungsfreileitung Bertikow-Neuenhagen Allen weiteren Betrachtungen liegt die für die geplante 2-systemige 380-kV- Hochspannungsfreileitung Bertikow-Neuenhagen optimale Phasenbelegung zugrunde. Da eine Reduktion der elektrischen Feldstärke durch die Optimierung von Phasenbelegungen nur möglich ist, wenn sich beide 380 kv-systeme in Betrieb befinden, wird zusätzlich der Ausfall oder die Abschaltung eines 380 kv-systems untersucht. Dadurch können die Auswirkungen von geplanten Betriebsunterbrechungen in einem System, z.b. aufgrund von Wartungsarbeiten, aber auch von andauernden Störungssituationen auf die Feldverteilung in der Umgebung der geplanten Hochspannungsfreileitung berücksichtigt und bewertet werden. Im vorliegenden Fall ist dabei mit einer maximalen elektrischen Feldstärke von etwa 4 kv/m zu rechnen, wobei die Höchstwerte unmittelbar unter den äußeren Leiterseilen des in Betrieb befindlichen 380 kv-systems auftreten Feldstärkeverläufe Die zu erwartenden elektrischen Feldstärken in der Umgebung der geplanten 380-kV-Hochspannungsfreileitung Bertikow-Neuenhagen für die oben beschriebenen Konfigurationen sind in der Abbildung 1 dargestellt _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 8 von 16

10 E [kv/m] Elektrische Feldstärke im Vergleich (Fälle 1-3) 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0, m [x] Fall 1 Fall 2 Fall 3 Abbildung 1: Elektrische Feldstärken der 380-kV-Freileitung als Funktion des Abstands von der Trassenmitte und verschiedene Leitungskonfigurationen für eine Betrachtungshöhe von 1 m über dem Boden Bei alleiniger Betrachtung der geplanten 380-kV-Hochspannungsfreileitung Bertikow-Neuenhagen (Fall 1) treten die höchsten elektrischen Feldstärken unmittelbar unter den äußeren Leiterseilen auf. Hier werden maximale Werte von 3,8 kv/m erreicht. Werden zusätzlich die 110 kv- (Fall 2) und 220 kv-mitnahmeleitung (Fall 3) berücksichtigt, so ergeben sich wegen der nunmehr nicht mehr optimalen Phasenbelegung der 380 kv-leitung unsymmetrische Feldverläufe mit ausgeprägten Maxima. Im Fall der 110 kv-mitnahmeleitung (Fall 2) ergibt sich das absolute Maximum im Bereich des äußersten rechten Leiterseils, während bei der 220 kv-mitnahmeleitung (Fall 3) das absolute Maximum im Bereich des innersten rechten Leiterseils zu finden ist. Hierbei ergeben sich maximale Werte der elektrischen Feldstärke von 3,3 kv/m (Fall 2) bzw. 4,2 kv/m (Fall 3). Aufgrund der Schirmwirkung einer eventuell vorhandenen Mitnahmeleitung ergeben sich in weiten Bereichen zum Teil erheblich geringere Werte der elektrischen Feldstärke als bei Alleinbetrieb der 380 kv-leitung. Wird auch in diesen Fällen noch eine Optimierung der Phasenbelegung unter Berücksichtigung aller Leitersysteme durchgeführt, so ist mit einer weiteren Reduzierung der Maximalwerte der elektrischen Feldstärke zu rechnen. Für größere Abstände von der Leitungsachse ergeben sich nur noch sehr geringe Restfeldstärken. Da in Fall 1 Alleinbetrieb der 380 kv-freileitung eine zur Leitungsachse symmetrische Feldverteilung vorliegt, ergeben sich für die Abstände _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 9 von 16

11 +/- 100 m identische Werte der elektrischen Feldstärke in Höhe von etwa 64 V/m (0,064 kv/m). In einer Entfernung von +/- 150 m beträgt die elektrische Restfeldstärke noch etwa 25 V/m (0,025 kv/m). Für einen Abstand von +/- 100 m ergeben sich im Fall 2 elektrische Feldstärken von 63 V/m bzw. 67 V/m (0,063 kv/m bzw. 0,067 kv/m), während im Fall 3 Werte von 78 V/m bzw. 57 V/m (0,078 kv/m bzw. 0,057 kv/m) zu erwarten sind. Für eine Abstand von +/-150 m lauten die Zahlenwerte 25 V/m bzw. 27 V/m (0,025 kv/m bzw. 0,027 kv/m) im Fall 2 und 31 V/m bzw. 25 V/m (0,031 kv/m bzw. 0,025 kv/m) im Fall kv-leitung Neuenhagen-Pasewalk Elektrische Feldstärke E [kv/m] 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0, x [m] Abbildung 2: Elektrische Feldstärken der bestehenden 220-kV-Freileitung Neuenhagen-Pasewalk als Funktion des Abstands von der Trassenmitte für eine Betrachtungshöhe von 1 m über dem Boden Abbildung 2 zeigt die elektrischen Feldstärken in der Umgebung der bestehenden 220 kv-hochspannungsfreileitung Neuenhagen-Pasewalk. Die maximale elektrische Feldstärke tritt dabei in Trassenmitte auf und erreicht dort Werte von bis zu 4,8 kv/m. In einem Abstand von 100 m und 150 m von der Trassenmitte sind noch elektrische Restfeldstärken von 14 V/m (0,014 kv/m) bzw. 5 V/m (0,005 kv/m) vorhanden. Wie ein Vergleich mit Abbildung 1, Fall 3 zeigt, wird der Maximalwert der elektrischen Feldstärke abgesenkt, während sich in größeren Entfernungen von der Trassenmitte geringfügige Zunahmen der elektrischen Feldstärke ergeben _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 10 von 16

12 3.2 Magnetisches Feld Die zu erwartenden magnetischen Flußdichten in der Umgebung der geplanten 380-kV-Hochspannungsfreileitung Bertikow-Neuenhagen für die in Kapitel 3 beschriebenen Konfigurationen können der Abbildung 3 entnommen werden. Magnetische Flussdichte im Vergleich (Fälle 1-3) B [µt] 1 0,1 0,01 0, m [x] Fall 1 Fall 2 Fall 3 Abbildung 3: Magnetische Flußdichten der 380-kV-Freileitung als Funktion des Abstands von der Trassenmitte und verschiedene Leitungskonfigurationen für eine Betrachtungshöhe von 1 m über dem Boden Bei alleiniger Betrachtung der geplanten 380-kV-Hochspannungsfreileitung (Fall 1) treten die höchsten magnetischen Flussdichten in Trassenmitte auf. Hier werden maximale Werte von 11,8 µt erreicht. Im Falle der zusätzlichen Berücksichtigung der 110 kv- (Fall 2) und 220 kv- Mitnahmeleitung (Fall 3) diese hat in Bezug auf die magnetischen Felder keinen schirmenden Effekt mehr ergeben sich wegen der nunmehr nicht mehr optimalen Phasenbelegung der 380 kv-leitung unsymmetrische Feldverläufe mit ausgeprägten Maxima. Die absoluten Maxima treten dabei im Bereich der innersten Leiterseile auf der rechten (Fall 2) bzw. linken Systemseite (Fall 3) auf. Hier werden maximale Werte der magnetischen Flussdichte von 20,6 µt (Fall 2) bzw. 21,1 µt (Fall 3) erreicht. Tabelle 4 zeigt eine Zusammenfassung der maximal zu erwartenden magnetischen Flußdichtewerte für die Abstände +/-100 m, +/-150 m, +/-200 m und +/-250 m von der Trassenmitte in Abhängigkeit der Systemkonfiguration _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 11 von 16

13 Systemkonfiguration Abstand Fall 1 Fall 2 Fall m 0,036 µt 0,048 µt 0,033 µt -200 m 0,059 µt 0,074 µt 0,054 µt -150 m 0,112 µt 0,133 µt 0,102 µt -100 m 0,283 µt 0,301 µt 0,262 µt +100 m 0,268 µt 0,368 µt 0,276 µt +150 m 0,106 µt 0,153 µt 0,110 µt +200 m 0,056 µt 0,083 µt 0,057 µt +250 m 0,034 µt 0,052 µt 0,035 µt Tabelle 4: Maximal zu erwartende Werte der magnetischen Flußdichte in Abhängigkeit vom Abstand zur Trassenmitte und unterschiedliche Systemkonfigurationen für eine Betrachtungshöhe von 1 m über dem Boden Wie der Tabelle 4 entnommen werden kann, ergeben sich für größere Abstände von der Leitungsachse für alle Systemkonfigurationen (Fall 1 bis 3) etwa die gleichen maximalen Werte der magnetischen Flußdichte. Das Vorhandensein einer zusätzlichen Mitnahmeleitung hat für diese Abstände ebenfalls nur einen sehr geringen Einfluß auf die zu erwartenden magnetischen Flußdichtewerte. 220 kv-leitung Neuenhagen-Pasewalk Magnetische Flussdichte B [µt] 1 0,1 0,01 0, x [m] Abbildung 4: Magnetische Flußdichten der 380-kV-Freileitung als Funktion des Abstands von der Trassenmitte und verschiedene Leitungskonfigurationen für eine Betrachtungshöhe von 1 m über dem Boden _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 12 von 16

14 Abbildung 4 zeigt die magnetischen Flussdichten in der Umgebung der bestehenden 220 kv-hochspannungsfreileitung Neuenhagen-Pasewalk bei Nennlast (900 A je System). Der Maximalwert der magnetischen Flussdichte liegt mit 19,5 µt dabei in der gleichen Größenordnung wie der Maximalwert der magnetischen Flussdichte im Fall der 380 kv-leitung mit 220 kv-mitnahmeleitung (Fall 3). Abstand [m] +/-250 +/-200 +/-150 +/-100 Magn. Flussdichte [µt] 0,004 0,008 0,019 0,059 Tabelle 5: Maximal zu erwartende Werte der magnetischen Flussdichte in Abhängigkeit vom Abstand zur Trassenmitte für eine Betrachtungshöhe von 1 m über dem Boden der bestehenden 220 kv-leitung Neuenhagen-Pasewalk Wie ein Vergleich der Tabellen 4 und 5 ergibt, treten speziell in größeren Abständen von der Trassenmitte bei der 380 kv/220 kv-kombileitung höhere Werte der magnetischen Flussdichte als bei alleiniger Betrachtung der 220 kv- Hochspannungsleitung auf. Der Grund liegt in den größeren Leiterabständen bei der 380 kv-freileitung begründet, die eine geringere Kompensation der auftretenden magnetischen Felder zur Folge haben _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 13 von 16

15 4. Bewertung der Immissionssituation Wie den Abbildungen 1 und 3 unmittelbar entnommen werden kann, werden bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung (Betrieb mit Nennstrom) die in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder 26. BImSchV) festgelegten Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und magnetische Flußdichte zum Teil erheblich unterschritten. Auch die Anforderungen zur Vorsorge gemäß 4 der 26. BImSchV sind ohne weitere Maßnahmen eingehalten. Zur Aktualität der in der 26. BImSchV genannten Grenzwerte ist festzustellen, daß weder in der aktuellen Literatur noch auf dem internationalen Workshop der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection ICNIRP [7] neuere wissenschaftliche Erkenntnisse veröffentlicht wurden, die eine Veränderung der Grenzwerte hin zu niedrigeren Werten sinnvoll erscheinen lassen. Die in der Norm DIN EN festgelegten waagrechten Mindestabstände z.b. zu Gebäuden oder Erholungsanlagen, siehe Tabelle 2 dieses Gutachtens, sind einzuhalten. Hierbei ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei derart starker Annäherung an die Hochspannungsfreileitung z.b. in den oberen Geschossen von Gebäuden die Anforderungen der 26. BImSchV erfüllt sind. Ggf. kann sich daraus ein größerer Mindestabstand ableiten. Es ist zu beachten, daß es bei elektrischen Feldstärken von mehr als 2 kv/m zur Störbeeinflussung einer sehr kleinen Anzahl von Herzschrittmachern (unipolare Konfiguration, höchste Wahrnehmungsempfindlichkeit) kommen kann. Die betroffenen Personen sollten einen Daueraufenthalt in derartigen Feldern vermeiden vorübergehende, kurzzeitige Expositionen führen zu keiner signifikanten Risikoerhöhung. Die Berücksichtigung der technischen Empfehlungen der Schiedsstelle für Beeinflussungsfragen zur Begrenzung unerwünschter Influenz- und Induktionswirkungen infolge elektrischer und magnetischer Felder in Geräten oder Anlagen gemäß den nationalen normativen Festlegungen der DIN EN wird empfohlen. Bildstörungen an Computermonitoren und Fernsehern oder sonstigen Anzeigegeräten mit Kathodenstrahlröhren können vermieden werden, wenn der Effektivwert der magnetischen Flußdichte einen Wert von etwa 0,6 µt nicht überschreitet. Die tatsächliche Störfestigkeit von Anzeigegeräten mit Kathodenstrahlröhren ist von vielen Parametern, u. a. betrieblichen Einstellungen, Bildschirmdiagonale, Ausrichtung zum Störfeld, aber auch von Typ und Hersteller abhängig. Die notwendigen Mindestabstände zur Trassenmitte betragen im Fall 1 und 3 etwa 70 m, im Fall 2 etwa 80 m. Durch zusätzliche Maßnahmen, wie z.b. die Optimierung der Phasenbelegung der Leiterseile, kann eine Minimierung der Emission elektrischer und magnetischer Felder herbei geführt werden. Wird zu Orten, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen, wie z.b. Wohnbebauung, Spielplät _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 14 von 16

16 zen, Sporteinrichtungen und ähnlichen Gesellschaftsbauten, grundsätzlich ein Abstand von 100 bis 200 Metern eingehalten, so werden die maximalen Werte der elektrischen Feldstärke auf etwa V/m (0,08-0,02 kv/m) und die Werte der magnetischen Flußdichte auf etwa 0,37-0,03 µt abgesenkt. Negative gesundheitliche Wirkungen oder die Störung technischer Systeme aufgrund der von der geplanten Hochspannungsfreileitung emittierten niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder können nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand bei diesen elektrischen Feldstärken und magnetischen Flußdichten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 15 von 16

17 Literaturverzeichnis [1] Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie - FGEU mbh: Hersteller-Zertifikat A a/2006 zur geplanten 380-kV-Freileitung Bertikow-Neuenhagen inklusive 110-kV und 220- kv-mitnahmeleitung EVU. Berechnung des ungestörten magnetischen und elektrischen Wechselfeldes unter maximaler Last. Berlin: FGEU mbh, [2] 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder BImSchV) vom 16. Dezember In: Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 66 (1996), [3] DIN EN : Freileitungen über AC 45 kv. Teil 1: Allgemeine Anforderungen - gemeinsame Festlegungen. Berlin: Beuth, [4] DIN EN : Freileitungen über AC 45 kv. Teil 3: Nationale normative Festlegungen (NNA). Berlin: Beuth, [5] DIN VDE : Sicherheit in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern; Teil 1: Definitionen, Meß- und Berechnungsverfahren. Berlin: Beuth, [6] pren 50413: Basic standard on measurement and calculation procedures for human exposure to electric, magnetic and electromagnetic fields (0 Hz 300 GHz). Z.Zt. Entwurf. [7] ICNIRP: International Workshop on EMF Dosimetry and Biophysical Aspects Relevant to Setting Exposure Guidelines. Berlin: March, nd [8] Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung: Empfehlung zu den Abständen zwischen Industrie-/Gewerbegebieten sowie Hochspannungsfreileitungen/Funksendestellen und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung unter den Aspekten des Immissionsschutzes (Abstandsleitlinie) Anhang 4. Amtsblatt für Brandenburg 49 (1995), [9] Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie - FGEU mbh: Hersteller-Zertifikat A /2005 zur geplanten 380-kV-Freileitung Görries-Krümmel inklusive 110-kV-Mitnahmeleitung. Berechnung des ungestörten magnetischen und elektrischen Wechselfeldes unter verschiedenen Lastbedingungen und Systemkonfigurationen. Berlin: FGEU mbh, [10] Forschungsgesellschaft für Energie und Umwelttechnologie - FGEU mbh: Hersteller-Zertifikat A b/2006 zur 220-kV-Freileitung Neuenhagen-Bertikow/Vierraden, Mastfeld Berechnung des ungestörten magnetischen und elektrischen Wechselfeldes unter maximaler Last. Berlin: FGEU mbh, [11] Vattenfall Europe: Elektrische und magnetische Felder der Energieversorgung; Hintergrundinformation zum Leitungsprojekt Bertikow-Neuenhagen. Berlin: Vattenfall, _Gutachterliche_Stellungnahme_Uckermark-Ltg.DOC Seite 16 von 16

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