4. Rechenschaftsbericht. Gewässerbewirtschaftung

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1 Auzug aus der Mitglieder- und Jahreshauptversammlung des Fischereiverein e. V. Neunburg vorm Wald am 14. März 2015 im Gasthaus Irlbacher in Penting Liebe Angelkammeraden, liebe Gäste, 4. Rechenschaftsbericht Ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr liegt hinter uns. Wir hatten wieder vieles zu tun. Ob es unsere Veranstaltungen sind, die Verwaltung unseres Vereins, beschäftigte uns natürlich intensiv das Thema der Errichtung eines E-Werkes an der Vorsperre. Hier hat unser Landrat Ebeling uns Fischer, die Bewohner und Urlaubsgäste um den See und, die Ökologie des Stausees im Stich gelassen. Aber bevor ich zu diesem ausführlichen Thema komme, möchte ich ein paar Zahlen und wichtige Ereignisse des letzten Jahres in Kurzform erwähnen. Gewässerbewirtschaftung Nur ein paar kurze Worte zur Gewässerbewirtschaftung. Durch das langsame Absenken des Wassers im Mai letzten Jahres und durch das Hochwasser 2013 konnten Brachsen und Güstern gut ablaichen und heranwachsen. Dies schlug sich bei den Fangergebnissen bei Browning nieder. Hier wurden an beiden Tagen 1336 kg Brachsen und Güstern gefangen. Die Befischung durch Dr. Michael Schubert, dem Nachfolger von Dr. Klein, konnte am 25. September stattfinden. Als ich mit Dr. Schubert telefonierte, vereinbarten wir, dass 2 bis 3 Mann am Donnerstag bis 12:00 Uhr bei der Auswertung der Fangergebnisse aus der Netzbefischung ihn unterstützen. Alois rückte gleich um 8:00 Uhr zu fünft an. Als ich um halb acht abends nach Gütenland unterwegs war, weil wir die Befischung besprechen wollten, waren sie immer noch nicht mit der Auswertung fertig. Natürlich machten wieder 2 unserer Mitglieder sich positiv bemerkbar. Michael meinte, ob unsere Mitglieder (er meinte die zwei) überhaupt nicht zum Fischen gehen bzw. ob die überhaupt den See kennen. So einen See mit so guten Fischbesatz hat er auch nicht oft gesehen. Das Gutachten zur Biomanipolation haben wir bisher noch nicht bekommen und werden dies nächstes Jahr in der JHV ausführlich vorstellen. Vielen Dank an Alois Decker und sein Team für die präsente und gute Arbeit am Wasser, insbesondere für die geleistete Arbeit bei der Gewässeruntersuchung von Dr. Michael Schubert, der mit seinem Team das Gutachten zur Biomanipulation erstellt. Alois und und evtl. Dr. Ring werden hierzu noch auf die Fangergebnisse eingehen. Benefizfischen Helmut Woelker, vom Browning Team, führte am Eixendorfer Stausee mit 40 Tandemteams ein Benefizfischen durch. Es kamen insgesamt als Spende für die Caritas Hospizstiftung zusammen. Wir konnten einen Beitrag dazu leisten und wurden mit ihm zu der Jubiläumsveranstaltung der Caritas nach Nittenau eingeladen. Kleiner Beitrag große Wirkung. Helmut hatte viel Arbeit und heute noch melden sich Angler die gerne bei diesem Benefizhegefischen mitgemacht hätten, aber es viel zu spät erfahren haben. Auch wenn wir nicht Veranstalter waren, danke Helmut für dein Engagement für die gute Sache. Eine gute Sache kann man auch als Verein unterstützen. 1

2 E-Werk Vorsperre Letztes Jahr nach der Veranstaltung mit Frau Hohlmeier hier in diesem Hause kam Herr Ebeling auf der JHV des Tourismusvereins beim Sporrer vorbei. Wir konnten im Anschluss ein paar Worte über die Blaualgenproblematik am Eixendorfer See wechseln. Es ist für uns Fischer völlig unverständlich, wie ein Landrat diesen See so sträflich missachten kann. Seien wir mal ehrlich: Dass Fischer den Bau einer Wasserkraftanlage verhindern wollen, liegt in der Natur der Sache. Uns Fischer, wurde in den letzten Jahren aber anhand von Gesetzen, Verordnungen, WRRL und Urteilen vor Gericht, unsere Rechte als Eigentümer oder Pächter gestärkt. Leider ist dies bei den Bay. Landeskraftwerken und unserem Landrat noch nicht angekommen. Kurzer Rückblick: Als Vorzeigeprojekt hat 2012 die ehemalige Regierungspräsidentin Brunner die Errichtung einer Wasserkraftanlage an der Vorsperre Eixendorf genannt und die beiden Bürgermeister Martin Birner und Ludwig Reger um den Finger gewickelt. Denn das, was dann nach dem Pressetermin passiert ist, hat nichts mit der damaligen propagierten ökologischen Energiewende zu tun. Hier wird Strom für max. 80 Haushalte erzeugt, damit man je Haushalt einen Staubsauger betreiben kann. Jedes größeres Garagendach liefert mehr Solarstrom als diese Anlage. Und wenn man weiß, dass das Wasserwirtschaftsamt vor Jahren Pläne zum Bau einer WKA verworfen hat, dann sollte dies einem zum Denken geben. Die Bayerischen Landeskraftwerke haben einen dicken Leitz Ordner Material zur Genehmigung im November 2012 eingereicht, wo auf zwei bestehende Anlagen - in Gengenbach und Offenburg - verwiesen wurde. Jede Anlage war mit Fischaufstieg und abstieg. Dem lag eine 16seitige Abhandlung bei, dass dieses und jenes zu berücksichtigen sei, aber hier an unserem See nicht relevant sei. Zu guter Letzt hat man noch den Satz eingefügt, dass den Belangen der Fischerei Rechnung zu tragen sei, um nicht ganz unglaubwürdig zu werden. Von der Biomanipulation - Blaualgenblüte - den Ergebnissen und Gutachten aus den Runden Tischen und den Gegebenheiten vor Ort war nichts zu lesen. Wir haben unsere Einwände in einer 16seitigen wie sagte ich bei der JHV 2014 wissenschaftlichen Stellungnahme durch unseren Robert Bäumler eingereicht. Die Stadt Rötz hat Einwände eingegeben und die Stadt Neunburg nur Anregungen vorgebracht. Aber wie es so ist bei den Behörden, man verlässt sich auf die nächste Behörde, hier das Landratsamt. Wird dann was genehmigt, klagt die Behörde nicht gegen den Staat. Dies ist in manchen Dingen nicht nachvollziehbar, denn so werden erforderliche Grundsatzurteile verhindert. Und vielleicht hättest Du Martin mit Deinem Stadtrat dieses Thema anders behandelt, wenn Ihr gewusst hättet, wer den Genehmigungsbescheid bescheiden wird. Auch aus diesem Grund hätte der Neunburger Stadtrat das Thema tiefer betrachten müssen und Einwände und keine Anregungen vorbringen müssen! Es passierte nichts, bis letztes Jahr im Februar die Muschelaktion gestartet wurde. Die ist dilettantisch verlaufen. Dann schlief wieder alles bis zur Bekanntgabe des Erörterungstermins ein. Es ist zeitgleich die Anfrage für ein Monitoring durch die TU München eingegangen, das wir aus bekannten Gründen ablehnten, es folgte der 2

3 Erörterungstermin, und dann ist am 11. Dezember 2014 bei uns der Genehmigungsbescheid für die Wasserkraftanlage an der Vorsperre des Eixendorfer Sees eingegangen. Leider, wie bei solchen Projekten anscheinend üblich, verschicken die Landratsämter den Genehmigungsbescheid kurz vor Feiertagen und Urlaubszeit, hier bei uns war es Weihnachten/Neujahr/Hl. Drei Könige. Vertreter des Fischereivereins trafen sich am 08. Januar mit Rechtsanwalt Dr. Troidl aus der Kanzlei Schlachter und Kollegen aus Regensburg, zu einer Erstberatung. Am 10. Januar trat der Gesamtvorstand zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Zu diesem Zeitpunkt lag der Versicherungsschutz noch nicht vor und es musste auch damit gerechnet werden, dass der Verein die anfallenden Kosten tragen muss. Mit 13:0 Stimmen fasste der Gesamtvorstand den Beschluss, dass gegen den Genehmigungsbescheid geklagt werden muss. Am 12. Januar wurde Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Unabhängig unseres Vorgehens, kam auch der Bund Naturschutz zum gleichen Ergebnis. Der Bund Naturschutz wird über die Rechtsanwälte, Philipp-Gerlach-Teßmer aus Frankfurt am Main vertreten. Nach Akteneinsicht der Rechtsanwälte reichten beide Organisationen bis zum 16. Februar die Klageschriften ein, wobei wir zusätzlich vorläufigen Rechtsschutz beantragten. Unsere Klageeinwendungen sind sehr fundiert und wir sind der Überzeugung, dass diese den Bayer. Landeskraftwerken noch gewaltig zu schaffen machen werden. Vor 30 Jahren beim Genehmigungsverfahren zur WAA in Wackersdorf wurde übers Umweltministerium die Lex Schuierer geboren (Landrat verweigerte die Genehmigung und das Umweltministerium hat die Genehmigung erteilt). Dieses Mal reichte die feine engl. Art, nämlich die heißen Telefondrähte für einen politischen Bescheid. Aber anscheinend ist es wieder an der Zeit, das die Oberpfalz nach 30 Jahren, München eine Lehrstunde erteilt. Bei diesem Bescheid wurde auf gewisse Anträge verzichtet und das Umweltministerium hat sich nicht um Ihre Aufgabe sich der Umwelt widmen sondern sich vor die Bay. Landeskraftwerke und das Wirtschaftsministerium spannen lassen. Uns war immer ein offenes Genehmigungsverfahren, ohne Fundamentalopposition, wichtig. Daraus resultierte unsere Vorgehensweise. Jetzt ist uns wegen des staatlichem Fischereirechts ein Klageverfahren gegen den Freistaat Bayern, hier die Bay. Landeskraftwerke, aufgezwungen worden. Leider hat unser Landrat Ebeling in dem Genehmigungsbescheid Abwägungen nicht zu Gunsten des Eixendorfer Sees getroffen, sondern zu Ungunsten des Lebensraums von Bürgern des Landkreises Schwandorf. Der Fischereiverein hat mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages Rechte und Pflichten übernommen. Diese, und die Interessen unserer Mitglieder, gilt es zu schützen und deshalb die Klage. Nun einige Ausführungen zu dem oben genannten Ablauf und zu dem Genehmigungsbescheid: Muscheln: Aufgrund, dass die Bay. Landeskraftwerke auch noch beim Erörterungstermin Äußerungen trafen, dass sie nichts von den Muscheln wussten und dass dies nicht Ihre Angelegenheit wäre - Dr. Reimann vom WWA Amberg hat damals die Population aufgenommen, wie bei unseren Einwänden schriftlich vorgelegt sehen wir die Vorgehensweise, - wie im Einladungsschreiben ausführlich dargelegt - als unbedingt erforderlich an, falls der Bau der Anlage überhaupt noch zustande kommen sollte. Monitoring: Da bei allen Genehmigungsverfahren in Bayern großer Widerstand war, wurde das LFU beauftragt, die Verträglichkeit der sog. ökologischen Wasserkraftanlagen zu untersuchen. Das LFU setzte sich mit der TU München, Herrn Prof. Geist, zusammen. Es wurde 3

4 schließlich im März 2014 eine wissenschaftliche Untersuchungsmethode für 1,3 Mio. für alle ökologischen Standorte beauftragt. Diese Methode sollte außerhalb des Genehmigungsverfahrens laufen. Wir kamen im September trotz Androhung des 52 WHG (Befischung ohne Zustimmung des Fischereivereins) per Beschluss dazu, dass wir dieses Monitoring ablehnen, da es eine umfangreiche IST-Analyse nicht mit einschließt, wie es Wasserrechtsverfahren voraussetzen. Ferner forderte zum damaligen Zeitpunkt der Gutachter des WWA ein umfangreiches Monitoring: vor, während und nach dem Bau der Anlage. Es fehlte auch die Untersuchung des Fischaufstieges und wir hatten die Befürchtung, dass dieses Monitoring mit dem Genehmigungsbescheid vermischt werden wird. Dies trat auch so ein. Und in den Auflagen wurde das umfangreiche Monitoring vor und während des Baues gestrichen bzw. durch das Monitoring der TU München ersetzt, die diese aber nicht leisten können. Jetzt müssen wir es im Gerichtsverfahren fordern. Es folgte im Januar wieder eine Anfrage durch Frau Lohmeyer vom LFU. Nach Austausch aller Fakten beim Ortstermin in der Fachberatung in Regensburg und Diskussion in der Vorstandschaft übermittelten wir am unsere Zustimmung zum wissenschaftlichen Monitoring. Trotz vieler Bauchschmerzen und Bedenken darf die TU München ihr Monitoring durchführen, wobei wir auf unsere dargelegte Rechtsposition nicht verzichten. Die Untersuchung ist unabhängig des Baues, denn wenn das Verwaltungsgericht den Bau komplett stoppt, ist dass das Risiko des LFU/TU. Wir bekommen aber die vorhandenen Untersuchungsergebnisse. Beim Monitoring des Ist-Zustandes versagte unser Landrat komplett, da er sich mit den unzureichenden Aussagen und Unterlagen des Antragstellers zufrieden gab. Ferner haben sich Teile des Umweltministeriums durch den aufgebauten Druck auf alle Beteiligten die ureigene eigenverantwortliche Arbeit vergessen. Es gilt das Verschlechterungsgebot und hierfür sind umfangreiche Untersuchungen notwendig!!!!! (Aussage LKW: Es spielt keine Rolle ob, nach der Staumauer Sauerstoff im Wasser vorhanden sei.) Man hört ja, dass Herr Ebeling für höhere Aufgaben vorgesehen sei, dann sollte er zumindest in seinem Landkreis keine verbrannte Erde hinterlassen, sprich hier am See eine Kloake. Biber: Fischer und Biber ist ein Spannungsfeld. Aber die Biber am See interessiert 30 Jahre weder uns Fischer oder das WWA. Ende letzten Jahres wurde sofort eine Baumfällaktion gestartet. Bei der Jahreshauptversammlung der Schwarzachfischer Rötz wurde ich darauf angesprochen, warum das LRA Cham und Schwandorf Abschussgenehmigungen erteilt. Die Landeskraftwerke dürfen erst nach dem Monitoring der TU München den See ablassen, falls der Rechtsschutz aufgehoben werden sollte. Da stört aber der Biber, da er dann unter Schutz steht. Das ist der Hintergrund hinter der Hochwasserschutzmaßnahme. Und wenn Bäume im See liegen, bzw. wenn welche gefällt werden müssen, dann muss das WWA halt ihrer Unterhaltspflicht nachkommen, dann hätte man hier keine Abschussgenehmigung erteilen brauchen. So einfach. Der Staat müsste nur seine Ämter richtig besetzen. Fischaufstieg: Im Gutachten von Dr. Klein vom Institut für Fischerei zur Biomanipulation wurde bereits 1999 eine Fischaufstiegshilfe gefordert. Jeder Triebwerksbesitzer wird verpflichtet eine Fischaufstiegshilfe zu bauen. Die Bayerischen Landeskraftwerke wird dies hier nicht auferlegt. Jetzt beginnen die Winkelzüge. Die Landeskraftwerke argumentierten, dass Ihnen das Bauwerk der Vorsperre nicht gehört, sondern dem WWA. Der Privatmann müsste in einem solchen Fall Grunderwerb vornehmen oder dies über Grunddienstbarkeiten möglich machen. 4

5 Dann der zweite Winkelzug. Durch die WRRL zur Verbesserung der Gewässer wurden Bewirtschaftungspläne aufgelegt. Im derzeitigen Bewirtschaftungsplan bis 2015 ist kein Fischaufstieg enthalten. Im Erörterungstermin wurde vom Fischereiverein darauf verwiesen, dass wir unabhängig von dem Genehmigungsverfahren diesen Fischaufstieg zum Bewirtschaftungsplan fordern werden. Was hat man in der Genehmigung gemacht? Im jetzigen Bewirtschaftungsplan ist der Fischaufstieg nicht gefordert, also muss er nicht gebaut werden. Wenn er ab 2016 im Bewirtschaftungsplan enthalten ist, muss er unverzüglich gebaut werden. Konsequenz aus der Genehmigung: 2015 und 2016 wird unser See um 3 m abgelassen, um die Baumaßnahmen durchführen zu können. Die Muscheln müssen gesammelt, gehegt werden. Riesige Kosten. Ist dies alles normal frage ich Euch oder schreit dass nicht zum Himmel???? Und eine komplette Ablehnung im Bescheid konnte man auch nicht aussprechen! Warum wohl??? Aber es kommt noch besser. Dr. Ring forderte auch den Fischaufstieg. Daraufhin hat die Wasserwirtschaft in Ihrem Gutachten geschrieben, da sie ja diesen auch bezahlen müsste, es wird keiner gebraucht. Und deshalb wurde dies im Genehmigungsbescheid negativ beschieden. Welcher Schelm denkt da schlechtes???? Die Frechheit ist ja, dass der fischereiliche Fachmann vom wasserwirtschaftlichem Fachmann niedergemacht wird und sich das Landratsamt dem anschließt. Als Ersatz für den Fischaufstieg will man einen Kieslaichplatz schaffen. Aber nach der Staumauer wird zukünftig kein Fisch mehr ablaichen, denn es fehlt die Lockströmung, der Ort wird verlanden und und und. Aber ein paar Tonnen Kies Kosten ja nichts. Der Fischaufstieg ist notwendig, dass Schied, Barbe und Nase im Zulauf des Sees ablaichen können. Wenn man sieht wie sich der See verändern wird, könnte man zu dem Schluss kommen, dass Horst Seehofer hier eine Biogasproduktionsstätte machen möchte. Warum erfolgte hier wieder die Abwägung von Herrn Ebeling zu Ungunsten des Lebensraums Fisch??? Verschlechterungsgebot. Hier hätte der Landrat gegen den Laichplatz und für den Fischaufstieg abwägen müssen. Noch dazu bei einer Deutschlandweiten einmaligen Pilotanlage. Ich möchte heute nicht alle einzelnen Punkte unserer Klageerwiderung ausführen. Aber noch ein paar Sätze: Ursprünglich wurde die Anlage mit der energetischen Nutzung begründet, dann berief man sich auf eine politische Willensbekundung, nämlich dem 10 Punkte Programm des Umweltministeriums und am Schluss die Deutschlandweite einmalige Pilotanlage. Letztendlich hat man mit Gesetzen die Genehmigung nicht erteilen können. Nur mit notdürftigen Begründungen. Es wurde alles in die Genehmigung verwurschtelt. Zum Schluss muss für den Bau die wissenschaftliche Untersuchung für Pilotanlagen her halten. Herr Keckel sagte ja beim Erörterungstermin, wir müssen sie hier bauen, denn einen anderen Standort bekommen wir nicht. Markus, als Du letztes Jahr auf der JHV des Tourismusverein die Forderung aufgestellt hast, dass die Stadt Neunburg nach 30 Jahren endlich was gegen die Algenblüte unternehmen müsste, da zog es mir im Sitzen die Füße weg. Hier bei dem Genehmigungsverfahren habt ihr es als Tourismusverein nicht für nötig gefunden, einen Satz zu schreiben, dass z. B. keine Verschlechterung am See eintreten darf. Die Vorsperre wird veralgen. Das haben wir jetzt schriftlich im Bescheid. Martin, Du hast letztes Jahr vom Ministerpräsidenten die Zusage zu einem Euro- Programm zur Untersuchung des Sees erhalten. Aber glaubt hier in dem Saal wirklich einer, dass im See eine Verbesserung eintreten wird? Diese Zusage ist nur entstanden, 5

6 weil man genauestens durch die Fachstellen weiß, welche Auswirkungen durch den Bau der Wasserkraftanlage eintreten werden und man Kosten von den Landeskraftwerken auf eine andere Stelle buchen kann. Denn wer hier direkt an dem Genehmigungsverfahren dran war, weiß was abläuft. Aber vielleicht hat ja das eine Mitglied des Tourismusvereins recht, das sagte: Ich zitiere sinngemäß, ihr müsst dann nur nach München schreiben, dann wird das geändert. Das hat ja auch zum Bau der Vorsperre geführt.!!! Ihr Wort in Gottes Ohr. Im Genehmigungsbescheid steht: Deutschlandweite einmalige Pilotanlage: Im Genehmigungsantrag wurde auf bestehende Anlagen in Gengenbach und Offenburg verwiesen. Die liegen in Baden- Württemberg. Entschuldigt, ich hab vergessen, dass Baden-Württemberg jetzt nicht mehr zu Deutschland gehört. Das muss doch einem gesagt werden. Das einmalige an der Pilotanlage ist der fehlende Fischaufstieg, wenn man den Triebwerkskanal als Fischabstieg anerkennen möchte. Aber warum wurden die beiden Anlagen mit Fischauf- und Fischabstieg gebaut? Die wasserrechtlichen Genehmigungen laufen nach 30 Jahren bei den unterliegenden Wasserkraftanlagenbetreibern nach der Staumauer aus und stehen zur Verlängerung an. Deshalb kein Fischaufstieg. Deshalb die Pilotanlage. Damit Bayernweit kein Umgehungsgerinne gebaut werden muss, evtl. sogar Deutschlandweit. Denn wer das Thema in den Zeitungen verfolgt, sieht, dass in den neuen Bescheiden ca. die 3fache Menge an Restwasser gegenüber bisher abgeführt werden muss. Deshalb kein Fischaufund -abstieg. Aber die Erhöhung der Restwassermengen ist für unsere Flüsse lebensnotwendig, noch dazu weil die Triebwerksbesitzer die Restwassermengen auch nicht eingehalten haben. Wenn man im Genehmigungsbescheid nicht mehr weiter wusste, hat man sich die politische Willensbekundung des 10 Punkte Planes zur ökologischen Energiewende berufen. Aber das ist kein Gesetz und keine Verordnung. Mittlerweile wurde zur Bestimmung der Gewässergüte der Fisch als Leitfigur ernannt. Dies beinhaltet außer dem Lebensraum, die Fischnährtiere und vieles mehr. Alles was in diesem Pilotprojekt falsch gelaufen ist, ist in unserer Klagschrift ausführlich hinterlegt. Das bei Genehmigungsverfahren ökologische und wirtschaftliche Abwägungen stattfinden, ist auch jedem bewusst. Aber diese müssen auf gesetzlicher Ebene gefällt werden. Wenn der Staat was baut, dann sollte er mit gutem Beispiel vorangehen. Hier hat er gesetzliche Standards gewaltig unterschritten. Und weil er sie nicht einhalten wollte, steht sogar im Genehmigungsbescheid, wenn wir nicht so bauen dürfen, dann ist die Anlage unrentabel. Fragt das Landratsamt jemand wenn man ein Haus baut, ob er sich die Auflagen in einem Genehmigungsbescheid leisten kann??? Hier wurde auf politischer Ebene durch Druck vieles im Verfahren kaputt gemacht. Und ein Umweltministerium sollte sich nicht vor unfähige Bay. Landeskraftwerke spannen lassen und so als Handlanger fungieren. Es hilft keinem weiter, wenn die Leute von Fachbehörden wie 6-jährige Schulkinder vor ihrem Lehrer sitzen und Anrufe von München aus tätigen bzw. eingenordet werden. Ein Landratsamt hätte hier den Bauantrag an die Bay. Landeskraftwerke zurückgeben müssen bei so dürftigen Unterlagen für ein Genehmigungsverfahren. Aber der Staat erlaubt sich Dinge, die kein Privatmann oder Firma darf und noch dazu bei Pilotanlagen. Am Schluss hat man Abwägungen für das ökologische System des Eixendorfer Sees unter den Tisch fallen lassen, obwohl dies gesetzlich einzuhalten gewesen wäre. In Oberbayern wäre das so nicht passiert. Wir Fischer werden die nächsten 5-10 Jahren 6

7 noch viele Einsprüche für unsere Rechte bei den Gerichten stellen müssen. Leider ist der Staat derzeit nicht in der Lage saubere Wasserrechtsverfahren durchzuführen. Es gibt viele Beispiele, dass es anders gehen kann. Z. B. bei Teublitz will ein privater Triebwerksbesitzer seine Anlage erweitern. Da werden vor dem Genehmigungsverfahren die notwendigen Untersuchungen erstellt, mit der Fischerei besprochen und gemeinsam die besten Lösungen erarbeitet. (Antragsteller, Planer und Fischerei) Einen Satz noch zum Fischaufstieg an der großen Staumauer. Hier wurden wir für blöd verkauft und haben uns vielleicht auch durch die gute Zusammenarbeit mit dem WAA einlullen lassen. Am Höllensteinspeicher baute die E-on sogar einen Fischaufzug. Dieser ist auch hier möglich. Aber da sind wir wieder beim Thema Privater, Landeskraftwerke. Freistaat als Vorbildcharakter. Wir müssen klagen, wir klagen, und wir werden gewinnen. Und wir werden unsere Rechte auch in Zukunft, wenn es nicht anders geht einklagen. Es geht nicht um mehr oder weniger. Und noch eines ganz klar. Hier ist nicht der Fischereiverein oder ein anderer Umweltverband der Böse. Wenn wir gefragt wurden haben wir unser Wissen weiter gegeben. Aber wenn der Antragsteller von Anfang an nicht mit uns sprechen will, weil er sich dann mit Kenntnissen vor Ort beschäftigen müsste und Unterlagen nicht sauber aufbereitet für ein Verfahren, dann läuft es halt so wie dieses ab. Die Ökologie vor Ort hatte hier keinen interessiert. Es geht um unsere Rechte, die der Freistaat Bayern uns Fischern gegeben hat und die lassen wir uns nicht nehmen. Wenn mich einer fragen würde, was ich von den Landeskraftwerken halte, dann würde ich sagen, Horst Seehofer kann nichts besseres tun als diese für 1 Euro zu verkaufen oder er soll das Amt dem WAA unterstellen, denn unabhängige Entscheidungen in diesem Verfahren wurden sowieso nicht gefällt, das ist nur Augenwischerei. Und das Personal täte dem WAA bestimmt gut, denn seit dem großen Hochwasser wurden die Wiesen im Staubereich nicht mehr vollumfänglich abgemäht. Da hätten sie eine sinnvolle Aufgabe. Über Energiepolitik kann man streiten sinnvoll nicht sinnvoll. Und wenn der Freistaat hier eine unrentable Anlage bauen will, können wir diese nicht verhindern. Wir wollen hier nur eines, insbesondere wenn der Freistaat eine Pilotanlage baut dann soll diese abgehandelt werden nach gültigen Vorschriften und mit allem was zu einer Wasserkraftanlage gehört. Saubere Untersuchungen wie in der Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert und einen Fischauf- und abstieg. Nicht mehr, und auch nicht weniger und einer sog. Deutschlandweiten Pilotanlage würdig. Dank möchte ich noch an die Bayerischen Immobilien an Frau von Milczewski und an Herrn Haubner richten für Ihre vollumfängliche Unterstützungen. Bedanken möchten wir uns auch beim LFV Bayern (Johannes Schnell, Frau Dr. Mathes), Opf. Fischereiverband, Bund Naturschutz, Bund für Vogelschutz, bei der Fachberatung, unteren Naturschutzbehörde für die Begleitung in diesem Verfahren. Einen besonderen Dank gehört natürlich auch unserem Robert, der beharrlich und mit Fachwissen uns unterstützt hat. Leider konnte er heute nicht anwesend sein. Auch in heißen Phasen sprachen wir mit einer Zunge. Manchmal stimmten wir uns ab und 5 Minuten später, beim nächsten erhaltenen Anruf war der Sachstand schon veraltet. Danke Robert für Deine Unterstützung. Danke für Eure Aufmerksamkeit. 7

8 13b Ausblick auf das Fischerjahr 2015 Zur Info: 2015 wurde der Huchen zum Fisch des Jahres erkoren. Da sich die Huchenpopulation durch die vielen Querbauwerke rückläufig ist, wurde das Schonmaß erhöht, damit wieder Huchen als Eigengewächse in den Flüssen heranwachsen können und nicht aussterben. Vereinsauto: Unser 16 Jahre alter Mazda musste verkauft werden. Die Vorstandschaft hat heuer auf einer außerordentlichen Vorstandssitzung beschlossen einen neuen PickUp zu kaufen. Dieser wurde gestern angemeldet. Der Ford Ranger wurde beim Autohaus Bauriedel aus Dieterskirchen gekauft. Alois Bauriedel ist auch seit 1978 Mitglied in unserem Verein. Es stehen dieses Jahr wieder einige Highlights an. Hier nun nur die wichtigsten Termine und 03. Mai 2015 offenes Hegefischen - Mosella Tandem Cup, Mai 2015 DAFV Bayerische Meisterschaft im Posenfischen; Hegefischen auf Weißfische (Deutscher Angelfischerverband) ca. 30 Teilnehmer 23. Mai Jugendfischen des DAFV ca. 20 Teilnehmer /28. Juni 2015 offenes Hegefischen Tandem-Browning-Cupfischen Juli Wallerfischen 2015 Ausschreibung bei Ausgabestellen und auf der Homepage Treffen am Freitag ab Uhr am Bauhof. Beginn des Fischen`s Uhr. Ende ist am Sonntag um 8.00 Uhr. Das Ausbringen der Köder und das Fischen vom Boot aus ist erlaubt. Echolot nur bei diesem Fischen erlaubt. Die Gebühr für Nichtmitglieder beträgt 30. Zusätzlich zu den ES bzw. Jahreserlaubnisschein sind 10 Startgebühr zu entrichten. Sonntag ab 8:00 Uhr gibt es Frühstück im FHaS mit Fangauswertung und Ehrengaben Ausschreibung ähnlich wie in den Vorjahren Änderungen werden vor Startbeginn bekannt gegeben Ufer- und Gewässerreinigung (Arbeitseinsätze sind in der Regel am 1. und 3. Samstag bekanntermaßen) Erlaubnisscheine Anträge für neue JES sind mit dem Fangbuch bis zum 20. Januar abzugeben. Wer für das folgende Jahr JES beantragt sollte auch in der nebenstehenden Spalte dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Für die Jahreskarte Schwarzach bitte Postit einkleben. 8

9 Bei der 30er Karte ist vor Antritt das Datum einzutragen, ansonsten ist man laut Gesetz ein Schwarzfischer. Wir bitten um Beachtung. ES für die Schwarzach können nach wie vor auch zum 01. Januar beantragt werden. Verspätet beantragte Erlaubnisscheine werden gesammelt und Blockweise ausgegeben. Nach Beendigung der Veranstaltung gibt es wie gewohnt die Jahreserlaubnisscheine. Bei Unstimmigkeiten bitte an den 2. Vorstand wenden. 14. Wünsche und Anträge 15. Schlusswort Bedanken möchte ich mich für Eure Aufmerksamkeit und dass ihr das Thema WKA so aufmerksam verfolgt habt wird uns nach wie vor die Wasserkraftanlage beschäftigen, insbesondere bei den Gerichtsverfahren. Ich glaube zwar nicht, dass die WKA gebaut wird, aber wenn doch: Bitte unterstützt uns hier wie wir dies heute angesprochen bzw. im Einladungsschreiben bekannt gegeben haben. Es ist einfach eine Sauerei wie der Staat mit uns umgeht. Wir schaffen Voraussetzungen, dass jeder für einen kleinen Betrag seinem Hobby nach gehen kann. Wir schaffen Vermögen sprich unsere Gewässer sind die Zukunft unseres Vereins. Ich hoffe, dass wir angenehme und erfolgreiche Stunden dieses Jahr an unseren Gewässern erleben werden. Nächstes Jahr stehen Neuwahlen zur Vostandschaft an. Diese werden meiner Meinung nach nicht einfach werden. Es fehlen vor allem Neunburger in der Vorstandschaft. Geht auf uns zu. Dies wird die Suche für den einen oder anderen Posten erleichtern. Wie ihr heute gesehen habt, ist eine Vernetzung zu anderen Vereinen, unseren und anderen Verbänden sehr wichtig. Dies erfordert viel Zeit, ist aber auch sehr interessant. Wir haben durch das Genehmigungsverfahren sehr viel gelernt. Wir sind auch schlauer geworden. Deshalb werden wir die Fischaufstiege in den Bewirtschaftungsplänen einfordern und wir müssen weiter für unsere Rechte kämpfen, notfalls vor Gericht. Ich wünsche uns allen ein gutes Angelwetter, eine erfolgreiche Angelsaison, und jetzt vor allem einen guten Nachhauseweg. Danke für Euer Kommen und Petri Heil 9

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