SENATSKANZLEI 30. September 2015 Geschäftsstelle des Senats Zu 21/1736 PL 312. Berichtigung

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1 SENATSKANZLEI 30. September 2015 Geschäftsstelle des Senats Zu 21/1736 PL 312 Berichtigung Betr.: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, betreffend Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 26. März 2014 ÖPNV-Strategie Hamburg 2030: Bahn frei für den langfristigen Schienenverkehrsausbau (Drucksache 20/11267) Langfristige Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes Sachstand und Finanzierung von Planungen für die Verlängerungen der U4 zum Kleinen Grasbrook und zur Horner Geest sowie für die neue U-Bahn-Linie U5 (Drucksache 21/1736) Der Mitteilung ist die angefügte Anlage beizufügen.

2 Gesamtkonzept Netzentwicklung U-Bahn Anlage

3 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 26. März 2014 ÖPNV-Strategie Hamburg 2030: Bahn frei für den langfristigen Schienenverkehrsausbau (Drucksache 20/11267) Langfristige Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes Sachstand und Finanzierung von Planungen für die Verlängerungen der U4 zum Kleinen Grasbrook und zur Horner Geest sowie für die neue U-Bahn-Linie U5 1. Anlass und Ziel Der Senat beabsichtigt, das U-Bahnnetz so zu erweitern, dass es auf Jahrzehnte die Stadt attraktiver und lebenswerter macht. Die Hamburger Hochbahn AG hat die ersten Planungsschritte als städtisches U-Bahn-Verkehrsunternehmen im Interesse der Stadt übernommen. Über erste Bausteine/Zwischenschritte hat der Senat bereits in der 20. Legislaturperiode mit der Drucksache 20/13739 vom 25. November 2014 berichtet. Mit dieser Mitteilung soll die Bürgerschaft nun über den Stand der Planungen, über deren voraussichtliche Kosten und deren Finanzierung sowie über die noch unterschiedlich konkreten Perspektiven informiert werden und über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Mitteilung gibt Auskunft über den Bearbeitungsstand des Bürgerschaftlichen Ersuchens aus der Drucksache 20/ Ein Grundsatzbeschluss der Bürgerschaft zur langfristigen Weiterentwicklung des barrierefreien U-Bahn-Netzes auf der Grundlage der aufgezeigten Ausbauoptionen ist aus folgenden Gründen erforderlich: er dient der Erhöhung der Rechtssicherheit und der Verbindlichkeit der anstehenden vertiefenden Planungsschritte insbesondere im Rahmen der Abstimmung mit Fachbehörden, Bezirken und weiteren Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg. Die übrigen gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen werden dadurch nicht präjudiziert, er schafft eine Grundlage, auf der die beteiligten Fachbehörden, Bezirke und Leitungsträger sowie die Hamburger Hochbahn AG die für die Planung und Genehmigung erforderlichen personellen und organisatorischen Ressourcen planen und bereit stellen können, er wird benötigt, um einen nach 3 Nr. 1 lit. b) Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) einem Generalverkehrsplan gleichwertigen 1

4 Drucksache 21/1736 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Plan aufzustellen, solange kein beschlossener Verkehrsentwicklungsplan vorliegt. Dieser Beschluss beinhaltet die Willenserklärung der Bürgerschaft zur Planung der langfristigen Weiterentwicklung des barrierefreien Hamburger U-Bahn-Netzes im Rahmen der in der Anlage dargestellten Ausbau- bzw. Erweiterungsoptionen. Eine endgültige Entscheidung über die Realisierung ist damit noch nicht verbunden. Um die Zustimmung zur Herstellung der Teilmaßnahmen wird der Senat die Bürgerschaft jeweils mit gesonderter Vorlage bitten. Im nächsten Schritt steht die Vertiefung und Konkretisierung der Vorschläge für eine langfristige Weiterentwicklung des barrierefreien U-Bahn- Netzes durch Machbarkeitsuntersuchungen sowie durch Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen an. Ziel der Machbarkeitsuntersuchungen ist das Aufzeigen der barrierefreien, verkehrlichen, betrieblichen, technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der Streckenabschnitte, die Beurteilung kleinräumiger Varianten und deren jeweiligen Auswirkungen auf Umwelt und Anlieger, die Ermittlung eines voraussichtlichen Kostenrahmens sowie die Schaffung einer Basis zur formalen Sicherung der U-Bahn-Trassen und -Haltestellen im Flächennutzungsplan. Inhalte der Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen sind die Objekt- und Tragwerksplanung, das Durcharbeiten des Planungskonzepts durch Erarbeitung einer vollständigen Entwurfszeichnung und eines Mengengerüsts, die Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, eine Kostenschätzung und Kostenberechnung sowie die Erarbeitung und Zusammenstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren. 2. Stand der Planungen U-Bahn-Ausbauoptionen Im Rahmen einer Konzeptstudie hat die Hamburger Hochbahn AG städtebaulich, verkehrlich, betrieblich und wirtschaftlich sinnvolle U-Bahn- Erweiterungen unter Berücksichtigung bestehender Planungen zur Erweiterung des S-Bahn-Netzes (S21, S4, Haltestellen Ottensen und Elbbrücken) entwickelt. Aussagen zu Auswirkungen der Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes z.b. auf Planungen Dritter, auf die Belange der Umwelt und weiterer Schutzgüter und auf denkmalpflegerische und archäologische Belange sind zum gegenwärtigen Stand nur bedingt möglich. Dies betrifft insbesondere den Neubau der U-Bahnlinie 5. Um diese Belange frühzeitig in den Planungsprozess einfließen zu lassen, werden die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die Behörde für Umwelt und Energie, die Bezirksämter, das Denkmalschutzamt und das Archäologische Museum Hamburg/Helms-Museum kontinuierlich in den Planungsprozess einbezogen. Nachfolgende Angaben, insbesondere zu den Kosten und denkbaren Terminen, entsprechen dem derzeitigen Planungstand und müssen gegebenenfalls in der weiteren Planung angepasst werden. 2.1 Haltestelle Oldenfelde an der U1 Zwischen den relativ weit auseinanderliegenden U-Bahn-Haltestellen Farmsen und Berne soll auf etwa halber Strecke eine neue U-Bahn-Haltestelle der Linie U1 gebaut werden. Diese erschließt ein nordwestlich gelegenes Wohngebiet mit verdichtetem Geschosswohnungsbau im Umfeld der Straßen Busbrookhöhe und Birckholtzweg sowie im östlichen Einzugsbereich Einfamilienhausgebiete des Ortsteils Oldenfelde sowie Mehrfamilienhäuser im südlichen Bereich Bernes. Insgesamt erhalten damit ca Einwohner erstmals einen direkten Schnellbahnanschluss. Die Haltestelle kann an dem oberirdischen Streckenabschnitt mit relativ geringem baulichem Aufwand auf öffentlichem Grund errichtet werden. Der Zugang ist am Südende des Bahnsteigs vorgesehen. Außerdem ist optional ein zweiter Zugang am Nordende berücksichtigt. 2

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1736 Planungsstadium: Die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen einschließlich Kostenberechnung sind in Bearbeitung. Auf der Grundlage der Ergebnisse der o.g. Planung 2016 um Zustimmung zum Bau der Haltestelle bitten. Termine: Planfeststellungsbeginn: Mitte 2016 Baubeginn: 2018 Inbetriebnahme:

6 Drucksache 21/1736 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Kosten: Kostenermittlungsstufe (Kosten ohne MwSt. 1) Kostendefinition 2) Kostenbestandteile Kostenrahmen Kostenschätzung Kostenberechnung Kostenanschlag Kostenfeststellung in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. Gesamtkosten Gesamtbaukosten Baukosten Basiskosten 3) : 9,41 Ansatz für Kostenvarianz 4) : 2,45 Preissteigerungen 5) : 0,24 Baunebenkosten: (Planungskosten) 6) Gesamtbaukosten (Summe Baukosten + Baunebenkosten): 2,00 14,1 Grunderwerbskosten 7) : Einrichtungskosten 8) : Besondere Kostenrisiken 9) : entfällt entfällt entfällt Summe: 14,1 1) Die Hamburger Hochbahn AG ist Vorsteuer abzugsberechtigt. 2) Definitionen von Kostenbegriffen im Hochbau sind in der DIN 276 Kosten im Bauwesen Teil 1: Hochbau und von der Informationsstelle Wirtschaftliches Bauen (IWB) vorgegeben. Danach umfassen Gesamtbaukosten die Kostengruppen , 619, 620 und 700 der DIN 276. In den Gesamtkosten sind die Kostengruppe enthalten. Der Begriff Baukosten wird in der Literatur und im Haushaltswesen unterschiedlich verwandt. Im Sinne der Drucksache Kostenstabiles Bauen werden damit die Basiskosten, der Ansatz für Kostenvarianz und die Preissteigerungen bezeichnet. 3) Die Basiskosten sind die Kosten des Projektes auf Grundlage des definierten Bausolls und der zum Zeitpunkt der Kostenermittlung bestehenden Marktverhältnisse. Sie entsprechen im Hochbau i.d.r. den Kostengruppe der DIN ) Mit dem Ansatz für Kostenvarianz wird zukünftig die Ungenauigkeit bei der Kostenermittlung berücksichtigt, die in Abhängigkeit von der Planungstiefe als prozentualer Zuschlag auf die Basiskosten berechnet wird. 5) Preissteigerungen können angesetzt und veranschlagt werden, wenn sie mit großer Sicherheit anzunehmen ist. Sie können sich orientieren an Preisindizes. Ihrer Richtigkeit ist regelmäßig zu überprüfen. 6) Die Baunebenkosten (i.d.r. Planungskosten/Honorarkosten) entsprechen der Kostengruppe ) Grunderwerbskosten entsprechen der Kostengruppe 100; Veranschlagung in zentralem Haushaltstitel. 8) Einrichtungskosten des Bedarfsträgers, die in einem gesonderten Haushaltstitel veranschlagt werden (i.d.r. KG 610). 9) Qualifizierte Darstellung von vorhersehbaren Besonderen Kostenrisiken, die trotz einer gewissenhaften und ordnungsgemäßen Planung und Kostenermittlung nicht ausgeschlossen werden können. Die Ansätze sind konkret nach Art, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit für jedes Risiko einzeln zu benennen. Eine Veranschlagung der Besonderen Kostenrisiken im Haushalt erfolgt nicht. 4

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1736 Finanzierung: Die Konzeptstudie und die Machbarkeitsuntersuchung wurden von der Hamburger Hochbahn AG finanziert. Die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird über eine Zuwendung in Höhe von bis zu Euro aus Regionalisierungsmitteln finanziert. Siehe hierzu Drucksache 20/13739 vom 25. November Die Bauausführung einschließlich Ausführungsplanung soll aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden. 2.2 U4-Verlängerung auf den Kleinen Grasbrook Der Deutsche Olympische Sportbund hat sich auf seiner Mitgliederversammlung für Hamburg als deutsche Bewerberstadt für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 entschieden. Sofern das Bewerbungsverfahren mit erfolgversprechenden Aussichten weitergeführt wird, ist von einer sehr zügigen städtebaulichen Entwicklung des Kleinen Grasbrooks auszugehen, da hier neben den zentralen Sportstätten auch das olympische Dorf entstehen soll, welches in der Nachnutzung zu einem neuen, attraktiven Stadtteil am Wasser entwickelt werden würde. Um eine attraktive und leistungsfähige ÖPNV- Anbindung dieses neuen Stadtteils sicherzustellen, beabsichtigt der Senat eine Verlängerung der U4 auf den Kleinen Grasbrook planerisch so voranzutreiben und vorzubereiten, dass im Fall einer erfolgreichen Olympiabewerbung die weiteren notwendigen Realisierungsschritte zeitgerecht erfolgen können. Der Senat strebt an, bis zum Beginn der Olympischen Spiele diejenigen Teilmaßnahmen der U-Bahn baulich umzusetzen, die sich im Nachgang der baulichen Entwicklung der olympischen Sportstätten und des olympischen Dorfes nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Beeinträchtigungen der Anlieger umsetzen lassen. Die bauliche Fertigstellung und Inbetriebnahme der U-Bahn würde dann nach den olympischen Spielen erfolgen. Im Rahmen der Untersuchung wurden eine unterirdische Variante, die direkt ins Zentrum des Kleinen Grasbrook führt, und eine oberirdische Variante in östlicher Lage, die das Olympische Dorf und spätere Wohngebiet günstig erschließt, geprüft. Diese Streckenergänzung der U4 wird dabei so konzipiert, dass eine Verlängerung in Richtung Wilhelmsburg zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Die Bearbeitung der Strecke Elbbrücken Kleiner Grasbrook wird so erfolgen, dass die Untersuchung je nach Ergebnis des geplanten Referendums in kurzer Zeit durchgeführt oder qualifiziert beendet werden kann. Dieses Projekt ist wegen der engen Verzahnung mit der Entwicklung des Olympiageländes außerordentlich zeitkritisch. 5

8 Drucksache 21/1736 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Vorzugsvariante: Das für die nacholympische Nutzung des Kleinen Grasbrooks als Wohnstadtteil entwickelte städtebauliche Konzept sieht einen Schwerpunkt der Wohnnutzung im südöstlichen Teil der Halbinsel vor. Dieser Schwerpunkt kann durch die oberirdische Variante gut erschlossen werden. Die gleichzeitige Ausrichtung des Wegenetzes auf die oberirdische Haltestellenlage unterstützt die gute Erschließungswirkung einer oberirdischen Variante zusätzlich. Gleichzeitig wird bei der oberirdischen Variante ein sinnvoller Abstand zu den olympischen Sportstätten im nordwestlichen Bereich des Kleinen Grasbrooks gewahrt. Auch nach den olympischen Spielen werden hier Sportveranstaltungen stattfinden, deren Besucherverkehr eine gewisse Entzerrungsstrecke zwischen Veranstaltungsort und der nächstgelegenen Schnellbahnhaltestelle erfordert. Hinzu kommt, dass wesentliche Vorarbeiten für die U-Bahn-Anlagen bereits vor dem Bau von Olympiastadion und olympischem Dorf abgeschlossen sein müssen. Dies bedeutet für die unterirdische Variante, dass die Tunnelanlagen vor Beginn der Olympiabebauung bereits im Rohbau fertiggestellt sein müssten. Dies ist zeitlich für Olympische Spiele in 2024 nicht machbar. Bei der oberirdischen Variante sind die baulichen und zeitlichen Abhängigkeiten hingegen deutlich geringer, da hierfür mit Ausnahme des Baus der neuen Elbbrücke ausschließlich die spätere Trasse freigehalten und unter Umständen erste Fundamentherstellungen vorgezogen werden müssten. Allerdings steht auch die oberirdische Variante wegen der engen Verzahnung mit der Entwicklung des Olympiageländes unter einem extremen Zeitdruck. Die unterirdische Variante würde zudem im Fall einer späteren Verlängerung in Richtung Wilhelmsburg zu einer mehrjährigen Beeinträchtigung des Hansahafens führen und ist mit der geplanten späteren Nutzung als Kreuzfahrtterminal bauzeitlich nicht verträglich. Die oberirdische Variante könnte hingegen ohne Nutzungseinschränkungen des Hansahafens verlängert werden. Aus diesen Gründen soll für Olympische Spiele in 2024 die oberirdische Variante weiter verfolgt werden. Sie ist in das städtebauliche Konzept zur Nachnutzung auch unter den Gesichtspunkten des Lärmschutzes gut integrierbar, mit deutlich weniger baulichen Vorarbeiten verbunden und führt zu deutlich geringeren Kosten- und Terminrisiken. Länge: ca. 1,6 km Haltestellen: Kleiner Grasbrook/Olympic City Planungsstadium: Die Konzeptstudie wurde Ende 2014 abgeschlossen. Die Machbarkeitsuntersuchung ist seit Juli 2015 abgeschlossen. Die Beantragung der erforderlichen Mittel für die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung erfolgt mit dieser Drucksache. Auf der Grundlage der Ergebnisse der o.g. Planung und des Stands der Olympiabewerbung 2017 um Zustimmung zum Bau der Verlängerung der U4 zum Kleinen Grasbrook bitten. Termine: Die Termine stehen generell unter dem Vorbehalt einer Abstimmung zwischen den Olympiaplanungen auf dem Kleinen Grasbrook und der entsprechenden U-Bahn-Planung bis Anfang In diesem Fall wäre ein Planfeststellungsbeginn in 2017 möglich. Baubeginn und Inbetriebnahme der U-Bahn müssen ebenfalls in sehr enger Detailabstimmung mit den Olympiaplanungen erfolgen und können derzeit noch nicht festgelegt werden. Eine Inbetriebnahme der U-Bahn-Haltestelle ist erst nach den Olympischen Spielen geplant. Kosten: Angaben zu Baukosten können zum jetzigen Planungsstand noch nicht gemacht werden. Dies erfolgt nach Abschluss der Entwurfsplanung. Die Kosten für die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung betragen ca. 15 Millionen Euro. Finanzierung: Die Konzeptstudie wurde von der Hamburger Hochbahn AG finanziert. Die Machbarkeitsuntersuchung wird über eine Zuwendung in Höhe von bis zu Euro aus Regionalisierungsmitteln (für Kleiner Grasbrook und Horner Geest gemeinsam) finanziert. Siehe hierzu Drucksache 20/13739 vom 25. November Die Finanzierung der Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung in Höhe von 15 Millionen 6

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1736 Euro erfolgt aus Regionalisierungsmitteln. Die Beantragung erfolgt mit dieser Drucksache. Über die Finanzierung der Bauausführung einschließlich der Ausführungsplanung wird voraussichtlich nach Abschluss der Planung im Jahr 2017 entschieden werden. 2.3 U4-Verlängerung zur Horner Geest Die U4 wird heute aus der HafenCity kommend ab Jungfernstieg auf den bestehenden Gleisanlagen der U2 nach Billstedt geführt. Auf dem stark nachgefragten Abschnitt zwischen Innenstadt und Horner Rennbahn entlastet sie hierdurch die U2 und stellt ausreichende Kapazitäten sicher. Ab Horner Rennbahn besteht verkehrlich und betrieblich die Möglichkeit einer Ausfädelung und Weiterführung der U4 auf eigenen Gleisanlagen. Die ausgefädelte Strecke soll künftig bestehende sowie weiter zu entwickelnde Wohngebiete im Bereich der Horner Geest an das U-Bahn-Netz anbinden und den Menschen künftig direkte und umsteigefreie Verbindungen in die Innenstadt ermöglichen. Derzeit rd Einwohner erhalten hierdurch erstmalig einen direkten Schnellbahnanschluss. Diese Zahl kann sich durch weiteren Wohnungsbau im Bereich der geplanten Haltestellen Stoltenstraße und Dannerallee noch erhöhen. Zusätzlich lassen sich insbesondere in den Hauptverkehrszeiten umfangreiche Busverkehrsleistungen einsparen und es bietet sich die Möglichkeit, die sozialen Strukturen im Stadtteil zu stärken sowie diesen städtebaulich weiter zu entwickeln. Die Verlängerung der U4 zur Horner Geest ist daher auch in das Senatskonzept Stromaufwärts an Elbe und Bille Wohnen und urbane Produktion in Hamburg Ost (siehe Drucksache 20/14117 vom 30. Dezember 2014) aufgenommen worden. Die Streckenführung soll unterirdisch im Wesentlichen in der Achse der Manshardtstraße erfolgen mit Haltestellen im Bereich der Einmündungen der Stoltenstraße und der Dannerallee. Eine spätere Weiterführung der Strecke in Richtung Jenfeld ist möglich. Länge: ca. 2,2 km Haltestellen: Horner Rennbahn, Stoltenstraße und Dannerallee Planungsstadium: Die Konzeptstudie wurde Ende 2014 abgeschlossen. Die Machbarkeitsuntersuchung wird im Herbst 2015 abgeschlossen. 7

10 Drucksache 21/1736 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Die Beantragung der erforderlichen Mittel für die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung erfolgt mit dieser Drucksache. Auf der Grundlage der Ergebnisse der o.g. Planung ab 2018 um Zustimmung zum Bau der Verlängerung der U4 zur Horner Geest bitten. Termine: Planfeststellungsbeginn: voraussichtlich ab 2017 Baubeginn: voraussichtlich ab 2019 Inbetriebnahme: voraussichtlich ab 2024/25 Im Fall eines positiven Referendums zur Ausrichtung von Olympischen Spielen in Hamburg können auf Grund der dann erforderlichen Planungsmaßnahmen zur Kapazitätssteigerung im Bestandsnetz Anpassungen am Zeitplan erforderlich werden. Kosten: Angaben zu Baukosten können zum jetzigen Planungsstand noch nicht gemacht werden. Dies erfolgt nach Abschluss der Entwurfsplanung. Die Kosten für die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung betragen ca. 15 Millionen Euro. Finanzierung: Die Konzeptstudie wurde von der Hamburger Hochbahn AG finanziert. Die Machbarkeitsuntersuchung wird über eine Zuwendung in Höhe von bis zu Euro aus Regionalisierungsmitteln (für Kleiner Grasbrook und Horner Geest gemeinsam) finanziert. Siehe hierzu Drucksache 20/13739 vom 25. November Die Finanzierung der Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung in Höhe von 15 Millionen Euro erfolgt aus Regionalisierungsmitteln. Die Beantragung erfolgt mit dieser Drucksache. Über die Finanzierung der Bauausführung einschließlich der Ausführungsplanung wird voraussichtlich nach Abschluss der Planung ab dem Jahr 2018 entschieden werden. 2.4 U5 Bramfeld Siemersplatz ( Osdorfer Born) Zielsetzung des Senats für die 21. Legislaturperiode ist, mit Augenmaß auch große Generationenprojekte sorgfältig zu planen und auf den Weg zu bringen. Dies gilt insbesondere für die neue U-Bahn-Linie U5. Die neue U-Bahn-Linie U5 soll im Osten von Bramfeld und Steilshoop über Sengelmannstraße, die City Nord und Borgweg in die Innenstadt über den Hauptbahnhof und den Knoten Jungfernstieg/Rathaus und von dort zum Siemersplatz führen. Über eine Weiterführung über Eimsbüttel, Diebsteich, Bahrenfeld oder über Stellingen nach Lurup und Osdorfer Born wird nach einem Systemvergleich mit möglichen aus den im Hamburger Westen vorhandenen S-Bahn-Trassen ausfädelnden S-Bahn-Anbindungen von Lurup und Osdorfer Born entschieden. Mit einer derartigen U-Bahn-Linie U5 können die Potenzialgebiete Bramfeld, Steilshoop, Barmbek Nord, City Nord, Winterhude, Uhlenhorst, St. Georg, Universität, Hoheluft, Lokstedt, Lurup und Osdorfer Born sowie je nach Variante Stellingen bzw. Eimsbüttel, Altona Nord, Bahrenfeld und ein neuer Fernbahnhof Diebsteich erstmalig bzw. deutlich verbessert erschlossen werden und mehr als Hamburger einen direkten, fußläufigen Schnellbahnanschluss erhalten. Insbesondere in den Stadtteilen Steilshoop und Osdorfer Born bietet ein Schnellbahnanschluss dabei das Potenzial, die sozialen Strukturen zu stärken und die Quartiere durch eine direkte Anbindung an die Hamburger Innenstadt aufzuwerten. Die Hamburger Hochbahn AG hat hierfür eine Konzeptstudie erstellt und für einen ersten Abschnitt im Osten (Bramfeld City Nord) die Bearbeitung einer Machbarkeitsuntersuchung begonnen. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchungen wird auch geprüft, ob und in welchem Umfang die Planungsparameter des bestehenden U-Bahn-Netzes auf die U5 übertragen werden sollten. Hierbei stehen insbesondere Fragen der Fahrzeugabmessungen und einer vollständigen oder teilweise automatischen Betriebsführung zur Untersuchung an. Baubeginn soll ab Anfang des nächsten Jahrzehnts sein. Hierbei sollen möglichst Bauverfahren zum Einsatz kommen, welche die bauzeitlichen Beeinträchtigungen an der Oberfläche auf ein Mindestmaß reduzieren. Die Realisierung einer neuen U-Bahn-Strecke ist aber dennoch immer auch mit stellenweise offenen Baugruben verbunden, für die ein abgestimmtes Erschließungs- und Verkehrsführungskonzept zu entwickeln ist. Der Senat setzt sich das Ziel, in spätestens 15 Jahren die wichtigsten Streckenabschnitte fertiggestellt zu haben. Im Hamburger Westen sind bereits zwei S-Bahntrassen vorhanden, die sich ebenfalls als Ausgangspunkt für eine Anbindung von Lurup und 8

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1736 Osdorfer Born anbieten. Hierzu hat die S-Bahn Hamburg GmbH ebenfalls eine Konzeptstudie vorgelegt, in der verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Ausfädelungspunkten aus den Trassen der S1 und der S3 analog dem Vorgehen in den Konzeptstudien zur U-Bahnnetz-Erweiterung auf ihre grundsätzliche Geeignetheit untersucht werden. Die hiermit vorliegenden U- und S- Bahnvarianten werden im nächsten Schritt unter der Federführung der Hamburger Verkehrsverbund GmbH anhand eines einheitlichen Bewertungsschemas miteinander verglichen, um die insgesamt günstigste und bestgeeignete Lösung zu identifizieren. Der Senat wird der Bürgerschaft über das Ergebnis berichten. Um einen zügigen Ausbau zu gewährleisten, soll mit den Arbeiten schrittweise sowohl im Osten als auch im Westen der Stadt begonnen werden. Linienführung der U5 Gesamtstrecke Aus verkehrlichen, baulichen und betrieblichen Gründen hat sich im Osten eine Führung über die Haltestelle Sengelmannstraße als sinnvoll ergeben. Eine Führung über Barmbek wäre gegenüber einer Führung über Sengelmannstraße insgesamt verkehrlich nachteiliger: geringere Nachfragewirkung, weniger Verlagerungen vom Autoverkehr, weniger Neuverkehre, geringere Reisezeitminderung und nicht so gute Netzwirkung. Darüber hinaus hätte eine Führung über Barmbek zu zusätzlichen baulichen Aufwänden sowie höheren bautechnischen und genehmigungsrechtlichen Risiken geführt. Die Anbindung an das Bestandsnetz hätte anders als bei einer Führung über Sengelmannstraße nur über eine separate Zuführungsstrecke erfolgen können. Im Westen ist eine Führung bis zum Siemersplatz sinnvoll. Für die Festlegung des weiteren Verlaufs im Westen sind noch vertiefende Untersuchungen, insbesondere ein Systemvergleich mit der S-Bahn erforderlich. Eine endgültige Variantenentscheidung ist daher noch nicht möglich. Die Realisierung der U5 soll schrittweise erfolgen. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchungen sind drei Abschnitte sinnvoll. Als erster Abschnitt wird die Strecke Bramfeld Steilshoop Sengelmannstraße City Nord bearbeitet. Die weiteren Abschnitte sind wie folgt vorgesehen: City Nord Uhlenhorst Innenstadt Hoheluft Siemersplatz Osdorfer Born Siemersplatz/Hoheluft bei einer Entscheidung für eine U-Bahn-Anbindung in diesem Raum. Im Zuge der anschließenden Planungsphasen kann eine weitere Unterteilung der Abschnitte vorgenommen werden. Die Festlegung der Realisierungsreihenfolge erfolgt voraussichtlich ab 2017 nach Abschluss der entsprechenden Machbarkeitsuntersuchungen. 9

12 Drucksache 21/1736 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Länge (bis Siemersplatz): ca. 20 km Haltestellen (bis Siemersplatz): Voraussichtlich 21 (Konkretisierung erfolgt in der Machbarkeitsuntersuchung) Planungsstadium: Die Konzeptstudie für den überwiegenden Teil der U5 wurde Ende 2014 abgeschlossen. Für den Abschnitt Hoheluft Bahrenfeld erfolgte der Abschluss im Juni Es handelt sich um das Ergebnis erster verkehrsplanerischer Vorüberlegungen. Diese bedürfen im weiteren Verfahren einer Vertiefung und Konkretisierung durch eine Machbarkeitsuntersuchung, eine verkehrsplanerische Bewertung, eine Entwurfsplanung, eine Genehmigungs- und eine Ausführungsplanung. In diesem Zusammenhang ist zudem ein Werkstatt- und Abstellkonzept für die U5 zu entwickeln, da die erforderlichen zusätzlichen Fahrzeuge nicht in vorhandenen Anlagen des U-Bahn-Systems abgestellt und instandgehalten werden können. Erst mit Durchlaufen dieser aufeinander folgenden Planungsschritte können bauliche, genehmigungsrechtliche und verkehrliche Fragestellungen zunehmend detaillierter beantwortet sowie Kosten ermittelt werden. Für den Planungsprozess werden insgesamt mehrere Jahre benötigt Erster Bauabschnitt der U5: Bramfeld City Nord Ein sinnvoller erster Bauabschnitt der U5 ist die Anbindung von Bramfeld, Steilshoop und Barmbek-Nord an das bestehende U-Bahn-Netz. Insgesamt können hierdurch Einwohner der genannten Stadtteile erstmals direkt mit einer Schnellbahn erschlossen werden. Darüber hinaus werden die verdichteten Arbeitsplatzund Einzelhandelsstandorte Fuhlsbüttler Straße (Mitte) und City Nord erschlossen. Es wurden für die Anbindung von Bramfeld und Steilshoop zunächst zwei Varianten untersucht: Eine Variante mit Streckenführung über die Haltestelle Sengelmannstraße und eine weitere Variante über die U- und S-Bahn-Haltestelle Barmbek. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Variante über Sengelmannstraße zu einer höheren Verkehrsnachfrage führt, eine bessere Netzwirkung erzielt und mit geringeren baulichen und genehmigungsrechtlichen Risiken verbunden ist. Im Rahmen der derzeit laufenden Machbarkeitsuntersuchung wird daher nur die Variante über die Haltestelle Sengelmannstraße weiter verfolgt. Offen sind bisher noch Lage und Anzahl der Haltestellen in Steilshoop (1 oder 2) sowie die Lage der Haltestellen in Barmbek Nord, in der City Nord und am Bramfelder Dorfplatz. Mit Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung im November 2015 werden auch für diese Haltestellen Vorzugslösungen vorliegen, auf deren Basis die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung durchgeführt wird. Linienführung U5, Anbindung Bramfeld / Steilshoop 10

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1736 Länge: ca. 6,5 km Haltestellen: Bramfeld, Steilshoop (1 oder 2), Barmbek Nord, Rübenkamp, Sengelmannstraße, City Nord Planungsstadium: Die Konzeptstudie wurde Ende 2014 abgeschlossen. Die Machbarkeitsuntersuchung wird voraussichtlich im November 2015 abgeschlossen sein. Auf der Grundlage der Ergebnisse der o.g. Planung ab 2019 um Zustimmung zum Bau des ersten Bauabschnittes der U5 bitten. Termine: Planfeststellungsbeginn: voraussichtlich ab 2018 Baubeginn: voraussichtlich ab 2021 Inbetriebnahme: voraussichtlich ab 2026/2027 Im Fall eines positiven Referendums zur Ausrichtung von Olympischen Spielen in Hamburg können auf Grund der dann erforderlichen Planungsmaßnahmen zur Kapazitätssteigerung im Bestandsnetz Anpassungen am Zeitplan erforderlich werden. Kosten: Angaben zu Baukosten können zum jetzigen Planungsstand noch nicht gemacht werden. Dies erfolgt nach Abschluss der Entwurfsplanung. Die Kosten für die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung betragen ca. 40 Millionen Euro. Finanzierung: Die Konzeptstudie wurde von der Hamburger Hochbahn AG finanziert. Die Machbarkeitsuntersuchung wird über eine Zuwendung in Höhe von bis zu Euro aus Regionalisierungsmitteln finanziert. Siehe hierzu Drucksache 20/13739 vom 25. November Die Finanzierung der Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung in Höhe von 40 Millionen Euro erfolgt aus Regionalisierungsmitteln. Die Beantragung erfolgt mit dieser Drucksache. Über die Finanzierung der Bauausführung einschließlich der Ausführungsplanung soll nach Abschluss der Planung voraussichtlich ab dem Jahr 2019 entschieden werden Weitere Bauabschnitte der U5 Die Machbarkeitsuntersuchungen für die Abschnitte der U5 von der City Nord über die Innenstadt bis zum Siemersplatz sollen Anfang 2016 begonnen werden. Über die Machbarkeitsuntersuchungen für die weiteren Abschnitte bis zum Osdorfer Born wird nach Abschluss der vergleichenden Bewertung der U- und S-Bahn-Varianten in diesem Raum entschieden. Über die Ergebnisse der o.g. Machbarkeitsuntersuchungen 2017 unterrichten und um Zustimmung zur Aufnahme der Vorentwurfs-, Entwurfsund Genehmigungsplanung für verschiedene Teilabschnitte bitten. Termine: Die Machbarkeitsuntersuchungen für die weiteren U5-Bauabschnitte von der City Nord über die Innenstadt bis zum Siemersplatz sollen von Anfang 2016 bis Mitte 2017 bearbeitet werden. Kosten: Angaben zu Baukosten und zu den Kosten für die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung können zum jetzigen Planungsstand noch nicht gemacht werden. Die Kosten für die Machbarkeitsuntersuchung der U5-Abschnitte von der City Nord über die Innenstadt bis zum Siemersplatz betragen ca. 2,0 Millionen Euro. Finanzierung: Die Konzeptstudie wurde von der Hamburger Hochbahn AG finanziert. Die Machbarkeitsuntersuchung der Anbindung Bramfeld/Steilshoop wird über eine Zuwendung in Höhe von bis zu Euro aus Regionalisierungsmitteln finanziert, siehe hierzu Drucksache 20/13739 vom 25. November Die Machbarkeitsuntersuchung der weiteren Abschnitte erfolgt aus Regionalisierungsmitteln. Die Beantragung erfolgt mit dieser Drucksache. Über die Bildung von endgültigen Bauabschnitten sowie die Realisierungsreihenfolge und über die Finanzierung der Vorentwurfs-, Entwurfsund Genehmigungsplanung dieser Bauabschnitte wird voraussichtlich 2017 nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchungen entschieden werden. 11

14 Drucksache 21/1736 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 3. Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Der Senat wird den Ausbau des U-Bahnnetzes schrittweise unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben. Der bisher gelebten formellen Beteiligung im Planfeststellungsverfahren bei ÖPNV-Großvorhaben und der intensiven Baustellenkommunikation während der Bauphase wird ein informelles Verfahren vorangestellt. Dieses begleitet die Planungen der U-Bahn-Netzerweiterung bis zum formellen Verfahren. Mit dem Planfeststellungsverfahren werden die Ergebnisse des informellen Beteiligungsverfahrens dann mit dem formellen Verfahren verzahnt. Zu den jeweils aufeinander aufbauenden Stufen der technischen Planung wird analog eine aufeinander aufbauende Prozessarchitektur zur Bürgerbeteiligung hinzugefügt. Bereits mit Beginn der jeweiligen Machbarkeitsuntersuchungen werden Stakeholder-Analysen im relevanten Planungsumfeld sowohl lokal als auch gesamtstädtisch erstellt. Es gilt, nicht nur bereits engagierte Gruppen, sondern alle betroffenen Gruppen zu identifizieren und in einen konstruktiven Beteiligungsprozess einzubeziehen. Dazu zählen neben der Verwaltung und der Politik auf Bezirks- und Landesebene insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende, Verbände, Vereine, Initiativen und (un)mittelbar positiv wie negativ Betroffene. Mittels frühzeitiger, transparenter, umfassender und niedrigschwelliger Information über Pläne und Vorhaben soll ein breites Verständnis über die Notwendigkeit der barrierefreien U-Bahn- Netz erweiterung erzielt werden. Darauf aufbauend wird durch die beteiligten Fachbehörden und die Hamburger Hochbahn AG eine ortsbezogene und handlungsorientierte Mitwirkung gewährleistet. Die Bürgerinnen und Bürger werden bei allen Streckenabschnitten nach Abschluss der jeweiligen Machbarkeitsuntersuchung bis zum Ende des Planfeststellungsverfahrens eingebunden. Die Entscheidung über das Ob eines Bauvorhabens liegt jedoch bei der Hamburger Bürgerschaft und dem Senat. Transparenz, eine klare Information über den Verlauf des Beteiligungsprozesses sowie eine stete Rückmeldung über die Realisierungschancen der Vorschläge aus der Bevölkerung helfen zudem, unnötige Enttäuschungen der beteiligten Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Ziel der frühzeitigen Beteiligung ist folglich die Förderung von Akzeptanz der demokratisch legitimierten Entscheidung zur U-Bahn- Netzerweiterung durch Mitwirkung als demokratisches Qualitätssicherungsinstrument, die Abschätzung von Chancen und Risiken des Bauvorhabens durch den Vorhabenträger und die Politik, ein frühzeitiger Kenntnisgewinn des Know-how der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, das Erzielen von mehrheitlich getragenen Lösungen, um so die Phasen der Planfeststellung sowie des eigentlichen Baus möglichst konfliktarm, sachlich und ohne Bauverzögerungen zu durchlaufen. Mit Baubeginn startet die Baustellenkommunikation durch die Hamburger Hochbahn AG. Hierbei wird eine enge Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürger u.a. mittels Anwohnerbeauftragte/n analog zu den Erfahrungen bei dem Bau der U4 und ähnlichen Großbauvorhaben gepflegt. Darüber hinaus wird die Hamburger Hochbahn AG Online-Kommunikationsmöglichkeiten (z.b. Website, Social-Media-Kanäle) einrichten, die aktuell über die Planungen und Umsetzungen berichten, auf Veranstaltungen hinweisen und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit bieten, Anregungen, Wünsche und Ideen zu äußern. Das beschriebene Beteiligungsverfahren wird durch Senat und Hamburger Hochbahn AG bereits bei den Planungen zum Bau der U-Bahn- Haltestelle Oldenfelde auf der Linie U1 praktiziert. Nach einer Stakeholder-Analyse wurde mit Beginn der Vorentwurfsplanung der Bürgerbeteiligungsprozess in Farmsen, Berne und Oldenfelde gestartet. Die zunächst umfängliche und transparente Information der Bürgerinnen und Bürger führte bereits messbar zum Eindämmen von Fehlannahmen und zum Abschätzen von möglichen Konfliktfeldern. Die Beteiligung wird über die Planungsstufen hinweg fortgesetzt. 4. Weiteres Vorgehen 4.1 Haltestelle Oldenfelde an der U1 Auf der Grundlage der Ergebnisse der Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung 2016 um Zustimmung zum Bau der Haltestelle bitten. Die Inbetriebnahme ist für 2019 vorgesehen. 4.2 U4-Verlängerung auf den Kleinen Grasbrook Die U4 soll im Fall einer erfolgreichen Olympiabewerbung von den Elbbrücken nach Süden verlängert werden, um eine hochwertige Anbindung der städtebaulichen Nachnutzungen des Olympi- 12

15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1736 schen Dorfes sowie der Sport- und Veranstaltungsanlagen zu erreichen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung 2017 um Zustimmung zum Bau der Verlängerung der U4 zum Kleinen Grasbrook bitten. Der Senat strebt an, bis zum Beginn der Olympischen Spiele diejenigen Teilmaßnahmen der U- Bahn baulich umzusetzen, die sich im Nachgang der baulichen Entwicklung der olympischen Sportstätten und des olympischen Dorfes nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Anlieger umsetzen lassen. Die bauliche Fertigstellung und Inbetriebnahme der U-Bahn soll nach den olympischen Spielen erfolgen. 4.3 U4-Verlängerung zur Horner Geest Auf der Grundlage der Ergebnisse der Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung ab 2018 um Zustimmung zum Bau der Verlängerung der U4 zur Horner Geest bitten. Der Senat strebt an, mit dem Bau ab 2019 zu beginnen. Im Fall eines positiven Referendums zur Ausrichtung von Olympischen Spielen in Hamburg können auf Grund der dann erforderlichen Planungsmaßnahmen zur Kapazitätssteigerung im Bestandsnetz Anpassungen am Zeitplan erforderlich werden. 4.4 Erster Bauabschnitt der U5: Bramfeld City Nord Die Machbarkeitsuntersuchung für den ersten Bauabschnitt zwischen Bramfeld und der City Nord soll Ende 2015 abgeschlossen werden. Die Vorentwurfs-, Entwurfs und Genehmigungsplanung für diesen Abschnitt soll 2016 beginnen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird der Senat die Bürgerschaft voraussichtlich ab 2019 um Zustimmung zum Bau des ersten Abschnitts der U5 bitten. Im Fall eines positiven Referendums zur Ausrichtung von Olympischen Spielen in Hamburg können auf Grund der dann erforderlichen Planungsmaßnahmen zur Kapazitätssteigerung im Bestandsnetz Anpassungen am Zeitplan erforderlich werden. 4.5 Weitere Bauabschnitte der U5 Die Machbarkeitsuntersuchungen für die Abschnitte von der City Nord über die Innenstadt bis zum Siemersplatz sollen Anfang 2016 begonnen und Mitte 2017 abgeschlossen werden. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die verkehrliche, betriebliche, technische und wirtschaftliche Machbarkeit aufzuzeigen und die Grundlagen für eine formale Sicherung der Trassen im Flächennutzungsplan zu schaffen. Über die Machbarkeitsuntersuchungen für die weiteren Abschnitte bis zum Osdorfer Born wird nach Abschluss der vergleichenden Bewertung der U- und S-Bahn-Varianten in diesem Raum voraussichtlich Anfang 2016 entschieden. Über die Ergebnisse der o.g. Machbarkeitsuntersuchungen 2017 unterrichten und um Zustimmung zur Aufnahme der Vorentwurfs-, Entwurfsund Genehmigungsplanung für die weiteren Teilabschnitte bitten. Gleiches gilt für die weiteren Untersuchungsschritte der S-Bahn-Varianten einschließlich des Systemvergleichs. 5. Kosten, Finanzierung und Abwicklung Konzeptstudien: Die Kosten für die Erstellung der Konzeptstudie U-Bahn-Netzerweiterung wurden durch die Hamburger Hochbahn AG getragen. Inklusive der Prüfung weiterer Streckenverlängerungen der Linien U2 und U4 sowie zusätzlicher Haltestellen wurden hierfür ca Euro an Eigen- und Fremdleistungen aufgewendet. Die Kosten für die Erstellung der Konzeptstudie S-Bahn-Anbindung von Lurup und Osdorfer Born wurden durch die S-Bahn Hamburg GmbH getragen. Machbarkeitsuntersuchungen sowie Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen: Die Machbarkeitsuntersuchungen bzw. die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen sind wesentliche Vorbedingungen für die fachlich fundierte und den Anforderungen an das kostenstabile Bauen entsprechende Planung der im öffentlichen Interesse liegenden langfristigen Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes in Hamburg. Sie sind damit auch Grundlage für die von der Bürgerschaft zu treffenden Entscheidungen. Es besteht daher ein erhebliches Interesse an der Durchführung der Untersuchungen, das nicht durch Eigenleistungen der Freien und Hansestadt Hamburg befriedigt werden kann; vielmehr erfüllt allein die Hamburger Hochbahn AG als das in Hamburg mit der Erbringung von U-Bahn-Verkehrsleistungen betraute Unternehmen, dem auch der Ausbau der U-Bahn-Infrastruktur obliegt, über die notwendige fachliche und organisatorische Qualifikation für die Untersuchungen und 13

16 Drucksache 21/1736 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Planungen. Damit liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen an die Hamburger Hochbahn AG gemäß den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung ( 46 in der ab dem Haushaltsjahr 2015 geltenden Fassung) vor. Die Hamburger Hochbahn AG wird die Ingenieurleistungen zur Durchführung der Machbarkeitsuntersuchungen sowie für die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung ausschreiben. Die tatsächlichen Kosten können nach dem Ergebnis dieser Ausschreibungen von den unten stehenden Angaben abweichen. Die bisher vorgenommenen Schätzungen beruhen auf Erfahrungen mit ähnlichen Ausschreibungen in der Vergangenheit unter Berücksichtigung der Kostenvarianz gem. Drucksache 20/6208 Kostenstabiles Bauen und Preissteigerungen. Der angegebene Kostenrahmen enthält außerdem Eigenleistungen der beteiligten Fachabteilungen der Hamburger Hochbahn AG. Auf Basis der in der Konzeptstudie ermittelten Bedarfe wurde folgender Kostenrahmen abgeschätzt: U-Bahn-Netzausbau Kostenrahmen für Planungsleistungen Stand Juni 2015 Vorhaben U1 Oldenfelde U4 Kleiner Grasbrook U4 Horner Geest Planungsleistungen ff Summen Angaben in Mio. Euro Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung 0,8 abgeschlossen 0,8 Machbarkeitsuntersuchung 0,4 abgeschlossen 0,4 Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung 0,0 4,5 4,5 4,0 2,0 15,0 Machbarkeitsuntersuchung 0,4 abgeschlossen 0,4 Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung 0,0 3,0 5,0 5,0 2,0 15,0 Machbarkeitsuntersuchung 0,8 abgeschlossen 0,8 U5 Bramfeld - Steilshoop - City Nord Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung 0,0 1,0 12,0 12,0 15,0 40,0 Machbarkeitsuntersuchung 0,0 1,5 0,5 0,0 0,0 2,0 U5 City Nord - Innenstadt - Siemersplatz Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung 0,0 0,0 offen Machbarkeitsuntersuchung 0,0 0,0 offen U5 weitere Abschnitte Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung 0,0 0,0 offen Summen U5 0,8 2,5 12,5 12,0 15,0 42,8 Summen, insgesamt 2,4 10,0 22,0 21,0 19,0 74,4 davon bereits bewilligt 2,4 2,4 Beantragung mit dieser Drucksache 72,0 Mit dieser Drucksache wird die Zustimmung zur Verwendung von insgesamt 72,0 Millionen Euro für die o.g. Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen für die U4-Verlängerungen zum Kleinen Grasbrook und zur Horner Geest (je 15 Millionen Euro), die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen für den ersten Bauabschnitt der U5 von Bramfeld zur City Nord (40 Millionen Euro) und die Machbarkeitsuntersuchungen weiterer U5-Abschnitte (2,0 Millionen Euro) beantragt. Wie oben dargestellt ist die Finanzierung aus Bundesmitteln nach dem Regionalisierungsgesetz vorgesehen. Diese Mittel sind für den Öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere den Schienenpersonennahverkehr, einzusetzen und dienen in Hamburg insbesondere zur Finanzierung der S-Bahnverkehre. Weitere Verwendungen sind u.a. für die Mitfinanzierung der Haltestelle Ottensen und die Planung der S4 vorgesehen, wobei über einige der geplanten Projekte noch keine abschließende Kostensicherheit besteht. 14

17 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1736 Weiter ist eine Revision des Regionalisierungsgesetzes vorgesehen, über die allerdings noch keine abschließende Entscheidung vorliegt, sodass auch die künftige Höhe der Hamburg zustehenden Regionalisierungsmittel noch fraglich ist. Nach jetzigen Kenntnissen und Prognosen ist die Finanzierung der oben dargestellten Maßnahmen mit den noch nicht verplanten Regionalisierungsmitteln möglich; sollten die vorstehend dargestellten Risiken eintreten und die Finanzierung in Frage stellen, wird die Bürgerschaft mit einem neuen Beschlussvorschlag befasst. Die bisher nicht kalkulierten Mittelbedarfe für die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung der weiteren U5-Abschnitte sollen voraussichtlich 2017 mit gesonderten Drucksachen auf Basis der dann abgeschlossenen Machbarkeitsuntersuchungen beantragt werden. Die Mittelbedarfe für die Ausführungsplanung und bauliche Umsetzung der einzelnen Maßnahmen werden ebenfalls gesondert beantragt. In der Vergangenheit wurden schienengebundene Nahverkehrssysteme wie z.b. die U4 wesentlich durch Bundesmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) finanziert. Nach aktueller Gesetzeslage läuft das GVFG mit Ablauf des Jahres 2019 aus. Der Senat geht derzeit davon aus, dass für den Bau von schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrssystemen weiterhin Bundesmittel für eine Mitfinanzierung zur Verfügung stehen; hier besteht allerdings eine gewisse Unsicherheit, da die Verhandlungen über die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen noch andauern. 6. Ressourcen Die Finanzierung der künftigen Anpassungs- und Aufstockungsnotwendigkeiten obliegt den Behörden. Die erforderlichen Anmeldungen werden in den jeweiligen Haushaltsplanverfahren oder durch gesonderte Bürgerschaftsdrucksachen erfolgen. 7. Wirtschaftlichkeit Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für das Vorhaben Haltestelle Oldenfelde an der U1 erfolgt nach Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf der Grundlage der Kostenberechnung. Der Senat wird hierüber im Rahmen einer gesonderten Drucksache berichten. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (Nutzen-Kosten-Untersuchungen) für die übrigen Vorhaben liegen noch nicht vor. Das Instrument einer Nutzen-Kosten-Untersuchung für größere ÖPNV- Maßnahmen wie dem Bau einer U-Bahn ist die Standardisierte Bewertung, deren positives Ergebnis Voraussetzung für eine Förderung aus den GVFG-Bundesmitteln ist. Mit der Standardisierten Bewertung wird der Nutzen den Kosten gegenüber gestellt und damit die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit eines Vorhabens ermittelt. Eine wesentliche Grundlage der Standardisierten Bewertung ist eine Kostenberechnung auf der Basis einer durchgearbeiteten Entwurfsplanung. Gegenstand dieser Drucksache ist die Finanzierung der entsprechenden Planungen der U4-Verlängerungen und des ersten Bauabschnitts der U5 sowie der vorauslaufenden Machbarkeitsuntersuchungen für weitere Abschnitte der U5. Es werden somit die Grundlagen für die Durchführung von qualifizierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geschaffen. 8. Petitum Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle die Ausführungen der Drucksache einschließlich der Finanzierung der Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen für die U4-Verlängerungen zum Kleinen Grasbrook und zur Horner Geest (30 Millionen Euro), der Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen für den ersten Bauabschnitt der U5 von Bramfeld zur City Nord (40 Millionen Euro) sowie von Machbarkeitsuntersuchungen für weitere Abschnitte der neuen U-Bahn-Linie U5 (2 Millionen Euro) zur Kenntnis nehmen und dem Einsatz von Bundesmitteln nach dem Regionalisierungsgesetz zustimmen der Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes in Hamburg im Rahmen des dargestellten Zielnetzes grundsätzlich zuzustimmen. Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, Hamburg, Tel. (0 40)

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