Zukunft gestalten Natur bewahren Ein Ratgeber bei Erbschaftsfragen

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1 Zukunft gestalten Natur bewahren Ein Ratgeber bei Erbschaftsfragen

2 Inhalt Vorwort 2 Ein wichtiger Gedanke für die Zukunft 5 Ihr Wille zählt das Testament 6 Erbe und Vermächtnis 9 Zukunft gestalten 10 Verantwortung leben 12 Natur bewahren Ihr Testament hilft 13 Impressum/Kontakt 14 Liebe Naturfreundin, lieber Naturfreund, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie unseren Rat - geber bei Erbschaftsfragen angefordert haben. Die Broschüre beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Themen Testament und Erbrecht und erläutert Möglichkeiten der Nachlassgestaltung. Sie zeigt zudem Wege auf, wie Sie sich über das eigene Leben hinaus, für den Erhalt unserer Natur und unseren natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen können. Ich empfinde es als sehr wichtig, sich mit der Frage zu beschäftigen, was über den Tag hinaus bleibt, wenn wir einmal nicht mehr sind. Es ist beruhigend und zugleich beglückend zu wissen, dass das, wofür man sich ein Leben lang eingesetzt hat, weitergeführt wird. Mein Mann Heinz Sielmann begeisterte mit seinen Filmen ein Millionenpublikum für die Natur. Mit der Gründung der Heinz Sielmann Stiftung wollten wir etwas Bleibendes schaffen, seltene Lebensräume für die Zukunft sichern und vor allem Kinder und Jugendliche mit Erlebnissen in der Natur für deren Schönheit begeistern und für deren notwendigen Schutz sensibilisieren. Mich erfüllt es mit großer Freude, unser gemeinsames Werk weiter in die Zukunft führen zu können. Und ich freue mich über jeden, der unsere wertvolle Arbeit zum Erhalt der Natur unterstützt und die Heinz Sielmann Stiftung in seinem Testament bedenkt. Besonders möchte ich Sie auf zwei Projekte hinweisen, die beispielhaft für die Einzigartigkeit unserer Arbeit sind: Das Grüne Band Eichsfeld Werratal und Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide. Ich verbleibe mit herzlichem Gruß und hoffe, Ihnen einen kleinen Einblick in das Thema gewähren zu können. Sie können gerne mit meinen Mitarbeitern Kontakt aufnehmen, um weitere Fragen zu besprechen. Ihre Inge Sielmann 2 Heinz und Inge Sielmann beim Schnitt eines Films. Jahrzehntelang setzten sich Prof. Heinz Sielmann und seine Frau Inge für die Natur ein. Mit der Gründung der Heinz Sielmann Stiftung im Jahr 1994 führten sie Ihr Lebenswerk fort. Seit dem Tod Heinz Sielmanns im Jahr 2006 leitet Inge Sielmann die Stiftung. Heinz Sielmann ( ) Bild rechte Seite: Inge Sielmann, Vorsitzende des Stiftungsrats

3 Wenn wir lernen, die Natur zu schätzen und zu ehren, dann ist ein großer Schritt getan. Denn nur das, was wir wirklich lieben, sind wir auch bereit zu schützen. Inge Sielmann 3

4 Wenn Kinder heute lernen, die Natur zu lieben, empfinden sie es morgen als wichtige Aufgabe, sich für ihren Schutz einzusetzen. Prof. Heinz Sielmann

5 Ein wichtiger Gedanke für die Zukunft Die gesetzliche Erbfolge Erblasser Auch wenn es noch weit weg erscheint haben Sie sich folgende Fragen auch schon mal gestellt? Was geschieht mit meinem Nachlass, wenn ich nicht mehr da bin? Wie kann ich diejenigen bedenken, die mir wirklich am Herzen liegen? Viele, auch junge Menschen, empfinden es als sehr beruhigend, rechtzeitig überzeugende Antworten zu finden. Auf den folgenden Seiten lesen Sie grundlegende Informationen zu den wichtigsten Fragen des Erbrechts und der Testaments gestaltung. Wer erbt automatisch, wer geht leer aus? Die gesetzliche Erbfolge ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebene Reihenfolge der Erb berechtigten. Allein der Verwandtschaftsgrad entscheidet, wer erbt. Gesetzliche Erben sind die Abkömmlinge des Erb las sers sowie sein Ehegatte. Das Gesetz legt eine bestimmte Reihenfolge fest (Erben 1. Ordnung, 2. Ordnung und 3. Ordnung). Dabei schließen Erben vorrangiger Ordnung die Erben nachfolgender Ordnung aus. Das heißt beispielsweise, dass Kinder die Enkel ausschließen und entfernte Verwandte normalerweise nicht bedacht werden. Lebenspartner im Sinne des 1 LPartG werden erbrechtlich neben den Verwandten der 1. und 2. Ordnung nunmehr ebenfalls berücksichtigt. Eingeschränkte Gestaltungsfreiheit der Pflichtteil Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil eines Nachlasses haben nur der Ehegatte, die Kinder des Erblassers sowie der eingetragene Lebenspartner und wenn kein Kind vorhanden ist, die Eltern des Erblassers sowie der eingetragene Lebenspartner. Selbst wenn Sie eine der Personen durch ein Testament von der Erbfolge ausschließen, steht dieser ein Pflichtteil des Vermögens zu. Er entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in der Regel in Geld ausgezahlt Ehegatte/Lebenspartner Kinder Enkel und deren Abkömmlinge Eltern/Lebenspartner Geschwister Nichten/Neffen Großeltern Tanten/Onkel Cousinen/Cousins Erben 1. Ordnung Erben 2. Ordnung Erben 3. Ordnung Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann ein, wenn kein Testament oder keine andere letztwillige Verfügung vorliegt. Sind gar keine Erben zu ermitteln, geht der Nachlass an den Staat. Wenn Sie die Regelung Ihrer Erbangelegenheiten nicht dem Staat überlassen möchten, sollten Sie ein Testament verfassen. Denn nur so entscheiden Sie aktiv, wohin Ihr Vermögen fließt. Aktuelle Informationen zur Erbschaftssteuer, zu den Steuerklassen und Freibeträgen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt. Zentrales Anliegen von Heinz Sielmann und seiner Stiftung: Kinder und Jugendliche an einen positiven Umgang mit der Natur heranführen. Mit viel Freude am Lernen erleben Kinder und Jugendliche das Umweltbildungsprogramm Tage voller Vielfalt im Natur- Erlebniszentrum Gut Herbigshagen bei Duderstadt. 5

6 Ihr Wille zählt das Testament Möchten Sie jemanden bedenken, der aufgrund der gesetzlichen Erbfolge nicht oder nur unzureichend berücksichtigt ist, so halten Sie Ihren Willen schriftlich in einem Testament fest. Dieses können Sie jederzeit wider rufen. Der Erbe tritt mit dem Tod des Erblassers rechtlich in dessen Fuß stapfen und übernimmt in der Regel all dessen Rechte und Pflich ten, die sogenannte Gesamt rechtsnachfolge. Das heißt, er erbt nicht nur das aktive Vermögen, sondern auch sämtliche Verbind lichkeiten, die im Erbfall noch vorhanden sind. Möchten Sie über Ihr Erbe selbst bestimmen, können Sie zwischen verschiedenen Formen der Nachlassregelung wählen. Sie können Ihren letzten Willen durch ein privatschriftliches oder ein notarielles Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag festlegen. Der Erbe kann eine natürliche Person oder mehrere Personen (Erbengemein schaft) sein, eine juristische Person oder eine gemeinnützige Organisation wie die Heinz Sielmann Stiftung. Damit Ihre letztwillige Verfügung auch tatsächlich das bewirkt, was Sie wollen, sollten Sie ein Testament oder einen Erbvertrag nur mit Hilfe fachkundiger Beratung verfassen. Auf der sicheren Seite das notarielle Testament Wenn Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden, haben Sie die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille unmissverständlich und rechtlich korrekt verfasst ist. Auch der Ort, wo sich das Testament befindet, ist bekannt: Der Notar hinterlegt das Testament beim Nachlass gericht. Das hat auch den Vorteil, dass die Erben meist keinen Erbschein benötigen. Sie sollten unbedingt auf ein notarielles Testament zurückgreifen, wenn es sich um schwierige Nachlassgestaltungen und komplizierte Familien- oder Vermögensverhältnisse handelt, Erbstreitigkeiten absehbar sind oder sich beispielsweise Teile der Erbmasse oder Erben im Ausland befinden. Weniger Kosten das handschriftliche Testament Für ein handschriftliches (privatschriftliches) Testament verfassen Sie den gesamten Text handschriftlich und versehen ihn mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift. Falls Sie später noch Ergänzungen oder Änderungen hinzufügen möchten, kann auch dies handschriftlich geschehen. Gültig ist stets das zuletzt geschriebene Testament mit dem neuesten Datum. Am sichersten ist Ihr Testament gegen ein Entgelt bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht (Wohnsitzgericht) aufgehoben oder auch bei einem Notar, der dieses an das Amtsgericht weitergibt. Ein privatschriftliches und ein notarielles Testament sind gleichwertig, sofern der letzte Wille formal korrekt verfasst wurde. Das privatschriftliche Testament können Sie zu Hause aufbewahren. Jedoch sollten Sie einer Person des Vertrauens mitteilen, wo Sie das Dokument verwahren. Ein notariell errichtetes Testament kommt immer in amtliche Verwahrung. Gemeinschaftlich das Ehegattentestament Das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern kann sowohl privatschriftlich als auch notariell abgefasst werden. Entscheiden Sie sich für die privatschriftliche Form, muss einer der beiden Partner das Testament von Anfang bis Ende handschriftlich niederschreiben und unterschreiben. Der andere unterzeichnet ebenfalls unter Angabe von Ort und Datum. 6 Sandstrohblume in Sielmanns Naturlandschaft Wanninchen Seit dem Jahr 2000 engagiert sich die Heinz Sielmann Stiftung auf den Flächen des ehemaligen Braunkohle - tagebaus Schlabendorfer Felder in der Niederlausitz. In der rund Hektar großen Sielmanns Naturlandschaft Wanninchen finden Kraniche, Uferschwalben und seltene Pflanzen wie die Sandstrohblume neuen Lebensraum.

7 Wenn es kompliziert wird die Testamentsvollstreckung Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre letztwilligen Verfügungen auch eingehalten werden, können Sie eine Testamentsvollstreckung anordnen. Sie selbst, eine durch Sie bevollmächtigte Person oder der Nachlassrichter benennen den Testaments vollstrecker. Eine Testamentsvollstreckung ist aber nur dann sinnvoll, wenn der Nachlass einen bestimmten Wert darstellt, da sie mit Kosten verbunden ist. Das zuletzt Geschriebene gilt! Sie können ein Testament jederzeit aufheben oder ändern. Gültig ist immer die zuletzt getroffene letztwillige Verfügung. Das neueste Testament sollte immer mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden. Um ganz sicherzugehen, dass frühere letztwillige Verfügungen nicht mehr gelten, schreiben Sie dies in ihr neuestes Testament deutlich hinein und versehen es wiederum mit dem Datum und Ihrer Unterschrift. Tausende Kraniche und Gänse rasten auf ihrem herbstlichen Zug in der Luckauer Region. Besonders beeindruckend sind die großen Scharen der Vögel bei der abendlichen Einkehr in ihre Schlafgewässer in Sielmanns Naturlandschaft Wanninchen. Ehemaliger Braunkohletagebau: Sielmanns Naturlandschaft Wanninchen 7

8 Unser Ziel ist es, Rückzugsorte für die Natur zu erhalten, zugleich aber auch das Naturerleben zu fördern. Naturschutz und Naturerleben müssen sich nicht ausschließen im Gegenteil: Sie können sich gegenseitig fördern! Prof. Heinz Sielmann

9 Erbe und Vermächtnis Wer zum Allein- oder Miterben eingesetzt wird, erbt mit allen Rechten und Pflichten. Wenn Sie in Ihrem Testament auch Nichterben, beispielsweise einen nahestehenden Freund oder die Heinz Sielmann Stiftung, bedenken möchten, bietet sich das Vermächtnis als spezielle Zuwendungsform an. Mit diesem können Sie einen bestimmten Gegenstand, eine Immobilie, Wertpapiere oder einen Geld betrag vermachen. Daraus entstehen dem Vermächtnis nehmer keine Rechte und Pflichten am Nachlass. Er erhält nur einen Anspruch in der Regel gegen über dem Erben auf Erfüllung dieses speziellen Vermächtnisses, also zum Beispiel auf Herausgabe eines bestimmten Gegenstandes oder Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages. Der Erblasser kann bei der Anordnung eines Vermächt nisses auch bestimmen, dass dieses einem bestimmten Zweck zuzuführen ist, beispielsweise zur Unterstützung eines bestimmten Projektes der Heinz Sielmann Stiftung. Möglich ist auch, ein Voraus vermächtnis zugunsten der Heinz Sielmann Stiftung anzuordnen. Sein Wert ist bei der Verteilung des übrigen Nach lasses nicht zu berücksichtigen, sondern vorab zu erfüllen. Sie können auch bestimmte Auflagen an das Erbe oder das Vermächtnis knüpfen. Beispielsweise können Sie bestimmen, was mit Haustieren geschehen soll oder ob ein bestimmter Geldbetrag zur zukünftigen Versorgung der Tiere verwendet werden soll. Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. So kommt alles, was Sie der Heinz Sielmann Stiftung vermachen, zu 100 Prozent dem Schutz unserer Natur zugute. Ihr Name steht für Zukunft Wenn Ihnen ein Projekt der Heinz Sielmann Stiftung besonders am Herzen liegt, können Sie bei der Anordnung des Vermächtnisses bestimmen, dass dieses einem ausgewählten Projekt oder einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart zu Gute kommt. Ihr Name wirkt damit weit in die Zukunft und weist hin auf Ihr Engagement für die Natur. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für diese Art des Vermächtnisses interessieren. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gern unverbindlich. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 14. Bild linke Seite: Fischotter In Sielmanns Naturlandschaft Groß Schauener Seen, 50 Kilometer südöstlich von Berlin gelegen, sichert die Heinz Sielmann Stiftung auf Hektar die natürlichen Lebensgrundlagen seltener Arten wie Fischotter, Fischadler und Rohrdommel. Fischadler Bild ganz oben: Moorfrösche Verlandungszone am Bugker See in Sielmanns Naturlandschaft Groß Schauener Seen. 9

10 Zukunft gestalten Neben der Erstellung eines Testaments und Vermächtnisses haben Sie zu Lebzeiten zahlreiche weitere interessante Möglichkeiten festzulegen, wie der eigene Nachlass verwendet werden soll eine einzig wahre Möglichkeit gibt es wohl nicht. Wir empfehlen, sich individuell beraten zu lassen. Der Erbvertrag Die Erbfolge können Sie auch in einem Vertrag mit den künftigen Erben regeln. Aufgrund seiner Bindungswirkung muss ein Erbvertrag vor einem Notar abgeschlossen werden. Ein solcher Vertrag kann nicht einseitig, sondern nur im Einvernehmen aller Beteiligten geändert werden. Ein Erbvertrag kann auch Auflagen an die künftigen Erben enthalten, wie die Verpflichtung zur Pflege im Alter. Ein Geschenk zu Lebzeiten Wenn Sie jemandem beispielsweise eine Immobilie oder einen Geldwert zukommen lassen wollen, können Sie dies natürlich auch schon zu Lebzeiten durch eine Schenkung regeln. Zwischen der Schenkung und dem Erbfall müssen jedoch zehn Jahre liegen, damit 10 Die Heinz Sielmann Stiftung engagiert sich seit 2004 mit Sielmanns Biotopverbund Bodensee für den Natur- und Artenschutz am westlichen Bodensee. Ziel des Projektes ist es, dem Rückgang wildlebender Tier- und Pflanzenarten entgegenzuwirken. Bild oben: Weißstörche Sibirische Schwertlilie Sumpfdotterblume

11 der Wert der Schenkung nicht dem Erbe zugerechnet wird. Eine Schenkung zu Lebzeiten an eine gemeinnützige Organisation entspricht formal einer Spende und ist steuerlich absetzbar. Auch eine Schenkung auf den Todesfall ist möglich. Diese müssen Sie in einem Schenkungs versprechen von einem Notar beurkunden lassen. Ihre Schenkung können Sie auch einem bestimmten Zweck zuordnen, beispielsweise einem ausgewählten Projekt der Heinz Sielmann Stiftung. Die Zustiftung erhalten und bewahren Mit einer Zustiftung führen Sie Ihr Vermögen oder Teile des Vermögens einem Stiftungsvermögen zu. Wenn Sie die Heinz Sielmann Stiftung bedenken, freuen wir uns natürlich besonders. Bei einer Zustiftung werden ausschließlich die Zinserträge für die laufenden Projekte verwendet. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt erhalten. Auf diese Weise kommt Ihr gestif tetes Vermögen nachhaltig der Natur zugute. Haben Sie Interesse? Gerne informieren wir Sie über diese Form der Zuwendung. Wenn ererbtes oder geschenktes Vermögen innerhalb von 24 Monaten in eine gemeinnützige, inländische Stiftung eingebracht wird, sieht das Erbschaftssteuergesetz eine Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vor. Verbrauchsstiftung Bei einer Stiftung, die für eine bestimmte Zeit errichtet wird (mindestens 10 Jahre) und deren Vermögen einem bestimmten Zweck (z.b. in Projekte der Heinz Sielmann Stiftung) zugeführt werden soll, können Sie als Stifter genau bestimmen, für welchen konkreten Zweck ihr Stiftungsvermögen verbraucht werden soll. Die Kranzspende Wer auf Kränze und Blumen bei der Beerdigung verzichten möchte und stattdessen das Geld einem guten Zweck zukommen lassen möchte, sollte seinen Wunsch frühzeitig mit seinen Angehörigen oder Freunden besprechen. Testamente werden meist erst nach der Beisetzung eröffnet, so dass Hinterbliebene zu spät von Ihren Wünschen erfahren könnten. Zu Sielmanns Biotopverbund Bodensee zählen bereits 24 Biotopstandorte, darunter der Heinz-Sielmann- Weiher in Billafingen. Dort setzte sich Projektleiter Prof. Dr. Peter Berthold (im Bild mit Landwirt Christian Schmid, links) dafür ein, dass Wasserbüffel das sensible Weiherumfeld beweiden. Zwergtaucher 11 Junger Wasserbüffel

12 Verantwortung leben Die Arbeit der Heinz Sielmann Stiftung begleite und unterstütze ich bereits seit vielen Jahren. Auf meiner Reise zum Sielmanns Biotopverbund Bodensee bei Überlingen konnte ich mich persönlich davon überzeugen, wie erfolgreich meine Spenden an die Heinz Sielmann Stiftung für den Naturschutz und den Erhalt unserer heimischen Tiere und Pflanzen eingesetzt werden. Die lebendige, vielfältige Natur am Heinz-Sielmann-Weiher und auf der angrenzenden Wiese mit Wasserbüffeln bietet einen beeindruckenden Kontrast zu den kahlen, zwar geordneten, aber an Tier- und Pflanzenarten armen landwirtschaftlichen Flächen in der Umgebung. Ich wünsche mir, dass diese segensreiche Initiative fortgeführt wird und möchte die Stiftung auch weiterhin fördern. Die Berücksichtigung der Heinz Sielmann Stiftung im Testament erachte ich als besonders wirksame Investition in eine lebenswerte Zukunft für unsere Kinder und Enkel. Die Natur hat die Kraft, uns zu verändern, aber auch wir verändern sie durch unsere Anwesenheit. Die verbleibenden naturnahen Flächen zu erhalten, sie zu schützen und in Teilen den Menschen zugänglich zu machen das ist eine große Anforderung an unsere Gesellschaft und eine Chance zugleich. Prof. Heinz Sielmann Dr. med. Gerhard Raydt, Förderer der Heinz Sielmann Stiftung Bild oben: Junge Wildkatzen Jung und Alt können im Schaugehege von Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide seltene Wildpferde aber auch Wisente hautnah beobachten. 12

13 Natur bewahren Ihr Testament hilft Mit Ihrer Zustiftung oder der Berücksichtigung der Heinz Sielmann Stiftung in Ihrem Testament bewahren Sie wertvolle Refugien für Tiere und Pflanzen in Deutschland und tragen dazu bei, auch kommenden Generationen eine intakte, lebens- und schützenswerte Natur zu hinterlassen. Vom Todesstreifen zur Lebensader das Grüne Band Harz-Eichsfeld-Werratal Im Schatten der Grenze, auf dem einstigen Todesstreifen zwischen Ost und West hat sich über Jahrzehnte ein zusammenhängendes Band von Biotopen entwickelt das sogenannte Grüne Band. Von der Ostsee bis zum Bayerischen Wald erstreckt sich das historische Mahnmal auf einer Länge von Kilometern. Die Heinz Sielmann Stiftung hat einen rund 130 Kilometer langen Abschnitt zwischen Harz und Thüringer Wald in ihre Obhut genommen: Auf diesen für den Naturschutz so wertvollen Flächen haben rund 340 gefährdete Tier- und Pflanzenarten wie beispielsweise Wildkatze, Rotmilan, Schwarzstorch und zahlreiche Orchideenarten, ein Refugium gefunden. Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide Wildnis vor den Toren Berlins Auf einer rund Hektar großen Fläche, einem ehemaligen Truppenübungsplatz vor den Toren Berlins, befindet sich Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide. Die Heinz Sielmann Stiftung erwarb dieses Gebiet im Jahr 2004 und sicherte es somit nachhaltig für die Natur. Mit Hilfe von Wisenten und Wildpferden erhält die Heinz Sielmann Stiftung hier ein Mosaik aus Wald und Offenlandschaften wie Heiden, Sandflächen und Moore. Die atemberaubende, wildnisähnliche Natur können Gäste von Wegen und Aussichtstürmen erleben und die Wildtiere zudem in einem Schaugatter hautnah beobachten. Weitere Informationen zu unseren Projekten erhalten Sie unter oder rufen Sie uns an unter Tel.: Gerne senden wir Ihnen unsere Informationsbroschüren zu. Um die halboffene Landschaft in der Döberitzer Heide zu erhalten, werden Wisente und Przewalski-Pferde als Landschaftspfleger eingesetzt. Heinz Sielmann drehte 1988 einen Teil seiner Reportage Tiere im Schatten der Grenze unweit des heutigen Heinz Sielmann Natur- Erlebniszentrums Gut Herbigshagen. Im oberen Leinetal verblieb mancherorts nur noch ein schmaler Streifen der einstigen deutsch-deutschen Grenze. Diese Spuren in der Agrarlandschaft gilt es langfristig zu erhalten. Das Przewalski-Pferd ist das einzig heute noch frei lebende Wildpferd. 13

14 Ihr Kontakt zu uns Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrem Nachlass die Zukunft der Natur mitgestalten können. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Thema. Wir freuen uns über einen Anruf oder eine Mitteilung von Ihnen. Julia Hagemann Andreas Leinemann Tel.: Fax: Tel.: Fax: Impressum Herausgeber der Broschüre und verantwortlich für den Inhalt: Heinz Sielmann Stiftung Gut Herbigshagen Duderstadt Fotonachweise: Falls nicht gesondert angegeben, Heinz Sielmann Stiftung. Titelbild: Wolfgang Hock; S. 2: Inge Sielmann, M. Dewanger; S. 3: Ehepaar Sielmann (Bild Mitte), I. Bulla; S. 5: Harzer Rotvieh, T. Stephan; S. 8: Fischotter, piclease/r. Kaminski; S. 9: Fischadler, piclease/h.-j. Fünfstück; Moorfrösche, piclease/h. Duty; S. 10: Weißstörche, piclease/h. Glader; Schwertlilie, piclease/w. Gailberger; Heinz-Sielmann-Weiher, G. Kraus; S. 11: Zwergtaucher, piclease/h. Glader; C. Schmid, Prof. Berthold mit Wasserbüffel, H.-P. Walter; S. 12: Gerhard Raydt, privat; Wildkatzen, piclease/g. Pauluhn; S. 13: Wisente, T. Machowina; Grünes Band, K. Leidorf; S. 14: Portraits, Iris Blank Stand: Duderstadt, Juli 2014

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16 Ihre Spende zählt. Fördern Sie den Schutz der Natur in Deutschland. Unser Spendenkonto: BIC NOLA DE 21 DUD IBAN DE Die Zeitschrift Capital hat die 50 größten Spendenorga nisationen in Deutschland Ende 2012 auf ihre Transparenz, Mittelverwendung und die Wirkung ihrer Projekte testen lassen. Die Heinz Sielmann Stiftung wurde dabei als beste Natur schutzorganisation in Sachen Transparenz bewertet. Heinz Sielmann Stiftung Gut Herbigshagen Duderstadt Tel.: 0049 (0) Fax: 0049 (0)

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