Zukunft gestalten Natur bewahren Ein Ratgeber bei Erbschaftsfragen
|
|
- Kilian Beckenbauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zukunft gestalten Natur bewahren Ein Ratgeber bei Erbschaftsfragen
2 Inhalt Vorwort 2 Ein wichtiger Gedanke für die Zukunft 5 Ihr Wille zählt das Testament 6 Erbe und Vermächtnis 9 Zukunft gestalten 10 Verantwortung leben 12 Natur bewahren Ihr Testament hilft 13 Impressum/Kontakt 14 Liebe Naturfreundin, lieber Naturfreund, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie unseren Rat - geber bei Erbschaftsfragen angefordert haben. Die Broschüre beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Themen Testament und Erbrecht und erläutert Möglichkeiten der Nachlassgestaltung. Sie zeigt zudem Wege auf, wie Sie sich über das eigene Leben hinaus, für den Erhalt unserer Natur und unseren natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen können. Ich empfinde es als sehr wichtig, sich mit der Frage zu beschäftigen, was über den Tag hinaus bleibt, wenn wir einmal nicht mehr sind. Es ist beruhigend und zugleich beglückend zu wissen, dass das, wofür man sich ein Leben lang eingesetzt hat, weitergeführt wird. Mein Mann Heinz Sielmann begeisterte mit seinen Filmen ein Millionenpublikum für die Natur. Mit der Gründung der Heinz Sielmann Stiftung wollten wir etwas Bleibendes schaffen, seltene Lebensräume für die Zukunft sichern und vor allem Kinder und Jugendliche mit Erlebnissen in der Natur für deren Schönheit begeistern und für deren notwendigen Schutz sensibilisieren. Mich erfüllt es mit großer Freude, unser gemeinsames Werk weiter in die Zukunft führen zu können. Und ich freue mich über jeden, der unsere wertvolle Arbeit zum Erhalt der Natur unterstützt und die Heinz Sielmann Stiftung in seinem Testament bedenkt. Besonders möchte ich Sie auf zwei Projekte hinweisen, die beispielhaft für die Einzigartigkeit unserer Arbeit sind: Das Grüne Band Eichsfeld Werratal und Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide. Ich verbleibe mit herzlichem Gruß und hoffe, Ihnen einen kleinen Einblick in das Thema gewähren zu können. Sie können gerne mit meinen Mitarbeitern Kontakt aufnehmen, um weitere Fragen zu besprechen. Ihre Inge Sielmann 2 Heinz und Inge Sielmann beim Schnitt eines Films. Jahrzehntelang setzten sich Prof. Heinz Sielmann und seine Frau Inge für die Natur ein. Mit der Gründung der Heinz Sielmann Stiftung im Jahr 1994 führten sie Ihr Lebenswerk fort. Seit dem Tod Heinz Sielmanns im Jahr 2006 leitet Inge Sielmann die Stiftung. Heinz Sielmann ( ) Bild rechte Seite: Inge Sielmann, Vorsitzende des Stiftungsrats
3 Wenn wir lernen, die Natur zu schätzen und zu ehren, dann ist ein großer Schritt getan. Denn nur das, was wir wirklich lieben, sind wir auch bereit zu schützen. Inge Sielmann 3
4 Wenn Kinder heute lernen, die Natur zu lieben, empfinden sie es morgen als wichtige Aufgabe, sich für ihren Schutz einzusetzen. Prof. Heinz Sielmann
5 Ein wichtiger Gedanke für die Zukunft Die gesetzliche Erbfolge Erblasser Auch wenn es noch weit weg erscheint haben Sie sich folgende Fragen auch schon mal gestellt? Was geschieht mit meinem Nachlass, wenn ich nicht mehr da bin? Wie kann ich diejenigen bedenken, die mir wirklich am Herzen liegen? Viele, auch junge Menschen, empfinden es als sehr beruhigend, rechtzeitig überzeugende Antworten zu finden. Auf den folgenden Seiten lesen Sie grundlegende Informationen zu den wichtigsten Fragen des Erbrechts und der Testaments gestaltung. Wer erbt automatisch, wer geht leer aus? Die gesetzliche Erbfolge ist die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebene Reihenfolge der Erb berechtigten. Allein der Verwandtschaftsgrad entscheidet, wer erbt. Gesetzliche Erben sind die Abkömmlinge des Erb las sers sowie sein Ehegatte. Das Gesetz legt eine bestimmte Reihenfolge fest (Erben 1. Ordnung, 2. Ordnung und 3. Ordnung). Dabei schließen Erben vorrangiger Ordnung die Erben nachfolgender Ordnung aus. Das heißt beispielsweise, dass Kinder die Enkel ausschließen und entfernte Verwandte normalerweise nicht bedacht werden. Lebenspartner im Sinne des 1 LPartG werden erbrechtlich neben den Verwandten der 1. und 2. Ordnung nunmehr ebenfalls berücksichtigt. Eingeschränkte Gestaltungsfreiheit der Pflichtteil Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil eines Nachlasses haben nur der Ehegatte, die Kinder des Erblassers sowie der eingetragene Lebenspartner und wenn kein Kind vorhanden ist, die Eltern des Erblassers sowie der eingetragene Lebenspartner. Selbst wenn Sie eine der Personen durch ein Testament von der Erbfolge ausschließen, steht dieser ein Pflichtteil des Vermögens zu. Er entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in der Regel in Geld ausgezahlt Ehegatte/Lebenspartner Kinder Enkel und deren Abkömmlinge Eltern/Lebenspartner Geschwister Nichten/Neffen Großeltern Tanten/Onkel Cousinen/Cousins Erben 1. Ordnung Erben 2. Ordnung Erben 3. Ordnung Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann ein, wenn kein Testament oder keine andere letztwillige Verfügung vorliegt. Sind gar keine Erben zu ermitteln, geht der Nachlass an den Staat. Wenn Sie die Regelung Ihrer Erbangelegenheiten nicht dem Staat überlassen möchten, sollten Sie ein Testament verfassen. Denn nur so entscheiden Sie aktiv, wohin Ihr Vermögen fließt. Aktuelle Informationen zur Erbschaftssteuer, zu den Steuerklassen und Freibeträgen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt. Zentrales Anliegen von Heinz Sielmann und seiner Stiftung: Kinder und Jugendliche an einen positiven Umgang mit der Natur heranführen. Mit viel Freude am Lernen erleben Kinder und Jugendliche das Umweltbildungsprogramm Tage voller Vielfalt im Natur- Erlebniszentrum Gut Herbigshagen bei Duderstadt. 5
6 Ihr Wille zählt das Testament Möchten Sie jemanden bedenken, der aufgrund der gesetzlichen Erbfolge nicht oder nur unzureichend berücksichtigt ist, so halten Sie Ihren Willen schriftlich in einem Testament fest. Dieses können Sie jederzeit wider rufen. Der Erbe tritt mit dem Tod des Erblassers rechtlich in dessen Fuß stapfen und übernimmt in der Regel all dessen Rechte und Pflich ten, die sogenannte Gesamt rechtsnachfolge. Das heißt, er erbt nicht nur das aktive Vermögen, sondern auch sämtliche Verbind lichkeiten, die im Erbfall noch vorhanden sind. Möchten Sie über Ihr Erbe selbst bestimmen, können Sie zwischen verschiedenen Formen der Nachlassregelung wählen. Sie können Ihren letzten Willen durch ein privatschriftliches oder ein notarielles Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag festlegen. Der Erbe kann eine natürliche Person oder mehrere Personen (Erbengemein schaft) sein, eine juristische Person oder eine gemeinnützige Organisation wie die Heinz Sielmann Stiftung. Damit Ihre letztwillige Verfügung auch tatsächlich das bewirkt, was Sie wollen, sollten Sie ein Testament oder einen Erbvertrag nur mit Hilfe fachkundiger Beratung verfassen. Auf der sicheren Seite das notarielle Testament Wenn Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden, haben Sie die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille unmissverständlich und rechtlich korrekt verfasst ist. Auch der Ort, wo sich das Testament befindet, ist bekannt: Der Notar hinterlegt das Testament beim Nachlass gericht. Das hat auch den Vorteil, dass die Erben meist keinen Erbschein benötigen. Sie sollten unbedingt auf ein notarielles Testament zurückgreifen, wenn es sich um schwierige Nachlassgestaltungen und komplizierte Familien- oder Vermögensverhältnisse handelt, Erbstreitigkeiten absehbar sind oder sich beispielsweise Teile der Erbmasse oder Erben im Ausland befinden. Weniger Kosten das handschriftliche Testament Für ein handschriftliches (privatschriftliches) Testament verfassen Sie den gesamten Text handschriftlich und versehen ihn mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift. Falls Sie später noch Ergänzungen oder Änderungen hinzufügen möchten, kann auch dies handschriftlich geschehen. Gültig ist stets das zuletzt geschriebene Testament mit dem neuesten Datum. Am sichersten ist Ihr Testament gegen ein Entgelt bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht (Wohnsitzgericht) aufgehoben oder auch bei einem Notar, der dieses an das Amtsgericht weitergibt. Ein privatschriftliches und ein notarielles Testament sind gleichwertig, sofern der letzte Wille formal korrekt verfasst wurde. Das privatschriftliche Testament können Sie zu Hause aufbewahren. Jedoch sollten Sie einer Person des Vertrauens mitteilen, wo Sie das Dokument verwahren. Ein notariell errichtetes Testament kommt immer in amtliche Verwahrung. Gemeinschaftlich das Ehegattentestament Das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern kann sowohl privatschriftlich als auch notariell abgefasst werden. Entscheiden Sie sich für die privatschriftliche Form, muss einer der beiden Partner das Testament von Anfang bis Ende handschriftlich niederschreiben und unterschreiben. Der andere unterzeichnet ebenfalls unter Angabe von Ort und Datum. 6 Sandstrohblume in Sielmanns Naturlandschaft Wanninchen Seit dem Jahr 2000 engagiert sich die Heinz Sielmann Stiftung auf den Flächen des ehemaligen Braunkohle - tagebaus Schlabendorfer Felder in der Niederlausitz. In der rund Hektar großen Sielmanns Naturlandschaft Wanninchen finden Kraniche, Uferschwalben und seltene Pflanzen wie die Sandstrohblume neuen Lebensraum.
7 Wenn es kompliziert wird die Testamentsvollstreckung Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre letztwilligen Verfügungen auch eingehalten werden, können Sie eine Testamentsvollstreckung anordnen. Sie selbst, eine durch Sie bevollmächtigte Person oder der Nachlassrichter benennen den Testaments vollstrecker. Eine Testamentsvollstreckung ist aber nur dann sinnvoll, wenn der Nachlass einen bestimmten Wert darstellt, da sie mit Kosten verbunden ist. Das zuletzt Geschriebene gilt! Sie können ein Testament jederzeit aufheben oder ändern. Gültig ist immer die zuletzt getroffene letztwillige Verfügung. Das neueste Testament sollte immer mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden. Um ganz sicherzugehen, dass frühere letztwillige Verfügungen nicht mehr gelten, schreiben Sie dies in ihr neuestes Testament deutlich hinein und versehen es wiederum mit dem Datum und Ihrer Unterschrift. Tausende Kraniche und Gänse rasten auf ihrem herbstlichen Zug in der Luckauer Region. Besonders beeindruckend sind die großen Scharen der Vögel bei der abendlichen Einkehr in ihre Schlafgewässer in Sielmanns Naturlandschaft Wanninchen. Ehemaliger Braunkohletagebau: Sielmanns Naturlandschaft Wanninchen 7
8 Unser Ziel ist es, Rückzugsorte für die Natur zu erhalten, zugleich aber auch das Naturerleben zu fördern. Naturschutz und Naturerleben müssen sich nicht ausschließen im Gegenteil: Sie können sich gegenseitig fördern! Prof. Heinz Sielmann
9 Erbe und Vermächtnis Wer zum Allein- oder Miterben eingesetzt wird, erbt mit allen Rechten und Pflichten. Wenn Sie in Ihrem Testament auch Nichterben, beispielsweise einen nahestehenden Freund oder die Heinz Sielmann Stiftung, bedenken möchten, bietet sich das Vermächtnis als spezielle Zuwendungsform an. Mit diesem können Sie einen bestimmten Gegenstand, eine Immobilie, Wertpapiere oder einen Geld betrag vermachen. Daraus entstehen dem Vermächtnis nehmer keine Rechte und Pflichten am Nachlass. Er erhält nur einen Anspruch in der Regel gegen über dem Erben auf Erfüllung dieses speziellen Vermächtnisses, also zum Beispiel auf Herausgabe eines bestimmten Gegenstandes oder Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages. Der Erblasser kann bei der Anordnung eines Vermächt nisses auch bestimmen, dass dieses einem bestimmten Zweck zuzuführen ist, beispielsweise zur Unterstützung eines bestimmten Projektes der Heinz Sielmann Stiftung. Möglich ist auch, ein Voraus vermächtnis zugunsten der Heinz Sielmann Stiftung anzuordnen. Sein Wert ist bei der Verteilung des übrigen Nach lasses nicht zu berücksichtigen, sondern vorab zu erfüllen. Sie können auch bestimmte Auflagen an das Erbe oder das Vermächtnis knüpfen. Beispielsweise können Sie bestimmen, was mit Haustieren geschehen soll oder ob ein bestimmter Geldbetrag zur zukünftigen Versorgung der Tiere verwendet werden soll. Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. So kommt alles, was Sie der Heinz Sielmann Stiftung vermachen, zu 100 Prozent dem Schutz unserer Natur zugute. Ihr Name steht für Zukunft Wenn Ihnen ein Projekt der Heinz Sielmann Stiftung besonders am Herzen liegt, können Sie bei der Anordnung des Vermächtnisses bestimmen, dass dieses einem ausgewählten Projekt oder einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart zu Gute kommt. Ihr Name wirkt damit weit in die Zukunft und weist hin auf Ihr Engagement für die Natur. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für diese Art des Vermächtnisses interessieren. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gern unverbindlich. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf Seite 14. Bild linke Seite: Fischotter In Sielmanns Naturlandschaft Groß Schauener Seen, 50 Kilometer südöstlich von Berlin gelegen, sichert die Heinz Sielmann Stiftung auf Hektar die natürlichen Lebensgrundlagen seltener Arten wie Fischotter, Fischadler und Rohrdommel. Fischadler Bild ganz oben: Moorfrösche Verlandungszone am Bugker See in Sielmanns Naturlandschaft Groß Schauener Seen. 9
10 Zukunft gestalten Neben der Erstellung eines Testaments und Vermächtnisses haben Sie zu Lebzeiten zahlreiche weitere interessante Möglichkeiten festzulegen, wie der eigene Nachlass verwendet werden soll eine einzig wahre Möglichkeit gibt es wohl nicht. Wir empfehlen, sich individuell beraten zu lassen. Der Erbvertrag Die Erbfolge können Sie auch in einem Vertrag mit den künftigen Erben regeln. Aufgrund seiner Bindungswirkung muss ein Erbvertrag vor einem Notar abgeschlossen werden. Ein solcher Vertrag kann nicht einseitig, sondern nur im Einvernehmen aller Beteiligten geändert werden. Ein Erbvertrag kann auch Auflagen an die künftigen Erben enthalten, wie die Verpflichtung zur Pflege im Alter. Ein Geschenk zu Lebzeiten Wenn Sie jemandem beispielsweise eine Immobilie oder einen Geldwert zukommen lassen wollen, können Sie dies natürlich auch schon zu Lebzeiten durch eine Schenkung regeln. Zwischen der Schenkung und dem Erbfall müssen jedoch zehn Jahre liegen, damit 10 Die Heinz Sielmann Stiftung engagiert sich seit 2004 mit Sielmanns Biotopverbund Bodensee für den Natur- und Artenschutz am westlichen Bodensee. Ziel des Projektes ist es, dem Rückgang wildlebender Tier- und Pflanzenarten entgegenzuwirken. Bild oben: Weißstörche Sibirische Schwertlilie Sumpfdotterblume
11 der Wert der Schenkung nicht dem Erbe zugerechnet wird. Eine Schenkung zu Lebzeiten an eine gemeinnützige Organisation entspricht formal einer Spende und ist steuerlich absetzbar. Auch eine Schenkung auf den Todesfall ist möglich. Diese müssen Sie in einem Schenkungs versprechen von einem Notar beurkunden lassen. Ihre Schenkung können Sie auch einem bestimmten Zweck zuordnen, beispielsweise einem ausgewählten Projekt der Heinz Sielmann Stiftung. Die Zustiftung erhalten und bewahren Mit einer Zustiftung führen Sie Ihr Vermögen oder Teile des Vermögens einem Stiftungsvermögen zu. Wenn Sie die Heinz Sielmann Stiftung bedenken, freuen wir uns natürlich besonders. Bei einer Zustiftung werden ausschließlich die Zinserträge für die laufenden Projekte verwendet. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt erhalten. Auf diese Weise kommt Ihr gestif tetes Vermögen nachhaltig der Natur zugute. Haben Sie Interesse? Gerne informieren wir Sie über diese Form der Zuwendung. Wenn ererbtes oder geschenktes Vermögen innerhalb von 24 Monaten in eine gemeinnützige, inländische Stiftung eingebracht wird, sieht das Erbschaftssteuergesetz eine Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vor. Verbrauchsstiftung Bei einer Stiftung, die für eine bestimmte Zeit errichtet wird (mindestens 10 Jahre) und deren Vermögen einem bestimmten Zweck (z.b. in Projekte der Heinz Sielmann Stiftung) zugeführt werden soll, können Sie als Stifter genau bestimmen, für welchen konkreten Zweck ihr Stiftungsvermögen verbraucht werden soll. Die Kranzspende Wer auf Kränze und Blumen bei der Beerdigung verzichten möchte und stattdessen das Geld einem guten Zweck zukommen lassen möchte, sollte seinen Wunsch frühzeitig mit seinen Angehörigen oder Freunden besprechen. Testamente werden meist erst nach der Beisetzung eröffnet, so dass Hinterbliebene zu spät von Ihren Wünschen erfahren könnten. Zu Sielmanns Biotopverbund Bodensee zählen bereits 24 Biotopstandorte, darunter der Heinz-Sielmann- Weiher in Billafingen. Dort setzte sich Projektleiter Prof. Dr. Peter Berthold (im Bild mit Landwirt Christian Schmid, links) dafür ein, dass Wasserbüffel das sensible Weiherumfeld beweiden. Zwergtaucher 11 Junger Wasserbüffel
12 Verantwortung leben Die Arbeit der Heinz Sielmann Stiftung begleite und unterstütze ich bereits seit vielen Jahren. Auf meiner Reise zum Sielmanns Biotopverbund Bodensee bei Überlingen konnte ich mich persönlich davon überzeugen, wie erfolgreich meine Spenden an die Heinz Sielmann Stiftung für den Naturschutz und den Erhalt unserer heimischen Tiere und Pflanzen eingesetzt werden. Die lebendige, vielfältige Natur am Heinz-Sielmann-Weiher und auf der angrenzenden Wiese mit Wasserbüffeln bietet einen beeindruckenden Kontrast zu den kahlen, zwar geordneten, aber an Tier- und Pflanzenarten armen landwirtschaftlichen Flächen in der Umgebung. Ich wünsche mir, dass diese segensreiche Initiative fortgeführt wird und möchte die Stiftung auch weiterhin fördern. Die Berücksichtigung der Heinz Sielmann Stiftung im Testament erachte ich als besonders wirksame Investition in eine lebenswerte Zukunft für unsere Kinder und Enkel. Die Natur hat die Kraft, uns zu verändern, aber auch wir verändern sie durch unsere Anwesenheit. Die verbleibenden naturnahen Flächen zu erhalten, sie zu schützen und in Teilen den Menschen zugänglich zu machen das ist eine große Anforderung an unsere Gesellschaft und eine Chance zugleich. Prof. Heinz Sielmann Dr. med. Gerhard Raydt, Förderer der Heinz Sielmann Stiftung Bild oben: Junge Wildkatzen Jung und Alt können im Schaugehege von Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide seltene Wildpferde aber auch Wisente hautnah beobachten. 12
13 Natur bewahren Ihr Testament hilft Mit Ihrer Zustiftung oder der Berücksichtigung der Heinz Sielmann Stiftung in Ihrem Testament bewahren Sie wertvolle Refugien für Tiere und Pflanzen in Deutschland und tragen dazu bei, auch kommenden Generationen eine intakte, lebens- und schützenswerte Natur zu hinterlassen. Vom Todesstreifen zur Lebensader das Grüne Band Harz-Eichsfeld-Werratal Im Schatten der Grenze, auf dem einstigen Todesstreifen zwischen Ost und West hat sich über Jahrzehnte ein zusammenhängendes Band von Biotopen entwickelt das sogenannte Grüne Band. Von der Ostsee bis zum Bayerischen Wald erstreckt sich das historische Mahnmal auf einer Länge von Kilometern. Die Heinz Sielmann Stiftung hat einen rund 130 Kilometer langen Abschnitt zwischen Harz und Thüringer Wald in ihre Obhut genommen: Auf diesen für den Naturschutz so wertvollen Flächen haben rund 340 gefährdete Tier- und Pflanzenarten wie beispielsweise Wildkatze, Rotmilan, Schwarzstorch und zahlreiche Orchideenarten, ein Refugium gefunden. Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide Wildnis vor den Toren Berlins Auf einer rund Hektar großen Fläche, einem ehemaligen Truppenübungsplatz vor den Toren Berlins, befindet sich Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide. Die Heinz Sielmann Stiftung erwarb dieses Gebiet im Jahr 2004 und sicherte es somit nachhaltig für die Natur. Mit Hilfe von Wisenten und Wildpferden erhält die Heinz Sielmann Stiftung hier ein Mosaik aus Wald und Offenlandschaften wie Heiden, Sandflächen und Moore. Die atemberaubende, wildnisähnliche Natur können Gäste von Wegen und Aussichtstürmen erleben und die Wildtiere zudem in einem Schaugatter hautnah beobachten. Weitere Informationen zu unseren Projekten erhalten Sie unter oder rufen Sie uns an unter Tel.: Gerne senden wir Ihnen unsere Informationsbroschüren zu. Um die halboffene Landschaft in der Döberitzer Heide zu erhalten, werden Wisente und Przewalski-Pferde als Landschaftspfleger eingesetzt. Heinz Sielmann drehte 1988 einen Teil seiner Reportage Tiere im Schatten der Grenze unweit des heutigen Heinz Sielmann Natur- Erlebniszentrums Gut Herbigshagen. Im oberen Leinetal verblieb mancherorts nur noch ein schmaler Streifen der einstigen deutsch-deutschen Grenze. Diese Spuren in der Agrarlandschaft gilt es langfristig zu erhalten. Das Przewalski-Pferd ist das einzig heute noch frei lebende Wildpferd. 13
14 Ihr Kontakt zu uns Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrem Nachlass die Zukunft der Natur mitgestalten können. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Thema. Wir freuen uns über einen Anruf oder eine Mitteilung von Ihnen. Julia Hagemann Andreas Leinemann Tel.: Fax: Tel.: Fax: Impressum Herausgeber der Broschüre und verantwortlich für den Inhalt: Heinz Sielmann Stiftung Gut Herbigshagen Duderstadt Fotonachweise: Falls nicht gesondert angegeben, Heinz Sielmann Stiftung. Titelbild: Wolfgang Hock; S. 2: Inge Sielmann, M. Dewanger; S. 3: Ehepaar Sielmann (Bild Mitte), I. Bulla; S. 5: Harzer Rotvieh, T. Stephan; S. 8: Fischotter, piclease/r. Kaminski; S. 9: Fischadler, piclease/h.-j. Fünfstück; Moorfrösche, piclease/h. Duty; S. 10: Weißstörche, piclease/h. Glader; Schwertlilie, piclease/w. Gailberger; Heinz-Sielmann-Weiher, G. Kraus; S. 11: Zwergtaucher, piclease/h. Glader; C. Schmid, Prof. Berthold mit Wasserbüffel, H.-P. Walter; S. 12: Gerhard Raydt, privat; Wildkatzen, piclease/g. Pauluhn; S. 13: Wisente, T. Machowina; Grünes Band, K. Leidorf; S. 14: Portraits, Iris Blank Stand: Duderstadt, Juli 2014
15
16 Ihre Spende zählt. Fördern Sie den Schutz der Natur in Deutschland. Unser Spendenkonto: BIC NOLA DE 21 DUD IBAN DE Die Zeitschrift Capital hat die 50 größten Spendenorga nisationen in Deutschland Ende 2012 auf ihre Transparenz, Mittelverwendung und die Wirkung ihrer Projekte testen lassen. Die Heinz Sielmann Stiftung wurde dabei als beste Natur schutzorganisation in Sachen Transparenz bewertet. Heinz Sielmann Stiftung Gut Herbigshagen Duderstadt Tel.: 0049 (0) Fax: 0049 (0)
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).
MehrFachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass
MehrInhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5
Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis
MehrErben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland
Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:
MehrRichtig vererben was Sie wissen sollten
Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrDeutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015
Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%
MehrBleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder. Testament-Ratgeber Tanne
Bleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder Testament-Ratgeber Tanne Liebe Leserin, lieber Leser Die Tanne ist ein Vermächtnis: Die Schweizerische Stiftung für Taubblinde sichert auf Dauer das
MehrErbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1
Erbrecht Aktiv gestaltenoder Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Gesetzliche Erbfolge 1.Ordnung: Abkömmlinge -Kinder -Enkel etc. 2.Ordnung: Eltern & Abkömmlinge -Eltern -Geschwister
MehrErbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB
Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere
MehrNachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus
Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Das Testament Ein Testament ermöglicht Ihnen, selbst über Ihren Nachlass zu bestimmen. Sie können eine Verteilung Ihres Besitzes in Ihrem Sinne festlegen, Erben einsetzen
Mehrbei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.
Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard
MehrDie Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis
Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:
MehrDas gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch
MehrErbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick
Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE
MehrFragebogen für Erblasser
Fragebogen für Erblasser I. Personalien des Erblassers Name Geburtsname Vorname Geburtstag Staatsangehörigkeit Geburtsort Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Beruf/Tätigkeit II. Familiäre Situation Familienstand
MehrImmobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main
Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten
MehrRüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank
Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die
MehrPressemitteilung 60 /2014
Pressemitteilung 60 /2014 Gutes tun für immer und ewig Die Stiftung Augen heilen-dr. Buchczik Stiftung engagiert sich für Menschen in der 3. Welt Paderborn / Detmold, 18. Dezember 2014 Eine Stiftung zu
MehrIhre Spende forscht Ihre Spende informiert
Ihre Spende forscht Ihre Spende informiert »Die Förderung akademischer Forschung kann sich nicht ausschließlich auf staatliche Fördermittel verlassen. In unserem Falle wären die wissenschaftlichen Erfolge
MehrHinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen
MehrPlötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie
Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
MehrErbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:
Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen
MehrGrundzüge der Nachlassplanung
Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater
MehrErbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament
Erbrecht Das kluge Testament Thesen des Vortrags von Dr. Anton Steiner Fachanwalt für Erbrecht Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.v. für Handicap International e.v. vom 12.04.2013 Sieben Thesen
MehrMit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen
K-HW Patenschaften Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen Warum gibt es K-HW-Patenschaften? Ohne Spenden und Patenschaften wäre die Arbeit von K-HW nicht möglich! Um
MehrVorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?
Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres
MehrNichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden
Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452
MehrMenschen und Natur verbinden
Menschen und Natur verbinden Warum gibt es EuroNatur? Was nützt es, wenn wir den Kiebitz in Deutschland schützen, er dann aber auf seinem Zugweg zwischen Sommer- und Winterquartieren abgeschossen wird?
MehrInhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird
9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben
MehrErbrecht Vorlesung 5. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 5 Gewillkürte Erbfolge 21. Mai 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Der Widerruf der Verfügung Fall: E hatte 2000 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Kirche zum Erben eingesetzt
Mehr1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.
Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?
MehrZu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.
Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus
MehrNichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.
Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin
MehrVon Mensch zu Mensch - Bremer Stiftung Martinsclub
Von Mensch zu Mensch - Bremer Stiftung Martinsclub Menschen mit Behinderungen haben es schwer, einen Platz in dieser Gesellschaft zu finden. Offiziell und laut Gesetz sind sie zwar integriert und dürfen
MehrBetzendahl & Kaiser Anwaltssozietät und Notariat
Carl-Severing-Strasse 97 a 33649 Bielefeld Telefon: (0521) 94 666-0 Telefax: (0521) 94 666-22 E-Mail: kanzlei@rae-be-ka.de Hompage: www.rae-be-ka.de Erben und Vererben Erben und Vererben, die beiden Seiten
MehrHerzlich Willkommen zu Erben im Wandel
1 Herzlich Willkommen zu Erben im Wandel 2 Warum gibt es uns erst jetzt? Das haben wir uns auch gefragt und deshalb die Sache selbst in die Hand genommen. Bonner ErbrechtsTag e.v. = www.bonn-erbt.de Denn:
MehrDas Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.
Das Erbrecht Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Es wird unterschieden zwischen der: gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (Testament, Erbvertrag)
MehrThema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien
Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig
MehrErben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt
Erben und Vererben Das letzte Hemd hat keine Taschen Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Ablauf Einleitung / Fakten Vererben Gesetzliche Erbfolge Testament Erbvertrag / Schenkung zu Lebzeiten Erben (u.u.) Rechte
MehrVorerbschaft und Nacherbschaft im Testament
Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne
MehrMit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen
K-HW PATENSCHAFTEN Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen Warum gibt es K-HW-Patenschaften? Ohne Spenden und Patenschaften wäre die Arbeit von K-HW nicht möglich! Um
MehrStiftung Kölner Herzzentrum
Stiftung Kölner Herzzentrum 2 Die Stiftung Kölner Herzzentrum Der Förderverein des Herzzentrums des Universitätsklinikums Köln e. V. hat im Oktober 2008 die Stiftung Kölner Herzzentrum errichtet. Anlass
MehrStadtmission. Mit Vermögen Gutes tun und in Erinnerung bleiben. Evangelische Stadtmission Karlsruhe. Mit Informationen und Tipps zum Testament
Stadtmission Evangelische Stadtmission Karlsruhe Mit Vermögen Gutes tun und in Erinnerung bleiben Mit Informationen und Tipps zum Testament Was geschieht mit meinem Erbe? Was geschieht mit meinem Erbe?
MehrWie gestalte ich mein Testament? Ein Leitfaden
Wie gestalte ich mein Testament? Ein Leitfaden Liebe Leserin, lieber Leser, diese Broschüre soll Ihnen eine Hilfe sein bei Ihren Überlegungen zu der Art, wie Sie Ordnung in die letzten Dinge Ihres Lebens
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrDienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrMehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!
Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen
MehrImmobilien richtig weitergeben und vererben.
Immobilien richtig weitergeben und vererben. Was soll aus meiner Immobilie einmal werden? Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt wird sich eines Tages fragen, was damit passieren soll. Wer soll sie einmal
MehrMonika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680. Erben und Vererben
Monika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680 Erben und Vererben Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - V. V.
MehrIhr Vermächtnis für die Jugend. Weltweit.
Noch nie habe ich einen Menschen erlebt, der im Angesicht des Todes beklagt hätte, zu viel Gutes getan zu haben. Don Bosco Don Bosco Mondo e.v., Stand Januar 2013 Bildnachweis: Don Bosco Archiv, A.Mesli,
MehrEINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln
EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,
MehrErbrecht Vorlesung 8. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrVorsorge Vollmacht. Was ist das?
Vorsorge Vollmacht Was ist das? Erklärungen zur Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache SKM Freiburg Vorsorge-Vollmacht Was ist eine Vorsorge-Vollmacht? Manchmal können Sie wichtige Entscheidungen für Ihr
MehrWissenswertes zu Testament und Erbe
Wissenswertes zu Testament und Erbe Sie können über Ihr Hab und Gut weitgehend frei verfügen. Zu Lebzeiten und auch in der Nachlassregelung. Viele Menschen machen jedoch zu Lebzeiten davon keinen Gebrauch.
MehrVorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl
1 Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl Im Rahmen der Vortragsreihe der Sparkasse Geseke hat
MehrS t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs
S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf
MehrIhr Generationenmanagement. Unser Leistungsversprechen
Ihr Unser Leistungsversprechen Unser Angebot: Unser Private Banking beginnt da, wo weit mehr als eine herkömmliche Beratung gefragt ist. Wo Sie eine höchst individuelle Betreuung durch ausgewiesene Experten
MehrProf. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423
Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423
MehrInformationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken
Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
Mehr1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr
1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
MehrDas Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II
Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrWenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann...
Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann... Leitfaden für : Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Totenfürsorge Organspendeausweis Bestattungsvorsorge Testament Vorwort Im
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrGestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig
Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Definitionen im Erbrecht Risiken der gesetzlichen Erbfolge Grundstücke Gesellschaftsanteile
MehrGesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Nur ca. 20 % der Bundesbürger haben ein Testament errichtet. Dies obwohl viele nicht die gesetzliche Erbfolge kennen und diese tatsächliche
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrDas liebe Geld Vom Sparen und Erben
Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der
MehrVERERBEN IN ZWEI STUFEN
VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:
MehrT A X W R K beraten gestalten vertreten
Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrMuster: Festsetzen einer Auflage im Testament
Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament Hiermit lege ich, Hans Schmidt, geb., wohnhaft., meinen letzten Willen wie folgt fest: 1. Zu meinem Alleinerben setze ich den Gemeinnützigen Verein der Katzenfreunde«mit
MehrRechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament
Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament mit Neuregelung in der Erbschaftssteuer ab Januar 2009 2) Ein Testament und seine Vorteile 3) Eigenhändiges oder öffentliches Testament, einschließlich
MehrBerufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.
Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrHinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines
MehrBehindertentestament Erbvertrag
Formulierungsvorschlag: Behindertentestament Erbvertrag I. Allgemeines Wir, die Ehegatten Egon und Franziska Mustermann, sind in beiderseits erster Ehe verheiratet. Unsere Ehe haben wir am 1. April 1951
MehrWeltenbummler oder Couch-Potato? Lektion 10 in Themen neu 3, nach Übung 5
Themen neu 3 Was lernen Sie hier? Sie beschreiben Tätigkeiten, Verhalten und Gefühle. Was machen Sie? Sie schreiben ausgehend von den im Test dargestellten Situationen eigene Kommentare. Weltenbummler
MehrStellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster
Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.
MehrWer ist Otto Pohl?...3. Was will die Otto Pohl-Stiftung?... 4. Auch Sie können die Anliegen der Otto Pohl-Stiftung unterstützen...
Wer ist Otto Pohl?...3 Was will die Otto Pohl-Stiftung?... 4 Auch Sie können die Anliegen der Otto Pohl-Stiftung unterstützen...5 1. Erbe, Vermächtnis, Testament... 6 1.1. Testament... 6 1.2. Vermächtnis
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrLiteraturverzeichnis
Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrDer Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten?
Gartenstraße 14 26122 Oldenburg T: 0441 361 333 0 F: 0441 361 333 22 E: info@hillmann-partner.de 17. Juni 2015 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten?
Mehr