Projektarbeit Schulschwänzer - Maßnahmen und Prävention in Herten

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1 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Abteilung Gelsenkirchen / Dortmund Projektarbeit Schulschwänzer - Maßnahmen und Prävention in Herten Frau Prof. Dr. Eckert / Herr Bösing Katharina Freise Madlen Gall Katrin Hoppe Sibylle Huckschlag Christopher Lux Kirsten Matuschke Michael Reschke Alexandra ter Horst Christoph Zimmer Daniel Zimmer Herten, Januar 2008

2 Vorwort Für Jugendliche und junge Erwachsene mit schlechten Bildungsvoraussetzungen ist es mittlerweile zur bitteren Wahrheit geworden, kaum eine Chance auf einen Ausbildungsplatz zu haben und somit den Grundstein für den Einstieg in das Berufsleben zu legen. Eine nachhaltige Ausgrenzung aus Bildung, Ausbildung, Erwerbsarbeit und gesellschaftlicher Teilhabe sind die Folge. Aus den Daten des Statistischen Bundesamtes Deutschland geht hervor, dass jährlich ca Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen. Somit sind es gegenwärtig etwa 9 Prozent der Schulabgänger, die ohne jegliche berufliche Perspektive in das gesellschaftliche Leben starten. Als Ursache dafür wird unter anderem die anfängliche Schulunlust bzw. Schulmüdigkeit bis hin zur Schulverweigerung gesehen. Das Problem der Schulverweigerung lässt sich quantitativ nur sehr schwer zuverlässig einordnen. Eine bundeseinheitliche statistische Erfassung gibt es bisher nicht. Dies liegt daran, dass es bislang keine einheitliche Definition für den Begriff der Schulverweigerung gibt. Schätzungen zufolge liegt der Anteil der Schulverweigerer zwischen 3 % und 15 %. Um den stetigen Wachstum der Schulverweigerung und den daraus resultierenden langfristigen Konsequenzen für Kinder und Jugendliche entgegen zu steuern, besteht deutlicher Handlungsbedarf. So beschäftigt sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) schon seit Jahren mit der Problematik der Schulverweigerung. Seit 2006 wird im Rahmen eines Modellprojektes Schulverweigerung - Die 2. Chance in Zusammenarbeit mit den Kommunen das Problem aufgegrif- I

3 fen, welches sich zum Ziel gesetzt hat, die Chancen auf einen Schulabschluss zu erhöhen und somit den Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern. Hierfür wurden bereits 9 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) bereitgestellt. 1 Die vorliegende Projektarbeit setzt sich mit der Problematik der Schulverweigerung, eingehend auf die speziellen Bedürfnisse der Stadt Herten, auseinander, denn Bildung und weitere Qualifizierung sind elementare Grundvoraussetzungen für die soziale und berufliche Integration in die Gesellschaft. 1 (Stand: ) II

4 Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1 Schulschwänzer ein Problem! Auch in Herten? Allgemeines zur Schulverweigerung Die Schulpflicht Schulaufsicht Definition Schulverweigerer Ursachenanalyse Folgen Rechtliche Möglichkeiten Erzieherische Einwirkung und Ordnungsmaßnahmen Zwangsweise Zuführung Ordnungswidrigkeiten/- verfahren Allgemeines zur Stadt Herten Aktuelle Einwohnerzahlen / Zahlen schulpflichtiger Kinder Betrachtung der Schulabgänger in Herten Teilnehmende Schulen IST-Zustand in Herten Der Fragebogen Auswertung Fragebogen Schulleitung Auswertung Fragebogen zur Einschätzung von Lehrern und Lehrerinnen Verbesserungsvorschläge von Lehrern Projektdesign Projektziele Verringerung der Anzahl von Schulpflichtverletzungen Vorbeugung von Schulpflichtverletzungen Ausbauen bestehender Netzwerke Verbesserung der Verfahrensabläufe nach Schulpflichtverletzungen Entwicklung eines Projektes zur Rehabilitation von Schulverweigerern Zielgruppen Gefährdete Schüler / Gelegenheitsschwänzer I

5 2.2.2 Schulverweigerer Eltern Schule / Lehrer Jugendhilfe Maßnahmen Gefährdete Schüler / Gelegenheitsschwänzer Prävention Intervention Repression Rehabilitation Schulverweigerer Prävention Intervention Repression Rehabilitation Eltern Prävention Intervention Repression Schule / Lehrer Prävention Intervention Jugendhilfe Allgemeines Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Jugendhilfe der Stadt Herten Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe Zusammenarbeit mit Schulen Prävention durch Aufklärungsunterricht sonstige Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe Sonstiges AG Schulsozialarbeit Zusammenarbeit Polizei und kommunaler Ordnungsdienst im Rahmen der Ordnungspartnerschaft Schulpsychologen / Schulberatung Schulverweigererprojekt II

6 2.4.1 Zielgruppe Ziele Konzeptioneller Ablauf des Projektes Zugang zu dem Projekt Größe der Lerngruppe Ablauf eines Schuljahres im Schulverweigererprojekt Personal Lehrkräfte Sozialpädagogische Fachkraft Räumlichkeiten Netzwerk von Kooperationspartnern Hof Wessels ggmbh Christliches Jugenddorf Weitere mögliche Kooperationspartner Kosten Finanzierung Indikatoren zur Messung der Zielerreichung Auswahl von Schulverweigererprojekten Projekte in Herten Projekt Schülerwerkstatt BUS-Projekt Projekte anderer Städte bezogen auf Herten Projekt MOZ Projekt F-Klasse Rather Modell - Teilprojekt Graf-Recke-Straße Projekt Arche Holungen Schulmüdenprojekt in Recklinghausen-Süd Schlusswort Danksagung Literatur- und Quellenverzeichnis Literaturverzeichnis Quellenverzeichnis Gesetze und Verordnungen Anhang III

7 Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1 - Logo Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen Abbildung 2 - Logo Stadt Herten Abbildung 3 - Logo Kreis Recklinghausen/Der Vestische Kreis Abbildung 4 - Logo Bezirksregierung Münster Abbildung 5 - Diagramm Schülerzahlen nach Schulformen und Nationalität Abbildung 6 - Diagramm Schulabsolventen nach Abschulssart und Nationalität Abbildung 7 - Tabelle Anteil ausländischer Schulabsolventen in Prozent Abbildung 8 - Diagramm Ausländerzahlen der häufigsten Nationalitäten Abbildung 9 - Tabelle Prozentanteil der häufigsten Nationalitäten am Gesamtausländeranteil Abbildung 10 - Flagge Nation Türkei Abbildung 11 - Flagge Nation Griechenland Abbildung 12 - Flagge Nation Serbien Abbildung 13 - Flagge Nation Bosnien-Herzegowina Abbildung 14 - Foto Schulgebäude Bodelschwinghschule (Internetportalseite Stadt Herten)...59 Abbildung 15 - Foto Schulgebäude Martin-Luther-Schule (gefertigt von S. Huckschlag) Abbildung 16 -Foto Schulgebäude Theodor-Heuss-Schule (gefertigt von S. Huckschlag).. 62 Abbildung 17- Foto Schulgebäude Achtenbeckschule (gefertigt von S. Huckschlag) Abbildung 18 - Foto Schulgebäude Städt. Realschule (Internetportalseite Stadt Herten) Abbildung 19 - Foto Schulgebäude Willy-Brandt-Realschule (Internetportalseite Stadt Herten) Abbildung 20 - Foto Container Willy-Brandt-Realschule (gefertigt von S. Huckschlag) Abbildung 21 - Foto Schulgebäude Städt. Gymnasium (Internetportalseite Städt. Gymnasium)..63 Abbildung 22 - Foto Schulgebäude Städt. Gesamtschule (Internetportalseite Stadt Herten) Abbildung 23 - Diagramm Fehlzeiten der Schüler insgesamt Abbildung 24 - Diagramm Fehlzeiten nach Schulform..66 Abbildung 25 - Diagramm Anteil der Fehlzeiten an Gesamtschülerzahl nach Schulform. 67 A

8 Abbildung 26 - Diagramm Fehlzeiten unterteilt nach Anzahl der Fehltage"...68 Abbildung 27 - Diagramm "Fehlzeiten unterteilt nach Gechlecht". 69 Abbildung 28 - Tabelle Quantität der Fragebogenauswertung Abbildung 29 - Tabelle: Geschlecht / Gründe Durchschnittswerte der Angaben über individuelle Gründe Abbildung 30 - Tabelle: Geschlecht / Gründe Durchschnittswerte der Angaben über schulbezogene Gründe Abbildung 31 - Tabelle: Geschlecht / Gründe Durchschnittswerte der Angaben über familienbezogene Gründe Abbildung 32 - Tabelle: Geschlecht / Gründe Durchschnittwerte der Angaben über Einstellungen zur Schule Abbildung 33 - Tabelle: Geschlecht / Gründe Durchschnittswertde der Angaben über schulbezogene, soziale Gründe Abbildung 34 - Tabelle: Beratungslehrer / Gründe Durchschnittswerte der Angaben über individuelle Gründe Abbildung 35 - Tabelle: Beratungslehrer / Gründe Durchschnittswerte der Angaben über schulbezogene Gründe Abbildung 36 - Tabelle: Beratungslehrer / Gründe Durchschnittswerte der Angaben über familienbezogene Gründe Abbildung 37 - Tabelle: Beratungslehrer / Gründe Durchschnittswerte der Angaben über Einstellungen zur Schule Abbildung 38 - Tabelle: Beratungsleherer / Gründe Durchschnittswerte der Angaben über Einstellungen zur Schule Abbildung 39 - Tabelle Motiv Mehr Spaß außerhalb der Schule / nach Schulart Abbildung 40 - Tabelle Motiv Bildung bringt sowieso nichts / nach Schulart Abbildung 41 - Tabelle Motiv Generell keinen Boch auf Schule / nach Schulart Abbildung 42 - Tabelle Motiv Wozu Schule, man findet ja doch nicht den Beruf, den man möchte / nach Schulart Abbildung 43 - Tabelle: Geschlecht / Ursachen Durchschnittswerte der Angaben über individuelle Ursachen Abbildung 44 - Tabelle: Beratungslehrer / Ursachen Durchschnittswerte der Angaben über individuelle Ursachen Abbildung 45 - Tabelle: Geschlecht / Ursachen Durchschnittswerte der Angaben über familien-/elternbezogene Ursachen Abbildung 46 - Tabelle: Beratungslehrer / Ursachen Durchschnittswerte der Angaben über familien-/elternbezogene Ursachen Abbildung 47 - Tabelle: Geschlecht / Ursachen Durchschnittswerte der Angaben über gesellschaftliche Ursachen B

9 Abbildung 48 - Tabelle: Beratungslehrer / Ursachen Durchschnittswerte der Angaben über gesellschaftliche Ursachen Abbildung 49 - Tabelle: Geschlecht / Ursachen Durchschnittswerte der Angaben über schulische Rahmenbedingungen Abbildung 50 - Tabelle: Beratungslehrer / Ursachen Durchschnittswerte der Angaben über schulische Rahmenbedingungen Abbildung 51 - Logo STOP in Verbindung mit Schulschiedsstellen Abbildung 52 - Organigramm Stadt Herten, Fachbereich 4 -Familie, Jugend und Soziales Abbildung 53 - Tabelle Kosten einer Lehrkraft Abbildung 54 - Tabelle Kosten eines/einer Sozialarbeiters/Sozialarbeiterin C

10 Abkürzungen: AG Arbeitsgruppe ASD Allgemeiner Sozialer Dienst ASJ Ausschuss für Schule und Jugend AWO Arbeiterwohlfahrt BAG KJS e.v. Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e.v. BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BUS Betrieb und Schule bzw. beziehungsweise ca. Circa CJD Christliches Jugenddorf d.h. das heißt ESF Europäischer Sozialfond etc. et cetera EU Europäische Union e.v. eingetragener Verein ggmbh gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung GÖS Gestaltung des Schullebens und Öffnung von Schule HASA-Klasse Hauptschul-Klasse HOT Haus der offenen Tür KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement KJFöG Kinder- und Jugendförderungsgesetz KOD Kommunaler Ordnungsdienst LOS Lokales Kapital für soziale Zwecke MOZ Modell Zukunft PC Personal Computer u.a. unter anderem/und andere UNICEF United Nations Childrens Fund usw. und so weiter SGB VIII Sozialgesetzbuch-Achter Teil, Kinder- und Jugendhilfegesetz VHS Volkshochschule z.b. zum Beispiel

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12 1 Schulschwänzer - ein Problem! Auch in Herten? Dieser Abschnitt soll in die Thematik der Schulverweigerung einführen und diese im Allgemeinen, aber auch unter spezieller Berücksichtigung der Stadt Herten, näher beleuchten. Zur Einstimmung folgen Fallbeispiele aus Hertener Schulen, die bereits vorweg nehmen, dass auch Herten von der Problematik der Schulverweigerung keineswegs verschont geblieben zu sein scheint. In einer Auswahl einzelner Fälle, welche Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern der verschiedenen Schulen und Schulformen entnommen worden sind, werden unterschiedliche Situationen und Ursachen geschildert, die auf langjährigen Erfahrungen der Lehrerinnen und Lehrer basieren. Bei der Darstellung der Fälle ist bewusst auf das Nennen der Schulform und auf das Nennen der Namen der Lehrer/-innen verzichtet worden. Die Namen, der in den folgenden Fällen beschriebenen Personen, sind den Verfassern nicht bekannt. An einer Schule fehlte ein Junge sehr lange unentschuldigt. Nachdem Bußgelder verhängt worden sind, legten die Eltern Widerspruch ein und es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Das Gericht entschied: Die Eltern brauchen keine Bußgelder zahlen. Die Begründung: Die Eltern sind erziehungsunfähig. Die beschriebene Familie hatte bereits einen Familienberater. Bei einem weiteren Fall handelte es sich um ein Mädchen einer libanesischen Familie. Das Mädchen musste sich um ihre Geschwister kümmern, weil die Mutter psychisch krank war. Dass sie aufgrund dessen nicht zur Schule gehen konnte, störte die Eltern nicht. Ein Junge fehlte lange Zeit in der Schule. Die Lehrerin sprach mit den Eltern, doch diese reagierten nicht. Der Lehrerin und einigen anderen Lehrern war bekannt, dass der Junge bei einem Autozubehörhandel arbeitete. Wenn der Junge in der Schule auftauchte, fiel er hauptsächlich durch Aggressionen 1

13 auf. Während seiner Fehlzeiten ist der Junge auch durch Diebstähle der Polizei bekannt geworden. Außerdem arbeitete der Schüler nebenbei auch bei einer Umzugsfirma. Während seiner Tätigkeit wurde der Schüler öfters gesichtet. Bei Nachfragen bei dem Betrieb stellte sich heraus, dass der Schüler dort angeblich als Schulpraktikant geführt wird. In einem weiteren Fall blieb ein Schüler einfach zu Hause. Doch die Mutter griff durch und brachte den Schüler eine Woche lang jeden Morgen zur Schule und holte ihn wieder ab. Das war dem Schüler so peinlich, dass er nach der einen Woche wieder freiwillig zur Schule kam. Die Familienberaterin, die der Familie einer Siebtklässlerin zur Seite gestellt wurde, schaffte es nicht, die Situation zu ändern, so dass die Schülerin weiter schwänzte. Die beschriebene Schülerin ging teilweise morgens aus dem Haus, kam am Mittag wieder nach Hause und erzählte den Eltern, was sie alles in der Schule gemacht habe - obwohl sie gar nicht dort war. Erst nachdem die Schule die Eltern informierte wurde ihnen das Problem bewusst. Auffällig in diesem Fall war die Tatsache, dass die Schülerin ihre Rechte sehr gut kannte. Die Familienberaterin wollte die Schülerin eines Morgens aus dem Bett holen und zur Schule bringen. Sie bekam von der Schülerin die Antwort: Fassen Sie mich nicht an, Sie wissen ja was dann passiert. Auch diese Schülerin ist durch Straftaten aufgefallen. Eine Lehrerin berichtete, dass es sich bei den Schulschwänzern, mit denen sie bisher zu tun hatte, meist um Kinder aus Sinti und Roma Familien gehandelt hätte. Sie vermutet, dass Kinder aus diesen Familien besonders betroffen seien, da die Eltern oft keine ausreichende Schulbildung hätten und der Schulbesuch in ihrer Kultur keinen wichtigen Platz einnehme. So sei es auch zu erklären, dass die Kinder auch auf Grund stetiger Ortswechsel der Familie innerhalb Deutschlands über geraume Zeit nicht zur Schule gehen könnten. Des Weiteren berichtete sie, dass Kinder teilweise gerne zur Schule kom- 2

14 men möchten, die Eltern dies aber nicht zuließen, da die Kinder zeitweise auf Geschwister aufpassen oder ähnliche Familienpflichten erfüllen müssten. Dies mache sich auch dadurch bemerkbar, dass die Kinder dann gerne länger blieben, den Klassenraum aufräumen oder sich an den im Klassenraum befindlichen PC zum Lernen setzen würden. Eine andere Lehrerin berichtete ebenfalls von einem Fall des Schulschwänzens, den sie als Klassenlehrerin miterlebt hat. Hierbei handelte es sich um einen Jungen, der von einer anderen Schule in ihre Klasse gewechselt sei. Dieser wäre an der alten Schule schon durch Schulschwänzen aufgefallen. Damit der Junge dieses Verhalten nicht auch in der neuen Klasse wiederholte, versuchte sie ihm als Klassenlehrerin erst einmal das Gefühl zu geben, dass es ihr wichtig sei, dass er da ist und gab ihm Zeit, seinen Platz in der Klasse zu finden und Vertrauen zu ihr als Klassenlehrerin aufzubauen. Die schulische Leistung sei ihr dabei zunächst zweitrangig gewesen. Mit der Zeit zeigte der Schüler von ganz allein mehr Leistung und besuchte regelmäßig den Unterricht. Das habe sie in ihrem Vorgehen bestätigt. Eine weitere Lehrerin berichtete, dass das Thema Schulschwänzen bei ihr an der Schule gegenwärtig sehr aktuell sei. Im Moment gebe es fünf Fälle, in denen Schüler verstärkt nicht zum Unterricht erscheinen würden. In allen Fällen würden aber Entschuldigungen der Eltern vorgelegt. Die Kinder fehlten mit der Begründung Magen- oder Kopfschmerzen oder ähnlichen Begründungen. Als Beispiel führte sie eine 13-jährige Schülerin an, die zurzeit die siebte Klasse besuche. Sie sei in diesem Schuljahr erst wenige Tage in der Schule gewesen. Ihre Mutter sei allerdings daran interessiert, dass ihre Tochter zur Schule gehe, dennoch glaube sie ihrer Tochter, wenn sie sagt, dass sie krank sei. An den Tagen, an denen sie ihrer Tochter nicht glaube und sie zur Schule bringen wolle, weigere sich die Tochter dann in das Auto zu steigen oder an der Schule wieder auszusteigen. Es wäre auch versucht worden, eine zwangsweise Zuführung durch das Ordnungsamt durchzuführen. Als die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dann am morgen in der Wohnung waren, habe die Mutter diesen gegenüber allerdings geäußert, dass es mit der Schulleitung abgesprochen sei, dass sie das Kind zur Schule bringe. Dies 3

15 sei dann auch geschehen und im Anschluss daran, wäre das Mädchen auch 3 Tage lang zur Schule gekommen. In diesem Fall wäre auch das Gesundheitsamt und das Jugendamt eingeschaltet worden, welche feststellten, dass das Mädchen gesund sei. Diese Lehrerin berichtete außerdem von ihrer ersten Schulzuführung, in der ein Junge nach längerem Schwänzen und vergeblichen Bemühen der Schule und der Eltern der Schule zwangsweise zugeführt worden sei. Die zwangsweise Zuführung war für ihn so lehrreich, dass er danach nicht wieder schwänzte. Die Lehrerin vermutet aber, dass dieser positive Effekt heute nicht mehr von den zwangsweisen Zuführungen ausgehe. Stattdessen habe sie den Eindruck, dass die Maßnahmen des Jugendamtes aktuell nützlicher seien als eine zwangsweise Zuführung. 2 2 Interview mit einer Lehrerin am

16 1.1 Allgemeines zur Schulverweigerung Um die vorgestellten Fälle und Handlungen der Beteiligten besser zu verstehen, folgen an dieser Stelle zunächst Grundsätze zur Schulpflicht und im Weiteren Definitionen, Ursachen und Folgen der Schulverweigerung Die Schulpflicht Als Schulpflicht bezeichnet man die gesetzliche Verpflichtung für Kinder ab einem festgelegten Alter eine Schule zu besuchen. Diese Verpflichtung muss durch die Erziehungsberechtigten (meist die Eltern) umgesetzt werden. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Bildungspflicht, die zwar Prüfungen vorsieht, jedoch keinen verpflichtenden Schul- oder Unterrichtsbesuch. 3 Diese Schulpflicht bezieht sich sowohl auf Schüler/-innen als auch auf deren Eltern/Sorgeberechtigte und ergibt sich aus dem Paragraphen 123 des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW 4,5 ): 123 Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler (1) Die Rechte und Pflichten der Eltern nach diesem Gesetz nehmen wahr 1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten, 2. die Betreuerin oder der Betreuer einer volljährigen Schülerin oder eines volljährigen Schülers für den schulischen Aufgabenkreis; die Bestellungsurkunde muss der Schule vorgelegt werden, 3. an Stelle der oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberech- 3 (Stand: ) 4 Schulgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom Gilt auch für die nachfolgenden Paragraphen des gesamten Kapitels, sofern nicht anders bezeichnet 5

17 tigten anvertraut oder mit anvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen, 4. die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner des allein sorgeberechtigten Elternteils im Rahmen des 9 Lebenspartnerschaftsgesetz. (2) Die durch dieses Gesetz geregelten Rechte und Pflichten der Eltern nimmt die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler selbst wahr. In Deutschland ergibt sich die Schulpflicht nicht aus dem Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz, sondern ist -als Ausdruck der Kulturhoheit der Länder- nur in den einzelnen Landesverfassungen 6 verankert. Die Ermächtigung dafür stellt aber das Grundgesetz. So steht in Art. 7 Abs. 1 GG 7 : Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates, woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht der Länder ergibt 8, in den Gesetzen der einzelnen Bundesländer die Schulpflicht zu regeln. Diese Entscheidung lässt sich auch aus dem nachfolgenden Absatz (Art. 7 Abs. 2 GG) ableiten, der den Erziehungsberechtigten das Recht einräumt, über die Teilnahme des Religionsunterrichts zu bestimmen. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass Erziehungsberechtigte nicht in anderen Bereichen als dem Religionsunterricht vor landesgesetzlichen Eingriffen geschützt sind. Die Schulpflicht wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres durch die Berufsschulpflicht ergänzt bzw. weiter geführt. Diese wird durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung in allen Bundesländern erfüllt. 6 (Stand: ) 7 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom (Stand: ) 6

18 Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Diese Termine unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Es können jedoch auch schulpflichtige Kinder, die noch nicht den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben, auf Antrag der Eltern unter Beteiligung eines schulärztlichen und schulpsychologischen Dienstes von der Schulleitung für ein Jahr von der Teilnahme am Unterricht der Grundschule oder der Sonderschule zurückgestellt werden. Mehrere Bundesländer haben den Beginn der Vollzeitschulpflicht inzwischen teilweise vorverlegt, so dass auch fünfjährige oder sogar noch jüngere Kinder berechtigt zum Schulbesuch sein können, wenn sie entsprechend weit entwickelt sind. Ein Rechtsanspruch auf eine vorzeitige Einschulung besteht bislang ebenso wenig wie eine vorzeitige Einschulungspflicht 9. Dies ergibt sich aus dem Paragraphen 35 des Schulgesetzes NRW: 35 Beginn der Schulpflicht (1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult. (2) Kinder, die nach dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. (3) Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die 9 Ebd. 7

19 Eltern sind anzuhören. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen. Die Schulpflicht erstreckt sich im Wesentlichen auf drei Bereiche: Teilnahme, Anmeldung und Schulwahl. Zum Bereich Teilnahme gehört die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht sowie an Schulveranstaltungen. Dies ergibt sich aus dem Paragraphen 43 des Schulgesetzes NRW: 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr. (2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. (3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsoder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird. 8

20 (4) Alle Schülerinnen und Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII gegen Unfall versichert. Zum Bereich Anmeldung gehört, dass die Eltern verpflichtet sind, ihre minderjährigen Kinder in einer Schule ihrer Wahl anzumelden. Volljährige Schüler/-innen sind hierfür alleine zuständig ( 123 Absatz 2 SchulG NRW). Falls es aber um die Anmeldung an einer Berufsschule geht, ist der/die Ausbilder/-in bzw. Arbeitgeber/-in zur Anmeldung verpflichtet. Dies ergibt sich aus dem Paragraphen 41 des Schulgesetzes NRW: 41 Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht (1) Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und statten es angemessen aus. (2) Bei Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang der Berufsschule obliegt die Verantwortung für die regelmäßige Teilnahme auch der oder dem Ausbildenden oder der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber (Mitverantwortliche für die Berufserziehung); sie zeigen der Berufsschule den Beginn und die Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses an. (3) Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern sowie auf die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen einzuwirken. (4) Bleibt die pädagogische Einwirkung erfolglos, können die Schulpflichtigen auf Ersuchen der Schule oder der Schulaufsichtsbehörde von der für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Ordnungsbehörde der Schule zwangsweise gemäß 66 bis 75 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW zugeführt werden. Das Jugendamt ist über die beabsichtigte 9

21 Maßnahme zu unterrichten. 126 bleibt unberührt. (5) Die Eltern können von der Schulaufsichtsbehörde durch Zwangsmittel gemäß 55 bis 65 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW 10 ) zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß Absatz 1 angehalten werden. Zum Bereich Schulwahl gehört, dass die schulpflichtige Person in einer deutschen öffentlichen Schule oder einer Privatschule angemeldet werden muss. Es ist grundsätzlich nicht möglich, ein Kind auf eine Schule eines Nachbarlandes zu schicken. Ausnahmeregelungen sind jedoch möglich und internationales Recht (z. B. in Hinblick auf Diplomatenkinder) wird hiervon nicht berührt. Dies ergibt sich aus dem Paragraphen 34 des Schulgesetzes NRW: 34 Grundsätze (1) Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. (2) Die Schulpflicht umfasst in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I die Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule (Vollzeitschulpflicht) und in der Sekundarstufe II die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsgangs des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Sie wird durch den Besuch einer öffentlichen Schule oder einer Ersatzschule erfüllt. (3) Während der Dauer der Vollzeitschulpflicht können Schulpflichtige eine anerkannte Ergänzungsschule besuchen, wenn die obere Schulaufsichtsbehörde nach 118 Abs. 2 festgestellt hat, dass an ihr zumindest das Bildungsziel der Hauptschule erreicht werden kann. (4) Während der Dauer der Schulpflicht in der Sekundarstufe II können Schulpflichtige, die sich nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis befin (Stand: ) 10

22 den, eine Ergänzungsschule besuchen, wenn die obere Schulaufsichtsbehörde festgestellt hat, dass an ihr a) das Bildungsziel der Berufsschule erreicht werden kann oder b) allgemein bildender oder berufsbildender Vollzeitunterricht erteilt wird, der den Besuch der Ergänzungsschule anstelle der Berufsschule vertretbar macht. (5) Die Schulpflicht ist grundsätzlich durch den Besuch einer deutschen Schule zu erfüllen. Eine Ausnahme ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, insbesondere dann, wenn die Schülerin oder der Schüler a) sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält oder b) eine ausländische oder internationale Ergänzungsschule besucht, deren Eignung zur Erfüllung der Schulpflicht das Ministerium nach 118 Abs. 3 festgestellt hat. Der Ausnahmen gemäß Satz 2 Buchstabe a) entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. In den Fällen des Satzes 2 Buchstabe b) ist der Schulbesuch der Schulaufsichtsbehörde durch den Schulträger anzuzeigen. Völkerrechtliche Abkommen und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben unberührt. (6) Die Schulpflicht besteht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Im Übrigen unterliegen Kinder von Ausländerinnen und Ausländern der Schulpflicht, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen. Welche Schulform zu welcher Schulstufe zu zählen ist, regelt der Paragraph 10 des Schulgesetzes NRW. Demnach werden die Hauptschule, die Realschule und die Gesamtschu- 11

23 le bis Klasse 10, das Gymnasium bis Klasse 9, in der Aufbauform bis Klasse 10 durch die Sekundarstufe I umfasst. Die Sekundarstufe II umfasst das Berufskolleg, das Berufskolleg als Förderschule und die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule. Der folgende Paragraph 37 des Schulgesetzes NRW ordnet systematisch die Dauer und den Ort für die Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I. Mit 2 Abs. 2 des Hamburger Abkommens vom (Bek. des KM vom , ABl. KM. NW. S. 70; SchR 1.2/1) haben die Länder vereinbart, dass die Vollzeitschulpflicht nach neun Schuljahren endet. Die Ausdehnung auf ein zehntes Schuljahr ist zulässig. Von dieser Möglichkeit hat das Land Nordrhein- Westfalen Gebrauch gemacht. Durch die Neuregelung des Abs. 2 im Rahmen des SchulG- ÄG 2006 erhalten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, bereits nach neun Schulbesuchsjahren in ein Berufsausbildungsverhältnis einzutreten Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I (1) Die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I dauert zehn Schuljahre, am Gymnasium neun Schuljahre ( 10 Abs. 3). Sie wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt. Sie endet vorher, wenn die Schülerin oder der Schüler einen der nach dem zehnten Vollzeitschuljahr vorgesehen Abschlüsse in weniger als zehn Schuljahren erreicht hat. Durchläuft eine Schülerin oder ein Schüler die Schuleingangsphase in drei Jahren ( 11 Abs. 2 Satz 4), wird das dritte Jahr nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet. (2) Schulpflichtige mit zehnjähriger Vollzeitschulpflicht, die am Ende des neunten Vollzeitpflichtschuljahres in ein Berufsausbildungsverhältnis eintreten, erfüllen die Vollzeitschulpflicht im zehnten Jahr durch den Besuch der 11 Schulrecht Nordrhein- Westfalen, Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Ausgabe April

24 Fachklasse der Berufsschule ( 22 Abs. 4 Nr. 1), im Falle des Abbruchs der Berufsausbildung durch den Besuch eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Berufsschule ( 22 Abs. 4 Nr. 2 bis 4). Die Schulaufsichtsbehörde kann in Ausnahmefällen zulassen, dass Schulpflichtige im zehnten Jahr der Schulpflicht einen Unterricht in einer schulischen oder außerschulischen Einrichtung besuchen, in der sie durch besondere Fördermaßnahmen die Allgemeinbildung erweitern können und auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet werden. (3) Die Schulpflicht zum Besuch der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Entwicklung, Sprache sowie Geistige Entwicklung dauert elf Schuljahre. Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 gelten entsprechend. (4) Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können, wenn das Bildungsziel der Förderschule in anderer Weise nicht erreicht werden kann und Hilfen nach dem SGB VIII erforderlich sind, auf Vorschlag des Jugendamtes und mit Zustimmung der Eltern durch die Schulaufsichtsbehörde auch in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden. Verweigern die Eltern ihre Zustimmung, so ist eine Entscheidung nach 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches herbeizuführen (siehe auch Punkt ). Die zehnjährige Schulpflicht wird gemäß Absatz 1 somit durch den Besuch einer Schule mit Vollzeitunterricht an einer Grundschule und daran anschließend an einer weiterführenden allgemein bildenden Schule (Hauptschule, Realschule oder einer Gesamtschule) erfüllt. Entsprechend des 10 SchulG NRW (Schulstufen, Schulformen, besondere Einrichtungen) Abs. 3 endet die Sekundarstufe I nur am Gymnasium bereits nach der 9. Klasse. Es genügen somit für die Erfüllung der Schulpflicht, die jeweilige Schule neun bzw. zehn Jahre besucht zu haben. Freiwillige und unfreiwillige Wiederholungen einzelner Klassen werden eingerechnet. 13

25 Bei einer Zurückstellung durch die Schulleitung kann sich dies jedoch anders verhalten. 12 Bei der Änderung des Schulgesetzes NRW im Jahr 2006 wurde durch den Absatz 2 ermöglicht, nach neun Schulbesuchsjahren in ein Berufsausbildungsverhältnis einzutreten. Somit setzt eine Berufsausbildung die Beendigung der Vollzeitschulpflicht voraus. Die Schülerinnen und Schüler, die solch ein Berufsausbildungsverhältnis abbrechen, setzen ihre Schullaufbahn im Berufsorientierungsjahr, im Berufsgrundschuljahr oder in der einjährigen vollzeitschulischen Klasse für solche Schüler/-innen ohne Ausbildungsverhältnis fort. Eine Rückkehr in die vorherige Schule erscheint nicht sinnvoll. 13 Nach Absatz 3 dauert die Schulpflicht für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen an einem Ort der sonderpädagogischen Förderung (den Förderschulen) insgesamt elf Jahre. Die Möglichkeit die Dauer durch einen vorzeitigen Abschluss oder den Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis zu verkürzen gelten hier entsprechend. Bei Schülerinnen und Schülern mit anderen als der in Absatz 3 genannten Behinderungen wird die Dauer von zehn Jahren beibehalten. Über den sonderpädagogischen Förderbedarf, die Förderschwerpunkte und den Förderort entscheidet auf Antrag der Eltern oder der Schule die Schulaufsichtsbehörde. Eine solche Entscheidung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den die Eltern Widerspruch und Klage einlegen können. Der folgende Paragraph 38 des Schulgesetzes NRW regelt im Gegensatz zum ehemaligen Schulpflichtgesetz eine allgemeine Schulpflicht für die Sekundarstufe II. 12 Siehe 35 Abs. 3 Satz 4 SchulG NRW 13 Schulrecht Nordrhein- Westfalen, Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Ausgabe April

26 Das bedeutet die Abschaffung des bisher eingeführten und bundeseinheitlichen Begriffes der Berufsschulpflicht. Somit sind allgemein bildende und Berufsbildende Schulen gleich gestellt. Diese Ausweitung der Schulpflicht auf die Sekundarstufe II gibt es zurzeit nur in Nordrhein- Westfalen 14 : 38 Schulpflicht in der Sekundarstufe II (1) Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule ( 22 Abs. 4) oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. (2) Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig. (3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II. Absatz 2 bleibt unberührt. (4) Die Schulpflicht endet vor den in Absatz 2 und 3 festgelegten Zeitpunkten, wenn nach Festlegung in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die bisherige Ausbildung den weiteren Schulbesuch entbehrlich macht oder die obere Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall eine entsprechende Feststellung trifft. (5) Wer nach dem Ende der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II beginnt gemäß Absatz 1 somit nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht. Sie kann durch den Besuch 14 Ebd. 15

27 einer Berufsschule, eines Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden. Gemäß Absatz 2 besteht Schulpflicht bis zum Ende eines Ausbildungsverhältnisses, wenn dieses vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Somit soll sichergestellt werden, dass die Auszubildenden durch den Besuch der Berufsschule die erforderlichen theoretischen Kenntnisse für ihre Berufsausbildung erhalten. Liegt der Beginn des Ausbildungsverhältnisses zeitlich nach der Vollendung des 21. Lebensjahres des Auszubildenden entfällt die Schulpflicht. Es besteht jedoch gemäß Absatz 5 trotzdem die Möglichkeit während der Ausbildung die Berufsschule zu besuchen. Befinden sich die Jugendlichen gemäß Absatz 3 nicht in einem Ausbildungsverhältnis, besteht keine Schulpflicht mehr nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Während dieses Schuljahres kann die Schulaufsichtsbehörde die Jugendlichen nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres vorzeitig von der Schulpflicht befreien. Weiter regelt das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Paragraphen 39 des Schulgesetzes NRW, welche Schule für welches Kind/welchen Jugendlichen örtlich zuständig ist: 39 Örtlich zuständige Schule (1) Soweit Schulbezirke gebildet sind ( 84 Abs. 1 Satz 1), besucht die Schülerin oder der Schüler die für ihren oder seinen Wohnsitz zuständige Schule. 26 Abs. 5 Satz 3 bleibt unberührt. Befindet sich der Wohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen, so ist der gewöhnliche Aufenthalt maßgebend. (2) Schülerinnen und Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis besu- 16

28 chen die für die Ausbildungsstätte zuständige Berufsschule. (3) Die Schulaufsichtsbehörde kann auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund den Besuch einer anderen als der zuständigen Schule gestatten. Sie entscheidet im Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern. Die Schulpflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen ruhen. Diese Bedingungen sind im Paragraphen 40 des Schulgesetzes NRW geregelt: 40 Ruhen der Schulpflicht (1) Die Schulpflicht ruht 1. während des Besuchs einer Hochschule, 2. während des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes, 3. während eines freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahres, wenn der Träger der Einrichtung einen hinreichenden Unterricht erteilt, 4. während eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses, wenn der Dienstherr in eigenen Einrichtungen einen hinreichenden Unterricht erteilt, 5. vor und nach Geburt des Kindes einer Schülerin entsprechend dem Mutterschutzgesetz, 6. wenn der Nachweis geführt wird, dass durch den Schulbesuch die Betreuung des Kindes der Schülerin oder des Schülers gefährdet wäre, 7. während des Besuchs einer anerkannten Ausbildungseinrichtung für Heil- oder Heilhilfsberufe, 8. für Personen mit Aussiedler- oder Ausländerstatus während des Besuchs eines anerkannten Sprachkurses oder Förderkurses, 9. während des Besuchs des Bildungsgangs der Abendrealschule oder eines Vollzeitkurses einer Weiterbildungseinrichtung zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses. 17

29 (2) Für Kinder und Jugendliche, die auch in einer Förderschule nach Ausschöpfen aller Fördermöglichkeiten nicht gefördert werden können, ruht die Schulpflicht. Die Entscheidung trifft die Schulaufsichtsbehörde; sie holt dazu ein Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein und hört die Eltern an. (3) Das Ruhen der Schulpflicht wird auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet. Ein Schulverhältnis führt aber auch dazu, dass es für alle Beteiligten Rechte und Pflichten gibt/geben muss. Diese sind im Paragraphen 42 des Schulgesetzes NRW festgelegt: 42 Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis (1) Die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in eine öffentliche Schule begründet ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis. Aus ihm ergeben sich für alle Beteiligten Rechte und Pflichten. Dies erfordert ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit. (2) Schülerinnen und Schüler haben das Recht, im Rahmen dieses Gesetzes an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitzuwirken und ihre Interessen wahrzunehmen. Sie sind ihrem Alter entsprechend über die Unterrichtsplanung zu informieren und an der Gestaltung des Unterrichts und sonstiger schulischer Veranstaltungen zu beteiligen. (3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen. (4) Eltern wirken im Rahmen dieses Gesetzes an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt. Eltern sollen sich aktiv am Schul- 18

30 leben, in den Mitwirkungsgremien und an der schulischen Erziehung ihres Kindes beteiligen. (5) In Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen sollen sich die Schule, Schülerinnen und Schüler und Eltern auf gemeinsame Erziehungsziele und - grundsätze verständigen und wechselseitige Rechte und Pflichten in Erziehungsfragen festlegen. (6) Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen. (7) Außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schule, die kein Unterricht in anderer Form sind, sind grundsätzlich so zu organisieren, dass kein Unterricht ausfällt. Nachprüfungen finden vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres statt. (8) Die Schulkonferenz kann eine einheitliche Schulkleidung empfehlen, sofern alle in der Schulkonferenz vertretenen Schülerinnen und Schüler zustimmen. Wann und unter welchen Voraussetzungen ein Schulverhältnis beendet wird, regelt der Paragraph 47 des Schulgesetzes NRW: 47 Beendigung des Schulverhältnisses (1) Das Schulverhältnis endet, wenn 1. die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang durchlaufen oder die Schulpflicht erfüllt hat und ein Abschluss- oder Abgangszeugnis erteilt wird, 2. die Eltern die Schülerin oder den Schüler schriftlich abmelden, 3. ein weiteres Wiederholen der Klasse oder Jahrgangsstufe nicht mehr zulässig ist ( 50 Abs. 5 Satz 2), 19

31 4. die Schülerin oder der Schüler die für den Bildungsgang bestimmte Höchstausbildungsdauer erreicht hat, 5. die Schulpflicht gemäß 40 Abs. 2 ruht, 6. die Schülerin oder der Schüler gemäß 54 Abs. 4 dauernd vom Schulbesuch ausgeschlossen wird, 7. die Schülerin oder der Schüler in eine andere Schule überwiesen wird, 8. die nicht mehr schulpflichtige Schülerin oder der nicht mehr schulpflichtige Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlt, 9. die Schülerin oder der Schüler auf Grund einer Ordnungsmaßnahme entlassen oder verwiesen wird. (2) Eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler kann nur in Verbindung mit einem nachgewiesenen Schulwechsel aus der besuchten Schule ausscheiden. 53 Abs. 5 bleibt unberührt. 20

32 1.1.2 Schulaufsicht Die Organisation und Konstellation der Schulaufsicht und ihre besonderen Zuständigkeiten werden in den Paragraphen des Schulgesetzes NRW erläutert. Um dies nachvollziehen zu können, muss man sich den Aufbau des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vor Augen führen. Denn daraus ergeben sich die Zusammenhänge der einzelnen Schulaufsichtsbehörden. Aufbau des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) Abbildung 1 Aufgabenfelder: Das Ministerium ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr. Dies umfasst bei fast Schulen ca Lehrerinnen und Lehrer und 2,9 Millionen Schülerinnen und Schüler. Wesentliche Aufgabenfelder im Bereich Schule sind: die Sicherung und Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen, zukunftsgerichteten, international konkurrenzfähigen Bildungsangebotes in Schulen, die Sicherung der Bildungschancen bei Stärkung der Selbstverantwortung des Einzelnen, die Stärkung der Einrichtungen im Geschäftsbereich durch größere Selbstständigkeit und durch Einführung neuer Steuerungselemente - insbesondere die Stärkung der Selbstständigkeit von Schule sowie eine an diesen Zielen ausgerichtete moderne und effiziente Organisation und Wahrnehmung von Schulaufsicht. Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Schulämter (Grund-, Haupt und Sonderschulen) sowie die Bezirksregierungen (Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs, Weiterbildungskollegs 21

33 sowie Sonderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen). Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde. Das Schulamt wird als untere staatliche Behörde von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen. 15 Schulaufsichtsbehörde für die Schulen in der Kommune Herten: Für alle Grund-, Haupt- und Sonderschulen ist das Schulamt der Kreisverwaltung Recklinghausen Schulaufsichtsbehörde 16. Für alle Gymnasien, Real- und Gesamtschulen ist die Bezirksregierung Münster -Abteilung 4- Schulaufsichtsbehörde (Stand: ) 16 Vgl. Kapitel Ebd. 22

34 1.1.3 Definition Schulverweigerer Bei einer näheren Betrachtung des Themas Schulverweigerung wird deutlich, dass die Fachliteratur keine einheitliche Definition anbietet. Die Formen und das Ausmaß des Fernbleibens vom Unterricht sind derart vielfältig und werden so diskutiert, dass die Fachliteratur verschiedene Begrifflichkeiten wie Schulunlust, Schulmüdigkeit, Schulverdrossenheit, Schulaversion, Schulphobie, Schulabsentismus, aktive und passive Schulverweigerung verwendet. Eine Gemeinsamkeit lässt sich dabei durchaus feststellen, denn all diese Formen beinhalten, dass sich Kinder und Jugendliche der Schule entziehen. Um einen Einblick in diese Vielfältigkeit der unterschiedlichen Möglichkeiten zu bekommen, erfolgt an dieser Stelle zunächst eine Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Schulverweigerung. 18 Die passiven Schulverweigerer/-innen zeichnen sich dadurch aus, dass sie während des Unterrichtes zwar physisch anwesend sind, doch entziehen sie sich dem angebotenen Lehrstoff auf der geistigen Ebene durch Verweigerung der aktiven Beteiligung am Unterricht. Durch diesen Rückzug kommt es häufig zu einem Absinken des schulischen Leistungsniveaus, so dass der/die Schüler/-in am Ende den Anschluss verpasst und die Gefährdung eines erfolgreichen Abschlusses besteht. Die aktiven Schulverweigerer/-innen legen ihr Desinteresse und ihre Ablehnung des Unterrichtsstoffes offen dar. Zu der Kategorie der aktiven Schulverweigerer/-innen zählen zum einen die Schüler/-innen, welche den Unterricht durch aggressives und lautes Verhalten stören und nicht gewillt sind, den schulischen Anforderungen nachzukommen und zum anderen die, die dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben. Die Dauer kann dabei von einigen Stunden bis zum dauerhaften Fernbleiben variieren. 18 Schreiber-Kittl, Maria: Alles Versager. Deutsches Jugendinstitut e.v., S.18 23

35 Verhaltensmuster Das Fernbleiben vom Unterricht kann in unterschiedlichen Ausprägungen und Formen geschehen. 19 Nachfolgend werden diese Verhaltensmuster dargestellt: Stundenweises Fernbleiben vom Unterricht zu bestimmten Zeiten Der/Die Schüler/in erscheint in der Schule, besucht jedoch nicht den Unterricht bei unbeliebten Lehrern/-innen oder Fächern, in denen er/sie Probleme hat. Weiterhin werden so genannte Eckstunden (erste oder letzte Schulstunde) oder Nachmittagsunterricht nach Freistunden geschwänzt. Zudem kann ein regelmäßiges Zuspätkommen in diese Kategorie gefasst werden, da sich auch hier schnell eine große Anzahl von Fehlstunden summieren kann. Insgesamt gesehen, besucht der/die Schüler/-in zwar noch regelmäßig die Schule, bleibt jedoch einzelnen Stunden fern. Dies geschieht in der Regel ohne Wissen der Eltern. Tageweises Fernbleiben Der/Die Schüler/-in bleibt ganze Tage dem Unterricht fern, entweder um Prüfungen zu meiden oder aus Unlust. Diese Form ist häufig den Eltern bekannt, wobei der/die Schüler/-in oftmals Krankheiten vortäuscht und so ein Missbrauch von Entschuldigungen stattfindet. Bei Unkenntnis der Eltern werden oftmals Entschuldigungen von den Schülern/-innen selbst gefertigt. Hier ist noch ein Unrechtsbewusstsein der Schüler/-innen erkennbar Thimm, Karlheinz (2000): Schulverweigerung. Zur Begründung eines neuen Verhältnisses von Sozialpädagogik und Schule. Münster (Votum Verlag), S

36 Regelmäßiges Fernbleiben vom Unterricht Der/Die Schüler/-in fehlt mehrere Tage in Folge. Er/Sie hat in diesem Fall noch nicht mit der Schule abgeschlossen und nimmt immer wieder am Unterricht teil. Schulverweigerung Dies bezeichnet das Nichterscheinen über einen längeren Zeitraum, zum Teil Wochen und Monate. Hier hat der/die Schüler/-in in der Regel mit der Schule abgeschlossen. Der/Die Schüler/-in ist für die Schule kaum oder nicht mehr erreichbar. Oftmals hat er/sie bei dieser Form keinerlei Kontakte mehr zu seinen Mitschülern/-innen. Selbst die anfänglichen einzelnen Fehlstunden oder eine Häufung von tageweisem Schwänzen können zu einer Schulverweigerung führen und müssen als Warnsignale verstanden werden. Die zeitnahe intensive Beschäftigung mit dem/der Schüler/-in über Hintergründe und Motivation sind notwendig, um die Schulverweigerung im Keim zu ersticken. Dies verlangt eine regelmäßige Kontrolle der Anwesenheit aller Schüler/- innen im Unterricht und ein sofortiges konsequentes Verhalten seitens der Schule und der Lehrer/-innen. Abschließend und diesem Projekt zugrunde liegt die Definition der Autoren Ricking/Neukäter 21, welche dabei alle Formen des unerlaubten Fernbleibens von der Schule beinhalten. 20 Das tageweise Fehlen vor und nach den Ferien wird hier außen vor gelassen, da dies oftmals auf Veranlassung der Eltern geschieht, um einen Urlaub unter Umständen günstiger zu gestalten. 21 Ricking, Heinrich; Neukäter, Heinz: Schulabsentismus als Forschungsgegenstand. Heilpädagogische Forschung. 1997, S

37 1.1.4 Ursachenanalyse Warum gehen so viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche eben nicht zur Schule? Wie kommt ein Jugendlicher auf den Gedanken, einfach zwei Jahre nicht mehr in der Schule zu erscheinen? Folgende Informationen stammen aus einem Artikel über Schulverweigerung von Andrea Michel. 22 Wenn man sich mit den Ursachen für dieses Problem beschäftigt, stellt man fest, dass Schulmüdigkeit ( ) eine Konsequenz schwieriger bis krisenhafter Bedingungen in unterschiedlichen Bereichen der Lebensführung dieser Kinder und Jugendlichen 23 ist. Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass Schulmüdigkeit immer ein Prozess ist, d.h. eine fortlaufende Entwicklung, die also auch zu stoppen oder sogar umkehrbar ist. Andrea Michel beschreibt in ihrer Arbeit Wie kann der Schulausstieg verhindert werden?, dass sich die Abkehr von der Schule meist zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr verfestigt, allerdings ihre Anfänge bereits in der Grundschule nimmt. In der Grundschule verhalten sich die Kinder noch konform zu den Erwartungen ihrer Umwelt und fallen noch nicht durch Fehlzeiten auf. In der Pubertät wird dann diese innere Einstellung auch von außen wahrnehmbar umgesetzt, d. h. sie fangen an zu schwänzen. Die Gründe für diese Abkehr von der Schule sind laut Michel vielfältig, aber auch nicht auf jeden Fall anwendbar: Schulische Ursachen Diese Probleme können einmal in der Schule liegen, wie z. B. die Schwierigkeit des Kindes, mit schulischen Verhaltensanforderungen 24 zurechtzu- 22 Michel, Andrea: Wie kann der Schulausstieg verhindert werden?. In: Schulabbrüche und Ausbildungslosigkeit. Irene Hofmann-Lun (Hrsg.) 23 Ebd. S Ebd. S

38 kommen. Still in der Klasse zu sitzen und dem Unterricht zu folgen, ist nicht für jedes Kind einfach. Eine problematische Gruppen- oder Klassenkonstellation oder wachsende Lernlücken sind weitere Gründe, in der Schule nicht mehr zu erscheinen. Man bleibt der Schule fern, weil man sich mit den Klassenkameraden/-innen nicht versteht, oder vielleicht sogar gemobbt wird. Dadurch werden die Lernlücken immer größer, wodurch die Motivation, wieder zum Unterricht zu erscheinen, immer geringer wird. So wird die Schulverweigerung zu einer Abwärtsspirale, wie es Michel in ihrem Artikel nennt, die nur schwer wieder zu durchbrechen ist. Ein großes Problem kann ebenfalls darin bestehen, dass sämtliche Bindungen an die alten Klassenkameraden/-innen und die Lehrer/-innen abgebrochen werden, wenn das Kind an die weiterführende Schule geht. Hier müssen neue Beziehungen aufgebaut werden, sowohl zu Mitschülern/-innen als auch zu den neuen, unbekannten Lehrern/-innen. Dabei kann das Problem auftauchen, dass das Kind keine Bindungen zu der neuen Schule aufbaut und in Folge dessen nicht mehr zum Unterricht erscheint. Dabei ist nicht nur die weitere Motivation der Schüler/-innen ein Thema, sondern vor allem die Bereitschaft der Lehrer/-innen, sich für solche Schüler/-innen zu engagieren und sie an die Schule zu binden. Gründe, die im Elternhaus liegen Nicht nur die Schule kann Schulschwänzen hervorrufen oder fördern, sondern auch im privaten Umfeld können Ursachen liegen. Wenn der Leistungsdruck auf die Kinder von Seiten der Eltern zu groß wird, kann das Versagensängste nach sich ziehen. Als Folge dessen erscheinen die Kinder nicht mehr in der Schule. Übermotivierte Eltern, die ihre Kinder zu Höchstleistungen antreiben, können so unbewusst zu einer Abkehr von der Schule beitragen. Auch wenn die Eltern Probleme mit der Erziehung ihrer Kinder haben, kann sich das auf den Schulbesuch auswirken. Fehlende Grenzen und Inkon- 27

39 sequenz bei der Erziehung können so verheerende Folgen haben. Eltern, die sich mit der Erziehung ihrer Sprösslinge überfordert fühlen und deswegen den regelmäßigen Schulbesuch nicht durchsetzen können, gefährden die Bildungskarriere ihrer Kinder in ernsthafter Weise. Doch auch die allgemeine Lebenssituation in den Familien kann sich nachteilig auf die schulische Entwicklung des Kindes auswirken. Viele Eltern aus sozial schwachen Familien legen keinen Wert auf Bildung und einen Schulabschluss. So haben auch die Kinder keine Motivation, in der Schule erfolgreich sein zu wollen, da sie es nicht anders vorgelebt bekommen. Aber auch in sozial nicht benachteiligten Familien kann Schwänzen zum Problem werden. Es ist keineswegs nur in der Unterschicht ein Thema. Eine Krise in der Familie, wie zum Beispiel eine Scheidung oder der plötzliche Tod eines nahen Angehörigen/einer nahen Angehörigen, können Auslöser für das Problem Schulverweigerung sein. Hierbei handelt es sich dann nicht um einen Prozess, sondern diese Entwicklung vollzieht sich in schneller Folge, da sie durch eine persönliche Lebenskrise im Leben des Schülers/der Schülerin ausgelöst wurde. Thimm nennt in seinem Artikel Null Bock auf Schule - Wie entstehen Schulmüdigkeit und Schulverweigerung? - Was kann man tun? 25 fünf Hauptursachen, auf die Schulverweigerung seiner Meinung nach zurückzuführen ist: das Endprodukt einer demoralisierenden Schülerlaufbahn fehlende Brücken zwischen Draußen- Welt und der Schulwelt familiale Verhältnisse Gegenidentifikation zu den Eltern in Einzelfällen das unglückliche Ergebnis einer Verkettung 25 Thimm; Karlheinz: Null Bock auf Schule- Wie entstehen Schulmüdigkeit und Schulverweigerung?- Was kann man tun?. (Stand: ) 28

40 Er stellt, wie Michel in ihrem Artikel, klar heraus, dass Schulverweigerung nicht nur eine Ursache hat, sondern dass Schulmüdigkeit als ein die Einzelfälle umspannendes Gesamtphänomen (..) geprägt (ist) von einer Vielzahl von Bedingungs-, Auslösungs- und Verfestigungsfaktoren. ( ) Der Auftretensort von Problemen ist nicht immer und unbedingt identisch mit dem Entstehungsraum. Abschließend lässt sich sagen, dass die Gründe für eine Abkehr von der Schule sehr vielfältig sind. Meistens provoziert nicht ein bestimmter Grund diese Schulverweigerung, sondern viele verschiedene Auslöser führen dazu, dass ein Kind nicht mehr regelmäßig die Schule besucht. Ebenso vielfältig wie die Ursachen für den nicht mehr erfolgenden Schulbesuch, sind die Folgen und dementsprechend müssen Strategien gegen diesen Prozess geplant und umgesetzt werden. 29

41 1.1.5 Folgen Das Phänomen Schulverweigerung gewinnt zunehmend in der öffentlichen sowie fachwissenschaftlichen Diskussion an Bedeutung und ist längst zum bildungspolitischen Thema in Deutschland geworden. Die Einleitung aus dem Bericht zur Untersuchung von angezeigten Schulpflichtverletzungen sowie von Schulversäumnissen in Hauptschulen, Förderschulen und Gesamtschulen 2006 in der Stadt Oldenburg stellt die Folgen der Schulverweigerung zusammengefasst dar: Die Sensibilisierung gegenüber Fragen der Bildung lässt sich zum einen durch die Ergebnisse der PISA-Studien erklären. Zum anderen wird erkannt, dass Schulverweigerung Brüche sowie Instabilitäten im schulbiographischen Verlauf und nicht selten den Schulabbruch zur Folge hat und damit zu einer nachhaltigen Ausgrenzung von Bildung, Ausbildung, Erwerbsarbeit und gesellschaftlicher Teilhabe führt. Dabei sind die Folgen von Schulverweigerung aufgrund der tiefgreifenden Veränderungen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft heutzutage weitreichender als früher. Eine Abkopplung vom Bildungsprozess verringert die ohnehin schon schlechten Aussichten auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz dramatisch. Diese Situation verschärft sich mit Sicht auf den Mangel an Ausbildungsplätzen, die anhaltende Arbeitslosigkeit und die gestiegenen Anforderungen einer modernen Arbeits- und Wissensgesellschaft und erhöht das Risiko einer dauerhaften gesellschaftlichen Ausgrenzung. Zudem zeigen neuere Untersuchungen des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN), dass Schulverweigerung mit höheren Delinquenzraten einhergeht (vgl. Baier et al. 2006). Schüler, die nur unregelmäßig oder gar nicht am Unterricht teilnehmen, geraten in einen Entwicklungskreislauf, der auch nach der Schulzeit von abweichendem Verhalten gekennzeichnet ist und oftmals den Einstieg in eine kriminelle Karriere be- 30

42 deutet. Quantitativ lässt sich das Problem Schulverweigerung nur schwer zuverlässig einordnen. Eine bundesweite statistische Erfassung liegt bislang nicht vor. Je nach Erhebungsmerkmalen und Definition von Schulverweigerung differieren die Ergebnisse der regionalen Untersuchungen. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass ca Kinder und Jugendliche regelmäßig den Schulbesuch verweigern. Davon müssen etwa junge Menschen als Totalverweigerer bezeichnet werden. Nach Angaben des Deutschen Jugend Institutes sind inzwischen ca % pro Klasse als zumindest schulmüde einzustufen. Im Bildungsbericht der Bundesregierung wird darauf hingewiesen, dass gegenwärtig etwa neun Prozent aller Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen. Bei den jungen Erwachsenen zwischen 20 und 29 Jahren haben beinahe 15 % keine Berufsausbildung, fast 26 % aller Ungelernten sind arbeitslos und jedes 5. Ausbildungsverhältnis muss vorzeitig abgebrochen werden, weil die jungen Menschen nur unzureichend auf die berufliche Ausbildung vorbereitet sind Stadt Oldenburg, Amt für Schule und Sport, Fachdienst Schule: Ermittlung der Situation der Schulverweigerer in der Stadt Oldenburg - Situationsanalyse und Handlungsansätze. S.3 31

43 1.2 Rechtliche Möglichkeiten Kommen die im Schulgesetz NRW genannten Personen dennoch ihrer Pflicht nach diesem Gesetz nicht nach, so besteht nach 41 Absatz 3 SchulG NRW für die Lehrkräfte und die Schulleitung die Pflicht auf die Schulpflichtigen bzw. ihre Sorgeberechtigten/Mitverantwortlichen einzuwirken. Diese Einwirkung wird im Schulgesetz NRW ausdrücklich nicht detailliert beschrieben. Der Runderlass vom (BASS Nr. 5; SchR 2.2/101) zur Überwachung der Schulpflicht nennt jedoch vor der Einwirkung die Beratung, die erzieherische Einwirkung und die Ordnungsmaßnahmen Führt dies nicht zu einer Verhaltensänderung, so müssen die Verantwortlichen durch Schreiben mit Zustellungsurkunde auf ihre Verpflichtung, Sorge für die Erfüllung der Schulpflicht zu tragen, hingewiesen und gleichermaßen aufgefordert werden, den Schüler oder die Schülerin zum Schulbesuch zu veranlassen. Bleiben alle diese eingeleiteten Maßnahmen gegenüber dem Schüler bzw. der Schülerin ohne Erfolg, bleibt als letztes Mittel die zwangsweise Zuführung zur Schule Schulrecht Nordrhein- Westfalen, Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Ausgabe April Siehe auch Punkt Siehe auch Punkt

44 1.2.1 Erzieherische Einwirkung und Ordnungsmaßnahmen Verletzt ein schulpflichtiger Schüler/eine schulpflichtige Schülerin, dessen /deren Schulpflicht weder ruht noch das Schulverhältnis beendet ist, eine der zuvor zitierten Pflichten, so kann erzieherisch auf diese/n eingewirkt oder können Ordnungsmaßnahmen gegen ihn/sie durchgeführt werden. Diese Möglichkeiten werden im Paragraph 53 des Schulgesetzes NRW erläutert: 53 Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen (1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist. (2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen 33

45 werden. (3) Ordnungsmaßnahmen sind 1. der schriftliche Verweis, 2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe, 3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen, 4. die Androhung der Entlassung von der Schule, 5. die Entlassung von der Schule, 6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde, 7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Rechtsbehelfe (Widerspruch und Anfechtungsklage) gegen Ordnungsmaßnahmen nach Satz 1 Nr. 2 und 3 haben keine aufschiebende Wirkung. 80 Abs. 4, 5, 7 und 8 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt. (4) Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 sind nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat. Bei Schulpflichtigen bedarf die Entlassung von der Schule der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde, die die Schülerin oder den Schüler einer anderen Schule zuweisen kann. Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat. (5) Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 6 und 7 sind nur zulässig, wenn die Anwesenheit der Schülerin oder des Schülers aus Gründen der Sicherheit nicht verantwortet werden kann. Diese Entscheidung bedarf der Bestätigung 34

46 durch das Ministerium. Soweit die Schülerin oder der Schüler die Schulpflicht noch nicht erfüllt hat, ist für geeignete Bildungsmaßnahmen zu sorgen. (6) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 1 bis 3 entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der Teilkonferenz gemäß Absatz 7 beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen. Den Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Jahrgangsstufenleiterin oder dem Jahrgangsstufenleiter ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In dringenden Fällen kann auf vorherige Anhörungen verzichtet werden; sie sind dann nachzuholen. (7) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 entscheidet eine von der Lehrerkonferenz berufene Teilkonferenz. Der Teilkonferenz gehören ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer oder die Jahrgangsstufenleiterin oder der Jahrgangsstufenleiter und drei weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß 58 als ständige Mitglieder an. Weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Mitglieder sind eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrates. Diese nehmen an Sitzungen nicht teil, wenn die Schülerin oder der Schüler oder die Eltern der Teilnahme widersprechen. (8) Vor der Beschlussfassung hat die Teilkonferenz der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler und deren Eltern Gelegenheit zu geben, zu dem Vorwurf der Pflichtverletzung Stellung zu nehmen; zu der Anhörung kann die Schülerin oder der Schüler eine Person des Vertrauens aus dem Kreis der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrerinnen und Lehrer hinzuziehen. (9) Ordnungsmaßnahmen werden den Eltern schriftlich bekannt gegeben und begründet. Aufgaben einer Schulkonferenz, die Zusammensetzung der Schulkonfe- 35

47 renz und die Teilkonferenzen, Eilentscheidungen werden im zweiten Abschnitt des Schulgesetzes NRW in den Paragraphen 65 ff geregelt. Das Schulamt für den Kreis Düren hat mit dem Stand vom einen Leitfaden zum Umgang mit Schulordnungsmaßnahmen im Internet veröffentlicht. 30,31 Dieser soll der Information dienen. Es müsste bei Interesse mit den jeweiligen involvierten Behörden abgeklärt werden, ob dieser Leitfaden so oder abgeändert übernommen werden könnte. Dies bedürfe dann der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörden dann Schule, VHS, Kultur & Sport, dann Schule, dann Lehrerinfo, dann Leitfäden : Schulpflichtverstoß (Stand: ) 31 Siehe Anlagen 32 Schulamt Kreis Recklinghausen bzw. Bezirksregierung Münster -Dezernat 48-36

48 1.2.2 Zwangsweise Zuführung Durch die Schulpflicht beschränkt der Staat das elterliche Erziehungsrecht. So kann er seinen Anspruch auf Schulbesuch im Interesse des Kindeswohls gegenüber den Erziehungsberechtigten und bei berufsschulpflichtigen Schülern/-innen auch gegenüber dem für die Berufsausbildung Mitverantwortlichen mit Zwang durchsetzen. Hier besteht neben der Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes 33 gegenüber den Verantwortlichen gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein- Westfalen (VwVG NRW 34 ) auch die Möglichkeit der zwangsweisen Zuführung des Schülers/der Schülerin zur Schule 35. Zwangsmaßnahmen zum Nachteil der Verantwortlichen haben den Zweck, zukünftig gesetzkonformes Verhalten zu schaffen (Prävention). Wird das festgesetzte Zwangsgeld nicht gezahlt, so kann das Verwaltungsgericht auf Antrag der Vollzugsbehörde eine Ersatzzwangshaft anordnen. Voraussetzung dafür ist, dass bei der Forderung, das Zwangsgeld zu entrichten, auch auf diese Konsequenzen hingewiesen worden ist. Voraussetzung für die zwangsweise Zuführung eines Schülers/einer Schülerin ist, dass eine erzieherische Einwirkung nicht ausreicht oder erfolglos bleibt. Bei Schülern und Schülerinnen einer Grundschule sollte die Schulleitung abwägen, inwieweit sofort ein Bußgeldverfahren 36 eingeleitet werden sollte. Denn für diese Schüler/-innen stelle eine zwangsweise Zuführung eine besondere Belastung dar. 33 Siehe auch Punkt (Stand: ) 35 Siehe 41 Absatz 4 SchulG NRW 36 Siehe Punkt

49 Verfahrensablauf für zwangsweise Zuführungen zwischen der Schulleitung und der Ordnungsbehörde in Herten: Die jeweilige Schulleitung ersucht in der Praxis schließlich die zuständige Ordnungsbehörde schriftlich um die Durchführung einer zwangsweisen Zuführung des Schülers/der Schülerin. 37 Somit ergibt sich für die Kommune Herten und die jeweiligen Schulen folgendes: Die Schulleitung richtet sich schriftlich unter Angabe der Personendaten des/der Schulpflichtigen und des/der Erziehungsberechtigten an die Stadt Herten FB 3/Allgemeine Sicherheit und Ordnung z.hd. (Ansprechpartner s.u.) Kurt-Schumacher-Str Herten Abbildung 2 Ansprechpartner bzgl. der Durchführung einer zwangsweisen Zuführung: Herr Armin Janz Telefon-Nr.: / Herr Ulrich Jablonsky Telefon-Nr.: / Fax-Nummer des Fachbereiches: / Von dort aus wird der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) mit der Durchführung beauftragt. 37 Siehe auch Punkt

50 1.2.3 Ordnungswidrigkeiten/- verfahren Wer als Eltern, Arbeitgeber/-in oder als Schüler/-in fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen die Pflichten aus dem Schulgesetz NRW verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Eine Ordnungswidrigkeit stellt anstatt einer Straftat ein so genanntes Verwaltungsunrecht dar. Sie wird daher auch nicht mit einer Strafe bedroht. Neben den zuvor genannten Zwangsmaßnahmen, aber auch unabhängig davon, kommt die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit 38 mittels einer Geldbuße in Betracht. Diese Ordnungswidrigkeiten werden im Paragraphen 126 des Schulgesetzes NRW benannt: 126 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. als Eltern der Verpflichtung zur Anmeldung zum Schulbesuch nicht nachkommt ( 41 Abs. 1 Satz 1), 2. als Eltern nicht für die Teilnahme ihres Kindes an der Feststellung des Sprachstandes sorgt ( 36 Abs. 2 und 3), 3. als Eltern nicht dafür sorgt, dass ein zur Teilnahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs verpflichtetes Kind regelmäßig daran teilnimmt ( 36 Abs. 2 und 3), 4. als Eltern, als Ausbildende oder Ausbildender oder als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber nicht dafür sorgt, dass die oder der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt ( 41 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2), 38 Hier gemäß 126 SchulG NRW 39

51 5. als Schülerin oder Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schulpflicht in der Sekundarstufe I ( 37) oder die Schulpflicht in der Sekundarstufe II ( 38) nicht erfüllt, 6. als Träger einer Ergänzungsschule diese ohne die erforderliche Anzeige ( 116 Abs. 2) errichtet oder betreibt, 7. als Träger einer Ergänzungsschule oder einer freien Unterrichtseinrichtung durch die Bezeichnung oder die Verwendung von Zeugnissen, Schulverträgen oder Werbematerialien 116 Abs. 5 und 6 oder 119 Abs. 1 zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, die in den Fällen des Absatz 1 Nr. 6 und 7 bis zu Euro beträgt. Nach der Entlassung der oder des Schulpflichtigen aus der Schule ist die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit gemäß Absatz 1 Nr. 5 unzulässig. (3) Für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten sind die Schulaufsichtsbehörden zuständig. (4) Geldbußen, die durch rechtskräftige Bescheide eines Schulamtes festgesetzt sind, fließen in die Kasse des Kreises oder der kreisfreien Stadt, für die das Schulamt zuständig ist. Das Bußgeld hat im Gegensatz zu den Zwangsmaßnahmen nur den Zweck, einen in der Vergangenheit begangenen Gesetzesverstoß -hier gegen die Pflichten aus dem Schulgesetz- zu ahnden (Repression). Daher sollte vor der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens von der Möglichkeit der zwangsweisen Zuführung Gebrauch gemacht werden. Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip, dem Handeln nach pflichtgemäßem Ermessen. Je schwerer jedoch die Ordnungswidrigkeit, desto geringer der Handlungsspielraum, also das Ermessen. Bei allen Gesetzesverstößen entsprechend des 126 Nr. 1-5 SchulG NRW handelt es sich um Verstöße im Zusammenhang mit der Schulpflichterfüllung. 40

52 Als Eltern der Verpflichtung zur Anmeldung ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schule gemäß 41 Absatz 1 Satz 1 SchulG NRW nicht nachzukommen, stellt seit dem Schulgesetz 2005 eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese rechtliche Einstufung wurde auf Anregung der Kommunalen Spitzenverbände 39 vorgenommen. Die Anmeldepflicht soll dazu dienen, die betreffende Schule über die bevorstehende Schulpflicht zu informieren und ihr so Gelegenheit zu geben den Schulbesuch organisatorisch vorzubereiten. Kommen Eltern dieser Anmeldepflicht und auch der Sorge für die regelmäßige Teilnahme am Unterricht 40 nicht nach, handeln sie zweifach ordnungswidrig. Diese Verstöße stünden dann in Tatmehrheit zueinander. Wurde ein Schüler/eine Schülerin aus der Schule entlassen, darf gemäß 126 Absatz 2 Satz 2 SchulG NRW eine Ordnungswidrigkeit nach 126 Absatz 1 Nr. 5 SchulG NRW nicht weiter verfolgt werden. Eine vorsätzlich oder fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit kann nicht gegen Schüler/-innen verfolgt werden, die zur Zeit der Pflichtverletzung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Trifft eine Schulleitung die Entscheidung, dass ihre durchgeführten erzieherischen Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben und ein Schüler/eine Schülerin weiterhin seinen/ihren Pflichten nach dem Schulgesetz NRW nicht nachkommt, so meldet sie diese Ordnungswidrigkeit an die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Die Verfolgungen von Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Schulgesetzes NRW, die durch mindestens vierzehnjährige Schüler/-innen begangen werden, sollen und können durch das neue Schulgesetz NRW gezielt gegen diese Betroffenen selbst durchgeführt werden. 39 Schulrecht Nordrhein- Westfalen, Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Ausgabe April Vergl. 41 Absatz 1 Satz 2 SchulG NRW 41

53 Dies wurde schon durch die gemeinsame Presseinformation des Ministerpräsidenten und der Schulministerin des Landes Nordrhein- Westfalen vom deutlich. 41 Ergeht von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde 42 ein Bußgeldbescheid, so kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung gegen diesen Einspruch eingelegt werden 43,44. Erfolgt nach einem Einspruch nicht die Rücknahme des Bußgeldbescheides oder die Einstellung des Bußgeldverfahrens, so verhandelt das zuständige Amtsgericht über die Angelegenheit. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist dies das Amtsgericht als Jugendgericht. Ein nicht gezahltes Bußgeld kann bei Erwachsenen zu einer gerichtlich angeordneten Erzwingungshaft führen. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden besteht die Möglichkeit, eine erzieherische Maßnahme zu beantragen, wenn diese das Bußgeld nicht bezahlen oder bezahlen können. Das eröffnet die Möglichkeit auf Anordnung des Jugendgerichtes anstatt einer Geldbuße Arbeitsauflagen zu erfüllen. Die Auflage im Jugendstrafrecht ist eine Sanktion, die zur Kategorie der Zuchtmittel zu zählen ist. Nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestehen vier Möglichkeiten der Auflage: Die Wiedergutmachung des Schadens ( 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JGG), die Entschuldigung beim Verletzten ( 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 JGG), die Arbeitsleistung ( 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 JGG) und die Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung ( 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 JGG). Die Arbeitsauflage wird recht häufig verhängt, weil sie eine starke Sühnefunktion beinhaltet. Das Bundesverfassungsgericht hat die Arbeitsleistung als noch verfassungskonform angesehen, weil sie auch ei- 41 Presseinformation vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen vom , NRW Schulgesetz verabschiedet, Seite 4: - Schulschwänzen 42 Vgl. 126 Absatz 3 SchulG NRW 43 Vgl. 67 Abs. 1 OwiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) 44 (Stand: ) 42

54 nen erzieherischen Aspekt abdeckt. In den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 2 und Abs. 3 GG wird verfassungsgemäß eingegriffen. 45 Wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender dennoch schuldhaft den angeordneten Arbeitsauflagen nicht nachkommt, so besteht die Möglichkeit Jugendarrest bis zu einer Woche anzuordnen ( 11 Abs. 3 JGG 46 ). Das Recht der Ordnungswidrigkeiten verlangt von den Schulen eine saubere Dokumentation der Schulpflichtverletzung und von der Schule und der für den Erlass des Bußgeldbescheids zuständigen Schulaufsichtsbehörde ein rasches Handeln, um die Verjährungsfrist zu wahren. Auf keinen Fall vergessen werden darf, die Betroffenen zu den Vorwürfen anzuhören. Allein die Tatsache, dass eine Familie von der Sozialhilfe lebt, kann kein Grund sein, von der Androhung eines Zwangsgeldes oder auch Verhängung eines Bußgeldes Abstand zu nehmen. Die Praxis in anderen Verwaltungsbereichen zeigt, dass allein das Verfahren und die Vollstreckungsversuche eine das Verhalten beeinflussende Wirkung haben können 47. Gemäß 126 Absatz 3 SchulG NRW sind also die Schulaufsichtsbehörden für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten zuständig (Stand: ) 46 (Stand: ) 47 Schulrecht Nordrhein- Westfalen, Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Ausgabe April

55 Verfahrensablauf für Bußgeldverfahren zwischen der Schulleitung und der Kommune Herten / der Bezirksregierung Münster: Für alle Grund-, Haupt- und Sonderschulen ist das Schulamt der Kreisverwaltung Recklinghausen Schulaufsichtsbehörde. Abbildung 3 Kreis Recklinghausen Amt 40 - Schulamt - z.hd. (Ansprechpartner s.u.) Kurt- Schumacher- Allee Recklinghausen Ansprechpartner: Amtsleiter Herr Wiesmann Telefon-Nr.: / Fax-Nr. des Schulamtes: / Ansprechpartner für die Grundschulen: Frau Kassner / Schulaufsicht II / III Telefon-Nr.: / Ansprechpartner für die Hauptschulen: Frau Multhaup / Schulaufsicht I / IV Telefon-Nr.: / Frau Terwort / Schulaufsicht I / IV Telefon-Nr.: / Ansprechpartner für die Förderschulen: Frau Ingenschay / Schulaufsicht V Telefon-Nr.: /

56 Für alle Gymnasien, Real- und Gesamtschulen ist die Bezirksregierung Münster -Abteilung 4- Schulaufsichtsbehörde. Abbildung 4 Bezirksregierung Münster Abteilung 4 Dezernat 48 - Schulrecht- z.hd. (Ansprechpartner s.u.) Domplatz Münster Ansprechpartner: Frau Fischer Telefon-Nr.: 0251 / Frau Overs Telefon-Nr.: 0251 / Fax-Nr. des Dezernates 48: 0251 / Nach Rücksprache mit dem Schulamt der Kreisverwaltung Recklinghausen benutzen die jeweiligen Schulleitungen der Grund-, Haupt- und Förderschulen eine einheitliche Ordnungswidrigkeitenanzeige 48. Diese schon von der Schule bereits fertig ausgefüllte Ordnungswidrigkeitenanzeige lässt das Schulamt der zuständigen Bußgeldstelle zukommen. Von dort aus wird dem/der Betroffenen ein Bußgeldbescheid inklusive eines Anhörungsbogens zugesandt. Eine Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Bezirksregierung Münster ergab, dass die Schulleitungen ihr die Schulpflichtverlet- 48 Siehe Anlage: Ordnungswidrigkeitenanzeige Kreis RE 45

57 zungen formlos dokumentieren. Dies sei aus ihrer Sicht kein Problem. Dennoch bestätigte sie, dass der von dem Schulamt des Kreises Recklinghausen alle notwendigen Informationen erhalte. Es bestünde aus ihrer Sicht nicht der Grund den Schulleitungen einen Vordruck vorzugeben. Ein Vorschlag in diese Richtung würde dort wahrscheinlich aber aufgegriffen und diskutiert. Das Schulamt für den Kreis Düren hat mit dem Stand vom einen Leitfaden zum Umgang mit Schulpflichtverstößen im Internet veröffentlicht. 49 Dieser soll der Information dienen. Es müsste bei Interesse mit den jeweiligen involvierten Behörden abgeklärt werden, ob dieser Leitfaden so oder abgeändert übernommen werden könnte. Dies bedürfe dann der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörden Siehe Anlage: Leitfaden zum Umgang mit Schulpflichtverstößen dann Schule, VHS, Kultur & Sport, dann Schule, dann Lehrerinfo, dann Leitfäden : Schulpflichtverstoss (Stand: ) 50 Schulamt Kreis Recklinghausen/ Bezirksregierung Münster -Dezernat 48-46

58 1.3 Allgemeines zur Stadt Herten In diesem Abschnitt wird im Speziellen auf die Stadt Herten eingegangen. Neben Einwohner- und Schülerzahlen erfolgt zudem ein Überblick der an diesem Projekt teilnehmenden Schulen Aktuelle Einwohnerzahlen / Zahlen schulpflichtiger Kinder In der Stadt Herten leben zurzeit (Stand ) Menschen. Der Ausländeranteil liegt bei 11,3 %, das sind ausländische Bürger/- innen. 51 Aus den statistischen Erhebungen des Schuljahres 2006/2007 geht hervor, dass insgesamt schulpflichtige Kinder und Jugendliche in der Stadt Herten lebten. Diese wurden an 20 Schulen in Herten unterrichtet Schüler waren ausländischer Herkunft. Die Primärstufe besuchten Schüler. Unsere Zielgruppe bezieht sich auf Schüler/-innen der Sekundärstufe I und II und umfasste im Schuljahr 2006/2007 insgesamt Kinder und Jugendliche. 52 Darunter befanden sich 888 ausländische Schüler/-innen und machten einen Anteil von 18,36 % aus. Die Schülerzahlen der an diesem Projekt beteiligten Schulen ergeben sich aus der nachfolgenden Abbildung Stadt Herten (Stand: ) 52 Um möglichst umfangreiche Informationen nutzen zu können, wurde auf das Schuljahr 2006/2007, welches während der Bearbeitung den aktuellsten Stand hatte, zurückgegriffen. 53 Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen 47

59 Schülerzahlen nach Schulform integr. Gesamtschule Gymnasium Realschulen Hauptschulen Förderschulen insgesamt insgesa mt Förders chulen Hauptsc hulen Realsch ulen Gymnas ium integr. Gesamt schule davon Ausländer Schüler Abbildung 5 Da sich dieses Projekt mit dem Thema Schulverweigerung auseinandersetzt und eine Folge davon das Nichterreichen eines Schulabschlusses ist, wurden zudem die Zahlen der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss aus dem Jahrgang 2005/2006 erhoben. 54,55 Demnach haben insgesamt 84 Schüler/-innen die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen. Der Ausländeranteil betrug 29,76 % (25 Schüler) Vgl. nächster Abschnitt (Abschnitt 1.3.2) 55 Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen 56 Es handelt sich hier um die zum Zeitpunkt der Bearbeitung aktuellste Anzahl. 48

60 1.3.2 Betrachtung der Schulabgänger in Herten Bei einer Betrachtung der Schüler/-innen, die ohne einen Abschluss die Schule im Schuljahr 2005/2006 verlassen haben, fällt auf, dass der Ausländeranteil mit 29,76 % überdurchschnittlich hoch liegt. Zu überprüfen ist nun, ob der Ausländeranteil auch bei den restlichen niedrigeren Bildungsabschlüssen erhöht ist. Eine Übersicht der Schulabsolventen/-innen nach Abschlussarten und Nationalität aus dem Schuljahr 2005/2006 ergibt sich aus nachfolgender Abbildung: 57 Schulabsolventen nach Abschlussart 2005/2006 Hochschulreife FHS FOS mit Quali FOS ohne Quali HS Kl HS Kl. 9 mit Quali HS Kl.9 ohne Quali ohne HS ohne HS HS Kl.9 ohne Quali. HS Kl. 9 mit Quali. HS Kl. 10 FOS ohne Quali. FOS mit Quali. FHS ausländische Schüler deutsche Schüler insgesamt insgesamt deutsche Schüler ausländische Schüler Hochsc hulreife Abbildung 6 57 Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Düsseldorf 49

61 Rechnet man die Zahlen in Prozentanteile aus, ergeben sich folgende Werte für den Anteil ausländischer Schulabsolventen/-innen der Schulen in Herten: Anteil ausländischer Schulabsolventen ohne Hauptschulabschluss 29,76 % mit Hauptschulabschluss nach Kl. 9 ohne Qualifikation 25,00 % mit Hauptschulabschluss nach Kl. 9 mit Qualifikation 11,76 % mit Hauptschulabschluss nach Kl ,90 % mit Fachoberschulreife ohne Qualifikation 10,73 % mit Fachoberschulreife mit Qualifikation 10,06 % mit Fachhochschulreife 12,00 % mit Hochschulreife 7,90 % Abbildung 7 Es wird deutlich, dass gerade bei den niedrigeren Bildungsabschlüssen, ausgenommen der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 mit Qualifikation, ein deutlich erhöhter Anteil an ausländischen Schülern/-innen im Vergleich zum Gesamtdurchschnitt des Ausländeranteils an den weiterführenden Schule in Herten vertreten ist. Ursächlich hierfür und der zum Teil vorgelagerten Schulverweigerung könnte die Herkunft der Kinder und Jugendlichen sein. Veranschaulichung durch eine Schülerbefragung Eine im Jahre 2005 vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) durchgeführte Schülerbefragung von Jugendlichen an unterschiedlichen Schulformen in diversen Städten Westdeutschlands 58 bestätigt die Vermutung, dass ausländische Schüler/-innen häufiger Schwänzen als deutsche Schüler/-innen. In der Befragung, die sich an Schüler/-innen der 9. Klasse richtete, wurde vordergründig das Gewaltverhalten erforscht. Da als ein Faktor das Schulschwänzen berücksichtigt wurde, wurden die Schüler/-innen auch dahin gehend befragt. 58 Dortmund, Kassel, München, Oldenburg, Landkreis Peine, Schwäbisch Gmünd, Landkreis Soltau- Fallingbostel, Stuttgart und Lehrte 50

62 Mit Ausnahme von Förderschulen und Schüler/-innen im Berufsvorbereitungsjahr wurden alle übrigen Schulformen berücksichtigt. In der Studie konnten über 80 unterschiedliche Nationalitäten ermittelt werden, wobei die fünf größten durch türkische, russische, jugoslawische, polnische und italienische Schüler/-innen repräsentiert werden. Bei den jugoslawischen Schülern/-innen wurden sämtliche Folgestaaten Jugoslawiens und zudem Albanien vereint, also auch Serbien und Bosnien-Herzegowina. 59 In Bezug auf das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht wurde in zwei Kategorien unterschieden: 1-4 Tage geschwänzt und mehr als 4 Tage geschwänzt 60. Bei der Auswertung stellte sich heraus, dass alle nichtdeutschen Jugendlichen häufiger unerlaubt der Schule fernbleiben als deutsche Jugendliche. Insbesondere die Mehrfachschwänzerquote liegt deutlich höher. So haben 8,5 % der deutschen Schüler/-innen fünf und mehr Tage geschwänzt. Bei den jugoslawischen Schülern/-innen liegt der Anteil bei 18,5 %, bei türkischen bei 16 %. Lediglich bei 1 bis 4 unentschuldigten Tagen liegen die Zahlen recht nahe beieinander. Um die 35 % aller Schüler/-innen, gleich welcher Herkunft, geben an, bereits unter vier Tagen geschwänzt zu haben. 61 Ausländische Schüler/-innen in Herten Um die Gesamtproblematik zu erfassen, werden an dieser Stelle zunächst noch einmal die Zahlen der Ausländeranteile der Stadt Herten näher beleuchtet. Da das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen für die Erhebung der Schulabsolventen lediglich auf ausländische Schüler/- innen eingegangen ist, wird in diesem Vergleich ebenso verfahren. 59 Baier, Dirk; Pfeiffer, Christian: Gewalttätigkeit bei deutschen und nichtdeutschen Jugendlichen- Befunde der Schülerbefragung 2005 und Folgerung für die Prävention. KFN Schülerbefragung, S. 15 ff, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.v. (KFN) (Hrsg.), Hannover Ebd. S Ebd. S

63 Mit Stand Dezember 2006 lebten von den insgesamt Bürgern ausländische Bürger/-innen in Herten, was einen Anteil von 11,13 % ausmacht. 62 Die häufigsten vertretenen Nationalitäten waren Türkei, Griechenland, Jugoslawien, Polen, Bosnien-Herzegowina und Libanon. Die Verteilung der einzelnen oben genannten Nationalitäten ergeben sich aus folgenden Abbildungen 63 : Ausländerzahlen nach Nationalitäten Libanon Bosnien- Herzegowina Polen Serbien Griechenland Türkei Ausländer gesamt Auslände r gesamt Türkei Griechen land Serbien Polen Bosnien- Herzego wina Libanon davon Kinder Anzahl Abbildung Stadt Herten (Stand: ) 63 Stadt Herten, Fachbereich Wohnen, Zuwanderung, Integration 52

64 Umgerechnet auf Prozentanteile innerhalb des Gesamtausländeranteils von 11,13 % ergeben sich folgende Werte: Prozentanteile der ausgesuchten Nationalitäten am Gesamtausländeranteil Türkei 55,95 % Griechenland 12,33 % Jugoslawien 4,11 % Polen 3,69 % Bosnien 2,3 % Libanon 1,85 % Abbildung 9 Wie aus Abbildung 8 ersichtlich, ist der Anteil von Kindern im schulpflichtigen Alter der Nationen Türkei, Griechenland, Serbien und Bosnien- Herzegowina höher als der anderen Nationen. Um Hintergründe zu verstehen, folgt ein kurzer Anriss der vier zuvor genannten Nationen: Türkei Abbildung 10 Bevölkerungsstruktur Bedingt durch eine in der Türkei vorhandene junge Bevölkerung, besteht auf dem Gebiet des Bildungssektors ein Engpass. Statistische Erhebungen belegen, dass ca. 25% der türkischen Bevölkerung im schulpflichtigen Alter sind. So besuchten im Schuljahr 2006/07 14,23 Millionen Schüler/-innen die 53

65 Grund- und weiterführenden Schulen der Türkei. 64 In Deutschland hingegen werden nur ca. 10 Millionen Schüler/-innen an den Schulen unterrichtet. Die Bevölkerungszahl in der Türkei betrug im Jahre ,97 Millionen Einwohner/-innen. Im Vergleich dazu weist Deutschland eine Bevölkerungszahl von ca. 82,31 Millionen auf. 65 Schulpflicht Im Rahmen von Reformen der türkischen Regierung wurde 1997 die Schulpflicht von fünf auf acht Jahre erhöht. Die Schulpflicht beginnt in einem Alter von 6 Jahren mit dem Besuch der Grundschule. Der Unterricht ist für alle Schüler/-innen über die Dauer von 8 Jahren verpflichtend, wobei der Besuch in staatlichen Einrichtungen kostenlos ist. Dazu gehören auch Bücher und Schulmaterialien. Nach Ablauf der acht Jahre sind die Schüler/-innen bzw. die Eltern für den Kauf eigener Bücher und weiteren Schulbedarfs verantwortlich. Nach Abschluss der achtjährigen Grundschule besteht für die türkischen Schüler die Möglichkeit eine weiterbildende Schule -das Gymnasium- zu frequentieren oder eine betriebliche Ausbildung anzufangen. Der Besuch eines Gymnasiums dauert 3 Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung. Unterstützung bei den Reform- und Modernisierungsbemühungen bekommt die türkische Regierung von der EU und United Nations Childrens Fund (UNICEF). Doch besteht weiterhin ein Mangel an Lehrpersonal und genügenden Klassenräumen, so dass Klassenstärken von 50 und mehr Schülern/-innen wiederholt zu finden sind UndBildungspolitik.html (Stand: ) 65 erung/bevoelkerungsstand/bevoelkerungsstand.psml (Stand: ) 54

66 Das Ziel der 100 prozentigen Einschulungsrate in der Türkei ist bisher nicht erreicht worden, ca schulpflichtige Mädchen besuchen keine Schule. 66 Dabei wird deutlich, dass eine Chancengleichheit für alle Einkommensschichten und vor allem für Mädchen nicht besteht, denn Mädchenbildung gilt in den traditionellen und ländlichen Regionen der Türkei als überflüssig. Dies belegen auch die Zahlen der UNICEF, die besagen, dass jede vierte Frau in der Türkei nicht Lesen und Schreiben kann. Bei den Männern ist es jeder fünfzehnte. 67 Dies wird mit einem starken West-Ost-Gefälle begründet, da die benachteiligte und zum Teil unterentwickelte Osttürkei Defizite an einer schulischen Versorgung, vorhandenen Schulen und finanziellen Mitteln aufweist. 68 Griechenland Abbildung 11 Bevölkerungsstruktur / Schulsystem In Griechenland leben auf einer Fläche von ca qkm etwa 10, 4 Millionen Menschen. Der Anteil der Schüler/-innen und Studierenden an der Gesamtbevölkerung liegt in Griechenland bei 19,3 % UndBildungspolitik.html (Stand: ) 67 (Stand: ) 68 UndBildungspolitik.html (Stand: ) 69 (Stand: ) 55

67 Das griechische Schulsystem soll allen Schülern/-innen gleiche Chancen einräumen, ohne auf die soziale und kulturelle Herkunft zu achten und bietet freie Bildung in jedem Bereich des Schul -und Hochschulsystems. Aufgrund dessen ist die Ausbildung an den öffentlichen Schulen und an den Universitäten in Griechenland kostenlos. Schulpflicht Das griechische Bildungssystem unterlag besonders in den 90er Jahren einem stetigen Wandel. So besteht nun eine allgemeine neunjährige Schulpflicht, die im Alter von 6 Jahren beginnt und mit Erreichen des 15. Lebensjahres endet. 70 Analog zu den Schulformen in Deutschland findet eine Unterscheidung zwischen der Primarstufe und der Sekundarstufe statt. Dabei wird von den Schülern/-innen der Primarstufe, die sich im Alter von sechs bis zwölf Jahren befinden, eine Grundschule besucht. Fortgeführt wird die Schulbiographie der Schüler/-innen durch den Übergang in die Sekundarstufe I, die in Griechenland an einem Gymnasium absolviert wird. Der Besuch des Gymnasiums dauert drei Jahre und ist für die Schüler/- innen obligatorisch. Über 90 Prozent der Schüler/-innen der Sekundarstufe besuchen anschließend ohne vorhergehende Prüfung die Sekundarstufe II -das Lyzeum-, um sich in drei Jahren auf den Hochschulbesuch vorzubereiten und eine Abschlussprüfung abzulegen. Der Abschluss der Sekundarstufe II berechtigt nicht zur unmittelbaren Aufnahme eines Studiums. Studienbewerber/-innen müssen zusätzlich an den allgemeinen Aufnahmeprüfungen teilnehmen, die jedes Jahr stattfinden (Stand: ) 71 (Stand: ) 56

68 Erwähnenswert ist, dass in Griechenland die Schulen jährlich 4 Monate geschlossen bleiben. Im Vergleich dazu gab es im Jahr 2007 in Deutschland Ferientage. 73 Trotzdem genießt die Bildung und Ausbildung bei griechischen Staatsbürgern/-innen einen hohen Stellenwert. Um aber eine umfassende und ausreichende Schulbildung zu erreichen und eine gute Ausbildung sicherzustellen, bedarf es einer zusätzlichen hohen finanziellen Aufwendung der Eltern für die private Förderung ihrer Kinder. Dies bedeutet eine weitere materielle Belastung der Eltern, denn ohne den zusätzlichen Privatunterricht stehen die Chancen zum Bestehen der Allgemeinen Aufnahmeprüfung für Universitäten eher schlecht. So konnte man immer wieder in den Medien erfahren, dass sich griechische Schüler/-innen und Studenten/-innen gegen die Bildungsreformen auflehnen und demonstrieren. Dabei geht es u.a. um die Privatisierung von Hochschulen und die Einführung kostenpflichtiger Bildung. 72 Im Bundesland Nordrhein-Westfalen 73 (Stand: ) 57

69 Serbien Abbildung 12 Bevölkerungsstruktur Die Republik Serbien erklärte sich am zum Fortsetzerstaat der Staatsunion Serbien und Montenegro, nachdem die Republik Montenegro am ihre Unabhängigkeit erklärte und damit die seit dem bestehende Staatsunion auflöste. Serbien hat heute eine Einwohnerzahl von 10,150 Millionen (Stand: Juli 2007). 74 Schulpflicht Für Kinder im Alter von 7 bis 15 Jahren besteht Schulpflicht, die in der so genannten Grundschule -Klasse 1 bis 8- abgedeckt wird. Zudem gibt es weiterführende Schulen wie zum Beispiel allgemeinbildende Gymnasien, Fachschulen oder Berufsschulen. Im Anschluss haben Schüler/-innen die Möglichkeit eine zwei- bis vierjährige Ausbildung zu beginnen. Auch die Möglichkeit eines Studiums an Hochschulen und Universitäten besteht, wobei an den Hochschulen Wissen zu Berufen vermittelt wird und an den Universitäten sich der Bereich auf Wissenschaft und Kunst spezialisiert. Ein großes gesellschaftliches Problem stellt die Abwanderung gut ausgebildeter junger Menschen nach Nord- und Westeuropa dar U.S. Census Bureau, International Data Base (Stand: ) 58

70 Momentan befindet sich dieses Bildungssystem jedoch in einem Umbruch und soll grundlegend restrukturiert und modernisiert werden. 75 Bosnien- Herzegowina Abbildung 13 Bevölkerungsstruktur Der Gesamtstaat Bosnien-Herzegowina umfasst die Landesteile Föderation von Bosnien und Herzegowina und die Republika Srpska. Insgesamt hat Bosnien-Herzegowina heute 4,552 Millionen Einwohner (Stand: Juli 2007). 76 Schulpflicht Die Bildungspolitik regeln beide Landesteile eigenständig. Es besteht für Kinder im Alter von 7 bis 15 Jahren Schulpflicht bis zur neunten Schulklasse (8 Schuljahre) in der Primarschule (Grundschule). Im Anschluss daran können die Schüler/-innen entweder eine dreijährige Ausbildung an Berufs- und Handwerksschulen machen oder weitere drei bis vier Jahre an einer Sekundarschule, wie zum Beispiel Gymnasium, Kunst- oder technische Schule, lernen. Ein Universitätsstudium ist nach Ablegen einer Aufnahmeprüfung insbesondere für Absolventen/-innen der Sekundarschule möglich UndBildungspolitik.html. Auswärtiges Amt, Kultur- und Bildungspolitik Serbien (Stand: ) 76 U.S Census Bureau, International Data Base (Stand: ) 59

71 Um eine Vereinheitlichung des Unterrichts in beiden Landesteilen (Förderation und Republik) zu erreichen, wurden im Schuljahr 2003/2004 Kernlehrpläne eingeführt und Lehrbücher überarbeitet. Alle Abschlüsse sind seitdem landesweit anerkannt. 78 Problematisch ist die Finanzierung des Schulwesens. Im Krieg waren viele Schulen zerstört worden, so dass es an den Grundausstattungen wie Bänken oder Computern fehlt. Da man weitestgehend von Sponsoren abhängig ist, wird eine Weiterentwicklung wesentlich erschwert. Praktikumsplätze können oftmals nicht angeboten werden, so dass sich die Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt stark verringern. Moderne Berufe im Wirtschaftsbereich werden gar nicht ausgebildet. Viele Schüler/-innen bringen auf Grund der Perspektivlosigkeit ihre höhere Ausbildung nicht zu Ende oder wandern schließlich ins Ausland ab. 79 Problemanalyse Diese Abrisse über Schulsysteme anderer Länder zeigen die Unterschiede zum deutschen System auf. Kinder und Eltern aus anderen Ländern müssen sich auf neue Gegebenheiten einstellen. Grundlage dafür ist die Integration und für diese spielen Sprachkenntnisse eine äußerst wichtige Rolle. In ausländischen Familien wird jedoch oftmals noch die Muttersprache gesprochen, so dass die Kinder mit einer Sprachbarriere aufwachsen, die nur schwer in der Schullaufbahn durchbrochen werden kann. Dies kann zu Resignation und fehlender Integration in der Schulklasse und damit zu Schulunlust führen. Karlheinz Thimm führt in Schulverweigerung. Ist unsere Schule noch kinderund jugendgerecht? zum Thema ausländische Schüler/-innen aus, dass 77 Laender/BosnienUndHerzegowina.html. Auswärtiges Amt, Kultur- und Bildungspolitik Bosnien- Herzegowina (Stand: ) 78 Datenbank Mobilität und Integration (Stand: ) 79 Ebd. 60

72 Kinder von Eltern nichtdeutscher Herkunft nicht selten zu Hause gehalten werden, um bei Behördengängen oder Arztbesuchen zu übersetzen. 80 Ob tatsächlich auch in Herten ein größerer Anteil an ausländischen Schülern der Schule fernbleibt, müsste gesondert statistisch erhoben werden. In Expertengesprächen mit Vertretern/-innen der einzelnen Schulen wurde lediglich eine Vermutung dahingehend geäußert. Die Herkunft der Schüler/-innen fand in der statistischen Erfassung von Schulschwänzern an Hertener Schulen, die ausführlich im Abschnitt 1.4 behandelt wird, jedoch keine Berücksichtigung. 80 In: "Die Ganztagschule" Heft 2-3/

73 1.3.3 Teilnehmende Schulen An diesem Projekt teilnehmende Schulen der Stadt Herten sind aus dem Bereich der Hauptschulen: Bodelschwinghschule Martin-Luther-Schule Abbildung 14 Abbildung 15 Theodor-Heuss-Schule Abbildung 16 Förderschulen: Achtenbeckschule Abbildung 17 62

74 Realschulen: Städtische Realschule Abbildung 18 Willy-Brandt-Realschule Abbildung 19, Abbildung 20 Gymnasien: Städtisches Gymnasium integrierte Gesamtschulen: Gesamtschule Herten Abbildung 21 Abbildung 22 Im Rahmen dieses Projektes finden die Erich-Klausener-(Real-)Schule sowie sämtliche Grundschulen keine Berücksichtigung. 63

75 1.4 IST-Zustand in Herten An dieser Stelle erfolgen Ausführungen zu statistischen Erhebungen an den projektbeteiligten Schulen. Neben einer Auswertung der Fragebögen wurden zudem auch Verbesserungsvorschläge von Lehrern/-innen mit aufgenommen. Es ist jedoch insgesamt zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse nur einen ersten Eindruck wiedergeben können und nicht allgemeingültig für Herten zu verstehen sind Der Fragebogen Zu Beginn des Projekts wurde je ein von der Projektleitung erstellter Fragebogen an die Schulleitungen der beteiligten Schulen und deren Lehrer/innen verteilt. Fragebogen zum Ausmaß des Schulschwänzens an Hertener Schulen Zielgruppen für den Fragebogen zum Ausmaß des Schulschwänzens an Hertener Schulen waren die Schulleitungen 81. Der Fragebogen hatte das Ziel, herauszufinden, ob Schulschwänzen an Hertener Schulen stattfindet und in welchem Ausmaß das Problem an den weiterführenden Schulen und der Förderschule in Herten existiert. Die Erhebung greift eine Untersuchung aus dem Jahr 2005 auf. Mögliche Veränderungen sollen mit dem Fragebogen erhoben werden. Bei den Schulleitungen der beteiligten Schulen wurde jeweils angefragt, wie viele Schüler/-innen im Schuljahr 2006/2007 unentschuldigt gefehlt haben. Hierbei standen als Kategorien zur Verfügung: an mehr als 10 und weniger als 20 Tagen, an mehr als 20 aber weniger als 40 Tagen und an 41 oder mehr als 41 Tagen. Ferner wurde unterschieden zwischen ganztägigem Fehlen, Fehlen von mehreren Stunden am Stück (z. B. nachmittags oder früher Morgen bis zur dritten Stunde) und Fehlen zu bestimmten ausgewähl- 81 Erhebungsinstrument Fragebogen Schulleitung siehe Anhang 64

76 ten Unterrichtsstunden (z. B. nach Freistunden oder bezogen auf bestimmte Fächer) Auswertung Fragebogen Schulleitung Die Auszählung der Fragebögen an die Schulleitungen ergab, dass im Schuljahr 2006/2007 insgesamt an allen Hertener Schulen 93 Schüler/-innen teilweise oder ganztägig fehlten. Hiervon fehlten 58 ganztägig, 17 mehrere Stunden am Stück, z. B. nachmittags oder am frühen Morgen bis zur dritten Stunde und 18 zu bestimmten Unterrichtsstunden, z. B. nach Freistunden oder bezogen auf bestimmte Fächer. Dies verdeutlicht auch die Abbildung 23. Fehlzeiten gesamt in absoluten Zahlen ganztägig mehrere Stunden am Stück zu bestimmten Unterrichtsstunden Fehlen (gesamt) Abbildung 23 Im Jahr 2005 betrug die Zahl der Schüler/-innen die ganztägig oder teilweise fehlten noch 70 Schüler pro Halbjahr, die an den in diesem Jahr beteiligten Schulen fehlten. Da sich die Fehlzeiten im Schuljahr 2006/07 auf ein ganzes Schuljahr beziehen, kann man sagen, dass es im Allgemeinen einen leichten Rückgang der Fehlzeiten gegeben hat. Allerdings muss man bei dieser Aussage auch berücksichtigen, dass 2005 im Gegensatz zur diesjährigen Befragung ebenfalls Schüler/-innen in der Statistik erfasst wurden, die an weniger als an 10 Tagen fehlten, da es 2005 nur die Unterteilung in weniger 65

77 als 20 x pro Halbjahr und mehr als 20 x pro Halbjahr gab. Die beschriebenen Fehlzeiten für das Schuljahr 2006/07 verteilen sich hauptsächlich auf die Förderschule und die Hauptschulen, wie die nachfolgende Abbildung 24 zeigt. Fehlzeiten unterteilt nach Schulform in absoluten Zahlen 55 gesamt davon Tage davon Tage davon 40 und mehr Tage Förderschule Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium Abbildung 24 Auch im Jahr 2005 verteilten sich die Fehlzeiten hauptsächlich auf die Hauptschulen (55,71 % der Fehlzeiten) und die Förderschule (15,71 %). Allerdings war damals die Gesamtschule (24,29 %) im Verhältnis zu den anderen Schulen stärker betroffen als in diesem Jahr. Wie man an der obigen Abbildung sieht, blieben alleine 55 Hauptschüler/- innen im Schuljahr 2006/07 dem Unterricht ganz oder teilweise fern. Dies entspricht 59,14 % der Gesamtzahl der Schüler/-innen, die im Schuljahr 2006/07 fehlten. Die 26 Schüler/-innen der Förderschule entsprechen 27,95 %. Der Anteil der Realschulen und der Gesamtschule an den Gesamtfehlzeiten ist mit 3,23 % und 9,68 % gering. Am Gymnasium fehlten im betroffenen Schuljahr keine Schüler/-innen. 66

78 Auffällig ist auch, dass die Zahl der Schüler/-innen, die an der Förderschule bis zu Tage fehlten, nahezu so hoch ist, wie die der Hauptschule, wobei die Gesamtzahl der Fehlzeiten an der Förderschule nicht einmal halb so hoch ist, wie die der Hauptschulen. Dies liegt unter anderem daran, dass an den Hauptschulen im Vergleich zu den anderen Schulen viele Schüler/- innen (23) mehr als 40 Tage gefehlt haben. Allerdings muss hierbei auch berücksichtigt werden, dass die drei Hertener Hauptschulen zusammen mehr als dreimal so viele Schüler/-innen wie die Förderschule haben. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Schüler/-innen ausgedrückt stellen sich die Fehlzeiten wie folgt dar: Übersicht über die Anzahl der Schüler/innen mit Fehlzeiten bezogen auf die jeweilige Gesamtschülerzahl gesamt Tage Tage 40 und mehr Tage Förderschule 12,21% 7,51% 2,35% 2,35% Hauptschule 7,69% 2,94% 1,54% 3,22% Realschule 0,25% 0,17% 0,08% 0,00% Gesamtschule 0,79% 0,00% 0,70% 9,00% Gymnasium 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Abbildung 25 Hier ist zu erkennen, dass, bezogen auf die Schülerzahl der jeweiligen Schulen, die Förderschule mit 12,21 % der Schüler/-innen die höchsten Fehlzeiten hat. Als nächstes folgen dann die Hauptschulen mit 7,69 %. An der Gesamtschule und den Realschulen fehlen unter 1% der Schüler/-innen. Und am Gymnasium, wie schon erwähnt, 0 %. 67

79 Wenn man die Fehlzeiten nun einmal hinsichtlich der Anzahl der Fehltage betrachtet, fällt auf, dass das Fehlen an mehr als 40 Tage, relativ betrachtet, bei Fehlen zu bestimmten Uhrzeiten häufiger vorkommt (44,44 %) als bei ganztägigem Fehlen (36,2 %) und Fehlen von mehreren Stunden am Stück. Fehlzeiten unterteilt nach Anzahl der Fehltage in absoluten Zahlen Tage Tage 40 und mehr Tage ganztägig mehrere Stunden am Stück zu bestimmten Unterrichtsstunden Abbildung 26 68

80 Man kann die Fehlzeiten nun hinsichtlich des Geschlechts der Schüler betrachten (vgl. Abb. 27). 20 Fehlzeiten unterteilt nach Geschlecht in absoluten Zahlen Tage Tage 40 und mehr Tage 12 Schülerinnen Schüler Abbildung 27 In der oberen Abbildung ist zu erkennen, dass im Schuljahr 2006/07 etwas mehr Mädchen als Jungen dem Unterricht fern blieben. Der Anteil der Mädchen an den Gesamtfehltagen beträgt 54,84 %, der Anteil der Jungen 45,16 %. Im Jahr 2005 waren nur 51,43 % der Schüler/-innen mit Fehlzeiten Mädchen und 48,57 % Jungen. Es hat also in den letzten zwei Jahren eine leichte Entwicklung dahin gegeben, dass mehr Mädchen Fehlzeiten produzieren. Abschließend lässt sich dann noch einmal festhalten, dass in absoluten Zahlen die meisten Fehlzeiten von Hauptschülern/-innen produziert werden. Bezogen auf die Schülerzahlen ist das Problem aber an der Förderschule am größten. Im Vergleich zum Jahr 2005 sind die Fehlzeiten an der Gesamtschule zurückgegangen, während sie an der Förderschule gestiegen sind. 69

81 Auswertung Fragebogen zur Einschätzung von Lehrern und Lehrerinnen Ziel eines zweiten Fragebogens 82 war es herauszufinden, was Lehrer/innen, welche die eigentlichen Experten/innen in diesem Problembereich sind, für mögliche Motive und Ursachen für das Schulschwänzen halten und in welchem Umfang es ihrer Meinung nach an ihrer Schule existiert. Dieser Fragebogen lässt sich in die vier Fragenkomplexe Quantität des Schulschwänzens, Eingeschätzte Motive der Schülerinnen und Schüler, Mögliche Ursachen des Schulschwänzens und Persönliche Angaben unterteilen. Fragenkomplex Quantität des Schulschwänzen Der Fragenkomplex Quantität des Schulschwänzens umfasst sechs Fragen, bei denen die Lehrer/innen einschätzen sollen, wie hoch jeweils der Anteil der Schüler/innen an ihrer Schule ist, die mehr als zu einem Viertel dem Unterricht fernbleiben, obwohl sie nicht krank oder aus sonstigen triftigen Gründen entschuldigt sind (intensive Schulschwänzer/-innen, Schulverweigerer/-innen), die regelmäßig ganztägig dem Unterricht fernbleiben und zu 15% bis 24% die Schule schwänzen (deutliche Schulschwänzer/-innen, Regelschwänzer/-innen), die gelegentlich teilweise (Eckstunden) oder ganztägig die Schule schwänzen (Gelegenheitsschulschwänzer/-innen), die nicht regelmäßig einzelne Stunden oder Stundenblöcke durch Schulschwänzen versäumen, die nie ohne triftigen Grund dem Unterricht fern bleiben (weder ganztägig noch zu bestimmten Einzelstunden) und von denen Sie den Eindruck haben, dass sie sich schulischen Anforderungen oder/und Schule im Allgemeinen gegenüber (innerlich oder 82 Erhebungsinstrument Fragebogen Lehrer siehe Anhang 70

82 sichtbar) verweigern (unabhängig davon, ob geschwänzt wird oder nicht). Die Lehrer/innen hatten bei diesen sechs Fragen jeweils die Möglichkeit ihre Einschätzung in Prozenten anzugeben. Fragenkomplex eingeschätzte Motive der Schüler/innen Beim Fragenkomplex Eingeschätzte Motive der Schülerinnen und Schüler standen den Lehrern/innen als Antwortmöglichkeiten zur Verfügung: sehr selten, manchmal, öfters, meistens oder sehr oft. Für die möglichen Ursachen konnten die Lehrer/innen als Kategorien benutzen: nie, selten, manchmal, häufig oder sehr häufig. Die abgefragten Motive lassen sich in fünf verschiedene Kategorien einteilen, wurden aber untereinander vermischt, um Reihenfolgeeffekte zu vermeiden. Die Kategorie A greift so genannte individuelle Motive der Schüler/innen auf. Zu ihnen gehören: Überforderung, Sich frei fühlen wollen, Nicht pünktlich aus dem Bett kommen, Mehr Spaß außerhalb der Schule, Unpassender Lebenswandel und andere. Die Kategorie B zielt auf Schulbezogene Gründe ab und umfasst beispielsweise Motive wie Langeweile in der Schule, Mangelndes Interesse von Lehrern/innen am Schüler/der Schülerin oder auch Schlechtes Verhältnis zu (einzelnen) Lehrern/innen oder Zu wenig Abwechslung in der Schule. In die Kategorie C wurde als Familienbezogener Grund Werde Zuhause gebraucht aufgenommen, da davon auszugehen ist, dass Schüler/-innen vermutlich nicht offen zugeben würden, dass familiäre Gründe so stark belastend sind, dass sie die Schule nicht besuchen. Die Kategorie D greift eine Grundsätzlich negative Haltung gegenüber Bildung / Schule auf und zielt darauf ab, eine mögliche Schulverdrossenheit abzubilden. Zu dieser Kategorie gehören Motive wie Bildung bringt sowieso 71

83 nichts, Wozu Schule, man findet ja doch nicht den Beruf, den man möchte oder auch Generell kein Bock auf Schule. Die Kategorie E beschäftigt sich mit den Schulbezogene soziale Gründe und beinhaltet Konflikte mit Mitschülern/innen, Mit einem/r, der/die schwänzt zusammen sein wollen und Zu wenig Freunde bzw. Kontakt in der Schule. Fragenkomplex mögliche Ursachen von Schulschwänzen Bei den Fragen im Fragenkomplex Ursachen konnten die Lehrer/innen einschätzen, was sie als mögliche Ursachen für das Schulschwänzen sehen. Dieser Fragenkomplex lässt sich in die vier Kategorien unterteilen: individuelle Ursachen für das Schulschwänzen, familien- bzw. elternbezogene Ursachen, gesellschaftliche Ursachen und Schulische Rahmenbedingungen -soziales Schulklima, Gruppendynamik. Zu den Items der Kategorie F individuelle Ursachen zählen beispielsweise generelle Leistungsschwäche des Schülers, Schulangst, psychische Probleme von Schüler/innen und Überforderung des/der Schülers/in. In die Kategorie G familien- bzw. elternbezogene Ursachen fallen unter anderem: Konflikte innerhalb der Familie, vernachlässigender Erziehungsstil der Eltern, fehlende Sanktionen von Seiten der Eltern und Bildungsniveau der Eltern. Ursachen wie Werteverfall; insbesondere hinsichtlich bestimmter Tugenden wie z.b. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verbindlichkeit, Psychosoziale Probleme bestimmter Bevölkerungsgruppen und fehlende Zukunftsperspektive wurden Kategorie H gesellschaftliche Ursachen zugeordnet. Schließlich umfasst die Kategorie I schulische Rahmenbedingungen - soziales Schulklima, Gruppendynamik. Beispiele sind hier Klassenklima, Anonymität des Schülers im Schulalltag fehlende Sanktionsmöglichkeiten der Schule, Gruppendynamik unter Peers; dazugehören wollen, Gruppendruck und Autoritätsverlust von Leh- 72

84 rern. Fragebogenkomplex Persönliche Angaben Um bei der Auswertung differenzierte Aussagen zu Unterschieden machen zu können, wurden als so genannte unabhängige Variablen Persönliche Angaben der Lehrerinnen und Lehrer erhoben. Diese bezogen sich auf das Geschlecht, die Schulform, die Berufserfahrung, die mögliche Tätigkeit als Beratungslehrer/in sowie die Klassenstufen, in denen unterrichtet wird. Anhand der so entstehenden Gruppen von Lehrkräften kann untersucht werden, inwiefern es z. B. Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Lehrkräften, Lehrern/innen verschiedener Schulformen, Lehrern/innen mit und ohne Beratungslehrererfahrung gibt und inwiefern sich die Berufserfahrung der Lehrer/innen auf die Einschätzung auswirkt. Rücklauf der Fragebögen Insgesamt wurden 400 Fragebögen an Hertener Schulen verteilt. Diese Menge lag etwas über der Zahl der Lehrer/-innen der beteiligten Schulen. 85 Fragebögen wurden an die Projektgruppe zurückgeschickt. 79 waren so vollständig, dass sie in die Auswertung einflossen. Das entspricht einem Rücklauf von 19,75 %. 73

85 Vorgehen bei der Auswertung Für die Auswertung des Fragenkomplexes Eingeschätzte Motive der Schüler/innen wurden den Antwortmöglichkeiten jeweils Zahlen zugeordnet. sehr selten = 1 manchmal = 2 öfters = 3 meistens = 4 sehr oft = 5 Bei dem Fragenkomplex Mögliche Ursachen sah die Zuordnung wie folgt aus: nie = 0 selten = 1 manchmal = 2 häufig = 3 sehr häufig = 4 74

86 Quantität Durchschnitt in % Min in % Max in % Schüler, die zu mehr als einem Viertel dem Unterricht fernbleiben, obwohl sie nicht krank oder aus sonstigem triftigen Grund entschuldigt sind 3, Schüler, die regelmäßig ganztägig dem Unterricht fern bleiben und zu 15 bis 24 % die Schule schwänzen 4, Schüler, die gelegentlich teilweise oder ganztägig die Schule schwänzen 9, Schüler, die nicht regelmäßig einzelne Stunden oder Stundenblöcke durch Schulschwänzen versäumen 38, Schüler, die nie ohne triftigen Grund dem Unterricht fern bleiben 79, Schüler, von denen Sie den Eindruck haben, dass sie sich schulischen Anforderungen oder/und Schule im allgemeinen gegenüber (innerlich oder sichtbar) verweigern (unabhängig davon, ob geschwänzt wird oder nicht) 18, Abbildung 28 Anhand der Angaben zur Quantität zeigen sich die Schwierigkeiten, die während der Auswertung auftraten. Die widersprüchlichen Angaben im Punkt Schüler, die nie ohne triftigen Grund dem Unterricht fern bleiben zeigen die Problematik deutlich. Sind viele Lehrer/-innen der Meinung, dass 100 % der Schülerschaft nie ohne triftigen Grund dem Unterricht fernbleiben, meinen andere Lehrer/-innen, dass lediglich 18 % der Schülerschaft nie ohne triftigen Grund dem Unterricht fern bleiben. Dies würde bedeuten, dass diese Lehrer/-innen der Meinung sind, dass 82% der Schülerschaft die Schule schwänzt. Auch die Angaben zu Schüler, von denen Sie den Eindruck haben, dass sie sich schulischen Anforderungen oder/und Schule im Allgemeinen gegenüber (innerlich oder sichtbar) verweigern (unabhängig davon, ob geschwänzt wird oder nicht) zeigen, dass manchen Befragten auch diese Frage nicht wirklich klar war. Manche sagen, dass es keine Schüler/-innen gibt, die passiv die 75

87 Schule bzw. den Unterricht verweigern, andere wiederum sagen, dass 85 % der Schüler und Schülerinnen passiv die Schule bzw. den Unterricht verweigern. Aus diesem Grund gehen wir nicht weiter auf die Ergebnisse der quantitativen Befragung ein. So wird die Ergebnispräsentation bei der oben dargestellten Tabelle belassen. Außerdem war uns aus technischen Gründen eine Auswertung der Angaben -aufgeteilt nach Schulformen- nicht möglich. Motive fürs Schulschwänzen In der Auswertung wurden die Antworten der männlichen und weiblichen Befragten in die oben genannten Kategorien sortiert und die Mittelwerte der Antworten ermittelt. Ebenso wurde eine Differenzierung der Antworten der Lehrerinnen und Lehrer vorgenommen, die Beratungslehrer/-innen sind und denen, die keine Beratungslehrer/-innen sind. Die Mittelwerte zeigen nun an, zu welcher Antwort die Befragten durchschnittlich tendieren. Außerdem wird durch die Reihenfolge der Rang der Wahrscheinlichkeit, dass das benannte Motiv ein Grund für das Schulschwänzen ist, deutlich. (Zur Erinnerung: Die Antworten sortieren sich zu folgenden Werten 1 = sehr selten, 2 = manchmal, 3 = öfters, 4 = meistens, 5 = sehr oft ) 76

88 Vergleich männlich und weiblich Individuelle Gründe Kategorie A: Individuelle Gründe männlich Ø weiblich Ø (N=26) (N=43) Nicht pünktlich aus dem Bett kommen Nicht pünktlich aus dem Bett 3,35 kommen 3,93 Unpassender Lebenswandel 2,58 Unpassender Lebenswandel 3,07 Mehr Spaß außerhalb der Schule Mehr Spaß außerhalb der 2,29 Schule 2,76 Sich frei fühlen wollen 2,23 Eigene inhaltliche Interessen passen nicht zu den schulischen Angeboten 2,55 Den Unterrichtsstoff nicht verstehen können. Dem Unterricht nicht folgen können. 2,12 Sich frei fühlen wollen 2,52 Eigene inhaltliche Interessen passen nicht zu den schulischen Angeboten 2,04 Überforderung 2,33 Überforderung Den Unterrichtsstoff nicht verstehen können. Dem Unterricht nicht folgen können. 2,00 2,31 Eindruck auf der falschen Schule zu sein Eindruck auf der falschen 1,85 Schule zu sein 1,72 Unterforderung 1,31 Unterforderung 1,43 Durchschnitt 2,20 Durchschnitt 2,51 Abbildung 29 Die Tabelle der Kategorie A Individuelle Gründe zeigt bei der geschlechtlichen Trennung, dass die männlichen Befragten eher zur Häufigkeit 2 manchmal tendieren, als die weiblichen Befragten. Sie tendieren mit einer durchschnittlichen Nennung von 2,51 eher zu der Häufigkeit 3 öfters. Im direkten Vergleich der Rangfolge zeigt sich, dass die Männer mit einem Wert von 3,35 eher zu der Häufigkeit 3 öfters bei dem Motiv Nicht pünktlich aus dem Bett kommen neigen, als die Frauen. Sie zeigen mit einem arithmetischen Mittel von 3,93 dass sich ihre Meinung eher zum Wert 4 meistens richtet. 77

89 Schulbezogene Gründe Kategorie B: Schulbezogene Gründe männlich Ø weiblich Ø (N=26) (N=43) Langeweile in der Schule 2,81 Langeweile in der Schule 3,07 Zu wenig Unterhaltung in der Schule Zu wenig Unterhaltung in der 2,38 Schule 2,69 Zu wenig Abwechslung in der Schule Zu wenig Abwechslung in der 2,19 Schule 2,52 Schwänzen wird nicht richtig kontrolliert bzw. hat keine Konsequenzen - ist risikolos 2,12 Zu viel Leistungsdruck in der Schule 2,47 Zu viel Leistungsdruck in der Schule 1,96 Konflikte mit Lehrern/innen 2,21 Konflikte mit Lehrern/innen Schwänzen wird nicht richtig kontrolliert bzw. hat keine 1,96 Konsequenzen - ist risikolos 2,14 Schlechtes Verhältnis zu (einzelnen) Lehrern/innen Schlechtes Verhältnis zu 1,81 (einzelnen) Lehrern/innen 2,02 Man wird zu wenig von den Lehrern/innen gelobt Man wird zu wenig von den 1,46 Lehrern/innen gelobt 1,76 Mangelndes Interesse von Lehrern/innen am Schüler/der Schülerin 1,42 Mangelndes Interesse von Lehrern/innen am Schüler/der Schülerin 1,69 Schule ist baulich/ausstattungsmäßig unattraktiv 1,28 Alte Lehrer 1,40 Alte Lehrer Schule ist baulich/ausstattungsmäßig unattraktiv 1,27 1,29 Durchschnitt 1,88 Durchschnitt 2,11 Abbildung 30 Die Rangfolge in der Kategorie Schulbezogene Gründe zeigt, was für die Lehrer und Lehrerinnen am wahrscheinlichsten die Gründe sind, aus welchen die Schüler und Schülerinnen schwänzen. Am wahrscheinlichsten halten sie Langeweile in der Schule für einen möglichen Grund, schwerpunktmäßig gefolgt von Zu wenig Unterhaltung in der Schule und Zu wenig Abwechslung in der Schule. Der Grund Schule ist baulich/ausstattungsmäßig unattraktiv ist zwar bei der Schwerpunktverteilung bei den Männern und Frauen unterschiedlich einge- 78

90 stuft, die Werte der Nennungen sind jedoch sehr ähnlich. Der Mittelwert der Nennungen der männlichen Teilnehmer ergibt 1,28, der der weiblichen Teilnehmer ergibt 1,29. Ebenso unterschiedlich und doch in gewisser Weise gleich, ist das Motiv Schwänzen wird nicht richtig kontrolliert bzw. hat keine Konsequenzen ist risikolos benannt. Die Ergebnisse der Befragung der männlichen Lehrkräfte ergeben hier durchschnittlich eher den Wert 2 manchmal (Wert: 2,12), ebenso die Ergebnisse der weiblichen Befragten (Wert: 2,14). Dass das Alter der Lehrkräfte eine Rolle spielt, halten die Befragten für unwahrscheinlich. Bei den männlichen Befragten als unwichtigsten Grund eingestuft (Wert: 1,27), sehen die weiblichen Befragten den Grund unwesentlich unwichtiger an, als das Motiv Schule ist baulich/ausstattungsmäßig unattraktiv (Wert: 1,29; Alte Lehrer : 1,40). Familienbezogene Gründe Kategorie C: Familienbezogene Gründe männlich Ø weiblich Ø (N=26) (N=42) Werde Zuhause gebraucht 1,73 Werde Zuhause gebraucht 1,74 Abbildung 31 Familienbezogene Gründe halten die Befragten nicht ausschlaggebend, dass Schüler und Schülerinnen schwänzen. Auch hier sind sich die männlichen und weiblichen Befragten sehr einig, was sich an den Mittelwerten bei der geschlechtergetrennten Auswertung von 1,73 bei den Männern und 1,74 bei den Frauen deutlich zeigt. Die Befragten tendieren in diesem Fall eher zum Wert 2 manchmal. 79

91 Grundsätzlich negative Haltung gegenüber Schule/Bildung Kategorie D: Grundsätzlich negative Einstellung ggü. Schule/Bildung männlich Ø weiblich Ø (N=26) Generell kein Bock auf Schule 2,88 Wozu Schule, man findet ja doch nicht den Beruf, den man möchte. 2,23 (N=43) Generell kein Bock auf Schule 3,81 Wozu Schule, man findet ja doch nicht den Beruf, den man möchte. 3,07 Fehlender Gruppenzusammenhang in der Klasse/Stufe 2,12 Bildung bringt sowieso nichts 2,48 Schule hat zu wenig Bezug Bildung bringt sowieso nichts 2,00 zum Leben 2,17 Schule hat zu wenig Bezug zum Leben Ich bin den Lehrern/innen 1,96 sowieso egal 2,15 Ich bin den Lehrern/innen sowieso egal Fehlender Gruppenzusammenhang in der Klasse/Stufe 2,09 1,52 Durchschnitt 2,12 Durchschnitt 2,63 Abbildung 32 Halten die männlichen Befragten das Motiv Grundsätzlich negative Einstellung gegenüber Schule/Bildung für manchmal (2,12), also für weniger wahrscheinlich, so sind die weiblichen Befragten der Meinung das Motiv könne öfters (2,63) ein Grund für die Schulschwänzerinnen und Schulschwänzer sein. Die Gründe Generell kein Bock auf Schule und Wozu Schule, man findet ja doch nicht den Beruf, den man möchte liegen schwerpunktmäßig ganz oben auf der Rangliste der Befragten. Die Lehrerinnen tendieren bei der Wahrscheinlichkeit, dass die Schüler und Schülerinnen Generell kein Bock auf Schule haben zu Wert 4 meistens (Wert: 3,81), wohingegen die Lehrer zu Wert 3 öfters (Wert: 2,88) tendieren. Dass der Fehlende Gruppenzusammenhang in der Klasse/Stufe ein mögliches Motiv ist, stufen die Befragten mit manchmal ein. Die Werte 2,12 bei den Männern und 2,09 bei den Frauen zeigen dies an. Lediglich die Gewichtungen driften wieder auseinander. Bei den Männern steht das Motiv mittel- 80

92 wertbedingt an Position drei, bei den Frauen hingegen an letzter Stelle. Schulbezogene soziale Gründe Kategorie E: Schulbezogene soziale Gründe männlich Ø weiblich Ø (N=26) (N=43) Mit einem/r, der/die schwänzt Konflikte mit Mitschülern/innen 2,58 zusammensein wollen 2,97 Mit einem/r, der/die schwänzt zusammensein wollen 2,54 Konflikte mit Mitschülern/innen 2,58 Zu wenig Freunde in der Zu wenig Freunde in der Schule 1,96 Schule 1,98 Zu wenig Freunde bzw. Kontakt in der Schule Zu wenig Freunde bzw. Kontakt in der Schule 1,92 1,93 Durchschnitt 2,25 Durchschnitt 2,37 Abbildung 33 Erstaunlich in der Kategorie Schulbezogene soziale Gründe sind die Mittelwerte des Motivs Konflikte mit Mitschülern/innen. 2,58 ist hier der identische Wert der Nennungen der Lehrer und Lehrerinnen. Allerdings sind die Gewichtungen wieder unterschiedlich. Steht dieses Motiv bei den männlichen Befragten an erster Stelle, ergeben die Mittelwerte der übrigen Motive bei den Frauen für Konflikte mit Mitschülern/innen nur die zweite Position in der Rangfolge. Vergleich Beratungslehrer, kein Beratungslehrer Im Vergleich der Antworten der Lehrer/-innen, die Beratungslehrer/-innen sind, und denen, die keine Beratungslehrer/-innen sind, gibt es ähnliche Ergebnisse, wie im Vergleich der Angaben der Männer und Frauen. Alle fünf Kategorien werden als eher seltenes Motiv mit 2 manchmal bewertet. 81

93 Individuelle Gründe Kategorie A: Individuelle Gründe Beratungslehrer Ø "Nichtberatungslehrer" Ø (N=12) (N=43) Nicht pünktlich aus dem Bett kommen Nicht pünktlich aus dem Bett 3,58 kommen 3,70 Unpassender Lebenswandel 2,75 Unpassender Lebenswandel 2,91 Mehr Spaß außerhalb der Schule Mehr Spaß außerhalb der 2,73 Schule 2,57 Überforderung 2,25 Sich frei fühlen wollen 2,52 Den Unterrichtsstoff nicht verstehen können. Dem Unterricht nicht folgen können. 2,17 Eigene inhaltliche Interessen passen nicht zu den schulischen Angeboten 2,17 Eindruck, auf der falschen Eigene inhaltliche Interessen passen nicht zu den schulischen Angeboten 2,33 Den Unterrichtsstoff nicht verstehen können. Dem Unterricht nicht folgen können. 2,26 Schule zu sein 1,83 Überforderung 2,17 Eindruck, auf der falschen Sich frei fühlen wollen 1,75 Schule zu sein 1,82 Unterforderung 1,50 Unterforderung 1,35 Durchschnitt 2,30 Durchschnitt 2,40 Abbildung 34 Bei den Individuellen Gründen ähneln sich die schwerpunktmäßigen Verteilungen der beiden Lehrergruppen. Am wahrscheinlichsten erachten sowohl die Beratungslehrer/-innen, als auch die Lehrer/-innen, die nicht als Beratungslehrer tätig sind, das Motiv Nicht pünktlich aus dem Bett kommen. Mit einem Wert von 3,58 und 3,70 tendieren die Lehrkräfte zu Wert 4 meistens. Dass die Schüler und Schülerinnen wegen Unterforderung schwänzen, halten die Lehrer und Lehrerinnen hingegen am seltensten für ausschlaggebend, was die Werte 1,50 bei den Beratungslehrern/-innen und 1,35 bei den übrigen Lehrern/-innen unterstreichen. 82

94 Schulbezogene Gründe Kategorie B: Schulbezogene Gründe Beratungslehrer Ø "Nichtberatungslehrer" Ø (N=12) (N=54) Langeweile in der Schule 2,67 Langeweile in der Schule 3,07 Zu wenig Unterhaltung in der Schule Zu wenig Unterhaltung in der 2,58 Schule 2,57 Zu wenig Abwechslung in der Schule Zu wenig Abwechslung in der 2,42 Schule 2,41 Zu viel Leistungsdruck in der Schule Zu viel Leistungsdruck in der 2,25 Schule 2,20 Schwänzen wird nicht richtig kontrolliert bzw. hat keine Konsequenzen - ist risikolos Schwänzen wird nicht richtig kontrolliert bzw. hat keine 2,08 Konsequenzen - ist risikolos 2,15 Konflikte mit Lehrern/innen 2,08 Konflikte mit Lehrer/Innen 2,15 Schlechtes Verhältnis zu (einzelnen) Lehrern/innen 1,75 Mangelndes Interesse von Lehrern/innen am Schüler/der Schülerin 1,58 Man wird zu wenig von den Lehrern/innen gelobt 1,50 Schlechtes Verhältnis zu (einzelnen) Lehrern/innen 2,00 Man wird zu wenig von den Lehrern/innen gelobt 1,70 Mangelndes Interesse von Lehrern/innen am Schüler/der Schülerin 1,59 Schule ist baulich/ausstattungsmäßig unattraktiv 1,36 Alte Lehrer 1,37 Alte Lehrer Schule ist baulich/ausstattungsmäßig unattraktiv 1,33 1,28 Durchschnitt 1,96 Durchschnitt 2,04 Abbildung 35 Ebenso ist das Mangelnde Interesse von Lehrern/innen am Schüler/der Schülerin eher kein Grund für die Schüler und Schülerinnen der Schule fern zu bleiben. Mit einem Wert von 1,58 und 1,59 wird diese Annahme deutlich. Auch die Rangfolge der genannten Motive ist bei den Beratungslehrern/- innen und den übrigen Lehrern/-innen bei fast allen Motiven gleich. Ein Rangfolgendreher ergibt sich hier lediglich bei Alte Lehrer und Schule ist baulich/ausstattungsmäßig unattraktiv. 83

95 Familienbezogene Gründe Kategorie C: Familienbezogene Gründe Beratungslehrer Ø "Nichtberatungslehrer" Ø (N=12) (N=54) Werde Zuhause gebraucht 1,92 Werde Zuhause gebraucht 1,69 Abbildung 36 Dass Familienbezogene Gründe eine Rolle spielen, halten beide Lehrergruppierungen eher selten für möglich. Mit Werten von 1,92 und 1,69 zeigt sich deutlich, dass die Lehrkräfte zu 2 manchmal neigen. Grundsätzlich negative Haltung gegenüber Schule / Bildung Kategorie D: Grundsätzlich negative Einstellung ggü. Schule/Bildung Beratungslehrer Ø "Nichtberatungslehrer Ø (N=12) Wozu Schule, man findet ja doch nicht den Beruf, den man möchte. 3,08 (N=54) Generell kein Bock auf Schule 3,56 Wozu Schule, man findet ja Generell kein Bock auf Schule doch nicht den Beruf, den 2,92 man möchte. 2,63 Bildung bringt sowieso nichts 2,50 Bildung bringt sowieso nichts 2,26 Fehlender Gruppenzusammenhang in der Klasse/Stufe 2,25 Schule hat zu wenig Bezug zum Leben 2,11 Schule hat zu wenig Bezug zum Leben Fehlender Gruppenzusammenhang in der Klasse/Stufe 2,09 2,08 Ich bin den Lehrern/innen Ich bin den Lehrern/innen sowieso egal 1,91 sowieso egal 1,89 Durchschnitt 2,46 Durchschnitt 2,42 Abbildung 37 Interessant in dieser Kategorie ist die Rangfolge. Wo die Beratungslehrer/- innen mit einem Wert von durchschnittlich 3,08 noch ausdrücken, dass das Motiv Wozu Schule, man findet ja doch nicht den Beruf den man möchte öfters ein Beweggrund für die Schüler und Schülerinnen sein kann, tendieren die übrigen Lehrer/-innen sogar dazu zu sagen, dass dieses Motiv meistens ursächlich sein kann. Der Durchschnittswert von 3,56, der sich 84

96 dem Wert 4 annähert, verdeutlicht das in diesem Fall. Ebenfalls auffällig ist, dass das Motiv Schule hat zu wenig Bezug zum Leben zwar in einer unterschiedlichen Rangfolge auftaucht, jedoch die Werte erneut ähnlich sind. Schulbezogene soziale Gründe Kategorie E: Schulbezogene soziale Gründe Beratungslehrer Ø "Nichtberatungslehrer" Ø (N=12) Mit einem/r, der/die schwänzt zusammensein wollen 2,83 (N=54) Mit einem/r, der/die schwänzt zusammensein wollen 2,78 Konflikte mit Mitschülern/innen 2,58 Konflikte mit Mitschülern/innen 2,70 Zu wenig Freunde bzw. Kontakt in der Schule 2,33 Zu wenig Freunde in der Schule 1,89 Zu wenig Freunde in der Zu wenig Freunde bzw. Kontakt in Schule 2,25 der Schule 1,83 Durchschnitt 2,50 Durchschnitt 2,30 Abbildung 38 Durchschnittlich halten die Beratungslehrer/-innen die Schulbezogenen sozialen Gründe für eher wahrscheinlich, als die übrige Lehrerschaft. Mit einem arithmetischen Mittelwert von 2,50 auf Seiten der Beratungslehrer/- innen und 2,30 auf Seiten der übrigen Lehrer/-innen zeigt sich, dass die Beratungslehrer/-innen dazu neigen, die Schulbezogenen sozialen Gründe öfters als Motiv zu nennen, weshalb die Schüler und Schülerinnen dem Unterricht fern bleiben. Vergleich der Schularten-Antworten Im Vergleich der Antworten der verschiedenen Schularten zeigen sich kaum Unterschiede. Die Motive, bei denen es größere Abweichungen in den Antworten der verschiedenen Schularten gibt, werden im Folgenden aufgeführt. 85

97 "Mehr Spaß außerhalb der Schule" Schulart Mittelwert Gymnasium 2,17 Realschulen 3,00 Gesamtschulen 2,85 Hauptschulen 2,78 Förderschule 1,60 Bei dem Motiv Mehr Spaß außerhalb der Schule gehen die Meinungen der Realschulen und der Förderschule weit auseinander. Mit einem Mittelwert von 3,00 sind sich die Befragten der Realschulen sicher, dass das Motiv öfters ein Fehlgrund für die Schüler und Schülerinnen ist. Die Lehrer und Lehrerinnen der Förderschule hingegen zeigen mit einem Mittelwert von 1,60, dass sie dieses Motiv zwar manchmal für möglich halten, aber nicht so weit gehen würden, dieses als öfters vorkommend zu bezeichnen. Abbildung 39 "Bildung bringt sowieso nichts" Schulart Mittelwert Gymnasium 1,33 Realschulen 2,13 Gesamtschulen 2,64 Hauptschulen 2,35 Förderschule 2,10 Die negative Haltung der Schüler und Schülerinnen gegenüber der Schule könnte sich in dem Motiv Bildung bringt sowieso nichts widerspiegeln. Dass es über dieses Motiv geteilte Meinungen gibt, zeigt sich in den Mittelwerten der Antworten des Gymnasiums und der Gesamtschule. Geht die Lehrerschaft des Gymnasiums im Durchschnitt eher davon aus, dass dieses Motiv sehr selten ein Beweggrund für die Schüler und Schülerinnen ist, sehen die Lehrer/-innen der Gesamtschule das Motiv mit kritischerem Blick. Mit einem Mittelwert von 2,64 tendieren sie zu öfters und lassen so eine ganze Antwortmöglichkeit zwischen sich und dem Gymnasium aus. Abbildung 40 "Generell kein Bock auf Schule" Schulart Mittelwert Gymnasium 2,00 Realschulen 3,75 Gesamtschulen 3,64 Hauptschulen 3,74 Förderschule 3,30 Auch bei diesem Motiv zeigt sich, dass es bei den verschiedenen Schulformen unterschiedliche Ansichten zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens der Motive als Gründe gibt. Sind die Lehrer/- innen des Gymnasiums mit einem Mittelwert von 2,00 der Meinung, dass Generell kein Bock auf Schule nur manchmal als Grund auftritt, sehen die Lehrer/-innen der Real- und Haupt- 86

98 schulen das anders. Mit Werten von 3,75 und 3,74 im Durchschnitt, zeigen sie deutlich, dass sie in Richtung meistens tendieren. Abbildung 41 "Wozu Schule, man findet ja doch nicht den Beruf, den man möchte" Schulart Mittelwert Gymnasium 1,67 Realschulen 3,13 Gesamtschulen 2,86 Hauptschulen 3,00 Förderschule 2,50 Mit einem Mittelwert von 3,13 sind die Lehrer und Lehrerinnen der Realschulen der Meinung, dass die Schülerschaft ein Stück weit negativ in die Zukunft blickt. Sie glauben, dass das Motiv Wozu Schule, man findet ja doch nicht den Beruf, den man möchte öfters ein Grund für das Schulschwänzen sein kann. Die Gymnasial Lehrer/-innen stehen mit ihrer Meinung, dass das Motiv manchmal ein Grund sei, alleine da. Denn auch die übrigen Schulformen tendieren mit ihren durchschnittlichen Angaben eher zu derselben Meinung wie die Lehrer und Lehrerinnen der Realschulen. Abbildung 42 87

99 Auswertung zum Fragenkomplex Ursachen Kategorie F: individuelle Ursachen Kategorie F: individuelle Ursachen männlich Ø weiblich Ø (N=26) (N=43) Fehlende Selbstregulationsfähigkeiten bei den Schülern/innen Fehlende Selbstregulationsfähigkeiten bei den Schülern/innen 2,69 3,00 Psychische Probleme von Schülern/innen Psychische Probleme von 2,15 Schülern/innen 2,71 Generelle Leistungsschwäche der/des Schülers/in Generelle Leistungsschwäche 2,04 der/des Schülers/in 2,12 Teilleistungsschwäche des/der Schülers/in 1,92 Schulangst 1,98 Schulangst 1,65 Unterdurchschnittliche Intelligenz des Schülers/der Schülerin 1,62 Teilleistungsschwäche des/der Schülers/in 1,95 Drogenprobleme der Schüler/innen 1,93 Überforderung 1,54 Überforderung 1,80 Unterdurchschnittliche Intelligenz des Schülers/der Schülerin 1,51 Drogenprobleme der Schüler/innen 1,31 Unterforderung in der Schule 0,85 Unterforderung in der Schule 1,10 Durchschnitt 1,75 Durchschnitt 2,01 Abbildung 43 In der obigen Abbildung (Abb. 43) sind die durchschnittlichen Einschätzungen der Lehrer/innen getrennt nach Geschlecht zur Kategorie persönliche Gründe des Fragenkomplexes Ursachen in einer Rangreihenfolge dargestellt. Man sieht, dass die Rangreihenfolge der männlichen und weiblichen Lehrerkräfte gleich beginnt und endet. Lediglich im mittleren Teil der Rangreihe gibt es eine andere Reihenfolge. Beide Rangreihen beginnen mit Fehlende Selbstregulationsfähigkeiten der Schüler/innen. Die Männer bewerten dies durchschnittlich mit 2,69, die Frauen mit 3,00. Der Wert 2,69 bei den Männern bedeutet, dass dies ihrer Meinung nach manchmal bis häufig, mit leichter Tendenz zu häufig, 88

100 ein Grund ist. Der Wert von 3,00 besagt, dass Frauen die Fehlende Selbstregulationsfähigkeiten der Schüler/innen im Durchschnitt häufig für eine Ursache fürs Schulschwänzen halten. Obwohl Psychische Probleme von Schülern/innen bei beiden an zweiter Stelle der Rangreihe steht, tendieren Lehrer bei ihrer Einschätzung, wie oft dies eine Ursache ist, im Mittel zu manchmal (2,15) und Lehrerinnen zu häufig (2,71). Bei den vier möglichen Ursachen Generelle Leistungsschwäche der/des Schülers/in, Teilleistungsschwäche des/der Schülers/in, Schulangst und Unterdurchschnittliche Intelligenz des Schülers/der Schülerin sind sich Männer und Frauen wieder einig. Sie bewerten diese Ursachen, auch wenn diese an unterschiedlichen Positionen der Rangreihe liegen, jeweils im Schnitt mit der Tendenz zu manchmal. Unterschiedliche Meinungen haben sie dann wieder bei der Ursache Drogenprobleme der Schüler/innen. Lehrer halten dies selten für eine Ursache, während Lehrerinnen denken, dass es manchmal eine Rolle spielt. Einigkeit herrscht wieder darüber, dass Unterforderung in der Schule nur selten ursächlich fürs Schule schwänzen ist. Der Mittelwert für die gesamte Kategorie beträgt bei den Lehrern und Lehrerinnen 1,75 und 2,01. Dies bedeutet wiederum, dass beide der Meinung sind, dass Schulschwänzen im Durchschnitt manchmal aus persönliche(n) Ursachen geschieht. 89

101 Kategorie F: individuelle Ursachen Beratungslehrer Ø "Nichtsberatungslehrer" Ø (N=12) (N=54) Fehlende Selbstregulationsfähigkeiten bei den Schülern/innen Fehlende Selbstregulationsfähigkeiten bei den Schülern/innen 2,92 2,92 Psychische Probleme von Schülern/innen Psychische Probleme von 2,42 Schülern/innen 2,49 Generelle Leistungsschwäche der/des Schülers/in Teilleistungsschwäche des/der 2,17 Schülers/in 2,02 Überforderung 1,75 Schulangst 1,87 Teilleistungsschwäche des/der Schülers/in Generelle Leistungsschwäche 1,67 der/des Schülers/in 1,78 Drogenprobleme der Schüler/innen 1,69 Schulangst 1,67 Unterdurchschnittliche Intelligenz des Schülers/der Schülerin 1,67 Überforderung 1,65 Unterdurchschnittliche Intelligenz des Schülers/der Schülerin 1,55 Drogenprobleme der Schüler/innen 1,50 Unterforderung in der Schule 0,92 Unterforderung in der Schule 1,02 Durchschnitt 1,85 Durchschnitt 1,89 Abbildung 44 Auch wenn man hinsichtlich des Status als Beratungslehrer/in Rangreihen bildet, unterscheiden sich dies zu Beginn und am Ende nicht von der Reihenfolge her (vgl. Abb. 44). Hier liegen auch wieder Fehlende Selbstregulationsfähigkeiten bei den Schülern/innen und Psychische Probleme von Schülern/innen an den ersten beiden Stellen und Unterforderung in der Schule an letzter Stelle der Reihenfolge. Hierbei ist auffällig, dass sowohl Beratungslehrer/innen als auch Nichtberatungslehrer/innen, die Fehlende Selbstregulationsfähigkeiten bei den Schülern/innen im Durchschnitt mit 2,92 bewerten, es gibt hier also keinen Unterschied zwischen den Einschätzungen. Die Zahl 2,92 bedeutet, dass dieses Item nach Einschätzung beider Gruppen häufig eine Ursache ist. Die möglichen Ursachen Psychische Probleme von Schülern/innen, Generelle Leistungsschwäche der/des Schülers/in, Überforderung, Teilleis- 90

102 tungsschwäche des/der Schülers/in, Schulangst, Unterdurchschnittliche Intelligenz des Schülers/der Schülerin, Drogenprobleme der Schüler/innen bewerten beide Gruppen im Schnitt zwischen 2,49 und 1,50. Dies bedeutet, dass, auch wenn sie an unterschiedlichen Positionen der Rangreihe liegen, diese Gründe manchmal für ursächlich gehalten werden. Bei den Werten über 2,00 gibt es eine leichte Tendenz zu häufig, bei Werten unter 2,00 zu selten. Außerdem fällt auf, dass sich Unterforderung in der Schule deutlich, mit 0,92 bei den Beratungslehrern/innen und 1,02 bei den Nichtberatungslehrern/innen, abgrenzt. Diese Werte bedeuten, dass sie dieses selten für eine Ursache halten, wenn Schüler/-innen fehlen. Auch wenn man noch einmal den Durchschnittswert der gesamten Gruppe unterteilt nach Beratungslehrern/innen und Lehrern/innen ohne Beratungslehrererfahrung betrachtet, fällt auf, dass sich die Einschätzungen der beiden kaum unterscheiden. Beide halten individuelle Ursachen mit 1,85 und 1,88 manchmal für einen Grund. 91

103 Kategorie G: familien- bzw. elternbezogene Gründe Kategorie G: familien- bzw. elternbezogene Ursachen männlich (N=26) Ø weiblich (N=43) Ø (N=26) Autoritätsverlust der Eltern 2,88 Eltern fungieren nicht mehr als Vorbild 2,85 (N=43) Eltern fungieren nicht mehr als Vorbild 3,39 Vernachlässigender Erziehungsstil der Eltern 3,35 fehlende Sanktionen von Seiten der Eltern 2,77 Autoritätsverlust der Eltern 3,24 Vernachlässigender Erziehungsstil der Eltern 2,77 Bildungsniveau der Eltern 2,65 fehlende Sanktionen von Seiten der Eltern 3,14 Konflikte innerhalb der Familie 3,00 Konflikte innerhalb der Familie 2,54 Bildungsniveau der Eltern 2,76 Fehlende Zusammenarbeit von Eltern und Schule 2,50 Innerfamiliäre Gewalterfahrungen 1,65 Stellung in der Geschwisterreihe 1,04 Fehlende Zusammenarbeit von Eltern und Schule 2,64 Innerfamiliäre Gewalterfahrungen 2,49 Stellung in der Geschwisterreihe 1,26 Durchschnitt 2,41 Durchschnitt 2,81 Abbildung 45 Bei der obigen Rangreihenfolge bezüglich der familien- bzw. elternbezogenen Ursachen unterteilt nach Geschlecht (Abb. 45) fällt auf, dass bei der Einschätzung der Lehrer lediglich eine Differenz von 0,38 zwischen dem ersten und siebten Punkt der Rangreihenfolge liegt. Dies bedeutet, dass es hinsichtlich der Bewertung, wie oft Autoritätsverlust der Eltern, Eltern fungieren nicht mehr als Vorbild, fehlende Sanktionen von Seiten der Eltern, Vernachlässigender Erziehungsstil der Eltern, Bildungsniveau der Eltern, Konflikte innerhalb der Familie und Fehlende Zusammenarbeit von Eltern und Schule Ursache für das Schuleschwänzen ist, nur eine leichte Differenz gibt. Die Werte liegen zwischen 2,88 und 2,50, was wiederum besagt, dass es von den Lehrern im Schnitt als häufige Ursache angesehen wurde. Der Unterschied bei den Lehrerinnen zwischen den ersten sieben Punkten ist schon ein wenig größer als bei den Lehrern. Ist aber mit 0,75 im Vergleich zu den Einschätzungen bei den individuelle Ursachen immer noch 92

104 gering. Auf den ersten sieben Plätzen liegen hier wie bei den Männern auch wieder Eltern fungieren nicht mehr als Vorbild, Vernachlässigender Erziehungsstil der Eltern, Autoritätsverlust der Eltern, fehlende Sanktionen von Seiten der Eltern, Konflikte innerhalb der Familie, Bildungsniveau der Eltern und Fehlende Zusammenarbeit von Eltern und Schule, nur in anderer Reihenfolge. Auch hier besagen die Werte zwischen 3,39 und 2,64 wieder, dass die Lehrerinnen dies häufig für eine mögliche Ursache halten. Das Vorkommen von Innerfamiliäre Gewalterfahrungen als Ursache schätzen beide als manchmal ein. Allerdings geht die Tendenz der Männer hierbei mit 1,65 zu selten, während die Tendenz der Frauen mit 2,49 zu häufig geht. Eindeutig als selten schätzen Lehrer (1,04) und Lehrerinnen (1,26) das Vorkommen der Ursache Stellung in der Geschwisterreihe ein. Beim Betrachten des Durchschnittswerts der gesamten Kategorie nach Geschlechtern unterteilt betrachtet, fällt auf, dass die Lehrer familien- bzw. elternbezogen Ursachen als manchmal vorkommend (2,41) einschätzen und Lehrerinnen diese als häufige (2,81) Ursache ansehen. 93

105 Kategorie G: familien- bzw. elternbezogene Ursachen Beratungslehrer Ø "Nichtberatungslehrer" Ø (N=12) Eltern fungieren nicht mehr als Vorbild 2,92 fehlende Sanktionen von Seiten der Eltern 2,75 (N=54) Vernachlässigender Erziehungsstil der Eltern 3,24 Eltern fungieren nicht mehr als Vorbild 3,23 Autoritätsverlust der Eltern 2,75 Autoritätsverlust der Eltern 3,19 Vernachlässigender Erziehungsstil der Eltern 2,58 fehlende Sanktionen von Seiten der Eltern 3,07 Fehlende Zusammenarbeit von Eltern und Schule 2,42 Konflikte innerhalb der Familie 2,93 Konflikte innerhalb der Familie 2,42 Bildungsniveau der Eltern 2,78 Fehlende Zusammenarbeit von Bildungsniveau der Eltern 2,42 Eltern und Schule 2,59 Innerfamiliäre Gewalterfahrungen 1,83 Innerfamiliäre Gewalterfahrungen 2,21 Stellung in der Geschwisterreihe 1,08 Stellung in der Geschwisterreihe 1,22 Durchschnitt 2,35 Durchschnitt 2,72 Abbildung 46 Bei der Unterteilung hinsichtlich Beratungslehrer/innen und Nichtberatungslehrer/innen ist auffällig, dass hier ebenfalls die Abstände zwischen dem ersten und siebten Platz der Rangreihe gering sind. Bei den Beratungslehren/innen beträgt er 0,5 (zwischen 2,92 und 2,42) und bei den Nichtberatungslehrern/innen 0,65 (zwischen 3,24 und 2,59). Diese Zahlen bedeuten auch hier wieder, dass sich die Bewertung dieser möglichen Ursachen kaum unterscheidet. Zugleich sind auf den ersten sieben Plätzen wieder dieselben Ursachen genannt wie bei den Lehrern und Lehrerinnen und werden hier von den Beratungslehrern/innen mit Ausnahme von Fehlende Zusammenarbeit von Eltern und Schule, Konflikte innerhalb der Familie und Bildungsniveau der Eltern, als häufige Ursache angesehen. Die drei bezeichneten Ausnahmen wurden jeweils im Durchschnitt mit 2,42 bewertet. Dies bedeutet, dass die Beratungslehrer/innen diese Ursache als manchmal vorkommend bezeichnen würden. Allerdings ist hier eine Tendenz zu häufig zu erkennen. Die Nichtberatungslehrer/innen halten das Vorkommen aller sieben Ursa- 94

106 chen im Durchschnitt für häufig. Innerfamiliäre Gewalterfahrungen schätzen beide als Ursache ein, die manchmal vorkommt. Wobei die Tendenz der Beratungslehrer/innen hierbei mit 1,83 leicht zu selten geht, während bei den Nichtberatungslehrern/innen) eine leicht Tendenz zu häufig zu erkennen ist (2,21). Sowohl Beratungslehrer/innen als auch Nichtberatungslehrer/innen stufen, wie die Lehrer und Lehrerinnen, die Stellung in der Geschwisterreihe als Ursache ein, die selten vorkommt. Die Durchschnittswerte für die ganze Gruppe zeigen, dass Beratungslehrer/innen denken, dass familien- bzw. elternbezogene Ursachen im Allgemeinen manchmal (2,35) mit einer Tendenz zu häufig vorkommen und Nichtberatungslehrer/innen, dass diese Ursachen häufig (2,72) mit einer Tendenz zu manchmal eine Rolle spielen. Kategorie H: gesellschaftliche Ursachen Kategorie H: gesellschaftliche Ursachen männlich Ø weiblich Ø (N=26) (N=43) Werteverfall 3,12 Werteverfall 3,51 Psychosoziale Probleme bestimmter Bevölkerungsgruppen 2,54 Fehlende Zukunftsperspektiven 2,27 Mangelnde Anregung und Förderung in der Freizeit 2,16 Fehlende Zukunftsperspektiven 2,90 Mangelnde Anregung und Förderung in der Freizeit 2,70 Psychosoziale Probleme bestimmter Bevölkerungsgruppen 2,43 Durchschnitt 2,52 Durchschnitt 2,89 Abbildung 47 An der obigen Tabelle ist deutlich zu erkennen, dass sowohl Lehrer als auch Lehrerinnen Werteverfall für eine Ursache halten, die mindestens häufig vorkommt. Bei den Lehrerinnen liegt der Durchschnittswert sogar mit 3,51 näher an sehr häufig als an häufig, auch bei den Lehrern liegt er mit 3,12 leicht höher als häufig. 95

107 Hinsichtlich der anderen Ursachen in dieser Gruppe unterscheiden sich die Rangreihen der Lehrer und Lehrerinnen. Fehlende Zukunftsperspektiven halten die Lehrer für eine Ursache, die manchmal (2,27) vorkommt. Die Lehrerinnen hingegen denken, dass dies häufig ein Grund ist. Im Gesamten lässt sich sagen, dass sowohl die Lehrer als auch die Lehrerinnen der Meinung sind, dass gesellschaftliche Ursachen häufig ein Grund fürs Schulschwänzen sind, wie die Mittelwerte 2,52 und 2,89 für die gesamte Kategorie zeigen. Kategorie H: gesellschaftliche Ursachen Beratungslehrer Ø "Nichtberatungslehrer" Ø (N=12) (N=54) Werteverfall 2,92 Werteverfall 3,48 Fehlende Zukunftsperspektiven 2,67 Mangelnde Anregung und Förderung in der Freizeit 2,63 Psychosoziale Probleme bestimmter Bevölkerungsgruppen 2,33 Fehlende Zukunftsperspektiven 2,62 Mangelnde Anregung und Förderung in der Freizeit 1,83 Psychosoziale Probleme bestimmter Bevölkerungsgruppen 2,49 Durchschnitt 2,44 Durchschnitt 2,81 Abbildung 48 An der obigen Tabelle (Abb. 48) sieht man, dass sowohl Beratungslehrer/- innen als auch Lehrer/-innen, die nicht Beratungslehrer/-in sind Werteverfall häufig für eine Ursache halten. Es ist ferner auffällig, dass der Mittelwert von Fehlende Zukunftsperspektiven von Beratungslehrern/-innen und Nichtberatungslehrern/-innen fast identisch ist, obwohl sie an unterschiedliche Positionen der Rangreihen liegen. Er beträgt bei den Beratungslehrern/-innen 2,67 und bei den Nichtsberatungslehren/-innen 2,62. Bei beiden bedeutet dies, dass sie Fehlende Zukunftsperspektiven häufig als ursächlich ansehen. Hinsichtlich der Einschätzung zu dem Punkt Mangelnde Anregung und Förderung in der Freizeit unterscheiden sich Beratungslehrer/-innen und Nichtberatungslehrer/-innen. Beratungslehrer/-innen denken, dass dies 96

108 lediglich manchmal eine Ursache ist, Nichtberatungslehrer/-innen hingegen häufig. Auch die Durchschnittswerte für die gesamte Kategorie unterscheiden sich. Beratungslehrer/-innen schätzen es so ein, dass gesellschaftliche Ursachen manchmal ein Grund, sind der Schule fern zu bleiben, Nichtberatungslehrer/-innen denken hingegen, dass es häufig eine Ursachen ist. 97

109 Kategorie I: Schulische Rahmenbedingungen -soziales Schulklima, Grup- pendynamik- Kategorie I: Schulische Rahmenbedingungen männlich Ø weiblich Ø (N=26) fehlende Sanktionsmöglichkeiten der Schule 2,39 Autoritätsverlust von Lehrern/innen 2,15 Gruppendynamik unter Peers; dazugehören wollen, Gruppendruck 1,96 Konflikte innerhalb der Schule unter Schülern/innen 1,88 (N=42) Autoritätsverlust von Lehrern/innen 2,52 fehlende Sanktionsmöglichkeiten der Schule 2,41 Gruppendynamik unter Peers; dazugehören wollen, Gruppendruck 2,37 Konflikte innerhalb der Schule unter Schülern/innen 2,29 Mangelnde Attraktivität von schulischen Angeboten aufgrund von finanzielle Mangel 1,73 Klassenklima 1,83 Unpassender Werterahmen zwischen Lehrern/innen und Schülern/innen 1,65 Klassenklima 1,62 Anonymität des Schülers im Schulalltag 1,36 Konflikte innerhalb der Schule zwischen Schülern/innen und Lehrern/innen 1,35 Konflikte innerhalb der Schule zwischen Schülern/innen und Lehrern/innen 1,79 Mangelnde Attraktivität von schulischen Angeboten aufgrund von finanzielle Mangel 1,73 Unpassender Werterahmen zwischen Lehrern/innen und Schülern/innen 1,71 Mangelnde Attraktivität von schulischem Angeboten aufgrund von mangelndem Engagement von Lehrern 1,19 Mangelnde Attraktivität von schulischem Angeboten aufgrund von mangelndem Engagement von Lehrern 1,04 Anonymität des Schülers im Schulalltag 1,17 Altersstruktur der Lehrer/innen 1,00 Altersstruktur der Lehrer/innen 0,93 Durchschnitt 1,65 Durchschnitt 1,81 Abbildung 49 Bei der Kategorie Schulische Rahmenbedingungen ist zunächst einmal auffällig, dass die Durchschnittswerte im Vergleich zu den anderen Katego- 98

110 rien niedriger sind. Lediglich Autoritätsverlust von Lehrern/-innen wird von den Lehrerinnen als häufig vorkommender Grund gesehen, wobei auch hier die Tendenz zu manchmal mit 2,54 stark ausgeprägt ist. Die Lehrer denken nicht, dass eine der vorgegebenen Ursachen häufig vorkommt. Auffällig ist auch, dass sich bei Mangelnde Attraktivität von schulischen Angeboten aufgrund von finanzielle Mangel bei Lehrern und Lehrerinnen exakt der gleiche Durchschnittswert, nämlich 1,73, ergibt. Dieser besagt, dass Lehrer und Lehrerinnen dies durchschnittlich für eine Ursache halten, die manchmal vorkommt. Die anderen Ursachen, die in dieser Kategorie nach Ansicht der Lehrer manchmal vorkommen sind fehlende Sanktionsmöglichkeiten der Schule (2,39), Autoritätsverlust von Lehrern/-innen (2,15), Gruppendynamik unter Peers; dazugehören wollen, Gruppendruck (1,96), Konflikte innerhalb der Schule unter Schülern/-innen (1,88), Unpassender Werterahmen zwischen Lehrern/-innen und Schülern/-innen (1,65) und Klassenklima (1,62). Lehrerinnen hingegen halten fehlende Sanktionsmöglichkeiten der Schule (2,41), Gruppendynamik unter Peers; dazugehören wollen, Gruppendruck (2,37), Konflikte innerhalb der Schule unter Schülern/-innen (2,29), Klassenklima (1,83), Konflikte innerhalb der Schule zwischen Schülern/- innen und Lehrern/-innen (1,79) und Unpassender Werterahmen zwischen Lehrern/-innen und Schülern/-innen (1,71) für Ursachen, die manchmal vorkommen. Auffällig ist auch, dass Altersstruktur der Lehrer/-innen (1,00 und 0,93) und Mangelnde Attraktivität von schulischem Angeboten aufgrund von mangelndem Engagement von Lehrern (1,04 und 1,19) von beiden für Ursachen gehalten werden, die selten fürs Schuleschwänzen verantwortlich sind. Im Schnitt halten Lehrer (1,65) und Lehrerinnen (1,81) schulische Rahmenbedingungen im allgemeinen manchmal für eine Ursache, wobei bei beiden eine Tendenz zu selten zu erkennen ist. 99

111 Kategorie I: Schulische Rahmenbedingungen Beratungslehrer Ø "Nichtberatungslehrer" Ø (N=12) Autoritätsverlust von Lehrern/innen 2,33 (N=54) fehlende Sanktions-möglichkeiten der Schule 2,53 fehlende Sanktionsmöglichkeiten der Schule 2,00 Autoritätsverlust von Lehrern/innen 2,41 Gruppendynamik unter Peers; dazugehören wollen, Gruppendruck 2,26 Konflikte innerhalb der Schule unter Schülern/innen 2,22 Gruppendynamik unter Peers; dazugehören wollen, Gruppendruck 1,92 Konflikte innerhalb der Schule unter Schülern/innen 1,75 Unpassender Werterahmen zwischen Lehrern/innen und Schülern/innen 1,75 Klassenklima 1,81 Mangelnde Attraktivität von schulischen Angeboten aufgrund von finanzielle Mangel 1,55 Klassenklima 1,50 Mangelnde Attraktivität von schulischen Angeboten aufgrund von finanzielle Mangel 1,75 Unpassender Werterahmen zwischen Lehrern/innen und Schülern/innen 1,72 Konflikte innerhalb der Schule zwischen Anonymität des Schülers im Schulalltag Schülern/innen und Leh- 1,42 rern/innen 1,70 Konflikte innerhalb der Schule zwischen Schülern/innen und Lehrern/innen Anonymität des Schülers im 1,25 Schulalltag 1,23 Mangelnde Attraktivität von schulischem Angeboten aufgrund von mangelndem Engagement von Lehrern Mangelnde Attraktivität von schulischem Angeboten aufgrund von mangelndem Engagement von 1,00 Lehrern 1,19 Altersstruktur der Lehrer/innen 0,75 Altersstruktur der Lehrer/innen 1,02 Durchschnitt 1,57 Durchschnitt 1,80 Abbildung 50 Auch bei der Unterteilung nach Beratungslehrern/-innen und Lehrern/-innen ohne Beratungslehrererfahrung fällt wieder auf, dass wie schon bei der geschlechterspezifischen Betrachtung der Durchschnittswert 1,57 bei Betratungslehrern/-innen bzw. 1,80 bei Nichtberatungslehrern/-innen für 100

112 diese Kategorie unter denen der anderen Kategorien liegt. Des Weiteren wurde wie bei der geschlechtsspezifischen Unterteilung lediglich eine mögliche Ursache im Schnitt mit häufig beurteilt. Dies ist fehlende Sanktionsmöglichkeiten der Schule bei den Lehrern/-innen, die nicht über Beratungslehrererfahrung verfügen. Allerdings ist hier eine Tendenz zu manchmal zu erkennen, da der Durchschnittswert 2,53 beträgt. Ursachen von denen Beratungslehrer/-innen denken, dass sie manchmal vorkommen, sind Autoritätsverlust von Lehrern/-innen (2,33), fehlende Sanktionsmöglichkeiten der Schule (2,00), Gruppendynamik unter Peers; dazugehören wollen, Gruppendruck (1,92), Konflikte innerhalb der Schule unter Schülern/-innen (1,75), Unpassender Werterahmen zwischen Lehrern/-innen und Schülern/-innen (1,75), und Mangelnde Attraktivität von schulischen Angeboten aufgrund von finanziellem Mangel (1,55). Genau in der Mitte zwischen manchmal und selten schätzen die Beratungslehrer/- innen das Klassenklima als mögliche Ursache ein. Die Einschätzung der Nichtberatungslehrer/-innen sieht ähnlich aus. Sie beurteilen fehlende Sanktionsmöglichkeiten der Schule, wie schon erwähnt mit manchmal. Ansonsten halten sie dieselben Items wie die Beratungslehrer/-innen für Ursachen, die manchmal vorkommen. Sie denken aber, dass neben den bei den Beratungslehren/-innen erwähnten Items, noch Konflikte innerhalb der Schule zwischen Schülern/-innen und Lehrern/-innen, eine Ursache ist, die manchmal vorkommt. Sowohl Beratungslehrer/-innen als auch Lehrer/-innen, die keine Beratungslehrer/-innen sind, schätzen Mangelnde Attraktivität von schulischem Angeboten aufgrund von mangelndem Engagement von Lehrern (1,00 bzw. 1,19) und die Altersstruktur der Lehrer/innen (0,75 bzw.1,02) eindeutig als Ursache ein, die selten vorkommt. Die Betrachtung hinsichtlich Berufserfahrung, Schulform und unterrichtet Klassen ergab keine auffälligen Unterschiede und wurde deswegen hier nicht näher aufgeführt. 101

113 Resümee Lehrer/-innen denken, dass von den vorgegebenen möglichen Ursachen gesellschaftliche Ursachen am häufigsten vorkommen, gefolgt von familien- bzw. elternbezogenen Ursachen. An dritter Stelle stehen die persönlichen Ursachen und den Abschluss bilden die Schulischen Rahmenbedingungen. Männliche Lehrkräfte denken, dass von allen genannten Items Werteverfall (3,12), Autoritätsverlust der Eltern (2,88) und Eltern fungieren nicht mehr als Vorbild (2,85) am häufigsten eine Ursache für das Schulschwänzen darstellen. Am seltensten sind dies ihrer Meinung nach Mangelnde Attraktivität von schulischen Angebot (1,04), Stellung in der Geschwisterreihe (1,04), Alterstruktur der Lehrer/innen (1,00) und Unterforderung in der Schule (0,85). Die Lehrerinnen halten Werteverfall (3,51), Eltern fungieren nicht mehr als Vorbild (3,39) und Vernachlässigender Erziehungsstil der Eltern (3,35) für die drei häufigsten Ursachen. Ursachen, die am seltensten vorkommen, sind aus Sicht der Lehrerinnen Anonymität des Schülers im Schulalltag (1,17), Altersstruktur der Lehrer/innen und Unterforderung in der Schule (0,93). Für Beratungslehrer/-innen sind Werteverfall (2,92), Eltern fungieren nicht mehr als Vorbild (2,92) und Fehlende Selbstregulationsfähigkeit bei den Schülern/-innen (2,92) die Items, die am häufigsten ursächlich fürs Schuleschwänzen sind. Mangelnde Attraktivität von schulischem Angeboten aufgrund von mangelndem Engagement von Lehrer (1,00), Unterforderung in der Schule (0,92) und Alterstruktur der Lehrer/innen haben in ihren Augen die geringste Bedeutung, wenn es um Ursachen für das Schulschwänzen geht. Lehrer/-innen, die nicht als Beratungslehrer/-in tätig sind, vermuten wie schon die Lehrerinnen, dass Werteverfall (3,48), Vernachlässigender 102

114 Erziehungsstil der Eltern (3,24) und Eltern fungieren nicht mehr als Vorbild (3,23) am häufigsten Ursache sind, wenn ein Kind nicht mehr zur Schule geht. Wenn es um Ursachen für das Thema Schulschwänzen geht, messen sie Mangelnde Attraktivität von schulischem Angebot auf Grund von mangelndem Engagement von Lehrern (1,19), Altersstruktur der Lehrer/innen und Unterforderung in der Schule (1,02) die geringste Bedeutung bei. 103

115 1.4.2 Verbesserungsvorschläge von Lehrern In Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern verschiedener Schulen und Schulformen wurde deutlich, dass sie vielerlei Verbesserungsvorschläge und Anregungen zur Verbesserung im Umgang mit der Thematik Schulschwänzer haben. Diese Verbesserungsvorschläge haben wir anonymisiert aufgeschrieben und veröffentlichen diese nun hier. Nach Meinung eines Hauptschullehrers wechseln Rückläufer/-innen - Schüler/-innen die auf einer anderen Schule nicht klar kommen- oftmals zu spät die Schule: Der Wechsel in der 5. oder 6. Klasse wäre in Ordnung. In der Regel kommen die Schüler aber meist aus höheren Klassen. Das ist ein Verlust von ein bis zwei Jahren. Je später die Schüler zu uns kommen, desto schwieriger ist es für uns, weil die Schüler wirklich kaputt sind. Die Schulen halten die Schüler also zu lange. Ein ordentlicher Schnitt, nachdem die Schüler nicht mehr ohne weiteres wechseln können, wäre demnach sinnvoller. Fällt der Neigungsbericht nach der Orientierungsstufe (5. und 6. Klasse) entsprechend gut aus, sollten die Schülerinnen und Schüler auch an der jeweiligen Schule bleiben. Der Wunsch des Lehrers: Schickt sie uns nach der 5. Klasse, spätestens aber nach der 6. Klasse. Der interviewte Lehrer hatte zu dem weitere Verbesserungsvorschläge: Man sollte die Schüler und Schülerinnen über die Freiwilligkeit zu Aktionen bewegen, um Zugang zu ihnen zu finden. Dies könnte zum Beispiel im außerschulischen Nachmittagsbereich stattfinden, indem man attraktive Gruppen bzw. Betreuungsgruppen bildet. Hier könnte beispielsweise ein/e Sozialarbeiter/-in gezielt Schüler und Schülerinnen einer bestimmten Altersgruppe ansprechen und ihnen mitteilen, dass es eine Gruppe gibt, die sich an bestimmten Tagen an einem bestimmten Ort trifft. Außerdem seien wegen Geldmangel viele Angebote im Jugendbereich immer weiter reduziert worden. Diese fehlen merkbar. Für den Nachmittagsbereich wären zudem Angebote sinnvoll, die sich spe- 104

116 ziell an Schüler und Schülerinnen richten, welche die Schule schwänzen. Hier wären seiner Ansicht nach Gesprächskreise, Ausflüge und auch das Thema Musik denkbar. 83 Eine Lehrerin der Förderschule ist sich sicher: Man muss schneller zupacken und schneller reagieren. Man sollte das gesamte Verfahren strenger handhaben. Sie meint, dass auch die Eltern mit ins Boot geholt werden sollten und müssten. Denn schon die Eltern müssten signalisieren: Ich will das du zur Schule gehst. Auch das Klassenlehrer(-in)prinzip, dass an der Förderschule vorherrscht sei nicht in Ordnung: Es ist anstrengend für beide Seiten, sowohl für die Schüler als auch für die Lehrer immer mit den gleichen Personen zu arbeiten. Eine Abwechslung ist jedoch bislang nicht absehbar: Es scheitert an der personellen Seite. Die Lehrerin wünscht sich, dass das Problem Schulschwänzen auch in der Öffentlichkeit deutlicher wird. Es soll auffallen, wenn offensichtliche Schüler/- innen am Vormittag in der Stadt herum laufen, sollten sie angesprochen werden. Des Weiteren könne man an der Förderschule noch mehr Personal gebrauchen. Zwei bis drei Sozialarbeiter zusätzlich wären schön und auch ein Schulpsychologe und ähnliche Personen. Für einen guten Schritt hält die Lehrerin auch den Kommunalen Ordnungsdienst. Dieser sollte die Namen der Schüler, die in der Stadt, herumlaufen erfassen. Weggucken wäre ein Ding der Unmöglichkeit. Es muss Leute geben, die nachfragen. Auch sollten Orte an denen sich die Jugendlichen gerne aufhalten, wie zum Beispiel Internetcafes oder Warenhäuser, während der Unterrichtszeit öfters von Kontrolleuren aufgesucht werden, die so eventuelle Schwänzer/-innen ausfindig machen und zur Rede stellen könnten. 84 Ein Gesamtschullehrer bemängelte, dass Unterschicht- Kinder sofort eine Reaktion auf ihr Verhalten bräuchten. Es sei egal, ob diese positiv oder ne- 83 Interview mit einem Lehrer einer Hauptschule am Interview mit einer Lehrerin der Förderschule am

117 gativ für das Kind ausfallen würden, Hauptsache, sie bemerken, dass sich jemand für sie interessiert. Die Aktion müsse daher zeitnah passiert. Der Lehrer gab an, dass mit der Betreuung früh begonnen werden muss. Und er gab den Hinweis, dass man nicht nur an einer Stelle anpacken könne, sondern an mehreren Stellen, wie dem Schüler/der Schülerin selbst und den Eltern. Aber auch an der Schule müsse etwas unternommen werden. 85 Eine Lehrerin der Förderschule sagte, dass es hilfreich ist, wenn die Lehrer/- innen nicht so oft wechseln, da es so besser auffällt, wenn jemand fehlt. Ferner sagte sie, dass auch mehr Personal an den Schulen die Situation verbessern würde, denn dann könne man sich mehr Zeit für die einzelnen Kinder nehmen. Außerdem führte sie das Beispiel der Gesamtschule Herten an, an der es sowohl einen Sozialarbeiter als auch einen Schulpsychologen gebe. Dies sei auch für andere Schulen wünschenswert. 86 Eine Realschullehrerin betonte noch einmal, dass sich Maßnahmen nicht nur an Schüler/-innen richten müssen, sondern auch an Lehrer/-innen und Eltern. Die Schüler/-innen seien aber der wichtigste Ansatzpunkt. Vor diesem Hintergrund hielt sie Plakate mit Kontaktadressen für Schüler/-innen und Eltern für sehr wichtig und hilfreich. Außerdem denkt sie, wären Informationsveranstaltungen für Lehrer/-innen und Eltern gut, damit diese nicht hilflos da stünden, wenn plötzlich ein Kind anfängt den Unterricht zu schwänzen. Auch wäre ihrer Meinung nach eine Zusammenarbeit mit einem Schulpsychologischen Dienst hilfreich. So hätten die Betroffenen einen Ansprechpartner an den sie sich wenden können. 87 Eine andere Realschullehrerin war der Meinung, dass Maßnahmen gegen das Schulschwänzen im häuslichen Bereich ansetzen müssen. 85 Interview mit einem Lehrer der Gesamtschule am Interview mit einer Förderschullehrerin vom Interview mit einer Realschullehrerin vom

118 Sie halte es auch für sinnvoll, Schulschwänzer/-innen in einer eigenen Gruppe mit einem anderen Rhythmus und Unterrichtsaufbau als in der Regelschule zu beschulen, damit sich die Schulschwänzer/-innen zunächst einmal wieder daran gewöhnen, zur Schule zu gehen und auch versäumten Unterrichtsstoff nachholen können. Außerdem sei eine persönliche, enge Betreuung durch eine/n klare/n Ansprechpartner/-in, der/die auch gleichzeitig Respektsperson ist, wichtig. Um dies zu untermauern erzählte sie von einem Projekt in Gelsenkirchen, wo nach ihrer Kenntnis 2 oder 3 Schüler/-innen, welche die Schule geschwänzt haben, einen persönlichen Betreuer gestellt bekommen hätten, der sie morgens zur Schule bringe. Diese Schüler/-innen würden in einer gesonderten Klasse unterrichtet und der/die Betreuer/-in würde sofort informiert, sobald einer seiner/ihrer Schüler/-innen, den Unterricht verlässt. Es sei ihrer Meinung nach auch wichtig mit den Eltern zu arbeiten und sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Dies könnte beispielsweise in einer Art Elternschule geschehen. Auch könnte neben dem Einsatz eines Sozialarbeiters/einer Sozialarbeiterin, der/die einmal wöchentlich die Schule besuche, wie das an einigen Hertener Schulen üblich ist, der Einsatz eines Sozialpädagogen/einer Sozialpädagogin beim Vorgehen gegen Schulschwänzen helfen. Auf Fortbildungen zum Thema Schulschwänzen angesprochen, sagte sie, dass ihr noch keine bekannt seien, aber neben den Beratungslehrern/-innen sicherlich auch noch andere Kollegen/-innen Interesse daran hätten Interview mit einer Realschullehrerin 107

119 2 Projektdesign Unter diesem Punkt wird im Folgenden auf die Ziele, Zielgruppen, Maßnahmen und Indikatoren zur Messung der Zielerreichung eingegangen. Er beinhaltet auch die Vorstellung eines eigens auf Hertener Schulen zugeschnittenen Projekts im Umgang mit Schulverweigerern/-innen. 2.1 Projektziele Jedes Projekt benötigt im Vorfeld festgelegte Ziele. An dieser Stelle wird auf das Hauptziel dieses Projektes eingegangen Verringerung der Anzahl von Schulpflichtverletzungen Als Hauptziel wurde die Verringerung der Anzahl von Schulpflichtverletzungen gewählt. Wie die Auswertung der Fragebögen zeigt, gibt es unter den Hertener Schülern/-innen zahlreiche Schulschwänzer/-innen in unterschiedlichen Ausprägungen. Aber nicht nur die tatsächlich messbare Anzahl von Schulverweigerern/- innen soll verringert, sondern auch die Umstände, die zu diesem Verhalten führen, verbessert werden, um so in einem möglichst frühzeitigen Stadium Lösungen zu finden oder besser noch, die Entstehung einer verweigernden Haltung gar nicht aufkommen zu lassen. Dem Fernbleiben vom Unterricht soll auf unterschiedliche Weise begegnet werden. Deshalb wurden zur Erreichung des Hauptziels nachfolgend aufgeführte Unterziele gewählt: 108

120 2.1.2 Vorbeugung von Schulpflichtverletzungen Werden die Risiken frühzeitig erkannt und bearbeitet, ( ), kann die Entstehung manifester Schulverweigerung oftmals verhindert werden. 89 Zur Verhinderung von Schulpflichtverletzungen soll daher auch besonders der Weg zu einem schuldistanzierten Verhalten der Schüler/-innen frühzeitig erkannt werden und mit Maßnahmen der Prävention Schulverweigerung vorgebeugt werden Ausbauen bestehender Netzwerke Bereits durch das Fachkonzept Sicherheit und Prävention der Stadt Herten wurde ein Netzwerk unterschiedlicher Institutionen aufgebaut. Dies gilt es im Zusammenhang mit Schulverweigerern/-innen auszubauen und zu verstärken. Da das Ausmaß, die Ursachen und die Folgen von Schulverweigerung von Fall zu Fall unterschiedlich sind, müssen individuelle Lösungsmöglichkeiten geschaffen und angeboten werden. Hierzu bedarf es einer Kooperation unterschiedlichster Institutionen auf örtlicher Ebene, zu denen unter anderem die Kinder- und Jugendhilfe mit ihren freien Trägern zählen sowie das Ordnungsamt und die Polizei. Grundlage eines solchen Netzwerkes ist die Kenntnis des jeweils anderen was Ressourcen und Fachkompetenz betrifft. Nur so kann eine gleichberechtigte Zusammenarbeit gewährleistet und damit sämtliche Möglichkeiten und Fähigkeiten sinnvoll gebündelt und ausgeschöpft werden. Aber auch Eltern und Lehrer/-innen müssen in dieses Netzwerk integriert werden, um eine ganzheitliche Problemlösung anzustreben. Eltern oder Leh- 89 Michel, Andrea: Den Schulausstieg verhindern, Gute Beispiele einer frühen Prävention. Verlag Deutsches Jugendinstitut, Dokumentation, 3/2005, S

121 rer/-innen haben zwar einen Erziehungsauftrag, vermögen es jedoch oftmals nicht allein, eine Verweigerungshaltung zu durchbrechen. Sie können aber zum Verständnis der Ursachen beitragen und durch gezielte Motivation in Verbindung mit weiteren unterstützenden Maßnahmen Kinder und Jugendliche zu einer Verhaltensänderung bewegen. Im Rahmen von regelmäßigen verbindlichen Sitzungen mit ausgewählten Beteiligten können Informationen ausgetauscht und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Um bereits bestehende Ausschüsse oder Arbeitsgruppen zu nutzen, wird die Arbeitsgruppe Schulsozialarbeit, auf die unter Punkt näher eingegangen wird, vorgeschlagen. Die Sitzungen sollten mindestens halbjährlich stattfinden, um alle Mitglieder auf den aktuell gleichen Stand zu bringen. Nur auf diese Weise lässt sich ein Rahmen schaffen, der zur Unterstützung der Verwirklichung des Hauptziels beitragen kann. 110

122 2.1.4 Verbesserung der Verfahrensabläufe nach Schulpflichtverletzungen Diese Arbeit kann kein Konzept erarbeiten, um ein standardisiertes Verfahren für alle involvierten Behörden und Stellen zu entwerfen. Dies benötige erst eine grundsätzliche Vereinbarung bzw. Entscheidung der Schulaufsichtsbehörden. Die Arbeit soll aber bestehende rechtliche Möglichkeiten vorstellen, um in Fällen von Schulpflichtverletzungen Rechtsicherheit zu haben. Des Weiteren dienen die persönlichen Kontaktmöglichkeiten zu den jeweiligen Ansprechpartnern/-innen dazu, etwaige Verfahrensabläufe abzusprechen und/oder zu beschleunigen. Die Vorstellung der Verfahrensweise im Kreis Düren soll die Abläufe anderer Kommunen transparenter machen. Der Verfasser bewertet die dargestellten Leitfäden/Verfahrensabläufe und Vordrucke als korrekt, vollständig und vor allem hilfreich. Einzelne dort dargestellte Verfahrensabläufe und/oder Leitfäden werden bereits von verschiedenen Schulleitungen als Hilfestellung angenommen. Die jeweiligen Dokumente sollen zur Kenntnis genommen und bewertet werden. Sie sollen dazu führen sich als Schulleitung einer der teilnehmenden Schulen, als Schulamt des Kreises Recklinghausen (Schulaufsichtsbehörde der Grund-, Haupt- und Sonderschulen) und als Dezernat 48 der Bezirksregierung Münster (Schulaufsichtsbehörde der Gymnasien, Real- und Gesamtschulen) eine Meinung über die dortigen Verfahrensabläufe bilden zu können. 111

123 2.1.5 Entwicklung eines Projektes zur Rehabilitation von Schulverweigerern Aktuell gibt es keine Lösungsansätze zur Bekämpfung der massiven Schulverweigerung in Herten und somit auch keine Perspektiven für diese Jugendlichen. Die Problematik existiert jedoch auch in der Stadt Herten. Das haben die Gespräche mit Lehrern/-innen der weiterführenden Schulen und auch die Gespräche mit Sozialarbeitern/-innen der verschiedenen freien Träger in Herten gezeigt. Zuletzt wurde dies auch noch durch die Auswertung der Fragebögen bestätigt. Alle Gesprächspartner/-innen sehen einen dringenden Handlungsbedarf für die Kommune Herten. So entstand die Idee, ein Projekt für die Stadt Herten und die betroffenen Jugendlichen zu entwickeln. Die Einzelheiten zur Problematik der Schulverweigerung in Herten sowie sämtliche Informationen zu dem entwickelten Projekt sind unter Punkt bzw. unter Punkt 2.4 nachzulesen. 112

124 2.2 Zielgruppen Untersuchungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche, die eine Verweigerungshaltung der Schule gegenüber eingenommen haben, im Alter von 13 bis 16 Jahren sind. 90 In diesem Alter beginnt die Phase, in der ein/e Schüler/-in sich selbst findet, noch nicht erwachsen ist aber auch nicht mehr Kind. Aus diesem Grund richtet sich dieses Projekt unter anderem an Schüler/- innen der weiterführenden Schulen in diesem Alter. Da sich jedoch die Maßnahmen abhängig vom Grad der Ausprägung der Verweigerungshaltung stark unterscheiden, wurden hier zwei Zielgruppen gewählt, die lediglich das Alter gemeinsam haben Gefährdete Schüler / Gelegenheitsschwänzer Der/Die gefährdete Schüler/-in oder Gelegenheitsschwänzer/-in nimmt nach wie vor seine/ihre Schulpflicht wahr und besucht den Unterricht. Auf Grund der Ursachenvielfalt kann jedoch nie ausgeschlossen werden, dass ein/e bislang unauffälliger Schüler/-in plötzlich den Unterricht oder die Schule verweigert. Das Projekt schließt deshalb alle Schüler/-innen der weiterführenden Schulen ein, um präventive Handlungsmöglichkeiten aufzeigen zu können. Um die Altersgruppe 13 bis 16 Jahre erreichen zu können, werden die Klassen 5 bis 10 eingeschlossen Schulverweigerer Auf der anderen Seite richtet sich dieses Projekt an Schüler/-innen, die insbesondere von den Schulen nicht mehr erreicht werden können. Diese Schüler/-innen haben die Schule aufgegeben oder abgebrochen und bedür- 90 Schreiber, Elke (Hrsg.): Nicht beschulbar?. S

125 fen nun einer auf sie zugeschnittenen individuellen Behandlung und Betreuung. Weiterhin werden Jugendliche einbezogen, die zwar die Schulpflicht erfüllt haben, jedoch ohne einen Abschluss die Schule verlassen haben oder mussten Eltern Der Erziehungsauftrag richtet sich grundsätzlich an die Eltern. Sie tragen die Verantwortung für den geregelten Schulbesuch und legen damit Grundbausteine für den weiteren Werdegang ihrer Kinder. In Fällen von Schulverweigerung können Eltern unterschiedliche Positionen einnehmen, entweder sie sind mit der Situation überfordert und können alleine ihre Kinder nicht mehr zum Schulbesuch veranlassen oder sie haben selbst zu dem Problem beigetragen, in dem sie sich zuvor nicht ausreichend um sie gekümmert haben oder sie sogar zurückhielten. Somit sind Eltern der Kinder und Jugendlichen im Alter von 13 bis 16 Jahren eine Zielgruppe dieses Projektes Schule / Lehrer Schulen und Lehrer/-innen haben einen gesetzlichen Bildungsauftrag. Um diesem gerecht zu werden, bedarf es jedoch der Mitarbeit jedes/r einzelnen Schülers/-in, der/die wiederum der Schulpflicht unterliegt. Es besteht somit ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis. Schule ist der Ort, an dem die Kinder und Jugendliche einen Großteil ihrer Zeit verbringen und Lehrer/-innen verkörpern neben den Eltern enge Bezugpersonen. Somit werden Schule und Lehrer/-innen in der Regel als erstes mit Schulverweigerung konfrontiert. 114

126 Das frühzeitige Erkennen erster Anzeichen, präventive Maßnahmen und schnelles, konsequentes Handeln sind notwendig, um der Problematik zu begegnen. Aus diesem Grund richtet sich dieses Projekt sowohl an die bereits genannten weiterführenden Schulen der Stadt Herten als auch an deren Lehrpersonal Jugendhilfe Die gesetzlich verankerte Jugendhilfe muss als gleichberechtigter Kooperationspartner mit den Schülern/-innen, Schulen und Eltern zusammenarbeiten. Denn spätestens, wenn Hilfen bei Schuldistanz auf schulischer oder familiärer Ebene nicht mehr ausreichen, muss der/die betroffene Schüler/-in im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe einzelfallorientiert betrachtet werden. Bedürfnisse, Ursachen und Probleme müssen analysiert, individuell hinterfragt und verstanden werden, um einen Weg aus der bestehenden Situation zu suchen. Insbesondere die Jugendhilfe kann in solchen Fällen Lösungen finden und anbieten und muss aus diesem Grund zwingend berücksichtigt werden. Dieses Projekt richtet sich somit an die Mitarbeiter/-innen des Jugendamtes Herten und im Weiteren an freie Träger der Jugendhilfe, wie zum Beispiel karitative oder kirchliche Einrichtungen oder Vereine der Stadt Herten. Die oben genannten Zielgruppen wurden gewählt, weil es in der Regel nicht ausreichend ist, allein eine Lösung für die Situation eines verweigernden Kindes oder Jugendlichen zu finden. Es bedarf eines Netzwerks möglichst aller Institutionen, die das Kindeswohl in den Fordergrund stellen, wobei die enge und schnelle Zusammenarbeit auf gleicher Ebene einen der wichtigsten Faktoren darstellt. Nur so können die Ziele dieses Projektes verwirklicht werden. 115

127 2.3 Maßnahmen Im Folgenden werden für jeweilige Zielgruppe Maßnahmen vorgestellt, die in den meisten Fällen untergliedert sind in Prävention, Intervention, Repression und Rehabilitation. Bei bestimmten Zielgruppen ist eine solche Aufteilung jedoch nicht möglich. Hier wurde auf den jeweiligen Unterpunkt bewusst verzichtet Gefährdete Schüler / Gelegenheitsschwänzer Zunächst folgen Maßnahmen, die bei der Zielgruppe der gefährdeten Schüler/-innen oder auch Gelegenheitsschwänzer/-innen angewendet werden können Prävention Als Prävention (vom lateinischen praevenire zuvorkommen, verhüten") bezeichnet man vorbeugende Maßnahmen, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden. 91 Bei der Recherche nach Praxisprojekten, die mit schulaversiven Kindern und Jugendlichen arbeiten, hat es sich gezeigt, dass die präventive Arbeit mit schulmüden Kindern/Jugendlichen an verschiedenen kritischen Punkten ihrer Schullaufbahn ansetzt: Nur scheinbar hat jede/r Schüler/-in gleiche Lern- und Leistungschancen. Unterschiedliche intellektuelle Lernvoraussetzungen, nicht vergleichbare soziale und materielle Lebenslagen der Familien und die Schul- und Unterrichtsorganisation führen sehr schnell dazu, dass die einen bessere und die anderen schlechtere Lernfortschritte machen. 91 Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (Stand: ) 116

128 Es wird also stets Schüler/-innen geben, die früh und langfristig die Erfahrung machen, langsamer zu lernen, weniger zu wissen, größere Schwierigkeiten zu haben und schlechtere Leistungen zu erzielen als andere. Der auf den/die Durchschnittsschüler/-in zugeschnittene Unterricht wird zu einer persönlichen Bewährungssituation, in der der/die Schüler/-in ständig eigene Leistungen und Leistungsschwierigkeiten im Vergleich zu denen der Mitschüler/-innen und im Verhältnis zu den gestellten Anforderungen wahrnimmt. 92 Gerade in frühen Stadien der Abkehr von Schule sind die Anzeichen oft versteckt und schwer festzustellen. Die ersten Anzeichen für Schulmüdigkeit im Sinne der o. g. Definition von gefährdeten Schülern/-innen bzw. Gelegenheitsschwänzern/-innen können einerseits aktiver Natur sein und sich durch Störung des Unterrichts oder Fernbleiben zeigen. Es kann sich um das Fehlen einzelner Stunden genauso handeln wie um Fehltage, die offiziell entschuldigt sind und somit das Schwänzen verdecken. 93 Ebenfalls wird in der Literatur von Fällen berichtet, wo der Jugendliche in der Schule ist, doch teilweise nicht im Unterricht anwesend. Diese Art fällt durch das Verlassen des Klassenraumes während des Unterrichts auf oder auch den provozierten Ausschluss durch den Lehrer/die Lehrerin vom Unterricht, das Zuspätkommen ohne plausible Gründe oder auch das Sichaufhalten an einem anderen Ort in der Schule. Daneben gibt es auch passive Erscheinungsformen, wie etwa Träumen oder geistig abwesend sein, ( ) Vgl. Aaldering-Zurawski, Bernadette: Zum Beispiel Franzi. In: Schulverweigerung, Dokumentation des Kongresses: Schule:statt Pflicht- Flucht?. Landschaftsverband Rheinland, S Michel, Andrea: Wie kann der Schulausstieg verhindert werden?. In: Schulabbrüche und Ausbildungslosigkeit. Verlag Deutsches Jugendinstitut, S Ebd. 117

129 Zusammenfassend kann man festhalten, dass Nicht-Beteiligung, in welcher Form sie auch immer auftreten mag, immer problematisch ist und auf Schwierigkeiten hindeutet. Welche Dinge können Mitschüler/-innen tun? Verschiedene Gespräche mit Lehrern/-innen ergaben, dass auch den Schülern/-innen in einem funktionierenden Klassengefüge Auffälligkeiten bzgl. der eigenen Klassenkameraden/-innen auffallen. So sei eine innere Abkehr vom Unterricht oder gar auch die Isolierung von den Mitschülern/-innen für viele in der Klasse spürbar. Durch Gespräche mit den Mitschülern/-innen könnten evtl. mögliche Ursachen hinterfragt werden und seitens der Klassenkameraden/-innen Hilfe angeboten werden. Die Aufgabe eines Klassensprechers/einer Klassensprecherin kann auch bedeuten, eigene Auffälligkeiten in der Klasse entweder selber mit den Mitschülern/-innen zu besprechen oder sich um Hilfe bei dem Lehrer/der Lehrerin zu bemühen. Wie können solche Dinge erreicht werden? Es ( ) dient auch eine regelmäßige Kommunikation ( ) mit der Klasse der Früherkennung von Problemen. 95 Daher kann nur durch die Eingliederung des Themas Schulmüdigkeit in den Unterrichtsplan eine Sensibilisierung der Jugendlichen für das Thema erreicht werden. Diese thematische Eingliederung in den Unterrichtsplan ist nach Meinung mehrer Lehrer/-innen und Sozialpädagogen/-innen ohne weiteres möglich und somit einfach umsetzbar. 95 Ebd. S

130 In diesen Unterrichtsstunden sollten Schüler/-innen selber ihre Meinung zum Thema Schule mitteilen dürfen und so in einer Art Diskussion mögliche Probleme erkannt und besprochen werden. Der Zeitpunkt für solche Unterrichtsstunden sollte, nach Meinung der Projektgruppe, mindestens einmal im Unterrichtsjahr zu Beginn eines Schuljahres sein. Am Anfang des Schuljahres wird das Klassengefüge meist durch Versetzungen/Nicht-Versetzungen verändert und erfordert so eine Wiederholung, um alle Schüler/-innen wieder neu für das Thema zu sensibilisieren und sich so mit dem Thema Schulverweigerung präventiv zu befassen Intervention Intervention wird in dieser Projektarbeit so verstanden, dass den mitwirkenden Stellen, also Schule und Lehrer/-innen, Eltern und nicht zuletzt den Schülern/-innen selber, Vorschläge an die Hand gegeben werden sollen, wie die Anfänge des Schwänzens verhindert werden können, um Schulverweigerung gar nicht erst entstehen zu lassen. Die in dieser Arbeit genannten Vorschläge sind meist ohne große Investitionen umsetzbar und sollen helfen, die Schüler und Schülerinnen in der Schule zu halten. Die Intervention beschäftigt sich ausdrücklich nicht mit den massiven Schulverweigerern/- innen, sondern mit den Anfängen der Schulmüdigkeit, die sich zum Beispiel in Eckstundenschwänzen manifestiert. Klassensprecher/-in einbinden Um das Schuleschwänzen zu verhindern ist es wichtig, dass die gefährdeten Schüler/-innen von Gleichaltrigen darin bestärkt werden, dass der Besuch der Schule etwas Positives ist. Der/Die Klassensprecher/-in hat in der Klasse die Rolle des formellen Führers inne, was seine Position in der Gruppe stärkt. Gleichaltrige und Klassenkameraden/-innen stehen in einer anderen Ebene in Kontakt zu dem Mitschüler als es Lehrer/-innen tun, und können den/die 119

131 Schwänzer/-in auf andere Weise dazu motivieren, wieder in die Schule zu kommen. Wenn ein/e Schüler/-in auffällt, indem er/sie nicht regelmäßig in der Schule erscheint, kann mit dem/der Klassensprecher/-in zusammen erarbeitet werden, wie diese/r betreffende Schüler/-in wieder dazu gebracht werden kann, regelmäßig die Schule zu besuchen. Der/Die Klassensprecher/-in kennt seine/ihre Mitschüler/-innen und auch die Strukturen in der Klasse, Freundschaften die bestehen, aber auch, ob ein/e Schüler/-in eine Außenseiterposition einnimmt. So kann dann mit diesem Wissen herausgestellt werden, wer am besten dazu geeignet ist, den/die betroffenen Schüler/-innen wieder zur Schule zurück zu holen. Der/Die Klassensprecher/-in oder Freunde des/der betreffenden Schülers/Schülerin können dabei helfen, den/die Schüler/-in wieder zum Schulbesuch zu remotivieren indem zum Beispiel gemeinsam erarbeitet wird, dass der/die Schwänzer/-in morgens von zu Hause abgeholt wird. Der/Die Klassensprecher/-in, oder jemand, der dort in der Nähe wohnt, geht jeden Morgen 5 Minuten früher los und bringt den/die Schüler/-in mit zum Unterricht. Wenn beide Erziehungsberechtigten berufstätig sind und nicht dafür sorgen können, dass ihre Kinder rechtzeitig zur Schule gehen, kann das eine gute Möglichkeit sein, den Schulbesuch wieder regelmäßiger zu gestalten. Umsetzung in Herten Diese Maßnahme ist ohne großen Aufwand zu verwirklichen, wenn der/die Klassensprecher/-in und die Mitschüler/-innen dazu motiviert werden können, bei dieser Maßnahme mitzuwirken. Hier liegt es nach Ansicht der Projektgruppe an dem/der betreffenden Lehrer/-in, die Jugendlichen zur Mitarbeit zu bewegen. Außerdem kann dabei die soziale Kompetenz der Schüler/-innen gestärkt werden, indem sie lernen, Verantwortung für andere zu übernehmen und sich für andere Personen zu interessieren. 120

132 Repression Wie bereits in Punkt 1.2 ff genannt, bestehen die Möglichkeiten gegen Schüler/-innen Maßnahmen zu treffen. Da es sich bei der Zielgruppe der Schüler/-innen allgemein (noch) nicht um die Zielgruppe der Schulverweigerer/-innen handelt, kommen in erster Linie pädagogische Maßnahmen seitens der Schule und Lehrer/-innen in Betracht. Hier sollte wie bereits zuvor ausgearbeitet die Prävention den höchsten Stellenwert bekommen. Hier gilt es die Schüler/-innen, die gefährdet sind, sich zu Schulverweigerern/-innen zu entwickeln, auf ihre Pflichten in dem bestehenden Schulverhältnis hinzuweisen und notfalls erste erzieherische Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen zu treffen 96. Eine weitere wirkungsvolle Maßnahme der Repression könnte die Nutzung der neu eingeführten Schulschiedsstellen sein. Im Folgenden wird daher das Projekt Schulschiedsstelle vorgestellt: Schulschiedsstellen Schüler setzen Grenzen Abbildung 51 Durch die Landesregierung NRW wurde ein Pilotprojekt mit dem Namen Schulschiedsstelle gestartet, welches sich zur Aufgabe gemacht hat, Regelverletzungen, die durch Schüler/-innen begangen werden, auch durch einen gleichaltrigen Schülerrat zu sanktionieren. 96 Siehe Punkt

133 Ziel ist es, bei den Kindern und Jugendliche eine erzieherische Wirkung zu erzielen, die durch Schüler/-innen im selben Alter erreicht werden soll. Die Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen bildet eine Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen vom über das Pilotprojekt Schulschiedsstellen. 97 Ergebnisse erziehungswissenschaftlicher Forschung weisen darauf hin, dass der positive Einfluss Gleichaltriger oft mehr erreichen kann als die Einwirkung Erwachsener. Das Projekt versteht sich als Teil eines Maßnahmenpakets gegen Gewalt an Schulen. Aber auch die Problematik des unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht wurde in den Aufgabenbereich der Schulschiedsstelle integriert. Kommt es in der Schule zu Störungen des Unterrichts, Sachbeschädigungen; Diebstahl von Gegenständen oder zu Pöbeleien und Beleidigungen, kann die Schulschiedsstelle tätig werden. Voraussetzung dafür ist, dass der/die beschuldigte Schüler/-in, die Eltern und auch die Schulleitung diesem Einsatz zustimmen müssen. Zusammensetzung der Schulschiedsstelle Eine Schulschiedsstelle setzt sich dabei aus drei Schülern/-innen verschiedener Schulformen zusammen. Diese wurden im Vorfeld auf diese Arbeit vorbereitet, indem sie einen Einblick in die Grundlagen des Straf- und Schulrechts bekommen haben, Gesprächsführung trainiert und gelernt haben und mit Sanktionieren adäquat auf Regelverletzungen reagieren können. Mitglieder der Schulschiedsstelle sollten motiviert sein, anderen Kindern und Jugendlichen zu helfen, indem sie ihr Rechts- und Verantwortungsbewusstsein schärfen und dazu klare Grenzen aufzeigen (Stand: ) 122

134 Aufgabenfeld Schulschiedsstellen können von der Schulleitung angerufen werden, wenn es um Vorfälle in der Schule, im schulischen Umfeld oder zwischen Schülern und Schülerinnen verschiedener Schulen geht der Einfluss Gleichaltriger mehr Erfolg verspricht als Maßnahmen von Erwachsenen die Schulleitung einen Regelverstoß nicht selbst nach dem Schulgesetz NRW ahnden will, sondern ihn an die Schulschiedsstelle abgibt. Beschuldigte können von sich aus der Schulleitung die Anrufung der Schulschiedsstelle vorschlagen. Verstöße Zu den Regelverstößen, die vor den Schulschiedsstellen verhandelt werden können, zählen: Fehlverhalten gegenüber Mitschülern/-innen, wie z. B. Gewalt, Mobbing, Beschimpfungen, herabwürdigendes Verhalten Fehlverhalten gegenüber Lehrkräften, wie z. B. o Beschimpfungen o Verleumdungen Beschädigung von Eigentum Rangeleien im Schulbus unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht. 123

135 Sanktionen Die Sanktionen sollen in unmittelbarem Zusammenhang zu dem Fehlverhalten stehen und bewirken, dass die Beschuldigten ihre Fehler einsehen. Mögliche Sanktionen können sein: eine Entschuldigung, ggf. auch öffentlich Wiedergutmachung durch max. 20 Sozialstunden z. B. Reinigungsarbeiten auf dem Schulgelände o. Ä. Schadensersatz aus dem Taschengeld Handy-Verbot Rahmenbedingungen Bei den Verhandlungen der Schulschiedsstellen sind neben dem Schüler/- innen-team immer ein Sozialpädagoge oder eine Sozialpädagogin anwesend. Die Eltern des oder der Beschuldigten können anwesend sein. Bei Bedarf wird auch das Opfer eingeladen. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich. Das Urteil der Schulschiedsstelle wird in schriftlicher Form niedergelegt. In einem Zeitraum von ungefähr 4 Wochen findet eine Überprüfung durch das Gremium statt, ob der/die Schüler/-in seine Strafe auch abgeleistet hat. 98 Die Schulschiedsstellen sind bei den Schulämtern angesiedelt und für alle Schulen und Schulformen im Schulamtsbezirk zuständig. Schulschiedsstelle Kreis Recklinghausen Im Rahmen des Pilot-Projekts wurde auch im Kreis Recklinghausen ein solches Gremium eingerichtet, indem Schüler/-innen als Schiedsleute einge- 98 (Quelle: Film über Schulschiedsstelle Leverkusen im Auftrag des Ministerium für Schule u. Weiterbildung NRW. elle.wmv) (Stand: ) 124

136 setzt werden. Laut Informationen der WAZ wurden fünf Schüler/-innen aus Recklinghausen, Marl und Herten ausgebildet, um die Stelle eines Schiedsmannes/Schiedsfrau zu besetzen. 99 Sozialpädagogen und Staatsanwälte bereiten die Schüler/-innen in 40 Stunden auf ihre Tätigkeit als Laienrichter/- in vor. Der zuständige Sozialpädagoge kommt aus Gladbeck. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, welches im November 2007 das Pilotprojekt Schulschiedsstellen eingerichtet und gestartet hat. Aus diesem Grund konnte bisher noch keine Evaluierung stattfinden, um festzustellen, ob dieses Projekt erfolgversprechend ist und auf die Akzeptanz der Schüler/-innen trifft. Ziel der Landesregierung ist es bis spätestens 2010 Schulschiedsstellen in ganz Nordrhein-Westfalen einzurichten. Zur klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten muss aber gesagt werden, dass bei Straftaten, die an der Schule durch Schüler/-innen begangen werden, weiterhin die Polizei als Strafverfolgungsbehörde zuständig ist Rehabilitation Begrifflichkeit Unter dem Begriff Rehabilitation ist im Kontext dieser Projektarbeit die Reintegration schulferner Jugendlicher zu verstehen. Durch unterschiedliche und vielfältige Ansätze und Handlungsstrategien ermöglichen insbesondere außerschulische Praxisprojekte freier Träger schulfernen Jugendlichen eine Rückkehr zum schulischen und beruflichen Lernen und eine soziale Integration. 100 Maßnahmen für die Stadt Herten Da die Definition des Begriffes Rehabilitation im Kontext dieser Projektarbeit sich lediglich auf die massiven Schulverweigerer/-innen bezieht, konnten für 99 (Stand: ) 100 Schreiber, Elke (Hrsg.): Nicht beschulbar?. S

137 die unter Punkt beschriebene Zielgruppe der Schüler/-innen keine Maßnahmen für die Stadt Herten entwickelt werden. Die Schüler/-innen, die nicht zu der Zielgruppe der massiven Schulverweigerer/-innen gehören, sollen vielmehr über Maßnahmen in den drei oben beschriebenen Bereichen Prävention, Intervention und Repression erreicht werden. Der Bereich Rehabilitation beschäftigt sich lediglich mit den Schülern/-innen, die bereits mit dem Thema Schule abgeschlossen haben und über einen längeren Zeitraum nicht die Schule besucht haben. 126

138 2.3.2 Schulverweigerer Im Folgenden wird auf mögliche Maßnahmen bezüglich Schulverweigerer/- innen eingegangen Prävention Wie bereits unter dem Punkt Prävention für gefährdete Schüler/-innen definiert, bezeichnet Prävention vorbeugende Maßnahmen, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden. Daher sind gemäß der o. g. Zielgruppe Schulverweigerer/-innen keine Maßnahmen vorbeugend anwendbar. An diesem Punkt greifen Maßnahmen der Repression bzw. der Rehabilitation, wie sie in den nächsten Punkten erläutert werden Intervention Intervention kann bei Schulverweigerer/-innen nicht mehr ansetzen, da sich die Intervention mit den gefährdeten Schülern/-innen beschäftigt, die sich noch in dem Prozess der Schulmüdigkeit befinden, aber noch nicht zu Schulverweigerern/-innen geworden sind. Bei den schulverweigernden Schülern/-innen ist Intervention, wie sie in dieser Arbeit definiert wurde, nicht mehr möglich Repression Hier gilt es bereits begangene Schulpflichtverletzungen seitens des Schülers/der Schülerin zu ahnden. Wie in Punkt 1.2 genannt, kommen alle rechtliche Möglichkeiten mit repressiver Zielrichtung in Betracht. Aus Sicht der Repression darf festgehalten werden, dass die Repression seitens der Schule und aller involvierten Behörden immer auch ein Stück 127

139 weit Prävention darstellen könnte. Denn auch durch Repression gegen betroffene Schüler/-innen könnten andere potentiell gefährdete Schüler/-innen abgeschreckt werden, überhaupt daran zu denken, gegen die Schulpflicht zu verstoßen. Bei allen repressiven Möglichkeiten sollte immer der Grundgedanke Prävention vor Repression gelten. Wie schon zu Punkt erwähnt, dient die zwangsweise Zuführung eines Schülers/einer Schülerin der Prävention. Vielfach benötigt ein Erfolg auch ein Zusammenspiel mehrerer Komponenten. Dies muss jedoch die Schulleitung in den einzelnen Fällen bewerten, um dann jeweils entsprechend reagieren zu können. So scheint es in einigen Fällen schon auszureichen, den Schüler/die Schülerin nach Schulpflichtverletzungen aufzuklären und pädagogisch auf diese/n einzuwirken. Gleichzeitig benötigen manche Schüler/Schülerinnen noch weitere Hilfe durch die Schule oder das Elternhaus, um den Sinn der Schule zu verstehen und die Schulpflicht zu akzeptieren. Denn erst dann finden sie freiwillig und eigenständig den Weg zurück zur Schule. Andere benötigen den Druck seitens der Eltern oder/und der Schule, um zu verstehen, dass es Sinn macht und ein Muss ist, die Schulpflicht zu erfüllen Rehabilitation Derzeitige Situation in der Stadt Herten Die Problematik der Schulverweigerung in Form von wochen- und monatelangem Fernbleiben von der Schule existiert auch in der Stadt Herten. Dies haben sowohl die Interviews, die während des Projektes mit Lehrern/-innen der weiterführenden Schulen sowie mit Mitarbeitern/-innen der freien Träger in Herten geführt wurden, als auch die Auswertung des Fragebogens ergeben. 128

140 Nach Angaben der Lehrer/-innen unterliegen auch die Hertener Schulverweigerer/-innen größtenteils noch der Schulpflicht. Die von den interviewten Lehrern/-innen genannten Schüler und Schülerinnen waren alle zwischen 12 und 16 Jahre alt. Gerade in diesem pubertären Alter befinden sich die meisten Jugendlichen in einer schwierigen Phase ihres Lebens. Das Deutsche Jugendinstitut benennt dies in der Broschüre Förderung schulmüder Jugendlicher. Dort heißt es: Diese Jugendlichen weisen eine große Lebensunzufriedenheit auf. Sie neigen zu der Überzeugung, dass sie durch ihr eigenes Handeln nichts bewirken können. und Die vielfältigen Probleme dieser Jugendlichen zeigen sich in Konzentrations- und Ausdauerschwäche sowie Verhaltensauffälligkeiten. 101 Familiäre Ursachen für die Verweigerungshaltung Ein großer Teil dieser Jugendlichen stammt aus sozialen Brennpunkten. Ihre Familien sind von Arbeitslosigkeit betroffen. Häufig vertreten sind Kinder von allein erziehenden Elternteilen, von Aussiedlern bzw. aus Familien von Arbeitsmigranten. Teilweise kommen sie aus Einrichtungen der Erziehungshilfe und/ oder haben eine Jugendamtsbetreuung. 102 Zu den meist genannten familiären Problemen, die in den Lehrer- bzw. Lehrerinneninterviews deutlich wurden, zählten ebenfalls die oben genannten. Dieses Ursachengefüge verdeutlicht eine komplexe Problemlage in den Herkunftsfamilien. Viele Eltern sind den Herausforderungen nicht gewachsen und mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert. Sie können oder wollen ihrer Verantwortung und ihren Pflichten nicht oder nur unzureichend gerecht werden. 103 Da Kinder und Jugendliche sich an dem orientieren, was ihnen ihre Umwelt vorlebt, haben es Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien mit den oben genannten Problemen daher auch besonders schwer, weil es 101 Hofmann-Lun, Irene; Kraheck, Nicole: Förderung schulmüder Jugendlicher. Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Internet: (Stand: ), S Ebd. S.25/ Schreiber, Elke (Hrsg.): Nicht beschulbar?. S

141 ihnen meist an geeigneten Vorbildern fehlt. Auch wenn es quer durch alle sozialen Schichten, eine große Orientierungslosigkeit und Hilflosigkeit der Eltern im Umgang mit ihren schulaversiven Kindern 104 gibt, fördern elterliches Desinteresse am Schulbesuch, am schulischen Lernfortschritt der Kinder oder eine aversive Haltung zur Schule und damit einhergehende geringe Bildungsambitionen 105 den Schulabsentismus in besonderem Maße. Vor allem bei Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund ist es nach Lehrer- oder Lehrerinnenangaben auch oft ein Problem, dass die Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder nicht als wichtig ansehen und diese Einstellung auch ihren Kindern vermitteln. Schulische Ursachen Ein weiterer Aspekt sind die Ursachen für die Verweigerung des regelmäßigen Schulbesuchs, die im Schulsystem zu finden sind. Gespräche mit schulverweigernden Jugendlichen, die derzeit am Projekt MOZ - Modell Zukunft in der benachbarten Stadt Marl teilnehmen, ergaben, dass die Jugendlichen sich in ihrer Schule oft mit ihren Problemen allein gelassen fühlten. Viele von den befragten Schülern und Schülerinnen beklagten, dass die Klassen viel zu groß waren, so dass die Lehrer/-innen sich nicht um den einzelnen Schüler/die einzelne Schülerin und seine/ihre Probleme und Bedürfnisse kümmern könnten. Gleichzeitig fühlen sich Hauptschullehrerinnen und -lehrer, die mit großen Klassenstärken konfrontiert sind, im Rahmen des Unterrichts zumeist überfordert, sich der persönlichen Problematik von Schulverweigerern anzunehmen und diese Jugendlichen in den normalen Unterricht zu integrieren. 106 Dies bestätigten auch die mit den Hertener Lehrern/-innen durchgeführten Interviews. Außerdem sind die schulischen Inhalte (..) oftmals lebensfern und damit weit weg von den Lebensbereichen der Schüler/innen. Ihnen bleibt die Beziehung zwischen dem Gelernten und Anwendbaren unklar, sie erkennen 104 Ebd. S Ricking, Heinrich: Schulabsentismus als Forschungsgegenstand. S Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Förderung schulmüder Jugendlicher. S

142 keine lebenspraktischen Bezüge zu ihren Alltagsanforderungen und - problemen. 107 Des Weiteren steigern Wissenslücken, die durch gelegentliches Fernbleiben vom Unterricht oder psychische Abwesenheit im Unterricht entstanden sind, das Desinteresse an der Schule und somit auch die Gefahr der absoluten Schulverweigerung. In einem Lehrerinterview kam auch das Thema Schulangst zur Sprache. Die davon betroffenen Schüler und Schülerinnen haben aus verschiedensten Gründen Angst, die Schule zu besuchen. Zu den Gründen gehören unter anderem Mobbing, Angst vor Lehrern/-innen oder Mitschülern/-innen, zu hohe Leistungsanforderungen und damit verbundene Versagensängste sowie fehlender Anschluss bei den Mitschülern/-innen. Maßnahmen für die Stadt Herten Jugendliche mit den oben aufgeführten Problemen, die den Schulbesuch massiv verweigern und bereits mit dem Thema Schule abgeschlossen haben, können nur durch eine intensive Betreuung und Förderung mit Hilfe von Fachkräften rehabilitiert werden. Um dies in Herten erreichen zu können, entstand die Idee, ein außerschulisches Projekt für solche massiven Schulverweigerer zu entwickeln. Ziel sollte es sein, den Hertener Schulverweigerern mit diesem Projekt eine neue Zukunftsperspektive zu eröffnen. Erreicht werden soll also konkret die Remotivierung für schulisches Lernen, der Erwerb des Hauptschulabschlusses, der Aufbau einer bewussten Lebens- und Berufswegeplanung, Eintritt in eine Berufsausbildung oder die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme. 108 Die Einzelheiten zu diesem Schulverweigerer-Projekt finden sich unter Punkt 2.4 Vorstellung des Projektes zur Rehabilitation von Schulverweigerern für die Stadt Herten. 107 Schreiber, Elke (Hrsg.): Nicht beschulbar?. S Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Förderung schulmüder Jugendlicher. S

143 2.3.3 Eltern Nachfolgende Maßnahmen richten sich speziell an die Zielgruppe Eltern Prävention Immer mehr Kinder und Jugendliche wachsen heute in einem Klima von Desorientierung und des ständigen Wandels auf. Gesellschaftliche Regelwerke, anerkannte Ordnungsfaktoren und allgemeingültige Übereinkünfte werden zunehmend brüchiger. Familien nehmen weniger ihren Erziehungsauftrag wahr, der strukturierte Alltag wird externen Stellen überlassen. 109 Daher müssen zunächst die Eltern oder Erziehungsberechtigten bzgl. der bestehenden Schulpflicht und ihrer Pflichten als Erziehungsberechtigte aufgeklärt und für das Problem Schulverweigerung sensibilisiert werden. Die Auswertung von Interviews mit schulmüden Schülern/-innen in Berlin anlässlich eines Studienprojektes zum Thema: Schuleschwänzen der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin, Fachbereich Polizeivollzugsdienst, im Februar 2004 brachte bzgl. des Aufenthaltsortes während der Unterrichtszeit folgendes Ergebnis: Die Befragung der Schüler ergab, dass die Auswahl des aufgesuchten Ortes während des Schwänzens von zwei wesentlichen Faktoren abhängig gemacht wird. Zum einen ist das Wetter eine wichtige Komponente, nicht nur für das Wo sondern zum Teil auch ob überhaupt geschwänzt wird. Bei schönem Wetter wird die Freizeit in Parkanlagen und den dazu gehörigen Spiel- bzw. Sportplätzen verbracht. Dort wird dann Skateboard gefahren, Basketball gespielt oder einfach nur rumgehangen. Zum anderen spielen die Eltern und deren Interesse und Möglichkeiten für ihre Aufgabe der Sozialkontrolle eine der wesentlichsten Rollen. 109 Strauch, Bernd: Pilotprojekt der Landesregierung zum Thema: Schulschwänzen. S. 2 (In: Schul- Verwaltung NI SH Nr. 09/2002, S. 247 ff.) 132

144 Als häufigster Aufenthaltsort wurde entweder zu Hause oder bei Freunden genannt. Dort wird dann Fernseher geschaut, Computer gezockt und geschlafen. Dieser Aufenthaltsort würde aber nur gewählt werden, wenn die Eltern, weil berufstätig, nicht zu Hause wären oder sie das Schwänzen tolerierten. Andernfalls sucht man bei Freunden Unterschlupf, deren Eltern die Möglichkeit bieten, weil ebenfalls berufstätig oder aufgrund gleichgültiger Haltung gegenüber dem Schuleschwänzen, dort zu verweilen. Weitere Befragte gaben an, dass sie sich in Einkaufszentren aufhalten, um zu bummeln oder einzukaufen. Auffällig bei den Antworten der Schüler war zum einen, dass Schüler von Gymnasien häufiger außerhalb, also nicht zu Hause, schwänzen. Vermutlich hat das Elternhaus von Schülern dieses Schultyps eher etwas gegen das Schwänzen ihrer Kinder, als Eltern von Gesamt- oder Hauptschülern und würden folglich mehr dagegen unternehmen. Weiterhin auffällig bei den Äußerungen der Schüler war, dass keiner der Befragten angab, die geschwänzte Zeit in Cafés, Bars oder an ähnlichen Orten zu verbringen. Dies liegt vermutlich daran, dass die Schüler hierzu Geld benötigten. Obwohl die Schüler an öffentlichen Orten angetroffen wurden, zeigt die Auswertung der Antworten der Schwänzer, dass die Mehrheit der befragten Schüler mit Vorliebe ihre Zeit während des Schwänzens bei sich oder aber bei Freunden zu Hause verbringen. Diese Erkenntnis verdeutlicht, wo bei dem Problem Schuleschwänzen eventuell anzusetzen wäre. Die fehlende Kontrolle durch das eigene oder fremde Elternhaus macht das Schwänzen neben anderer Gründe für die Schüler möglich. Die Schüler weichen meist erst auf die anderen Aufenthaltsorte aus, wenn das Schwänzen zu Hause oder bei Freunden nicht möglich ist Vgl. Bericht des Studienprojektes Schuleschwänzen der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin, Fachbereich Polizeivollzugsdienst unter Leitung von Prof. Dr. Claudius Ohder, S.60/61 133

145 Welche konkreten Maßnahmen wären möglich? Zusammenfassend kann man feststellen, dass Eltern entweder das jeweilige Verhalten ihres Kindes tolerieren, keine erzieherischen Maßnahmen durch die Eltern greifen oder auch, dass Eltern nicht über das Verhalten ihres Kindes informiert sind. Weil die Mitwirkung der Eltern für eine gedeihliche Bildungs- und Erziehungsarbeit so wichtig ist, hat der Gesetzgeber das Recht der Eltern, Einfluss auf die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu nehmen, in Art. 10 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen ausdrücklich gewährleistet. Seit 1977 regelt das Schulmitwirkungsgesetz in Nordrhein-Westfalen die Beziehungen zwischen den Eltern, den Lehrern/-innen sowie den Schülern/- innen untereinander sowie gegenüber Schulleitung, Schulträger und Schulaufsicht. Das Gesetz bestimmt die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Eltern gegenüber der Schule. Das Miteinander soll sich aber nicht in der formalen Einhaltung der Regeln erschöpfen. Eine darüber hinausgehende vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist unverzichtbar, damit die notwendige Erziehungspartnerschaft von Elternhaus und Schule vor Ort auch praktisch mit Leben erfüllt werden kann. 111 Es gilt folglich die Kommunikationsstrukturen zwischen Elternhaus und Schule auszuweiten, zu spezifizieren und zu verbessern. Mit den Erziehungsberechtigten sind Vereinbarungen zu treffen, die deren ohnehin bereits bestehende gesetzliche Pflicht 112, für den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder zu sorgen, ergänzt. Die Erziehungsberechtigten vereinbaren mit der Schule, jedes Fehlen ihrer Kinder und ihre Erreichbarkeit mitzuteilen. Dies soll frühzeitig -möglichst noch am selben Tag- geschehen. 111 Vgl. Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Erziehung als Auftrag von Elternhaus und Schule, Beschluss der Kultusministerkonferenz v , S Diese Pflicht ergibt sich aus 41 Abs. 1 S.1 SchulG NRW, Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht 134

146 Durch eine explizit (schriftlich) geregelte, wechselseitige Vereinbarung, welche die sofortige gegenseitige Information von Schule und Elternhaus über Abwesenheiten von Schülern und Schülerinnen vom Unterricht beinhaltet, soll die Relevanz des regelmäßigen Unterrichtsbesuchs unterstrichen und die Aufmerksamkeit bezogen auf Episoden des Schulschwänzens erhöht werden. Auf diesem Wege sollen zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass solches Verhalten im Elternhaus thematisiert wird und damit auch die Möglichkeit, dass in angemessener Weise darauf erzieherisch reagiert wird, erhöht werden. Außerdem kann ein entsprechendes Verhalten so leichter erkannt werden. Möglichkeiten einer Bagatellisierung und unangemessenen Verschleierung durch die Kinder/Jugendlichen werden reduziert. In Ergänzung der gesetzlich geregelten Schulpflicht werden zwischen der Schule den Erziehungsberechtigten und dem Schüler/der Schülerin symbolische "Verträge" schriftlich fixiert. Neben der schriftlichen Klarstellung der bestehenden Verpflichtung zum regelmäßigen Schulbesuch erklärt die Schule schriftlich ihre Bereitschaft, Erziehungsberechtigte bzw. von diesen benannte Personen noch am selben Tag vom Fehlen eines Schülers/einer Schülerin telefonisch zu informieren. Umgekehrt verpflichten sich die Erziehungsberechtigten schriftlich dazu, dies ihrerseits auch zu tun. Dazu werden die Telefonnummern, unter denen beide Seiten zu erreichen sind, ausgetauscht. 113 In Anlehnung an das Projekt gegen das Schulschwänzen der Landesregierung Niedersachsen könnten entsprechende schriftliche Vereinbarungen helfen, den Informationsfluss zwischen den Eltern und der Schule bzw. deren gegenseitiges Verhältnis zu verbessern. 113 Vgl. Brettfeld, Katrin; Enzmann, Dirk; Trunk, Daniela; Wetzels, Peter (Uni Hamburg): Das Modellprojekt gegen Schulschwänzen (ProgeSs) in Niedersachsen: Ergebnisse der Evaluation S.1 u

147 Im Folgenden ist ein Vorschlag einer solchen Vereinbarung für ein entsprechendes Anschreiben von der Schule an die Eltern/Erziehungsberechtigten mit dem Text der Vereinbarung angeführt. Diese Vereinbarung hilft so auch den Eltern den Kontakt zu der Schule ihres Kindes zu verbessern und durch den engeren Kontakt mit der Schule Veränderungen/Auffälligkeiten ihres Kindes frühzeitig zu erfahren. Die Umsetzung einer solchen Vereinbarung stellt keine Kosten und keinen besonderen Personalaufwand dar. Sie ist durch den/die jeweiligen (Klassen-)Lehrer/-in oder zentral über die Schulleitung/das Sekretariat einer Schule zu unterschreiben. Die jeweilige Stelle muss anschließend ihre Erreichbarkeit für die Eltern sicherstellen. Daher bietet sich nach Meinung der Projektgruppe die Schulleitung/das Sekretariat für eine solche Funktion innerhalb der Schule am Besten an. Nachfolgend finden sich Beispiele für eine solche Vereinbarung. 136

148 Kopfbogen der Schule - (Anschrift) Anlage Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr Unsere Schule ist sehr darum bemüht, allen Schülerinnen und Schülern möglichst gute Bildungs-, Berufs- und Lebensperspektiven zu eröffnen. Eine Grundvoraussetzung dafür ist die regelmäßige Teilnahme Ihres Kindes am Unterricht. Unsere Schule soll für Ihr Kind auch ein Ort der Verlässlichkeit, des Vertrauens und der sozialen Stabilität sein. Wir verbinden damit die Aufgabe, soziale Ausgrenzungen zu vermeiden und die Verantwortung Ihres Kindes für sich und die Gemeinschaft zu entwickeln. Um diese Ziele zu erreichen, sind wir wesentlich auf Ihre Unterstützung und Mitarbeit als Erziehungsberechtigte und auf die Ihres Kindes angewiesen. Das gemeinsame Bemühen von Schule und Elternhaus um einen möglichst guten späteren Bildungsabschluss soll durch eine Vereinbarung der Schule mit Ihnen als Erziehungsberechtigten, sowie Ihren Kindern dokumentiert werden. Wir sind seitens der Schule überzeugt, dass die mit der Vereinbarung getroffenen Regelungen geeignet sind, die o. g. Ziele zu erreichen. Mit dieser Vereinbarung möchten auch wir unsere gesetzliche Aufgabe verbessern und für Sie festhalten. Ich möchte Ihnen daher diese Vereinbarung mit diesem Schreiben übersenden und bitte Sie herzlich, sie unterschrieben und ausgefüllt Ihrem Kind wieder mitzugeben. Mit freundlichen Grüßen Schulleiterin / Schulleiter 137

149 Vereinbarung der...(name der Schule)... in...(ort)... mit der Schülerin / dem Schüler...(Name)... und den Erziehungsberechtigten...(Name)... Allgemeines Nach dem Schulgesetz NRW sind Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Teilnahme obliegt den Eltern 114.Die Sicherstellung eines regelmäßigen Schulbesuchs bedarf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten. Um dies zu erreichen, schließt die (Name der Schule)... mit...(name der Schülerin / des Schülers)... und ihren / seinen Erziehungsberechtigten...(Name)... die folgende Vereinbarung: Leistungen der Schule Die Schule verpflichtet sich, die Erziehungsberechtigten von (...Name...) oder von ihnen bevollmächtigte Personen bei unentschuldigter Abwesenheit unaufgefordert noch am selben Tage telefonisch zu informieren. Die Schule verpflichtet sich außerdem, für Rückmeldungen der Erziehungsberechtigten von.(name).. während der Zeit von.. bis.. Uhr telefonisch unter der Rufnummer erreichbar zu sein. Leistungen der Schülerin / des Schülers ( Name...) verpflichtet sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Leistungen der Erziehungsberechtigten Die Erziehungsberechtigten sorgen für die regelmäßige Teilnahme ihres Kindes am Unterricht und informieren die Schule bei Fehlen wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen bereits am ersten Tag des Fehlens telefonisch (...Rufnummer...) oder persönlich, Die Erziehungsberechtigten von (...Name...) sichern zu, dass sie selbst oder von ihnen bevollmächtigte Personen unter den angeführten Rufnummern tagsüber zu erreichen sind. Die Rufnummern und Ansprechpartner (ggf. die Namen der Bevollmächtigten) lauten: Rufnummer, Name Rufnummer, Name Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, etwaige Änderungen der telefonischen Erreichbarkeit unverzüglich der Schule mitzuteilen. Ort und Datum Unterschriften: Schulleiter/-in Schüler/-in Erziehungsberechtigte 114 Dies ergibt sich aus den 41, 43 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW); vgl. Anlage 138

150 Anlage zur Vereinbarung vom... Schulgesetzliche Regelungen Auszug aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 41 Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht (1) Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und statten es angemessen aus. (2) Bei Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang der Berufsschule obliegt die Verantwortung für die regelmäßige Teilnahme auch der oder dem Ausbildenden oder der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber (Mitverantwortliche für die Berufserziehung); sie zeigen der Berufsschule den Beginn und die Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses an. (3) Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern sowie auf die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen einzuwirken. (4) Bleibt die pädagogische Einwirkung erfolglos, können die Schulpflichtigen auf Ersuchen der Schule oder der Schulaufsichtsbehörde von der für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Ordnungsbehörde der Schule zwangsweise gemäß 66 bis 75 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW zugeführt werden. Das Jugendamt ist über die beabsichtigte Maßnahme zu unterrichten. 126 bleibt unberührt. (5) Die Eltern können von der Schulaufsichtsbehörde durch Zwangsmittel gemäß 55 bis 65 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß Absatz 1 angehalten werden. 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr. (2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. (3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird. (4) Alle Schülerinnen und Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII gegen Unfall versichert. 139

151 Intervention Elternabende Wichtig bei der Verhinderung von Schulschwänzen ist es, dass eine gute Kommunikation zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten besteht. Bei den Elternabenden, die in den meisten Schulen regelmäßig stattfinden, sollte das Schulschwänzen und dessen Folgen regelmäßig thematisiert werden, um die Eltern über dieses Thema aufzuklären. Viele Eltern nehmen dieses Problem, das die Bildungskarriere ihrer Kinder gefährdet, nicht zur Kenntnis oder messen diesem Vorgang zu wenig Bedeutung bei. Hier kann nur gute und beständige Aufklärung und Information die Erziehungsberechtigten dazu bringen, auf ihre Kinder zu achten und sie zum Schulbesuch zu bringen. Bei Elternsprechtagen können die Eltern in Gesprächen unter vier Augen auch darüber informiert werden, inwieweit der Lehrer/die Lehrerin ihre Kinder gefährdet sieht. Diese Gelegenheit sollte nicht nur dazu genutzt werden, um über den Leistungsstand des Schülers/der Schülerin zu informieren, sondern auch darauf gerichtet sein, die Eltern über die Regelmäßigkeit des Schulbesuches zu informieren. Es ist wichtig, dass die Eltern Unterstützung erfahren und sich nicht alleine gelassen fühlen. Sie sollten auch dazu animiert werden, sich mit dem/der Vertrauenslehrer/-in oder dem/der Schulsozialarbeiter/-in in Verbindung zu setzen. Umsetzung in Herten Die Umsetzung dieser Maßnahme erfordert keine finanziellen Mittel und kann von den betreffenden Lehrern/-innen umgesetzt werden. Da Elternabende und Elternsprechtage regelmäßig stattfinden, kann die Information der Eltern ohne großen Aufwand betrieben werden. 140

152 Arbeit mit den Schulsozialarbeitern/-innen Der/Die Schulsozialarbeiter/-in ist in der Regel einmal alle zwei Wochen an der Schule um dort eine Sprechstunde abzuhalten. Zu dem/der Schulsozialarbeiter/-in kann jeder kommen, der Probleme hat, Schüler, Lehrer/-innen, Eltern, usw. Es ist wichtig, dass Eltern, deren Kinder Schule schwänzen, Unterstützung bekommen und sich mit jemandem über das Problem unterhalten können. Ebenso kann es wichtig sein, dass ein Konfliktgespräch zwischen den Eltern und dem/der betroffenen Schüler/-in durch eine neutrale Person unterstützt wird. Hier können die Schüler/-innen oder Eltern mit dem/der Schulsozialarbeiter/- in der Schule Kontakt aufnehmen, um sich von ihm/ihr beraten und unterstützen zu lassen. Der/Die Schulsozialarbeiter/-in kann durch sein/ihr Fachwissen Ängste nehmen, das Problem einkreisen und benennen und so der Familie seine Unterstützung geben. Da bei vielen Schulschwänzern/-innen dieses Phänomen auftritt, wenn sie in die Pubertät kommen kann es auch wichtig sein, wenn die betroffene Familie eine neutrale Person an ihrer Seite hat. In der Pubertät treten Konflikte zwischen den Eltern und den Kindern auf, Grenzen werden ausgetestet. Hier kann eine neutrale Person den Eltern helfen, wieder einen Kontakt zu ihrem Kind herzustellen und über Probleme zu reden. Für den/die betroffenen Schüler/-in kann es auch von großer Bedeutung sein, dass er/sie mit jemandem reden kann, der/die ihn/sie nicht benotet. Je nachdem, welche Spannungen zwischen dem/der Schüler/-in und dem/der Lehrer/-in bestehen, ist es einfacher, mit jemand Außenstehendem zu reden. Die Hemmungen, sich jemandem anzuvertrauen, können so abgebaut werden. Umsetzung in Herten Diese Maßnahme ist ohne großen Aufwand durchführbar, da die Sozialarbeiter/-innen bereits an den Schulen sind. Die Schüler/-innen, aber vor allem 141

153 die Eltern müssten ermuntert werden, sich auch an den/die Schulsozialarbeiter/-in zu wenden. Bei den Schülern/-innen kann das dadurch erreicht werden, dass der/die Schulsozialarbeiter/-in sich regelmäßig in den Klassen zeigt und die Schüler/-innen darin bestärkt, sich bei Problemen an ihn/sie zu wenden. Die Eltern können an den Elternsprechtagen und den Elternabenden darüber informiert werden, dass sie sich dort Hilfe holen können, wenn Probleme auftauchen. Auch bei den Informationsveranstaltungen, die zum Schulwechsel stattfinden, können die Eltern auf diese Möglichkeit hingewiesen werden Repression Wie bereits in Punkt genannt, besteht die Möglichkeit seitens der Schulaufsichtsbehörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Eltern einzuleiten. Darüber hinaus stellt die Tatsache das schulpflichtige Kind nicht zur Schule zu schicken einen Missbrauch des elterlichen Sorgerechts dar. Das Familiengericht kann in einem solchen Fall den Eltern wegen der Gefährdung des Kindeswohls das Personensorgerecht gemäß 1666 BGB 115 ganz oder teilweise entziehen. (z.b. hinsichtlich der Bestimmung des Aufenthaltes). So erkennt die familiengerichtliche Rechtsprechung (OLG Hamm, Beschluss vom , Az. 6 WF 297/ 05) auch die Möglichkeit von Eingriffen in das Sorgerecht der Eltern, wie zum Beispiel die Bestimmung eines Vormundes, um durch diesen die Schulpflicht erfüllen zu lassen, an. Das geistige und seelische Wohl der Kinder ist durch das Erziehungsversagen der Eltern nachhaltig im Sinne des 1666 BGB gefährdet, wenn die Eltern die für die Entwicklung des Kindes in einer pluralistischen Gesellschaft wo wichtige staatliche Schulerziehung ablehnen und verhindern Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); (Stand: ) 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls 116 Schulrecht Nordrhein-Westfalen, Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Ausgabe April

154 2.3.4 Schule / Lehrer In diesem Abschnitt wird auf die Zielgruppen Schule sowie Lehrer/-innen eingegangen Prävention Die Schule erhält ihren Auftrag, Kinder und Jugendliche zu bilden, von der Gesellschaft. Sie soll u. a. Wissen vermitteln, zu verantwortlichen Einstellungen und Werthaltungen erziehen, zur praktischen Bewältigung individueller Lebenslagen hinführen. Die Anforderungen der Gesellschaft sind allerdings sehr vielfältig: Kaum ein Tag vergeht, ohne daß ein Interessenverband an das Ministerium für Schule und Weiterbildung seine Forderung nach einer verstärkten Berücksichtigung der eigenen Belange durch die Schule anmeldet. Kurz: Anforderungen an die Schule aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen sind so vielfältig, daß die Schule sie keinesfalls gleichzeitig erfüllen kann. 117 Um frühzeitig handeln und Verfestigungen verhindern zu können, ist es nötig, klare Definitionen und Kriterien zu formulieren. Das frühzeitige Erkennen ist für das Fachpersonal notwendig, um vorbeugend tätig werden zu können. Zurückblickend formulieren die Lehrkräfte oftmals, sie haben etwas gemerkt und haben geahnt, dass der Jugendliche Probleme hat. 118 Was fehlt, sind systematische Verfahren, die frühzeitiges Erkennen von Anzeichen regeln und damit den Beteiligten Orientierungen geben. Es mangelt 117 Thünken, Ulrich: Schulverweigerung und dann? Zum Erziehungsauftrag der Schule. In: Schulverweigerung, Dokumentation des Kongresses: Schule:statt Pflicht- Flucht?. Landschaftsverband Rheinland, S Michel, Andrea: Wie kann der Schulausstieg verhindert werden?. In: Schulabbrüche und Ausbildungslosigkeit. Verlag Deutsches Jugendinstitut, S

155 an gezielten und planvollen Handlungsstrategien und transparenten Verfahren zum Umgang mit diesem Problem und den betroffenen Jugendlichen. An diesem Punkt des was gemerkt haben ist es aber bereits notwendig, im Sinne der frühzeitigen Erkennung der Schuldistanzierung aktiv zu werden. Bereits dann müssen Gesprächsangebote vom Lehrer/-innen an den/die Schüler/-in gerichtet werden, um zu signalisieren: Ich bin auch da, wenn Du Probleme hast. Bei diesem Gespräch sollte versucht werden, eine vertrauensvolle Gesprächsbasis zu schaffen, um möglichst viele Dinge vom Schüler/von der Schülerin über seinen/ihren emotionalen Zustand zu erfahren. Ein solches Gespräch sollte aber so vorbereitet sein, dass die vom Kind/ Jugendlichen beanspruchte Zeit auch von seinem Gegenüber gewährt werden kann. Ebenfalls ist die Ortswahl eines solchen Gespräches gut zu überlegen. Zumindest sollte über Alternativen nachgedacht werden, um während des Gespräches das Verhältnis zwischen Lehrer/-in - Schüler/-in nicht durch das sich am Lehrerpult gegenüber sitzen sichtbar werden zu lassen. Wenn es andere Räumlichkeiten an der Schule gibt, die einen neutraleren Ort darstellen, ist dieser möglicherweise für ein solches Vertrauensgespräch besser geeignet. Schulverweigerung ist ein Thema, mit dem betroffene Schüler/-innen, die Elternhäuser, aber auch die Schulen nicht alleine gelassen werden dürfen. So werden die Schulen bisher ermutigt, vorrangig mit erzieherischen Mitteln auf das Fernbleiben vom Unterricht zu reagieren. Neben Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte, der Unterstützung von Vertrauensschülern/-innen, Vertrauenslehrern/-innen und einer entsprechenden Fehlzeitenerfassung und deren Dokumentation in den Schulen, 144

156 könnte auch die bereits oben 119 beschriebene vertraglich verbindliche Vereinbarung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten sinnvoll für die Schule und die Lehrer/-innen sein. Diese Vereinbarung gäbe Lehrkräften Anlass, auf das Problem zu reagieren und den Gründen für ein gehäuftes Fernbleiben nachzugehen. 120 Mit Hilfe dieser Vereinbarung können Fehlzeiten statistisch in allen Klassen oder Lerngruppen der Schule zusammengefasst und die Gründe ihrer Entstehung in Lehrerkonferenzen oder auch bei Elterngesprächen erörtert werden. Prävention ist in aller Munde und wird inflationär als Wundermittel gegen schlimme und teure Auswirkungen von Problemen gesehen. Mit welchen Inhalten kann dieser Begriff gefüllt werden, um sinnvoll im Rahmen der Prävention von Schulmüdigkeit angewendet werden zu können? Welche Ziel- und Altersgruppen sind gemeint und welche Kriterien können erfolgreich einer Verfestigung von Schuldistanz vorbeugen? 121 Inhaltliche Ziele und praxisrelevante Maßnahmen müssen geklärt werden, um Prävention als einen entscheidenden Punkt im Maßnahmenkatalog gegen Schulabsentismus zu erkennen und erfolgreich einsetzen zu können. Mit dem Begriff der Prävention sind landläufig Aktivitäten in der vorbeugenden und unterstützenden Absicht gemeint, um Abweichung, Auffälligkeiten, Beeinträchtigung und Benachteiligung -hier: Schwänzen und Stören garnicht erst zur vollen Entfaltung kommen zu lassen. 122 Was ist Prävention? Die Abgrenzung der präventiven Arbeit von intervenierenden und kurativen Strategien gestaltet sich als schwierig, da es in Theo- 119 Siehe Punkt , Prävention bei Eltern 120 Strauch, Bernd: Pilotprojekt der Landesregierung zum Thema: Schulschwänzen. S Michel, Andrea: Wie kann der Schulausstieg verhindert werden?. In: Schulabbrüche und Ausbildungslosigkeit. Verlag Deutsches Jugendinstitut:. S Thimm, Karlheinz: Schulverdrossenheit und Schulverweigerung. Berlin

157 rie und Praxis eine große Bedeutungsvielfalt und -verwirrung zu diesem Thema gibt. Um den Zeitpunkt einer präventiven Maßnahme zu klären, wird hier auf die Definition von Caplan (1964) aus dem medizinischen Bereich zurückgegriffen. Prävention kann als vorbeugendes Eingreifen zu unterschiedlichen Zeitpunkten verstanden werden 123. Primäre Prävention zielt hierbei darauf ab, das erstmalige Auftreten des Phänomens zu verhindern, was -übertragen auf das Thema Schulmüdigkeit- eine Maßnahme wäre, die alle Kinder im Kindergarten bzw. zu Beginn der Grundschule beträfe, unabhängig davon, welche persönliche Einstellungen die Einzelnen mitbrächten. Die sekundäre Prävention bemüht sich um frühzeitiges Erkennen ( ) mit dem Ziel rechtzeitiger und wirkungsvoller Behandlung, um vor unkalkulierbaren Folgen zu schützen. Es liegen erste Anzeichen von Schulmüdigkeit vor und können bearbeitet und bewältigt werden, um eine Verfestigung der Verhaltensweisen zu verhindern. Bereits entstandene Manifestationen werden mittels der tertiären Form bearbeitet. 124 Hier ansetzende Förderstrategien konzentrieren sich auf die Behebung bereits entstandener Verfestigungen und das Verhindern von weiteren Problemen und Folgeschäden. In vielen Zusammenhängen wird die tertiäre Prävention auch (bereits) als Intervention bezeichnet. Daher befasst sich der Punkt Prävention in dieser Arbeit auch mit dem Zeitpunkt, der oben mit primärer und sekundärer Prävention definiert wird. Probleme mit Schule zeichnen sich bereits ab, einer weiteren Verfestigung hin zu Schulverweigerung kann bei rechtzeitigem Eingreifen (eventuell) vorgebeugt werden. 123 Caplan, Gerald: Principles of Preventive Psychiatry. New York: Basic Books, Dorsch, F.: Psychologisches Wörterbuch. Bern: Huber, 12. überarbeitete und erweiterte Auflage. Stichwort: Prävention, 1994, S. 585f. 146

158 Neben den theoretischen Abgrenzungsproblemen einzelner Phasen und Fördermaßnahmen stellen sich im (sekundär) präventiven Bereich auch konkrete praktische Fragen. Aufgrund welcher Anzeichen kann man beginnende Schulmüdigkeit erkennen? Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Einsatz? Mittels welcher Methoden und Maßnahmen kann das Kind für Schule remotiviert werden? Wie kann nach Abschluss einer Maßnahme festgestellt werden, ob die Maßnahme erfolgreich war und einer entstehenden Schulverweigerung vorgebeugt hat? Wie kann das Nichteintreten eines Ereignisses gemessen werden? Die Sensibilisierung für Indikatoren von Schulmüdigkeit und Schulverweigerung sollte daher ein Schwerpunkt der präventiven Arbeit sein. Die Experten/-innen von Schulen und der sozialpädagogischen Praxis betonen, dass bereits bei erstmaligen Anzeichen von Rückzug oder aktiver Schulverweigerung gehandelt werden kann. Es wird daher angeregt, bereits bei gelegentlichem Fernbleiben aus dem Unterricht das Problem mit beteiligten Lehrkräften, Eltern und den Kindern selbst zu besprechen. Daher ist es auch notwendig alle Parteien an einen Tisch zu holen und über das festgestellte Problem zu sprechen. Zu der bereits bei dem Punkt Prävention für Eltern beschriebenen Vereinbarung zwischen Schule/Eltern kann auch eine Informationsbroschüre in Form eines Faltblattes genutzt werden. Der folgende Textvorschlag soll als Anregung verstanden werden. Ein entsprechendes Faltblatt ist nach Aussage der hauseigenen Druckerei der Stadt Herten mit eigenen Mitteln für die Kommune umsetzbar. Eine anschließende professionelle Vervielfältigung bei einer Stückzahl von 1000 beläuft sich auf ca Siehe: 147

159 Liebe Eltern, wir wenden uns mit diesem Faltblatt an Sie, weil wir mit Ihnen gemeinsam dafür Sorge tragen wollen, dass alle Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Wahrscheinlich hat auch jeder schon mal in seinem Leben Schule geschwänzt. Schlimm wird es allerdings dann, wenn die Ausnahme zur Regel wird und sich Schulprobleme verfestigen. Durchgeführte Befragungen haben ergeben, dass Schuleschwänzen allgemein zunimmt und den Anfang für eine spätere Schulverweigerung darstellen kann. Schulschwänzer werden nicht als Schulschwänzer geboren. Es ist ein langer Prozess, bis eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht systematisch fernbleibt. Klar ist, dass sich Schülerinnen und Schüler mit diesem Verhalten selbst ins Abseits katapultieren. Denn das ständige Fehlen in der Schule führt erst einmal zu schlechten Noten. Im schlimmsten Fall wird der Schulabschluss nicht erreicht und der Zugang zum Berufsleben somit erschwert. Dieses Problem wollen wir mit Ihnen und der Schule gemeinsam bewältigen. Die Stadt Herten hat daher das Projekt mit dem Thema Schulschwänzen und Schulverweigerung an Hertener Schulen entwickelt, das von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW bearbeitet wurde. Das Projekt wurde für alle weiterführenden Schulen der Stadt Herten, sowie für die Förderschule Achtenbeckschule durchgeführt. Wir bitten Sie bei der Umsetzung herzlich um Ihre Unterstützung. Was bedeutet das für Sie als Erziehungsberechtigte und für die Schule Ihres Kindes? Schule und Eltern schließen eine Vereinbarung. Ihr Kind soll wissen, dass bei unentschuldigtem Fehlen sofort der Kontakt zwischen Schule und Elternhaus hergestellt wird. Darüber schließen Schule und Erziehungsberechtigte Vereinbarungen. Die Schule verpflichtet sich darin, Sie als Eltern oder erziehungsberechtigte Personen telefonisch sofort zu informieren, wenn Ihr Kind unentschuldigt fehlt. Sie erklären sich bereit, der Schule das Fehlen Ihres Kindes bereits am ersten Tag telefonisch mitzuteilen und hinterlegen in der Schule eine Telefonnummer, unter der sie bei Anruf aus der Schule tagsüber telefonisch erreichbar sind. 148

160 Helferteams Wenn sich in besonderen Fällen herausstellen sollte, dass das Schulschwänzen einzelner Schülerinnen und Schüler von der Schule und dem Elternhaus auch gemeinsam nicht zu lösen ist, möchten wir die Möglichkeiten prüfen inwieweit, nach Einverständnis der Eltern oder der Erziehungsberechtigten, im Einzelfall auf die Unterstützung von Expertinnen und Experten zurückgegriffen werden kann. Dies können neben Lehrkräften der jeweiligen Schule z.b. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe oder der Schulpsychologie sein, aber auch Schulärzte oder sonstiges Fachpersonal. Mitwirkung des Ordnungsamtes und der Polizei Im Rahmen des Projekts wird das Ordnungsamt und die Polizei - wie sie dies in verschiedenen Orten bereits seit Jahren erfolgreich tut - vormittags an Schülerinnen und Schüler herantreten, die sich nicht in der Schule befinden. Das Ansprechen erfolgt hauptsächlich an informellen Treffpunkten der Kinder und Jugendlichen an bekannten Treffpunkten in der Hertener Innenstadt und zieht die Benachrichtigung der Schule nach sich. Die Mitwirkung des Ordnungsamtes und der Polizei geschieht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Vorbeugens und bedeutet nicht, dass Schülerinnen und Schüler zwangsweise in die Schule gebracht werden. 149

161 Dieses Faltblatt soll dazu dienen, den Kontakt zu den Erziehungsberechtigten herzustellen und sie für das Thema zu sensibilisieren. Ferner können auch dabei Ansprechpartner/Beratungsstellen externer Stellen aufgeführt werden, die auch auf Faltblättern zum gleichen Thema anderer Kreisstädte erscheinen. 126 Diese sollen als Angebote verstanden werden, falls Eltern sich zunächst an Dritte wenden möchten, um Probleme mit ihren Kindern oder auch der Schule dort besprechen zu können. Durch schnelles Handeln der verantwortlichen Lehrer/-innen kann eine sich intensivierende Schulverweigerung möglicherweise verhindert werden. Folgende zusammengefasste Indikatoren 127 können wertvolle Hinweise liefern und so bei der präventiven Arbeit von Schule/Lehrern helfen: Leistungsveränderungen Ein relativ klares und hartes Kriterium können Leistungsveränderungen sein, die sich die Lehrkraft nicht erklären kann. Anhand des gegebenenfalls ganz klar definierten Leistungs-Indikators (z. B. Abfall um eine Schulnote pro Halbjahr) kann nachgefragt werden, ob das Kind Probleme hat. Fehlzeiten Ein weiterer, relativ gut feststellbarer Indikator sind Fehlzeiten. Sowohl unentschuldigte als auch entschuldigte Fehltage müssen genau zur Kenntnis genommen werden, auch z. B. gehäufte Verspätungen, Fehlen in einzelnen Fächern bzw. der ersten Stunde oder entschuldigtes Fehlen mit Attesten wechselnder Ärzte. Als Gründe für entschuldigtes Fehlen, das trotzdem aber auf Probleme des Kindes hindeutet, ist auch das willentliche Zurückhalten durch Eltern zu 126 U. a.: Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder u. Jugendliche des Kreises Recklinghausen, Außenstelle Herten: Vitusstraße 20, Herten, Tel.:02366/ , Fax: 02366/506899, Regionale Schulberatungsstelle des Kreises Recklinghausen, Paulusstraße 47, Recklinghausen, Tel.:02361/926752, vgl. Projekt Schulmüdigkeit und Schulverweigerung der Stadt Recklinghausen, Fachstelle Jugendsozialarbeit 127 Vgl.:Michel, Andrea: Wie kann der Schulausstieg verhindert werden?. In: Schulabbrüche und Ausbildungslosigkeit. Verlag Deutsches Jugendinstitut, S. 35/36 150

162 nennen oder das Fehlen aufgrund gesundheitlicher Probleme und psychosomatischen Krankheiten bedingt durch Schulangst. Ehmann und Rademacker bezeichnen die Unterscheidung zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehltagen als Scheinklarkeit 128. Die Fehlzeiten als Indikator für Schulmüdigkeit heranzuziehen mag relativ selbstverständlich klingen. In Gesprächen mit Experten/-innen aus der Praxis fällt aber auf, dass die Fehlzeiten oftmals wenig beachtet oder hinterfragt werden. Verhaltensweisen Bedeutsam ist nicht nur das Nicht-mehr-in-die-Schule-Kommen, sondern auch erste Anzeichen als Vorläufer dieses Prozesses. Es ist daher wichtig, auf auffällige Verhaltensweisen wie Störungen des Unterrichts oder passives, zurückgezogenes Verhalten zu achten. Gemeinsam ist den Erscheinungsformen und Hintergründen von Schulmüdigkeit, dass sich Kinder den Verhaltens- bzw. Leistungsanforderungen schulischen Unterrichts entziehen oder aktiv widersetzen. Schulverweigerung hat in der Regel ein (vorübergehendes) schulisches Scheitern zur Folge. Setzen Fördermaßnahmen bei diesen ersten Anzeichen an, kann möglicherweise der Verfestigung von Schulmüdigkeit vorgebeugt werden. 128 Ehmann, Christoph; Rademacker, Hermann.: Schulversäumnisse und sozialer Ausschluss. Bielefeld

163 Die Definition klarer Kriterien ist wichtig und sinnvoll. Ist das Verhalten des Kindes eher passiv, so ist die Beobachtungsgabe der Lehrkraft umso mehr gefordert: Wie ist das Kind in die Klassengemeinschaft eingebunden? Wie ist das Verhältnis zu den Lehrkräften? Können die Lehrer und Lehrerinnen gut mit dem Kind reden? Sozialverhalten So können Änderungen im Sozialverhalten (Umgang mit Lehrkräften, Mitschülern/-innen, Verhalten im Unterricht oder auch nach Schulende) oder Arbeitsverhalten (sinkende Mitarbeit im Unterricht, Unregelmäßigkeiten und häufiges Fehlen von Hausaufgaben, Zustand der Arbeitsmaterialien) auf schwierige Situationen und fehlende Strukturen im Elternhaus hindeuten. Mangelnde Integration Es kann auch beobachtet werden, dass mangelnde Integration in das Klassengefüge und Probleme mit (oder Angst vor) Mitschülern/-innen ein Grund für das Fernbleiben vom Unterricht ist. Besonders gefährdet können hier Quereinsteiger/-innen sowie Wiederholer/- innen sein. Diese Zielgruppen sollten im Hinblick auf Integration und Eingewöhnung in eine neue Situation/Schule/Klasse im Blick behalten werden. Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen Vergleicht man das Verhalten von Mädchen und Jungen, sind es teils tatsächlich, wie gängig vermutet, die Mädchen, die eher passiv, träumend vom Unterricht abdriften oder aufgrund von psychosomatischen Krankheiten (wie Kopfschmerzen, Migräne, Bauchschmerzen) lange und entschuldigt fehlen. Die Jungen scheinen oftmals eher aktiv zu stören und werden von den Lehrkräften eher erkannt und an entsprechende Hilfsdienste weitervermittelt. 152

164 Es werden aber auch Tendenzen beobachtet, dass gelegentlich Mädchen zu den Lauteren und aktiv Störenden in der Gruppe gehören Intervention Führen von Klassenlisten Das vollständige und konsequente Führen von Klassenlisten ist besonders wichtig, um Eckstundenschwänzen zu verhindern. Der Lehrer muss vor jeder Stunde kontrollieren, ob alle Schüler/-innen der Klasse anwesend sind. Wenn das nicht der Fall ist, muss der Schüler/die Schülerin eingetragen werden. Die Erziehungsberechtigten werden dann telefonisch darüber informiert, dass ihr Kind z. B. in den letzten beiden Stunden nicht mehr anwesend war. Dieses telefonische Informieren der Erziehungsberechtigten muss zeitnah und nach jedem unentschuldigten Fehlen erfolgen. Diese neue Regelung muss natürlich angekündigt werden, damit bei den Schülern/-innen das Wissen um die Folgen ihres Schwänzens vorhanden ist. Durch dieses regelmäßige Eintragen können Schüler/-innen, die erst nur Eckstunden schwänzen, einfacher erfasst werden und somit die Abwärtsspirale, die schließlich zur Schulverweigerung und einer Gefährdung der Schulkarriere führt, einfacher durchschaut und verhindert werden. Damit dieser Effekt eintritt, sollen die Lehrer/-innen von der Schulleitung dazu angehalten werden, diese neue Regelung auch konsequent umzusetzen. Nur bei einer lückenlosen Erfassung aller Schwänzer/-innen kann dieses System zum Erfolg führen. Diese Regelung des Eintragens in die Klassenliste soll von allen weiterführenden Schulen in Herten durchgeführt werden, um einen flächendeckenden Effekt zu erzielen. Der telefonischen Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten kommt ebenfalls eine wichtige Bedeutung zu, da viele Eltern gar nicht darüber Beschied wissen, dass ihre Kinder in der Schule nicht anwesend sind. Sie verlassen das Haus pünktlich und/oder kommen erst zu gegebener Zeit wieder nach Hause. Durch die Information der Eltern kann erreicht werden, 153

165 dass die Schüler auch durch ihr Elternhaus eine stärkere Kontrolle erfahren. Eine Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist hier besonders wichtig. Umsetzung in Herten Für die Umsetzung dieses Konzeptes sind keine Mittel nötig, die nicht in den Schulen vorhanden sind. Das Führen dieser Klassenlisten bedeutet nur einen geringen Mehraufwand für die betreffenden Lehrer/-innen. Das Erstellen der Telefonlisten kann im Rahmen der zu Beginn jeden Schuljahres neu gefertigten Telefonketten stattfinden. Einzig die Auswertung der Listen und die darauf folgenden Anrufe sind mit einem zeitlichen Mehraufwand verbunden. Dazu wir von der Projektgruppe angeregt, die Listen im Sekretariat zu sammeln. Die Auswertung und Anrufe sollen dann von den Sekretärinnen am gleichen Tag noch zeitnah ausgeführt werden, um eine möglichst geringe Zeitspanne zwischen dem Fehlen der Schüler/-innen und der Benachrichtigung der Eltern vergeht. Diese geringe Mehrarbeit sollte von den betreffenden Mitarbeitern/-innen geleistet werden. Kummerkasten einrichten Viele Schüler/-innen fangen mit dem Schwänzen an, weil sie anderweitige Probleme haben und sich deswegen nicht mehr auf die Schule konzentrieren können. Ein Kummerkasten, der in der Klasse aufgehängt wird, macht es möglich, sich dem/der Vertrauenslehrer/-in oder dem/der Schulsozialarbeiter/-in, der/die in Regel alle zwei Wochen in die weiterführenden Schulen kommt, anzuvertrauen und so mit jemandem über vorhandene Probleme zu reden, ohne dass es die Mitschüler/-innen und/oder die Lehrer/-in sofort mitbekommen. Wichtig dafür ist, dass die Schüler/-innen eine gute Bindung zu den betreffenden Personen haben und ihr Vertrauen. Das sollte dadurch gefördert werden, dass die betreffende Person, die für die Bearbeitung des Kummerkastens zuständig ist, den Schülern/-innen bekannt gemacht wird. Vor allem 154

166 bei dem Übergang zu der weiterführenden Schule ist es wichtig, dass die Schüler/-innen eine Beziehung zu den Klassenkameraden/-innen und den Lehrern/-innen aufbauen, damit sie sich in der Schule wohl fühlen und auch gerne zum Unterricht kommen. Es ist wichtig, dass der/die Schüler/-in das Gefühl hat, mit jemandem reden zu können, ohne dass er/sie befürchten muss, dass das irgendwelche Auswirkungen auf seine/ihre Noten haben könnte. Deswegen wird von der Projektgruppe angeregt, dass der Kummerkasten nicht von dem/der Klassenlehrer/-in bearbeitet wird. Umsetzung in Herten Die Umsetzung dieser Maßnahme ist beinahe kostenneutral und damit an jeder Schule durchführbar. Es muss kein weiteres Personal eingestellt oder Räume zur Verfügung gestellt werden, da die Ressourcen bereits vorhanden sind. Besuch der gefährdeten Schüler/-innen durch den/die Klassenlehrer/-in Wenn ein/e Schüler/-in fehlt, ist es wichtig, dass er/sie merkt, dass es dem/der Lehrer/-in wichtig ist, dass er/sie zur Schule kommt und am Unterricht teilnimmt. Es wir daher angeregt, dass die Lehrer/-innen die Schüler/- innen nach dem Unterricht zu Hause besuchen, wenn sie öfter gefehlt haben. Der/Die Lehrer/-in soll sich nach dem/der betreffenden Schüler/-in erkundigen und Interesse daran zeigen, dass er/sie wieder zum Unterricht kommt. Auch ein Gespräch mit den Eltern sollte geführt werden, um herauszufinden, warum der/die Schüler/-in angefangen hat zu schwänzen. Die Kooperationsbereitschaft der Eltern und des/der betreffenden Schülers/Schülerin muss natürlich vorhanden sein. Umsetzung in Herten Diese Maßnahme bedeutet für den/die betreffenden Lehrer/-in einen geringen zeitlichen und finanziellen Aufwand, allerdings wird der Nutzen dieser Maßnahme durch die Projektgruppe als hoch eingeschätzt, da es wichtig für das Selbstwertgefühl von Jugendlichen ist, dass sie merken, dass es je- 155

167 manden kümmert, was sie tun. Ehemalige Schulverweigerer/-innen erzählen lassen Um Schülern/-innen die Folgen von Schulschwänzen aufzuzeigen, kann z. B. ein/e ehemalige/r Schulverweigerer/-in eingeladen werden, vor einer Klasse von seinen/ihren Erfahrungen zu berichten. Kinder und Jugendliche haben oft keine Vorstellung davon, wie wichtig der regelmäßige Schulbesuch ist und was für Auswirkungen Schwänzen auf das spätere Leben und den Beruf haben können. Wenn man versucht einem Jugendlichen, die Folgen von Schwänzen klar zu machen, wird man in den meisten Fällen nur ein müdes Lächeln ernten. Aber wenn ein/e ehemalige/r Schulverweigerer/-in davon erzählt, wie das Schuleschwänzen bei ihm/ihr anfing und welche Folgen es schlussendlich hatte (z. B. das Nichterreichen des Schulabschlusses, darauf folgende Arbeitslosigkeit, usw.) dann hat das einen anderen Effekt, als wenn man jemanden nur davon erzählen hört. Jemandem, den dieses Schicksal ereilte, nur weil er in der Schule nicht anwesend war und der dann auch noch vor einem sitzt und erzählt, was daraufhin in seinem Leben schief gegangen ist, schenkt man eine viel stärkere Beachtung als den Erzählungen von Lehrern/-innen und Eltern. Die Abschreckung vor den Folgen des Schwänzens kann dazu führen, dass Schüler regelmäßig zur Schule gehen. Umsetzung in Herten Die Maßnahme wurde von den Experten/-innen der Stadt Herten kontrovers beurteilt. Die Meinungen dazu gingen von eindeutiger Zustimmung zu eindeutiger Ablehnung zur Durchführung einer solchen Maßnahme. Die Umsetzung wird daher schwierig sein. Hinterfragen des eigenen Unterrichtes Damit Schulmüdigkeit und Schulverweigerung erst gar nicht entstehen, 156

168 müssen Schüler/-innen sich in der Schule wohl fühlen. Hier müssen sich auch die Lehrer/-innen kritisch hinterfragen: Gestalte ich meinen Unterricht interessant und ansprechend? Ist den Schülern/-innen klar, warum sie dieses Fach im späteren Leben auch noch brauchen? Binde ich die Schüler/- innen mit ein, zum Beispiel mit Hilfe einer Gruppenarbeit oder gebe ich Frontalunterricht? Wenn der Unterricht langweilig ist, dann entsteht schnell Unlust, diese Stunden überhaupt noch zu besuchen. So kann daraus Eckstundenschwänzen entstehen. Wenn den Schülern/-innen nicht klar ist, warum dieses Fach für ihre weitere Zukunft wichtig ist, sinkt auch die Motivation dafür zu lernen und in diesen Stunden anwesend zu sein. Wenn der/die Lehrer/-in aber seinen/ihren Unterricht interessant gestaltet und Wissen ansprechend vermitteln kann, macht Lernen auch Spaß und die Schüler/-innen sind mit Eifer dabei. Jede/r Lehrer/-in sollte sich also kritisch hinterfragen, ob er schon seit Jahren Unterricht aus der Retorte macht oder ob er sich wirklich auf jede Unterrichtsstunde neu vorbereitet. Denn wenn Lernen Spaß macht, dann kommt auch etwas dabei herum. Und wenn etwas Spaß macht, dann geht man auch regelmäßig hin und fängt nicht an zu schwänzen. Umsetzbarkeit in Herten Diese Anregung ist ohne weiteres in Herten umsetzbar, da sie keinerlei Ressourcen verbraucht. Die Lehrer/-innen können sich ohne weiteres auf ihren Unterricht vorbereiten und ihn interessant gestalten. Die Mitglieder der Projektgruppe denken, dass interessante Unterrichtsgestaltung eine große Hilfe ist auf dem Weg zu weniger Schulmüden und Schulverweigerer/-innen. 157

169 2.3.5 Jugendhilfe Auch die Jugendhilfe wurde als eine Zielgruppe gewählt. Daher folgen zunächst eine Beschreibung der Jugendhilfe und anschließend deren Aufgaben und Möglichkeiten Allgemeines Die Aufgabe und Verantwortung Kindern und Jugendlichen eine individuelle Unterstützung und Förderung zukommen zu lassen, obliegt nicht allein den Schulen, vielmehr bedarf es einer gut funktionierenden Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe. Damit dieses Ziel auch Erfolg verspricht, benötigt man ein ineinander greifendes Netzwerk von verschiedenen Kooperationspartnern, bei denen die Bedürfnisse des/der einzelnen Schülers/Schülerin und deren zeitnahe Bearbeitung im Vordergrund stehen. So ist es elementare Aufgabe dieses Netzwerkes, welches aus Schule, Jugendhilfe und weiteren Institutionen besteht, entsprechende Förderangebote für Kinder und Jugendliche aufzuzeigen und anzubieten. Schule Die Schule ist dabei als Bildungsbereich, besonders wenn es um Leistungsdefizite und Auffälligkeiten des Verhaltens in der Schule geht, gefordert, denn diese Anzeichen können zur Schulverweigerung, Ausgrenzung und Schulabbrüchen führen. Die Schule übernimmt weiterhin neben dem Erziehungsauftrag, die Aufgaben Wissen zu vermitteln, Leistungen zu bewerten und soziale Kompetenzen des einzelnen zu fördern. Weiterhin soll die Schule den Übergang in eine Ausbildung und Beruf vorbereiten, dabei ist es ein grundlegendes Ziel soziale Benachteiligungen auszugleichen. 158

170 Familie Grundsätzlich findet Erziehung in den Familien statt. Da aber nicht alle Familien diesen Anspruch ausfüllen können, muss Schule immer mehr auch Erziehungsaufgaben übernehmen. So sollte es als eine Selbstverständlichkeit angesehen werden, dass sich Eltern über das Verhalten und die Leistungen ihrer Kinder in der Schule informieren und somit in das schulische Leben einbezogen werden. Weiter sollten sie Angebote der Schule wie Elternabende und Beratungsgespräche wahrnehmen, um einen guten und intensiven Kontakt aufzubauen. Jugendhilfe Unter Jugendhilfe wird ein komplexes System der außerhalb von Elternhaus, Schule und betrieblicher Ausbildung von der Gesellschaft bereitgestellten Leistungen, Dienste und Einrichtungen verstanden, das der Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen sowie ihrer individuellen und sozialen Entwicklung dient Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Die gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch -Achter Teil, Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Gemäß 1 Abs. 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (Stand ) 159

171 Die Jugendhilfe wird im 1 Abs. Abs. 3 SGB VIII gesetzlich verpflichtet, die folgenden Grundsätze zu beachten und junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden bzw. abzubauen Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Um die Durchsetzung dieser Ziele zu gewährleisten oder zu erhalten, wurde ein breites Spektrum an Unterstützung und Hilfen geschaffen. Dazu gehören unter anderem die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Kinder- und Jugendschutz, Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige. 130 Dabei werden Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum einen durch die Jugendämter der Städte oder Landkreise und zum anderen durch Träger der freien Jugendhilfe erbracht. Überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Gesetzlich sind die Länder zur Einrichtung eines Landesjugendamtes als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet. 131 NRW verfügt selbst über 2 Landesjugendämter, welche bei den Landschaftsverbänden Rheinland (Köln) und Westfalen-Lippe (Münster) angegliedert sind. Wie auch die örtlichen Jugendämter setzen sich die Landesju- 130 Vgl. Holthusen, Bernd; Schäfer, Heiner: Strategien der Gewaltprävention im Kinder- und Jugendalter. S Vgl. 69 Abs.2 SGB VIII 160

172 gendämter aus der Verwaltung und aus dem Landesjugendhilfeausschuss zusammen. Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind auf kommunaler Ebene die Jugendämter. Infolge der gesetzlichen Verpflichtung aus 69 SBG VIII ist es Aufgabe der Städte und Landkreise ein Jugendamt zu errichten. Speziell in Nordrhein-Westfalen besteht bei Städten mit mindestens Einwohnern/Einwohnerinnen die Möglichkeit, ein eigenständiges Jugendamt einzurichten. 132 Für Städte, die diese Eigenschaft nicht erfüllen, liegt die Zuständigkeit beim Kreisjugendamt. Bei mehr als Einwohnern/Einwohnerinnen verfügt die Stadt Herten ebenfalls über ein eigenständiges Jugendamt. Das örtliche Jugendamt setzt sich aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss, welcher aus Vertretern/-innen des Kommunalparlaments und aus Vertretern/-innen von freien Trägern wie Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften, Vereine besteht, zusammen. Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit: der Erörterung von Problemlagen junger Menschen und Familien und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe der Jugendhilfeplanung der Förderung der freien Jugendhilfe Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG-KJHG (Stand: ) 161

173 Grundsätzliches Öffentliche und freie Jugendhilfe sollen partnerschaftlich zusammenarbeiten. Weitere Leitlinien sind: Vorrang der freien Jugendhilfe (Subsidiaritätsprinzip) Wenn die freie Jugendhilfe Aufgaben übernehmen kann, soll die öffentliche Jugendhilfe davon absehen. Gesamtverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe Die öffentliche Jugendhilfe -das Jugendamt- ist für die Jugendhilfe insgesamt verantwortlich. Förderung der freien Jugendhilfe Die öffentliche Jugendhilfe ist zur ideellen und finanziellen Förderung der freien Jugendhilfe verpflichtet. Freie Träger der Jugendhilfe Zu den freien Trägern der Jugendhilfe gehören unter anderem die Jugendverbände die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz) Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts Juristische Personen des Privatrechts (eingetragene Vereine) Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe (z.b. Kinderschutzbund NRW) Selbsthilfegruppen, Initiativen im Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Freizeitbereich. Obwohl die grundsätzliche Zuständigkeit, Verantwortung und Planung beim 162

174 örtlichen Jugendamt liegt, werden die Leistungen in der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe übernommen. Das christliche Jugenddorf e.v. ist eines der größten Bildungsunternehmen in Deutschland und bietet jährlich jungen und erwachsenen Menschen Orientierung und Zukunftschancen. Als freier Träger der Jugendhilfe unterstützt das CJD mit Mitarbeitern/- innen an über 150 Standorten in Deutschland jährlich Menschen. Grundlage bildet dabei das christliche Menschenbild mit der Vision Keiner darf verloren gehen!. 134 Beispielhaft wird im Folgenden das CJD Herten als freier Träger der Jugendhilfe vorgestellt: Christliches Jugenddorf Deutschland e.v. / Standort Herten Eine umfangreiche Bandbreite an Angeboten weist das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland e.v. (CJD) auf, die unter anderem im Rahmen der beruflichen Bildung wie auch der Kinder- und Jugendhilfe tätig werden. Auch die Stadt Herten verfügt über einen Standort. Dieser betrachtet sich selbst als ein dezentraler Verbund berufsbildender, sozialtherapeutischer und sozialer Einrichtungen. 135 Ein Gespräch mit dem Psychologen Herrn Vogel, stellvertretender Gruppenleiter der Kinder- und Jugendhilfe Herten, soll einen Einblick geben, wie er die Problematik der Schulverweigerung einschätzt und welche Aufgaben und Ziele das CJD Herten dabei verfolgt. In diesem Zusammenhang werden einige der aktuellen Unterstützungen und Hilfen, welche das CJD Herten anbietet, aufgezeigt. Das CJD Herten, welches sich als berufliches Qualifizierungszentrum 136 versteht, verfolgt nach Aussage des Psychologen Herrn Vogel 137 neben För (Stand ) (Stand: ) 163

175 derkonzepten wie der beruflichen Bildung, Fort- und Weiterbildung auch die Kinder- und Jugendhilfe. Ziel des CJD Herten Ein vorrangiges Ziel der pädagogischen Arbeit des CJD ist es, neben der Stabilisierung der Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen, die Vermittlung notwendigen Wissens, um die Voraussetzungen zu schaffen, mit denen junge Menschen fit für das Leben werden. Dabei spielt die Entwicklung der Persönlichkeit des Einzelnen eine elementare Rolle, wohinter die Wissensvermittlung zurücktritt. Dem CJD ist es dabei nicht bedeutend, den Jugendlichen einen formalen Bildungsabschluss zu verschaffen, sondern den Jugendlichen und jungen Volljährigen eine Orientierung zu vermitteln und die Stärkung ihrer Persönlichkeit und ihres Selbstbewusstseins durch gezielte und intensive Betreuung zu erreichen. Um dies zu gewährleisten, wird für jede/n Hilfesuchende/n ein Betreuungsplan erstellt, welcher individuell auf das Entwicklung- und Leistungsvermögen der Kinder und Jugendlichen abgestimmt ist. Das CJD Herten befasst sich unter anderem mit der Thematik der Schulverweigerung. So konnte Herr Vogel zwar keine eindeutigen Zahlen zu der Anzahl der schulmüden Kinder und Jugendlichen, welche eine Unterstützung durch das CJD bekommen, benennen, stellte aber fest, dass sich die Zahl derer immer weiter erhöhe. Als Grund sehe er dafür nachhaltig Probleme und Schwierigkeiten, die durch die Institution Schule nicht gelöst werden können und somit der/die Schüler/- in in seiner/ihrer Lernkarriere / Lernbiographie weiter nach unten durchgereicht wird. Weiter seien Gründe auch in den Elternhäusern zu suchen, dies bedingt durch zum Beispiel Scheidung oder Integrationsproblemen (Stand: ) 137 stellvertr. Gruppenleiter der Kinder- und Jugendhilfe im Standort der CJD Herten 164

176 Aufgrund der Vielschichtigkeit der Probleme, die zu Lasten der psychischen Entwicklung des/der Schülers/Schülerin gehen, sieht das CJD als ein bestehendes Erfolgziel vorrangig an, den Kinder und Jugendlichen Hilfestellung in der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit zu geben. Angebote des CJD Herten Ein Angebot des CJD ist die sogenannte Motivationsgruppe, die sich nach den persönlichen Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen richtet. Um eine individuelle Arbeit zu gewährleisten, bestehe diese Gruppe aus nicht mehr als acht Teilnehmern, die alle im Alter von 15 bis 21 Jahren sind. Dabei handelt es sich in der Regel um Jugendliche, welche die normalen Regelbeschulungsformen verlassen haben und somit über keine Tagesstruktur verfügen. Diese werden in die Motivationsgruppe integriert, um einen regelmäßigen und geordneten Tagesablauf aufzubauen und Beschäftigungen für den/die einzelnen/einzelne zu finden. Die Motivationsgruppe ist speziell ein Intensivangebot für Leute mit psychischer Behinderung vorübergehender oder auch dauerhafter Art oder auch für Leute, die davon bedroht sind. 138 Als ein weiteres Angebot bietet das CJD eine so genannte HASA-Klasse (Hauptschul-Abschlussklasse), die zur internen Schulförderung der Jugendlichen ins Leben gerufen wurde. Für die Durchführung und Gestaltung des Unterrichtes wird eigenes Lehrpersonal eingesetzt. Dem CJD stehen dafür verschiedene dezentrale Einrichtungen und Räumlichkeiten in Herten zur Verfügung. Auch in Frage kommende Jugendliche der Motivationsgruppe nehmen am Unterricht der HASA -Klasse teil, um den Hauptschulabschluss zu erwerben. Die Motivationsgruppe und die HASA-Klasse dienen lediglich als Beispiele für das insgesamt sehr umfangreiche Angebot des CJD Herten. 138 Expertengespräch mit Herrn Vogel, Psychologe des CJD Herten vom

177 Aber wie in der Jugendhilfe ja generell die Persönlichkeitsentwicklung an erster Stelle steht und nicht die berufliche oder schulische, so ist ein Abschluss für uns kein Erfolgskriterium. Wir haben eine hohe Erfolgsquote, beruflich sinnvoll zu orientieren und auch weiterleitende Maßnahmen zu installieren. 139 Auf die Frage, welche Anregungen und Verbesserungen nötig bzw. möglich wären, äußerte Herr Vogel, dass es eine enge und bessere Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den freien Trägern der Jugendhilfe geben müsse. Ziel sei es, eine Art Verzahnung zwischen den beteiligten Stellen herzustellen, die einen ständigen Informationsaustausch gewährleiste. So dass alle relevanten Hintergründe und Informationen über den/die betreffende/n Schüler/-in von allen Seiten zur Kenntnis genommen werden können, um eine individuell auf die Person abgestimmte Hilfestellung zu geben. 139 Ebd. 166

178 Jugendhilfe der Stadt Herten Die Jugendhilfe der Kommune Herten ist in den Fachbereich 4 -Familie, Jugend und Soziales- eingegliedert. Die Fachbereichsleiterin, Frau Elke Münich, ist gleichzeitig dem Land gegenüber die Jugendamtsleiterin. Der Fachbereich setzt sich aus dem Jugendamt und dem klassischen Sozialamt zusammen. Der Aufbau ergibt sich aus dem nachfolgenden Organigramm: Abbildung 52 Die Jugendhilfe ist in die beiden Bereiche Hilfe zur Erziehung und Jugendförderung aufgeteilt. Der Bereich Hilfe zur Erziehung unterteilt sich in die gesetzliche Vertretung -mit der Unterhaltsvorschusskasse-, die Jugendgerichtshilfe, den Allgemeinen Sozialen Dienst (Bezirkssozialarbeit), den Pflegekinderdienst, die Betreuungsstelle und die wirtschaftlichen Hilfen. 167

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