Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender

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1 GB-2010-kurz.doc Az.: Januar 2011 Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender beim Justizministerium Baden-Württemberg Geschäftsbericht für das Jahr 2010 Geschäftsführer: Geschäftsstelle: Herr Zippenfenig Frau Voise Frau Enginar Hausanschrift: Urbanstraße 32, Stuttgart Telefon: (0711) (Geschäftsstelle: und ) Telefax: (0711) Internet: Bankverbindungen: BW Bank Kto.Nr (BLZ ) Sparkasse Karlsruhe Kto.Nr (BLZ ) Postbank Stuttgart Kto.Nr (BLZ )

2 2 Inhalt Zur Geschäftstätigkeit der Stiftung 3 Seite Finanzen der Stiftung 4 Einnahmen und Ausgaben im Jahr Stiftungsvermögen zum Darlehen 5 Darlehenstilgung - Bestand an laufenden Darlehen 5 Anträge und Bewilligungen 5 Eingestellte Darlehen 6 Abgeschriebene bzw. erlassene Darlehen 6 Sanierte Forderungen Sanierungsquoten 7 Auflagen - Geldbußen 8 Tätigkeitsbericht im Einzelnen 9-11

3 3 Zur Geschäftstätigkeit der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Die Stiftung hilft überschuldeten Straffälligen aus Baden-Württemberg bei der Schuldensanierung durch die Vergabe zinsloser Darlehen. Sie vermittelt zwischen dem Schuldner und allen seinen Gläubigern, führt Vergleichsverhandlungen und schließt außergerichtliche Vergleiche. In Höhe der gesamten Vergleichsbeträge wird ein Darlehen gewährt. Die Vergleichsbeträge werden direkt an die Gläubiger ausbezahlt. Der Schuldner zahlt das Darlehen in monatlichen Raten innerhalb von 5 Jahren an die Stiftung zurück. Ziel dieser Hilfe ist, dem Straffälligen die Chance für einen Neuanfang in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen zu ermöglichen. Für den Straffälligen stellt die erfolgreiche Schuldensanierung eine deutliche Verbesserung seiner Situation dar. Denn nur in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen hat er tragfähige Aussichten für einen Neuanfang. Die Arbeit der Stiftung hilft damit gleichzeitig auch, Rückfallkriminalität aus wirtschaftlicher Not zu vermeiden. Die Stiftung leistet hier einen erheblichen Beitrag zum Erhalt des Rechtsfriedens. Bedeutsamer Zweck der Sanierung ist auch der Wiedergutmachungsgedanke sowie das Bestreben, für einen fairen Ausgleich mit den Gläubigern zu sorgen. Die Entschädigung der Opfer und Geschädigten von Straftaten durch Vergleichszahlungen steht hier mit im Vordergrund. Wir danken allen Personen und Institutionen, die durch ihren engagierten Einsatz die Arbeit der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender unterstützen. Diese Unterstützung trägt erfolgreich zur Schuldensanierung der mit dem Gesetz in Konflikt geratenen Menschen bei.

4 4 Finanzen der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2010 Einnahmen (Darlehenstilgungen, Ansparsummen / Sondertilgungen, Geldauflagen, Spenden usw.) ,49 Ausgaben (Darlehensauszahlungen, Darlehensrückzahlungen, Bankspesen, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten, Sonstige Kosten usw.) ,19 ÜBERSCHUSS ,30 Stiftungsvermögen zum Gesamtvermögen ,91 davon Forderungen an Darlehensnehmer ,32 Im Jahr 2010 wurde ein Überschuss von ,30 erzielt. Das Stiftungsvermögen verringerte sich gegenüber dem um ,52.

5 5 Darlehen Darlehenstilgung - Bestand an laufenden Darlehen Seit Bestehen der Stiftung wurden 3880 Darlehen im Gesamtvolumen von ,80 ausbezahlt. Zurückbezahlt sind davon ,88 (87,1 %) Darlehensnehmer haben ihr Darlehen vollständig getilgt (Darlehenssumme ,98 ). Aktuell sind 709 Darlehensnehmer in der Tilgungsphase ,78 haben sie auf ihre Darlehen bereits bezahlt. Die restliche Forderung an diese Darlehensnehmer beträgt noch ,89 (ohne Kosten und Zinsen, einschließlich der vorübergehend eingestellten Fälle). Anträge und Bewilligungen Allen eingereichten Anträgen auf Gewährung eines Darlehen konnte im Jahr 2010 entsprochen werden. Es wurden 3 Darlehen mehr als im Jahr 2009 bewilligt. Insgesamt 165 Darlehen, darunter 18 Zusatzdarlehen (= weiteres zusätzliches Darlehen während des Tilgungszeitraums), mit einem Volumen von ,77 wurden ausbezahlt. Übersicht Darlehensbewilligungen Jahr Anzahl Darlehen (einschl. ZD) ZD (Zusatzdarlehen) Betrag in , , , , , , , , , , , ,77 SUMMEN ,80

6 6 Eingestellte Darlehen Ende des Jahres 2010 war in 52 Fällen die Beitreibung von (Rest-)Forderungen in Höhe von ,09 vorübergehend eingestellt. Die Einstellung erfolgt für einen - je nach Fall - bestimmten Zeitraum. Gründe für die Einstellung sind überwiegend vorübergehende Tilgungsunfähigkeit (nach Abgabe der EV) oder zeitweilige Unkenntnis von Wohnsitz oder Arbeitsplatz der Darlehensnehmer. Die Beitreibung der Restforderungen wird in diesen Fällen nach Ablauf der Einstellungszeit fortgesetzt. Nach den bisherigen Erfahrungen muss damit gerechnet werden, dass in einigen Fällen die Beitreibung erfolglos sein wird. Abgeschriebene bzw. erlassene Darlehen Bis Ende 2010 mussten seit Bestehen der Stiftung 430 (Rest-) Forderungen mit einem Gesamtbetrag von ,04 abgeschrieben oder erlassen werden. Der Abschreibungsbedarf betrug damit 4,37 % der seit Bestehen der Stiftung insgesamt gewährten Darlehenssumme. Abschreibungsgründe bzw. Erlassgründe sind der Tod eines Darlehensnehmers, der seit langem unbekannte Aufenthalt des Darlehensnehmers oder aber er ist ständig auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialfall) angewiesen. In besonders gelagerten Einzelfällen kommt es im Rahmen eines Vergleichs zum Verzicht auf die Restforderung. In letzter Zeit mehren sich Forderungsausfälle nach durchgeführtem Insolvenzverfahren. Klein- und Kleinstbeträge werden regelmäßig nicht mehr beigetrieben. Abschreibungsgrund Anzahl der Fälle Abschreibungsbetrag in Tod ,66 Unbekannter Aufenthalt ,95 oder Sozialfall Vergleich ,33 Insolvenzverfahren ,34 Kleinstbeträge ,76

7 7 Sanierte Forderungen Sanierungsquoten Mit den im Jahr 2010 bewilligten Darlehen von insgesamt ,77 wurden 972 Gläubigerforderungen in Höhe von ,80 abgelöst. Das entspricht einer Sanierungsquote von 20,87 % der Ausgangsforderungen. Seit Bestehen der Stiftung wurden bis insgesamt Forderungen in Höhe von ,86 mit einem Darlehensvolumen von ,80 verglichen. Die Gesamt - Sanierungsquote beträgt 23,25 % der Forderungen. Die Höhe der Darlehen je Darlehensnehmer (3614) betrug durchschnittlich 6.104,14 und die durchschnittliche Schuldenlast der Darlehensnehmer vor der Sanierung ,97. Übersicht zu sanierten Forderungen Jahr Anzahl Gläubiger % San.-quote Betrag in , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,80 SUMMEN ,86

8 8 Auflagen Geldbußen Die Einnahmen aus Auflagen sind ein sehr wichtiger und wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Stiftungsausgaben. Ohne diese Einnahmen könnten die Hilfen der Stiftung nicht wie bisher und wie gewünscht gewährt werden. Die Stiftung bedankt sich sehr bei allen Stellen, die mit der Zuweisung von Geldauflagen die Arbeit der Stiftung unterstützen. Einnahmen aus Auflagen Jahr Anzahl Betrag in Plus / Minus zum Vorjahr in , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,50

9 9 Tätigkeitsbericht im Einzelnen Neustart ggmbh, Beauftragte für die Stiftung, betreuende Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer und betreuende Stellen Der Vorstand der Stiftung konnte im Jahr 2010 allen eingereichten Anträgen mit der Vergabe von Darlehen bzw. Zusatzdarlehen entsprechen. Das dokumentiert die Qualität der vorgelegten Anträge. Die Stiftung bedankt sich sehr bei der Neustart ggmbh, die in Baden- Württemberg die Aufgaben der Bewährungshilfe übernommen hat, bei den Beauftragten für die Stiftung, den betreuenden Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern, den Schuldnerberatungsstellen, den kommunalen und sozialen Einrichtungen für die gute Zusammenarbeit. Ihre vielfältige Unterstützung trägt maßgeblich zum Erfolg der Arbeit der Stiftung bei. Darlehensnehmer..nach Jahren des Zitterns, Hoffens und Sparens sowie des unermüdlichen Abzahlens ist es nun getan Die letzte große Überweisung wurde getätigt Ich darf mich das erste Mal seit nunmehr vielen Jahren als FREI bezeichnen. Was für ein großartiges Glück, dass ich in letzter Minute von der Möglichkeit des Resofonds erfahren habe Nochmals herzlichen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen bei meinem sehr außergewöhnlichen Fall Diese Aussage eines Darlehensnehmers, nachdem er das Darlehen komplett getilgt hat, zeigt beispielhaft, dass er die gewährte Hilfe zu schätzen weiß. Und sie zeigt den Erfolg der Stiftungstätigkeit. Die überwiegende Zahl der Darlehensnehmer nutzt die ihnen von der Stiftung gebotene Chance zu einem wirtschaftlich geordneten Neuanfang. Auch wenn den meisten Darlehensnehmern regelmäßig nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, versuchen sie die Tilgungsraten wie ver-

10 10 einbart zu zahlen. Ihre Zahlungsmoral kann in Anbetracht aller Umstände als immer noch gut bezeichnet werden. Bei Verlust des Arbeitsplatzes, Familienzuwachs oder bei Wohnsitzwechsel kommen die Darlehensnehmer allerdings oft in Schwierigkeiten. Hier reagiert die Stiftung flexibel und gewährt auf Antrag Zahlungserleichterungen und ermäßigt oder stundet die Raten vorübergehend. Im Jahr 2010 war dies in 312 Fällen notwendig. Leider lassen sich viele dieser in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Darlehensnehmer zu viel Zeit und teilen erst auf Mahnschreiben ihre Probleme der Stiftung mit. Das mag teilweise an dem noch nicht gefestigten Umgang mit ihren Finanzen liegen. Häufig stehen aber auch sprachliche Schwierigkeiten und die damit verbundenen Hemmungen einer Kontaktaufnahme im Weg. Manche melden sich gar nicht und die Stiftung ist hier stark auf die Unterstützung der betreuenden Bewährungshelfer / Stellen angewiesen. Ohne deren Hilfe kann der Kontakt zu diesen Darlehensnehmern oft nicht hergestellt werden. Für diese Hilfe bedankt sich die Stiftung nochmals ausdrücklich. Kommt kein Kontakt zum Darlehensnehmer zustande und ist dieser mit mehreren Raten in Rückstand, müssen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. So mussten wir in 74 Fällen die in den Darlehens- bzw. Sicherungsverträgen enthaltene Abtretungserklärung den Arbeitgebern oder sonstigen Leistungsverpflichteten zum Vollzug offen legen. In hartnäckigen Fällen bleibt letztlich nur die gerichtliche Geltendmachung unserer Forderung. In 10 Fällen wurde 2010 Mahnbescheid und in 10 Fällen Vollstreckungsbescheid erwirkt. 29 Zwangsvollstreckungsaufträge, bzw. Aufträge zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung mussten erteilt werden. Einige wenige Darlehensnehmer wurden erneut straffällig. Nach unserer Kenntnis waren 12 Schuldner (von aktuell 709 Darlehensnehmern) Ende 2010 inhaftiert. Von diesen erneut straffällig gewordenen Darlehensnehmern haben etliche ihre Tilgungszahlungen während der Haft, z.b. als Freigänger, fortgesetzt. Darlehensnehmer, die sich nach Erhalt des Darlehens neu verschuldet haben, versuchen über das Insolvenzverfahren ihre finanziellen Probleme zu

11 11 bereinigen. Damit fällt auch unsere Forderung in das Insolvenzverfahren. In 93 Verfahren ist das bisher geschehen. Davon sind 13 Insolvenzverfahren bereits durchgeführt und Restschuldbefreiung wurde ausgesprochen. In diesen Verfahren mussten wir ,34 abschreiben. Unsere Restforderungen in den übrigen Verfahren belaufen sich auf ,99 (Durchschnitt pro Darlehensnehmer = 3.485,29 ). In allen Verfahren handelt es sich regelmäßig um Fälle, in denen wir bei der Beitreibung der Forderung bereits Schwierigkeiten hatten. Nach der im Sicherungs- und Forderungsabtretungsvertrag erklärten Abtretung seitens des Darlehensnehmers, steht uns in einem Insolvenzverfahren ein Absonderungsrecht zu. Soweit die Schuldner in einem Arbeitsverhältnis stehen und Abtretungserklärungen in den Arbeitsverträgen nicht ausgeschlossen sind, erhalten wir in den ersten 2 Jahren nach Eröffnung des Verfahrens die abgetretenen Einkommensanteile. In einigen Fällen konnten wir dadurch Rückflüsse verzeichnen. Ergebnis der Stiftungsarbeit Wie bereits einleitend dargestellt, leistet die Stiftung mit ihrer Arbeit einen deutlichen Beitrag zur Vermeidung von Rückfallkriminalität. Ohne die Hilfen durch den Resozialisierungsfonds wäre die Wiedergutmachung der durch die Straftat eingetretenen Schäden in vielen Fällen nicht möglich. Die schnelle Befriedigung der Gläubiger würde häufig scheitern. In Fällen, in denen ein gerichtlich festgestellter Schmerzensgeldanspruch besteht, sorgt die Stiftung weiterhin in der Regel für die möglichst ungekürzte Erfüllung dieses Anspruchs. Die Darlehen der Stiftung kommen somit nicht nur den Straffälligen, sondern auch den Opfern von Straftaten zugute. Damit dient die Arbeit der Stiftung gleichzeitig dem Opferschutz. Die Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender hat sich durch ihre beispielhafte und erfolgreiche Sanierungspraxis nicht nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet. Ihre Arbeit wird in Fachkreisen und auch von Gläubigern sehr geschätzt.

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