Welche Voraussetzungen sind für das Verfahren erforderlich?

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1 Welche Voraussetzungen sind für das Verfahren erforderlich?

2 Die Höhe der Schulden spielt bei der Antragstellung ebenso wenig eine Rolle wie bisherige Zahlungen an die Gläubiger. Sie müssen aber nachweisen, dass sie einen ernsthaften Einigungsversuch zumindest probiert haben.

3 Welche Anforderungen werden an den Schuldner in der Wohlverhaltensperiode gestellt?

4 Der Schuldner darf geerbtes Vermögen genau so wenig wie andere Vermögenszuwächse verschweigen. Er muss jede zumutbare Arbeit annehmen, wenn er arbeitslos ist. Arbeitsplatz bzw. Wohnortwechsel müssen angegeben werden.

5 Für wen lohnt sich das Verbraucherinsolvenzverfahren?

6 Vorauszuschicken ist: Das Verfahren schadet nicht. Sie können zumindest erreichen, dass der Gerichtsvollzieher nicht ständig vor Ihrer Tür steht und die verschiedenen Gläubiger einzelne Maßnahmen durchführen. Wirtschaftlich gesehen macht das Insolvenzverfahren keinen Sinn, wenn sie innerhalb der 6 Jahre Ihre Schulden auch selbst bereinigen könnten, so dass die Gerichtskosten nicht im angemessenen Verhältnis zum Erfolg stehen.

7 Muss man den Gläubigern im Vorfeld zwingend etwas anbieten können?

8 Es gibt auch sogenannte Null-Pläne. In vielen Fällen können die Schuldner gar nichts anbieten, da sie bereits vom Existenzminimum leben. Auch in diesen Fällen kann das Insolvenzverfahren aber unbeschadet eingeleitet werden. Sie verpflichten sich dann, für eine bestimmte Dauer pfändbare Bestandteile ihres Einkommens abzuführen, falls sie mal mehr Einkommen haben (eine außergerichtliche Einigung werden Sie wohl nicht erreichen können, da Sie den Gläubigern im Moment eben nichts anbieten können).

9 Meine Schulden sind sehr alt. Wäre ein Insolvenzantrag jetzt zu spät?

10 Sicherlich ist es sinnvoll, wenn Sie sich früh um Hilfe bemühen. Das Insolvenzverfahren kann jedoch noch zu jeder Zeit eingeleitet werden. (Warten Sie nur nicht solange, bis die nächste Bundesregierung das Verfahren als solches wieder abschafft oder die Voraussetzungen verschärft!)

11 Kann mein PKW gepfändet werden?

12 Grundsätzlich ist ein PKW ein Vermögenswert, der pfändbar ist. Ausnahmen können bei geringem Wert gelten, sofern Sie den PKW dringend für Ihre Arbeit benötigen.

13 Wie viel Euro muss ich in den 6 Jahren mindestens an die Gläubiger abgeführt haben?

14 Eine Restschuldbefreiung ist auch möglich, wenn 0,- in 6 Jahren abgeführt wurden! Sie müssen sich aber im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bemüht haben, ein pfändbares Einkommen zu erzielen.

15 Was kann das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht?

16 Haben Banken etwa ihren Hauskredit mit Hypotheken oder Grundbucheintragungen auf ihrem Grundstück oder einem KFZ - Brief gesichert, so können diese selbstverständlich ihr Grundstück versteigern lassen. Das Insolvenzverfahren kann also nicht Vermögen erhalten, sondern lediglich Schulden erlassen!!

17 Gilt der Schuldenerlass für alle Gläubiger/Schulden?

18 Das Verbraucherinsolvenzverfahren beinhaltet alle Schulden, die vor dem Tag der Eröffnung des Verfahrens angefallen sind. Allerdings ist ein Schuldenerlass nicht möglich für sogenannte ausgenommene Forderungen. Das sind Forderungen, die vorsätzlich herbeigeführt wurden (z. B. bei Betrug, Schadenersatz, möglich: Leistungserschleichung!).

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