Außergerichtliche Einigung und Insolvenzverfahren
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- Dörte Otto
- vor 7 Jahren
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1 Außergerichtliche Einigung und Insolvenzverfahren Um für Sie in der Sache Ihrer außergerichtlichen Einigung und eines Insolvenzverfahrens tätig zu werden, benötigen wir per Fax ( ), eingescannt per oder per Post (KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei, Aachener Straße 1, Köln): 1. die von Ihnen unterschriebene Vollmacht und 2. den ausgefüllten Fragebogen Ihre Daten (bitte füllen Sie diesen Fragebogen am PC aus und übersenden uns diesen per ) Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens benötigen, erreichen Sie uns unter unserer Beratungsnummer ( ). Wir stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen festlegen. VERGÜTUNG netto brutto Grundgebühr für die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches mit Ihren Gläubigern zur Schuldenbereinigung und Stellung der Anträge (Bescheinigung nach 305 InsO sowie Insolvenz-, Stundungs-, Restschuldbefreiungsantrag u. a.) im Rahmen der Insolvenzordnung 440,00 523,60 Kosten je Gläubiger (Beispiel: bei 5 Gläubigern wären dies 5 x 22,61 brutto) 19,00 22,61 Immobilie (nur falls vorhanden) 95,00 113,05 Vor- und Nachname (Blockschrift) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Ort und Datum Unterschrift (handschriftlich) KRAUS GHENDLER Telefon: comdirect bank AG USt.-ID: DE Anwaltskanzlei Fax: BIC: COBADEHD055 Finanzamt Köln-Altstadt Aachener Straße 1 info@anwalt-kg.de IBAN: DE Köln Web: KTO: BLZ:
2 VOLLMACHT Der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei wird in Sachen außergerichtlicher Einigungsversuch und Insolvenzverfahren sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse: 1. Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens 2. Antragstellung im Insolvenzverfahren und der Folgekorrespondenz mit dem Insolvenzgericht 3. Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere durch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von den Justizkassen oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beiträge zu entnehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen Unsere anwaltliche Haftung für Fahrlässigkeit ist auf die Summe von Euro (eine Million) begrenzt. Vor- und Nachname (Blockschrift) Ort und Datum Unterschrift (handschriftlich) Hauptsitz Köln Zweigstelle Berlin Zweigstelle Hamburg Aachener Straße 1 Friedrichstraße 90 Glockengießerwall Köln Berlin Hamburg Zweigstelle Essen Zweigstelle Frankfurt Zweigstelle München Weidkamp 180 Schumannstraße 27 Unsöldstraße Essen Frankfurt/Main München
3 Fragebogen - Ihre Daten (1) Angaben zu Ihrer Person: Zusätzliche Anmerkungen (optional) 1.01 Anrede (Herr, Frau), Vorname(n), Nachname 1.02 Straße, Hausnummer 1.03 Postleitzahl, Wohnort 1.04 Telefon tagsüber (Festnetz und Mobil) Fax 1.07 Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland (2) Angaben zu Ihrer Erwerbstätigkeit 2.01 Ihr erlernter Beruf bitte geben Sie so genau wie möglich Ihre Berufsbezeichnung an 2.02 Zurzeit oder zuletzt tätig als bitte geben Sie so genau wie möglich Ihre derzeitige oder letzte berufliche Tätigkeit an, soweit diese von Ihrem erlernten Beruf abweicht 1.08 Geburtsname, früherer Name Mögliche Tätigkeiten sind: 1.09 Akademischer Grad, Titel 1.10 Familienstand - bei den Angaben zu Ihrem Familienstand geben Sie bitte ggf. das genaue Datum Ihrer Eheschließung, Scheidung usw. an Arbeitnehmer(in), Angestellte(r), Beamter/Beamtin, Aushilfe, Sonstiges - bitte wählen, falls keine der obigen Tätigkeiten zutreffen Mögliche Familienstände sind: ledig, verheiratet seit, eingetragene Lebenspartnerschaft seit, eingetragene Lebenspartnerschaft beendet seit, getrennt lebend seit, geschieden seit, verwitwet seit 1.11 Unterhaltsberechtigte Personen: (1) gibt es Personen, denen Sie zu Unterhalt verpflichtet sind ja/nein? (2) Falls ja: Wie viele unterhaltsberechtigte Personen gibt es? (bitte Anzahl angeben) (3) Wie viele unterhaltsberechtigte Personen sind minderjährig? 2.03 Zurzeit nicht erwerbstätig, weil Anerkannte Gründe sind: Rentner(in) oder Pensionär(in) seit, arbeitslos seit, Schüler(in) /Student(in) bis, Hausfrau/Hausmann, Sonstiges - bitte bezeichnen, falls keine der obigen Angaben zutreffen
4 2.03 Frühere oder jetzige selbstständige Tätigkeit: Waren Sie früher oder sind Sie derzeit selbständig - bitte ja oder nein angeben Falls ja: Bezeichnung der Tätigkeit Ihres Betriebs, des Firmennamens, der Anschrift, der Gewerbenummer Falls Sie die Tätigkeit eingestellt haben: Datum der Einstellung Ihrer selbstständigen Tätigkeit 2.04 Gläubigeranzahl bei selbstständiger Tätigkeit: Haben Sie 19 oder weniger Gläubiger? Schulden Sie Ihren Angestellten Geld? Schulden Sie Arbeitgeberbeiträge/-anteile zur Sozialversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosengeldversicherung, Insolvenzgeldumlage, Entgeltfortzahlung, Mutterschaftsaufwendungen, Steuer usw.? (3) Angaben zum außergerichtlichen Vergleich Diese Angaben dienen uns dazu, die Erfolgsaussichten eines außergerichtlichen Vergleiches erstmals zu beurteilen 3.05 Welchen Gesamtwert haben Ihre Vermögenswerte? (Geben Sie bitte einen möglich genauen Schätzwert ein. Orientieren Sie sich bitte am derzeitigen Verkehrswert (Wert, zu dem der Vermögenswert veräußert werden könnte. Beispiele sind: Bargeld, Guthaben, wertvolle Sachen, PKW (Achtung: keine geleasten Fahrzeuge), bei finanzierten Sachen (v. a. Fahrzeuge, teure Haushaltsgeräte): der Verkehrswert des bereits von Ihnen zurückgezahlten Anteils an der Sache, Forderungen, Rückkaufwert von Versicherungen, Grundstücke, Aktien, Urheberrechte, sonstiges Vermögen) (4) Angaben zu bisherigen Insolvenzverfahren 4.01 Haben Sie bereits früher einen Insolvenzantrag gestellt? 4.02 Wurde Ihnen dabei die Restschuldbefreiung erteilt? Falls ja, Datum der Erteilung der Restschuldbefreiung 4.02 Wurde Ihnen die Restschuldbefreiung versagt? Falls ja, Datum und Grund gemäß Beschluss 3.01 Wie hoch sind Ihre gesamten Schulden derzeit (Schätzwert der Gesamtsumme)? 3.02 Wie viele Gläubiger haben Sie (Falls Sie die genaue Gläubigerzahl nicht kennen, dann einen möglichst genauen Schätzwert)? 3.02a Haben Sie eine Immobilie ja/nein? 3.03 Wie hoch ist Ihr derzeitiges monatliches Nettoeinkommen (Aus allen Einkommensquellen)? 3.04 Wie viele Unterhaltspflichten erfüllen Sie monatlich?
5 KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei Aachener Straße Köln PRIVATINSOLVENZ: UNSER VORGEHEN FÜR SIE Für Privatpersonen führen wir die gesamte Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durch - von der Kontaktaufnahme mit allen Gläubigern bis hin zur vollständigen Erstellung Ihres Insolvenzantrages samt aller erforderlichen Nebenanträge. Wir schaffen zudem die wichtigste Voraussetzung der Privatinsolvenz, indem wir für Sie einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch komplett durchführen und als geeignete Person die Bescheinigung nach 305 InsO ausstellen. Dies erfolgt ausschließlich zu einem einmaligen Pauschalpreis, unabhängig von der Höhe Ihrer Schulden. Bei der Einleitung einer Privatinsolvenz gehen wir für Sie wie folgt vor: 1. ANSCHREIBEN ALLER GLÄUBIGER ZUR VERMEIDUNG VON VOLLSTRECKUNGEN Um Vollstreckungen zuvor zu kommen, werden Ihre gesamten Gläubiger von uns kontaktiert und über den aktuellen Sachstand informiert. Auf diese Weise erfahren die Gläubiger von Ihrer aktuellen Lage, was meist dazu führt, dass sie daraufhin von weiteren Kontaktaufnahmen, gerichtlichen Verfahren oder Zwangsvollstreckungen absehen. Weil vielen Gläubigern bekannt ist, dass wir als auf Insolvenzfälle spezialisierte Anwaltskanzlei bereits viele Verfahren eingeleitet haben, unterlassen sie weitere Maßnahmen. Denn sie wissen, dass Zwangsvollstreckungen ohne Erfolgsaussicht verlaufen werden. 2. FESTSTELLUNG IHRER SCHULDEN DURCH ABFRAGEN ALLER GLÄUBIGER Um eine Versagung der Restschuldbefreiung zu vermeiden, führen wir Schuldenstands-abfragen bei allen Gläubigern durch. Die Gläubiger teilen uns aufgrund unserer Anfragen alle aktuellen Forderungsstände sowie auch Abtretungen, eventuelle Verzichtsbereitschaften, Vertreterwechsel oder Gläubigerwechsel mit. Dadurch kommen Sie so dem häufig auftretenden Problem zuvor, dass Gläubiger auf Anfragen der Schuldner selbst nicht reagieren. 3. ERMITTLUNG UNBEKANNTER GLÄUBIGER DURCH ABFRAGEN BEI DEN WIRTSCHAFTSAUSKUNFTEIEN SCHUFA UND ICD Gleichzeitig führen wir Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD nach 34 BDSG durch. So können ggf. auch Gläubiger ermittelt werden, die Ihnen nicht bekannt waren. Zudem wird von uns auch eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort durchgeführt. 4. DURCHFÜHRUNG DES AUSSERGERICHTLICHEN SCHULDENBEREINIGUNGSVERSUCHES UND AUSSTELLUNG DER BESCHEINIGUNG NACH 305 INS Wir erstellen regelmäßig einen Null-Plan, in dem den Gläubigern dargelegt wird, dass Sie Ihre Forderungen momentan nicht erfüllen können. Wir richten diesen an Ihre Gläubiger und werten diesen anschließend aus. Dadurch erfüllen wir für Sie die Voraussetzung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs. Im Anschluss bescheinigen wir Ihnen das Scheitern Schuldenbereinigungsversuches nach 305 InsO. 5. ERSTELLUNG IHRES ANTRAGES AUF PRIVATINSOLVENZ Auf Grundlage aller von uns zugegangener Daten erstellen wir nun Ihren Antrag auf Privatinsolvenz.
6 SO BEREITEN SIE SICH AUF IHRE ENTSCHULDUNG VOR Wir leiten Ihre Entschuldung ein. Um Sie bestmöglich begleiten zu können, sollten Sie sich wie folgt vorbereiten: 1. NEUES KONTO BEI EINER ANDEREN BANK EINRICHTEN UND KONTO IN EIN P-KONTO UMSTELLEN Ihr erster Schritt zur Vorbereitung des Insolvenzverfahrens sollte die schnellstmögliche Eröffnung eines neuen Kontos bei einer Bank sein, bei der Sie keine Schulden haben. Stellen Sie schnellstmöglich sicher, dass alle künftigen Zahlungen an Sie auf dieses Konto erfolgen. Schon diese einfache Maßnahme bewahrt Sie vor Pfändungen Ihrer Gläubiger oder dem Verlust eines vollen Monatseinkommens. Nutzen Sie dieses Konto von nun an für Ihre Zahlungen und Geldeingänge den Gläubigern sollten Sie es nicht mitteilen. Stellen Sie das Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) um. Dadurch sind Sie in Höhe der gestaffelten Pfändungsfreibeträge vor einer Pfändung durch einen Gläubiger sicher. Vergessen Sie nicht, den Pfändungsschutz an die Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten anzupassen gerne können wir Ihnen eine dafür benötigte Bescheinigung nach 850k ZPO ausstellen. 2. KEINE WEITERE ZAHLUNG IHRER SCHULDEN Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an Ihre Gläubiger! Die Zahlung an einzelne Gläubiger könnte eine Bevorzugung dieser Gläubiger bedeuten und dies kann später u. U. zur Restschuldversagung führen. Im Falle eines Vergleiches würden sich Gläubiger nicht mit einer niedrigeren Rate in der Schuldenregulierung zufrieden stellen. Das eingesparte Geld dürfen Sie für sich verwenden oder damit eine Kriegskasse für schwere Zeiten anlegen orientieren Sie sich dazu an Ihrem Pfändungsfreibetrag. Drohungen bzgl. möglicher Pfändungsmaßnahmen seitens der Gläubiger wie z. B. eine eidesstattliche Versicherung spielen ab diesem Zeitpunkt keine Rolle mehr. Normalerweise schreiben wir zu dieser Zeit alle Gläubiger an. Diese wissen dann, dass Sie sich in der Entschuldung durch eine Anwaltskanzlei befinden und verstehen, dass keine weiteren Zahlungen kommen werden. In der Regel werden die Gläubiger deshalb ihre Mahnungen/Vollstreckungen einstellen. Was Sie unbedingt weiter zahlen sollten, sind die Miete für Ihre Wohnung, die Telekommunikationsdienstleistungen, den Energieversorger sowie für Sie wichtige Versicherungen; sprich alle Rechnungen, die für Ihren weiteren Lebensbedarf wichtig sind. Zahlen Sie diese nicht weiter, können die Verträge gekündigt werden und Sie können die zum Leben notwendigen Leistungen nicht sicherstellen. Ebenso sollten Sie weiter an Gläubiger zahlen, welche Finanzierungen stellen, die Sie behalten wollen und dürfen. Das ist zum Beispiel die finanzierende Bank einer Immobilie, sofern Sie diese behalten wollen und können. Oder der Finanzierer Ihres PKW ebenfalls für den Fall, dass sie diesen bezahlen können und dürfen. Anderenfalls kündigt dieser das Darlehen und wird das Haus versteigern bzw. den PKW von Ihnen zurückverlangen. Bitte beachten Sie, dass Strafen und Ordnungswidrigkeiten nicht von der Insolvenz umfasst sind. Bitte zahlen Sie bei Verurteilung die festgelegten Tagessätze bzw. Strafbefehle weiter. 3. KEINE WEITEREN VERBINDLICHKEITEN EINGEHEN Ab diesem Moment sollten Sie keine weiteren Verbindlichkeiten eingehen. Bezahlen Sie für Ihre für den Lebensbedarf erforderlichen Ausgaben von Ihrem Geldeingang auf dem neuen Konto. Weitere Verbindlichkeiten wie neue Darlehen, weitere Dispositionsüberziehungen oder Waren, die nicht bezahlt werden, sollten Sie nicht tätigen Sie werden durch die Einstellung aller Zahlungen an die Gläubiger die Möglichkeit haben, Ihren Lebensbedarf zu decken. Wir übernehmen derweil die Kommunikation mit Ihren Gläubigern bezüglich Ihrer Entschuldung dies ist unsere Hauptaufgabe während der Einleitung einer Entschuldung.
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