VOLLMACHT. außergerichtlicher Einigungsversuch im Insolvenzverfahren
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- Anke Katrin Frank
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1 VOLLMACHT Der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei wird in Sachen außergerichtlicher Einigungsversuch im Insolvenzverfahren sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse: 1. Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens 2. Antragstellung im Insolvenzverfahren und der Folgekorrespondenz mit dem Insolvenzgericht 3. Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere durch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von den Justizkassen oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beiträge zu entnehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von Euro (eine Million) begrenzt. Vor- und Nachname des Mandanten...., den... Ort Datum Unterschrift des Mandanten Hauptsitz Köln Zweigstelle Berlin Zweigstelle Hamburg Aachener Straße 1 Friedrichstraße 90 Glockengießerwall Köln Berlin Hamburg Zweigstelle Essen Zweigstelle Frankfurt Zweigstelle München Weidkamp 180 Schumannstraße 27 Unsöldstraße Essen Frankfurt/Main München
2 KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei Aachener Straße Köln Außergerichtlicher Vergleich im Insolvenzverfahren Seit dem richtungsweisenden Urteil des BGH zur Möglichkeit einer vorzeitigen Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren durch einen außergerichtlichen Vergleich (BGH, Beschluss vom 29. September 2011 Az. IX ZB 219/10) führen wir für unsere Mandanten entsprechende Vergleiche durch. Um für Sie in der Sache Ihrer außergerichtlichen Einigung im Insolvenzverfahren tätig zu werden, benötigen wir per Fax ( ), eingescannt per (info@anwaltkg.de) oder per Post (KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei, Aachener Straße 1, Köln): 1. die von Ihnen unterschriebene Vollmacht und 2. den ausgefüllten Fragebogen Ihre Daten (Bitte füllen Sie diesen Fragebogen am PC aus und schicken Sie ihn uns per ) Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens benötigen, erreichen Sie uns jederzeit unter unserer Beratungsnummer ( ). Wir stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen festlegen. VERGÜTUNG netto brutto Grundgebühr für die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches mit den Gläubigern zur Schuldenbereinigung 710,00 844,90 Kosten je Gläubiger (Beispiel: bei 5 Gläubigern wären dies 5 x 22,61 brutto) 19,00 22,61 Immobilie oder Finanzamt (nur falls gegeben) 95,00 113,05 Vor- und Nachname des Mandanten...., den... Ort Datum Unterschrift des Mandanten KRAUS GHENDLER Telefon: comdirect bank AG USt.-ID: DE Anwaltskanzlei Fax: BIC: COBADEHD055 Finanzamt Köln-Altstadt Aachener Straße 1 info@anwalt-kg.de IBAN: DE Köln Web: KTO: BLZ:
3 KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei Aachener Straße Köln VERGLEICH IM INSOLVENZVERFAHREN VERKÜRUNG DER INSOLVENZ: UNSER VORGEHEN FÜR SIE Seit dem richtungsweisenden Urteil des BGH zur Möglichkeit einer vorzeitigen Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren durch einen außergerichtlichen Vergleich (BGH, Beschluss vom 29. September 2011 Az. IX ZB 219/10) führen wir für unsere Mandanten entsprechende Vergleiche durch. Dies erfolgt grundsätzlich auf Grundlage eines pauschalen Festpreises, welcher sich an der Anzahl Ihrer Gläubiger orientiert. Dadurch stehen schon zu Beginn des Vergleiches die Kosten fest: eine Einbeziehung in die Ratenzahlung nach Vergleichsschluss oder eine hohe Einigungsgebühr nach dem RVG stellen wir nicht in Rechnung! Bei der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenvergleiches gehen wir für Sie wie folgt vor: 1. FESTSTELLUNG IHRER SCHULDEN DURCH ABFRAGEN ALLER GLÄUBIGER Ihre Gläubiger werden von uns mit einer Abfrage des jeweils aktuellen Forderungsstands angeschrieben. Dies ist insbesondere im außergerichtlichen Schuldenvergleich ein wichtiger Schritt, weil eine Vergleichsannahme der Gläubiger nur dann wahrscheinlich ist, wenn das Angebot an die richtigen Schuldenstände anknüpft und somit die Quoten richtig berechnet sind. Rein theoretisch könnten Sie auch selbstständig Abfragen bei Ihren Gläubigern durchführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die meisten Gläubiger auf Verhandlungen mit Schuldnern nicht ein. Wir schaffen es, Ihren Gläubigern zu vermitteln, dass sie bei einer Ablehnung von Ihnen weiterhin nur den pfändbaren Einkommensteil bekommen werden. 2. WIEDERHOLTE ABFRAGEN BEI IHREN GLÄUBIGERN Die Zuleitung einer Forderungsaufstellung ist ein besonders wichtiger Vorgang, weil vor allem die von den Gläubigern angegebenen Forderungsstände Basis des freiwilligen Verzichtes auf einen Teil ihrer Forderungen sein werden. Aus diesem Grunde schreiben wir diejenigen Gläubiger nochmals an, welche sich bei unserer ersten Abfrage nicht gemeldet haben. Erst daraufhin erstellen wir Ihren Vergleichsentwurf. 5. UNTERBREITUNG IHRES VERGLEICHSVORSCHLAGES NACH ABSPRACHE MIT IHNEN Nachdem uns nach unseren Abfragen der genaue Forderungsstand Ihrer Gläubiger bekannt geworden ist, entwerfen wir Ihren individuellen Vergleichsvorschlag. Wir treten mit Ihnen in Kontakt und senden Ihren Gläubiger den Vorschlag erst nach Absprache mit Ihnen. So geschieht nichts ohne Ihre Zustimmung.
4 6. NACHVERHANDLUNG Lehnen Gläubiger unseren Vorschlag ab, versenden wir eine Angebotsnachbesserung. 7. VERGLEICHSERGEBNIS Nach der Nachverhandlung steht das Ergebnis des Schuldenvergleiches fest wir führen mit Ihnen eine Nachbesprechung durch. Hiernach senden wir Ihnen einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung und senden dem Insolvenzgericht die Gläubigerantworten zu. Daraufhin wird nehmen Sie nur bei Zustandekommen des Vergleiches die Zahlungen der geminderten Gesamtrate auf.
5 Fragebogen - Ihre Daten Angaben zu Ihrer Person: Anrede (Herr, Frau), Vorname(n), Nachname Angaben zu Ihrer Erwerbstätigkeit Ihr erlernter Beruf Straße, Hausnummer Wohnort, Postleitzahl Telefon tagsüber (Festnetz und Mobil), , Fax Zurzeit oder zuletzt tätig als (z. B. Arbeitnehmer(in), Angestellte(r), Beamter/Beamtin, Aushilfe, Sonstiges (bitte bezeichnen)) Zurzeit nicht erwerbstätig, weil (Rentner(in) oder Pensionär(in) seit, arbeitslos seit, Schüler(in) /Student(in) bis, Hausfrau/Hausmann, Sonstiges (bitte bezeichnen)) Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland Geburtsname, früherer Name Waren Sie früher oder sind Sie derzeit selbständig? Falls ja: (1) Bezeichnung Ihres Betriebs, Gewerbenummer o.ä., (2) falls zutreffend: Datum der Einstellung Ihrer selbstständigen Tätigkeit Akademischer Grad, Titel Familienstand (ledig, verheiratet seit, eingetragene Lebenspartnerschaft seit (beendet seit), getrennt lebend seit, geschieden seit, verwitwet seit) (1) Haben Sie 19 oder mehr Gläubiger aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit? (2) Schulden Sie Ihren Angestellten Geld? (3) Haben Sie sonstige Schulden aus arbeitsrechtlichen Schuldverhältnissen? Zusätzliche Anmerkungen (optional)
6 (3) Angaben zu Ihrer Schuldensituation und den Aussichten eines Vergleichs Wie hoch sind Ihre gesamten Schulden derzeit (Schätzwert der Gesamtsumme inkl. Zinsen)? Wie viele Gläubiger haben Sie (Falls Sie die genaue Gläubigerzahl nicht kennen, dann einen möglichst genauen Schätzwert)? Wie hoch ist Ihr derzeitiges monatliches Nettoeinkommen (aus allen Einkommensquellen)? Wenn sich Ihr Einkommen in Zukunft voraussichtlich ändert nur bei konkreten Anhaltspunkten: (1) Wie hoch wird Ihr Einkommen sein (netto)? (2) Ab wann ist mit Ihrer Einkommensänderung zu rechnen? (3) Falls nur vorübergehende Änderung ansteht: Wie lange wird die Einkommensänderung voraussichtlich andauern? Haben Sie die Möglichkeit, Ihren Gläubigern zur Tilgung eine einmalige Zahlung anzubieten möglicherweise durch die Zuwendung einer nahestehenden Person? Eine Einmalzahlung bietet die höchste Vergleichsaussicht. Falls ja: Wie hoch ist Ihr Budget für eine einmalige Zahlung Haben Sie die Möglichkeit, Ihren Gläubigern eine Ratenzahlung anzubieten? Falls ja: Wie hoch kann eine Vergleichsrate sein, die Sie monatlich innerhalb der nächsten max. 6 Jahre zahlen könnten? (Bitte Ihren realistischen (finanziell zu stemmenden) Höchstbetrag angeben, den Sie Ihren Gläubigern anbieten) Falls Sie die Anzahl der Monatsraten bestimmen wollen: bitte hier angeben (z.b. 12, 24, 48 usw.) Haben Sie Schulden beim Finanzamt/einer Krankenkasse/einer Berufsgenossenschaft? Hat jemand von ihnen bereits vollstreckt? Falls ja: wer/wann? Wie viele Unterhaltspflichten erfüllen Sie monatlich (z. B. an Kinder, Ehegatte), davon minderjährig? Welchen Gesamtwert haben Ihre Vermögenswerte? (z. B. Bargeld, Guthaben, wertvolle Sachen, PKW (Achtung: keine geleasten Fahrzeuge), Forderungen, Rückkaufwert Versicherungen, Grundstücke, Aktien, Urheberrechte, sonstiges Vermögen) Befindet sich unter Ihren Vermögenswerten ein Grundstück? Wenn ja: Anzahl und Verkehrswert in Sind Ihre Vermögenswerte belastet? Falls ja, wie hoch? (z. B. durch Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignungen, Lohnabtretungen, Sicherungsabtretungen, Grundpfandrechte, Hypotheken bitte belasteten Vermögenswert sowie den Gläubiger und dessen Forderung bezeichnen, die durch die Belastung gesichert wird Wie hoch ist das durchschnittliche Alter der Forderungen Ihrer Gläubiger (ältere Forderungen wirken sich positiv auf Ihre Vergleichschancen aus, weil Ihre Gläubiger Sie länger kennen, möglicherweise bereits vollstreckt haben und wissen, dass sie mit einem Vergleich besser stehen werden) Wird Ihr Einkommen bereits gepfändet? Wurden gegen Sie bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt oder werden zurzeit Maßnahmen durchgeführt? Falls ja: (1) Welche Maßnahmen (Gerichtsvollzieher, Zwangsversteigerung eines Hauses, Pfändung, eidesstattliche Versicherung etc.) (2) Wann? Wie hoch sind Ihre gesamten monatlich wiederkehrenden Lebenserhaltungskosten? (Wohnkosten, Verpflegung, Kleidung etc.)
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