Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich

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1 Kompetenzbereich Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich Bekannt aus

2 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Sozietät. Die Kraus Ghendler Anwaltskanzlei ist eine mittelständische Anwaltskanzlei, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf das Insolvenzrecht gelegt hat und bundesweit Mandanten bei ihrem Weg aus den Schulden unterstützt. Aufgrund der engen Spezialisierung unserer Sozietät, beraten wir unsere Mandanten nur zu ausgewählten Themen, dafür aber umfassend und kompetent. Bei rechtsgebietsübergreifenden Fragestellungen kommt uns unser breites Partnernetzwerk zugute. Unsere Mandanten schätzen die offene und ehrliche Beurteilung ihrer Erfolgsaussichten. Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer oder Freiberufler übernehmen wir: - die vollständige Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenvergleiches von der ersten Kontaktaufnahme mit den Gläubigern bis hin zu Nachverhandlungen - die gesamte Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens von der Gläubigerermittlung bis hin zur vollständigen Erstellung des Insolvenzantrages samt aller erforderlichen Nebenanträge Auf diese Weise konnten wir bereits über zweitausend Mandanten auf Ihrem Weg zur Entschuldung begleiten. Damit Sie uns kennenlernen können, ist unsere Erstberatung unverbindlich und kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen RA A. Kraus RA V. Ghendler

3 Schuldenvergleich: Unser Vorgehen für Sie Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer oder Freiberufler übernehmen wir die vollständige Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenvergleiches von der ersten Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern bis hin zu Nachverhandlungen. Dies erfolgt grundsätzlich auf Grundlage eines pauschalen Festpreises, welcher sich an der Anzahl Ihrer Gläubiger orientiert. Dadurch stehen schon zu Beginn des Vergleiches die Kosten fest: eine Einbeziehung in die Ratenzahlung nach Vergleichsschluss oder eine hohe Einigungsgebühr nach dem RVG stellen wir nicht in Rechnung! Bei der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenvergleiches gehen wir für Sie wie folgt vor: 1. Anschreiben aller Gläubiger Um Vollstreckungen zuvor zu kommen, werden Ihre gesamten Gläubiger von uns kontaktiert und über den aktuellen Sachstand informiert. Auf diese Weise erfahren die Gläubiger von Ihrer aktuellen Bemühung, auf transparente Art und Weise einen Gesamtvergleich zu erzielen, was meist dazu führt, dass sie daraufhin von weiteren Kontaktaufnahmen, gerichtlichen Verfahren oder Zwangsvollstreckungen absehen. Da vielen Gläubigern bekannt ist, dass wir als auf Entschuldungsfälle spezialisierte Anwaltskanzlei bereits viele ernsthafte Schuldenvergleiche durchgeführt haben, unterlassen sie weitere Maßnahmen. Denn sie wissen, dass Zwangsvollstreckungen einen Schuldenvergleich zunichtemachen würden. 2. Feststellung Ihrer Schulden Ihre gesamten Gläubiger werden von uns mit einer Abfrage des jeweils aktuellen Forderungsstands angeschrieben. Dies ist insbesondere im außergerichtlichen Schuldenvergleich ein wichtiger Schritt, weil eine Vergleichsannahme der Gläubiger nur dann wahrscheinlich ist, wenn das Angebot an die richtigen Schuldenstände anknüpft und somit die Quoten richtig berechnet sind. Rein theoretisch könnten Sie auch selbstständig Abfragen bei Ihren Gläubigern durchführen. Erfahrungsgemäß lassen sich die meisten Gläubiger auf Verhandlungen mit Schuldnern nicht ein, weil sie davon ausgehen, dass Sie bei weiterem Druckaufbau die Zahlungen wieder aufnehmen werden. Wir schaffen es, Ihren Gläubigern zu vermitteln, dass sie bei einer Ablehnung von Ihnen nichts bekommen werden. Die meisten Gläubiger kennen unsere Kanzlei und wissen deshalb, dass unsere Mandanten einen Insolvenzantrag stellen werden, falls ein Vergleich scheitert. Sie wissen dadurch, dass die Entschuldung wirklich angestrebt wird. So erhalten wir in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle klare Rückmeldungen der Gläubiger. 3. Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Gleichzeitig führen wir Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD nach 34 BDSG durch. So können ggf. auch Gläubiger ermittelt werden, die Ihnen nicht bekannt waren. Zudem wird von uns auch eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort durchgeführt. 4. Wiederholte Gläubigern-Abfragen Die Zuleitung einer Forderungsaufstellung ist ein besonders wichtiger Vorgang, weil vor allem die von den Gläubigern angegebenen Forderungsstände Basis des freiwilligen Verzichtes auf einen Teil ihrer Forderungen sein werden. Aus diesem Grunde schreiben wir diejenigen Gläubiger nochmals an, welche sich bei unserer ersten Abfrage nicht gemeldet haben. Erst daraufhin erstellen wir Ihren Vergleichsentwurf. 5. Unterbreitung Ihres Vergleichsvorschlages Nachdem uns nach unseren Abfragen der genaue Forderungsstand Ihrer Gläubiger bekannt geworden ist, entwerfen wir Ihren individuellen Vergleichsvorschlag. Wir treten mit Ihnen in Kontakt und senden Ihren Gläubiger den Vorschlag erst nach Absprache mit Ihnen. So geschieht nichts ohne Ihre Zustimmung. 6. Nachverhandlung Lehnen Gläubiger unseren Vorschlag ab, versenden wir eine Angebotsnachbesserung. 7. Vergleichsergebnis Nach der Nachverhandlung steht das Ergebnis des Schuldenvergleiches fest. Hiernach nehmen Sie bei Zustandekommen des Vergleiches die Zahlungen der geminderten Gesamtrate auf monatlich oder als Einmalzahlung.

4 So bereiten Sie sich auf Ihre Entschuldung vor Wir leiten Ihre Entschuldung ein. Um Sie bestmöglich begleiten zu können, sollten Sie sich wie folgt vorbereiten: 1. Neues Bankkonto und P-Konto Ihr erster Schritt zur Vorbereitung des Insolvenzverfahrens sollte die schnellst-mögliche Eröffnung eines neuen Kontos bei einer Bank sein, bei der Sie keine Schulden haben. Stellen Sie schnellstmöglich sicher, dass alle künftigen Zahlungen an Sie auf dieses Konto erfolgen. Schon diese einfache Maßnahme bewahrt Sie vor Pfändungen Ihrer Gläubiger oder dem Verlust eines vollen Monatseinkommens. Nutzen Sie dieses Konto von nun an für Ihre Zahlungen und Geldeingänge den Gläubigern sollten Sie es nicht mitteilen. Stellen Sie das Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) um. Dadurch sind Sie in Höhe der gestaffelten Pfändungsfreibeträge vor einer Pfändung durch einen Gläubiger sicher. Vergessen Sie nicht, den Pfändungsschutz an die Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten anzupassen gerne können wir Ihnen eine dafür benötigte Bescheinigung nach 850k ZPO ausstellen. 2. Keine weitere Zahlung Ihrer Schulden Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an Ihre Gläubiger! Die Zahlung an einzelne Gläubiger könnte eine Bevorzugung dieser Gläubiger bedeuten und dies kann später u. U. zur Restschuldversagung führen. Im Falle eines Vergleiches würden sich Gläubiger nicht mit einer niedrigeren Rate in der Schuldenregulierung zufrieden stellen. Das eingesparte Geld dürfen Sie für sich verwenden oder damit eine Kriegskasse für schwere Zeiten anlegen orientieren Sie sich dazu an Ihrem Pfändungsfreibetrag. Drohungen bzgl. möglicher Pfändungsmaßnahmen seitens der Gläubiger wie z. B. eine eidesstattliche Versicherung spielen ab diesem Zeitpunkt keine Rolle mehr. Normalerweise schreiben wir zu dieser Zeit alle Gläubiger an. Diese wissen dann, dass Sie sich in der Entschuldung durch eine Anwaltskanzlei befinden und verstehen, dass keine weiteren Zahlungen kommen werden. In der Regel werden die Gläubiger deshalb ihre Mahnungen/Vollstreckungen einstellen. Was Sie unbedingt weiter zahlen sollten, sind die Miete für Ihre Wohnung, die Telekommunikationsdienstleistungen, den Energieversorger sowie für Sie wichtige Versicherungen; sprich alle Rechnungen, die für Ihren weiteren Lebensbedarf wichtig sind. Zahlen Sie diese nicht weiter, können die Verträge gekündigt werden und Sie können die zum Leben notwendigen Leistungen nicht sicherstellen. Ebenso sollten Sie weiter an Gläubiger zahlen, welche Finanzierungen stellen, die Sie behalten wollen und dürfen. Das ist zum Beispiel die finanzierende Bank einer Immobilie, sofern Sie diese behalten wollen und können. Oder der Finanzierer Ihres PKW ebenfalls für den Fall, dass sie diesen bezahlen können und dürfen. Anderenfalls kündigt dieser das Darlehen und wird das Haus versteigern bzw. den PKW von Ihnen zurückverlangen. Bitte beachten Sie, dass Strafen und Ordnungswidrigkeiten nicht von der Insolvenz umfasst sind. Bitte zahlen Sie bei Verurteilung die festgelegten Tagessätze bzw. Strafbefehle weiter. 3. Keine weiteren Verbindlichkeiten eingehen Ab diesem Moment sollten Sie keine weiteren Verbindlichkeiten eingehen. Bezahlen Sie für Ihre für den Lebensbedarf erforderlichen Ausgaben von Ihrem Geldeingang auf dem neuen Konto. Weitere Verbindlichkeiten wie neue Darlehen, weitere Dispositionsüberziehungen oder Waren, die nicht bezahlt werden, sollten Sie nicht tätigen Sie werden durch die Einstellung aller Zahlungen an die Gläubiger die Möglichkeit haben, Ihren Lebensbedarf zu decken. Wir übernehmen derweil die Kommunikation mit Ihren Gläubigern bezüglich Ihrer Entschuldung dies ist unsere Hauptaufgabe während der Einleitung einer Entschuldung.

5 Hauptsitz Aachener Straße Köln Tel.: Fax: info@anwalt-kg.de Web: Zweigstellen Berlin Friedrichstraße Berlin Essen Weidkamp Essen Frankfurt Schumannstraße Frankfurt a. M. Hamburg Glockengießerwall Hamburg München Unsöldstraße München Bekannt aus

6 Außergerichtlicher Vergleich Um für Sie in der Sache Ihrer außergerichtlichen Einigung tätig zu werden, benötigen wir von Ihnen: 1. die von Ihnen unterschriebene Vollmacht und 2. den ausgefüllten Fragebogen Ihre Daten. Bitte übersenden Sie uns diese Unterlagen per oder Fax oder Post KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei, Aachener Straße 1, Köln Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens benötigen, erreichen Sie uns jederzeit unter unserer Beratungsnummer ( ). Wir stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen festlegen. Vergütung Leistung netto brutto Grundgebühr für die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches 693,00 824,67 Kosten je Gläubiger (Bsp.: bei 5 Gläubigern sind das 5 x 24,87 = 124,35 brutto) 20,90 24,87 Immobilie (falls gegeben) 104,50 124,36 Vor- und Nachname des Mandanten in Blockschrift Ort Datum Unterschrift des Mandanten

7 VOLLMACHT Der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei, Aachener Straße 1, Köln, wird in Sachen außergerichtlicher Einigungsversuch und Insolvenzverfahren sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse: 1. Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens 2. Antragstellung im Insolvenzverfahren und der Folgekorrespondenz mit dem Insolvenzgericht 3. Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere durch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von den Justizkassen oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beiträge zu entnehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen. Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von , Euro (eine Million) begrenzt. Vor- und Nachname des Mandanten in Blockschrift Ort Datum Unterschrift des Mandanten

8 Ihre Daten 1. Person Herr Frau 1.01 Anrede 1.02 Titel 1.03 Vorname 1.03 Nachname (ggf. Geburtsname) 1.04 Geburtsdatum 1.05 Geburtsort 1.06 Geburtsland ledig verheiratet eingetr. Lebenspartnerschaft getrennt lebend geschieden verwitwet 1.07 Familienstand 1.08 Straße 1.09 Hausnummer 1.10 Wohnort 1.11 Postleitzahl 1.12 Telefon 1.13 Telefax 1.14 Mobil Haben Sie Kinder? 1.16b Falls : Wie alt sind Ihre Kinder? 1.17 Unterhaltspflichten? 1.17b Falls : Wem gegenüber sind Sie zu Unterhalt verpflichtet? 2. Schuldensituation 2.01 Gesamt-Schuldenhöhe (Schätzwert) 2.02 Gläubiger-Anzahl (Schätzung) Seite 1 von 2

9 3. Einkommenssituation und Vermögensverhältnisse 3.01 Erlernter Beruf 3.02 Sind Sie zur Zeit beschäftigt? 3.02b Falls ja: Geben Sie bitte die Berufsbezeichnung an., in Monaten 3.03 Mtl. Nettoeinkommen 3.04 Ändert sich Ihre Einkommenssituation in naher Zukunft? 3.05 Neues mtl. Nettoeinkommen Vermögen 3.06 Immobilien? 3.06b Geschätzter Wert 3.10 Wertvolle Gegenstände? 3.10b Geschätzter Wert 3.07 Kraftfahrzeuge? 3.07b Geschätzter Wert 3.11 Aktien? 3.11b Geschätzter Wert 3.08 Bargeld/Bankguthaben? 3.08b Geschätzter Wert 3.13 Unternehmensanteile? 3.13b Geschätzter Wert 3.09 Lebens-Versicherungen? 3.09b Geschätzter Wert 3.14 Gesamtwert Ihres Vermögens (Schätzwert) 4. Außergerichtlicher Vergleich / Ihr Angebot Haben Sie die Möglichkeit, Ihren Gläubigern eine Runde: 2. Runde: 4.01 einmalige Zahlung anzubieten 4.01b Falls ja: In welcher Höhe? 1. Runde: 2. Runde: 4.02 Ratenzahlung anzubieten 4.02b Falls ja: In welcher Höhe? Und über welchen Zeitraum? Seite 2 von 2

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