Arbeitsanleitung Nr. 001 Ganzil (Ganzheitliche Integrationsleistung)

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1 Aktenzeichen: II Geschäftsbereich: II Organisationszeichen: X915 Gültigkeit: ab Arbeitsanleitung Nr. 001 Ganzil (Ganzheitliche Integrationsleistung) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGBIII 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (1) 1Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch 1.Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 2.Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, 3.Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, 4.Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder 5.Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). 2Für die Aktivierung von Arbeitslosen, deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, insbesondere auf Grund der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit, besonders erschwert ist, sollen Maßnahmen gefördert werden, die nach inhaltlicher Ausgestaltung und Dauer den erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf der Arbeitslosen berücksichtigen. 3Versicherungs-pflichtige Beschäftigungen mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind den versicherungspflichtigen Beschäftigungen nach Satz 1 Nummer 3 gleichgestellt. 4Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. 5Die Förderung kann auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld beschränkt werden. 1

2 (2) 1. Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss deren Zweck und Inhalt entsprechen. 2. Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. 3. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. 4. Maßnahmen des Dritten Abschnitts sind ausgeschlossen. (3) Die Agentur für Arbeit kann unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 beauftragen. Managementinfo Gegenstand der Maßnahme ist eine Kombination aus Elementen zur Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine betriebliche Ausbildung Stabilisierung einer Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsaufnahme Der Träger vermittelt jedem Teilnehmer bei Bedarf Grundkenntnisse in der Nutzung von PC und Internet mit dem Ziel der eigenständigen Recherche und Durchführung sämtlicher Bewerbungsaktivitäten. Der Träger gewährleistet eine weitestgehend individuelle Betreuung der Teilnehmer. Daher sind die Maßnahmeinhalte modular aufgebaut und der Teilnehmer kann auf die Elemente zurückgreifen, die für ihn zielführend in seinem Bewerbungsprozess sind. Die modularen Einheiten umfassen eine Zeitdauer von einem halben Tag bis zu mehreren Tagen und werden als Referate/Vorträge, Gruppenveranstaltungen oder auch Einzeltraining durchgeführt. Angeboten werden Themen aus folgenden Bereichen: Bewerbung z.b. Anschreiben, Lebenslauf, Onlinebewerbung, Firmenrecherche Vorstellungsgespräche EDV z.b. EDV-Grundkenntnisse, Serienbrief, alle Office-Programme für Anfänger und Fortgeschrittene kfm. Fachthemen z.b. Buchführung, 10-Finger-Schreibsystem, Telefontraining Englisch z.b. techn. Englisch, Englisch für Anfänger und Fortgeschrittene allg. Fachthemen z.b. Zeugnissprache, Arbeitsmarkt Hamburg, berufliche Visionen, Erfolgreich durch die Probezeit Qualifizierungen z.b. Erwerb Gabelstaplerschein (bei Dekra oder TÜV) Die Themen werden nach Bedarf angeboten und können daher variieren. Es stehen ausreichend PC-Arbeitsplätze mit Internet- und Druckeranschluss zur Verfügung, so dass jederzeit Bewerbungsaktivitäten mit und ohne Anleitung durchgeführt werden können. 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Besetzung Buchungstool Zielsetzung Eingliederungsvereinbarung (EinV) Auftaktveranstaltungen Dokumentation Status Zuweisungsdauer Anwesenheitspflicht Integration Ende der Zuweisungsdauer Vergabeunterlagen (VU) Verfahren bei Nichterscheinen Leistungen während der Teilnahme Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

4 1. Besetzung Die Besetzung in GANZIL erfolgt im unten genannten Zeitraum (Zuweisungskorridor). Insgesamt sollen in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) in die Maßnahme einmünden (1.HJ: 757, 2.HJ: 85). Durchgeführt wird GANZIL vom Träger Bildung Innovation Qualifizierung GmbH (BIQ). Die jeweils gültigen Zuweisungsquoten je Standort sind dem Buchungstool zu entnehmen! Die Maßnahme richtet sich an elb der Profillagen Aktivierungsprofil, Förderprofil, Entwicklungsprofil und Stabilisierungsprofil. Zugewiesen werden können elb, die keiner oder nur einer nichtversicherungspflichtige Beschäftigung (Nebenjob) nachgehen. Zuweisungskorridor 2014: bis Zuweisungskorridor 2015: bis Besetzung 2. Buchungstool Für jedes JC wurde im Intranet ein Buchungstool eingerichtet mit dem jeweiligen Zuweisungssoll/Woche. In dieser Quote ist bereits eine Nichtteilnehmerzahl von 45% eingerechnet Buchungstool 3. Zielsetzung Gegenstand der Maßnahme ist eine Kombination aus Elementen zur Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Feststellung Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder betriebliche Ausbildung Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme. Zielsetzung 4. Eingliederungsvereinbarung (EinV) Die elb werden nach Abschluss einer entsprechenden Eingliederungsvereinbarung mit Rechtsfolgenbelehrung durch den Hauptbetreuer im JobCenter team.arbeit.hamburg zum durchführenden Träger zu einer Auftaktveranstaltung eingeladen. Das Info-Blatt des Trägers mit der Fahrtbeschreibung ist auszuhändigen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden den elb Inhalte und Abläufe der Maßnahme ausführlich dargestellt. Mit der Teilnahme sind die elb in GANZIL aufgenommen. EinV 4

5 5. Auftaktveranstaltungen BIQ führt Auftaktveranstaltungen jeden Mittwoch um 13:00 Uhr in seinen eigenen Räumen in der Hammerbrookstr.94, 5. Etage, Hamburg durch. Sollte eine oder ein elb den Termin nicht wahrnehmen können, erhält sie oder er einen Ausweichtermin für den dem Ursprungstermin folgenden Freitag; um 10:00 Uhr. An den wöchentlichen Veranstaltungen beim Träger nimmt ein Mitarbeiter der Maßnahmesteuerung bzw. Federführung teil, um möglichst alle Fragen direkt vor Ort zu klären und eine Anwesenheitskontrolle durchzuführen. Auftaktveranstaltungen 6. Dokumentation Die eingeladenen elb sind im GANZIL - Buchungstool einzutragen. Hieraus wird die wöchentliche Teilnehmerliste für den Träger generiert. Die Felder in der Excel-Tabelle sind Pflichtfelder. Zusätzlich ist in der Kundenhistorie in VerBIS die Zuweisung mit den Zuweisungsdaten (von bis ) zu vermerken. Teilnehmerbuchungen für die laufende Woche müssen bis spätestens dienstags Uhr abgeschlossen sein. Im Laufe des Dienstagnachmittags wird dem Träger vom ILC die Teilnehmerliste der aktuellen Woche übermittelt. Der Träger übermittelt die Teilnehmerlisten mit den erschienenen und somit aufgenommenen elb und den nicht erschienenen elb jeweils am darauffolgenden Tag an das ILC. Grundsätzlich ist jeder erschienene elb in der Maßnahme aufgenommen. Ablehnungen hat der Träger ausschließlich mit den Maßnahmeverantwortlichen abzustimmen (zentrales Verfahren). Die COSACH- Buchung der elb erfolgt nach Bestätigung der Aufnahme seitens des Trägers durch das ILC. Das gleiche gilt für die Freischaltung der VerBIS- Kundendaten für den Träger. Dokumentation Neu: Ausbuchungen wegen Abbruch oder Beendigung der Maßnahme erfolgt ebenfalls durch das ILC! Die IFK melden die Abbrüche mit dem Formblatt Nichtantritt- /Austritts/Abbruchmeldung (BK-Browser) an das Teampostfach von X915. Erfolgen nach der Aufnahme der Beschäftigung bzw. betrieblichen Ausbildung weiterhin Aktivitäten des Trägers zur Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme, so wird dadurch die Maßnahmeteilnahme selbst nicht verlängert! Die Teilnahme endet in allen Fällen mit der Beschäftigungsaufnahme bzw. Aufnahme der betrieblichen Ausbildung. 5

6 7. Status Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahme sind im Status arbeitsuchend zu führen. Status 8. Zuweisungsdauer Die Zuweisung in die Maßnahme GANZIL erfolgt für alle elb grundsätzlich für 6 Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Zuweisungs- dauer 9. Anwesenheitspflicht Für die elb besteht eine Anwesenheitspflicht (Präsenzzeit) von mindestens zwei Tagen pro Woche. Termine zur Vorstellung bei einem Arbeitgeber gelten als Präsenzzeiten. Sie sind vom Auftragnehmer zu organisieren und zu genehmigen. Anwesenheits- pflicht 10. Integration Ein Teilnehmer gilt als erfolgreich integriert, wenn er eine mindestens 15 Stunden umfassende versicherungspflichtige Beschäftigung nach dem SGB III oder eine betriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) ausgeübt hat. Def. einer Integration 11. Ende der Zuweisungsdauer Die Zuweisungsdauer endet mit der Eingliederung der oder des elb in eine versicherungspflichtige Beschäftigung bzw. Ausbildung der Aufnahme einer mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende selbständige Tätigkeit einer länger als sechs Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit dem Abbruch der Maßnahme durch die oder den elb o- der die zuständige Integrationsfachkraft. Ende Zuweisungsdauer 12. Vergabeunterlagen (VU) Weitergehende maßnahmespezifische Regelungen finden sich in den VU zur Öffentlichen Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für diese Maßnahme. VU 6

7 13. Verfahren bei Nichterscheinen Erscheint die oder der elb nicht zur Auftaktveranstaltung, dann sind folgende Schritte erforderlich: Auswertung der Teilnahmelisten durch die Maßnahmeverantwortlichen. Meldet sich ein elb telefonisch beim Träger, erhält er direkt einen Ersatztermin. Die Korrekturbuchungen im GANZIL - Buchungstool sowie die notwendigen Einträge in VerBIS werden von den Maßnahmeverantwortlichen vorgenommen. Über das Nichterscheinen eines elb erhält die zuständige IFK eine entsprechende Info (Kundenhistorie, Wiedervorlage) mit der Bitte um weitere Veranlassung. Die Sanktionsentscheidung nach Fristablauf/Rückäußerung sowie eine Sanktionsumsetzung erfolgt durch die zuständige IFK Erscheint eine oder ein elb zu drei Gesprächsterminen hintereinander unentschuldigt nicht beim Träger, wird die zuständige IFK hierüber informiert. Zur Klärung bestellt die zuständige IFK die oder den elb kurzfristig ein und veranlasst die weiteren Schritte (Anhörung wegen Nichterscheinen beim Träger, Sanktionsentscheidung nach Fristablauf oder Rückäußerung, ggf. Sanktionsumsetzung). Ziel ist die verlässliche Fortführung der Maßnahme, nicht der Abbruch. Nichterscheinen zur Auftaktveranstaltung Unentschuldigtes Fehlen 14. Leistungen während der Teilnahme Mit der Gewährung der Aufwandspauschale für den durchführenden Träger sind alle Aufwendungen zur Durchführung der ganzheitlichen Eingliederungsmaßnahme abgegolten. Das sind z.b.: Leistungen bei Teilnahme Kosten für Maßnahmeinhalte Aufwendungen des Trägers für Vermittlungsbemühungen und Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme Bewerbungskosten (innerhalb der Zuweisungsdauer ist alleinig der Träger zuständig) Reisekosten für Vorstellungsgespräche zusätzliche Fahrtkosten im Rahmen von Praktikas oder Prüfungsabnahmen Unfall- und Haftpflichtversicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Fahrtkosten zum Träger sind nicht Bestandteil der Aufwandspauschale. Der Träger übernimmt aber die Abrechnung und Verauslagung der Fahrtkosten, sofern diese ihren Anspruch an ihn abtreten. Fahrtkosten 7

8 Bei einer durchschnittlichen Anwesenheitspflicht an 9-10 Tagen/Monat rechnet sich in der Regel bereits eine Monatskarte unter Einbeziehung des Sozialtickets. Daher hat die IFK bei der Zuweisung zu prüfen, ob ein solches bereits vorhanden ist, andernfalls ist die Ausstellung des Sozialticket zu beantragen. Sozialticket Während der Laufzeit der Maßnahme darf der Einsatz anderer Ermessensleistungen (MAT, AGH, FbW, AVGS-MPAV) nicht erfolgen. 15. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Federführung: Frau Fulde (Standort Altona) Tel Ansprechpartner- innen/ansprech- Partner t.a.h. Vertretung: Herr Köppen (Standort Altona) Tel ILC (Maßnahmesteuerung): Herr Maaß Tel ILC (Abrechnung und Vertragswesen): Frau Kinski Tel Herr Cordes Tel

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