Schnittstellengymnastik so klappt s!

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1 Vortrag zur Fachtagung: JUGEND AKTIV im Kontext von Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Schnittstellengymnastik so klappt s! am in Hamburg Das Projekt JUGEND AKTIV Ziele, Zielgruppen, Standorte, Schnittstellen Sieglinde Ritz, Lawaetz-Stiftung Als Teil des Projektmanagements für das Projekt Jugend Aktiv, dem Runhild Mehrkens von der Lawaetz Stiftung und Lutz Krätzschmar von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, und dort aus dem Amt Familie und Soziales angehören, möchte ich Ihnen zunächst die Ziele, Zielgruppe und Struktur des Projektes Jugend Aktiv vorstellen und im zweiten Schritt unsere Ziele und Wünsche an die Tagung erläutern. Zunächst möchte ich mich jedoch bei allen Beteiligten für die vielfältige Unterstützung bei der Vorbereitung der Fachtagung bedanken. An der Diskussion der inhaltlichen Gestaltung haben sich alle Träger von Jugend Aktiv intensiv beteiligt. An den Vorbereitungen waren weitere Mitarbeiterinnen aus der Stiftung einbezogen, und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bbw sorgen hier vor Ort dafür, dass Sie sich hier wohl fühlen. Vielen Dank an alle für die Vorbereitung und Unterstützung!! Und wir freuen uns natürlich ganz besonders, dass diese Tagung bei so Vielen Interesse gefunden hat. Das Thema Jugendarbeitslosigkeit und vor allem der Anteil der Jugendlichen, die dem Bildungssystem und der Arbeitswelt völlig den Rücken kehren und auch von den offiziellen Statistiken nicht mehr erfasst werden, bewegt Europa. Sie werden nach den Erfahrungen in Großbritannien auch not in education, employment or training kurz NEET genannt. Die Gruppe der NEET machen in Europa mittlerweile durchschnittlich 13 % der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren aus. Charakteristischerweise begünstigen Faktoren wie Migrationshintergrund, Einschränkungen physischer oder psychischer Art, ein niedriges Ausbildungsniveau oder einkommens und bildungsschwache Eltern die Entstehung dieser Gruppe. Problematisch ist u.a. daran, dass sich Arbeitslosigkeit in jungen Jahren negativ auf das gesamte Erwerbsleben auswirkt. (vgl. Olaf Münichsdorfer, Blätter f. deutsche und internationale Politik 6/2012 S. 17/18) In Hamburg geht man von einer niedrigeren Zahl der Jugendlichen und Jungerwachsenen aus, die ohne Schulabschluss und/oder Ausbildung und/oder ohne Arbeit sind. Die Berechnungen zur Einrichtung der Jugendberufsagenturen liegen bei rund Jugendlichen und Jungerwachsenen, deren Betreuungsbedarf als hoch eingeschätzt wird (siehe: Drucksache 20/4195 Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Hamburg, S.6). Mit Blick auf Gesamt Hamburg mag der prozentuale Anteil mit ca. 4 5 % gering erscheinen ungeachtet dessen bleibt auch ein geringer Anteil inakzeptabel, weil ein funktionierendes Gemeinwesen nur dann leistungsfähig sein kann, wenn es gelingt, auch schwächere und benachteiligte Mitglie

2 der der Gesellschaft so zu unterstützen, dass sie dazu gehören und ihre Potenziale einbringen können. 1 Das Projekt Jugend Aktiv hat sich zum Ziel gesetzt, einen Teil dieser abgehängten Jugendlichen in Abstimmung mit regionalen Trägern der Jugendhilfe, Jugendsozial und Straßensozialarbeit wie den Sozialen Diensten zu erreichen und mittels Beratungs und Unterstützungsmaßnahmen sozial zu stabilisieren und erste Schritte im Hinblick auf die berufliche Integration gemeinsam mit den Jugendlichen zu gehen. Uns ist wichtig dabei hervorzuheben, dass eine enge Abstimmung mit beteiligten Trägern freien wie kommunalen dabei ein zentrales Thema ist, da uns die Abstimmung des richtigeren Integrationsweges wichtig ist. Die Eckpunkte des Projektes Jugend Aktiv möchte ich Ihnen kurz anhand von einigen Folien erläutern: Eckdaten des Projektes Projektlaufzeit: (mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr) Projektträger: Johann Daniel Lawaetz Stiftung Ansprechpartnerinnen in der Lawaetz Stiftung: Sieglinde Ritz, Runhild Mehrkens Ansprechpartner in der BASFI (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, Amt Familie und Soziales) Lutz Krätzschmar Zielgruppe junge Menschen (U 25), die sich (noch) in Jugendhilfemaßnahmen befinden, ohne über eine berufliche Perspektive zu verfügen junge Menschen, die von den Angeboten der Jugendhilfe (ASD, SHA) oder Jugendsozialarbeit / Straßensozialarbeit nicht (mehr)erreicht werden, aus den Angeboten der SGB II Träger herausgefallen sind. Alleinerziehende oder junge Eltern (auch) Ü 25, die durch niedrigschwellige Angebote der SHA angesprochen werden. in Einzelfällen: schul und berufsschulpflichtige Menschen (U 18), die nicht vom Übergangssystem Schule Beruf erfasst sind. Ziele Soziale und berufliche Aktivierung und (Re ) Integration der Zielgruppe U 25 Entwicklung und Verknüpfung von Betreuungs, Begleitungs und Unterstützungsangeboten Implementierung von Strukturen und deren Verstetigung Aufbau von bezirksübergreifenden Netzwerken und verbindlichen Kooperationen 1 Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung kommunalen Managements am Übergang Schule Beruf: benachteiligungssensibel chancengerecht inklusiv; Deutscher Verein

3 Beteiligte Bezirke und ausgewählte Sozialräume Bezirk Altona/Eimsbüttel Bergedorf Wandsbek Mitte Ausgewählte Sozialräume Osdorf, Lurup / Eidelstedt Altona Altstadt / Eimsbüttel Bergedorf Kerngebiet, Neuallermöhe, Lohbrügge Steilshoop, Bramfeld Süd Jenfeld (prioritär Ost) Rahlstedt (Großlohe und Rahlstedt Ost) Wilhelmsburg, Veddel Für den heutigen Fachtag möchten wir seitens des Projektmanagements besonders jene Punkte hervorheben, von denen wir denken, dass Jugend Aktiv eine Lücke schließen könnte, wenn wir den Auftrag, Keiner solle verloren gehen ernst nehmen. Es setzt voraus, bisher unzureichend verbundene Kommunikationsstränge an dieser Stelle ausdrücklich nicht: Informationsstränge zusammenzuführen und gemeinsam getragene Entscheidungen zu ermöglichen. Mit diesem Anspruch wird kein Neuland betreten ein Blick auf unterschiedliche Publikationen verweist auf Diskussionen 2, die bereits seit einer Reihe von Jahren geführt wird. Eine im Interesse der Zielgruppe wirksame wie nachhaltige rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit war seit Jahren ein relevanter Punkt sowohl aus Sicht der Jugendhilfe wie der arbeitsmarktpolitischen Akteure (Rechtskreise SGB II und III). Nichts desto trotz befand man sich trotz bester Absichten oftmals in sumpfigem Gelände und nasse Füße waren also keineswegs ausgeschlossen. Was ist Jugend Aktiv? Es ist wie bereits erwähnt ein ESF Projekt und ein Projekt der Sozialräumlichen Hilfen und Angebote. Auf der Basis eines aufsuchenden Arbeitsansatzes ist es somit Schnittstelle zwischen den Sozialen Diensten, der Jugendarbeit, der Grundsicherung und der künftigen Jugendberufsagenturen im Bezirk Mitte ist dies bereits der Fall. Mit dem heutigen Fachtag geht es allerdings auch darum, den Bezugspunkt weiter zu setzen als sonst üblich: das Projekt Jugend Aktiv entstand aus dem Wissen der Sozialen Dienste um Lebenslagen in Familien, die durch Abhängigkeiten von Transferleistungen gekennzeichnet waren also Lebenssituationen, die durch Armutsstrukturen geprägt sind, fehlenden oder verbauten Zugangsmöglichkeiten in Bildungs, Ausbildungs oder Weiterbildungsprozesse und durch vielfältige Misserfolgserlebnisse die zu Rückzug und Distanz zu den Angeboten führen, die potenziell Änderungen schaffen könnten. 2 Zukunftschancen junger Menschen nicht länger vergeben!; Förderung für Jugendliche optimieren Schnittstellen zwischen den Rechtskreisen SGB II, III und VIII klären; beides: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

4 In diesem Kontext will Jugend Aktiv nicht zusätzliche Aufgaben oder Verantwortungsbereiche für die Sozialen Dienste schaffen sondern umgekehrt Entlastung schaffen: sozialräumlich zur Verfügung stehen, wo aus Sicht der Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) die Thematik der beruflichen Integration Relevanz besitzt. Wie verbinden wir nun die klassischen oder typischen Jugendhilfeangebote mit denen der beruflichen Integration und Arbeitsmarktpolitik? Hierzu ist es notwendig, sich das Grundverständnis des SGB II, III und VIII zu vergegenwärtigen: Im SGB II und III geht es im Kern um Beschäftigungsförderung mit dem Ziel der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unter der Maßgabe des Förderns und Forderns und mit dem Mittel der Sanktionierung. Im SGB VIII sind hingegen der Erziehungsgedanke und die Erarbeitung eines individuellen Hilfeprozesses zentral, mit dem Ziel der Entwicklung hin zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Das SGB II spricht nicht von Integration, sondern von der Eingliederung in Arbeit.Es geht darum die Kunden so schnell wie möglich in Arbeit oder Ausbildung zu vermitteln, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Ggf. sind Zwischenstufen zur Herstellung der Ausbildungs und Beschäftigungsfähigkeit vorgesehen Das SGB VIII hingegen arbeitet mit dem Begriff der sozialen Integration und bietet in Bezug auf die Jugendsozialarbeit im Prinzip die Möglichkeit Integration differenzierter zu sehen und nicht nur auf Integration in Ausbildung und Arbeit zu beschränken. (BAG ÖRT, Niedrigschwellige Integrationsförderung, Mai 2010, S. 15 f.) Daher gilt es die Möglichkeiten auszuloten, welche Erweiterungen auf beiden Seiten die der Jugendhilfe und die der Beschäftigungsförderung möglich sind: 2009 wurde im Positionspapier des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit sinngemäß formuliert, dass durch eine gemeinsame Angebots bzw. Maßnahmenplanung von Arbeitsagentur, Trägern der Grundsicherung und der Jugendhilfe eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur unterstützt werden könne. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit dafür ein, verbindliche Strukturen für die Kooperation aufzubauen und gesetzliche Neuregelungen vorzunehmen. 3 Die Einrichtung der Jugendberufsagentur gibt daher guten Anlass zur Annahme, dass es gelingt, wesentliche strukturelle und institutionelle Voraussetzungen schaffen zu können, die es künftig ermöglichen, die unterschiedlichen Professionen und institutionellen Kulturen auf ein gemeinsames Verständnis einer rechtskreisübergreifenden Integrationsplanung zu verständigen. Dies setzt voraus, die jeweiligen rechtskreisbezogenen Kernkompetenzen des SGB II und SGB III sowie des SGB VIII so zu bündeln, dass die spezifische Fachlichkeit im Interesse der Zielgruppe der unter 25 Jährigen wirksam und ergänzend eingesetzt werden kann. In diesem Prozess hat die Jugendhilfe bzw. Jugendsozialarbeit einen erheblichen Erfahrungsschatz beizusteuern, insbesondere wenn es um das Erreichen verlorener Zielgruppen geht. 3 Förderung für Jugendliche optimieren Schnittstellen zwischen den Rechtskreisen SGB II, III und VIII klären; Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, März 2009

5 Das allerdings setzt voraus, dass sich die Institutionen und Dienste bewegen müssen; nicht nur ihre Kunden! Vor diesem Hintergrund müssen gemessen an der Wichtigkeit der zu bewältigenden Aufgabe neue und andere Formen der Kommunikation und Abstimmung gefunden werden, die dem Ziel dienen, nachhaltige und das setzt voraus für die Zielgruppe bzw. Kundengruppen ebenso nachvollziehbare wie nutzbringende Perspektiven zu entwickeln. Die Ansprechbarkeit und Präsenz in den Sozialräumen ist für eine nicht unerhebliche Anzahl junger Menschen entscheidend, wieder Tritt zu fassen; auch die andere Zielgruppenansprache durch den jugendhilfespezifischen Grundsatz der Freiwilligkeit. Über die sozialräumlichen Netzwerke bestehen Rückkoppelungsmöglichkeiten, die krisenhafte Entwicklung sehr viel eher auffangen können. Welchen Anteil hat nun die Jugendhilfe, welchen Anteil hat die Arbeitsverwaltung daran, dass keiner verloren geht? Aus unserer Sicht handelt es sich nicht um ein Problem ungleichgewichtiger Partner, oder der gleichen bzw. ungleichen Augenhöhe. Damit die vermutlich zunächst noch erforderliche gymnastische Übung in der Jugendberufsagentur klappt, bedarf es eines veränderten wechselseitigen Verständnisses der Akteure. Es geht darum, die Ungleichgewichtigkeit zu händeln, indem die Relevanz des jugendhilfespezifischen Integrationswissens als unentbehrlicher Bestandteil nachhaltiger und gelingender Integration verstanden wird, wie umgekehrt die Stärke arbeitsmarktpolitischer Eindeutigkeit als ein Gewinn verstanden werden muss. Das ist kein Selbstgänger! Erforderlich sind abgestimmte Verfahrensweisen, um die zuvor angesprochenen unterschiedlichen Professionen wie institutionellen Kulturen auf ein gemeinsames Verständnis einer rechtskreisübergreifenden Integrationsplanung einzustimmen. Das Instrument wären unseres Erachtens verbindliche Verfahren der Kommunikation. Damit sind im Wesentlichen die Fragen angeschnitten, um die es aus unserer Sicht heute gehen sollte. Unsere Ziele und Wünsche an die Veranstaltung sind daher: Wir möchten mit der Veranstaltung einen Beitrag leisten zu der konkreten Hamburger Zusammenarbeit, d.h. über die Leitlinien gemeinsamen Handelns zwischen Jugendhilfe einerseits und Arbeitsmarktakteuren andererseits Ausgangsfrage dabei ist: Was ist (weitestgehend) möglich und machbar! und nicht: Was geht nicht?! Was macht dabei eine gute Kooperation der drei Rechtskreise aus, um eine wirksame (kohärente) Zusammenarbeit im Interesse der Zielgruppe zu ermöglichen? Darüberhinaus möchten wir gerne in den Arbeitsgruppen auf der Basis der bisherigen Erfahrungen in der Kooperation den Fragen nachgehen: Wie kann die Fachkompetenz und das Praxiswissen der Jugendhilfe in den beruflichen Planungsprozess einbezogen werden? Wie erreichen wir die prekären Zielgruppen? Viele spannende Fragen, von denen wir hoffen, einige im Laufe des Tages gemeinsam mit Ihnen beantworten können.

6 In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns einen erkenntnisreichen Nachmittag! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! Text: Lutz Krätzschmar und Sieglinde Ritz

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