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1 3/ Jahrgang sozialpsychiatrische informationen Sonderdruck Zwischen Forensik und Genesungsbegleitung Autor: Christian Prüter-Schwarte Seiten 8 11 Forensische Nachsorge und Gemeindepsychiatrie geht das zusammen? Aufbau einer forensisch-psychiatrischen Nachsorgeambulanz in einer Großstadt und die Problematiken der Zusammenarbeit mit Zusammenfassung Die Bedeutung ambulanter Ansätze in der Beratung und Behandlung von psychisch kranken Straftätern hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Mit Reform der Führungsaufsicht 2007 ist auch der rechtliche Rahmen besser geregelt. Seit Dezember 2009 betreibt der Landschaftsverband Rheinland mit Eröffnung zweier forensisch-psychiatrischer Abteilungen an der LVR-Klinik Köln im Rahmen des Dezentralisierungsprogrammes des Landes NRW auch eine Nachsorgeambulanz für Maßregelvollzugspatienten. Die Stadt Köln verfügt über ein breites und gut ausgebautes sozialpsychiatrisches Versorgungsnetz, sodass sich mit der Eröffnung des neuen Standortes die Hoffnung auf günstigere Resozialisierungsmöglichkeiten für forensisch-psychiatrische Patienten verband. Drei Jahre nach Eröffnung haben sich diese Hoffnungen nur zum Teil erfüllt. Der Beitrag beschreibt die Schwierigkeiten der ambulanten Nachsorgearbeit in einer Großstadt. Neben den Gruppen der Patienten mit Persönlichkeitsstörungen und Sexualdelikten finden sich zunehmend auch für schizophrene Patienten kaum geeignete Nachsorgeeinrichtungen. ISSN Verlag: Psychiatrie Verlag GmbH, Ursulaplatz 1, Köln, Tel , Fax verlag@psychiatrie.de Erscheinungsweise: Januar, April, Juli, Oktober Abonnement: Print für Privatkunden jährlich 38,- Euro einschl. Porto, Ausland 38,- Euro zzgl. 15 Euro Versandkostenpauschale. Das Abonnement gilt jeweils für ein Jahr. Es verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis zum des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird. Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Redaktionsanschrift: beta89, Günther-Wagner-Allee 13, Hannover Redaktionssekretariat: Peter Weber Tel , Fax si@psychiatrie.de Redaktion: Peter Brieger, Kempten Michael Eink, Hannover Hermann Elgeti, Hannover Helmut Haselbeck, Bremen Gunther Kruse, Langenhagen Sibylle Prins, Bielefeld Kathrin Reichel, Berlin Renate Schernus, Bielefeld Ulla Schmalz, Düsseldorf Ralf Seidel, Mönchengladbach Annette Theißing, Hannover Peter Weber, Hannover Dyrk Zedlick, Glauchau

2 Autor: Christian Prüter-Schwarte Forensische Nachsorge und Gemeindepsychiatrie geht das zusammen? Aufbau einer forensisch-psychiatrischen Nachsorgeambulanz in einer Großstadt und die Problematiken der Zusammenarbeit mit Zusammenfassung Die Bedeutung ambulanter Ansätze in der Beratung und Behandlung von psychisch kranken Straftätern hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Mit Reform der Führungsaufsicht 2007 ist auch der rechtliche Rahmen besser geregelt. Seit Dezember 2009 betreibt der Landschaftsverband Rheinland mit Eröffnung zweier forensisch-psychiatrischer Abteilungen an der LVR-Klinik Köln im Rahmen des Dezentralisierungsprogrammes des Landes NRW auch eine Nachsorgeambulanz für Maßregelvollzugspatienten. Die Stadt Köln verfügt über ein breites und gut ausgebautes sozialpsychiatrisches Versorgungsnetz, sodass sich mit der Eröffnung des neuen Standortes die Hoffnung auf günstigere Resozialisierungsmöglichkeiten für forensischpsychiatrische Patienten verband. Drei Jahre nach Eröffnung haben sich diese Hoffnungen nur zum Teil erfüllt. Der Beitrag beschreibt die Schwierigkeiten der ambulanten Nachsorgearbeit in einer Großstadt. Neben den Gruppen der Patienten mit Persönlichkeitsstörungen und Sexualdelikten finden sich zunehmend auch für schizophrene Patienten kaum geeignete Nachsorgeeinrichtungen. Die Bedeutung ambulanter Ansätze in der Beratung und Behandlung von psychisch kranken Straftätern hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Seit der Reform der Führungsaufsicht 2007 ist auch der rechtliche Rahmen besser geregelt.»die Ausweitung des strafbewehrten Weisungskataloges, die flexibleren Interventionsmöglichkeiten im Falle einer Krise und die Möglichkeiten der unbefristeten Verlängerung der Führungsaufsicht bei früheren forensischen Patienten machen dieses Instrument noch effektiver.«[1] Der geeignete»entlassraum«die meisten Patienten des Maßregelvollzugs können nach Abschluss der stationären Behandlung nicht in ein beliebiges, vom Patienten selbst gewähltes Umfeld entlassen werden. Die Auswahl des jeweiligen Entlasssettings orientiert sich an den Bedürfnissen des einzelnen Falles. Wesentliches Ziel ist die sichere Reintegration in die Gesellschaft auf einem optimalen Funktionsniveau. [2] Dabei ergibt sich in Abhängigkeit vom Krankheitsbild die Notwendigkeit einer mehr oder weniger stress- und verführungsarmen Umgebung. Ein dem Fall angemessenes Ausmaß an Freiheit, sozialer Unterstützung und Kontrolle gilt es zu erreichen. Um das geeignete Entlasssetting zu gewährleisten, gilt es, vor der Entlassung die Bedürfnisse des Patienten in vier Kernbereichen zu klären: Wohnung Beschäftigung/Arbeit Medizinische und psychiatrische Versorgung Finanzen/Finanzierung. Wohnung Aus unterschiedlichen Gründen können die Patienten des Maßregelvollzugs zumeist nicht in ihre alte Umgebung zurückkehren. Dies kann mit der Art der Taten zu tun haben, aber auch mit möglichen negativen Einflüssen des alten Umfelds auf den Patienten. Die Wohnform ist ganz wesentlich von den Ressourcen des Patienten abhängig: Inwieweit kann er sich selbst versorgen oder ist er auf fremde Hilfe angewiesen? Daher wird der eine eher eine Vollversorgung mit zusätzlichem Beschäftigungsangebot im Rahmen eines Wohn- oder Pflegeheims benötigen, während der andere in eigener Wohnung mit der Unterstützung begleitender Dienste leben kann. Beschäftigung/Arbeit Beschäftigung bietet Struktur, stärkt das Selbstbewusstsein und ist ein wesentliches Mittel, für sich selbst und für die soziale Integration zu sorgen. Einer Beschäftigung nachzugehen, ist fundamental für Gesundheit und Wohlergehen. [3] Auch hier muss man sich an den Ressourcen des Patienten 8 sozialpsychiatrische informationen 3/2015

3 Prüter-Schwarte: Forensische Nachsorge und Gemeindepsychiatrie geht das zusammen? orientieren. Das Angebot reicht zumeist von der integrierten Beschäftigungs- und Ergotherapie in einem Wohnheim über eine beschützte Tätigkeit in einer Reha-Werkstatt oder einer Tagesstätte bis hin zu Ausbildungen in Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerken. In seltenen Fällen kommt auch eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt infrage. Medizinische und psychiatrische Versorgung An die therapeutische Kompetenz bei der Behandlung von Patienten aus dem Maßregelvollzug sind auch nach der Entlassung besondere Anforderungen zu richten, die in der Regel nur von einer Forensischen Nachsorgeambulanz erfüllt werden können. [4] In Köln werden durch die Ambulanz auch Patienten im Status der Langzeitbeurlaubung betreut. Hier gilt es Dinge wie die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse, die Anbindung an einen Hausarzt, die Sicherstellung von Gebühren, aber ggf. auch die Organisation ambulanter Dienste zur Kontrolle der Medikamenteneinnahme oder Medikamentenverabreichung zu klären. Finanzen/Finanzierung Viele Patienten, die aus dem Maßregelvollzug entlassen werden, haben erhebliche Schulden aus dem vorangegangenen Strafverfahren in Form von Gerichtskosten oder Schadensersatzansprüchen, sodass eine Schuldenregulierung erforderlich wird. Es gilt, den Lebensunterhalt ggf. durch die Beantragung von Hartz IV oder Sozialhilfe zu sichern oder die Befreiung von den GEZ- Gebühren zu beantragen. Auch die Finanzierung der evtl. in Anspruch genommenen Nachsorgeinstitutionen (Wohnheim, betreutes Wohnen) und Ausbildungsmaßnahmen, gilt es zu klären. Ersteres wird in der Regel von den überörtlichen Sozialhilfeträgern, Letzteres von der Bundesagentur für Arbeit oder anderen Rehabilitationsträgern übernommen. Bei Patienten mit Migrationshintergrund gehört auch die Klärung des ausländerrechtlichen Status zur Entlassplanung bereits Patienten in Langzeitbeurlaubung benötigen gültige Ausweispapiere. Besteht eine Ausweisungsverfügung, so sollte überprüft werden, ob die Erkrankung des Patienten im Heimatland adäquat behandelt werden kann, ggf. müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um eine Ausweisung zu verhindern. In anderen Fällen verkürzt sich durch die anstehende Ausweisung die Entlassplanung erheblich.»forensisch-psychiatrische Rehabilitation muss die Grenzen des unter den herrschenden Bedingungen Machbaren im Blicke behalten, dem Lernstil der Patienten angepasst sein und auf die Reduktion von Risikofaktoren abzielen.«[5] Zusammenfassend ergeben sich folgende Anforderungen an forensisch-psychiatrische Rehabilitationsprogramme: Patientenorientiert Multidisziplinär Supportiv Direktiv Ausgerichtet auf: Verbesserung der Impulskontrolle und Problemlösestrategien Alkohol- und Drogenfreiheit Compliance Der Entlassraum Köln Mit der Eröffnung des Kölner Standorts einer Maßregelvollzugsklinik verband sich die Hoffnung, vor dem Hintergrund eines vielfältigen Versorgungsangebots, eine verbesserte Rehabilitation und erleichterte Reintegration der MRV-Patienten zu erreichen. Die Stadt Köln als Millionenstadt sieht sich mit den für moderne Großstädte üblichen sozialen Konfliktlagen konfrontiert, die auch die Möglichkeiten einer Rehabilitation forensischer Patienten maßgeblich beeinflussen. Die Stadt verfügt über ein gut ausgebautes sozialpsychiatrisches Netz, das in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) eine etablierte Plattform zum Austausch aller Akteure hat. Innerhalb dieser PSAG existiert der Unterarbeitskreis Forensik. Es gibt ein differenziertes Hilfeangebot mit Wohnheimen, betreutem Wohnen (über 100 Anbieter), Arbeitsangeboten und neun Sozialpsychiatrischen Zentren mit Tagesstätten. In der Stadthilfeplankonferenz des Gemeindepsychiatrischen Verbundes werden übergreifend schwerwiegende Fälle besprochen. Auf der anderen Seite steht die Wohnund Arbeitsmarktsituation. Köln ist eine Dienstleistungsmetropole mit weit fortgeschrittenem Strukturwandel. Die Beschäftigungslage ist stabil. Die hier angesiedelten anspruchsvollen Arbeitsplätze erzielen eine hohe Wertschöpfung. Diese wird überwiegend von qualifizierten Beschäftigten erbracht. Köln ist aber auch eine Stadt in einer schwierigen sozialen Lage mit geringer Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung im Allgemeinen und älterer Arbeitnehmer sowie Frauen im Besonderen. Die Stadt weist eine hohe Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquote aus. Deutlich über 10 % der Bevölkerung sind Transferleistungsbezieher, darunter viele Jugendliche und Migranten. [6] Die Arbeitslosenquote lag 2011 mit 9,6 sowohl über dem Landes- als auch über dem Bundesdurchschnitt. [7] Auch im Mietspiegel findet sich Köln mit 9,48 /m² unter den Städten mit vergleichsweise hohen Mietkosten. [8] Hierbei finden sich deutliche regionale Schwankungen zwischen den linksund rechtsrheinisch gelegenen Stadtteilen. Grundsätzlich sind vor allem rechtsrheinisch die Arbeitslosenquote höher und die Mietpreise niedriger. Die Zusammenarbeit mit Beim offiziellen Beginn der Arbeit der Forensischen Nachsorge Ambulanz (FNA) der LVR-Klinik Köln im September 2009 befanden sich neun Patienten in Langzeitbeurlaubung und 22 Patienten im Status der Bewährungsaussetzung der Maßregel in der Betreuung der Ambulanz. In den folgenden Jahren bis 2013 zeigte sich eine langsame, aber stetige Zunahme der Patientenzahlen (s. Tabelle 1, S. 10). Aufgrund der Zuweisungsgewohnheiten des Landgerichts Köln befinden sich überwiegend Patienten mit schizophrenen Erkrankungen im Maßregelvollzug, sodass von einer optimistischen Perspektive hinsichtlich weiterer Beurlaubungsmöglichkeiten ausgegangen wurde, da für diese Patientengruppe in der Stadt Köln ein gut ausgebautes sozialpsychiatrisches Versorgungsnetz besteht. Die Forensische Nachsorge Ambulanz (FNA) fand sich relativ rasch in der Situation, das Angebot an Wohnheimplätzen im Raum Stadt Köln ausgeschöpft zu haben. Die Träger der psychiatrischen Wohnheime in der Stadt Köln teilten in gemeinsamen Gesprächen mit, aus Kapazitätsgründen nicht mehr als insgesamt elf Plätze für forensische Patienten bereitstellen zu können. Die FNA musste, um den vorhandenen Bedarf an Plätzen für zu beurlaubende Patienten decken und um die aktuelle Zahl von 28 Langzeitbeurlaubten und 50 zur Bewäh- sozialpsychiatrische informationen 3/2015 9

4 Zwischen Forensik und Genesungsbegleitung Tab. 1: Entwicklung der Forensischen Nachsorgeambulanz Köln Gesamtbelegung im Jahresdurchschnitt Anzahl der LZU*- Patienten im Jahresdurchschnitt Neuaufnahmen in die LZU* Rückführungen aus der LZU* Entlassung gesamt (inkl. Erledigung, Tod) Entlassung nach 67 d StGB ,6 13, ,1 18, (27 %) ,2 21, (9 %) Ambulante Patienten gesamt (Bewährung) * LZU = Langzeitbeurlaubung, bei fortbestehendem 63 StGB wohnen die Patienten außerhalb der Klinik. rung ausgesetzten Patienten in adäquaten Wohnformen unterzubringen zu können, ihren Radius in den folgenden Jahren weit über den Kölner Raum bis nach Westfalen und Rheinland-Pfalz ausdehnen. Hierfür waren vor allem politische Entscheidungen des zuständigen Kostenträgers der überörtlichen Sozialhilfe, und zwar keine weiteren stationären Heimplätze zu finanzieren und im Nachsorgesektor auf das ambulante betreute Wohnen zu setzen, verantwortlich. Die Mehrzahl der zu beurlaubenden und zu entlassenden Patienten war und ist aber auf stationäre Wohnheimplätze angewiesen. Aufseiten der Heimträger bestand durchaus die Bereitschaft, bei entsprechender Finanzierung weitere Plätze bereitzustellen. Diese Entscheidungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers sind vor dem Hintergrund einer durchaus ideologisch geführten Diskussion um die Notwendigkeit stationärer, und hier vor allem geschlossener, Wohnheimplätze zu sehen: Wer einen geschlossenen Heimplatz benötige, sei eben nicht rehabilitationsfähig, weiter gefährlich und müsse im stationären MRV verbleiben. [9] Zusätzlich wurde vor Ort die Forensische Psychiatrie von der Teilnahme an den Stadtfallplankonferenzen ausgeschlossen. Neben diesen institutionellen Hindernissen bei der Schaffung eines geeigneten Entlassraumes kommen aber auch Ängste und Abwehrhaltung gegenüber forensischen Patienten bei den Mitarbeitern der Heimeinrichtung hinzu, die trotz der intensiven Informations- und Begleitangebote der FNA oft nicht zu überwinden sind. Dies überrascht umso mehr, als dass es sich bei den aus der forensischen Klinik zu beurlaubenden und zu entlassenden Personen fast ausschließlich um schizophrene Patienten handelt, also einer Klientel, die der in den Einrichtungen betreuten vom Profil her entspricht und für deren Betreuung die Einrichtungen über einen großen Erfahrungsschatz verfügen. Häufig traf man trotz allem auf das Argument der»ganz anderen Klientel«. Auch konnten sich viele Einrichtungen nicht damit anfreunden, gegenüber den forensischen Patienten gewisse Kontroll- und Überwachungsfunktionen wahrzunehmen, dies sah man im Widerspruch zum Anspruch einer klientenorientierten Arbeit in. Es finden sich aber noch weitere Gründe für die aktuell zu konstatierende Knappheit an Wohnheimplätzen für die Patienten der FNA im Raum Köln: Ehemalig beurlaubte Patienten sind auch in der Bewährungsaussetzung zumeist auf das Wohnumfeld eines Wohnheims angewiesen und werden somit vorhandenen Wohnraum belegen. Patienten, die in den Maßregelvollzug eingewiesen werden, sind, neben der Straffälligkeit, Multiproblempatienten (»Systemsprenger«) mit einem hohen Betreuungsbedarf und einer erheblich reduzierten psychosozialen Belastbarkeit, die eine Integration in wenig strukturierte Wohnformen, wie das Betreute Wohnen (BeWo), nicht erlauben. Schließlich die»innerforensische«konkurrenz um Heimplätze mit anderen Maßregelvollzugskliniken aufgrund der hohen Attraktivität des Kölner Lebensraums. Zusätzlich ist die Arbeit der Nachsorgeambulanz aufgrund der weiten Ausdehnung der Rehabilitationsräume mit einem hohen, nicht einkalkulierten Personal- und infrastrukturellen (= Auto) Bedarf und entsprechenden Kosten verbunden, die durch die aktuelle Finanzierung seitens des Landes nicht gedeckt sind. Zukünftig besteht vor allem ein hoher Bedarf an geschlossenen und offenen Wohnheimplätzen, der sich auch längerfristig nicht allein mit dem Angebot der Kölner Heimträger decken lassen wird. Für eine nicht unerhebliche Zahl (gegenwärtig ca. ein Drittel) der Patienten werden geschlossene Unterbringungsformen benötigt werden, wenn man eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug in naher Zukunft erreichen will geschlossenes Wohnheim offenes Wohnheim ambulant Betreutes Wohnen eigene Wohnung Abb. 1: Bedarf an Plätzen nach Wohnform (absolute Zahlen) 10 sozialpsychiatrische informationen 3/2015

5 Prüter-Schwarte: Forensische Nachsorge und Gemeindepsychiatrie geht das zusammen? Fazit Vor dem Hintergrund des geschilderten Befunds kann man vier Jahre nach Inbetriebnahme der Abteilung Forensische Psychiatrie II und der dazugehörigen Nachsorgeambulanz feststellen, dass, trotz des gut differenzierten sozialpsychiatrischen Netzes in der Stadt Köln, die Gemeindepsychiatrie die Aufnahme und Versorgung forensischer Patienten noch nicht als Aufgabe angenommen bzw. wahrgenommen hat. Die Schwierigkeiten der Rehabilitation forensischer Patienten sind dabei, wie oben dargestellt, auf ein komplexes Geflecht aus institutionellen, personellen und finanziellen Problemen zurückzuführen. Besonders überrascht dieser Befund vor dem Hintergrund des Überwiegens schizophrener Patienten unter den zu beurlaubenden und zu entlassenden Maßregelvollzugspatienten, denn gerade für diese Gruppe schwer psychisch Kranker ist das sozialpsychiatrische Versorgungsnetz geschaffen und sieht hierin seine besondere Aufgabe. Die in Jahrzehnten geschaffenen Strukturen dieses Systems haben sich auf die Rehabilitation, die Schaffung von Wohnund Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit einer schizophrenen Erkrankung spezialisiert und betreuen eine große Anzahl von Personen mit dieser Erkrankung. Die schizophrenen Patienten des Maßregelvollzugs stammen zu einem hohen Prozentsatz aus diesen Versorgungsstrukturen und unterscheiden sich im Profil bis auf die Tatsache, straffällig geworden zu sein, nicht von den schizophrenen Patienten, die in den Institutionen betreut werden. Der Eindruck, dass Persönlichkeitsgestörte, Intelligenzgeminderte und Sexualstraftäter die Problemgruppen bei der Resozialisierung von Maßregelvollzugspatienten sind, während schizophrene Patienten leicht in die vorhandenen sozialpsychiatrischen Strukturen integriert werden können, hat sich zumindest für den Entlassraum Köln nicht bestätigt. Hier kann ein vom forensischen Management her betrachtet einfacher schizophrener Patient mangels Resozialisierungsmöglichkeiten zum Langzeitpatienten werden oder er muss die Resozialisierung in einen zum Teil weit von Köln entfernten Entlassraum akzeptieren. Er verliert also die Möglichkeit auf eine Reintegration in seine Gemeinde. Durch die Arbeit der vergangenen Jahre wurde aber auch zunehmend deutlich, dass die infrastrukturellen Vorteile einer Großstadt durch die vielschichtigen psychosozialen Probleme (hohe Arbeitslosigkeit, wenig Arbeitsmöglichkeiten für Niedrigqualifizierte, hohe Lebenshaltungskosten) für die Patienten der forensischen Nachsorge aufgehoben werden. Letztlich muss gegenwärtig festgestellt werden: Das Projekt einer regionalisierten, gemeindenahen Nachsorge von ehemaligen und beurlaubten Patienten des Maßregelvollzugs ist, auch bei optimalen sozialpsychiatrischen Versorgungsstrukturen, in Köln bisher nur sehr bedingt umsetzbar. Die Möglichkeiten, dies mit den Mitteln der Einrichtungen selbst zu verändern, sind begrenzt. Es bedarf weiterer intensiver Lobbyarbeit bei den Entscheidungsträgern in der Politik und einer besseren finanziellen Ausstattung der Ambulanzen zur Unterstützung in ihrer schwierigen Arbeit. Aber auch eine Bereitschaft, sich damit zu beschäftigen, dass diese Patienten aus der Gemeinde kommen und die Chance einer Resozialisierung in diese Gemeinde verdient haben. Literatur 1 Dönisch-Seidel U., Hollweg T. (2008) Maßregelvollzug im Spannungsfeld von Gesellschaft, Politik und Medien. In: Schmidt-Quernheim F., Hax-Schoppenhorst T. (Hg.) Professionelle forensische Psychiatrie. Behandlung und Rehabilitation im Maßregelvollzug. Hans Huber, Bern, S Hofstetter, V. (2012) Offene Behandlung und Wiedereingliederung. In: Müller-Isberner R., Eucker S. (Hg.) Praxishandbuch Maßregelvollzug. Grundlagen, Konzepte und Praxis der Kriminaltherapie, 2. Aufl. Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin, S Rüesch P., Neuenschwander M. (2004) Soziale Netzwerke und soziale Unterstützung. In: Rössler W. (Hg.) Psychiatrische Rehabilitation. Springer, Berlin Heidelberg New York Hongkong London Mailand Paris Tokio, S Kiesewetter M. (2004) Forensische Aspekte aus Schweizer Sicht. In: Rössler W. (Hg.) Psychiatrische Rehabilitation. Springer, Berlin u. a., S Schanda H. (2004) Forensische Aspekte aus österreichischer Sicht. In: Rössler W. (Hg.) Psychiatrische Rehabilitation. Springer, Berlin u. a., S Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarktstatistiken. Statistik/Statistik-nach-Regionen/BA- Gebietsstruktur/Nordrhein-Westfalen/Koeln- Nav.html (gesehen 23. Mai 2014). 7 Stadt Köln (2013) Kölner Statistische Nachrichten 2/2013, Zensus 2011, Der Oberbürgermeister Stadt Köln. 8 Rheinische Immobilienbörse: Mietspiegel Köln de/mietspiegel_koeln_2013 Wohnraum. AxCMS (gesehen 23. Mai 2014). 9 Flemming L. (2012) Inklusion heißt Einschluss! Forensische Unterbringung als Beitrag zu einer zeitgemäßen Gemeindepsychiatrie? Sozialpsychia trische Informationen 42 (3): Der Autor Dr. med. Christian Prüter-Schwarte LVR-Klinik Köln Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln Abteilung Forensische Psychiatrie II und Fakultät für Gesundheit/Department Humanmedizin der Universität Witten/ Herdecke Wilhelm-Griesinger-Str Köln christian.prueter-schwarte@lvr.de sozialpsychiatrische informationen 3/

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